MPU Widerspruch einlegen
Was dieser Beitrag behandelt:
- Wie kann ich Widerspruch einlegen?
- Sonstige Möglichkeiten
Auch wenn die Beurteilungskriterien ein relativ enges Gerüst vorgeben wie die Begutachtung stattzufinden hat, ist nicht garantiert, dass nicht trotzdem eine MPU auf eine Art abläuft, die nicht korrekt war oder die Sie zumindest als nicht korrekt empfunden haben. Welche Möglichkeiten gibt es dagegen vorzugehen?
Widerspruch nicht vorgesehen
Auch wenn man das kaum glauben mag: Es ist nicht vorgesehen, dass man gegen das Resultat einer MPU Widerspruch einlegen kann! Wie ist das möglich?
Welche Logik steckt dahinter?
Die MPU ist keine Verwaltungsmaßnahme, sondern eine so genannte vorbereitende Maßnahme. Typisches Beamtendeutsch. Was soll das bedeuten?
Schauen wir mal einen Kandidat an, der bei einer Trunkenheitsfahrt mit sagen wir mal 2‰ erwischt wurde. Da er die 1,6‰-Grenze überschritten hat, wird ihm zwingend der Führerschein entzogen. Das ist so festgelegt. Die Verwaltungsmaßnahme in genau diesem Vorgang. Dagegen kann man zwar Widerspruch einlegen, in der Regel aber erfolglos.
Unser Beispiel-Kandidat hat auch einen Strafbefehl bekommen, in dem festgelegt wurde, wie hoch die Geldstrafe sein soll und wie lang die Sperrfrist. Gegen diesen Strafbefehl ist ebenfalls Widerspruch möglich. Falls erfolgreich werden Geldstrafe und Sperrfrist eventuell etwas reduziert. Auch dieser Strafbefehl war eine Verwaltungsmaßnahme.
Wo bleibt die MPU?
Die MPU ist bisher noch nirgends aufgetaucht und der Kandidat ist auch noch zu keinem Zeitpunkt dazu aufgefordert worden ein MPU-Gutachten vorzulegen. Das Thema MPU begegnet ihm erst, wenn er zum Ende seiner Sperrfrist den Antrag auf Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis stellt. Der Sachbearbeiter stellt fest: Hoppla, der hatte ja mehr als 1,6‰ Blutalkohol! Da liegt ja die Vermutung nahe, dass er vielleicht zur Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet sein könnte. Das ist momentan zwar nur eine Vermutung, aber wir wollen ja kein Risiko eingehen. Leider ist der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle aber nicht kompetent genug um das zu überprüfen. Zum Glück gibt es da doch aber diese MPU-Institute mit ihren Fachleuten. Die sollen das also genau unter die Lupe nehmen und ein Gutachten erstellen!
Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens traut es sich der Sachbearbeiter sogar zu, dass er entscheiden kann ob man den Kandidaten wieder fahren lassen darf oder nicht. - Deshalb ist die MPU nur eine vorbereitende Maßnahme zur Klärung der Fahrtauglichkeit unseres Kandidaten. Widerspruch braucht man in diesem Konstrukt nicht, denn der Kandidat hat sich ja vollkommen freiwillig zur Teilnahme an der MPU entschieden. Niemand hat ihn dazu gezwungen.
Als ich das zum ersten Mal gelesen habe, konnte ich mit dem Begriff "vorbereitende Maßnahme" nicht richtig was anfangen. Klarer wird es, wenn man sich ein Beispiel außerhalb der MPU anschaut:
Beispiel für eine vorbereitende Maßnahme:
Sie wollen zum ersten Mal in Ihrem Leben den Führerschein machen. Dazu müssen Sie gleich eine ganze Reihe vorbereitende Maßnahmen erfüllen:
- Erste Hilfe Kurs
- Sehtest
- Fahrschule machen mit theoretischer und praktischer Prüfung
Erst wenn Sie diese Maßnahmen alle erfolgreich absolviert haben bekommen Sie den Führerschein (was dann eine Verwatungsmaßnahme ist).
Ich glaube kaum, dass jemand auf die Idee kommen wird gegen den Sehtest Widerspruch einlegen zu wollen, sondern wenn man den Sehtest nicht bestanden hat, dann wird man wohl eine Brille brauchen. Mit dieser Sehhilfe ausgestattet macht man wieder den Sehtest und kann diese vorbereitende Maßnahme für den Führerschein erfolgreich abschließen.
Ganz entsprechend bei der MPU: Wenn es nicht zum positiven Gutachten gereicht hat, wird wohl Ihre Vorbereitung nicht ausgereicht haben. Also besser auf die MPU vorbereiten und neu zur Begutachtung antreten. - So funktioniert die hinter dem steckende Denkweise.
Einordnung der MPU
Der Entzug des Führerscheins ist die Verwaltungsmaßnahme, gegen die Sie Widerspruch einlegen können. Wenn jemand mit 2‰ gefahren ist, kommt der Gesetzgeber bei Abwägung der sogenannten Rechtsgüter zu dem Schluß, daß es besser ist, hier lieber kein Risiko für die Allgemeinheit einzugehen. Der Verkehrssünder bekommt aber noch eine Chance: Wenn er nachweisen kann, daß er sich nachhaltig soweit geändert hat, daß er keine Gefahr mehr darstellt, bekommt er seinen Führerschein wieder zurück. Als Nachweis wird nur eine erfolgreich absolvierte Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) akzeptiert.
Rein rechtlich Widerspruch einlegen kann man natürlich gegen den Entzug des Führerscheins, aber bis auf ganz wenige Ausnahmen ohne nennenswerte Aussicht auf Erfolg (schließlich hätte man ja die MPU wahrnehmen können!). Bedenken sollte man auch, daß der Führerschein ja nun erst mal weg ist und sich eine endgültige Entscheidung über den Widerspruch gewaltig in die Länge ziehen kann. Es ist also kein verlockender Weg.
Wer die Macht hat…
Die Führerscheinstelle bekommt eine sehr wichtige Funktion. Tatsächlich ist es oft so, daß ein ganz gewöhnlicher Sachbearbeiter plötzlich erstaunlich viel Macht hat. Wie abhängig man von seiner Willkür sein kann, merkt man spätestens dann, wenn man z.B. eine Fristverlängerung braucht. Der Sachbearbeiter hat in vielen Fragen einen gewissen Ermessensspielraum. Den kann er zu Ihrem Wohlwollen ausschöpfen oder eben sich auch sehr stur stellen.
Es kommt vor, dass ein Sachbearbeiter vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU verlangt mit Argumenten, die Sie und Ihr Anwalt als nicht ausreichend ansehen. Es kann sehr schwierig bis unmöglich sein, sich dagegen zu wehren ohne zu riskieren, daß man ohne MPU schwuppdiwupp erst mal auf ungewisse Dauer Fußgänger wird.
Zusammenfassung:
Ihre Wahlfreiheit ist darauf begrenzt zu entscheiden, zu welcher MPU-Stelle Sie gehen wollen. Das extrem enge Korsett für den Ablauf der Begutachtung ist zwar überall gleich, aber es gibt MPU-Stellen, die dafür bekannt sind, dass dort ein von den meisten Kunden als sehr unangenehm empfundener Gutachter anzutreffen sein kann. Da geht man also lieber nicht hin.
Falls die Begutachtung für Sie negativ ausgefallen ist, haben Sie leider keine realistische Möglichkeit dagegen vorzugehen. Der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis führt nur über eine erneute MPU - es sei denn, Sie wollen 10 oder gar 15 Jahre abwarten (je nach Fall unterschiedlich) bis Verjährung eingetreten ist.