MPU wegen Straftaten oder ungewöhnlicher Auffälligkeiten

Was dieser Beitrag behandelt:

  • Sie sind nicht allein!
  • Böses Erwachen
  • Die Gefährdung sehen
  • Die Aufarbeitung

V-Fragestellungen sind umfassend

Die meisten der V-Fragestellungen betreffen die Punkte-Sünder wegen klassischer Verkehrsübertretungen. V-Fragestellungen beziehen sich aber auch auf eine ganze Reihe von Straftaten und Auffälligkeiten. Natürlich besteht meistens eine direkte Verbindung zum Straßenverkehr, aber sogar dafür gibt es Ausnahmen.

MPU wegen Straftaten u.a.

Der Klassiker ist die Straftat Entfernen vom Unfallort. Ja,es ist definitiv eine Straftat und führt in Verbindung mit Alkohol oder Drogen meistens zu einer kostspeligen Doppel-Fragestellung. Ebenfalls zu den V-Delikten gehört das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Zulassung - oft in Verbindung mit gefäschten Kennzeichen. Da es sich bei den V-Fragestellungen auch um Auffälligkeiten im weiteren Sinn handeln kann, kommen hier Nötigung, aggressives Verhalten u.ä vor. Neu aufgenommen wurden in der aktuellen Auflage der Beurteilungskriterien auch das Delikt verbotenes Straßenrennen. - Sie sehen, dass das Repertoire sehr beachtlich ist.

Die »Serientäter«

Die auffällige Häufigkeit des oft immer wieder gleichen Verstoßes kann auch zu einer MPU mit V-Fragestellung fÜhren. Dabei spielt es keine wesentliche Rolle, wie schwerwiegend dieser Verstoß ist. Es ist nur so, dass vergleichsweise unspektakuläre Verstöße meistens nicht weiter auffallen und ja auch nicht in der Flensburger Kartei erfasst werden. Das schützt aber nicht automatisch davor, dass man zur MPU aufgefordert werden kann, wenn die besondere Häufung doch auf irgendeine Weise entdeckt wird.

Die Vermutung im Hintergrund

Wer sehr hartnäckig immer wieder die gleichen oft ganz banalen Verstöße produziert, der hat offenbar beschlossen, dass manche Regeln für ihn nicht gelten. Er nimmt sich das Recht heraus von Fall zu Fall zu entscheiden woran er sich halten mag und woran nicht.

Es wird vermutet, dass ein solches Verhalten auch bei anderen Gelegenheiten vorkommen könnte. Erhöhtes Autonomiebestreben wird das im MPU-Jargon genannt. Ein solcher Mensch lässt sich nicht gerne reinreden, und er neigt dazu seine eigenen Interessen höher zu bewerten als die anderer. Darin könnte vielleicht aber ein besonderes Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit im Straßenverkehr bestehen.

Begründung für eine MPU:

Es besteht der Verdacht, dass bei Ihnen ein Problem bei der Anpassung an Regeln generell bestehen könnte. Je nach Ausprägung einer solchen Anpassungsstörung kann es sich sogar um eine Persönlichkeitsstörung nach psychiatrischen Maßstäben handeln. Es liegt auf der Hand, dass das auch eine ernsthafte Gefahr bedeuten könnte. Das scheinbar harmlose Verhalten, mit dem Sie jetzt aufgefallen sind, ist also vielleicht nur die Spitze des Eisbergs…

Zusammenfassung:

Ihnen sollte deutlich geworden sein, dass eine MPU mit V-Fragestellung auf einer ganz anderen Ebene angesiedelt ist als die Alkohol-MPU oder Drogen-MPU, da es keine Abstinenz-Nachweise gibt, die Sie vorlegen können. Wenn Sie Glück haben und Ihnen bis zur MPU der Führerschein noch belassen wird (gerade bei den nicht alltäglichen Delikten kommt das öfter vor), ist es besonders wichtig, dass die MPU beim ersten Anlauf klappen muss, denn sonst ist die Fahrerlaubnis weg!

Sorgen Sie deshalb unbedingt dafür, dass Sie eine sehr gründliche Vorbereitung ganz gezielt auf das Gutachter-Gespräch absolviert haben, bevor Sie zur V-MPU antreten.