Termindruck wegen MPU?

Was dieser Beitrag behandelt:

  • Man muss niemals zur MPU
  • Rechtzeitig informieren über Fristen
  • Möglichkeit zur Fristverlängeungr

Wie kommt ein Termin zustande?

Auch wenn Ihnen das eventuell spitzfindig erscheint: Die MPU ist immer etwas Freiwilliges. Wenn Sie eine Aufforderung zur MPU erhalten, steht immer dabei, dass Sie ersatzweise auch den Führerschein freiwillig abgeben können oder dass Ihnen der Führerschein entzogen werden wird, falls Sie gar nicht reagieren. Diese "Freiwilligkeit" kann trotz allem manchmal Sinn machen, etwa dann, wenn Sie bis zur gesetzten Frist einen unbedingt nötigen Nachweis (Stichwort: Abstinenz) gar nicht erbringen können und das Gutachten deshalb nur negativ ausfallen kann. In diesem Fall wäre jetzt die MPU nur rausgeworfenes Geld, und der Führerschein würde sowieso in kürze verloren gehen.

Bei der Frage nach dem Termin der MPU spielt es eine ganz entscheidende Rolle, ob Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis sind oder Ihnen die bereits entzogen wurde.

Wenn der Führerschein bereits weg ist

Es gibt keine Pflicht, dass jeder deutsche Bürger im Besitz einer Fahrerlaubnis sein muss! Theoretisch können Sie alles auf sich beruhen lassen, und niemand will mehr was von Ihnen (bis auf eventuell noch offene Strafen natürlich).

Falls es aber trotzdem ein amtliches Schreiben gibt, das die MPU verlangt bis zu einem bestimmten Termin, kann es nur eine Ursache dafür geben: Sie haben selbst etwas angestoßen, das die Aufforderung zur MPU bewirkt hat!

Meistens bestand dieser Anlass einfach darin, dass Sie die Wiedererteilung des Führerscheins beantragt haben und in Ihrer Führerscheinakte etwas steht, das vor Wiedererteilung erst eine positive MPU voraussetzt. - Viele sind ahnungslos und völlig überrascht.

Das böse Erwachen hätte nicht sein müssen, wenn Sie sich rechtzeitig informiert hätten. Das ist nicht geschehen? Dann stoppen Sie Ihren Führerscheinantrag erst mal. Wenn Sie einen entgegenkommenden Sachbearbeiter haben, kann der den Antrag einfach für eine gewisse Zeit ruhen lassen. Er muss das aber nicht tun. In diesem Fall ziehen Sie den Antrag kommentarlos zurück. Damit erlischt jeder gesetzte Termin.

Sie haben so die "Notbremse" gezogen, können sich vernünftig informieren und - noch wichtiger - haben ausreichend Zeit um eine vernünftige MPU-Vorbereitung durchzuführen, denn ohne gründliche Vorbereitung ist das negative Gutachten sicher wie das Amen in der Kirche.

Sie haben den Führerschein noch?

Es gibt eine ganze Reihe von Konstellationen, bei denen der Führerschein zunächst nicht entzogen wird, wo aber früher oder später eine MPU anstehen wird. Ein besonders häufiges Beispiel dafür ist eine Trunkenheitsfahrt mit 1,6 ‰ oder mehr auf dem Fahrrad. Ich spare mir hier eine Aufzählung weiterer Fallmöglichkeiten, weil die sehr lange ausfallen würde und es hier ja nicht um eine Auflistung geht.

Ich denke, es liegt auf der Hand, dass es das Interesse jedes Betroffenen sein dürfte, dass er die Fahrerlaubnis gar nicht erst verlieren möchte. Daraus ergibt sich die folgende Notwendigkeit: Die MPU muss unbedingt gleich im ersten Anlauf positiv ausfallen.

Je nach den Besonderheiten des einzelnen Falles kann das leichter gesagt als getan sein, wie man sich schon denken kann. Wichtig sind auf jeden Fall folgende beiden Voraussetzungen:

  1. Sich frühzeitig gut informieren, damit Sie durch eventuell einzuhaltende Fristen nicht in Bedrängnis geraten. Oft wird es sich dabei um Abstinenznachweise handeln.
  2. Dafür sorgen, dass Sie wirklich optimal auf das Gespräch mit Verkehrsmediziner und psychologischem Gutachter bei der MPU vorbereitet sind, damit Sie durch nichts überrascht werden können.

Da Sie ja den Führerschein noch haben aber (hoffentlich!) wissen, dass die MPU auf jeden Fall kommen wird, sollten Sie damit rechnen, dass eines Tages ein amtliches Schreiben eintrudelt, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihnen Gelegenheit gegeben wird, bis zum soundsovielten eine positive MPU vorzulegen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass Sie zur Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet sind und Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Die von der Führerscheinstelle gesetzte Frist liegt dabei üblicherweise bei 2-3 Monaten.

Was tun im Notfall?

Wer erst jetzt aufwacht, der hat natürlich ein handfestes Problem! Ich nehme hier mal einen besonders ungünstigen Fall an: Abstinenznachweise ausreichender Dauer sind bei Ihnen zwingend nötig. Gemeint sind oft 12 Monate, als absolutes Minimum aber 6 Monate. Und diese Zeit haben Sie jetzt leider nicht mehr.

Sie können versuchen, ob sich mit dem Sachbearbeiter auf der Führerscheinstelle reden lässt und er ihnen entsprechende Fristverlängerung einräumt. Wie gesagt, einen Versuch ist es wert - aber nur sehr selten hat man damit Erfolg. Der Grund ist nachvollziehbar: Sie hatten ja Zeit und hätten die einfach nutzen müssen!

Wenn absolut keine Fristverlängerung zu kriegen ist, macht der Gang zur MPU keinen Sinn und wäre nur rausgeworfenes Geld, weil Sie ja eine ganz wesentliche Grundvoraussetzung momentan noch nicht erfüllen!

In einem solchen Fall bleiben nur zwei Möglichkeiten übrig: Entweder Sie geben den Führerschein beim gesetzten Termin freiwillig ab, oder Sie warten einfach ab, bis er Ihnen von Amts wegen entzogen wird. Spontan neigen natürlich die meisten zur ersten Möglichkeit. Die ist aber nicht unbedingt die beste. Sie sparen sich dabei zwar die Verwaltungsgebühr, aber die ist nicht wahnsinnig hoch (von Landkreis zu Landkreis verschieden).

Sie haben den Führerschein nicht mehr?

Das ist ja der wesentlich häufigere MPU-Fall. Hier ist es wichtig, dass man sich folgendes bewusst macht: Einen Termin für die MPU haben immer nur Sie selbst ausgelöst! Das kann natürlich unwissentlich oder unbeabsichtigt geschehen sein, z.B. dadurch, dass Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Auslaufen der Sperrfrist gestellt haben. Sie haben damit etwas angestoßen, zu dem im konkreten Fall eben auch die MPU gehört.

Wenn Sie davon überrascht worden sind (weil Sie sich vorher einfach nicht drum gekümmert haben) und sich jetzt plötzlich in Zeitnot befinden, lässt sich die ganz einfach stoppen: Fragen Sie bei der Führerscheinstelle direkt an, ob man Ihren Führerscheinantrag vorübergehend ruhen lassen kann. Das wird oft gemacht. Falls nicht, ziehen Sie den Antrag kommentarlos zurück. Das geht immer. Es kostet zwar bei Neustellung des Antrags nochmals die Gebühr, aber das ist auf jeden Fall wesentlich billiger als eine "versiebte" MPU.

Der effektive Hebel ist also immer Ihr Führerscheinantrag. Sobald Sie ihn ruhen lassen oder zurückziehen, findet auch keine MPU statt. Lassen Sie sich also nicht unnötig in Termindruck kommen, weil das das Risiko eines negativen Gutachtens durch schlechte Vorbereitung stark erhöht. Nehmen Sie das unbedingt ernst!

Termindruck von der MPU-Stelle?

Auch das wird mir immer wieder berichtet. Es beruht aber auf einem totalen Missverständnis. Die MPU-Stelle ist keine Behörde, sondern ein ganz banaler Dienstleister. Sie sind der Kunde. Wenn Sie selber nichts unternehmen, wird naheliegenderweise die MPU-Stelle aktiv, sobald sie von der Führerscheinstelle Ihre Führerscheinakte erhalten hat. Diese Aktivität sieht meistens so aus, dass Sie eine Rechnung bekommen und die Aufforderung zur Bezahlung in einer bestimmten Frist. Erst dann folgt normalerweise die Mitteilung des Termins für Ihre MPU. Das ist der normale Automatismus.

Wie schon gesagt sind Sie aber der zahlende Kunde und haben deshalb ein Wörtchen mitzureden. Rufen Sie deshalb erst mal bei der MPU-Stelle an und klären Sie ab, wann freie Termine sind. Sie können auch ohne weiteres sagen, dass Sie momentan noch mit der Vorbereitung beschäftigt sind und erst nach dem soundsovielten den MPU-Termin haben wollen. Dann bleibt Ihre Akte halt so lange liegen. Das verfügbare Zeitfenster beträgt maximal drei Monate. Danach muss die MPU-Stelle Ihre Akte zurückschicken. Das Maximum an Unannehmlichkeit, was passieren kann, ist höchstens das Auslaufen Ihres Führerscheinantrags. Der kostet zwar Gebühr, kann aber jederzeit sofort neu gestellt werden.

Ich hoffe, Sie haben verstanden, dass Ihnen die MPU-Stelle gar nicht "Druck machen" kann zeitlich. Das passiert nur, wenn Sie selber nicht aktiv geworden sind. Rufen Sie dort an und klären Sie das nach Ihren Wünschen - Sie sind der zahlende Kunde. Aber rufen Sie natürlich nicht erst einen Tag vorher an, sondern gleich frühzeitig.

Zusammenfassung

Wie Sie auf dieser Seite nachlesen konnten, ist Termindruck von wenigen Ausnahmen abgesehen sehr oft nur eine Frage der eigenen Wahrnehmung. Eventuell hat der Kandidat zu lange Scheuklappen aufgehabt und ist deshalb in eine ungünstige Lage geraten (siehe oben die Situation mit der Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad). Viel häufiger ist aber, dass er auf eine ihm schriftlich mitgeteilte Frist sofort eingeschüchtert reagiert und sich nicht klar macht, wodurch er zu einem STOPP gelangen kann, falls das momentan noch nötig ist.