Punkte oder Straftaten:
Die V-Fragestellungen
Was dieser Beitrag behandelt:
Alle MPU-Fragestellungen gehören in eine der drei Gruppen A (für Akohol-Delikte), D (für Drogen-Delikte) und V (für Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Straftaten). Während bei A-Fragestellungen und D-Fragestellungen immer der Konsum einer berauschenden Substanz im Vordergrund steht und deshalb Abstinenznachweise eine wichtige Rolle spielen, fehlt diese Komponente bei den V-Fragestellungen.
Im ersten Moment mag man denken: puh, Glück gehabt, Abstinenz kein Thema! Tatsächlich ergibt sich daraus aber ein Problem der hartnäckigeren Art. MPU mit V-Fragestellung gelten nicht umsonst als die »Königsdisziplin« der Begutachtung.
Besonderheit der MPU mit V-Fragestellung
Der Gutachter hat zu überprüfen, warum es zu dem (meistens hartnäckigen) unerwünschten Verhalten kam. Da Fremdeinflüsse durch berauschende Substanzen (Alkohol, Drogen) hier nicht das Thema sind, muss die entscheidende Ursache in der Person selbst liegen.
Wie auch bei Alkohol- oder Drogen-MPU erfolgt auch bei der V-MPU eine Einordnung in eine von drei "Schubladen". Die sind wie folgt aufgebaut:
- Schublade V3:
Das ist die am wenigsten problematische Schublade. Die Einstufung in V3 geschieht dann, wenn der Gutachter zu der Ansicht gelangt, dass das Problemverhalten vor allem durch ein Nicht-Wollen des Kandidaten bedingt ist: er könnte sich durchaus regelkonform verhalten, aber irgendetwas macht es für ihn attraktiver gegen die Regeln zu verstoßen. Ich hoffe, Ihnen ist bewusst, dass es absolut keine Kleinigkeit ist, dieses "Irgendetwas" überzeugend zu erklären. Ein bisschen Smalltalk genügt ganz bestimmt nicht! - Schublade V2:
Der Gutachter ist zu dem Schluss gekommen, dass die Ursache für Ihr Problemverhalten ein Nicht-Anders-Können ist. Ganz egal, wie sehr Sie sich auch bemühen, passiert es leider doch immer wieder. Es ist zwar nicht unmöglich aus dieser Einstufung doch noch eine positive Prognose zu erhalten, aber es ist auf jeden Fall wesentlich schwieriger. - Schublade V1:
Diese Einstufung ist glücklicherweise recht selten, aber man sollte sie auf jeden Fall kennen: Es wird angenommen, dass eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung vorliegt, die in einer Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung besteht.
Lesen Sie bei dem Thema weiter, das am besten auf Ihren Fall passt: