Alkohol: gefährliche Fehler vermeiden

Alkohol-Delikte sind die häufigsten Ursachen, warum eine MPU verlangt wird. Tatsächlich kommt es aber gar nicht so selten vor, dass die MPU hätte vermieden werden können wenn der Kandidat nicht selber einen entscheidenden Fehler begangen hätte.

Wann darf eine MPU verlangt werden?

Bei Alkohol-Delikten sind es vor allem folgende drei Anlässe:

  1. Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,6‰ oder mehr bei der Blutprobe
  2. Wiederholte Trunkenheitsfahrt innerhalb von 10 Jahren. Hier reichen bereits 0,50‰.
  3. Eine Trunkenheitsfahrt mit einem Blutalkoholwert zwischen 1,10‰ und 1,59‰

Punkt 1. und Punkt 3. scheinen sich ja irgendwie zu widersprechen. Ich will das deshalb näher erklären.

Die 1,6‰ Grenze

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6‰ oder mehr fährt muss zwingend eine MPU verordnet bekommen. Dabei ist es gleichgültig ob die Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug (meistens ist das ein Fahrrad) erfolgt ist.

Die 1,1‰ Grenze

Bis 1,09‰ Blutalkoholkonzentration wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit gewertet. Ab 1,1‰ ist absolute Fahruntüchtigkeit erreicht und die Trunkenheitsfahrt wird als Straftat gewertet. Worin liegt der wesentlich Unterschied?

  • Bei einer Trunkenheitsfahrt bis maximal 0,79‰ als Ersttat bekommen Sie ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 500€ plus Verwaltungsgebühr verpasst.
  • Bei 0,80‰ bis 1,09‰ beträgt das Fahrverbot 3 Monate und die Geldstrafe 1000€.
  • Bei einer Trunkenheitsfahrt im Straftat-Bereich gibt es immer einen Strafbefehl mit indidvduell bemessener Geldstrafe (je nach Einkommen) und Sperrfrist (d.h. nach wie langer Wartezeit sie frühestens die Fahr-Erlaubnis wieder beantragen dürfen).

Entscheidender als die Unterschied Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist für die MPU aber das Erreichen einer zwingend festgelegten absoluten Fahrunfähigkeit. Tatsächlich kann die Fahrunfähigkeit auch unter 1,1‰ schon gegeben sein (z.B. zu erkennen durch stark unsicheres Fahrverhalten), aber ab 1,1‰ wird immer absolute Fahrunfähigkeit angenommen (auch ohne irgendeine Auffälligkeit!). Dagegen können Sie auch nicht vorgehen.

Wo die Falle lauert

Es ist ziemlich naheliegend, dass man bei einer Kontrolle versucht möglichst „normal und nüchtern“ zu erscheinen (in der Hoffnung, dass man unbehelligkeit weiterfahren darf). Wenn Sie aber um eine Blutprobe nicht herum kommen, kann daraus ein ganz übler „Schuss ins eigene Knie“ werden. Das funktioniert folgendermaßen:

Wenn Ihre Blutalkoholkonzentration über 1,1‰ liegt, gelten Sie ja automatisch als absolut fahrunfähig. MPU folgt aber (bei Ersttätern) eigentlich erst ab 1,6‰ zwingend, und das war früher auch so festgelegt. In einem Urteil des Bundesverwatungsgerichts Leipzig vom 6.4.2017 wurde aber festgestellt: Wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen, dann darf auch unterhalb der 1,6-Grenze die MPU verlangt werden zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Diese Annahme darf die Führerscheinstelle z.B. dann als gegeben ansehen, wenn Sie trotz einem Promillewert über 1,1 einen völlig nüchtern Eindruck machen, denn das deutet darauf hin, dass bei Ihnen eine hohe Alkoholgewöhnung vorliegt, und das wiederum legt es nahe, dass Sie Alkoholmissbrauch betreiben könnten. Um das zu überprüfen darf eine entsprechende MPU verlangt werden – und schon ist die Falle zugeschnappt!

Wie vermeidet man dieses Problem?

Eigentlich auf ziemlich einfache Weise: Verweigern Sie alles außer der reinen Blutprobe. Die zu verweigern macht keinen Sinn, weil sie notfalls auch mit Gewalt erzwungen werden darf. Alles Andere müssen Sie aber nicht tun.

  • Machen Sie keinerlei Angaben oder Aussagen. Sie müssen sich lediglich ausweisen, mehr nicht. Es ist fast immer nur zu Ihrem Nachteil, wenn Sie sich gesprächig und kooperativ verhalten.
  • Der Arzt, der Ihnen die Blutprobe abnimmt, will noch allerlei Tests mit Ihnen machen (auf einem Bein stehen, mit dem Finger an die Nase fassen usw.). Sagen Sie klipp und klar, dass Sie alle Tests verweigern werden. Das ist der sicherste Weg um Angaben über Alkoholgewöhnung u.ä. zu blockieren.
  • Reagieren Sie auf jegliche Fragen am besten gar nicht.
  • Unterschreiben Sie nichts.

Mir ist bewusst, dass viele, die das hier jetzt lesen, natürlich genau diese Fehler leider schon gemacht haben werden und das nicht mehr rückgängig zu machen ist. Ich möchte auch gewiss nicht dazu ermutigen ruhig öfters mal betrunken zu fahren. Ich meine aber, dass es nicht schaden kann, sich insgesamt sorgfältiger zu informieren um nicht unnötig ahnungslos in jede noch so plump aufgestellte Falle zu tappen!

MPU doch schon ab 1,1 Promille?

Es gab schon mal den Versuch einiger Bundesländer die Alkohol-MPU bereits ab 1,1 ‰ durchzusetzen. Das konnte nach einigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wieder abgestellt werden. Seit März 2021 sieht die Lage aber wieder anders aus.  MPU doch schon ab 1,1 Promille? weiterlesen