MPU Fristen sind oft »unsichtbar«
Was dieser Beitrag behandelt:
Achtung, Falle! Im Umgang mit Behörden ist man gewohnt, dass fast für jedes und alles eine Frist gesetzt und auf Widerspruchsmöglichkeiten hingewiesen wird. Viele verlassen sich darauf auch bei der MPU - und fallen prompt böse auf die Nase! Warum das so ist und worauf Sie unbedingt achten sollten, möchte ich hier kurz erklären.
Die MPU hat einen sehr tückischen Sonderstatus, der oft dazu führt, dass wichtige Informationen einfach untergehen. Das hängt damit zusammen, dass die MPU formal immer freiwillig erfolgt und nicht angeordnet wird. Mit der »Freiwilligkeit« ist es in Wirklichkeit natürlich nicht weit her, wenn Sie den Führerschein wieder haben wollen. Niemand zwingt Sie aber zur MPU. Darin besteht der feine Unterschied: Wird der Führerschein entzogen, müssen Sie ihn abgeben. Wenn Sie das nicht tun, steht eines Tages die Polizei vor der Tür und kommt ihn abholen - also keine Freiwilligkeit. Im Gegensatz dazu ist die MPU aber immerhin so weit freiwillig, dass Sie selbst entscheiden können, wann Sie sie absolvieren wollen und sogar ob überhaupt. Dumm ist nur, dass eben die MPU vor dem Führerschein steht: Ohne MPU kein Führerschein!
Ein Vergleich, der manches verständlicher macht
Die MPU hat Ähnlichkeit mit der HU (Hauptuntersuchung nach §29). Damit Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden darf, braucht es eine gültige "TÜV-Plakette" (die heute ja bekanntlich auch von anderen zugelassenen Dienstleistern wie Dekra, GÜS usw. stammen darf). Ohne eine entsprechende positive Untersuchung können Sie Ihr Fahrzeug nicht anmelden. Wo genau Sie für diese Untersuchung hingehen, bleibt Ihnen überlassen. Sie werden auch nicht automatisch daran erinnert, wann sie wieder fällig ist. Wenn Sie sich nicht selber drum kümmern, haben Sie eben das Nachsehen, wenn Sie demnächst eine Strafe bekommen, weil die Plakette abgelaufen ist. Und wenn Sie Ihr Fahrzeug zur HU vorführen und z.B. leider nicht erlaubte Anbauten montiert haben, werden Sie eben die Plakette nicht bekommen. Es war Ihre Aufgabe sich vorher entsprechend zu informieren, was eingetragen werden kann und was nicht!
Ganz ähnlich sieht es bei der MPU aus - nur wissen das die meisten nicht: Es ist ganz allein Ihre Aufgabe, dass Sie sich rechtzeitig informieren, was auf Sie zukommen wird und welche Fristen dafür vielleicht eingehalten werden müssen. Auch wenn Sie das wahrscheinlich nicht erwartet haben: Es kommt niemand und macht Sie freundlich darauf aufmerksam, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie zur MPU antreten. Sie selber müssen sich darum kümmern, denn das Landratsamt fragt ja auch nicht nach, ob Sie kein Auto mehr kaufen wollen, wenn Sie ihres abgemeldet haben. - Der Schreck, dass man doch nicht wusste usw. ist zwar nachvollziehbar, aber bei genauer Betrachtung ist das Sich-Nicht-Gekümmert-Haben schon erstaunlich, wenn Ihnen an Ihrem Führerschein wirklich so viel liegt!
Wer ist »der Böse«?
Die Realität sieht leider so aus, dass oft weder das Gericht noch die Führerscheinstelle und gar nicht so selten nicht einmal der Rechtsanwalt eine wirkliche Ahnung davon haben, welche Anforderungen bei einer MPU genau gestellt werden. Manche Anforderungen stellen sich nämlich erst im Zuge einer sorgfältigen Vorbereitung auf die MPU vollends heraus (z.B. Nachweisdauer für Abstinenz o.ä.). Deswegen kann man Außenstehenden nicht direkt die Schuld an der schlechten Informationslage zuschieben.
Überraschend finde ich aber, wie viele, die von Berufs wegen direkt oder indirekt mit MPU zu tun haben, erstaunlich ahnungslos sind. Ich würde es z.B. sehr naheliegend finden, wenn ein Anwalt für Verkehrsrecht, der Sachbearbeiter auf der Führerscheinstelle oder auch ein Richter für Verkehrsangelegenheiten wenigstens einmal eine MPU-Stelle von innen gesehen hätten und auch mal zwei oder drei Gutachtergespräche als Zuhörer kennen gelernt hätten. In der Realität kommt das aber leider nicht vor. Das hat zur Folge, dass Sie auch jeder Art von gut gemeinten Tipps, die Sie von diesen Personen erhalten, sehr skeptisch gegenüber sein sollten.
Es muss wirklich kein böser Wille oder Gemeinheit sein: Diese Leute wissen es nicht besser, weil sie von der MPU wirklich sehr wenig Ahnung haben! Tragisch wird das dadurch, dass die Begutachtung eine weitgehend abgeschlossene Angelegenheit ist, gegen die eine Intervention von außen so gut wie unmöglich ist.
In der Realität ist es auch gar nicht selten, dass die Betroffenen oft krasse Fehlinformationen bekommen, weil einer, der da schon mal was gehört hat, mit seinem Halbwissen behilflich sein möchte. Besser als nichts, möchte man meinen - aber wer geht schon von gefährlichem Halbwissen aus, wenn die Information z.B. von der Führerscheinstelle kommt?
Zurück zu den Fristen
Nicht alles bei der MPU ist ganz fest reglementiert, aber es gibt eine ganze Reihe Dinge, wo es keinen Spielraum gibt. Seit der Neuregelung im Jahre 2009 trifft das z.B. vor allem auf Abstinenznachweise zu. Es ist sehr ärgerlich, wenn Sie sich während Ihrer Sperrzeit schon sorgfältig auf die MPU vorbereitet haben, aber leider erst nach vielen Monaten erfahren, dass die schön fleißig erhobenen Leberwerte heute bei der MPU keine nennenswerte Aussagekraft haben. Wenn dann in Ihrem Fall Abstinenz nötig ist und sie die jetzt mangels der fehlenden forensischen Kriterien nicht nachweisen können, war alles für die Katz! - Auch vom Hausarzt bekommt man oft Auskünfte, die längst nicht mehr zutreffen.
Beratungsgespräche
Viele MPU-Stellen bieten Informationstermine an. Leider leisten die aber meistens ganz und gar nicht das, was sich die MPU-Kandidaten davon erhoffen. Eine Individualberatung darf die MPU-Stelle nämlich gar nicht mehr durchführen, seit 2009 Begutachtung und Beratung strikt getrennt wurden. Man erhält deshalb nur noch sehr allgemein gehaltene Empfehlungen, die aber oft so rüber kommen, dass ihr Informationswert völlig verkannt wird: "Beim Infoabend wurde gesagt, dass ich 12 Monate Abstinenz brauche, und den Vertrag dafür konnte man auch gleich unterschreiben!"
Tatsache ist aber, dass es natürlich niemandem schaden wird, wenn er mit Abstinenznachweisen zur MPU erscheint, auch wenn er in Wirklichkeit mit Kontrolliertem Trinken hätte antreten können. Wer sich dann die weit überhöhten Laborpreise vieler MPU-Stellen anschaut, wird sich wohl kaum mehr wundern, warum so gerne und fleißig Abstinenzverträge verkauft werden (und die natürlich gleich auf zwölf Monate und nicht nur sechs...).
Zusammenfassung:
Ganz, ganz wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich frühzeitig gut informieren, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie eventuell erfüllen müssen, damit Sie bei der MPU nicht rein aus formalen Gründen scheitern. Das ist allerdings leichter gesagt als getan, weil es kaum die Anlaufstelle für Ihre Fragen gibt (Führerscheinstelle, Gericht oder Rechtsanwalt sind es jedenfalls nicht für alles, das die MPU unmittelbar betrifft).
Fragen Sie mich, wenn Sie noch unsicher sind. Ich verdiene an keinen Laboruntersuchungen und habe auch keinerlei finanziellen Nutzen davon, ob Sie überhaupt Abstinenz nachweisen müssen oder nicht. Stellen Sie diese Fragen aber bitte nicht telefonisch, sondern per Email und mit ausreichenden Informationen dabei. Ich kann diese Anfragen dann beantworten, wann es bei mir eben kurz rein passt - und das kann schon auch mal nachts um zwei sein...