Führerscheinstelle und MPU

Um besser verständlich zu machen, wo welche Kompetenzen liegen und was Sie erwarten können oder was wo drohen kann, möchte ich in diesem Beitrag die Zusammenarbeit zwischen Führerscheinstelle und MPU-Stelle näher unter die Lupe nehmen.

Die Führerscheinstelle ist Teil einer Behörde und kann deshalb Amtshandlungen wie z.B. Entzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durchführen. Weil der dortige Sachbearbeiter nicht über alle speziellen Kompetenzen verfügt, die im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen notwendig sein können, kommt die MPU-Stelle ins Spiel. Dort gibt es als Fachleute den Verkehrsmediziner und den psychologischen Gutachter, die gemeinsam Ihr Gutachten erstellen. Welche Fragen dabei eine Rolle spielen sollen, das entscheidet die Führerscheinstelle, indem sie die genaue Fragestellung für die MPU formuliert. Medizinischer und psychologischer Gutachter haben sich danach zu richten.

Die Führerscheinstelle hat bei der Formulierung der Fragestellung auf den ersten Blick erstaunlich viel Freiheit, aber andererseits ist auch klar, dass viele Konstellationen so oft vorkommen, dass es dafür Standard-Fragestellungen gibt (für eine typische Trunkenheitsfahrt beispielsweise). Die genaue Fragestellung für Ihre MPU muss Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. Weil das in der Regel in einem umfangreicheren Schreiben geschieht, wird das von vielen Betroffenen leicht überlesen. Weil es oft auch Mehrfach-Fragestellungen gibt, die zu zusätzlichen Fragen im Gespräch mit dem Gutachter führen müssen, ist es für gute Vorbereitung wichtig, dass Sie sich Ihre genaue Fragestellung aufmerksam ansehen.

Die MPU soll dazu dienen der Führerscheinstelle bei ihren auf die Amtshandlung bezogenen Entscheidungen Hilfestellung zu geben. In der Praxis bedeutet das fast immer: Das von der MPU-Stelle erstellte Gutachten, das ja am Ende eine Prognose enthalten muss, ist allein entscheidend für die Amtshandlung. Nur rein formal ist da nochmals die Führerscheinstelle zwischengeschaltet.

Folgendes ist wichtig zu wissen:

  • Mit der Formulierung der Fragestellung(en) gibt die Führerscheinstelle die nächsten Schritte an die MPU-Stelle ab. Deshalb macht es absolut keinen Sinn, wenn Sie den Sachbearbeiter der Führerscheinstelle z.B. nach dem Thema Abstinenz fragen. Das liegt nicht in seiner Zuständigkeit, und dafür ist er auch wirklich nicht kompetent! Falls Sie von der Führerscheinstelle aber trotzdem eine Antwort auf Ihre Frage bekommen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die falsch oder mindestens unvollständig ist.
  • Weil Fragen wie Abstinenz o.ä. je nach Lage Ihres individuellen Falles von den Gutachtern der MPU-Stelle entschieden werden und diese Gutachter dabei aber an die Beurteilungskriterien eng gebunden sind, ist es unbedingt wichtig, dass Sie eine Vorbereitung auf die MPU gemacht haben, die solche wichtigen Fragen berücksichtigt hat.
  • Die MPU steht am Ende der von Ihnen hoffentlich geleisteten Aufarbeitung und den Punkten, die sich daraus ergeben haben. Bei Alkohol- oder Drogen-MPU kann Abstinenznachweis über 12 Monate zwingend sein. Wenn Sie das erst bei der MPU merken, schauen Sie ganz schön in die Röhre! Deshalb unbedingt schon frühzeitig mit kompetenter Vorbereitung beginnen.
  • Die Führerscheinstelle formuliert zwar die Fragestellungen für Ihre MPU, aber Sie sind der zahlende Auftraggeber für die MPU, und deshalb sollten Sie dafür sorgen, dass auch wirklich beide Ausfertigungen des Gutachtens nur bei Ihnen persönlich landen. Es ist allein Ihre Entscheidung, ob Sie das Gutachten an die Führerscheinstelle weitergeben wollen oder nicht (wenn es negativ ausgefallen ist z.B.).
  • Die Führerscheinstelle kann Sie nicht zwingen das Gutachten abzugeben oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendwelche Informationen darüber zu liefern. Alle Fristen, die Ihnen evtl. gesetzt werden, sind immer nur im Zusammenhang mit Ihrem Führerscheinantrag zu sehen: Wenn Sie der entsprechenden Aufforderung nicht nachkommen, wird Ihr Antrag eben abgelehnt. Mehr kann nicht passieren. Und wenn Ihr Gutachten negativ ausgefallen ist und Sie sich einschüchtern lassen und es doch abgeben, werden Sie Augen machen, was das gebracht hat: nur Nachteile für Sie! Ihr Antrag wird dann nämlich ganz genau so auch abgelehnt, aber das negative Gutachten liegt mindestens für die nächsten 10 Jahre in Ihrer Führerscheinakte.
  • Besonders ungünstig kann es sein, wenn Sie derzeit noch den Führerschein haben und zum Erbringen eines positiven MPU-Gutachtens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert werden. Das kommt z.B. bei Alkohol auf dem Fahrrad oft vor. Wenn jetzt bei Ihnen nicht sofort alle Alarmglocken klingeln und Sie richtig reagieren, werden Sie bald Fußgänger sein: Wer in einer solchen Situation schlecht vorbereitet zur MPU geht und sich ein negatives Gutachten einfängt, der ist jetzt in der Klemme. Er kann ja kein positives Gutachten vorlegen. Wenn er versucht, einen zweiten MPU-Anlauf zu machen, weil noch genug Zeit wäre, kann das die Führerscheinstelle aber blockieren, indem sie verlangt, dass erst das aktuelle Gutachten abgegeben werden muss. Wer momentan keine Fahrerlaubnis mehr hat, kann seinen Antrag einfach zurückziehen und sofort neu stellen. Der Noch-Führerschein-Inhaber kann das aber nicht tun ohne die Konsequenz, dass ihm jetzt erst mal der Führerschein entzogen wird – und erst dann sehen wir weiter…

24 Gedanken zu „Führerscheinstelle und MPU“

  1. Hallo zusammen, in der Tat sollte man seine Führerscheinakte ausführlich studieren,bevor man zur MPU antritt und selbst dann ist man vor Fallstricken nicht sicher,denn das letzte Wort hat immernoch die zuständige Führerscheinstelle.
    Auch mit einem positiv ausgefallenem MPU-Gutachten ist man noch nicht auf der sicheren Seite,wie man in meinem Fall sieht;
    Am 1.3.16 habe ich mein MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben. Die Fragestellung war mehrfach eindeutig formuliert und lautete Alkohol. Das Gutachten fiel eindeutig sehr gut für mich aus und alle Zweifel bezüglich meiner Fahreignung wurden ausgeräumt. Meinen Führerschein hatte ich bereits vor 8 Jahren verloren. Da bei mir auch eine Drogenproblematik vorlag und ich auch dazu befragt wurde, wurde mir auch zu diesem Thema bestätigt,dass ich auch in dieser Hinsicht alle Zweifel ausräumen konnte. Im Schlusssatz des Gutachtens wurde allerdings explizit
    die Fragestellung im Hinblick auf Alkohol beantwortet, so wie von Führerscheinstelle gewünscht.Wie gesagt eindeutig positiv für mich.
    Nachdem ich 9 Tage auf einen Anruf der Führerscheinstelle gewartet hatte,dass ich meinen Führerschein abholen könne,hab ich die Geduld verloren und bin persönlich dort erschienen.
    Die verunsicherte Sachbearbeiterin erklärte mir dann, es sei wohl seitens der Behörde etwas schiefgelaufen im Hinblick auf die Fragestellung. Aufgrund meiner BTM-Problematik hätte die Fragestellung auch auf BTM abzielen müssen. Ich war wirklich platt.
    Sie sagte mir dann, es wäre jetzt nötig von der MPU Stelle noch eine ergänzende Stellungnahme mit Fragestellung BTM beizubringen und ich solle mich dafür mit der MPU-Stelle in Verbindung setzen. Das hab ich umgehend getan. Jetzt sieht es so aus; Die MPU-Stelle ist bereit diese ergänzende Stellungnahme zu verfassen.
    Allerdings muss ich dort noch eine Haarprobe abgeben,damit ein Drogenscreening erstellt werden kann. Damit würde man mir entgegen kommen,was ich ja auch anerkenne,denn die Schuld liegt meines Erachtens beim Verkehrsamt. Was die Haarprobe angeht muß ich mich erst noch schlau machen,denn dabei könnte mir schon die Einnahme von Codeintabletten zum Verhängnis werden,die ich vielleicht mal wegen eines Hustens nehmen musste o.Ä. . Jedenfalls bin ich jetzt extrem skeptisch bevor ich dem zustimme. Auch über die Rechtslage würd ich mir gern Rat einholen. Vielleicht ist ja die Schilderung meines Falles für den ein oder anderen hier interessant. Vielleicht weiss jemand Rat für mich,da ich nämlich derart enttäuscht von dem Verlauf bin, dass ich nicht recht weiss,wie ich jetzt vorgehen soll. mit freundlichen Grüssen,Stefan

    1. Hallo Betroffener,
      gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV legt die Fahrerlaubnisbehörde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind und teilt ihm die Gründe für die Zweifel an seiner Eignung mit. Um diesen formellen Mindestanforderungen zu genügen, muss die Aufforderung im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein, und der Betroffene muss ihr entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag. Hierzu hast Du ein Anforderungsschreiben von der Verwaltungsbehörde bekommen. Dieses Anschreiben ist in der Regel nach dem Legalitätsprinzip abschließen und enthält alle Dich betreffende Bedenken und Voraussetzungen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Ein Nachschieben von Bedenken ist regelmäßig formal unzulässig. Ausnahme, es gibt neue Tatsachen die dies begründen können.
      Diese neuen Tatsachen sind durch Deine Äußerungen im Explorationsgespräch zu tage getreten. Auch wenn das MPI bereit ist die Drogengeschichte mit aufzunehmen, wäre es nötig, eine neue kumulierte Fragestellung seitens der Verwaltungsbehörde zu stellen. Dies ist aber nach den neuen Eignungsrichtlinien ein ganz anderes Kaliber. Es sei Dir dringend geraten Dich beraten zu lassen. Noch eine Anmerkung zu Explorationsgesprächen. Hier gilt es verschiedene Begriffe, die auch in den verschiedensten Foren auftauchen klar zu definieren und zu verstehen. Lüge, ehrlich, offen. Guten Morgen Herr Maier = ehrlich, Guten Morgen Herr Maier, wie geht es Ihnen = erste Lüge des Tages, weil dich das gar nicht interessiert, Guten Morgen Stefan, Du siehst aber gar nicht gut aus = offen, aber nicht unbedingt sachdienlich. Ich wüsche Die „ehrlich“ alles Gute.

      WeVoRe

  2. Darf mich die Führerschein-Stelle auffordern, eine MPU zwingend zu machen…?? Nach 7 Jahren..??
    Ich musste meinen Führerschein 2009 abgeben wegen Alkohol.
    Mir wurde von der Führerschein-Stelle im Juni diesen Jahres (2016) „befohlen“, eine MPU zu machen.
    Dies konnte ich aus finanziellen Gründen allerdings NICHT finanzieren. Denn das „Geld dafür, fällt ja nicht gerade mal so vom Himmel“.
    Also antwortete ich auf dieses Schreiben auch nicht, auch weil ich der Meinung bin/war, ich kann/könnte den „Termin bei der MPU“ selbst bestimmen.
    Und wie sieht das mit der „10 Jahresfrist“ aus..??
    Bekommt man dann seinen Führerschein automatisch wieder, ohne MPU..??
    Naja, jedenfalls droht mir jetzt die Führerschein-Stelle auch noch damit, ich dürfte kein Fahrrad mehr fahren, obwohl ich, bis auf 1x (September 2015 mit 2.09 Promille), nie im Straßenverkehr aufgefallen bin.
    Darf mir „das“ die Führerschein-Stelle nach über einem Jahr eigentlich/überhaupt noch vorwerfen (das Schreiben kam erst im Oktober 2016 bei mir an), ich dürfe kein Fahrrad mehr fahren ??
    Dazu noch ein Bußgeld von 175 €..??
    Da ich keine MPU „nachweisen kann“..Wie gesagt, aus finanziellen Gegebenheiten…
    Um eine Stellungnahme/Antwort auf meine Fragen wäre ich sehr dankbar.
    Lg M.S.

    1. Also einen „MPU-Zwang“ gibt es in Deutschland nicht! Natürlich liest sich die Aufforderung so ähnlich, weil ja unmittelbar damit gedroht wird, dass bei Nichtvorlage eines positiven MPU-Gutachtens der Führerschein entzogen wird. Das war’s dann aber auch schon. – Was mir nicht ganz klar ist: Haben Sie denn damals 2009 den Führerschein wieder bekommen ohne MPU und haben ihn jetzt noch? Wenn das der Fall ist, sieht das natürlich so aus, dass Sie Wiederholugstäter Alkohol sind (10 Jahre sind die Grenze). Damit ist die MPU jetzt unvermeidbar – es sei denn, sie verzichten freiwillig auf den Führerschein und auch das Radfahren…

  3. Ohne Führerscheinbesitz bzw. ohne Antrag auf Führerschein gibt es auch keine MPU. Ob evtl. im Zusammenhang mit dem angedrohten Fahrradverbot zur MPU aufgefordert werden kann? Weiß ich nicht. Aber wenn, dann ist das niemals zwingend, sondern bei Nichtbefolgen kommt eben die angekündigte Maßnahme, mehr nicht.

  4. Hallo,
    Ich habe vor vier Wochen meine MPU absolviert. Die Fragestellung von der Führerscheinstelle lautete „wird Herr ****** wieder gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und weiterhin ohne Fahrerlaubnis….etc.“
    Ich war mehrfach ohne Fahrerlaubnis erwischt worden (3x) innerhalb von drei Jahren. Zu diesem Zeitpunkt würde ich noch nach jugendstrafrecht verurteilt (Sozialstudien/Tagessatz)
    Heute habe ich das positive Gutachten der MPU abgegeben und mir wurde gesagt, die FS-Stelle prüft es erst einmal. Ich möchte gern meinen Führerschein machen, in der Persönlichkeitsentwicklung meinerseits habe ich mehr als erfolgreich alles hinter mir gelassen. Große Rede, kleiner Sinn. Ich bin in meiner Entwicklung gewachsen, gereift und selbstkritischer geworden. Alles zum positiven meiner MPU. Alles ist positiv, Reaktion, Belastung, medizinisch und auch psychologisch…meine Frage daher; „hat die FS-Stelle denn das letzte Wort?“ seit 6 Jahren bin ich nicht mehr auffällig geworden, keine straftaten, keine Polizei….nichts.
    Ich bin ehrlich, ich habe etwas Bammel davor das die FS-Stelle trotzdem sagt „nein“
    Könnte man mir denn irgendwie einen Rat geben?
    Lieben Dank und Gruß
    Davidson

  5. Hallo,
    Habe mal eine Frage.
    Ich habe mein Führerschein jetzt schon seid etwa 7 Monaten abgegeben wegen BTM ( Cannabis ).
    Wann bekommt man den von der Führerscheinstelle Bescheid ob und wann ich meine MPU machen muss ?
    Oder muss ich mich selber dort melden ?

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Hallo,

    Habe am 26.12.2005 den FS entzogen bekommen,Trunkenheitsfahrt 1,86 Promille,am 09.07.2019 habe ich meine MPU mit einem positiven Gutachten abgeschlossen,die FSS will nun noch eine theoretische+praktische Prüfung von mir,heute hatte ich ein Vorstellungsgespräch das auch sehr gut verlief,ich könnte im August anfangen,jedoch nur mit Führerschein da ich auch auf Montage gehen müsste,liegt das mit der theoretischen und praktischen Prüfung im Ermessen der Sachbearbeiter ???
    Im Netz gibt es doch mehrere die ihren Führerschein nach 14 bis hin zu 27Jahre ohne Prüfung zurück bekommen haben.

    Mfg
    Andi

    1. Wie weit da der Ermessensspielraum wirklich reicht, kann ich nicht sagen. Ich würde mir das aber nicht gefallen lassen. Meiner Einschätzung nach ist der direkteste Weg einen Anwalt (Verkehrsrecht) einzuschalten. Wenn von dieser Seite Druck kommt, ziehen in so ungewissen Fällen viele Sachbearbeiter den Schwanz ein. Das kostet zwar leider noch mal etwas Geld, aber die geforderten Prüfungen sind wahrscheinlich teurer. Ich denke, ein Brief vom Anwalt, wo er die Rechtslage darstellt, sollte reichen.

  7. Bitte um Hilfe. Bitte um ein Rat. Ich bin letztes Jahr im Straßenverkehr aufgefallen wegen Nötigung. 8 Monate Sperrfrist und MPU wurde mir angeordnet. MPU habe ich absolviert – positiv für mich! Abgabe erfolgte an die Führerscheinstelle von mir persönlich. Nach 14-Tagen habe ich bei der Führerscheinstelle angerufen und wollte mich nach der aktuellen Lage erkundigen. Die Sachbearbeiterin sagte mir, es sein Unklarheiten in meinem Gutachten. Sie müssen das Gutachten weiter prüfen. Was bedeutet das für mich? Ich bin mit meinen Nerven kaputt.

    1. Da bleibt nur einen Termin zu vereinbaren und sich genau erklären lassen, worin die angeblichen Unklarheiten bestehen. Das drfen nicht nur irgendwelche totalen Belanglosigkeiten sein. Muss schon was Handfestes sein – also nachfragen!

  8. Guten Tag!
    Danke erst mal für dieses ausgezeichnete Forum – habe schon viele Fragen hier beantwortet bekommen!
    Kurz zu meiner Sache: ich habe ca. Mitte Juni eine BfF durch Zahlung von 700 € mit der Durchführung einer fachärztlichen Begutachtung wegen Besitzes von Btm beauftragt. Abgabetermin wäre der 13.07. gewesen. Nun habe ich nichts mehr von der BfF gehört bis zum 07.07., wo mir mitgeteilt wurde, dass der Termin am 08.07. stattfinden solle. Es war mir krankheitsbedingt nicht möglich, diesen Termin wahrzunehmen (ärztliches Attest wurde an die BfF übersendet). Daraufhin hat die BfF meine Akte „fristgerecht“ zum 13.07. ans LRA zurückgeschickt – und das ohne vorhergehende Info an mich! Alles was ich beim Durchsehen gefunden habe, war ein einzelner Anruf am 10.07. – an diesem Tag war ich noch im Krankenstand (auch gem. Attest) und habe den Anrufversuch nicht bemerkt. Es wurde erst offensichtlich nach Durchsicht meiner Kontoauszüge, gem. derer die BfF 350 € einbehalten hat. Das LRA unterstellt nun, dass ich mich nicht darum gekümmert habe und will die Fahrerlaubnis entziehen.
    Einmal abgesehen davon, dass die BfF hier unmöglich fristgerecht das Gutachten hätte abliefern können, sofern ich nicht krank gewesen wäre – ist dieses Vorgehen wirklich rechtens?

    Danke schon mal und schöne Grüße!

    Stefan

  9. Hallo

    Und zwar geht es um mein Führerschein den ich abgeben musste wegen punkte habe jetzt eine mpu gemacht. Meine Frage ist . Prüft die Führerscheinstelle das mpu Gutachten. Bzw setzt sich die Führerscheinstelle mit der mpu Stelle in Verbindung? Mfg

    1. Oh, wer so fragt, macht aber einen sehr ahnungslosen Eindruck, und das deutet nicht gerade auf ein positives Ergebnis hin!

      Wenn Sie nicht irgendwo unterschrieben haben, dass das MPU-Ergebnis direkt an die Führerscheinstelle gesandt werden soll, erhalten NUR SIE das Gutachten. Falls es negativ ausgefallen ist (zu sehen ganz am Ende des Gutachtens), sollten Sie das Gutachten AUF KEINEN FALL abgeben, weil Sie sich sonst jede Menge Knüppel selber in den Weg werfen würden!

      Melden Sie sich einfach unter mpu-alarm@kurspool.de bei mir, dann können wir alle weiteren Schritte besprechen.

  10. Hallo zusammen,
    ich steh kurz vor der MPU und wundere mich über die Art der Fragestellung.
    Wird dem Gutachten hier per Geheimsprache, wie sie bei Arbeitszeugnissen zur Anwendung kommt, etwas mitgeteilt ?

    Die Fragestellung:

    Ist nicht zu erwarten, dass Herr …… künftig das Führen eines Kraftfahrzeugs und einen sie Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann ?

    Vielen Dank für eure Einschätzung

  11. Hallo,
    habe heute von der Führerscheinstelle Post bekommen, wegen der Mpu. Muss ich folgende Sätze unterschreiben?

    Hiermit entbinde ich gleichzeitig die Begutachtungsstelle für Fahreignung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde von der Schweigepflicht, ob eine Begutachung stattgefunden hat oder nicht?

    Und:
    Sollten sich im Rahmen der Untersuchung weitere Zweifel ergeben, die der Fahrerlaubnisbehörde bisher nicht bekannt waren, do bin ich damit einverstanden, dass diese bei der Begutachtung mit berücksichtigt und besonders aufgeführt werden.

    Fragestellung ist Alkohol.
    Mfg

    1. Beides kommentarlos durchstreichen! Wenn sich tatsächlich irgendwas ergeben sollte, wofür eine Schweigepflichtentbindung sinnvoll wäre, kann man das ja jederzeit noch später tun.

  12. Ich bin Patient und habe vor einiger Zeit vom Straßenverkehrsamt die Aufforderung bekommen eine MPU unter anderem wegen meiner Cannabis Medikation zu machen.
    Die MPU wurde auch positiv bestanden und das Gutachten umgehend bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht….
    Die Behörde ließ sich mehrere Wochen Zeit um zu bestätigen dass dieses bei Ihnen eingegangen ist und als Bestätigungsschreiben kam folgendes…

    Nachprüfung des vorgelegten Eignungsgutachtens welches mir als Fahrerlaubnisbehörde als Entscheidungshilfe dient, komme ich zu der Einschätzung, das dies derzeit nicht nachvollziehbar und nachprüfbar ist.

    Die im Einzelnen aufgeführten Sachverhalte erspare ich jetzt im ausführlichen, allerdings stellt der Sachbearbeiter die Ausführung und Expertise der Begutachtungsstelle in Frage, hier mal 2 Beispiele.

    Er fragt sich warum keine Abstinenznachweise zum eventuellen illegalem Beikonsum angefordert worden sind, was ja technisch einfach unmöglich ist.

    Er fragt sich des Weiteren warum von einer ausreichenden Stabilität ausgegangen werden kann wenn ich das Medikament erst seit 4 Monaten bekomme ( Ich bin seit Jahren Patient)

    Auch eine komplett neue Frage hat der Sachbearbeiter gestellt die nicht in der Begutachtung gestellt worden ist.

    Die Begutachtungsstelle bessert jetzt das Gutachten dahin gehen nach dass der gute Herr es auch versteht und nachvollziehen kann, sofern er es denn überhaupt möchte.

    Man könnte ja fast davon ausgehen dass der Sachbearbeiter es einfach nicht verstehen will oder es unnötig in die Länge ziehen will oder vielleicht auch sogar ein persönliches Problem mit Cannabis als Medikament hat.

    Dass das Gutachten lediglich eine Entscheidungshilfe darstellt ist ja klar aber in 99,9% der Fälle halten sich die Straßenverkehrsbehörden an diese Begutachtung sonst würden sie diese ja auch nicht anfordern und direkt eine Entscheidung treffen.

    So willkürlich getroffene Aussagen dass man das Gutachten nicht interpretieren könne und dann solche Fragen selber stellt die meiner Meinung nach echt fragwürdig sind werfen schon Zweifel auf.

    1. Pfeifen gibt es leider überall, kann ich da nur sagen. Die Sache mit dem Beikonsum ist nicht völlig unmöglich. Ich hatte vor eniger Zeit einen Klient (Cannabis-Rezept), dem konnte man nachweisen, dass er zusätzlich synthetisches Cannabis konsumiert hat, und damit war die Sache natürlich gelaufen.

      Was Ihren Fall angeht, würde es mich sehr überraschen, wenn die Begutachtungsstelle enfach klein beigeben würde. Das würde schon dem Selbstverständnis jedes MPU-Gutachters widersprechen!

      Bitte halten Sie mich auf dem laufenden.

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