Sie müssen zur MPU wegen Drogen?

Was dieser Beitrag behandelt:

  • Unterscheidung Cannabis / harte Drogen
  • Grenzwerte
  • Illegalität

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Wer Drogen konsumiert, ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet. Das hört sich hart an, wird aber tatsächlich in den meisten Fällen so gehandhabt. (Zu THC komme ich weiter unten noch genauer.) In der Praxis heißt das, dass jede Drogen-MPU als "Eintrittskarte" Abstinenznachweise zwingend verlangt. Außer bei THC sind das 12 Monate oder sogar noch mehr. Kein Wort davon, dass statistisch gesehen die Unfallhäufigkeit unter Alkoholeinfluss enorm viel höher liegt als unter Drogen - egal welche Droge. Wer mit 2‰ oder mehr unterwegs ist, hat gegenüber einem völlig nüchternen Verkehrsteilnehmer ein rund 150-faches(!) Unfallrisiko. Selbst harte Drogen erreichen nicht mal den Faktor 10.

Fakt ist: Alkohol ist die "Volks-Droge" schlechthin. Deshalb gibt es für Alkohol bei uns genau abgestufte Regelungen und Sanktionen, während für Drogen in vieler Hinsicht Null-Toleranz gilt. Das kann man auf viele Weise kritsieren - aber helfen tut's hier nicht. Deshalb verzichte ich darauf, weiter drauf einzugehen.

Ein wesentlicher Unterschied zu Alkohol besteht auch im Punkt Gewöhnung: Wer mit 2‰ Alkohol erwischt wurde, muss diese Trinkfestigkeit durch ausreichend lange Gewöhnung erworben haben. Wer behauptet nie mehr als 3-4 Bier getrunken zu haben und die Trunkenheitsfahrt als totale Ausnahme darstellt, wird aus gutem Grund wegen mangelnder Glaubwürdigkeit bei der MPU scheitern.

Bei Drogen sieht das anders aus. Natürlich ist es sehr unwahrscheinlich, dass ausgerechnet gerade der Tag, an dem man erwischt wurde, auch das einzige Mal Drogenkonsum war. Nicht bei allen Drogen muss aber erst eine viele Monate oder sogar Jahre dauernde Gewöhnungsphase wie bei Alkohol stattgefunden haben. Das ist deshalb wichtig, weil Sie genau hinschauen sollten, was aktenkundig ist. Es ist keine gute Idee völlig ohne Not alles mögliche aus der Vergangenheit auszuplaudern, mit dem Sie nie auffällig geworden sind und wovon der Gutachter also auch nichts wissen kann. Wer z.B. aktuell mit Cannabis aufgefallen ist und deshalb jetzt zur MPU muss, tut sich keinen Gefallen, wenn er ganz freimütig von weiter zurück liegenden Erfahrungen auch mit zig anderen Drogen berichtet.

SONDERFALL: Drogen-MPU wegen THC

Cannabis (also THC) wird als weniger spektakulär angesehen als die übrigen Drogen. Deshalb gibt es einige Sonder-Regelungen bei der MPU. Angesichts der ja wohl jetzt wirklich bevor stehenden Legalisierung wird sicher auch bei der MPU dazu einiges in Bewegung geraten. Man darf gespannt sein.

Alkohol ist im Blut feststellbar und erreicht nach Abbau (standardmäßig wird bei der MPU von 0,15‰ Abbau pro Stunde ausgegangen) in absehbarer Zeit wieder den Wert Null. Auch Restalkohol ist nach abgeschlossenem Abbau kein Thema f&uum;r die Fahrtüchtigkeit mehr. Entweder liegt man bei der Blutprobe halt unter 0,5‰ oder nicht. - Von ähnlich sauberen Grenzen kann der Kiffende aber nur träumen.

Obwohl kaum streitig ist, dass die Wirkung eines Joints wesentlich kurzlebiger ist als die eines Alkoholrausches, hat der rauchende Konsument bei einer Kontrolle das Problem, dass außer dem unmittelbaren aktive THC-Wert auch noch Werte für deutlich langlebigere Abbauprodukte ermittelt werden. Daraus werden dann gerne entsprechende Schlüsse gezogen und Dauerkonsumenten enttarnt. Hinzu kommt noch, dass der in der Rechtssprechung gebräuchliche Wert für THC, unterm dem keinerlei Wirkung mehr vermutet wird, extrem nieder angesetzt ist. Wer also Cannabis konsumiert und kein Risiko für den Führerschein eingehen möchte, sollte wirklich lange das Auto nicht anrühren (mindestens 24 Stunden werden oft gefordert, bringen aber keine Gewähr, dass nicht noch immer THC gefunden wird).

Was bedeuten die meistens drei erhobenen Messwerte?

Wer in eine Kontrolle kommt, wird meistens auf folgende Messwerte überprüft:

  1. THC
    Das ist der so genannte "aktive" Wert, also was aktuell an den Rausch erzeugendem THC im Körper vorhanden ist.
  2. 11-Hydroxy-THC
    Das ist ein kurzlebiges Abbauprodukt, das innerhalb von einigen Stunden vollständig in THC-COOH umgewandelt wird. Mit Hilfe dieses Zwischenprodukts l&aumnl;sst sich abschätzen wie lange der Konsum zurück liegt.
  3. THC-COOH
    Das ist ein langfristiges Abbauprodukt von THC. Dieser Wert wird benutzt um eine Aussage über das Konsumverhalten insgesamt zu treffen.

zu 1.):

Man hat sich darauf geeignet, dass 1,0 ng/ml eine relevante Grenze ist. Wer 1,0 oder mehr hat, gilt als "unter Drogeneinfluss". Es wird ignoriert, dass dieser Wert wesentlich niederer ist als bei Alkohol die 0,5‰-Grenze. Tatsächlich war vor vielen Jahren die damalige Nachweisgrenze der Labore. Und da Cannabis ja eh illegal war, hat man diesen Wert einfach genommen und das bis heute beibehalten.

zu 2):

Immer dann, wenn 11-Hydroxy-THC nachgewiesen werden kann, muss der Konsum vor kurzer Zeit stattgefunden haben. Wer hier einen nachgewiesenen Wert hat und behauptet, er hätte zuletzt z.B am Vorabend konsumiert, entlarvt sich als Lügner und hat die MPU schon so gut wie verloren!

zu 3.):

Dieser Wert erlaubt eine gewisse Aussage über das Konsumverhalten des Kandidaten. Tatsächlich gibt diese Aussage aber weniger her als oft behauptet wird. Der Grund ist, dass der THC-COOH-Werte von mehreren Faktoren beeinflusst wird. Eine Rolle spielt:

Um Genaueres sagen zu können wären mehrere Messungen notwendig, was meistens nicht gemacht wird. Ein erhebliches Problem liegt auch darin, dass die Abbaurate interindividuell recht unterschiedlich sein kann, weil THC-COOH z.B. auch im Fettgewebe abgelagert wird und das dazu führen kann, dass sogar nach langem Konsumverzicht wieder etwas gemessen werden kann, wenn der Klient abgenommen hat.

Wichtige Unterscheidungen bei der MPU

Die Kombination der erhobenen Messwerte spielt eine große Rolle bei der Einordnung des Konsumverhaltens. Der THC-Wert wird vor allem vom aktuellen Konsum bestimmt. Ein merklicher Wert hier gilt entweder als Indiz für wenige Stunden zurück liegenden Konsum oder für sehr häufigen Konsum. Der wird noch mehr im THC-COOH-Wert sichtbar, der selbst bei mehreren Tagen oder sogar Wochen Enthaltsamkeit beim Dauerkonsument noch deutlich erhöht bleibt.

Wo finden Sie sich am ehesten wieder:

Wenn Sie die Drogen-MPU wegen THC bestehen wollen, ist es wichtig, dass Sie auf keinen Fall etwas erzählen, das einfach von Ihren Messwerten her nicht sein kann. Wenn Sie das versuchen, stuft Sie der Gutachter sofort als unglaubhaft ein, und das negative Gutachten ist Ihnen sicher.

Vorsicht auch, wenn Sie "freiwillig gesprächig" waren (z.B. bei der Polizei) statt sich auf die Angaben Ihrer Personendaten zu beschränken. Schauen Sie unbedingt nach, was alles in Ihrer Führerscheinakte festgehalten wurde. Falls Sie was für Sie Ungünstiges ausgeplaudert haben, haben Sie jetzt ein besonderes Problem.

Die "verbotenen Worte"

Ganz besonders wenn es bei Ihnen nur um den Konsum von THC geht (also keine harten Drogen), gilt für Sie: Meiden Sie Begriffe wie Abhängigkeit oder Sucht wie der Teufel das Weihwasser! Wenn Ihre Messwerte unbestreitbar belegen, dass Sie ein fleißiger Konsument waren, dann haben Sie eben Missbrauch getrieben. Begeben Sie sich aber nicht auf das Glatteis, indem Sie berichten, dass Sie einfach wirklich nicht die Finger davon lassen konnten.

Auch Cannabis-Konsum kann problematisch werden

Man mag es verstehen oder auch nicht, aber es wird ein Unterschied gemacht, ob Sie Haschisch oder Marihuana zusammen mit etwas Tabak in Form einer von Hand gedrehten Zigarette geraucht haben oder dabei ein "Werkzeug" verwendet haben (Wasserpfeife, Bong usw.). Nach der Logik der MPU tut das ein harmloser Konsument nicht. Zusammen mit entsprechend ungünstigen Messwerten am Tag des Erwischt-Werdens wird dann schnell aus einem so "getunten" Joint eine fortgeschrittene Drogenproblematik. Vorsicht also, was Sie da berichten!

Nur selten auch Konsum von Amphetamin o.ä.

Wenn Sie glaubhaft rüber bringen können, dass Ihr Drogenkonsum fast ausschließlich in Cannabis bestand, haben Sie die Chance, dass Sie auch beim (sehr seltenen!) Konsum anderer Drogen mit 6 Monaten Abstinenznachweis davon kommen (außer Bayern allerdings, die hier ihr eigenes Süppchen kochen).

Drogen-MPU mit harten Drogen

Auch wenn Sie mit so genannten harten Drogen erwischt worden sind (Heroin, Kokain, Opiate u.v.a.), ist die posiitive MPU durchaus kein Ding der Unmöglichkeit. Allerdings müssen Sie mehr Zeit mitbringen (unter 12 Monaten Abstinenz-Nachweis geht nichts) und je nach Substanz auch damit rechnen, dass sogar eine Entziehungskur gefordert werden kann.

Hier macht eine pauschale Angabe keinen Sinn, sondern es ist ein genauer Blick auf den Einzelfall nötig, um sagen zu können, wie Sie ein positives Gutachten erreichen. Grundsätzlich muss auch Substitution (z.B. durch Methadon) kein Hindernis für ein positives Gutachten sein. Allerdings werden dafür meistens weitere Auflagen gemacht, die aber zu schaffen sind.

Abstinenznachweise

Ganz ähnlich wie bei Alkohol kann Abstinenz durch Urin-Screenings oder Haaranalysen nachgewiesen werden. Eine Haaranalyse bei Drogen kann sogar für 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden. Das macht die Haaranalyse auch finanziell interessant. Sie sollten aber wissen, dass die Analytik bei Drogen inzwischen sehr weit fortgeschritten ist. Das kann im Extremfall zum Problem werden, wenn Sie selbst zwar nichts mehr konsumieren, sich aber häufig im "Kiffer-Umfeld" aufhalten. Es wird behauptet, dass es sogar nachweisbar sein soll, wenn Sie durch häufigeres Reiben der Haare z.B. an einer "verseuchten" Sofalehne durch passiven Kontakt die Haare verunreinigen. Es ist zwar strittig, ob das wirklich funktioniert, aber ich wäre zumindest sehr vorsichtig. Die Nachweisgrenze bei Drogen ist wesentlich niederer als bei Alkohol. Urin-Screenings sind in dieser Hinsicht nicht so heikel. Allerdings gibt es auch Untersuchungen, dass sich beim Verzehr von 2-3 Mohnbrötchen zum Frühstück beim Urin-Screening am Nachmittag ein positiver Wert für Opiate ergibt! In dieser Hinsicht ist dann eine Haaranalyse wieder weniger problematisch.

Aber das ist doch...

Es ist sinnlos, dass wir hier eine Diskussion beginnen wie sinnvoll oder sinnlos das ist. Ich verbreite hier auch nicht meine Privatmeinung (die tut nichts zur Sache), sondern ich beschreibe die Praxis der MPU und die möglichen Folgen. Und daran können Sie nun mal nichts ändern! Wenn Sie den Führerschein wollen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als sich damit zu arrangieren, denn Sie sitzen hier nun mal eindeutig am kürzeren Hebel!

Einstufung D1 bis D4

Genau wie bei den anderen MPU-Fragestellungen erfolgt bei der Begutachtung eine Einstufung in eine "Schublade" nach der Schwere des Falles. D1 ist die schwerwiegendste Einstufung, D4 die harmloseste. Eine Besonderheit bei der Drogen-MPU besteht darin, dass es vier "Schubladen" gibt und nicht nur drei wie bei allen anderen Fragestellungen.

D1 bedeutet Abhängigkeit und entsprechend hoch sind die Anforderungen. In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass zunächst eine Entziehungskur erfolgreich absolviert werden muss, bevor das Thema MPU überhaupt angegangen werden kann.

D2 bedeutet fortgeschrittene Drogenproblematik mit der Folge, dass 12 Monate Abstinenznachweis notwendig ist.

D3 kommt bei fast ausschließlich Cannabiskonsum in Frage. Meistens genügen 6 Monate Abstinenznachweis.

D4 ist eine Schublade, die auf jeden Fall dann Sinn macht, wenn keine ausreichende Zeit für 6 Monate Abstinenznachweis vorhanden ist. Sie besagt, dass der Kandidat auch in Zukunft weiter Cannabis konsumieren will, jetzt aber sichergestellt sein wird, dass Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr konsequent getrennt werden. Angesichts der kommenden Legalisierung dürfte D4 wohl bald häufig vorkommen.

Fachärztliches Gutachten

Bevor eine Drogen-MPU fällig ist, kommt es oft vor, dass ein fachärztliches Gutachten verlangt wird. Das kann bei günstiger Konstellation auch dazu führen, dass die Drogen-MPU überflüssig wird. Ich will aber nicht verschweigen, dass Sie sich beim fachärztlichen Gutachten viel kaputt machen und schwer zu beseitigende Knüppel für die MPU in den Weg werfen können!

Meine dringende Empfehlung:

Gehen Sie auf keinen Fall unvorbereitet in ein fachärztliches Gutachten! Es ist zwar weniger umfangreich als eine komplette MPU, aber daraus sollte man nicht den voreiligen Schluss ziehen, dass es harmloser ist und man weniger falsch machen kann. Eher das Gegenteil ist der Fall, denn das fachärztliche Gutachten landet in Ihrer Führerscheinakte und wird natürlich vor der MPU vom dortigen Gutachter aufmerksam gelesen!

Die Drogen-MPU ist der zweihäufigste Anlass für eine MPU. Vor allem die Labor-Analytik hat sich in den letzten Jahren stark weiter entwickelt. Man sollte also nicht darauf hoffen, dass man schon nichts finden wird…

Zusammenfassung

Die Drogen-MPU hat von der Struktur her starke Ähnlichkeit mit der Alkohol-MPU. Weil aber Alkohol in unserer Lebenswelt in gewissen Grenzen das gesellschaftlich akzeptierte Suchtmittel ist, Drogen aber generell als verboten gelten, hat das deutliche Auswirkungen darauf, welche Anforderungen bei der MPU gestellt werden.

Auch wenn Sie persönlich Ihr Vergehen, wegen dem jetzt die MPU ansteht, als kleines Kavaliersdelikt empfinden, dürfen Sie die Begutachtung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Mit solider Vorbereitung ist eine MPU wegen Drogen mit hoher Erfolgsaussicht zu schaffen. Es gibt aber hier besondere Fallstricke, die man kennen muss um sich nicht unwissend um Kopf und Kragen zu reden - also Vorsicht!