MPU wegen Straftaten oder ungewöhnlicher Auffälligkeiten

Was dieser Beitrag behandelt:

Zu den V-Fragestellungen gehören auch eine ganze Reihe von Straftaten und ungewöhnlichen Auffälligkeiten in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Hier erfahren Sie näheres dazu.

V-Fragestellungen sind umfassend

Die meisten der V-Fragestellungen betreffen die »Punkte-Sünder« wegen klassischer Verkehrsübertretungen. V-Fragestellungen beziehen sich aber auch auf eine ganze Reihe von Straftaten und Auffälligkeiten. Natürlich besteht meistens eine direkte Verbindung zum Straßenverkehr, aber sogar dafür gibt es Ausnahmen.

MPU wegen Straftaten u.a.

Der Klassiker der V-Anlässe ist die Straftat entfernen vom Unfallort. Ja,es ist definitiv eine Straftat und führt in Verbindung mit Alkohol oder Drogen meistens zu einer kostspeligen Doppel-Fragestellung. Ebenfalls zu den V-Delikten gehört das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Es kann recht verblüffenden sein, aus welchen Anlässen sonst noch eine V-Fragestellung mit MPU verordnet wird. Nicht alles springt sofort ins Auge mit Straßenverkehr. Mit etwas trickreicher Argumentation der Führerscheinstelle lässt sich aber die Verbindung meistens doch herstellen, und das ist völlig ausreichend. Sie sitzen da leider am deutlich kürzeren Hebel.

Auch erhöhtes Aggressionspotenzial kann Anlass für eine MPU mit V-Fragestellung sein. Typische Situationen dafür bietet stark rechthaberisches Verhalten im Straßenverkehr, das bei Aufeinandertreffen zweier passender Akteure schnell eskalieren und sogar zu körperlichen Auseinandersetzungen führen kann.

Die »Serientäter«

Auch wenn viele die Verbindung Verkehrsverstöße = Punkte sofort im Kopf haben, setzen die V-Kriterien an einer ganz anderen Stelle an: Die auffällige Häufigkeit des oft immer wieder gleichen Verstoßes ist das zentrale Merkmal, um das es oft geht. Dabei spielt es keine wesentliche Rolle, wie schwerwiegend dieser Verstoß ist. Es ist nur so, dass vergleichsweise unspektakuläre Verstöße meistens nicht weiter auffallen und ja auch nicht in der Flensburger Kartei erfasst werden. Das schützt aber nicht automatisch davor, dass man zur MPU aufgefordert werden kann, wenn die besondere Häufung doch auf irgendeine Weise entdeckt wird. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass ein besonders eifriger Sachbearbeiter des örtlichen Ordnungsamts die Führerscheinstelle darüber informiert, dass Herr X. schon seit vielen Monaten regelmäßig alle paar Tage an der immer gleichen Stelle verbotenerweise parkt und eine Verwarnung nach der anderen erhält, was ihn aber nicht zu beeindrucken scheint. Diese Information weiter zu leiten ist zwar nicht die Aufgabe des Sachbearbeiters, aber es ist ihm auch nicht verboten, wenn er das aus welcher Motivation auch immer von sich aus tun möchte.

Die Vermutung im Hintergrund

Dass einem auch aus einem Verhalten, das sicher die meisten Autofahrer als lächerliche Bagatelle ansehen, ein Strick gedreht werden kann, ist auf den ersten Blick nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Und auf den zweiten Blick auch noch nicht.

Hier ein Beispiel:

Normalerweise fällt so etwas nicht ohne weiteres auf, wenn die Park-Strafzettel brav bezahlt werden. Es kommt aber manchmal vor, dass die Führerscheinstelle davon erfährt.

Es wird dann vermutet, dass ein Mensch, der von Fall zu Fall entscheidet, welche Regel für ihn gilt und welche nicht, auch bei anderen Gelegenheiten so handeln könnte. Erhöhtes Autonomiebestreben wird das im MPU-Jargon genannt. Ein solcher Mensch lässt sich nicht gerne reinreden, und er neigt dazu seine eigenen Interessen höher zu bewerten als die anderer. Genau darin könnte vielleicht aber ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit im Straßenverkehr bestehen.

Herr X. hat sich als Serientäter zu erkennen gegeben. Das genügt tatsächlich, um eine MPU mit V-Fragestellung aferlegt zu bekommen.

Das dürfen Sie nicht vergessen:

Bei der MPU wird davon ausgegangen, dass bei Ihnen anscheinend ein erhebliches Problem bei der Anpassung an Regeln generell besteht. Je nach Ausprägung dieser Anpassungsstörung kann es sich sogar um eine Persönlichkeitsstörung nach psychiatrischen Maßstäben handeln. Um die zu beheben, wäre dann eine ausführliche Therapie nötig.

Nehmen Sie also die MPU mit V-Fragestellung auf keinen Fall auf die leichte Schulter! Mit ein paar schönen Vorsätzen und Unschuldslamm-Blick kommen Sie nicht weiter.

Zusammenfassung:

Ihnen sollte deutlich geworden sein, dass eine MPU mit V-Fragestellung auf einer ganz anderen Ebene angesiedelt ist als die Alkohol-MPU oder Drogen-MPU, da es keine Abstinenz-Nachweise gibt, die Sie vorlegen können. Wenn Sie Glück haben und Ihnen bis zur MPU der Führerschein noch belassen wird (gerade bei den nicht alltäglichen Delikten kommt das öfter vor), ist es besonders wichtig, dass die MPU beim ersten Anlauf klappen muss, denn sonst ist die Fahrerlaubnis weg!

Sorgen Sie unbedingt dafür, dass Sie eine sehr gründliche Vorbereitung ganz gezielt auf das Gutachter-Gespräch absolviert haben, bevor Sie zur V-MPU antreten.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

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