WICHTIG: Rechte und Pflichten

Sehr oft stelle ich fest, dass krasses Unwissen herrscht, was die Frage nach Rechten und Pflichten angeht. Auch wenn diese Erkenntnis leider oft zu spät kommt, möchte ich doch einmal genauer drauf eingehen. 

Die Pflichten

Dieser Punkt ist sehr kurz abzuhandeln: Man muss sich ausweisen bzw. falls man keinen Ausweis dabei hat ersatzweise die Personalien angeben (also Vor- und Zuname, Geburtsdatum und die Wohnadresse).

Die Rechte

Haben Sie schon mal einen Krimi gesehen? Dann kennen Sie bestimmt auch den Satz: Alles, was Sie jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

Offiziell muss deshalb eine Belehrung stattfinden. Leider wird das aber oft „vergessen“ oder erst nachträglich behauptet. Weil in Deutschland Polizisten immer zu zweit unterwegs sind, haben Sie keine reelle Chance das Gegenteil zu beweisen. Halten Sie also die Klappe und machen Sie absolut keinerlei Angaben ohne Anwalt! Dafür gibt es keine Ausnahme!

Muss man sich durchsuchen lassen?

Nicht ohne Grund! Natürlich wird oft irgendeine Situation konstruiert, die das rechtfertigen soll. Seien Sie aber nicht schüchtern: Stimmen Sie einer Durchsuchung ohne Anwalt nicht zu. Das kann evtl. dazu führen, dass das Fahrzeug erst mal beschlagnahmt wird, um sicher zu stellen, dass nichts entfernt werden kann, aber je nachdem um was es sich handelt kann das trotzdem der bessere Weg sein. Ansonsten können Sie einer Durchsuchung des Fahrzeugs zustimmen, aber wichtig ist, dass Sie selber nichts tun.

Atemkontrolle, Urinprobe, in die Augen leuchten usw.

Alles das sollten Sie ganz stur verweigern! Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei juristischen Nachteile – wozu allzu unnötig kooperativ sein? Weil der Polizist so nett ist? Vergessen Sie’s! Das einzige, was erzwungen werden kann, ist Blutabnahme zum Zweck der näheren Untersuchung. Und sogar das erst nach richterlicher Anordnung (mit ganz wenigen Ausnahmen).

Warum nicht kooperieren?

Gewonnene Zeit ist Gold wert! Bei Alkohol baut ein „trainierter“ Trinker pro Stunde mindestens 0,15‰ ab, evtl. sogar mehr. Vor Gericht darf aber beim Rückwärts-Rechnen nur 0,1‰ Abbau pro Stunde angenommen werden, und sogar bei der MPU nicht mehr als 0,15‰ pro Stunde. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass Sie sich schaden, wenn Sie sich kooperativ zeigen und den ganzen Vorgang beschleunigen!

Auf dem Strich laufen, Finger an die Nase führen usw.: Sie schaden sich damit ausnahmslos! Sie müssen das nicht machen, also verweigern Sie es ausdrücklich! Je wenige über Sie vorliegt, um so besser für Sie. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es zu glauben, es wäre vorteilhaft, wenn man einen möglichst nüchternen Eindruck macht. Tatsächlich ist meistens das Gegenteil der Fall. Werden Sie nicht aggressiv, aber wer merklich alkoholisiert ist, der darf sich auch daneben benehmen und ggf. sehr unfreundlich sein.

Bei Kontrollen wegen Drogen gilt das gleiche ganz entsprechend. Ihr Interesse muss es sein, die Arbeit der Polizisten durch nichts zu erleichtern! Auch hier geht es darum so viel Zeit wie möglich zu gewinnen.

Wie jetzt weiter?

Sehr wahrscheinlich haben Sie das hier erst gelesen nachdem Sie einige Fehler gemacht haben. Das ist nicht mehr ungeschehen zu machen, aber sorgen Sie unbedingt dafür, dass jetzt keine weiteren Fehler mehr passieren!

Die Führerscheinstelle steht bzgl. MPU nicht auf Ihrer Seite! Seien Sie also nicht naiv und plaudern dort allerlei aus. Es würde voraussichtlich in Ihrer Führerscheinakte landen und dort mindestens 10 Jahre stehen bleiben. Sie werfen sich damit nur Knüppel in den Weg für den weiteren Ablauf.

Die beste Empfehlung lautet also auch hier: Die Klappe halten und nur nach sorgfältiger vorheriger Beratung etwas tun!

2 Gedanken zu „WICHTIG: Rechte und Pflichten“

  1. Hallo. Ich verlor letztes Jahr im Januar meinen Führerschein und Hatte im März mein 2. Negatives Gutachten. I’m 1.wurde mir eine Suchttherapeutische Maßnahme empfohlen, die ich auch absolvierte. Dann ging ich zur 2.MPU und bekam wieder ein negatives, weitaus schlimmeres Gutachten, wo der Gutachter 4 mal gelogen hat. Ich hatte nach meinem Führerscheinentzug, wo ich einen totalen Blackout hatte und bis heute nichts mehr weiß, Taxi war gerufen und ich wäre niemals mit dem Auto gefahren, im Juni an meines Sohns Geburtstag ein Bier getrunken zum Essen, danach nichts mehr, KEINEN Tropfen, Blutwerte waren TOP, leistungsteat beim 2.Gutachtwn 82 Punkte, Blutabnahme top. Ich habe in dem Gutachten mindestens 5 mal gesagt dass Alkohol für mich tabu ist. Der gutachter schrieb, ich hätte bis November 209 meinen Alkoholkonsum weiter geführt, würde seit Juni 209 kontrolliert trinken, wieder eine Lüge, im medizinischen Bereich konnte ich nicht mit geschlossenen Augen Fuß vor Fuß laufen, er schrieb das wäre auf den Alkoholkonsum zurück zu führen. Er fragte mich am Schluß wie ich Alkoholfhrtwn weiterhin vermeiden viel, worauf ich ihm sagte, es gibt keine Alkoholfhrtwn mehr weil ich nichts mehr trinke und Alkohol für mich tabu wäre und der Blackout mir eine Lehre war. Ich sagte ihm ich war Weihnachten Sylvester und auch dieses Jahr im Fasching weg wo ich keinerlei Alkohol getrunken hätte und mir es keine Probleme bereitete, Der gutachter schrieb, ich hätte gesagt, ich würde noch ein Weizen und ein Radler trinken und dann wäre es ja gut, wieder gelogen. Ich bin gegen das Gutachten angegangen mit meinem Anwalt, worauf nach 6 Wochen eine Gegendarstellung wo er sagte, ich würde auch beim Essen Alkohol trinken. Wieder gelogen. I’m 2.Gutachtwn steht jetzt, es wird empfohlen 1 Jahr urinscreening, Suchttherapeutische Maßnahme und eine Selbsthilfegruppen. Ich habe mein ganzesberaoartes Verloren und habe kein Geld mehr das ganze nochmal zu bezahlen. Die Blutwerte würden nicht ausreichen obwohl es mir bei der Eratberatung gesagt wurde ich solle alle 8 Wochen Leber Werte machen. Ich bin 60 Jahre und habe eine kleine Erwerbsfähigkeit srwnte da ich 2017 einen Schlaganfall hatte und mir schwindlig wird wenn ich mit Augen zu Laufen soll. Im 2.Gutachtwn stand auch nichts von der therapeutischen Maßnahme. Was kann ich tun um MEINEN Führerschein wieder zu bekommen. Ich habe eine Behinderte Enkelin die ich groß ziehe, sie ist in einer Reha schule, hat ADHS und Defizite, sie Braucht Ablenkung Freiraum und man muss sie regelmäßig auspauern weil sie sonst die Nerven verliert. Bitte schreiben Sie was ich tun kann, ich werde sonst verrückt. Ich habe nicht mehr das Geld das nochmal alles zu machen. Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuwn
    Mfg Holzhauser Lorena

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