Sie haben den Führerschein noch? Zeitdruck droht!

Oft zieht sich die Angelegenheit MPU eher sehr lästig in die Länge. Es kann aber auch vorkommen, dass genau das Gegenteil passiert und Zeitdruck plötzlich zu einem ernsthaften Problem wird. Darauf will ich hier eingehen. 

Wann kann Zeitdruck drohen?

Die klassische Konstellation dafür setzt voraus, dass man aktuell den Führerschein noch hat und bisher nicht abgeben musste, aber früher oder später eine MPU sicher anstehen wird.

Egal ob es sich dabei um Alkohol, Drogen, Punkte oder Straftaten handelt, hat allen Fragestellungen gemeinsam, dass für eine positive Begutachtung eine handfeste Änderung stattgefunden haben muss. Dass diese Änderung als auch zeitlich stabil angesehen wird, müssen in der Regel mindestens 6 Monate bereits damit vergangen sein.

Das heißt konkret: Es hat keinen Sinn vorher zur MPU anzutreten. Das Ergebnis kann nur negativ ausfallen – also rausgeschmissenes Geld! Viele lassen sich trotzdem dazu verleiten, weil sie aktuell noch den Führerschein haben und natürlich befürchten, dass er eingezogen wird, wenn nicht fristgerecht eine positive MPU vorliegt.

Was können Sie tun?

Oft leider nicht viel. Die wirksamste Maßnahme würde darin bestehen gegen den Strafbefehl bzw. falls vorhanden gegen das Urteil Widerspruch einzulegen. Der hat zwar meistens kaum Aussicht auf Erfolg, aber Sie gewinnen wertvolle Zeit dadurch. Das Problem ist leider oft, dass die Frist dafür schon verstrichen ist, weil ja kaum jemand weiß, dass hier ein evtl. sehr wertvoller Hebel verschenkt wird.

Auch wenn es inhaltlich natürlicher kompletter Schwachsinn ist, kommt es leider immer wieder vor, dass z.B. bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad die Führerscheinstelle erstaunlich früh reagiert und die Abgabe des MPU-Gutachtens sehr bald verlangt. In dem Fall stecken Sie in einer Zwickmühle: Wenn Sie dieser Aufforderung nicht zeitgerecht nachkommen, folgt sehr bald der Führerscheinentzug. Wer sich davon schrecken lässt und sofort zur MPU antritt, wirft sein Geld sinnlos raus, weil vor Ablauf von 6 Monaten Änderung des Trinkverhaltens kein positives Gutachten möglich ist!

Wer mit 1,6‰ oder mehr auf dem Fahrrad erwischt worden ist, sollte sich keine Illusionen machen: Die MPU kommt so sicher wie das Amen in der Kirche – und wenn Sie Pech haben evtl. sogar viel zu früh!

Mein Rat deshalb: Gehen Sie sofort zu einem Anwalt für Verkehrsrecht und teilen Sie ihm unmissverständlich mit, dass die 6-Monats-Frist nicht unterschritten werden darf. Das liest sich jetzt vielleicht sehr seltsam, aber die MPU selbst ist Verwaltungsrecht und nicht Verkehrsrecht. Es ist deshalb nicht ungewöhnlich, dass der Verkehrsrechts-Anwalt diese Frist nicht kennt. Sie brauchen jetzt aber einen Verkehrsrechts-Anwalt, weil in dieser Sparte die einzige Möglichkeit steckt, um die Zeit ausreichend rausziehen. Wenn noch nicht entscheidende Fristen nutzlos verstrichen sind hat der Verkehrsrechts-Anwalt die besten Karten in der Hand.

Falls Nachfragen auftauchen, können Sie den Anwalt für weitere Infos gerne unter mpu-alarm@kurspool.de an mich verweisen.

6 Gedanken zu „Sie haben den Führerschein noch? Zeitdruck droht!“

  1. Hallo Herr Mangold,

    ich soll eine MPU nachweisen, da ich 2007 mit 1,21 Promille und jetzt 2020 mit 0,7 Promille angehalten worden bin. 2007 habe ich den Führerschein 10 Monate entzogen bekommen. In der Zeit hat mich das Ungemein viel Geld gekostet, aus diesem Grund habe ich dann meinen Führerschein auch erst 2011 beantragt und erhalten. Jetzt 2020 habe ich ein 4 Wöchiges Fahrverbot erhalten, und 550€ Strafe. Als 2. Täter hätte ich doch normalerweise 3 Monate erhalten und 1000€ Strafe bezahlen müssen? Die FSS hat mir 8 Wochen zeit gegeben eine Positive MPU vorzuweisen. Ist so eine kurze Frist überhaut zulässig? Ich hab bis auf einen Punkt durchs Blitzen auch nicht mehr in meiner Akte stehen. Jetzt meine Frage, soll ich einen Anwalt einschalten? Mir wurde davor abgeraten da die FSS wohl immer am längeren Hebel sitzt. Über eine Antwort würde ich mich sehr Freuen.

    Mit Freundlichen Grüßen

    Martin

    1. Ich bin mir da nicht ganz sicher wegen dem sehr langen Zeitraum. Ich kenne das so, dass der kritische Zeitraum 10 Jahre beträgt. Ich kann nicht ausschließen, dass es eine Rolle spielen könnte, dass Sie den Führerschein erst 2011 beantragt haben und damit innerhalb des 10-Jahres-Zeitfensters liegen. Ich halte es deshalb für sinnvoll, dass Sie einen Anwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht mindestens für eine entsprechende Auskunft einschalten. Der sollte Ihnen auch sagen können ob die 8 Wochen erlaubt sind.

  2. Hallo Herr Mangold,

    vielen Dank für diesen tollen Blog und die vielen hilfreichen Beiträge.

    Ich hatte im Juli 2020 das Vergnügen. 2,15% auf dem Fahrrad. Ersttäter.

    Heute kam der Bescheid der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich nach Paragraph 153a Abs. 1 StPO endgültig eingestellt wird (nachdem ich 1000€ an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt habe).

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Führerscheinstelle sich nun zeitnah zwecks MPU bei mir melden wird, jetzt da das Verfahren eingestellt wurde und der strafrechtliche Teil somit erledigt ist? Oder kann sich das Ganze noch ein paar weitere Monate hinziehen?

    Mir geht es an dieser Stelle einfach um eine Art Gewissheit, da ich schon sehr oft über diese Sache nachdenke.
    Ich würde die MPU ohnehin erst nach gründlicher Vorbereitung gegen Frühling/Sommer 2021 antreten und meinen Führerschein freiwillig abgeben, wenn die Führerscheinstelle sich demnächst melden sollte. Ich frage mich wie gesagt nur, wann da mal was kommen wird.

    Besten Dank und viele Grüße
    Christian

    1. Tendenz eher: Es kann noch eine Weile dauern. Liegt ganz daran, wie arbeitsam die zuständige Führerscheinstelle ist. Da jetzt ja Weihnachten vor der Tür steht, wird wohl nicht so schnell was passieren. Wichtig ist, dass seit der Trunkenheitsfahrt mindestens 6 Monate vergangen sein müssen, damit Sie aussichtsreich zur MPU antreten können. Es macht also durchaus Sinn, dass Sie die Vorbereitung nicht auf die lange Bank schieben, damit Sie zeitnah zur MPU antreten können, wenn Sie die Aufforderung erhalten. Dann brauchen Sie gar nicht erst den Führerschein abzugeben, denn das wäre unnötig.
      Mehr Infos hier: Konzept meiner MPU-Vorbereitung

      1. Danke für die schnelle Antwort!
        Ich starte die MPU-Vorbereitung mit meiner Beraterin im Januar. Mir ist es aber auch wichtig, mal bewusst eine zweite Meinung einzuholen.

        Meine Beraterin spricht von ca. 12 Monaten, die seit der Trunkenheitsfahrt ins Land gezogen sein müssen, um eine reelle Chance bei der MPU zu haben. Außerdem zählt sie zu den Menschen, die von den berüchtigten weinhaltigen Saucen, alkoholischen Pralinen und gärenden Früchten abrät.

        Wir hatten dennoch KT als Strategie vereinbart und hier lese ich nun von der magischen Schallmauer 2%. Zur Erinnerung: bei mir waren es 2,15%. Denken Sie KT wäre in meinem Fall mit Sicherheit die falsche Strategie wenn ich 0,15% über der magischen Grenze liege? Und zwecks Führerschein-Abgabe: Droht mir nicht ohnehin ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten?
        Haben Sie vielen Dank!

        1. Also das kommt mir alles reichlich seltsam vor: Es gibt keine Vorgabe für 12 Monate mit kT. Man muss es ledglich schon seit mindestens 6 Monaten praktiziert haben. Was das dann noch mit Schnapspralinen etc. zu tun haben soll? Sorry, das ist Nonsens! Und feste Grenze für kT gibt es eh keine. Woher 6 Monate Fahrverbot kommen sollten, das muss mir auch erst mal jemand erklären.

Schreibe einen Kommentar zu Christian Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert