Punkte oder Straftaten:
Die V-Fragestellungen

Was dieser Beitrag behandelt:

Alle MPU-Fragestellungen gehören in eine der drei Gruppen A (für Akohol-Delikte), D (für Drogen-Delikte) und V (für Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Straftaten). Während bei A-Fragestellungen und D-Fragestellungen immer der Konsum einer berauschenden Substanz im Vordergrund steht und deshalb Abstinenznachweise eine wichtige Rolle spielen, fehlt diese Komponente bei den V-Fragestellungen.

Im ersten Moment mag man denken: puh, Glück gehabt, Abstinenz kein Thema! Tatsächlich ergibt sich daraus aber ein Problem der hartnäckigeren Art. MPU mit V-Fragestellung gelten nicht umsonst als die »Königsdisziplin« der Begutachtung.

Besonderheit der MPU mit V-Fragestellung

Der Gutachter hat zu überprüfen, warum es zu dem (meistens hartnäckigen) unerwünschten Verhalten kam. Da Fremdeinflüsse durch berauschende Substanzen (Alkohol, Drogen) hier nicht das Thema sind, muss die entscheidende Ursache in der Person selbst liegen.

Wie auch bei Alkohol- oder Drogen-MPU erfolgt auch bei der V-MPU eine Einordnung in eine von drei "Schubladen". Die sind wie folgt aufgebaut:

Lesen Sie bei dem Thema weiter, das am besten auf Ihren Fall passt: