Achtung Falle!
Was Sie nie sagen sollten
Was dieser Beitrag behandelt:
Es gibt einige Aussagen, mit denen man wirklich sehr vorsichtig umgehen sollte, weil man sich im MPU-Gutachtergespräch damit massiv schadet. Weil das nicht so offensichtlich ist, sollten Sie den Beitrag hier aufmerksam lesen und beherzigen.
Was steckt dahinter?
Bedenken Sie: Der MPU-Gutachter kennt Sie nicht. Er sieht Sie zum ersten Mal und weiß von Ihnen nur das, was er aus Ihrer Führerscheinakte lesen konnte. Erschwerend für ihn kommt dazu, dass er ja an die Schweigepflicht gebunden ist. Wenn ihm etwas unglaubwürdig vorkommt, darf er nicht mal eben kurz wo anzurufen und Erkundigungen einholen. Er kann Ihnen also nur glauben - oder eben nicht!
Er darf natürlich nicht nach Lust und Laune entscheiden: Das glaube ich Ihnen, und das nicht. Nun ist Psychologie keine exakte Wissenschaft wie die Mathematik. Jeder Psychologe ist gewohnt bei seiner Arbeit mit gewissen Unsicherheiten umzugehen. Die ganze Psychologie funktioniert so, dass sehr oft auf Wahrscheinlichkeiten geschaut wird, ganz besonders in der Statistik.
Jeder Psychologe weiß zwar: Wenn etwas statistisch sehr unwahrscheinlich ist, darf ich daraus nicht einfach schließen, dass es nie vorkommt. Schwäne sind zwar fast immer weiß, aber es gibt sehr selten eben auch schwarze Schwäne. Mit den vierblätterigen Kleeblättern sieht es ähnlich aus. Es kann also Ausnahmen geben, aber viele davon sind recht selten.
Die Sache mit der Glaubwürdigkeit
Sie bewegen sich immer dann auf sehr dünnem Eis, wenn Sie etwas behaupten, das statistisch extrem unwahrscheinlich ist. Wenn Sie trotzdem drauf beharren, müssen Sie damit rechnen, dass der MPU-Gutachter Beweise sehen will für Ihre Behauptung.
Dazu ein fiktives Beispiel:
Mal angenommen, Sie würden behaupten: "Ich kann fliegen!" Ob der Gutachter das glauben wird? Eher wohl nicht! Spannend würde es aber dann, wenn Sie aufstehen, das Fenster aufmachen und zur Demonstration eine kleine Runde drehen…
Sie finden, das ist ein blödes Beispiel? Okay, es ist etwas übertrieben, aber es zeigt, worum es bei bekanntermaßen sehr unwahrscheinlichen Dingen geht: Können Sie es beweisen oder nicht?
Also zurück zur MPU-Realität:
Mal angenommen, Sie haben fleißig Punkte gesammelt, immer wegen zu schnell fahren. Der Gutachter befragt Sie genau zu jedem einzelnen Delikt. Mal berichten Sie, dass Sie in großer Eile waren, ein anderes Mal waren Sie einfach unaufmerksam usw. Dann fragt er Sie, wie oft Sie denn wohl insgesamt zu schnell gefahren sind. "Nur diese paar Mal, sonst niemals!" - Würden Sie das glauben?
Natürlich ist es theoretisch möglich, dass Sie die Wahrheit sagen. Die Statistik besagt aber, dass das wirklich extrem unwahrscheinlich wäre. Ihrer Aussage steht also die Statistik entgegen. Können Sie Ihre Behauptung beweisen? Sehr wahrscheinlich nicht. - Das war jetzt nur ein Beispiel. Tagtäglich kommt es aber zig Mal vor, dass ähnlich abwegige und unwahrscheinliche Behauptungen bei der MPU fallen.
Lassen Sie diesen Blödsinn bleiben! Sie schaden sich nur selber damit, weil der MPU-Gutachter Ihre gesamte Glaubwürdigkeit in Frage gestellt sieht!
MPU ≠ Gerichtsverhandlung
Woher kommt es, dass trotzdem oft so etwas behauptet wird? Ich vermute stark, dass es daran liegt, dass (bewusst oder unbewusst) die MPU mit einer Gerichtsverhandlung gleichgesetzt wird. Dort gilt ja: Im Zweifel für den Angeklagten. Konkret heißt das: Wegen etwas, das man mir nicht beweisen kann, darf ich auch nicht bestraft werden. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich sinnvoll und konsequent sehr genau hinzuschauen, was beweisbar ist und was nicht. Es wäre dumm ohne Notwendigkeit allerlei Taten auszuplaudern, die man mir nicht nachweisen kann und für die man mich vielleicht nicht einmal in Verdacht hat.
Die MPU funktioniert aber völlig anders. Falls es ein Gerichtsurteil gegeben hat, ist das bereits abgeschlossen und auch nicht mehr anfechtbar. Ein Gutachten ist aber der Kern der MPU, nicht ein Gerichtsverfahren. Deshalb ist es auch keine gute Idee beim Gespräch mit dem MPU-Gutachter zu "mauern" (= dazu sag ich nichts!). Er muss schließlich am Ende eine Prognose über Ihr künftiges Verhalten abgeben. Wenn Sie ihm nicht genug "Futter" liefern, würde es eben heißen: Eine Prognose konnte leider mangels Kooperationsbereitschaft des Klienten nicht erstellt werden. - Und damit wäre Ihnen nicht geholfen.
Ein schmaler Grat…
Sie vermuten richtig, wenn Sie jetzt denken, dass das aber ein ziemlich schmaler Grat ist auf dem man sich da bewegt bei der MPU. Sie müssen einerseits ausreichend viel brauchbares Material liefern, haben aber schon erkannt, dass der Gutachter nicht Ihr vertrauensvoller "Beichtvater" ist. Unterm Strich läuft es darauf hinaus, dass es am besten und zuverlässigsten funktioniert, wenn die MPU-Vorbereitung schwerpunktmäß auf das ungefähr einstündige Einzelgespräch mit dem psychologischen MPU-Gutachter ausgerichtet ist. Und deshalb ist mein Angebot auch genau so aufgebaut.
Zusammenfassung:
Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen einer Gerichtsverhandlung und dem MPU-Gutachten. Es ist wichtig, dass Sie das verstanden haben. Während es vor Gericht hauptsächlich um Beweisbarkeit geht, steht bei der MPU die Glaubwürdigkeit und Aufarbeitung Ihres Verhaltens im Vordergrund. Entsprechend ist bei der MPU auch eine grundlegend andere Strategie notwendig, die man nicht mal eben kurz aus dem Ärmel schütteln kann.