Negative MPU erhalten: Welche Schritte sind jetzt möglich?

Bei der MPU durchgefallen? Da werden Sie bestimmt jetzt erst mal Widerspruch einlegen! Erst dann merken viele, dass es diese Möglichkeit gar nicht gibt. Erfahren Sie hier, warum das so ist und was Sie trotzdem tun können.

Widerspruch nicht vorgesehen

Auch wenn man das kaum glauben mag: Es ist wirklich nicht vorgesehen, dass man gegen das Resultat einer MPU Widerspruch einlegen kann! Grund ist eine ungewöhnliche Konstruktion:

Die MPU ist keine Verwaltungsmaßnahme, sondern eine so genannte vorbereitende Maßnahme. Typisches Beamtendeutsch. Was soll das bedeuten? Schauen wir uns das also genauer an:

Eine spitzfindige Begründung:

  1. Angenommen der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle hat festgestellt, dass Sie mit mehr als 1,6 ‰ noch gefahren sind. Nach seinen Richtlinien bedeutet das, dass Ihr Verhalten eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer war. Das muss näher überprüft werden.
  2. Als reiner Verwaltungsmensch ist er nicht kompetent dafür das zu überprüfen. Er fordert Sie deshalb auf ihm mitzuteilen, welche MPU-Stelle Sie mit der Begutachtung beauftragen wollen.
  3. In dem Moment, wo Ihre Führerscheinakte dort hin geschickt wird, endet der Verwaltungsakt zunächst. Er läuft erst dann wieder weiter, wenn Sie das Ergebnis der Begutachtung bei der Führerscheinstelle vorlegen - oder das eben nicht tun, weil die Prognose negativ ausgefallen ist.

Die MPU-Stellen, die für eine Begutachtung zugelassen sind, wurden ja extra dafür ausgewählt (von der BASt = Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen). Deshalb gelten sie als vertrauenswürdig und kompetent für diese Aufgabe.

Sie dürfen entscheiden, zu welcher der etwas weniger als 300 Stellen deutschlandweit Sie gehen wollen. Mehr Auswahl haben Sie aber nicht.

Welche Möglichkeiten haben Sie im Falle einer negativen MPU?

1. Gespräch mit Ihrem Gutachter

Wenn Sie der Ansicht sind, dass bei Ihrer Begutachtung ein handfester Fehler gemacht wurde, sollten Sie sich als erste Ansprechstelle an den Gutachter wenden, der Sie begutachtet hat. Legen Sie so klar wie möglich dar, warum Sie der Ansicht sind, dass ein Fehler passiert ist. Normalerweise sollte es dann zu einem klärenden Gespräch kommen.

Machen Sie sich aber keine großen Hoffnungen: Meistens läuft es drauf raus, dass Der Gutachter Ihnen seine Sichtweise nochmals erklärt, und das war es dann auch schon.

2. Eine Stufe höher

Wenn dieses klärende Gespräch nichts gebracht hat und Sie immer noch der Ansicht sind, dass das so nicht richtig ist, wäre die nächste Adresse der Leiter der Begutachtungsstelle.

3. Auf Gebietsebene

Noch eine Ebene drüber unterhalten die meisten MPU-Träger eigene Gebietsreferenten, deren Aufgabe eben auch darin besteht sich um hartnäckige Probleme oder Unstimmigkeiten zu kümmern.

4. BASt

Wenn Sie auch damit immer noch rundum unzufrieden sind, können Sie sich als bundesweite Instanz an die BASt wenden.

5. Bundesministerium für Verkehr

Wenn Sie dann immer noch nicht die Nase voll haben, wäre formal die oberste Instanz das Verkehrsministerium.

☆☆☆☆☆

Das sind Möglichkeiten, die Sie grundsätzlich haben. Aus meiner Erfahrung muss ich allerdings sagen, dass Sie sich keine großen Hoffnungen machen sollten. "Ein Hund pinkelt dem anderen nicht ans Bein" sagt ja die Redensart, und das gilt auch hier. Es gehört einfach zur Berufsehre das Gutachten eines Kollegen nicht in Frage zu stellen.

Zu bedenken ist auch der Zeitfaktor. Es ist sicher nur wenig attraktiv sich durch die ganzen Ebenen hoch zu kämpfen, wenn nicht absehbar ist wie lange das dauern würde. Mir ist aber tatsächlich sogar ein Fall bekannt, wo der Kandidat schließlich auf der Ebene des Bundes-Verkehrsministeriums Rech bekommen hat.

Eines macht aber immer Sinn:
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Wer die Macht hat…

Die Führerscheinstelle bekommt eine sehr wichtige Funktion. Tatsächlich ist es oft so, daß ein ganz gewöhnlicher Sachbearbeiter plötzlich erstaunlich viel Macht hat. Wie abhängig man von seiner Willkür sein kann, merkt man spätestens dann, wenn man z.B. eine Fristverlängerung braucht. Der Sachbearbeiter hat in vielen Fragen einen gewissen Ermessensspielraum. Den kann er zu Ihrem Wohlwollen ausschöpfen oder eben sich auch sehr stur stellen.

Es kommt vor, dass ein Sachbearbeiter vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU verlangt mit Argumenten, die Sie und Ihr Anwalt als nicht ausreichend ansehen. Es kann sehr schwierig bis unmöglich sein, sich dagegen zu wehren ohne zu riskieren, daß man ohne MPU erst mal auf unbestimmte Dauer Fußgänger wird.