Aggressives Verhalten

Der Verkehrsgerichtstag 2021 in Goslar spricht folgende Empfehlung aus: „Sofern bei einer Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, ist durch die Fahrerlaubnisbehörde die Kraftfahreignung mittels MPU zu überprüfen.“ 

Das ist nichts wirklich Neues, denn viele Führerscheinstellen betreiben das bereits jetzt so. Die Empfehlung geht lediglich deutlich in die Richtung, dass das verbindlich werden soll. Ich möchte etwas genauer darauf eingehen.

Was genau ist darunter zu verstehen?

Hier begegnet man bereits dem ersten Problem: Was unter „hohem Aggressionspotenzial“ im Detail zu verstehen ist, das wird weitgehend der Sichtweise der Führerscheinstelle überlassen. Sogar rein verbale Aggressivität (z.B. Beleidigung) allein kann als Aufhänger für eine MPU zur Personenbeförderung (also Taxi, Omnibus usw.) bereits ausreichen. Hier wird dann argumentiert, dass für die Personenbeförderung schließlich erhöhte Anforderungen zu stellen seien.

Vielen ist nicht klar, dass es gar nicht nötig ist, dass man selbst gefahren sein muss, sondern es genügt bereits, wenn das problematische Verhalten im Zusammenhang(!) mit dem Straßenverkehr stattgefunden hat. Eine bloße Beleidigung oder Beschimpfung genügt meistens nicht, um den normalen Führerschein in Gefahr zu bringen. Man sollte das aber nicht unterschätzen, denn oft kommt es zu einer Anzeige der beteiligten Person(en) und es wird dann schnell mal behauptet, man wäre tätlich geworden (gestoßen, geschubst, geschlagen…). Wenn das dann zu einem entsprechenden Urteil führt (Körperverletzung ist eine Straftat) , ist damit schnell die Voraussetzung geschaffen um erhöhtes Aggressionspotenzial zu sehen. Und der Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wird dann manchmal auch recht großzügig konstruiert.

Der Hintergrund

Tatsächlich ereignen sich im Verkehrsalltag viele Situationen, in denen Aggression eine Rolle spielt. Das beginnt schon mit dem ganz banalen Drängeln beim Spurwechsel oder bei der Parkplatzsuche. Kritisch wird es, wenn zwei Dickköpfe aneinander geraten und es eskaliert. An genau diesem Punkt setzt die Frage nach dem erhöhten Aggressionspotenzial an. Dabei handelt es sich oft um ein übergreifenderes Persönlichkeitsmerkmal, das nicht nur im Straßenverkehr sichtbar wird. Schon stark ausgeprägte Rechtshaberei kann die Grundlage für eine Konstellation sein, die zur Eskalation führt.

Meine Empfehlung

Nehmen Sie es nicht auf die leichte Schulter, wenn Ihnen etwas passiert, das in diese Schublade passen könnte! Der Führerschein ist schneller in Gefahr als die meisten glauben!

2 Gedanken zu „Aggressives Verhalten“

  1. Meine straftaten bzw anzeigen die gegen mich gestellt worden sind und wieder eingestellt wurden liegen im jahr 2013 und 2015. Ich will im jahr 2021 mein taxi und busschein zurück aber in der mpu dazu werde ich ausgefragt über die taten und bekomme eine negative mpu . Obwohl ich seit 6 jahren nicht eine einzige anzeige kassiert habe. Das ist doch längst verjährt . Aber stva. Schickt die akte immer noch zur mpu stelle. Irgendwann muss doch schluss sein. Sogar eine bewährungsstrafe ist nach 3 jahren gelöscht

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