Cannabis und MPU aktuell
Was dieser Beitrag behandelt:
Durch die Legalisierung seit 1.4.2024 hat sich eine Menge geändert. Trotzdem kann man sich nach wie vor leichter als gedacht ein ärztliches Gutachten oder sogar eine MPU "einfangen". Informieren Sie sich hier, um das zu vermeiden.
Wie sieht die aktuelle Lage aus?
Cannabis ist jetzt keine illegale Droge mehr. Man könnte glauben, dass es jetzt dem Alkohol gleichgestellt ist. Tatsächlich gibt es aber eine ganze Reihe von Unterschieden:
Alkohol |
Cannabis |
---|---|
Wenn es Ihnen Spaß macht, dürfen Sie sich auch 100 Kasten Bier oder beliebig viel daheim hinstellen oder die auch spazieren fahren. Was Sie damit tun (selber trinken, verschenken, ins Klo leeren) bleibt Ihnen überlassen. | Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause besitzen zum Eigenkonsum. Unterwegs im öffentlichen Raum dürfen nur 25 Gramm mit sich geführt werden. |
Wenn Sie volljährig sind, ist die Beschaffung alkoholischer Getränke kein Problem. Jeder Supermarkt bietet sie an und in fast jeder Gaststätte sind sie zu bekommen. | Groteske Situation: Sie dürfen zwar die oben genannte Menge besitzen, können sie aber in Deutschland derzeit nirgends legal erwerben. Wenn Sie (woher auch immer…) was besitzen, dürfen Sie das weder verkaufen noch verschenken. |
Ein Kfz im Straßenverkehr bewegen ist ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt verboten. | Die entsprechende Grenze wurde für Cannabis auf 3,5 ng/ml festgelegt. Verglichen mit Alkohol würde das ungefähr 0,2 Promille entsprechen. |
Sie sehen also, dass eine gewisse Annäherung zwischen Cannabis und Alkohol stattgefunden hat, von einer wirklichen Gleichstellung kann aber bisher keine Rede sein.
Wichtige Änderungen
Anders als bisher führt die erstmalige Überschreitung des Grenzwertes von jetzt 3,5 ng/ml nicht mehr automatisch zur MPU. Angenähert an die Regelungen bei Alkohol gibt es jetzt ein einmonatiges Fahrverbot und 500 Euro Geldstrafe plus Verwaltungsgebühr. Das ist zwar durchaus auch kein Pappenstiel, aber immerhin entfällt jetzt die MPU.
ACHTUNG:
Das ist kein Freibrief! Abgesehen davon, dass Geldstrafe und Fahrverbot ja nicht ganz ohne sind, haben Sie nur ein einziges Mal in 10 Jahren diese Möglichkeit. Sobald Sie ein zweites Mal mit 3,5 ng/ml erwischt werden, ist mindestens ein ärztliches Gutachten fällig!
Zu bedenken ist auch, dass derzeit noch viel im Fluß ist. Die meisten MPU-Stellen warten deshalb erst Mal ab was noch kommt. Das bedeutet, dass es aktuell natürlich noch fast keine Erfahrungswerte gibt, weil sich sicher erst nach und nach Tendenzen zeigen werden wie in welchen kritischen Fällen geurteilt wird.
Altfälle
Die jetzige Regelung ist sehr interessant für alle Diejenigen, die vor dem 1.4.2024 mit einem THC-Aktivwert zwischen 1,0 und 3,5 erwischt worden sind. Wer noch nicht die MPU gemacht hat, kann davon ausgehen, dass Sie jetzt nicht mehr nötig ist (für Ersttäter jedenfalls). Es macht aber auf jeden Fall Sinn einen Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren und ganz direkt nachzufragen, wie Ihr Fall aktuell gesehen wird.
Zusammenfassung:
Die Legalisierung von Cannabis macht sich auch bei der MPU bemerkbar. Momentan ist noch viel in Bewegung und es gibt noch kaum Erfahrung mit der neuen Situation. Ich spare mir hier deshalb einen langen Beitrag, der wahrscheinlich schon in wenigen Monaten in mehreren Punkten nicht mehr aktuell wäre.
Wenden Sie sich mit allen einschlägigen Fragen einfach per Email unter mpu-alarm@kurspool.de an mich.