Kontrolliertes Trinken, Abstinenz, Leberwerte
und die Alkohol-MPU

Kontrolliertes Trinken ist ein Begriff, der so klingt, als wäre schon klar, was damit gemeint ist: kein Trinken bis zum Koma eben. Genau das ist nicht gemeint damit. Kontrolliertes Trinken ist ein typischer »Verkehrspsychologen-Begriff« und meint: sehr, sehr wenig und nur selten Alkohol trinken und vor allem nicht spontan, sondern im voraus geplant.
Abstinenz ist die andere Möglichkeit, wenn kontrolliertes Trinken für Sie nicht in Frage kommt. Es bedeutet 100-prozentigen Verzicht auf Alkohol - auch Kleinstmengen wie bei Soße mit einem Schuss Rotwein oder einem Stück Schwarzwälder Kirschtorte. Das sollte sehr gut überlegt sein, denn mit Abstinenz halsen Sie sich auch strenge Nachweise auf, die Sie erbringen müssen.
Leberwerte waren früher wichtig, sind aber heute nicht mehr viel Wert, weil sie als nicht aussagekräftig genug gelten. Das bedeutet: Auch optimale Leberwerte bringen Sie dem Führerschein noch keinen Schritt näher - aber schlechte Leberwerte (bei der Alkohol-MPU wird auch Blut abgenommen) stellen Sie sofort vor ein handfestes Problem in Richtung negatives Gutachten.

Fristen beachten - rechtzeitig anfangen!

Bei mir melden sich immer wieder Kandidaten für eine Alkohol-MPU, deren Sperrfrist bald endet. Klar, da will man natürlich jetzt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen und muss dafür auch noch die Hürde MPU überwinden. Ich staune dann immer wieder, wieviele blauäugig die Zeit haben vergehen lassen und jetzt böse erwachen, wenn sie nach Abstinenznachweisen oder wenigstens den Leberwerten gefragt werden.

Die Falle besteht darin, dass es keine Instanz gibt, die Sie rechtzeitig darauf aufmerksam macht, was noch auf Sie zu kommen wird. Gerade bei Alkohol-Vergehen steht ja fast immer ein gerichtliches Verfahren vorne dran, in dem unter anderem auch festgelegt wird, wie lange die Sperrzeit dauert. Also kein Wunder, dass viele eben denken, nach Ablauf dieser Zeit gibt's den Führerschein wieder. Entsprechend böse ist dann das Erwachen, wenn man nach Beantragung der Wiedererteilung erst mal zur MPU »gebeten« wird! Es sind tatsächlich nicht so wenige, die erst dann völlig überrumpelt anfangen sich dazu schlau zu machen.

Das Problem bei Alkohol und Drogen ist, dass heute oft strenge Nachweise einer völligen Abstinenz verlangt werden, die sogar bis zu 12 Monaten dauern können. Es geht um den Nachweis von Änderungen. Es ist statistisch nachgewiesen, dass diese Änderungen nur dann ausreichend stabil sind, wenn Sie eine entsprechende Zeit lang praktiziert worden sind. Konkret geht es um mindestens 6 Monate oder sogar 12 Monate - je nach Ihrem individuellen Fall. Wer sich nicht frühzeitig darum kümmert, sondern erst mal das Auslaufen der Sperrzeit abwartet, kann sehr dumm da stehen und vielleicht noch ein weiteres Jahr lang auf den Führerschein warten müssen. Rechnen Sie nicht auf Mitleid, weil Ihnen das ja niemand gesagt hat! Es wird davon ausgegangen, dass Sie selber sich sofort darum kümmern und in Erfahrung bringen, was von Ihnen erwartet wird. Und das ist noch nicht genug: Falsche Auskünfte sind keine Seltenheit und bedeuten oft sinnlos rausgeschmissenes Geld!

Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz?

Ob Sie diese Entscheidung selber nach Lust und Laune treffen können oder für Sie nur Abstinenz in Frage kommt, hängt von verschiedenen Bedingungen ab (z.B. Höhe Ihres Promillewerts, Erst- oder Wiederholungstat, Ihr Lebensalter). Eine verbindliche Aussage ist also erst möglich, wenn Ihr Fall in allen Einzelheiten bekannt ist. Oft gibt es einen gewissen Ermessens-Spielraum, aber eben nicht immer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht bis zum letzten Moment warten und wertvolle Zeit verstreichen lassen.

Kontrolliertes Trinken

Das ist ein künstlicher MPU-Begriff, der in der Alltagssprache nicht vorkommt. Dahinter steckt die Tatsache, dass Sie ja fahren und trinken nicht getrennt haben und deshalb jetzt zur MPU antreten müssen. Der Alkoholkonsum alleine hätte neimanden interessiert, wenn Sie nicht ausgerechnet auf die Idee gekommen wären dann noch zu fahren. Niemand hat Sie dazu gezwungen. Es war Ihre Entscheidung ganz allein! Statistisch ist belegt, dass viele Verkehrsteilnehmer, die einmal damit auffällig geworden sind, auch in Zukunft dieses Verhalten weiter zeigen. Der Gutachter darf Ihnen deshalb nur dann ein positives Gutachten geben, wenn Sie jetzt mindestens eine »deutliche Bremse« eingebaut haben. Diese Bremse ist das so genannte kontrollierte Trinken:

  1. Sie trinken nur so viel, dass noch keine alkoholtypische Auswirkung zu befürchten ist, die Sie »auf dumme Gedanken« kommen lassen könnte. Gemeint sind hier nicht mehr als ungefähr 0,3 Promille Blutalkohol-Konzentration.
  2. Sie trinken nicht spontan, sondern nur zu Anlässen, die Sie schon vorher kennen und geplant haben. Ihr Umgang mit Alkohol soll jetzt immer eine durch und durch überlegte Angelegenheit sein.
  3. Es gibt nicht wesentlich mehr als ungefähr 10-12 solche Anlässe für Sie pro Jahr. Dahinter steckt, dass es nicht unbemerkt wieder allmählich zu einer Gewöhnung kommen darf.

Sie sehen schon, dass dieses kontrollierte Trinken wahrscheinlich für alle Alkohol-MPU-Kandidaten sehr nah an dem dran ist, was für sie auch gleich Abstinenz bedeutet. Es macht keinen Sinn da drüber jetzt zu diskutieren, denn Sie können diese Vorgabe eh nicht ändern. So unrealistisch nieder und verbissen Ihnen die Vorgaben für kontrolliertes Trinken auch erscheinen mögen: Es ist nun mal die kostengünstigste und am wenigsten radikal limitierte Weise, um die Alkohol-MPU zu schaffen.

Was es mit den Leberwerten auf sich hat

Weil lang anhaltender Alkoholkonsum die Leber schädigt, sind von der Norm des gesunden Menschen abweichende Leber-Messwerte ein Indiz dafür, dass dieser Mensch wahrscheinlich nicht ganz wenig trinkt. Wenn diese Werte in der Norm sind, ist das zwar kein Beweis, wird aber als günstig angesehen. Für abweichende Leberwerte sollten Sie unbedingt einen medizinisch stichhaltigen Grund bringen können (z.B. eine Infektion, natürlich vom Arzt bestätigt).

Die Leberwerte gelten für sich alleine nicht als aussagekräftiger Beweis für niederen Alkoholkonsum, denn es gibt auch Menschen, die trotz größerem Alkoholkonsum unauffällige Leberwerte haben.

Wenn Sie Abstinenz angeben, wird deshalb seit 2009 verlangt, dass Sie »nach forensischen Kriterien« nachweisen, dass Sie überhaupt keinen Alkohol mehr trinken. Dafür gibt es verschiedene Methoden (z.B. die EtG-Screenings - Analyse auf Abbauprodukte von Alkohol im Urin).

Tipp: externer Link zu einer guten Zusammenstellung der verschiedenen Werte

Apropos realistisch

Auch den Verkehrspsychologen ist klar, dass ihr kontrolliertes Trinken keine alltägliche Verhaltensweise ist. Es ist ein Konstrukt, das typisch verhaltenspsychologischem Denken entspringt: (Selbst-)Kontrolle überall. Deshalb gehen sie auch ganz richtig davon aus, dass man diese Verhaltensweise erst lernen oder antrainieren muss, damit es stabil bleibt. Auch hier werden deshalb mindestens 6 Monate vorausgesetzt, die man dieses kontrollierte Trinken schon praktiziert hat.

Die berüchtigten Leberwerte

Theoretisch wird für kontrolliertes Trinken kein spezieller analytischer Nachweis verlangt. Es kommt aber gut an, wenn Sie für das zurück liegende halbe Jahr die (natürlich in der Norm liegenden!) Leberwerte mitbringen. Empfehlung: Wer kontrolliertes Trinken bei der MPU angibt, sollte wenigstens drei Mal die Leberwerte testen lassen haben (kann man beim Hausarzt machen; er muss diese Befunde aber unterschreiben, was oft vergessen wird!).

Es gibt Grenzen

Wenn Sie eine Alkohol-MPU mit kontrolliertem Trinken bestehen wollen, dürfen Sie noch nicht »in der Alkohol-Oberliga spielen.« Als Richtwert gelten 2,0 Promille, um noch ruhigen Gewissens mit kontrolliertem Trinken zur MPU zu gehen. Als absolute Obergrenze gelten 2,5 Promille. Ab diesem Wert wird man um Abstinenz statt kontrolliertem Trinken nicht herum kommen. Dazwischen regiert das Ermessen des Gutachters, aber je höher Ihr Wert ist, um so anspruchsvoller wird die Vorbereitung auf das Gutachter-Gespräch sein. Sie werden sehr gut begründen müssen, warum Sie trotz hohem Promille-Wert immer noch auf kontrolliertes Trinken raus wollen statt auf Abstinenz.

Eine wesentliche Rolle spielt auch das Lebensalter. Einem 20-Jährigen gesteht man Alkohol-Missbrauch in gewissem Umfang noch im jugendlichen Sturm und Drang zu. Ein Mensch in diesem Alter ist noch leichter »formbar«. Ein 55-Jähriger, der die selbe Menge trinkt, wird wesentlich kritischer betrachtet, weil die Statistik zeigt, dass in diesem Alter wesentlich hartnäckiger an der gewohnten Trinkmenge festgehalten wird. Abstinenz wird deshalb schon bei niedereren Werten verlangt. Kontrolliertes Trinken wird in diesem Alter bereits bei 2,0 Promille nicht ganz leicht durch zu kriegen sein.

Meine Empfehlung:
Wenn Ihr Fall so ist, dass nicht zwingend Abstinenz vorgeschrieben wird, ist es nach meiner Erfahrung meistens der leichtere und schnellere Weg, wenn Sie mit kontrolliertem Trinken zur MPU gehen. Der Gutachter wird Ihnen zwar etwas intensiver auf den Zahn fühlen, aber mit richtiger Vorbereitung (MPU-Training) ist das kein Problem. Der Vorteil ist, dass Sie normalerweise mit 6 Monaten auskommen und auf die sehr lästigen und nicht gerade billigen forensischen Nachweise verzichten können.
Mir begegnen immer wieder Kandidaten für eine Alkohol-MPU, die nicht davon abzubringen sind, mit Abstinenz in die MPU gehen zu wollen ("Ich will ja auch gar nichts mehr trinken, und ich brauche den Alkohol wirklich nicht mehr! Ich bin froh, dass ich da raus bin!"). Das kann ja alles wirklich so sein. Wie Sie sich bei der MPU präsentieren ist aber die eine Sache, und was Sie in Ihrem Leben tatsächlich tun ist die andere.
Meinen Sie tatsächlich, es lohnt die Kosten und die ganze Prozedur um amtlich nachzuweisen, dass Sie ein halbes oder ganzes Jahr keinen Tropfen Alkohol getrunken haben, wenn Sie bei guter Argumentation im Gespräch mit dem Gutachter auch mit kontrolliertem Trinken durch gekommen wären? Ich denke nicht.

Das gleiche gilt für jemand, der schon zum zweiten Mal wegen Alkohol auffällig wurde. Er hat ja gerade selbst bewiesen, dass er die Teilnahme am Straßenverkehr und den Alkohol-Konsum nicht trennen kann. Auch hier gibt es einen gewissen Ermessensspielraum, aber mit Tendenz deutlich in Richtung Abstinenz. Wenn Sie also schon zum wiederholten Mal mit Alkohol auffällig geworden sind und vielleicht dazu hin auch nicht mehr der Jüngste sind, ist die Entscheidung für Abstinenz (mindestens 6 Monate mit forensischen Nachweisen) auf jeden Fall der sicherere Weg. Wer noch öfter mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (auch kleine Mengen!), kommt um Abstinenz mit 12 Monaten Nachweisdauer nicht herum. Hier gibt es auch keinen Spielraum.

Vollständige Abstinenz

Wer sich für Abstinenz freiwillig oder gezwungenermaßen entscheidet, um die MPU zu bestehen, bringt zum Ausdruck, dass er keinen einzigen Tropfen Alkohol mehr trinkt. Für freiwillige Abstinenz wird ein Nachweis von 6 Monaten verlangt, für erzwungene Abstinenz 12 Monate. Es gibt einige Kriterien für erzwungene Abstinenz, an denen nicht zu rütteln ist (z.B. öfter als 2x mit Alkohol auffällig geworden), aber auch viele andere Fälle, in denen ein Spielraum bleibt. Hier heißt es also genau hinschauen und vor allem bei der MPU eine gute Argumentation bringen.

Tatsächlich sind auch diese Abstinenz-Nachweise nicht zu 100 Prozent lückenlos, weil dazu die Dichte der überraschenden Kontrollen noch wesentlich höher sein müsste. Ein solches EtG-Kontrollprogramm ist aber auch so schon teuer genug und oft organisatorisch schwierig, weil man eventuell kurzfristig vom Arbeitsplatz weg muss. Insgesamt wird es von den meisten, die es machen mussten, als unangenehm und nervig beschrieben.

Was sonst noch wichtig ist

Bedenken Sie auch, dass es böse Fallen gibt, in die man mangels Vorbereitung tappen kann:

Fallen Sie darauf nicht rein:

Viele glauben, dass sie mit guten Leberwerten oder forensischen Abstinenznachweisen das positive Gutachten schon so gut wie in der Tasche haben. Das ist aber ein schwerwiegender Irrtum: Der medizinische Teil ist Sache des Verkehrsmediziners bei der MPU (und auch der kann einen natürlich durchfallen lassen). Den psychologischen Gutachter interessieren diese medizinischen Nachweise aber nur wenig. Er weiß nur zu gut, dass jedes Jahr auch viele trockene Alkoholiker oder abstinent gewordene MPU-Kandidaten wieder rückfällig werden. Die Tatsache, dass einer eine Zeit lang gar keinen Alkohol getrunken hat, beeindruckt ihn noch nicht.

Was der psychologische Gutachter macht, ist mit kleinen Variationen eigentlich immer dasselbe - egal ob Alkohol-MPU, Drogen-MPU, Straftaten-MPU oder Punkte-MPU. Er hat sein Raster, nach dem er vorgeht (siehe dazu die MPU-Fragen) und auf das Sie sich unbedingt gut vorbereiten müssen.

Sehen Sie es doch mal so: Der medizinische Teil ist die »Pflicht« bei der Alkohol-MPU und das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter ist die »Kür«. Jedes für sich allein kann reichen, um durchzufallen!

ACHTUNG:
Bei der Alkohol-MPU werden Sie unweigerlich so behandelt, dass Sie eben so und nicht anders "funktionieren". Versuchen Sie gar nicht erst, darüber eine Diskussion zu beginnen, dass es bei Ihnen aus diesen oder jenen Gründen alles anders gewesen sei und Sie noch nie das geringste Problem mit Alkohol gehabt hätten; Sie haben schon immer alles im Griff gehabt usw.
Machen Sie sich bewusst, dass der Gutachter das nicht hören will, es Ihnen auch nicht glauben wird und dass Sie viel zu wenig Zeit haben, um eine nutzlose Diskussion zu führen.
Es ist emotional verständlich, dass Sie sich rechtfertigen wollen - aber Sie sägen damit an Ihrem eigenen Ast Ihres Gutachtens. Wenn Sie nicht nach den vorgegebenen Kriterien Einsicht in das Problem sauber präsentieren können, sind Sie durchgefallen - wie vorbildlich Ihre Leberwerte auch immer sein mögen!

Stolpern Sie hier nicht!

Auch wenn Sie das selber vielleicht nicht so sehen, sollten Sie sich klar darüber sein, dass Sie mit der Entscheidung für kontrolliertes Trinken ausdrücken, dass Sie es in den Griff bekommen haben, Teilnahme am Straßenverkehr und Alkoholkonsum konsequent auseinander zu halten (6 Monate Einübungszeit werden erwartet). Die Entscheidung für Abstinenz deutet aber an: Ich werde mein ganzes Leben lang nie wieder einen Tropfen Alkohol anrühren (denn das heißt Abstinenz!). Warum entscheidet sich jemand so? Möglicherweise deshalb, weil er sich selber nicht zutraut Alkohol zu trinken, ohne die Kontrolle zu verlieren (und vielleicht dann auch wieder betrunken ins Auto zu steigen).

Deshalb Vorsicht: Der Gutachter wird genau darauf achten, ob das, was Sie sagen, zu dem passt, was Sie angeben (Abstinenz oder kontrolliertes Trinken). Der Gutachter ist Verhaltenspsychologe. Er nimmt an, dass jemand, der mit Alkohol schon mal ein Problem hatte, kontrolliertes Trinken erst lernen muss. Wenn er also den Eindruck bekommt (oder Sie das vielleicht sogar selber sagen!), dass Sie nicht lebenslang abstinent bleiben werden, wackelt Ihr positives Gutachter sehr!