Durchgefallen: Keine Panik!

Wenn sie bei der MPU durchgefallen sind, geraten viele erst mal in Panik, weil sie damit nicht gerechnet haben. Tatsächlich ist das aber oft völlig unangebracht: Das Wesentliche – die negative MPU – ist nämlich bereits geschehen.  

Das Wichtigste, das Sie so schnell wie möglich tun sollten: Sorgen Sie dafür, dass nur Sie selbst die schriftliche Ausfertigung des Gutachtens erhalten und nicht die Führerscheinstelle!

Das ist schon zu spät? Dann schauen Sie sich das Ende des negativen Gutachtens genau an: Dort stehen meistens Empfehlungen, die sich aus dem negativen Gutachten abgeleitet haben. Diese Empfehlungen sind jetzt leider verbindlich geworden. Wenn das Gutachten nicht in der Führerscheinakte gelandet ist, können Sie diese Empfehlungen ignorieren!

Häufigster Fall:
Der Führerschein ist bereits weg

Die MPU soll dazu dienen Ihnen eine reelle Chance zu geben, den Führerschein wieder zu bekommen. Wenn Sie sich gerade eben eine negative MPU „eingefangen“ haben, ändert das faktisch so gut wie nichts: Der Führerschein ist ja eh schon weg, und das bleibt er momentan erst mal – mehr nicht. Eine neue Sperrfrist o.ä. folgt daraus aber nicht. Wichtig ist dabei aber, dass Sie sich nicht selber unnötig Knüppel zwischen die Beine werfen. Das wäre nämlich der Fall, wenn das negative Gutachten in Ihre Führerscheinakte gelangt. Passieren kann das nur auf eine der beiden folgenden Arten:

  • Sie haben dummerweise selber das negative Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben.
  • Sie haben der MPU-Stelle erlaubt eine Kopie des Gutachtens an die Führerscheinstelle zu schicken. Am ehesten passiert das unbemerkt durch ein Kreuzchen auf dem Formular, wo Sie der MPU zugestimmt haben oder wo Sie die MPU-Stelle ausgewählt haben.

Ich nehme hier einfach mal an, dass beides nicht geschehen ist. In diesem Fall liegt die Angelegenheit einfach ganz ähnlich, wie wenn jemand bei der Fahrprüfung durchgefallen ist: Natürlich ärgerlich, aber ohne weitere Konsequenzen.

Da gibt es doch aber irgendeine wichtige Frist?

Diese Frist bezieht sich auf den Antrag auf Wiederteilung der Fahrerlaubnis, den Sie gestellt haben. Dieser hat eine gewisse Laufzeit (oft sind das 3 Monate). In Ihrem Fall wurde innerhalb dieser Frist die MPU verlangt. Weil Sie die jetzt aber leider nicht vorlegen werden, macht der Antrag keinen Sinn mehr. Ziehen Sie ihn also einfach ohne jegliche Begründung zurück. Damit sparen Sie sich die Gebühr für die Ablehnung wegen Fristüberschreitung. Eine sonstige Auswirkung hätte die Ablehnung aber nicht. Also unnötig davor Angst zu haben.

Ihnen muss auch noch Gelegenheit gegeben werden sich zu äußern. Nehmen Sie das aber lieber nicht wahr, denn es kann nichts Sinnvolles dabei rauskommen: Im negativen Gutachten ist ja ganz offiziell festgestellt worden, dass Sie weiterhin eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Deswegen wäre es extrem naiv zu erwarten, dass Sie jetzt trotzdem den Führerschein wieder kriegen! Viel wahrscheinlicher wäre es, dass Sie im Gespräch mit der Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle etwas Dummes sagen, das nachher in der Führerscheinakte stehen und Ihnen schaden würde.

Gibt es denn gar keine Ausnahme?

Nicht in dem Sinne, dass Sie trotz negativem Gutachten den Führerschein wieder bekommen könnten. Es gibt aber (leider eher selten!) doch auch kundenfreundliche Sachbearbeiter, die eine gewisse Hilfsbereitschaft bei den nächsten Schritten zeigen, um etwas Kosten und Zeit zu sparen. Fragen Sie mich dazu bitte direkt per Email, bevor Sie sich „Honig ums Maul schmieren“ lassen und etwas Ungünstiges tun. Der eindeutig sicherste Weg besteht immer darin, einfach den Antrag kommentarlos zurück zu ziehen. Damit richten Sie keinen Schaden an.

5 Gedanken zu „Durchgefallen: Keine Panik!“

  1. Guten Tag Herr Mangol, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe meine 2. Mpu hinter mir und erwarte leider kein gutes Ergebnis, meine Zeit um die Mpu vorzulegen läuft Ende Januar aus.
    1. In meiner Akte befindet sich ein falscher eintrag dort wurden BTM und Alk. eingetragen obwohl keine BTM im Spiel waren, die kommt daher das das Urteil aus Spanien kommt und der Brief nach Deutschland enthielt folgende formulierung Fahren mit Alkohol,……. ODER Drogen….. Leider konnte mein Anwalt nichts schriftliches besorgen.
    Reicht eine Stellungsnahme meines Anwalts in schriftform (hat bei Gericht nachgefragt, es war kein BTM) und der Brief über die Eintragung in dem ODER steht, weil es ja nicht fest bewießen ist.

    2. Durch dieses prozedere weil die MPU ärztin eben nachweiße wollte hat sich alles verzögert, das Gutachten werde ich wahrscheinlich erst in 2 Wochen erhalten und daher möchte ich meinen Antrag verlängern. Wie muss ich hierbei vorgehen ? Wird mir das Formular für die MPU stelle bei der ich mpu machen will auch nochmal geschickt oder muss ich das explizit nochmal verlangen?

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen
    mfg
    Simon

    1. Also wenn Sie den Brief haben, dann würde ich es zuerst damit versuchen. Und wegen Fristverlängerung: So lange die Akte nicht zurück geschickt wurde an das Amt wird normalerweise noch nichts unternehmen, weil davon ausgegangen wird, dass eben das Gutachten noch nicht fertig ist (dann wäre ja wenig später die Akte wieder bei der Führerscheinstelle). Ich würde momentan einfach abwarten.

  2. Guten Tag
    hat man den überhaupt als Wiederholungstäter eine Chance?
    Ich befinde mich selbstverständlich in dem Abstinenzprogramm und arbeite meine inneren Motive mit einem Psychologen auf.
    Oder bekommt man als Wiederholungstäter keine Chance mehr auch wenn man wirklich die Ursachen aufarbeitet und Alternativen für die Zukunft glaubhaft aufweisen kann.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. Auch mehrfache Wiederholungstäter schaffen die MPU erfolgreich. Es ist nur so, dass eben die Messlatte jedes Mal ein Stück höher wandert – angefangen mit der Notwendigkeit Abstinenz bringen zu müssen.

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