Alkohol auf dem Fahrrad

Längst nicht alle Führerscheininhaber wissen genau was folgt, wenn man als Radfahrer die erlaubte Promillegrenze überschreitet. Dabei ist es in einer Hinsicht ganz besonders wichtig. Darauf gehe ich in diesem Beitrag ein.

Auch auf dem Fahrrad gibt es eine ganz exakt festgelegte Grenze: 1,59 ‰ sind noch erlaubt, mit 1,60 ‰ oder drüber sind Sie „fällig“, und zwar wirklich aufs Hundertstel genau. Dass dann eine MPU gefordert werden muss, daran ist nicht zu rütteln. Wie schnell man die Aufforderung zur MPU erhält, das kann stark schwanken. Es kann sich manchmal sogar jahrelang hinziehen, wenn die Führerscheinstelle entsprechend träge arbeitet und vielleicht auch das zuständige Gericht ebenfalls. Es kommt aber auch vor, dass einem von der Trunkenheitsfahrt bis zur Frist für die MPU kaum mehr als drei Monate bleiben. In dem Fall haben Sie ein ganz spezielles Problem!

Erst mal ist zu schauen, ob noch kontrolliertes Trinken möglich ist oder ob Sie Abstinenz nachweisen müssen. Das richtet sich nach den gleichen Kriterien wie beim Auto (also Höhe des Promillewertes, Lebensalter, Ersttäter oder Wiederholungstäter usw.). Man kann das nicht ganz frei entscheiden.

Bei Abstinenznotwendigkeit ist die Nachweiszeit auf jeden Fall mindestens 6 Monate. Darunter muss es zum negativen Gutachten führen. Das bedeutet also, dass Ihnen möglicherweise gar nichts anderes übrig bleibt als auf kontrolliertes Trinken auszuweichen. Allerdings wird auch für kontrolliertes Trinken eine Mindestdauer von sechs Monaten vorausgesetzt. Wenn Sie also an einen Gutachter geraten, der sich ganz exakt an die Vorgaben hält, bekommen Sie auch dort ein negatives Gutachten. Faktisch sieht es aber so aus, dass sich der Gutachter bei kontrolliertem Trinken etwas mehr Spielraum herausnimmt – wenn er will!

Nun ist es ja so, dass man bei einer Fahrrad-Trunkenheitsfahrt den Führerschein meistens erst mal behalten darf. Darauf haben Sie aber keinen Anspruch. Es gibt auch Führerscheinstellen, die die Fahrerlaubnis sofort einziehen. Pech gehabt, bei Wohnsitz im Nachbarkreis wärs wahrscheinlich anders gelaufen!

Ich will aber die Sechs-Monats-Frist genauer untersuchen: Wenn Sie davon betroffen sind und bisher noch fahren dürfen, muss es ganz klar in Ihrem Interesse liegen mit allen verfügbaren Mitteln den MPU-Termin glaubhaft irgendwie rauszuschieben, um hier kein Risiko einzugehen.

Insgesamt muss man sagen, dass Sie gerade als Radfahrer natürlich besonders gut vorbereitet zur MPU antreten sollten, wenn Sie momentan noch den Führerschein haben. Eine „versiebte“ MPU führt nämlich meistens unmittelbar dazu, dass Sie dann die Fahrerlaubnis verlieren. So weit sollten Sie es aber selbstverständlich gar nicht kommen lassen. Wer hier blauäugig ran geht, auf den wartet ein böses Erwachen!

11 Gedanken zu „Alkohol auf dem Fahrrad“

  1. Hallo liebes Forum,

    vielen Dank erstmal für die vielen nüztlichen Infos!

    Nun zu meiner Frage:

    Mir wird Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen (Fahrrad), habe bei der Vernehmung keine Angaben gemacht. Nun möchte der ermittelnde Polizist mich auch unter Androhung einer Zwangsvorladung sprechen, um über folgende Maßnahmen zu entscheiden.
    Hat sein Protokoll einen Einfluss auf die MPU? Wird die Akte der Führerscheinstelle übermittelt und diese kann auch anhand seiner Einschätzung über Maßnahmen entscheiden?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort!

    1. Die Aussage kann man immer verweigern. Da würde ich mich nicht beeinflussen lassen! Und bei einer Trunkenheitsfahrt (egal ob Auto oder Fahrrad) würde ICH grundsätzlich nichts ohne Anwalt (spezialisiert auf Verkehrsrecht) machen. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

  2. Hallo,
    habe genau zu dem Thema „MPU durch Alkohol auf dem Fahrrad“ eine Frage. Wer kann mir sagen ob und vor allem für was für einen Zeitraum ich einen Abstinenznachweis erbringen muss?
    Habe eine Frist von ca. 3 Monaten bekommen, und weiß nicht wie man dann einen Nachweis von 6 Mon. erbringen kann?

    Danke für Ihre Antwort. Gruß.

    1. Die Kriterien sind die gleichen wie bei Trunkenheitsfahrt im Auto (näheres ist hier nachzulesen). Das eigentliche Problem ist aber der knappe Zeitraum: Auch für kontrolliertes Trinken wird eine Mindestdauer von 6 Monaten vorausgesetzt. Es ist also rausgeworfenes Geld, wenn man schon 3 Monate nach der Trunkenheitsfahrt zur MPU antritt!

  3. Hallo Mangold, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Auf Grund der von Ihnen aufgeführten Darstellung habe ich mich um eine Fristverlängerung bemüht.

    Leider ist mir noch nicht klar, ob ich den Abstinenznachweis für die Begutachtung ausschließlich durch ein EtG Nachweis (Haare/Urin) erbringen kann, oder auch durch einen andere (alternative) Nachweismethode? Natürlich anerkannte.
    Leider gibt es in meiner Umgebung kein zugelassenes Labor, über das ich einen EtG Nachweis erstellen lassen kann.

    Danke und Grüß.

    1. „Alternative“ Nachweismethoden werden nicht akzeptiert. Ich würde auch nicht so sehr nach geeignetem Labor suchen, dondern die Abstinenznachweise bei der nächstgelegenen MPU-Stelle abwickeln. Eine Festlegung auf diese Stelle nachher bei der MPU folgt daraus nicht!

    1. Das kommt drauf an: mindestens 10 Jahre, oft aber auch 15 Jahre. Die Regelung, wann was gilt, ist etwas undurchsichtig. Es gibt eine faustregel, die besabt, wenn man den Führerscheinschein noch hat, sind es 10 Jahre, sonst 15. Ich bin aber kein Jurist und nehme an, dass man es so simpel vereinfachen nicht können wird. Und Ort des Speicherns: Ja, das ist vorrangig die Führerscheinakte. Wo sonst das evtl. noch landen und bleiben kann, das weiß ich nicht genauer.

  4. Moin.

    Eine Freundin von mir hat kürzlich Pech gehabt. Sie wurde betrunken auf dem Fahrrad angehalten. Daraufhin wurde sie mit zur Polizeiwache genommen und ein Bluttest durchgeführt. Dieser soll 1,8 Promille ergeben haben.

    Nun bekam sie kürzlich Post vom Landesbetrieb Verkehr Hamburg. Dieser geht davon aus, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Trunkenheitsfahrt etwa 2,4 Promille intus hatte. Offenbar wird hier der untersuchte Wert hochgerechnet, da zwischem dem Aufgreifen auf dem Radweg und der Blutprobe etwa zwei Stunden vergangen sind. Jetzt ordnet der Landesbetrieb Verkehr eine MPU an.

    Dies überraschte uns, denn meine Freundin besitzt gar keinen Führerschein. Das Amt droht mit Fahrradfahr-Verbot. Eine meines Erachtens nach empörende Praxis (nach erstmaligem Erwischtwerden), aber rechtlich wohl zulässig.

    Sie wusste einfach nicht, wie streng heutzutage gegen betrunkene Radfahrer vorgegangen wird. Und wo genau der Promillegrenzwert liegt. (Hätte ich auch nicht gewusst.) Bei Leuten, die mehrfach als betrunkene Autofahrer aufgefallen sind, kann ich ja so ein Vorgehen verstehen, aber wegen so einem einmaligen Vorfall kann man doch jetzt nicht ernsthaft Abstinenz erwarten?

    Wie kann sie sich am besten vorbereiten? Im Netz habe ich bisher hauptsächlich MPU-vorbereitendes Material für Autofahrer gefunden. Wie aber bereits erwähnt: Meine Freundin hat gar keinen Führerschein, es geht lediglich ums Fahrradfahren. Ich frage mich, was sie sie da testen wollen und frage euch, ob es vorbereitendes Material gibt, speziell für Nicht-Führerscheinbesitzer die zur MPU müssen.

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