Die Wiederholungstäter

Keine Frage, bei der MPU stößt man immer wieder auf Dinge, die dem Durchschnittsbürger reichlich abwegig erscheinen – und manche sind es auch tatsächlich. Man sollte aber etwas genauer hinschauen, um zu verstehen, welche Denkweise dahinter steckt.

Hier soll es heute um die Wiederholungstäter gehen. Das können die klassischen Punktesammler sein, aber auch wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten, Fahren ohne Fahrerlaubnis und noch einiges mehr. Allen gemeinsam ist: Sie haben anscheinend aus der vorausgegangenen Sanktion bisher nichts gelernt.

Vom genauer Hinschauen war gerade die Rede. Dabei fällt natürlich sofort auf, dass es vergleichsweise harmlose Sanktionen gibt und solche, die bereits richtig weh tun können. So ist der typische Punktesammler einer von der ersten Sorte (hat halt immer brav die Strafe bezahlt und empfindet das vielleicht sogar so, dass er sich damit „freigekauft“ hat), während viele Alkoholtäter schon beim ersten Mal heftig was zu spüren bekommen haben (Geldstrafe, lange Sperrfrist usw.).

Das Problem ist, dass wiederholte Verstöße die Vermutung nahe legen, dass der Betreffende entweder nicht anders will oder vielleicht sogar nicht anders kann – womit ein zukünftiger Rückfall nicht fern wäre. Das macht einen nicht unwesentlichen Unterschied aus: Wenn es sich nur um nicht anders wollen handelt, kann das Problem oft dadurch behoben werden, dass der Kandidat durch intensive Aufarbeitung seines problematischen Verhaltens zur Einsicht gelangt, dass sein Verhalten eine nicht unwesentliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet hat und er mit dieser Erkenntnis jetzt sein Verhalten grundlegend ändert. Wer aber nicht anders kann, dem wird wahrscheinlich auch die größte Bemühung nicht weiter helfen.

Machen Sie sich bewusst, dass es schwer sein wird den MPU-Gutachter davon zu überzeugen, dass Sie sich tatsächlich inzwischen radikal geändert haben. Die Statistik spricht nämlich eindeutig gegen Sie.

Beispiel Alkohol: Hier sind von den Wiederholungstätern, die sogar ein zweites Mal eine positive MPU geschafft haben, 5 Jahre später fast 50 % wieder erneut aus dem gleichen Anlass ohne Fahrerlaubnis!

Ich meine, solche Zahlen sollten Ihnen zu denken geben: Wollen Sie denn wirklich die ganze Prozedur immer wieder durchexerzieren mit hohen Kosten und langem Fußgängerdasein und dann doch wieder rückfällig werden???

Wenn Sie realistisch sind, muss Ihnen klar sein, dass es nur Sinn macht, wenn Sie das Problemverhalten tatsächlich abstellen und nicht nur versuchen die MPU halt irgendwie zu bestehen.

Wer als Wiederholungstäter zur MPU antritt, muss (wie alle anderen auch) natürlich erklären können, was er „von seinem Problemverhalten hatte“, also welche Funktion es in seinem Lebenszusammenhang hatte. Dahinter steckt die Annahme, dass jeder Mensch für ihn unangenehmen Erfahrungen in Zukunft aus dem Weg gehen wird. Das ist psychologisch betrachtet einfach ganz klassische Lerntheorie. Nehmen wir mal den Wiederholungstäter Alkohol: Die Strafe, die er beim ersten Mal bekommen hat, scheint ihn also nicht sehr beeindruckt zu haben. Je drastischer diese Strafe war (z.B. hohe Geldstrafe und 12 Monate Sperrfrist, evtl. sogar gefolgt von einer MPU), um so abwegiger erscheint es, dass so jemand ein weiteres Mal mit den gleichen Delikten im Straßenverkehr auffällig wird, denn es ist ja eine simple Rechenaufgabe abzuschätzen wie viele Tausende von Kilometern er für das verlorene Geld hätte Taxi fahren können.

Die Vermutung der Unbelehrbarkeit liegt da tatsächlich auf der Hand. Schließlich würde ja gar nichts passieren, wenn so jemand z.B. nach erfolgter positiver MPU in Zukunft konsequent das Trinken und das Fahren trennt, was nun bestimmt kein Hexenwerk sein sollte. Vor diesem Hintergrund bekommt die Wiederholungstat erst ihr volles Gewicht: Warum macht der das so hartnäckig? Jegliche auch nur halbwegs vernünftige Entscheidung scheint ja keine Rolle zu spielen.

Die Messlatte liegt hoch

Auf den Kandidat wartet also eine schwierige Aufgabe: Er muss auch erklären können, wieso bei ihm Strafe nicht gewirkt hat und worin für ihn genau der ganz besondere Reiz lag, der dazu geführt hat, dass er Wiederholungstäter geworden ist. Unterschätzen Sie dieses Problem nicht! Der MPU-Gutachter wird Sie immer wieder damit konfrontieren und sich mit einer oberflächlichen oder unscharfen Antwort nicht zufrieden geben.

Die heiße Herdplatte

Wer sich einmal an der heißen Herdplatte die Finger verbrannt hat, fasst sie normalerweise kein zweites Mal an. Der MPU-Wiederholungstäter tut es aber doch. Ja ist der denn total bescheuert? Meistens eher nicht.

Vieles im Leben ist nämlich nicht so direkt und offensichtlich wie die an der heißen Herdplatte verbrannten Finger. Damit man sich die Zusammenhänge richtig bewusst machen kann spielt dabei Einsicht eine wichtige Rolle. Sie müssen bei der MPU glaubhaft und nachvollziehbar klar machen können, wie diese Einsicht bei Ihnen inzwischen entstanden ist und warum das bisher nicht der Fall war.

Meine Empfehlung

Fehlende Einsicht kann man sich erarbeiten, wenn man das wirklich will. Damit das nicht eine halbe Ewigkeit dauert, ist kompetente Unterstützung hilfreich.

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213 Gedanken zu „Die Wiederholungstäter“

  1. mir wurde bereits im Februar 2010 der Führerschein entzogen.Ich hatt ca 1 Promille Alkohol und Medikamente im Blut.Habe 1Jahr Abstinenznachweis erbracht.Allerdings beim Arzt.Ungeplannt forensich gesichert und durch ein zertifiziertes Labor bewertet.Diese Nachweis wurde bei der Mpu nicht anerkannt.Mir wurde ein positives Gutachten nur wgen der nicht anerkannten Abstiinenznachweise verwehrt.Ich hatte mich früher immer mit Medikamenten Benzodiazepinen und Alkohol ruhiggestellt.Seit bei mir ADHS festgestellt wurde bin ich clean.Ich nehme regelmäßig Ritalin nach Anweisung des Arztes.Da ich mich mit der Problematik Sucht nicht auskannte bin ich jetzt regelmäßig in einer Selbsthilfegruppe und bin soger ausgebildeter Suchthelfer.Bin Beamter bei Telekom habe 2 Kinder und würde meinen Führeschein dringend benötigen,da meine Frau in Pension ist und Sie nicht alles erledigen kann.Wäre auch bereit als Suchthelfer caritativ oder präventiv an Schulen etc zu arbeiten.Habe ichi eine Chance mit Rechtsmitteln zu einem positiven Ergebniss oder Vergleich zu kommen.Kosten spielen keine Rolle da ich Rechtschutz habe,.

    Liebe Grüße
    Thomas Neubauer aus Forchheim dienstlich in nürnberg tätig

    1. Die Gültigkeit der Abstinenznachweise ist eine heikle Sache: Früher gab es da wesentlich mehr Entscheidungsspielraum, aber seit der 3. Auflage der Beurteilungskriterien (Mai 2014) wurde alles viel enger gefasst, und daran muss man sich wirklich halten. Mal googeln unter CTU, vor allem CTU3. Rechtsmittel scheiden aus bei Ihnen. Möglich wäre nur eine Haaranalyse, die von jetzt ab maximal 6 Monate rückwirkend gilt für Drogen / Medikamente. Damit haben Sie schon mal 6 Monate Nachweis und brauchen wenigstens nur noch 6 weitere Monate ab jetzt – und dann natürlich wieder neue MPU.

      Darüber, ob das alles einen Sinn hat oder nur Schikane ist, kann man natürlich sehr unterschiedlicher Meinung sein und sich auch sehr ärgern. Es bringt aber leider nichts, weil man gegen diese Regelungen nicht angehen kann. Die Logik ist einfach: Jeder, der es wissen will, kann es soch nachlesen. Wenn er das nicht rechtzeitig tut, ist es halt SEIN Problem – basta.

  2. Eine Frage bzgl. der Eigenschaft bzw. Definition des Wiederholungstäters:

    1. Vor circa zwei Jahren wurde ich auf dem Fahrrad mit 1,68 pro Mille kontrolliert. Daraufhin wurde das Verfahren nach 153a StPO gegen eine Geldauflage von 100 Euro eingestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft teilte mir die zuständige Staatsanwältin mit, dass sie den Vorfall nicht an die Führerscheinbehörde mitteilt. Daraufhin war mir klar, dass die Sache sich mit der Zahlung der Geldauflage erledigt hat. Eine MPU war damit erstmal vom Tisch.

    2. Nun wurde ich im Januar erneut auf dem Fahrrad mit 1,66 pro Mille kontrolliert. Das ich im Endeffekt nur 10 Meter gefahren bin, spielt natürlich keine Rolle. Jetzt steht ein Strafbefehl in Aussicht und damit auch eine MPU.

    3. Jetzt meine Frage: gelte ich nun als „Wiederholungstäter“? Klar, ich wurde nun zum zweiten mal erwischt, allerdings war die Sanktion nach dem ersten Vorfalls nicht wirklich mehr wie ein teuerer „Strafzettel“. Wichtig ist dies natürlich für meine Strategie – also KT oder Abstinenz.

    4. Weiß die FSSt überhaupt von dem ersten Vorfall? Sie wurde und wird ja eigentlich nicht darüber informiert. Allerdings steht in den Ermittlungsakten des zweiten Vorfalls natürlich etwas zum Ersten.

    Danke für eine Antwort.

    1. Was die Führerscheinstelle weiß (und nachher auch der MPU-Gutachter), diese Frage beantwortet ziemlich einfach ein Blick in die Führerscheinakte!

      Aber noch eine andere Anmerkung von mir: 7 Hundertstel(!) Promille zu viel, das sind bestenfalls zwei etwas größere Schluck oder 1/2 Stunde zu wenig abgewartet. Lohnt sich das denn wirklich für die ganze Prozedur und Kosten, die jetzt kommen werden?

      1. Naja, natürlich nicht. Aber jetzt ist es wie es ist. Wie sehen Sie das mit der Klassifizierung „Wiederholungstäter“? Geht ein Gutachter hin und sagt, zweimal erwischt = Wiederholungstäter oder werden schon die Umstände berücksichtigt, also dass nach der ersten Tat keine nennenswerten Folgen aufgetreten sind – sowohl strafrechtlich (keine Eintragung im BZR, da keine Verurteilung) als verwaltungsrechtlich (kein Führerscheinverlust, keine MPU, keine Sperrfrist)?

  3. Ich bin kein Prophet und weiß auch nicht, wie geschickt Sie im Gespräch an dieser Stelle argumentieren können. Ich wäre da aber schon ein bisschen vorsichtig mit der Logik: Weil ich beim ersten Mal nicht gleich ordentlich einsübergebraten bekommen hab, ist doch eigentlich das Gericht mit schuldig dran, dass ich den gleichen Blödsinn wieder gemacht hab! Wenn das jemand so präsentiert, ist das doch eine direkte Aufforderung es dem jetzt aber richtig zu zeigen (=12 Monate Abstinenz verlangen), damit es gut weh tut.

  4. Dass das ein schmaler Grat ist, ist mir klar. Allerdings muss man ja schon die Logik hinter der Forderung nach einem Abstinenznachweis bei Wiederholungstätern beachten. So wird dies ja gefordert, da man trotz Strafen (Strafbefehl, Führerscheinentzug usw…) wieder auffällig geworden ist. Klingt es dann nicht einleuchtend, wenn man darlegt, dass man mangels Konsequenzen keinen Lerneffekt, also auch nicht versuchte kontrolliert zu trinken? Gibt es da aus Ihrer Sicht Chancen, oder lieber auf Nummer sicher gehen und gleich Abstinenz?
    Und noch eine Frage zur Akteneinsicht. Ist die Akte nach Beantragung der Akteneinsicht vollständig oder kann da ohne das ich davon etwas weiß, noch nachträglich etwas hinein kommen?

  5. Guten Tag,

    Fragen zur Einschätzung meines Falles.

    Ich hatte 2 erhebliche Auffälligkeiten, die schon länger zurück liegen. Bin also Wiederholungstäter. Ich bin 45 Jahre alt.

    2003 wurde ich mit 0,8 Promille von der Polizei erwischt, da ich nicht sofort angehalten habe, bekam ich eine Sperrfrist von 9 Monaten und eine Geldstrafe. Eine MPU wurde seitens der Behörden nach der Sperrfrist nicht verlangt. Dummerweise habe ich meinen zuvor „verlorenen“ Führerschein (Diebstahl) nach der Sperrfrist nicht wieder beantragt und bin nach Ablauf der Sperrfrist trotzdem Auto gefahren.

    2009 wurde ich mit 1,3 Promille und ohne Führerschein in einer Polizeikontrolle angehalten. Das Gericht hat mich zu 18 Monaten Sperrfrist und einer hohen Geldbuße verurteilt, allerdings habe ich zum Glück keine Vorstrafe bekommen.

    Ich habe sehr lange Zeit verstreichen lassen, da ich nicht auf den Führerschein angewiesen war, mich nun aber dazu entschlossen das endlich anzugehen und befasse mich mit dem Thema MPU seit ca. einem halben Jahr. Mit der Aufarbeitung der Ursachen meiner Auffälligkeiten schon sehr viel länger.

    Was wäre Ihre Empfehlung der Vorgehensweise was Abstinenznachweise anbelangt? Ich kann so denke ich „kontrolliertes Trinken / Trinkregel“ glaubhaft anhand meiner veränderten Lebensumstände in den letzten Jahren
    und anhand 1 bis 2 Haaranalysen darstellen.

    Die Frage ist aber ob hier in meinem Fall auf Grund der Wiederholung und des Umstandes dass ich beim zweiten Vergehen ohne Fahrerlaubnis unterwegs war eine andere Strategie empfehlenswert wäre.

    Vielen Dank für Ihre kurze Einschätzung
    Alex

    1. Erfahrungsgemäß hat man ziemlich schlechte Karten, wenn man als Wiederholungstäter mit kontrolliertem Trinken antritt: Für den Gutachter ist das nämlich offensichtlich, dass bei Ihnen kontrolliertes Trinken nicht zuverlässig genug funktioniert, denn sonst wäre es ja nicht zum zweiten Vorfall gekommen – und das auch noch mit steigender Tendenz! Mindestens 6 Monate Abstinenznachweis sind deshalb dringend zu empfehlen.

    2. Musste Mpu wegen cannabis machen ist haber jetzt schon 5 jahre her, und muss jetzt noch mal Mpu machen weil ich in der probezeit geblitzt wurde was kommt auf mich auf mich

  6. Hallo. Wolte mal wissen was auf mich zu kommt. Habe vor 2 jahren meinem führerschein verloren wegen alkohol am steuer mit unfall 0,9 promille. Musste eine mpu machen die ich dann vor 7 monaten bestanden habe. Jetzt gestern wurde ich angehalt und hatte 0,8 promille. ( bin noch in der probe zeit ). Muss ich wieder mit einer mpu rechnen ?diesmal haben sie mir den führerschein nicht weg genommen. Darf fahren bis der brief kommt

    Mit freundlichen Grüßen
    Sören Ringger. 21 jahre alt

    1. Ja klar, selbstverständlich kommt wieder MPU, wenn man innerhalb von 10 Jahren eine erneute Auffälligkeit mit Alkohol hat. Man ist dann Wiederholungstäter. Das hat zusätzlich die Konsequenz, dass kontrolliertes trinken nicht mehr akzeptiert wird, sondern man muss Abstinenz nachweisen. 6 Monate sind das Minimum, aber oft werden 12 Monate verlangt.

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei einem Asylbewerbers ( Afrikaner, schlechte Deutschkenntnisse, Gelegenheitstrinker, derzeit in fester Anstellung, familiär und finanziell prekäre Verhältnisse)
    steht wegen einer Fahrradfahrt nach Geburt seines Sohnes mit knapp über 2 Promille die MPU an. Abgabetermin Anfang Mai 2017. Was tun bei diesen schlechten Voraussetzungen?

  8. Hallo,
    ich habe letzten Monat meinen Führerschein mit 1,5%o verloren.
    Im Jahre 2006 wurde ich bereits einmal wegen 1,1%o verurteilt.
    Im Jahre 2011 hatte ich ein Bußgeldbescheid wegen 0,6 %o.

    Bin ich jetzt ein Wiederholungstäter, muß ich zur MPU, muß ich einen Abstinenznachweis vorlegen?

    1. Na klar Wiederholungstäterin – und das sogar nicht nur einmal. Ohne 12 Monate Abstinenznachweise und eine sehr gute Vorbereitung haben Sie keine Chance

      1. Hallo
        habe 2014 MPU gemacht,wegen 0.5 Promille und einmal 0.8 Promille!
        Jetz am 23.07.2020 ,habe von Freund sein Auto und ihn nach Haus gebracht, ca 1.2 km ,habe Auto abgestellt und ihn in seine Haus in erste Stock ins Bett gebracht, 10 min da nach ist Polizei an seine Haustür gekommen und geleutet,bin raus gegangen und die haben mich kontrolliert, und ich hatte 0.63 mg alkolhol beim Blasen ,müsste gleich Führerschein abgeben, und ins Krankenhaus und da müsste ich Blut abgeben! Jetzt warte ich auf Briefe! Was kommt auf mich zu?
        Mfg Dragan

  9. Aber ich habe gehört, daß es gesetzliche Verwertungsverbote gibt, daß also lange zurückliegende Straftaten getilgt werden müssen.

    Die letzte Straftat ist weit mehr als zehn Jahre alt und müßte getilgt werden, und Bußgeldverfahren werden nach 2 Jahren gelöscht.

    Ist das falsch?

  10. Meistens liegt die kritische Grenze bei 10 Jahren. In Ihrem Fall war aber zwischen erstem und zweitem Vergehen weniger als 10 Jahre. In diesem Fall beginnt die Frist neu zu laufen. Und zwischen zweitem und drittem Verstoß sind ja sowieso weniger als 10 Jahre.

    Mit Frist der Bußgeldverfahren hat das nichts zu tun. Übrigens sind es auch dort längst nicht mehr 2 Jahre. Da sind Sie nicht auf dem laufenden.

  11. Das zweite Vergehen im Jahre 2011 war nur eine Ordnungswidrigkeit. In § 29 Abs. 6 Satz 3 StVG alte Folge (damals gültig) heißt es: „Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten.“ Demnach dürfte die Zehnjahresfrist wegen der ersten Straftat durch die Ordnungswidrigkeit nicht unterbrochen worden sein, ich wäre Ersttäterin.

  12. Es macht keinen Sinn, dass WIR uns darüber streiten, denn ich bin nicht dafür zuständig Entscheidungen über Einträge in der Führerscheinakte zu treffen. Und ich bin auch kein Jurist, also DAFÜR kein Fachmann. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es hier nicht um die Frage Ordnungswidrigkeit oder Straftat geht, sondern entscheidend ist die Tatsache, dass es immer wieder um das Thema Alkohol ging. Und genau das wird in der Führerscheinakte erfasst.

  13. Hallo
    Ich bin Widerholungstäter
    Beim ersten mal 0,7% beim zweiten mal 1,0 % ich habe seit september Urinproben abgegeben 6 monate lang und habe eine Gute Vorbereitung gemacht. Bin vor ein Monat beim MPU trozdem durchgefallen da sie meine Abstinenz nicht akzeptiern und ich gesagt habe, dass ich kontroliert trinken will.

    Jezt mach ich noch mal 6 monate mit Haarproben und meine Frage ist, habe ich dann eine gute Chance auf ein positieves Gutachten da ich eigentlich insgesammt wirklich über ein Jahr abstinenz nachweisen kann?

    1. Dass Ihre Vorbereitung so gut gewesen sein soll, das bezweifle ich. Sonst hätten Sie nämlich nicht auf die Kamikaze-Idee kommen können, dass Sie mit Abstinenz antreten und dann mit kontrolliertem Trinken fortsetzen wollen!

    2. Das mit ,,Das Du kontrolliert trinken willst “ war ein gr. Fehler !
      Du hättest sahen müssen, das Du ab dem Vergehen nix mehr getrunken hast und auch nie wieder was trinken möchtest, weil Du für Dich verstanden hast, dass Alkohol nicht zu Dir passt ! „

  14. Ich hab doch geantwortet. Hier noch mal deutlicher:
    1) Für Wiederholungstäter kommt nur Abstinenz in Frage. Und das heißt dauerhaft, für immer. Kontrolliertes Trinken ist da keine Option mehr.
    2) Wer gut vorbereitet ist, der weiß das. Deshalb habe ich die Qualität der Vorbereitung insgesamt angezweifelt.
    3) Ohne gute Vorbereitung haben Sie keine Chance auf ein positives Gutachten.
    4) Punkt.

  15. Hallo habe folgendes Problem hatte 2010 schon mal MPU positv wegen Trunkenheitsfahrt habe dann im August letzten Jahres Unfall mit Blechschaden unter 2,9 promille bin gut davon gekommen mit Geldstrafe und 1 Jahr FS Entzug habe Abstinezvertrag über 1 Jahr abgeschlossen wird das reichen, danke für die Antworten

    1. Das ist immer so eine Frage, ob das reichen wird! Wenn Sie außer dem Abstinenznachweis nichts machen, dann wird das selbstverständlich NICHT reichen, denn Sie müssen natürlich sehr genau erklären können, warum Sie überhaupt eine dermaßen hohe Menge Alkohol getrunken haben, warum Sie aus der Trunkenheitsfahrt 2010 nichts gelernt haben, und warum das dieses Mal anders sein soll (also die Frage nach Rückfallgefahr).

  16. Hallo ich habe folgendes Problem, bin im Oktober 2010 unter Cannabis und Amphetamin Auto gefahren habe ein Jahr Abstinenz nachgewiesen und habe erfolgreich die MPU bestanden. Jetzt im Februar 2018 bin ich von der Polizei mit 0,6 Promille kontrolliert worden. Ich besitze noch den Führerschein mir wurde jedoch eine MPU auferlegt die ich bis mitte November beim Landratsamt nachweisen muss. Meine Frage muss ich wieder einen Abstinenznachweis erbringen und zähle ich als Wiederholungstäter? Bekomme hier unterschiedliche Aussagen.

    1. Sie werden schon als Wiederholungstäter angesehen werden, das ist klar. Weil aber 2010 lang her ist und der Promillewert jetzt nicht sehr hoch war, halte ich Abstinenznachweise nicht für zwingend nötig. Es steht und fällt aber damit, wie gut Sie Ihren Fall „verkaufen“ können. Ich denke, ohne gute Vorbereitung geht das schief! Seit 2010 hat sich auch eine Menge geändert (= verschärft) bei der MPU.

  17. Schönen Guten Abend seit ungefähr 10 Jahren hatte eine MPU Führerschein neu erteilt seit 2010 ist eingetragen in meinem Führerschein. Hatte 1,54 Promille. Jetzt aktuell bekam Bussgeldbescheid 0,8 Promille 1 Monat Fahrverbot und 500 € Strafe habe 4 Moante Zeit um den Führerschein abzugeben also wurde nicht als Wiederholungstäter bei der Bußgeldstelle eingestuft. Meine ist wie sieht es mit der Führerscheinstelle bekomme ich da noch Post. wieder MPU??

    1. Seit 2010 sind das noch keine 10 Jahre. Das bedeutet, dass Sie wieder zur MPU antreten müssen, und zwar als Wiederholungstäter jetzt mit 12 Monaten Abstinenznachweis, mindestens aber 6 Monaten.

  18. Achso und warum wurde ich bei der Bußgeldstelle nicht als Wiederholungstäter eingestuft bei 2 mal Alkohol am Steuer ist ja 1000 € Strafe und 3 Monate Fahrverbot

  19. Weil die Tat mit Alkohol war 2008 und hatte 14 Monate keine Fahrerlaubnis bis ich MPU mit Nachschulung alles fertig neuer Führerschein 2010 erteilt mit 0 Punkte in Flensburg

  20. Abend zusammen bin gestern Abend kontrolliert worden hatte 3 Köpfe geraucht und ne Nase speed intus gehabt musste blut abgeben. Der Führerschein is wohl weg oder? Zumal ich 2015 schon mal ne mpu wegen Alkohol 1,8.% hatte aber war da Beifahrer…werde ich jetzt auch als Wiederholungstäter eingestuft? Vielen Dank für die Antworten mfg

    1. Das sieht nicht gut aus. Wird ziemlich sicher auf Drogen-MPU mit 12 Monate Abstinenz rauslaufen, und wenn Sie Pech haben, wird jetzt auch noch Alkohol-Abstinenz verlangt.

  21. Hallo!

    Bin am Montag positiv auf THC getestet worden. Blutwerte noch nicht vorliegen. Ich kiffe sehr wenig und auch nicht oft. Hatte am WE Besuch und es wurde was herumgereicht. Mir reichen immer 3 bis 4 Züge. Aber in den 3 Tagen waren es mehr als 3 Züge. Hatte vor Fahrtantritt gut 6 Stunden geschlafen und auch normal gefrühstückt. Etwa 9 Stunden nach dem letzten Konsum kam die Blutuntersuchung. Wurde 2011 wegen Amphetamin zur MPU verdonnert. Die hatte ich 4 Jahre danach gemacht und auf Anhieb bestanden. Harte Sachen, Alkohol und selbst Zigaretten sind schon lange kein Bestandteil meines Lebens mehr. Ich kiffe nur etwa 3 bis 4 mal im Jahr. Abstinenznachweise 6 Monate oder 1 Jahr? Wären für mich kein Problem, aber die Kosten usw. Könnte da eine Sperre Kommen?

  22. Hallo wurde 2016 in drei Monaten zweimal mit THC erwischt am Steuer und jetzt werde ich die MPU machen was muss ich dem Psychologen sagen was sich geändert hat und warum ich in drei Monaten zweimal erwischt wurde

    1. Wenn es so einfach wäre mit einer Antwort auf eine einzige Frage schon fertig vorbereitet zu sein für die MPU, dann würde wohl keiner mehr durchfallen! Die Vorbereitung ist schon deutlich komplexer und umfangreicher.

  23. Hallo ich habe eine Frage,

    Wurde vor ca. 3 Jahren mit 0,8 Promille angehalten, bekam einen Bußgeldbescheid.

    Im Mai wurde ich wiederum mit 0,6 Promille angehalten hab jetzt 3 Monate Fahrverbot bekommen und ne Geldstrafe.
    Meine Frage ist nun ob eine Mpu bei mir ansteht? Die Polizei meinte ich kann nach 3 Monaten meinen Führerschein wieder bei ihnen abholen. Deshalb bin ich mir jetzt nicht sicher da von der Fsst auch noch nichts weiter gekommen ist.

    Mfg

    1. Da haben Sie leider die Arschkarte gezogen! Wer innerhalb von 10 Jahren ein zweites Mal eine Trunkenheitsfahrt begeht, gilt als Wiederholungstäter und muss zwingend zur MPU (schon daran zu sehen, dass Sie 3 Monate Fahrverbot bekommen haben mit 0,6 Promille und nicht 1 Monat, wie das als Ersttäter der Fall gewesen wäre). Sie werden wahrscheinlich dann auch erst mal den Führerschein wieder kriegen, aber wenn Sie ihn abholen, bekommen Sie gleich die Aufforderung zur MPU in die Hand gedrückt. Wichtig dabei: Als Wiederholungstäter Alkohol haben Sie mit kontrolliertem Trinken fast keine Chance mehr, denn Sie haben ja bereits gezeigt, dass das bei Ihnen nicht funktioniert. Um keine Zeit zu verlieren, fangen Sie am besten jetzt sofort mit gültigen Abstinenznachweisen an (mindestens 6 Monate Dauer).

  24. Hallo,

    Ich habe vor 5 Jahren meinen Führerschein wegen Cannabis verloren. Habe ein Jahr Abstinenznachweise gebracht und habe meine Fahrerlaubnis wiedererlangt.

    Vor zwei Wochen wurde ich auf einem E-Scooter mit 1,5‰ angehalten worden. Mir war nicht bewusst, dass hier die gleichen Regeln gelten wie beim Auto, was mich ja nicht vor der Strafe schützt.

    Muss ich eine MPU befürchten, da ich schon ein Mal eine hatte oder werden Trunkenheit und Drogen differenziert?

    1. Spannende Frage! Theoretisch kann das schon eine neue MPU hingeben. Das mit E-Scooter usw. ist natürlich ein dicker Hund, weil da sicher sehr viele reintappen in der Annahme, es würde die 1,6‰-Fahrrad-Grenze gelten. Ist ja auch nicht wirklich einzusehen, warum das wie auto behandelt werden muss! Ich denke, das wird auch für viele Führerscheinstellen erst mal neu sein, und ob das dann alle gleich behandeln?

  25. Hallo,
    ich habe mal eine Frage, die aber wirklich nur noch rein interessemäßig ist 😉 Ich bin auch leider Wiederholungstäterin, bin im Mai 2009 mit 1,67 Promille auf dem Fahrrad angehalten worden, bin mit Fahrverbot von drei Monaten, Geldstrafe und Aufforderung zur MPU bestraft worden,- völlig zu Recht (darüber möchte ich gar nicht diskutieren). Habe im Jahre 2010 die MPU bestanden nur bin ich leider aus dieser Erfahrung nicht sonderlich klug geworden, da ich am 1.11.2017 mit 1,5 Promille mit dem Auto angehalten worden bin. Selbst schuld ich weiss. Hatte gepfefferte Geldstrafe zur Folge, zudem Führerschein wurde entzogen, 9 Monate Sperre und natürlich MPU. Die ganzen anderen „Schwierigkeiten“ wegen Unwissenheit und mangelnder Vorbereitung lasse ich mal an dieser Stelle weg. Lange Rede kurzer Sinn, denn DIESES Mal bin ich wirklich geläutert. 2 Jahre 1 Monat und 17 Tage keinen Führerschein zu haben, hätte mir allein beruflich fast das Genick gebrochen. Ich habe dank Abstinenznachweisen und einer veränderten Lebensweise Mitte November den Bescheid über meine positive MPU bekommen und seit genau einer Woche eine vorläufige Bescheinigung, dass ich wieder Auto fahren darf, – der Kartenführerschein wurde demnach am 19.12.19 neu beantragt / bestellt und es dauert wohl 2-4 Wochen bis er mir zugestellt wird (macht nichts, ich darf ja wieder seit dem 19.12.19 fahren.
    Es tut mir leid und ich bin da wohl ein ziemlicher Dussel, Mich würde einfach mal interessieren, ab wann die 10 Jahres-Frist beginnt, ab dem Eintreffen des Strafbefehls bzw. dessen Rechtskräftigkeit (habe keinen Widerspruch eingelegt da das bei der Promillezahl kaum was gebracht hätte) also Ende 2017 oder ab dem Zeitpunkt wo mir die neue Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist, – also Ende 2019. Ich frage nicht, weil ich wissen möchte, wann ich wieder „durchstarten“ kann, sondern mich interessiert einfach, wann meine Führerscheinakte wieder blütenweiss ist 😉 Denn Punkte für zu schnell fahren oder anderes hatte ich nie, Alkohol war mein Problem.
    Vielen Dank und lieben Gruß
    Ninini

    1. Bin mir nicht 100% sicher, glaube aber, dass die Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn alles abgeschlossen ist, also nach Aushändigung des Führerscheins.

      1. Hallo und guten Abend,
        wie gesagt, es war nur interessehalber. Ich habe untger keinen Umständen vor, das ganze ein drittes Mal zu wiederholen. Ich hatte auch schwach in Erinnerung, dass das Datum des Wieder-Ausstellens der Fahrerlaubnis eine gewichtige Rolle spielt. Und dann habe ich mir – also nur so bei mir gedacht, ist ja eigentlich Quatsch, denn mal angenommen, ich hätte erst 8 Jahre nach der Tat den FS wieder beantragt, dann würde das Delikt ja keine 10 Jahre Bestand haben, auch keine 15 Jahre (so lange hätte ich ja warten müssen um die Fahrerlaubnis ohne MPU zurück zu erlangen) sondern mindestens 18 Jahre….. hm. Aber wie gesagt, das sind nur so Gedankenspiele, die einem in den Sinn kommen.
        Besten Dank noch mal und lieben Gruß,
        Ninini

  26. Hallo,
    ich bin Wiederholungstäter 2016 wurde ich mit 0,9 Promille erwischt, 2019 mit 0,68. Muss natürlich eine MPU machen, wie stehen die Chancen diese ohne Abstinenznachweiß zu bestehen? 0,68 Promille sind ja nicht so hoch und die Einsicht ist auch da, kein kontrolliertes Trinken!

    Mit freundlichen Grüßen
    Anton

    1. Das Problem ist folgendermaßen: Gerade WEIL die Promillewerte ja recht nieder waren, wird natürlich davon ausgegangen, dass Sie noch klare Gedanken fassen konnten. Die erste Trunkenheitsfahrt kann man als „Kavaliersdelikt“ einstufen (bisher ist es ja immer gut gegangen…). Sie haben damals eine Geldstrafe und ein Fahrverbot bekommen (2 oder 3 Monate). Das hat vielleicht nicht genug weh getan, aber es ist davon auszugehen, dass ein wenigstens minimaler Lerneffekt stattgefunden hat. Wenn dann dieser Mensch später wieder mit >0,5‰ unterwegs ist, zeigt er aus Gutachtersicht ganz deutlich, dass er sich an die Regeln nicht halten WILL oder nicht KANN. Aus diesem Grund wird kontrolliertes Trinken als viel zu unsicher angenommen und Abstinenznachweis gefordert. Weil der Promillewert bei der 2. Trunkenheitsfahrt fallende Tendenz hatte, würde ich 6 statt 12 Monate Nachweis für ausreichend halten, wenn gut argumentiert wird.

  27. Ich bin vor 7 Jahren mit 1,1 Promille verunfallt. Nur Sperre bekommen.
    Vor kurzem mit knapp 2,9Promille Unfall nach ner Feier, dazu cannabis und schwach amphetamine im Blut.
    Bin immer noch verunsichert.
    Lebe nun abstinent.
    Mach bereits psychotherapie und hab keinen Plan ob ambulante Suchttherapie das richtige ist. Da wird der gutachter ja direkt Alkoholismus unterstellen.
    Abstinenznachweise muss ich ja auch dann 13 Monate erbringen.
    Ist der weg so ein guter,oder könnte ich auch mit ’nur‘ Suchtberatung antreten?
    Danke

    1. Bezieht sich die Suchttherapie denn „auf alles“ oder vor allem auf Alkohol? Mit 2,9 Promille sind Sie zwar noch knapp unter der 3-Promille-Schallmauer (ab diesem Wert darf Alkoholabhängigkeit unterstellt werden), aber der Wert ist schon beachtlich. Wenn dann auch noch Drogen mit im Spiel waren, wird von Mischkonsum ausgegangen und die Frage nach Sicht schwebt zumindest schon mal deutlich in der Luft. Ohne Abstinenznachweise für Alkohol UND Drogen (mindestens 12 Monate) haben Sie keine Chance.

  28. Ist eine ambulante Sucht Therapie für Alk /Drogen. Ab Beginn dieser sollen ja mehr als 12 Monate (12+x) Abstinenz Voraussetzung sein.

    Hoffte meine Psychotherapie, in welcher auch Sucht aufgearbeitet wird könne mit 12 Monaten Abstinenznachweisen Alk/BTM und zzgl. Suchtberatung ausreichen für einen guten Start bei MPU.

    Der Start der ambulanten Suchttherapie kann sich ja noch hinziehen und erst ab dann kann ich Nachweise sammeln.

    1. Da ist es wichtig zu entscheiden, wie Sie antreten wollen: in den beiden Schubladen A2 / D2 oder gleich A1 / D1 (1 bedeutet Sucht = Abhängigkeit). Theoretisch möglich ist auch A1 / D2 als Kombination. Ich weiß jetzt nicht genug über den Hintergrund Ihres Falles, würde aber nicht „einfach mal so“ das Fass Abhängigkeit / Sucht aufmachen wollen an Ihrer Stelle.

  29. Das ist aktuell mein Problem. Wenn ich ne ambulante Therapie angehe werde ich da automatisch A1 eingeordnet? Kann man da nicht auch A2 festlegen? Da sehe ich mich nämlich eher. Aber woher soll man das selbst entscheiden? Ich will halt etwas unternehmen. Schießt man sich hier evtl. ins Bein?
    Abstinenz ist klar.

  30. Therapie als solche ist als Begriff noch nicht festgelegt. Die Frage ist halt, wie es offiziell „verkauft“ wird. Oft kommt es vor, dass Leute eine Therapie machen und sich freuen, dass es von der Krankenkasse bezahlt wird und erst viel zu spät bemerken, dass der Preis dafür die Abrechnung als Sucht-Therapie war. Dann ist aber noch nichts verloren, so lange das nicht in der Führerscheinakte landet. Das kann aber bedeuten, dass es besser ist, die Therapie bei der MPU ganz zu verschweigen. Das heißt konkret: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Therapie für Sie selbst wichtig und nützlich ist, dann legen Sie ruhig damit los! Wenn Sie aber eher denken, dass es halt für die MPU bestimmt „gut aussieht“, dann würde ich mir eine Sucht-Therapie lieber zwei Mal überlegen!

  31. Genau meine Befürchtung. Hab mich irre machen lassen zuletzt. ‚Geh in Therapie‘ hörte ich von Fremden.

    Der Gutachter möchte ja sehen dass etwas unternommen wurde und das will ich ja auch in meinen zeitlichen Möglichkeiten. Gehe halt auch arbeiten. Nur will ich nicht über das Ziel hinaus schießen.

    Was wäre der Nachteil eines Eintrags solcher in der Führerscheinstelle oder Erwähnung bei MPU?

    Ich würde gefühlt lieber Suchtberatung /Caritas, Abstinenznachweise und psychotherapie mitführen bei MPU.
    Wären hier auch Nachteile zu sehen?

  32. Sobald irgendetwas mit „Sucht“ im Namen bei der MPU auftaucht, kann es zumindest brenzlig werden. Dem Glaube, dass der Gutachter „was sehen will“ in dieser Art und es vor allem drauf ankommt ein entsprechendes Stück Papier auf den Tisch legen zu können, sollten Sie nicht viel Bedeutung beimessen. Viel entscheidender ist, dass Sie Ihren Fall optimal aufbereitet präsentieren können. Wenn Sie dann noch was Stabilisierendes angeben können, ist das mindest genau so viel wert. Wer z.B. regelmäßig an Treffen der Anonymen Alkoholiker teilnimmt, kann ja auch nichts Schriftliches vorlegen (deshalb ja anonym!).

  33. Aber was könnte brenzlig werden?
    Dass ich als Süchtiger eingetragen werde in den Akten oder dass ich mir eher ne MPU mit A1-Bedingungen zu stellen habe?

    Ich gehe bei wiederholungstat davon aus dass ich nicht mehr trinken darf, auch nicht kT, auch wenn es MPU Nr. 1 ist.

    Die psychotherapie ist spitze für mich da ich zu Krisenzeiten die Vorfälle hatte. Hier kann ich an mir arbeiten. Das sollte ich vorzeigen bei meiner Geschichte.

  34. Bei A1 liegt die Messlatte für die MPU einfach deutlich höher als bei A2. Auch A2 setzt Abstinenz voraus, das ist also nicht der große Unterschied. Es macht aus meiner Sicht aber einfach keinen Sinn freiwillig mit A1 anzutreten, wenn es auch noch mit A2 möglich gewesen wäre. Man bindet sich mit A1 für den Rest seines Lebens einen erheblichen zusätzlichen Klotz ans Bein. Wer abhängig ist, gilt von vorn herein nämlich als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs, und da muss er erst recht mühsam wieder raus kommen. Bei A2 gibt es diese Konstellation so nicht.

  35. Alkoholabhängigkeit (=A1) gilt als eine Krankheit, die man für den Rest des Lebens nicht mehr los wird. Man kann es auch damit vergleichen, wenn jemand durch einen Unfall ein Bein verliert. Unter bestimmten Voraussetzungen darf der trotzdem weiterhin Auto fahren (ein Automatik-Fahrzeug nämlich). Nehmen wir mal an, Sie würden durch einen dummen Zufall ohne Teilnahme am Straßenverkehr auffallen unter Alkoholeinfluss. Wenn diese Information zur Führerscheinstelle gelangen würde, müsste das die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben, weil ein Alkoholabhängiger nur dann wieder zum Fahren geeignet ist, wenn er komplett abstinent lebt. Bei A2 ist das nicht so, solange er kein KFZ bewegt hat. – Das ist nur EIN Beispiel.

    1. Lieber Herr Mangold,

      frohes 2021!
      Ich mache aktuell 12 Mon. AB und bin wieder verunsichert durch Aussagen meiner SHG-Leiterin
      (MPU-Schwerpunkt mit eher gesundheitlichen Ansätzen)
      in Bezug aus die Dauer der AB.

      Sie sagt, dass ich aufgrund meiner hohen BAK (2,9)
      zzgl. Konsum harter Droge (schwach Amphetamin, ohne Werte)
      und Cannabis (3ng aktiv, 4ng THC-OH und 70ng passiv) Schwierigkeiten bekommen kann/werde,
      zumal ich Wiederholer bin.

      Sie sagt, ein Gutachter ginge bei mir von Abhängigkeit
      aus (oder er müsse sogar),
      und da ich keine suchttherapeutische Maßnahme ergriffen habe sollte ich mit mehr als 12 Mon. AB (am besten 15Mon.) die MPU antreten und mich selbst als abhängig sehen.

      Ich wollte mich eigentlich A2/D2 antreten.
      Ein ‚Experte‘ sagte mir auch ich könne mich sogar in einer MPU selbst als (psychisch) abhängig bezeichnen ohne dass der GA mich von sich aus in A1/D1 einordnen kann.
      Kann ein GA eine Abhängigkeit vermuten und einen Nachweißzeitraum von länger als 12Mon. verlangen/empfehlen
      und deswegen auch ein Negativ geben

      Haben Sie hier eine Meinung?

      1. Abhängigkeit ohne externe Belege einfach nur vermuten geht zumindest nicht „einfach nur so“. Allerdings ist das auch gar nicht nötig, um einen längeren Abstinenznachweis zu fordern. 12 Monate sind gewissermaßen das Minimum und die Grenze nach oben ist nahezu offen. Ich weiß ja nicht viel über Ihren Fall, aber das hier Geschriebene hört sich für mich schon so an, dass eher 18 Monate ratsam wären.

  36. Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. MPU/Wiederholungstäterin.
    Im Jahre 2009 verlor ich meinen Führerschein für 10 Monate aufgrund von Trunkenheit am Steuer (1,6). Dann bestand ich glücklicherweise die MPU und bekam meinen Führerschein (07/2010) zurück. Seitdem bin ich nie wieder mit Alkohol im Blut Auto gefahren.

    Vor kurzem habe ich allerdings einen großen Fehler gemacht und bin mit 1,9 – 2,0 Promille Fahrrad gefahren und gestürzt. Jetzt wurde ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet und ich rechne mit der Anordnung einer MPU. Werde ich hier als Wiederholungstäterin angesehen (Auto – Fahrrad)?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße

    1. Das steht natürlich noch in der Führerscheinakte drin. MPU ist ab 1,6‰ auf dem Fahrrad unvermeidlich. Der Führerschein wird meistens erst mal belassen. Unternehmen Sie nichts, das den ganzen Vorgang bescheunigen könnte, denn zwischen der Trunkenheitsfahrt und der MPU müssen mindestens 6 Monate vergangen sein! Melden Sie sich am besten unter mpu-alarm@kurspool.de bei mir, dann kann ich weitere Empfehlungen geben, was hier zu weit führen würde.

  37. Hallo!
    Ich bin 2010 mit 1,33 promille im Straßenverkehr auffällig geworden…musste für 6 Monate den Führerschein abgeben und ein Aufbau Seminar absolvieren, allerdings keine Mpu….2014 musste ich dann aber eine Mpu wegen zu schnellen Fahrens absolvieren, die ich auch bestanden habe…Nun bin Ich 2019 erneut mit 0,6 Promille aufgefallen. Strafe war 1 Monat Fahrverbot plus Geldstrafe…nun haben ich Post bekommen das ich wiederholt unter Alkohol Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen habe und einen Monat Zeit habe ein Gutachten vorzulegen.
    Wortlaut im Brief: Begutachtung zur Beurteilung ihrer Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen…
    Muss in meinen Fall ein Abstinenznachweis erfolgen ?
    Trinke eh sehr selten und habe seit diesem Vorfall vor 8 Monaten Bisher auch nicht mehr getrunken…und wird die Mpu wegen zu schnellen fahren nochmal Thema ? Empfiehlt es sich die mpu bei der selben Stelle zu machen ?

    1. Das mit dem „sehr selten trinken“ wird der MPU-Gutachter sicher stark in Frage stellen, denn für ihn sind Sie ein Wiederholungstäter Alkohol, und deswegen müssen Sie auch jetzt wieder zur MPU antreten. Als Wiederholungstäter sind normalerweise 12 Monate Abstinenz Standard. Da Sie jetzt nur 0,6 ‰ hatten, kann man mit etwas Glück für 6 Monate argumentieren. Dagegen spricht aber die Punkte-MPU 2014. Man wird Ihnen Unbelehrbarkeit unterstellen – auch wenn die Punkte-MPU nicht ausdrücklich Thema wird. Wenn Sie jetzt in der knappen Zeit einen Versuch starten wollen (meine Einschätzung: nicht völlig aussichtslos, aber schlechte Chancen) würde ich wenigstens 3 cm Haaranalyse vorlegen.
      Wieder gleiche Stelle? Ist egal, meine ich.

  38. Guten Tag,

    Zuerst mal vielen Dank an Herr Mangold für die Blogbeiträge und die Möglichkeit zur Diskussion! Hier reinzulesen hat mir viel Klarheit gebracht und es ist nicht immer einfach qualitative Infos zur MPU zu bekommen.

    Zu meinen Fällen:
    Ich wurde 2009 mit 2,2 ‰ Alkohol und THC im Blut auf dem Fahrrad angehalten. Ich war nicht im Besitz eines Führerscheins. Mir wurde das führen von Fahrrad und Mofa untersagt.

    2018 bin ich beim einparken an dem Wagen hinter mir leicht angestoßen. Zwei Zeugen haben die Polizei kontaktiert und 5 Minuten später wurde ich festgenommen mit 1,88 ‰ Alkohol im Blut. Ich war immer noch nicht im Besitz eines Führerscheins.

    Es könnte auch sein, dass bei der Führerscheinstelle hinterlegt ist, dass ich 2019 im Besitz von 0,6g Amphetamin war (nicht im Straßenverkehr). Das Verfahren wurde zwar eingestellt aber ich muss noch überprüfen ob das bis zur Führerscheinstelle ankam oder nicht (ist das überhaupt möglich? Könnten auch andere Auffälligkeiten meiner Vergangenheit an die Führerscheinstelle registriert sein, auch wenn die Verfahren eingestellt wurden?)

    Ein Jahr Abstinenz und eine gute Vorbereitung zur MPU sind in meinen Augen Pflicht um überhaupt eine Chance auf ein positives Gutachten zu haben. Ich frage mich jedoch ob ich in meinem Fall bezüglich dem Alkohol in der Schublade A2 antreten kann oder ob zwangsläufig von einer Sucht ausgegangen wird. Bezüglich dem Cannabis stellt sich auch die Frage der Einstufung. Ich habe damals nur sehr gelegentlich gekifft und würde mich in D3 einstufen. Könnte das meinem Fall entsprechen ?

    1. Also von Alk.sucht wird nicht so ohne weiteres ausgegangen. Dafür ist schon was ser Handfestes nötig. Und was die Führerscheinakte angeht: Sehe ich das richtig, dass Sie bisher noh nie einen Führerschein hatten? Weiß nicht genau, wie das dann mit einer Fürerscheinakte überhaupt aussieht. Fragen Sie doch einfach mal bei der Führerscheinstelle nach, was dort über Sie vorliegt und nehmen Sie Akteneinsicht.

  39. Hallo!
    Ich bin im Sommer 2018 innerhalb von 2,5 Wochen, 2x von der Polizei zur Verkehrskontrolle mit dem PKW raus gezogen worden.
    Beim ersten Vergehen wurde neben dem Besitz von 3,3g Cannabis nach Bluttest folgendes Ergebnis Ermittelt:
    THC: 9,5ng/ml
    11-Hydroxy-Tetrahydroc.: 4,3ng/ml
    Carbonsäure: 128,0 ng/ml

    Beim zweiten mal (zwei Wochen später)
    THC: 4,0ng/ml
    Hydroxy: 1,9 ng
    Carbonsäure:24
    dazu kam ein Promillewert von 1.35.

    In der Vergangenheit:
    Rechtskräftig verurteilt 2009: Fahren unter Alkoholeinfluss mit 1,56 Promille:
    9 Monate Fahrverbot.

    2012: Fahrt unter Alkoholeinfluss mit 0,62 Promille.
    Daraufhin MPU, im ersten Anlauf Positiv.

    Meine Frage, auf was muss ich mich vorbereiten?
    THC ist mir klar aber auch eine Alkoholabstinenz?

  40. Hallo,

    hab mich durchgelesen aber jetzt zu meinem Fall

    2010 hatte ich eine schlägerei im Alkoholisiertem Zustand. Hatte daraufhin eine Freiheitsstrafe und wurde zum MPU verdonnert obwohl ich nie einen Führerschein hatte

    2013 habe ich erfolgreich ein mpu gemacht aber den Führerschein noch nicht.

    2018 hab ich dann endlich meinen Führerschein gemacht

    Februar 2020 mit 1.67 Promille angehalten. Fahrverbot 1 jahr, Geldstrafe und MP.

    Meine Frage jetzt muss ich Abstinenznachweise erbringen wenn ja schicken auch 6 monate oder muss es 12 monate sein weil bei den 12 monaten das aller länger dauert wie meine sperrfrist.

    Wie ist das mit dem MPU Vorbereitungskurs muss ich den machen auch wenn ich die Abstinenznachweise vorlege.
    Würde sie es empfehlen oder würden die Abstinenznachweise schicken um zu zeigen das ich nix mehr trinke um den gutachter zu überzeugen

    1. Die Abstinenznachweise (am besten 12 Monate) sind so zu sagen nur die „Eintrittskarte“ zur MPU. Da Sie Alkohol-Wiederholungstäter sind, liegt die Messlatte jetzt deutlich höher und die Vorbereitung muss deshalb besonders gründlich sein. Ohne anzutreten halte ich für absolut rausgeschmissenes Geld.

  41. Guten Abend

    Ich hatte letztes Jahr eine mpu wegen Drogen Delikten in der Jugend aber noch keinen Führerschein denn ich Anfang dieses Jahr endlich gemacht hatte! Nun wurde ich Gestern in der Probezeit mit 0,6 Promille erwischt.

    Was denken sie wird mich erwarten

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Ich denke nicht, dass das Drogen-Thema eine Rolle spielen wird. Alkohol in der Probezeit ist aber ein „hartes“ Delikt, das man sich nur 1x erlauben darf. Ist aber nicht mein Fachwissen, deshalb kann ich nichts weiter dazu sagen. Ein Fahrlehrer ist da sicher der bessere Ansprechpartner.

    1. Akteneinsicht nehmen, dann wissen Sie, ob die alte MPU noch irgendwelche Spuren hinterlassen hat. Normalerweise sollte inzwischen alles sauber sein, denke ich.

  42. Hallo zusammen!

    Ich würde vor 14 Jahren mit Alkohol erwischt, 1,3 keine MPU.

    Muss ich jetzt 1,1 gepustet zur MPU? Bin ich nach 14 Jahren auch Wiederholungstäter ? Danke :(

      1. Leider ist es noch in der Akte, und somit bin ich Wiederholungstäter und muss zu einer MPU. Es gilt die Grenze von 15 Jahren, was aber nicht heißt das man nicht zu einer MPU muss. Es wird auch in der Führerscheinakte nichts gelöscht. Erst nach 100 Jahren.

          1. Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe. Es hat alles geklappt und Sie hatten recht.
            (Keine MPU.)
            Danke auch für den wertvollen Typ , die Akte doch mal genauer unters Auge nehmen zu lassen. :-) Prima :-)

  43. Hallo Herr Mangold,
    2012 hatte ich eine Trunkenheitsfahr mit Unfall (gegen ein Gebüsch in der Kurve) mit 1,59 Promille und Sperrfrist von 12 Monaten ohne MPU.
    Leider bin ich vor kurzem mit über 1,3 Promille gepustet (Blutwert steht noch aus) von der Polizei kontrolliert worden und der Führerschein wurde erstmal wegenommen. Mir ist klar das ich zur MPU muss und auch dementsprechende Nachweise erbringen muss/möchte.
    Was mir nicht so klar ist, wie verhält sich das mit der Sperrfrist, wird diese immer von Fall zu Fall betrachtet oder weil man Wiederholungstäter ist automatisch verdoppelt bzw. sehr viel höher angesetzt?
    Und lohnt es das Geld eher ausschliesslich bei Ihnen zu investieren in Beratungsgesprächen oder kann ein Anwalt für Verkehrsrecht da noch was bewirken auf die Dauer der Abstinenz und Sperrfrist ?

    1. Einen guten Verkehrsanwalt würde ich auf jeden Fall beauftragen, denn ohne Anwalt ist es weitgehend reine Glückssache was Sie aufgebrummt kriegen!

  44. Hallo. Hatte 2015 eine Mpu wegen Amphetamin die ich erfolgreich bestanden habe. Im März wurde ich leider positiv auf thc getestet bei einer polizeikontrolle. Der aktive Wert ist unter 1ng, der brief von der Polizei kam auch schon das die Owi gegen mich eingestellt wurde. Kommt trotzdem wieder eine Mpu auf mich zu? Abstinenznachweise mache ich vorsorglich trotzdem schon.

  45. Hallo erstmal ich habe da eine Frage

    Ich habe im Jahr 2018 ein mpu machen müssen wegen thc am Steuer die ich dann erfolgreich absolviert habe.
    Jetzt vor gut halben Jahr wurde ich an einem Parkplatz wo mein Auto stand mit meinem Kollegen kontrolliert und bei mir ein Drogentest durchgeführt und da kam raus das ich thc im Blut habe und jetzt ist ein Brief gekommen das ich angeblich unter Konsum gefahren bin obwohl mein Auto an einem öffentlichen Parkplatz stand und ich nur meine reifen wechseln wollte.

    Meine Frage ist muss ich mein Führerschein abgeben und ein mpu nochmal absolvieren?
    Danke im Voraus
    Freue mich auf die Antwort .
    Meine Werte waren 5.4

    1. Es ist sehr wichtig, ob Sie tatsächlich gefahren sind (und das bewiesen werden kann) oder nicht. Ich würde an Ihrer Stelle einen für MPU und Drogen kompetenten Anwalt einschalten. Allerdings ist das Problem damit noch nicht ganz aus der Welt. Vermutlich werden Sie ja bei der MPU mit 6 Monaten Abstinenznachweis angetreten sein und der Aussage in Zukunft konsequent die Finger von Drogen zu lassen. Diese Aussage ist jetzt aber hinfällig. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass die Führerscheinstelle jetzt damit kommt, dass überprüft werden muss, ob THC-Konsum und strikte Trennung vom Fahren gewährleistet ist.

      1. Wie könnte ich es den nachweisen habe nur zeugen die es bestätigen können kb meine Freundin bei ihr war ich ganze Zeit

        Ich könnte ja in jedem Quartal ein Nachweis machen von mir wäre es kein Problem aber ich weiß nicht ob da die Führerschein Stelle mitkommt

        Danke

  46. Einen wunderschönen guten Tag

    Ich habe da eine Frage weil mich die Ungewissheit langsam auffrisst, im Internet findet man viel aber auch nichts wirklich eindeutiges.

    Ich wurde am 27.8.2020 von der Polizei angehalten. Mir wurde Blut abgenommen wegen Verdacht auch btm. Da es keine Stunde her war das ich geraucht habe werden meine Werte dementsprechend hoch sein. Ich mache ihnen hier nichts vor ich bin Dauerkonsument und kiffe regelmäßig man kann sagen fast täglich.

    Ich bin Wiederholungstäter da ich 2014 mit btm am steuer erwischt wurde und musste damals schon eine mpu machen die ich beim ersten mal bestanden habe ein Jahr Abstinenz nachweis, Vorbereitungskurse und suchthilfe.

    2005 musste ich auch bereits eine mpu machen wegen Alkohol am Steuer damals 1,6 Promille.

    Jetzt habe ich schon 2 mpu’s hinter mir besteht überhaupt die Chance meinen Führerschein wieder zu bekommen. Und was denken sie wird auf mich zukommen?

    Kann ich die führerscheinstelle davon überzeugen nur einen Abstinenz nachweis zu erbringen von mir aus auch 2 Jahre lang? Weil ich denke ein 3.tes mal wird mich kein Psychologe durchkommen lassen egal was ich an Vorbereitung oder Abstinenz nachweisen.

    Lg JK

    1. Es wird wieder eine MPU fällig, daran ist nicht zu rütteln. Eine Grenze, wie viele MPUs es geben darf, gibt es nicht, aber es liegt natürlich auf der Hand, dass die „Messlatte“ mit jeder Wiederholungstat ein Stück höher wandert. Nicht nur der Konsum als solcher stellt das entscheidende Problem dar, sondern auch die Tatsache, dass Sie immer wieder nicht wenigstens ausreichende Wartezeit nach dem Konsum eingehalten haben, macht es schwierig.

      1. Habe ich denn überhaupt noch Chancen diese zu bestehen. Weil nach meiner Vorgeschichte mir doch keiner glauben wird das ich jetzt daraus endgültig gelernt habe und Abstinenz bleibe.

        Können sie mir was empfehlen was ich vorab schon tun kann?

        Danke für die bisherige Antwort

        1. Es wird eben um die Frage gehen müssen, WARUM Sie wieder „umgekippt“ sind. Das kann ja unterschiedliche Ursachen haben. Vielleicht hatten Sie ja von vorn rein gar nicht vor ihr Verhalten zu ändern, sondern wollten nur den Führerschein wieder kriegen (und nach mir die Sintflut…). Vielleicht war es aber auch ganz anders: Sie WOLLTEN schon, aber Sie sind leider immer wieder schwach geworden. Das sind schon mal zwei grundverschiedene Erklärungen, die natürlich einen ganz anderen Ansatz brauchen.

          Die Vorgeschichte ist nicht alles, aber sie ist wichtig, um ERKLÄREN zu können, wo Sie jetzt stehen und wie es weiter gehen wird.

  47. Hallo. Ich hatte eine mpu 2015 wegen hohen Amphetamin Werten. Leider hatte ich einen „Rückfall“ mit Cannabis, habe 2 mal am joint gezogen weil ich nicht schlafen konnte. Bin nach 20 Std Auto gefahren, mein Abbauwert ist 5,3 ng. Kein Aktives Thc. Die Behörde hat sich mittlerweile gemeldet, die wollen mpu bis Ende Oktober. Das ich die nicht bestehen kann ist klar, mache erst seit mai Abstinenznachweise. Vorbereitung läuft ebenfalls. Trotzdem mach ich mir grosse Gedanken ob ich die mpu überhaupt bestehen kann, Wiederholungstäter werden doch sicher härter geprüft?

  48. Hallo
    Ich wurde vor 2 Jahren mit dem Auto erwischt mit 1,28 mg Thc
    Habe die mpu absolviert
    Und wurde jetzt mit 1,2 Promille angehalten
    Bekomme ich die mpu erneut oder wird das anders gewertet?
    Dankeschön im voraus.

    1. Das kann ich Ihnen leider nicht sicher sagen. Ich denke, dass Drogen-MPU und Alkohol-MPU ja zwei eigenständige Bereiche sind und deshalb normalerweise auch so behandelt werden sollten. Ich kann aber nicht sicher ausschließen, dass es Führerscheinstellen geben kann, die das anders sehen und sich vor allem durch die kurze vergangene Zeit (2 Jahre) beeindrucken lassen.

  49. Hallo Herr Klaus Mangold…

    Mein Anliegen

    Habe 2004 eine MPU machen müssen wegen Trunkenheit am Steuer und den Führerschein 2005 wiedererlangt aber 2009 wiederholt ein Auto geführt unter Alkoholeinfluss… also Wiederholungstäter… jetzt würde ich gerne wissen wollen ob das von 2004 noch in der Akte stehen oder angewendet werden darf wenn ich jetzt mein Führerschein beantragen würde …

    Das erste 2004 ist ja jetzt 15 Jahre Herr und das zweite von 2009 /10 Jahre

    1. Mit solchen rein juristischen Fragen wegen Fristen bin ich leider nicht der Experte. Meine Einschätzung ohne Gewähr: Wiederholungstat Alkohol könnte da eine Rolle spielen, so dass dadurch die eigentlich fällige Löschung gehemmt wird. Es kostet nichts und steht Ihnen auch zu, dass Sie Akteneinsicht nehmen. Solange Sie sonst keinen Vorgang anstoßen, ist das normalerweise gefahrlos. Falls Sie noch Einträge finden, die Ihrer Meinung nach raus gehören, können Sie dann ja immer noch überlegen, wie Sie weiter vorgehen wollen.

  50. Hallo guten Abend,

    Vor 2 Monaten wurde ich erneut mit Alkohol am Steuer 0.6 Promille angehalten. Anfang 2019 habe ich mit 1.4 Promillen meinen Führerschein abgeben müssen 7 monate Sperre gehabt und ohne Mpu durch eine neuerteilung meinen Führerschein zurück gekriegt. Nun wurde ich wieder angehalten und habe 3 monate Fahrverbot plus 1050 Euro geldstrafe bekommen, habe 4 monate Zeit mein Führerschein abzugeben. Meine Frage ist muss ich diesmal mit einer Mpu rechnen oder komm ich nochmal mit einem blauen Auge davon ?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Die MPU ist Ihnen so sicher wie das Amen in der Kirche, denn wer innerhalb von 10 Jahren erneut mit Alkohol auffällig wird, ist Wiederholugstäter und muss deshalb zur MPU, bevor er den Führerschein wieder kriegt. Wiederholungstäter Alkohol bedeutet aber auch, dass man ohne Abstinenznachweis (12 Monate, aber mindestens 6 Monate) so gut wie keine Chance hat, denn Sie haben je gerade eben bewiesen, dass die Trennung von trinken und fahren bei Ihnen nicht funktioniert und kontrolliertes Trinken deshalb keine Option mehr ist.

  51. Hallo hr Mangold
    ich habe vor 17 jahre mein fuhrerschein wegen thc abgegeben und vor 2 jahre nocmal gekrickt.vor 5 monate wurde ich kontroliert und nochmal im blut thc getestet ,,in kurzem bekamm ich ein brief da mpu machen muss..ist das genug dass ich 6 monatige Abstinenznachweis bringe oder 12 monate
    ich danke ihnen
    Was können Sie mir noch raten
    vielen dank

        1. Das ist ein stattlich hoher Wert, der Sie in die Schublade DAUERKONSUMENT schiebt. Das bedeutet, dass man von Ihnen schon gerne 12 Monate Abstinenznachweis sehen möchte.

          1. hr Mangold ..sie sind ein sehr nette mensch,und ich danke nochmals für ihre hilfe,,,wenn ich 12 Monate Abstinenznachweis gebe,und vorbereitung kurse mache heisst das habe ich mein führerschein wieder?…weil ich mache mir sorgen da führerscheinstelle mir schwerigkeiten macht

  52. Lieber Herr Mangold,

    2010 habe ich aufgrund meiner Alkoholfahrt (Auto, September 2009) mit 1,6 Promille eine MPU durchlaufen und diese auch bestanden (KT).

    Im April 2020 wurde ich allerdings auf dem Fahrrad mit 2,0 Promille auffällig (Sturz) und erwarte daher eine erneute Aufforderung zur MPU.

    Um Zeit zu schinden und die Einleitung des Strafbefehlsverfahrens hinaus zu zögern, habe ich über einen Anwalt Akteneinsicht gefordert (Mai 2020). Bis zum heutigen Tag haben wir allerdings noch keine Akteneinsicht erhalten.

    Ich habe bereits mit einem Abstinenznachweis über Haaranalyse begonnen und Ende November steht die 2. Probe, mit der ich dann 6 Monate nachweisen kann, an. Ich möchte gerne 1 Jahr Abstinenz nachweisen. Nun mache ich mir allerdings Sorgen, dass sich die Strafverfolgung so sehr in die Länge zieht, dass mein Abstinenznachweis zum Zeitpunkt der MPU gar nicht mehr gültig ist.

    Macht es Ihrer Meinung nach Sinn, das Abstinenzprogramm für ein Jahr abzuschließen oder soll ich besser warten, bis die MPU angeordnet wird und dann erneut ein halbes Jahr nachweisen?

    Zudem würde mich interessieren, ob es akzeptiert wird, wenn man nach einem halben Jahr von der Haaranalyse zu Urinprobe wechselt? Es werden deutlich mehr Haare entnommen als ich dachte und bei meinem wenigen und dünnen Haar, werden die kahlen Stellen leider auffallen.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Beste Grüße

    Isabel

    1. Das ist tatsächlich oft eine blöde Angelegenheit, dass bei Trunkeheitsfahrt auf dem Fahrrad die Zeit manchmal problematisch sein kann: Einerseits ist es wichtig, dass die MPU ja mindestens 6 Monate seit der Trunkeheitsfahrt erst erfolgt (deshalb erst mal ruhig verhalten, damit genug vergeht), aererseits kann es aber auch passieren, dass das Amt sehr träge arbeitet und man dadurch die Abstinenznachweise fertig hat, bevor MPU-Termin in Sicht. In dem Fall bleibt nur die Möglichkeit die Abstinenznachweise weiter zu führen. Es macht dann evtl. sogar Sinn selber bei der Führerscheinstelle anzufragen, wie weit die Bearbeitung denn ist. Rein theoretisch kann es auch mal vorkommen, dass so was übersehen wird und die MPU sehr, sehr lange auf sich warten lässt – oder sogar ganz vergessen wird. Ich meine aber, das ist sehr unwahrscheinlich, und evtl. jahrelang immer weiter Abstinenz nachweisen ist ja auch keine Lösung.

      Der Wechsel von Haaranalyse auf Urin-Screenings ist unproblematisch.

      1. Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
        Ich würde dann denke ich die Führerscheinstelle nach Ablauf des Abstinenzjahres kontaktieren um eine zeitnahe MPU Anordnung zu erhalten!
        Aber die Frage ist: Kann die Führerscheinstelle überhaupt eine MPU anordnen wenn ich vom Staatsanwalt noch gar nicht verurteilt wurde?

  53. Puuh, ok. Danke! Das kann ja dann noch ewig dauern…Zumal noch nicht einmal nach 6 Monaten Wartezeit Akteneinsicht gewährt wurde!
    Aufgrund von Kurzarbeit muss ich mir dann gut überlegen, ob ich den kostenintensiven Abstinenznachweis nach Beendigung eines Jahres weiterführe.

  54. Hallo Herr Mangold,

    Ich habe mir die vorherigen Fälle durchgelesen, meinen hierin aber nicht erkannt. Daher meine Frage:

    2019 wurde ich mit dem Rad angehalten. Atemalkohol ergab 1,95 Promille. Daraufhin wurde Blutentnahme veranlasst. Diese ergab dann letztlich 1,35 Promille. Anzeige kam dann trotzdem einige Wochen spaeter (Begründung: auffälliges Fahren).
    Ermittlungsverfahren wurde dann glücklicherweise gegen eine Spende nach §153a StPO eingestellt. MPU war dann auch kein Thema mehr.
    in der Neujahrsnacht 2021 wurde ich dann leider erneut angehalten. Diesmal auf dem E-Roller. Atemalkoholwert auf der Wache ergab 0,86 Promille.
    Führerscheinentzug und Geldstrafe sind hier natürlich unausweichlich.
    Gelte ich nun als Wiederholungstäter und muss mit einer MPU rechnen, oder gilt die erste Tat nicht?

    Vielen Dank vorab fuer Ihre Antwort

    Grüße
    Tobias

    1. Ich nehme an, dass der Vorfall mit dem Fahrrad wohl trotzdem in der Führerscheinakte gelandet sein dürfte. Mit BAK 1,35 liegen Sie aber noch so weit unter der 1,6er-Grenze, dass das VERMUTLICH nicht als Wiederholungstat gewertet wird mit dem E-Roller. Haben Sie bisher erst den AAK (Atemwert, nicht Blut)? Das sagt noch nicht sehr viel, wie Sie ja selber wissen. Ich nehme an, Blutprobe wurde gemacht?

      Einen Verkehrsrechts-Anwalt würde ich aber generell auf jeden Fall beauftragen.

      1. Danke fuer die schnelle Rückmeldung.
        Ein Bluttest wurde nicht durchgeführt. Stattdessen wurde ein stationärer Atemalkoholtest durchgeführt (Dräger ALCOTEST).
        Das ganze ist wohl auch rechtskräftig

  55. Guten Tag, im Jahre 2006 wurde ich mit 1,6 promille erfasst und musste denFührerschein abgeben und die MPU machen…den Führerschein neu erworben habe ich im Jahre 2009. Vorgestern also den 17.09.2021 wurde ich mit 0,8 promille erfasst. Gelte ich auch über die 10 Jahre hinaus als wiederholungstäter ?

    1. Normalerweise sollte Ihnen jetzt nichts mehr passieren wegen der alten Trunkeheitsfahrt. Allerdings beginnt jetzt natürlich die 10-Jahres-Frist wieder neu zu laufen.

  56. Hallo Herr Mangold,
    ich muss eine MPU wegen Cannabis machen. In meiner Führerscheinakte stehen 2 Delikte in denen ich auffällig mit Cannabis geworden bin. In dem ersten Fall mit 0.8g Besitz. Dies wurde fallen gelassen. Das zweite im Straßenverkehr 0.84mg THC-COOH. Meine Frage ist: Macht es was für die Begutachtung aus, dass in meiner Akte nicht nur ein sondern zwei Delikte stehen, davon eins nicht im Straßenverkehr und müsste ich nun 12 Monate Abstinenz nachweisen oder reichen 6 Monate aus?

          1. Angenommen ich mache ein halbes Jahr und bestehe die MPU nicht, aufgrund von unzureichender Abstinenzbelege. Also müsste ich ein Jahr nachweisen. Wie groß darf die Lücke, die zwischen den beiden halben Jahren Abstinenz maximal liegen, wenn ich Urinproben machen würde? Ich hoffe sie verstehen meine Frage.

            Mit freundlichen Grüßen

  57. Am besten sollte es gar keine Lücke geben! Am ehesten lässt sich das natürlich mit einer Haaranalyse erreichen, weil die ja 3 Monate rückwirkend gilt.

  58. Hallo Herr Mangold,
    danke für das fleißige Beantworten von den vielen hier gestellten Fragen.
    Ich wurde im Juli ’19 stark alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt, was schließlich im Führerscheinentzug letztes Jahr resultierte. Als ich das Geld zusammen hatte begann ich umgehend mit den Vorbereitungsmaßnahmen (Gruppensitzungen und Abstinenznachweis), und bald steht meine MPU an. Als Beurteilungshypothese wurde bei mir A2 festgestellt.

    Muss man nach einer bestandenen MPU und Neuerwerb des Führerscheins in so einem Fall weiterhin unangekündigte Tests/Kontrollen über sich ergehen lassen und/oder weiterhin an Programmen teilnehmen, die die zukünftige Abstinenz auch weiterhin belegen, oder hat man es quasi endgültig „geschafft“, sobald man das positive Gutachten in Händen hält?

    Liebe Grüße
    Lukas

    1. Nachkontrollen o.ä. gibt es nicht. Wenn man aber innerhalb der nächsten 10(!) Jahre wieder ein Alkoholvergehen hat (mit KFZ oder E-Scooter ab 0,5‰, mit Fahrrad ab 1,6‰), steht erneute MPU an.

  59. Hallo Herr Mangold,ich habe 2014 eine mpu gemacht wegen Alkohol 1.6 Promille habe bestanden,dann wurde ich 2015 wieder mit Alkohol 0.8 Promille erwischt 6 Monate Sperre und Geld Strafe,5 Monate später ohne Führerschein 1.3 Promille erwischt, ich muss ne mpu und 1 Jahr abstinenz machen,abstinenz schon fertig mpu ist jetzt auch fertig habe nächste Woche prüfüng wie sehen meine Chancen aus.

    1. Na, das wird natürlich vor allem davon abhängen, wie gut Ihre Vorbereitung ist, so dass Sie jetzt als hartnäckiger Wiederholungstäter glaubhaft rüber bringen können, dass der Gutachter Ihnen trauen kann!

  60. Hallo.
    Hatte im Februar eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall und fahrerflucht.
    2.17 promille im Blut.
    Hatte schonmal eine mpu vor ca 9 Jahren müsste das gewesen sein. Gefährdung des Straßenverkehr und Unfall mit fahrerflucht.
    Mpu ist klar , Abstinenznachweis ist auch klar . Muss ich den um chancen bei der mpu zu haben auch eine Suchtberatung besuchen ?

    1. Mit Suchtberatung hat das eher nix zu tun, aber ohne sehr gute Vorbereitung auf das Gutachtergespräch haben Sie als Wiederholungstäter keine guten Chancen.

  61. Guten Abend,

    ich habe heute Einsicht in meine Führerscheinakte genommen.

    Dort ist meine Trunkenheitsfahrt, die vor Kurzem stattfand, angegeben.
    Im Jahre 2010 wurde mir mein Führerschein neu erteilt nach positiver MPU (auch Trunkenheitsfahrt), allerdings wurde dieser Eintrag bereits gelöscht.

    Nun stellt sich mir die Frage ob die MPU Stelle sehen kann, dass mir 2010 der Führerschein neu erteilt wurde und daraus schließt dass es bereits meine 2. MPU ist??? Oder bekommt die Führerscheinstelle nur den neuen Fall?

    Würde mich über Rückmeldung freuen!

    1. Die Führerscheinstelle ist nicht so wichtig. Interessanter ist, was der MPU-Gutachter sehen kann. Wenn der Eintrag von 2010 tatsächlich gelöscht wurde, dürfte da ja auch nix mehr in der Akte zu sehen sein.

  62. Ja, dieser Eintrag wurde definitiv gelöscht und die Mitarbeiterin der Fsst versicherte mir dass nur der letzte Fall an die mpu Stelle gesendet wird.

    Ich hab nur Angst, dass in der Akte steht, dass etwas gelöscht wurde!? Und der MPU Gutachter daraus schließt dass ich schon einmal bei einer MPU war. Ich würde die Frage danach nämlich natürlich gerne verneinen. Nicht dass ich dann direkt durchfalle weil ich nicht ehrlich bin.

    Was würden Sie mir empfehlen?

  63. Ich musste bisher noch nie zu der MPU, allerdings ein Bekannter von mir schon. Interessant finde ich den Gedanken, dass Wiederholungstäter die Vermutung nahe legen, dass der Betreffende entweder nicht anders will oder vielleicht sogar nicht anders kann. Mein Bekannter muss auf jeden Fall für geraume Zeit eine Alkoholabstinenz nachweisen.

  64. Hallo Herr Mangold, ich habe 12/2016 meinen Führerschein mit Fahrschule und den Prüfungen ohne MPU wieder bekommen. Der erste Führerscheinentzug war 12/1996.
    Seit 2003 zwölf Jahre trocken. 07/2017 hat mich der Suizid meines Mannes aus der Bahn geworfen und der Führerschein war nach einem halben Jahr (Rückfall) wieder weg. Nächsten Monat habe ich den MPU-Termin kurz vor Fristende der FSST. Bin seit 01/2020 wieder trocken. Kann es nach einem positiven Gutachten no ch passieren (Therapie und AN habe ich) das die FSST zusätzlich möchte das ich nochmal die theoretische und die praktische Fahrprüfung ablegen muss? Dieser neue Gedanke quält mich. Vielleicht haben Sie die Anwort für mich. Bin 57 J. alt. Vielen vielen Dank. Ihr Forum ist super und hilfreich. Kann man nur weiter empfehlen.

  65. Lieber Herr Mangold,

    Zunächst vielen Dank für diese sehr informative Seite!

    Ich bin 2014 mit 2.01 Promille nachts mit dem PKW gefahren und zurecht kontrolliert wurden. Geldstrafe und 9 Monate Sperrfrist. Daraufhin positives MPU-Gutachten mit vorausgegangener 6 monatiger Abstinenz und anschließend kontrolliertes Trinken (zu dem Zeitpunkt war ich 26 Jahre alt).

    2021 bin ich dann erneut auffällig geworden. 1.8 Promille auf dem Fahrrad, nachts geplante Wegstrecke 800 m, Polizeikontrolle nach 500m.
    Strafbefehl 3 Monate Führerscheinentzug und Geldstrafe.
    Ansonsten keine Eintragungen in der Führerscheinakte.

    Ich rechne stark mit einer Aufforderung zur MPU und wollte wissen, ob eine Abstinenz von 6 Monaten bzw. bis MPU Termin 8-9 Monate ausreichen könnte? Bin bereits in Monat 5 der Abstinenz. Zukünftig natürlich Abstinenz. Aufgrund eines Jobwechsels bin ich auf den Führerschein angewiesen ab Juli diesen Jahres.

    Meine zweite Frage: Welche MPU Begutachtungsstelle würden Sie denn empfehlen ? Ich wohne in Hessen, in aber bereit bundesweit zu fahren.

    Ganz herzlichen Dank!

    1. Ja, eine erneute MPU wird ganz sicher kommen. Als Wiederholungstäter werden standardmäßig 12 Monate Abstinenznachweis erwartet. 6 Monate sind aber grundsätzlich auch möglich, wenn es sehr gut begründet wird. Der Führerschein beruflich nötig ist aber keine solche Begründung, denn der Schuss geht eher nach hinten los mit der Begründung: Wenn einer weiß, dass er den Führerschein unbedingt braucht und sich aber trotzdem so verhält, dann deutet das sogar auf ein fortgeschrittenes Alkoholproblem hin!

  66. Vielen Dank Herr Mangold für die knappe aber für mich einzig wichtige Antwort. Habe mich gefreut und war erleichtert (allein wegen weiterer Kosten). Das Problem war das in einem anderen Forum (Tony’s) ein Betroffener mir das Gegenteil mitteilte, wahrscheinlich weil ich nur ein halbes Jahr Fahrpraxis hatte. Ihre Antwort war mir wichtig damit ich nach einem evtl negativen Gutachten nicht vollständig den Mut verliere. Danke.

  67. Moin Herr Mangold,

    ich habe eine MPU bezüglich regelmäßigem THC-Konsum absolviert (natürlich mit Abstinenzbehauptung). Ich kiffe sehr gelegentlich trotzdem mal und lasse meinen Wagen dann Sicherheitshalber 72 Stunden stehen.
    Falls dann sehr kleine THC-COOH Werte (z.B. 1-10) auftauchen sollten, ohne dass aktives THC festgestellt wird, muss ich dann zwingend erneut eine MPU machen?
    Und falls ja, kann ich diese mit „kontrolliertem Konsum“ ohne Abstinenz bestehen, so dass anschließend vorhandenes Trennungsvermögen attestiert werden kann?

    1. Ich halte das nicht für problematisch. Wenn Sie in eine Kontrolle kommen, wird nur auf den aktiven THC-Wert geschaut. Wenn der unter 1,0 ist, gilt das nicht als fahren unter Drogeneinfluss, ist also nicht verboten. Deswegen ist kaum damit zu rechnen, dass überhaupt eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgt. Und damit ist der Wert THC-COOH auch kein Thema.

      1. Danke, dass Sie sich die Zeit für diese Einschätzung genommen haben, das beruhigt mich ja schon einigermaßen.
        Falls ich mal an einen „übermotivierten“ Polizeibeamten geraten sollte, der es trotzdem meldet, dann würde eine MPU jedoch wahrscheinlich anfallen, oder?
        Wäre diese ggf. mit Trennungsvermögen und ohne Abstinenz zu bestehen (wie gesagt alles ohne aktive THC Werte).
        Beste Grüße

        1. Ergänzend wollte ich noch anfügen, dass mich der Beitrag hier im Forum von Maja am 14.09.2020 diesbezüglich ebenfalls etwas verunsichert hat.

  68. Der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen, aber insgesamt schätze ich die Gefahr für sehr gering ein. Da müsste schon eine sehr spitzfindige Begründung her, um erneute MPU zu verlangen ohne aktiven THC-Wert.

  69. Hallo Herr Mangold,
    können sie mir sagen, ob ich einen Führerscheinentzug von 1993 angeben muss. Habe ihn 1988 gemacht und wurde 1993 entzogen. Das Ausstellungsdatum auf dem rosa Führerschein steht von 1994. Der ist auch in der Akte der Führerscheinstelle.
    Kommen diesbezüglich Fragen vom Gutachter? Ich wollte den Entzug nämlich nicht angeben.

  70. Hallo, ich habe nach einer Trunkenheitsfahrt 2005 2009 nach positivem MPU Gutachten meinen FS wieder bekommen. Sonntag morgen wurde ich mit dem Moped angehalten mit 0,7 Promille (auf dem Weg zu meinem Auto das ich tags zuvor stehen liess um zu Fuß nach Hause zu gehen). Der Polizist meinte 1 Monat und 500 € Strafe so wie 2 Punkte. Ob die FSS eine MPU nach der Zeit verlangen wird wisse er nicht.
    Habe ich etwas zu befürchten?
    Gruß
    Bernd

  71. 2016 – 1,55 Promille Entzug 9 Monate gesperrt (ohne mpu)

    2019 – 1,74 Promille Entzug 6 Monate gesperrt (wiederholungstäter) aber gibt es kontrolliertes Trinken möglich? Weil ich ersten mal bei mpu bin.

    Bitte schnelle Hilfe

    Vielen Dank

    1. Da sind die Aussichten mit kontrolliertem Trinken nicht gut. Erschwerend kommt dazu, dass der Promillewert ja steigende Tendenz hat. Ich würde das an Ihrer Stelle nicht probieren.

  72. Sehr geehrter Herr Mangold, würden Sie mir bitte nochmal mit Ihrer Erfahrung und einer Einschätzung weiter helfen? Zu meiner umständlichen Fragestellung vom 8. März, ob ich evtl. die zusätzliche Auflage „Wiederholungsprüfung Theorie und Praxis“ von der FSST bekommen könnte, war ich sehr erleichtert über die prompte Antwort „Nein, das müssen Sie nicht befürchten“. Meine Sorge deswegen kam auf weil ich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis Mitte Juli 2017 leider nur ein halbes Jahr Fahrpraxis hatte. Die Fahrschulprüfungen habe ich Ende 2016 abgelegt. Jetzt habe ich zu meiner grossen Freude ein positives Gutachten erhalten. Leider will die FSST nun doch (nach knapp fünf Jahren) das ich die gaaanze Theorie ?? und die praktische Fahrprüfung wiederhole. Kann diese Anordnung eine Ermessensfrage wegen meinem Alter (57 Jahre) sein? Würde mir ein Widerspruch oder ein Rechtsbeistand da was nutzen?
    Für eine Antwort und Ihren Rat wäre ich Ihnen wirklich sehr sehr dankbar. Freundliche Grüsse, Maxime

    ANTWORTEN

    1. Das ist so eine Sache mit dem „Ermessensspielraum“! Es könnte schon Sinn machen hier einen Anwalt einzuschalten. Erfahrungsgemäß gehen viele Sachbearbeiter einem Hin-und-Her mit Anwalt gerne aäus dem Weg.

  73. Vielen Dank Herr Mangold. Ich werde eine entsprechende Bemerkung in einen sachlichen Widerspruch zu dieser Auflage einbauen. Aber ehrlich…..eine praktische Fahrprüfung wäre die eine Sache……jedoch die Theorie müssten dann ja 10000…..Tausende von Autofahrern auffrischen. Da fehlt mir wirklich jegliches Verständnis. Danke Ihnen sehr.

  74. Sehr geehrter Herr Mangold,

    mir stellt sich eine Frage, bei der ich gerne um Ihre Erfahrung bezüglich des Verhaltens von Führerscheinstellen anfragen möchte.

    In 2019 wurde ich mit 1,7 Promille und aktivem THC-Wert >1mg im Blut angehalten. Die MPU wurde daraufhin erfolgreich absolviert. Kurze Zeit später in 2021 wurde ich von der Polizei mit 1,0 Promille auf dem E-Scooter angehalten (dachte es gilt die 1,6 Promillegrenze wie bei Fahrrädern). Nachdem ich eines besseren belehrt wurde habe ich entsprechend der Empfehlung meines Verkehrspsychologen und meiner MPU-Stelle, bei der ich auch die Abstinenznachweise vornehmen lasse, direkt mit der Alkoholabstinenz begonnen und werde diese bald abschließen. Ich hatte in Hinblick auf den ersten Vorfall dezidiert nach dem Erfordernis einer Drogenabstinenz gefragt, dieses wurde von beiden Stellen verneint. Nach Lektüre der Kommentare steigt jedoch meine Angst, dass die Führerscheinstelle nach dem nun gestellten Antrag auf Neuerteilung eine MPU erneut wegen Alkohol UND Drogen fordern wird, die ich ja mangels Abstinenzbelege für Drogen nicht bestehen kann. Insofern möchte ich anfragen, wie ihre Erfahrung bei solchen Fällen ist und ob die Führerscheinstelle überhaupt eine MPU wegen Drogen anordnen könnte, da nach der bestandenen 1. MPU keine Drogen konsumiert wurden und auch keine Tatsachen existieren, die dies nahelegen könnten.

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  75. Schön guten Tag hab da mal eine Frage bin wiederholt im Straßenverkehr aufgefallen mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad. Bin das erste mal 2017 mit 2,4 Promille mit dem Auto aufgefallen..Bin damals 2017 bei der mpu beim ersten mal durch gekommen.habe nun 12 Monate abstinenz erbracht und eine mpu Vorbereitung gemacht .Muss nächste Woche zur mpu .Wie stehen die Chancen? Mit freundlichen Grüßen

  76. Folgender Fall bei mir
    1989 Autofahrt mit Unfall 1,2 Promille Alkohol. 9 Monate Führerscheinentzug ohne Alkohol. 2000 Autofahrt ohne Unfall mit Alkohol 1,8 Promille 11 Monate Führerschein Entzug, 2022 Autofahrt ohne Unfall mit 0,62 Promille. Bin ich in diesem Fall Wiederholungstäter und muss mit einer weiteren MPU rechnen?

    1. Alles was 15 Jahre und mehr her ist, darf nicht mehr in der Führerscheinakte stehen (es sei denn, es gab in der Zwischenzeit weitere einschlägige Vorkommnisse). Sie sind offiziell jetzt wieder Ersttäter, also 1 Monat Fahrverbot + Geldstrafe.

  77. Hallo zusammen.
    2018 0,52
    2022 1,36 um 6.20 früh. 56 Jahre alt.

    Bürgeramt verlangt MPU.

    Was wird verlangt?
    6 oder 12 Monate Abstinenz?
    Stand nichts von Abstinanz drin im Schreiben der Stadt.

    1. Das Bürgeramt ist zum Thema Abstinenz gar nicht zuständig. Die Entscheidung trifft erst der Gutachter bei der MPU. Er hat dabei einen eher kleinen Spielraum: Als Wiederholungstäter Alkohol ist Abstinenz fast unvermeidbar. 12 Monate snd dabei Standard, aber 6 Monate können ausreichend sein „in besonderen Fällen mit erkennbar positiver Tendenz“. Es hängt also davon ab wie wasserdicht und überzeugend Sie sich verkaufen können. Gegen Sie sprechen aber zwei Dinge: die unübersehbar steigende Tendenz des Promillewerts und das fortgeschrittene Lebensalter.

      Vereinbaren Sie doch einen Termin mit mir zur kostenlosen Erstberatung. Dann kann ich wahrscheinlich Genaueres sagen!

  78. Guten Tag Herr Mangold,
    erstmal möchte ich Sie für Ihre vielen, und meiner Meinung nach sinnvollen Einschätzungen, auf ihrer Website loben!
    Ich habe viele Einträge gelesen, allerdings habe ich keinen Gefunden, welcher meiner Situation ähnelt. Deshalb meine Frage an Sie.

    Im Jahr 2016 habe ich eine MPU wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (1,6 Promille und 9 Monate Fahrverbot) absolvieren müssen und auch bestanden. Im Sommer diesen Jahres, habe ich ein Musikfestival zusammen mit einem Freund besucht. Dabei wurden in einer Tasche ca. 3g Marihuana und 0,6g Kokain gefunden. Auf die Frage von den Polizisten, wem diese Tasche denn gehöre, haben wir uns beiden gesagt. Jegliche andere Aussage haben wir verweigert. Es wurde auch kein Drogentest durchgeführt und mit dem Auto waren wir ebenfalls nicht unterwegs. Mein Freund möchte die Schuld ehrenhaft auf sich nehmen. Vor ein paar Tagen bekam er Post von der Staatsanwaltschaft, mit der Aufforderung zu einerGeldstrafe und der Mitteilung, dass der Fall dem Führerscheinamt mitgeteilt wurde. Außerdem werde ich als Mittäter in dem Brief namentlich genannt. Ich selbst warte noch auf meinen Brief.

    Meine Fragen wären also folgende. Angenommen ich lege Einspruch ein und werde letztendlich freigesprochen, weil ich nichts von den Drogen wusste und mein Freund die Schuld auf sich nimmt.
    Droht mir dann trotzdem eine MPU auch wenn ich freigesprochen werde? Muss mein Freund sicher eine MPU machen, auch wenn lediglich der Besitz festgestellt wurde, oder kann in diesem Fall auch ein ärztliches Gutachten, mit der Aufforderung zu einer Haarprobe angeordnet werden?
    Wie schätzen Sie die Situation ein?

    Ich hoffe sehr, dass sie mir weiterhelfen können!

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Erst mal vornweg: Eine SICHERE Aussage, was genau zu erwarten ist, kann ich Ihnen nicht geben, weil ich dazu mehr Einzelheiten wissen müsste. Sie können sich gerne unter mpu-alarm@kurspool.de jederzeit bei mir melden.

      Ich erlaube mir aber eine Gegenfrage: Was in aller der Welt hat Sie denn überhaupt auf die Wahnsinnsidee gebracht sich so zu verhalten? Es gibt in so einer Situation nur zwei brauchbare Antworten:

      • Beste Antwort: Hier sind meine Personalien. Weitere Angaben mache ich nicht. Punkt.
      • Zweitbeste Antwort: Keine Ahnung, aber mir gehört das Zeug jedenfalls nicht!

      Alles andere zeugt von einem gewaltigen Ausmaß an Naivität und Ordnungsinstanz-Hörigkeit. Friedrich Wilhelm Vogt hat es perfekt verstanden diese Obrigkeitshörigkeit in seinem Interesse auszunutzen. Warum haben Sie überhaupt irgendwelche Angaben gemacht? Wovor hatten Sie denn Angst? Haben Sie etwa befürchtet man könnte es sonst vielleicht aus Ihnen rausprügeln wollen? Und warum haben Sie überhaupt der Durchsuchung er Tasche zugestimmt? Ohne ein sehr konkretes Verdachtsmoment darf so etwas nämlich gar nicht erzwungen werden!

      Wie auch immer: Jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, und ich halte es für wahrscheinlich, dass auch auf Sie zumindest ein fachärztliches Gutachten zukommen wird. Ich möchte aber dringend davor warnen sich noch weitere Knüppel selber in den Weg zu schmeißen, indem Sie unvorbereitet zum Gutachten antreten!

      Bitte verstehen Sie das, was ich geschrieben habe, nicht als Beschimpfung o.ä. Ich meine aber, es macht Sinn hier sehr deutlich zu werden, um zu verhindern, dass Sie sich ohne Not weiter selber schaden. Haben Sie denn aus der MPU gar nichts gelernt?

      1. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

        Einfach zu sagen „die Tasche gehört uns nicht“ war in dieser Situation nicht möglich. Kurz zur Erklärung. Die Durchsuchung fand auf einer Straße, vor dem Festival statt. Wir sind mit dem Taxi angehalten worden und mussten alles ausladen. Daraufhin wurde der Taxifahrer weggeschickt und wir wurden kontrolliert. Als der Spürhund nichts finden konnte, wurden wir aufgefordert unsere kompletten Sachen durch einen Scanner laufen zu lassen. Dabei wurde das Zeug dann gefunden. Die Polizisten fragten allerdings nicht wem die Drogen gehören, sondern nur wem die Tasche gehört, worauf hin wir im Stress der Situation ( Polizist ist laut geworden) wir beide gesagt haben.
        Aber sie haben recht, im Nachhinein hätten wir vlt. garnichts sagen sollen. Allerdings hätten die Polizisten dann vielleicht einen Drogentest durchgeführt, welcher dann positiv ausgefallen wäre.
        Aber wie gesagt, das ganze ist jetzt eben so gelaufen…

        Wie müsste man sich auf ein ärztliches Gutachten vorbereiten?

        1. Mir scheint, dass Sie sich haben sehr einschüchtern lassen! Natürlich setzen genau darauf viele Polizisten, aber so lange man nicht selber handgreiflich wird kann man erstaunlich viel völlig risikolos verweigern. Und das sollte man auch immer tun. Die Annahme, dass kooperatives Verhalten nützlich sein könnte, ist fast immer ein schwerer Irrtum. Das Mindeste, was man ohne Ausnahme beherzigen sollte: Nichts sagen und schon gar nicht irgendwas unterschreiben ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt vom Fach!

  79. Guten Tag, Herr Mangold
    auch ich habe eine Frage , bezüglich einer MPU. Ich wurde vor knapp einem Jahr mit 1.3 Promille Blutalkohol aufgehalten und mir wurde eine MPU aufgetragen. Nun Ist es so, das ich schon einmal wegen Alkohol eine MPU machen musste. Das war 1997, also vor knapp 26 Jahren. Damals war es aufgrund der Höhe des Blutalkohols unumgänglich, mich dieser Untersuchung zu unterziehen. Wird dieses alte Vergehen jetzt noch immer relevant sein oder darf ich damit rechnen, als Ersttäter zu gelten? ich bin natürlich bereit, offen und ehrlich zur MPU anzutreten aber würde mich auch ungern zusätzlich in schlechtes Licht rücken.
    vielen Dank
    Alexander

      1. also muss ich das nicht erwähnen, falls ich gefragt werde, ob ich schon mal eine MPU machen musste? in der Akte von der Führerscheinstelle steht ja nichts dergleichen drin, wie ich gesehen habe. Aber ich weiss ja nicht, was den Begutachtungsstellen alles bekannt ist.🤷

  80. Hallo Herr Mangold,

    ich bin aktuell maximal verwirrt, vielleicht können Sie Ja Ihre Einschätzung abgeben

    Kurz meine Vorgeschichte:

    Oktober 2010 Trunkenheitsfahrt mit 1,30% in der Probezeit ( 6 Monate Fahrverbot und Aufbauseminar )
    Mai 2013 Geschwindigkeitsverstoß, da ich immer noch in der Probezeit war musste ich zur MPU….diese habe ich positiv bestanden.

    Oktober 2019 erneute Alkoholfahrt mit 0,6% ( 3 Monate Fahrverbot )
    März 2020 habe ich eine Aufforderung zur MPU erhalten die ich im August 2020 mit KT angegangen bin ( natürlich durchgefallen da ich als Wiederholungstäter Abstinenz nachweisen muss )

    November 2021 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Habe von November 2020 bis November 2022 Haaranalysen machen lassen und mich bei einem VP vorbereitet ca. 10 Stunden und im November 2022 den Führerschein neu beantragt

    Nun das Kuriose…. Ich habe ich einen Anruf von der Führerscheinstelle erhalten und mir wurde mitgeteilt das mein Antrag soweit durch ist. Ich allerdings vergessen habe dem Antrag ein aktuelles Foto beizufügen. Dies sei aber kein Problem, ich solle vorbei kommen ein aktuelles Foto mitbringen und dann würde ich erstmal einen vorläufigen Führerschein erhalten und nach 2 Wochen wäre der richtige fertig. Gesagt getan! ich halte nun meinen vorläufigen Führerschein in den Händen….
    Wie beschrieben bin ich total verwirrt, muss ich plötzlich keine MPU mehr ablegen ?!
    Das kann von der Führerscheinstelle doch nur ein Fehler sein da muss sich jemand vertan haben ?!

    Könnte man mir nachträglich die Fahrerlaubnis wieder entziehen wenn es irgendwann auffallen sollte ? Falls es denn ein Fehler war…

    1. Ja, das sieht schon nach einem Fehler aus. Wenn es auffällt, kann man natürlich tatsächlich die MPU verlangen. Aber wodurch kann es denn auffallen? Eigentlich nur dann, wenn jemand bei der Führerscheinstelle wieder die Akte in die Hand nimmt. Wenn Sie es schaffen sich die nächsten 10 Jahre so mustergültig zu verhalten, dass kein einziger Punkt anfällt, dann wird ziemlich sicher nix passieren…

  81. Hi, guten Abend erstmal.

    Also zu meiner Frage ich. Ich hatte schonmal eine mpu wegen Straftaten, Alkohol mit 0,69 Promille und verkerhsauffälligkeiten. Hatte dementsprechend eine dreifach Fragestellung bei der mpu habe sie aber auch bestanden ohne abstinenznachweise bin mit kontrollierten Konsum durchgekommen. Zu der eigentlichen Frage ist eher da ich jetzt mit 0,9 Promille angehalten wurde, muss ich dann nochmal ne dreifach Fragestellung bei der mpu machen sprich Alkohol Straftaten und verkehrsauffäligkeiten. Weil dies ja alles noch in meiner Akte ist. Straftaten ect. Kam nix neues dazu nur Alkohol jetzt. Und hatte die mpu ja damals bestanden das war 2020 Muss ich dann nur wegen Alkohol zur mpu oder wieder wegen allem?

    1. Sie bekommen jetzt eine EINFACHE Fragestellung Alkohol-MPU. Allerdings sind Sie jetzt ja Wiederholunstäter, und das mt steigender Tendenz. Deshab wird jetzt wohl Abstinenz nötig sein. Standardmäßig sind das 12 Monate. Wegen der recht niederen Promillewerte können evtl. auch 6 Monate reichen, dann aber nur MIT SEHR GUTER VORBEREITUNG und Argumentation!

  82. Vielen Dank für ihre Antwort Herr Mangold.

    Ja die Vorbereitung weis ich schon wo ich die machen würde, da es eine sehr gute Stelle ist. Macht es den Sinn jetzt schon mit der Abstinenz anzufangen sprich mit den Analysen. Angehalten wurde ich am 1.3.23 fs musste ich nicht abgeben weil ich ihn nicht dabei hatte heißt ich kann noch weiter fahren. Es wird ja erstmal das Bußgeld ect. Alles kommen. Weiß ja nicht wie lange es in der Regel dauert bis dann die Aufforderung zur mpu kommt. Damals hatte ich nicht drauf geachtet da ich eh einen Entzug mit Sperrfrist hatte. Ist es den möglich das ich auch einen fs-Entzug bekomme wieder da ich schonmal einen hatte. Und wie ich es rausgehört habe wird die Polizei das so auslegen mit Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. Auffälliger Fahrweise.

    Vorab erst einmal danke für ihre Antwort.

  83. Hallo Herr Mangold,

    Ich ziehe erst einmal meinen imaginären Hut vor Ihnen, wie und dass Sie diese ganzen Anliegen beantwortet haben. Ich habe mir alle Fälle durchgelesen doch leider konnte ich auch hier keine ähnliche Frage wie meine hier finden. Mein Fall:

    Ich habe meinen Führerschein 2009 gemacht.

    2011 (19 Jahre alt) wurde ich mit THC am Steuer erwischt. (Die Werte waren wohl gering). Noch im selbem Jahr konnte ich dann eine positive MPU ablegen und hatte daraufhin meinen Führerschein wieder.

    Im August 2015 (24 Jahre alt) wurde ich leider erneut mit THC am Steuer durch eine öffentliche Polizeikontrolle angehalten.
    Meine Werte während der Blutentnahme waren:
    ———————————————————–
    Tetrahydrocannabinol (THC) 1,7ng/ml
    Hydroxy-THC ca. 0,47ng/ml
    Carbonsäure 11ng/ml
    ————————————————————
    3 Monate nach der Blutentnahme war ich beruflich für 6 Monate in der Schweiz. Währenddessen kam die Aufforderung eine MPU zu absolvieren. Ich meldete mich telefonisch und meinte, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht im Lande bin. Die Dame meinte daraufhin, dass ich diese dann wohl in der Schweiz machen sollte. Doch dafür reichte mir zu diesem Zeitpunkt einfach nicht das Geld sowie die Zeit. Demnach habe ich es einfach sein lassen und habe die MPU bis heute nicht abgelegt.

    Das ist nun 8 Jahre her. (Dass die Verjährung hierbei noch nicht vorüber ist, weiss ich).

    Nun bereite ich mich auf die MPU vor und informiere mich, welche Schritte nötig sind.

    Meine Frage(n):

    Spielen diese 8 Jahre „Rar machen“ eventuell beim psychologischen Gespräch eine Rolle? Bzw. habe ich mir mit meiner „8 Jährigen-Ignoranz“ diesbezüglich einen Klotz ans Bein gehängt?
    Mir kommt in den Sinn, dass davon ausgegangen werden könnte, dass mir vorgeworfen wird die Jahre danach weiterhin konsumiert zu haben.

    Und:

    Da ich Wiederholungstäter bin, rechne ich mit einem Abstinenznachweis von 12 Monaten. Glauben Sie, dass ich auch eine Chance auf 6 Monate hätte? Ist der Wert dafür ausschlaggebend oder die wiederholte Tat an sich?

    Jetzt bin ich 32 Jahre alt. Lebe natürlich schon lange Abstinent und bin seit dem her nicht in irgendeiner Weise aufgefallen. Mein Führungszeugnis ist ebenfalls ohne Eintrag.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    1. Die lange Zeitspanne wird eher als GÜNSTIG gewertet, denn Sie zeigen damit, dass Sie ja nicht mit aller Gewalt versucht haben den Führerschein so schnell wie möglich wieder zu bekommen. 6 Monate Abstinenznachweis reichen also. Melden Sie sich doch mal unter mpu-alarm@kurspool.de bei mir, dann kann ich Ihnen sicher Genaueres sagen.

  84. Hallo mein Führerschein wurde mir vor ca. 20 Jahren wegen Alkohol entzogen. Bin aber leider mit dem Auto erwischt worden am 22.02.2019 ohne Fahrerlaubnis Sperre war bist 26.11.2020
    Hatte 1,62 Promille das heißt bestimmt MPU oder ?

    1. Ja, das war keine gute Idee! Das heißt nicht nur MPU, sondern auch doppelte Fragestellung: wegen Alkohol und wegen dem Fahren ohne Führerschein (also Straftat). Das bedeutet schon mal runde 1000 € Kosten für die MPU, plus natürlich die Strafe, die auch entsprechend saftig ausfallen dürfte, und die Vorbereitung auf die MPU wird halt auch komplexer und aufwändiger. Aber jetzt ist das Kind halt schon in den Brunnen gefallen. Daran ändert auch sich kräftig ärgern nix mehr!

  85. Guten Tag Herr Mangold,
    ich bin in den letzten 3 Monaten 2 mal mit Alkoholfahrten auffällig gewesen. Die Alkoholwerte waren 0.27 mg/l und 0,4 mg/l. Jetzt habe ich eine zeitnahe Aufforderung zur MPU-Untersuchung bekommen, die ich innerhalb von 3 Monaten vorlegen muss. Ich habe mir 2 Vorbereitungskurs zur MPU angeschaut. Es waren meiner Meinung nicht die richtigen. Meine Frage nach einem Abstinenznachweis wurde nicht beantwortet. Da ich als Wiederholungstäter gelte stellt sich jetzt die Frage: Muss ich einen Abstinenznachweis über 6 Monate oder über 12 Monate erbringen?

    1. Als Wiederholungstäter sind normalerweise 12 Monate Abstinenznachweis Standard. Da Sie niedere Promillewert hatten, kann 6 Monate durchaus noch in Frage kommen. Ein aktuelles Problem sehe ich aber darin, dass Sie (so wie ich es lese) auch 6 Monate gar nicht schaffen können. Diesen Punkt sollten Sie nicht aus den Augen verlieren. Um zu besprechen welche Möglichkeiten es evtl. doch noch geben könnte, nehmen Sie bitte meine kostenlose Erstberatung wahr, da das sonst hier zu weit abseits führen würde.

  86. Sehr geehrter Herr Mangold,

    ich wurde 03/21 mit 0,63 Promille angehalten. Meine Strafe war 1 Monat Fahrverbot und 500€ Strafe. Mir lag hier eine Fehleinschätzung meines Promillewerts vor. 10/23 bin ich erneut in eine Polizeikontrolle gekommen. Hier war meine Promillezahl 1,96 Promille. Ich war bei der zweiten Promillefahrt auf einer öffentlichen Feier. Meine Freunde waren nach einer Weile alle verschwunden und ich stand alleine da, nachts um 3 Uhr auf dem Dorf, 30 km entfernt von meinem Zuhause. Eigentlich war geplant, ich werde abgeholt, doch diese Person war nicht mehr zu erreichen. Da ich mich nicht mehr Fahrtüchtig fühlte, entschied ich mich, in meinem Auto zu schlafen. 4 Stunden später bin ich verfroren aufgewacht und entschloss mich dummerweise hinters Steuer zu setzten. 900m später wurde ich angehalten. Ich habe nun noch 6 Monate Sperrfrist vor mir. Besteht die Möglichkeit einer 6-monatigen Abstinenz mit anschließendem kontrollierten Trinken, oder gar ausschließlich kontrollierten Trinken? Ich denke vielleicht ist es auf Grund der gegebenen Umstände der zweiten Promillefahrt möglich, weil hier keine mutwillige Promillefahrt geplant war. Mir ist es wichtig die MPU zur Sperrfristende zu bestehen.

    1. Das sieht leider nicht gut für Sie aus. Gegen Sie sprechen folgende Punkte:

      1) Sie sind Wiederholungstäter. Damit haben Sie (nach Verständnis des MPU-Gutachters) bereits gezeigt, dass kontrolliertes Trinken bei Ihnen nicht funktioniert.

      2) Zwischen erster und zweiter Trunkenheitsfahrt liegen nur zweieinhalb Jahre. Entweder haben Sie aus der ersten Strafe gar nichts gelernt oder Sie sind bereits nach so kurzer Zeit wieder rückfällig geworden. Beides spricht nicht für Sie.

      3) Zwischen erster und zweiter Trunkenheitsfahrt hat ein enormer Zuwachs des Promillewertes stattgefunden. Das deutet darauf hin, dass Ihr Alkoholproblem in vollem Gange ist und eine Aufarbeitung wahrscheinlich noch nicht mal ansatzweise stattgefunden hat.

      4) Sie sehen die Schuld für Ihre Trunkenheitsfahrt bei anderen, nicht bei sich selbst. Der Gutachter wird sch denken: Und wenn er wieder mal im Stich gelassen wird, dann fährt er wieder betrunken Auto…

      5) Wenn Sie nach 4 Stunden Schlaf noch immer fast 2 ‰ haben, hat ja bereits erheblicher Abbau stattgefunden. Ihr tatsächlicher Promillewert nach Trinkende muss deshalb bei mehr als 2,5 ‰ gelegen haben, was ein sehr stattlicher Wert ist.

      Ich denke nicht, dass es Sinn macht mit weniger als 12 Monaten Abstinenznachweis an die MPU auch nur zu denken – und ohne eine gute Vorbereitung sowieso nicht!

  87. Gm Herr Mangold ,

    Ich hatte gestern 30.04.24
    meine 2.Mpu .

    1. ALK Fahrt 10.04.2008
    MPU 2009 positiv bestanden.
    2. Alk Fahrt 1.65 Prom,23.05.2023
    MPU 30.04.24 keine Prognose bek.

    Jetzt meine Sorge ;
    Ich hatte 2 mal Akteneinsicht
    bei der FS Stelle, um sicher zu gehen
    , daß der alte Eintrag gelöscht sind.
    Alles gut , also nur der Eintrag vom 23.05.23.
    Jedoch stand/steht das Datum der
    Wiedererteilung 2009 in der
    FS Akte.

    Dieses habe ich dann auch bei
    der MPU im Fragebogen angegeben.
    Also hab ich auch das Datum 2009 angegeben, da ich danach gefragt wurde.
    Nun war mein Delikt aus 2008 verjährt, aber……
    Meine Gutachterin ist zwar nicht
    auf dem Delikt
    „herumgeritten“ , sagte aber; nun
    ist ja die 2.Fahrt unter Alkohol!!
    Eine Prognose habe ich nach dem Gespräch leider nicht bekommen.
    Sie meinte, “ es müsse noch was geklärt werden, oder so ähnlich.
    Genaue Aussage konnte ich, Kopf mäßig nicht mehr aufnehmen,
    da ich einen Teil vom Reaktion Test
    auch noch zu wiederholen hatte.
    Den habe ich aber im Anschluss voll bestanden.
    Leider war die Gutachterin dann schon weg.

    Wie weit kann sie, trotz Verjährung,
    die alte Fahrt mit einbeziehen,
    bzw darf sie das???
    Bin total verzweifelt 😩

    Von der ersten Fahrt hat sie weder nach Promille, noch Tathergang
    etc…. gefragt .

    1. Was nicht aus der Akte hervorgeht oder von Ihnen selbst geliefert wird, darf nicht verwendet werden. Sollte also keine Gefahr sein. Generell aber mein Rat: Wenn in Ihrem Führerschein drin steht, dass Sie den 2009 bekommen haben, kann daraus für sich allein noch gar nix geschlossen werden. Man bekommt auch einen neuen Führerschein, wenn man z.B. eine zusätzliche Prüfung gemacht hat (in meinem Fall war das 1984 der Motorradführerschein, was damals die alte rosa Pappe gab und die noch ältere graue Pappe von 1973 war damit weg) oder wenn einem irgendwann mal die Papiere gestohlen wurden. Ich hätte deshalb ganz entrüstet reagiert: „Wieso 2. Trunkenheitsfahrt? Nein, natürlich nicht!“

  88. Hallo Herr Mangold,

    erstmal vielen Dank für
    Ihre Antwort.
    Leider habe ich es nun angegeben,
    da es ja nun so in der Akte stand. Also Führeschein 10.11.2009
    Und ja,daß es eine Alk-Fahrt war.
    Ich hätte mich sonst auch
    versprochen u hätte wahrscheinlich auch das Gespräch nicht mehr führen können.
    Ich kann nur hoffen, daß die gute Frau sich an die Verjährungsfrist hält.
    Ich selber habe die Akte bereinigen lassen, war 2 mal zur Führescheinstelle ,alles Tutti und
    dann sowas.
    Fragebogen; „waren sie schon mal bei einer MPU ?
    Ich hatte einfach nur Angst, daß es doch irgendwie raus kommt.
    Kenne Urteile dazu,
    Bundesverwaltungsgericht Darmstadt u Paragraphen etc…..
    Aber,
    ich kann nur hoffen, daß meine Ehrlichkeit mir nicht das „Genick bricht “
    Die Dame weiß es ja nun.
    Sie sagte auch nur zum Schluss ;
    Es gäbe noch KLÄRUNGSBEDARF.

    Aber ganz lieben Dank für Ihre Antwort.
    Herzlichst
    Jutta

  89. Sehr geehrter Hr. Mangold.

    2019 erste Trunkenheitsfahrt mit 1,35 Promille.

    Zweite Trunkenheitsfahrt 2024, Ergebnis steht aus ( 7-8 Bier, 2 cl Schnaps, 4 std)

    Ich wollte sofort mit dem Abstinenzprogramm starten, allerdings weiß ich noch nicht wie lange die Sperrfrist ausfällt.
    Macht es Sinn jetzt schon zu starten für 12 Monate oder soll ich das Ergbnis abwarten, nicht das 24 Monate Sperrfrist kommen und ich das Programm zu früh starte?

    Danke für Ihre Antwort.

    Grüße

    1. Wenn die zweite Trunkenheitsfahrt auch in etwa der Höhe wie die erste liegt (dürfte hinkommen, wenn Ihre Angaben stimmen), sollte die Sperrfrist nach meiner Erfahrung mit etwas Glück nicht länger als ca. 1 Jahr sein. Da Sie ja schon eine Weile vor Ende der Sperrfrist die MPU machen dürfen, erscheint es mir sinnvoll frühzeitig mit den Abstinenznachweisen zu beginnen.

  90. Hallo Ich musste meinen Führerschein letztes jahr im April 2023 für 1 Monat abgeben und 5xx€ Strafe etwas über 0,5 Promille , jetzt wurde ich wieder angehalten September2024 (4Bier getrunken in 3 Stunden) pusten 0,57mg also ca. 1,14 Promille.. wurde sofort in das Krankenhaus geschafft zur Blutabnahme (Führerschein sofort eingezogen) Frage: mit welchen Konsequenzen muss ich jetzt rechnen? MPU?? Grüße

    1. Der Blutalkoholgehalt kann mit etwas Glück auch noch unter 1,1 liegen, je nachdem wie lange der letzte Trunk her ist. Falls Sie 1,1 oder mehr haben, ist das eine Straftat mit Sperrfrist und individuell bemessener Geldstrafe. Wenn Sie unter 1,1 liegen, gibt das 3 Monate Fahrverbot und 1000 Euro Geldstrafe + Gebühr. In jedem Fall ist aber eine MPU fällig mit guter Vorbereitung, denn Sie haben ja gezeigt, dass der „Warnschuss“ bei Ihnen nichts bewirkt hat.

  91. Hallo,
    ich musste vor ca.3 Jahren meinen Führerschein abgeben.
    Heute am 04.10.24 bin ich mit angehalten wurden. Bein pusten hatte ich um die 0,9 und musste dann zur Blutabnahme. Auf Ergebnisse warte ich noch.
    Für die Abstinenz habe ich mich heute angemeldet mit was muss ich noch rechnen ?
    Liebe Grüße

    1. Wissen Sie denn, ob die 0,9 gemessener Atemalkohol waren oder schon hochgerechnet (d.h. verdoppelt) auf Blutalkohol? Warten Sie erst mal ab, bis Sie den genauen Blutwert haben. Danach wird sich richten wie lang die Sperrfrist ausfällt.

      Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie mich auch gerne unter mpu-alarm@kurspool.de per Email kontakten.

  92. Guten Tag Herr Mangold

    Ich hätte eine Frage ob ich als wiederholungstäter gelte und eine mpu erwarten muss.

    Hatte 2010 eine Kontrolle damals mit dem mofa und hatte 0,9 promile
    Nun hatte ich vergangene Woche wieder eine Kontrolle mit 0,52.
    Erwartet mich da jetz eine mpu?

    Noch ne Kleinigkeit bei mir wurden vor paar Jahren ne geringe Menge canabis in der wohnung gefunden aber nie irgendwas gemessen das ich etwas konsumiert habe wird das differenziert?

    Lg

    1. Da Sie 2010 unter der Grenze 1,1 waren, gilt das als Ordnungswidrigkeit, und die sollte gelöscht sein. Damit sind Sie jetzt Ersttäter Alkohol. Es erwarten Sie 1 Monat Fahrverbot und 500 € Geldstrafe + Verwatungsgebühr. Der Vorfall mit Cannabis solte meines Wissens nicht mehr von Bedeutung sein.

  93. Thomas
    14.11.2024
    Guten Tag….. Mir wurde am04.04.2009 bei einer Alkoholkontrolle der Führerschein abgenommen!! Mit 1.9 Promille.
    Danach MPU gemacht mit der Auflage vom Landratsamt denn Führerschein neu zu machen…(Was mir auch gelang)

    19.04 2019 wurde ich mit dem Rad angehalten mit 1.8 Promille dabei zeigte ich mich Resistent gegenüber den Beamten und mußte festgenommen werden….. Jetzt meine Frage. Hab bis heute noch keine MPU gemacht, und wird mir mein Verhalten gegenüber den Beamten zum Nachteil?? Bei meiner MPU.
    L.G.

    1. Das Verhalten den Beamten gegenüber wird man wohl mit Ihrem betrunkenen Zustand weitgehend erklären können. Es wird sicher auch Thema beim Gutachtergespräch sein, sollte aber nicht zum Hauptthema werden. Eine MPU wartet aber auf Sie.

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