Wenn Sie bei der MPU durchgefallen sind, erhalten Sie nach etwa 14 Tagen das negative Gutachten. Das heißt vielmehr, Sie sollten natürlich zwei Ausfertigungen erhalten - oder haben Sie etwa den Fehler begangen, dass Sie die Zustimmung unterschrieben haben, dass eine Ausfertigung direkt an die Führerscheinstelle geschickt werden darf? Wenn ja, stoppen Sie das sofort!!! Sorgen Sie dafür, dass Sie unbedingt beide Ausfertigungen erhalten, denn ein negatives Gutachten hat in Ihrer Führerscheinakte nix verloren (wo es sonst nämlich viele Jahre lang bleiben und ein böses Hindernis für Sie bedeuten würde).
Die Führerscheinstelle wird das zwar anders sehen, hat aber keinen Rechtsanspruch darauf von Ihnen das Ergebnis Ihrer MPU-Begutachtung zu fordern. Wenn sich die Führerscheinstelle auf stur stellt, gibt es zwei Möglichkeiten, was Sie tun können:
Das Gutachten ist Ihr Besitz. Sie haben genug Geld dafür bezahlt! Erinnern Sie sich: Es wurde von Ihnen nie verlangt ein MPU-Gutachten bringen zu müssen. Sie wurden nur aufgefordert ein positives MPU-Gutachten vorzulegen (meistens in einem bestimmten Zeitraum). Diese »Pseudo-Freiwilligkeit« werden zwar die meisten ganz zu Recht als Hohn empfinden, aber wenigstens jetzt kann es Ihnen ein bisschen nützlich sein, indem Sie eben Ihr negatives Gutachten nicht abgeben. Sie waren der Auftraggeber für das MPU-Gutachten und nicht die Führerscheinstelle!
Nach der Logik der MPU soll das positive Gutachten ja dazu dienen, dass Sie damit nachweisen, dass Sie Ihr Leben so nachhaltig geändert haben, dass Sie jetzt keine Gefahr im Straßenverkehr mehr darstellen und man Sie deshalb wieder auf die Allgemeinheit loslassen kann. Jetzt haben Sie sich aber leider ein negatives Gutachten eingefangen. Was sollte Ihnen das also nutzen bei der Führerscheinstelle? Gar nichts natürlich, denn die geht ja sowieso schon davon aus, dass Sie eine Gefahr darstellen! Es kann also niemals in Ihrem Interesse liegen, dass Sie das auch noch schwarz auf weiß vorliegen, nur damit das für die nächsten 10 Jahre in Ihrer Führerscheinakte bleibt!
Genau diese Empfehlungen sind das Problem, um nicht gleich zu sagen die Falle. Sie stehen am Ende des Gutachtens und sind neutral-freundlich formuliert. Wie genau sie sind, kann sich sehr unterscheiden, je nachdem, was Ihnen der Gutachter mit auf den Weg geben möchte. Solange nur Sie das lesen, ist das kein Problem, denn Sie können ja immer noch entscheiden an was davon Sie sich halten wollen und was Sie lieber ganz anders angehen. In dem Moment, wo das Gutachten mit diesen Empfehlungen aber in der Führerscheinakte liegt, werden die faktisch verbindlich und Sie müssen sich genau dran halten.
Warum ist das so? Weil der nächste Gutachter ja Ihre Führerscheinakte bekommt und deshalb sofort sieht, dass Sie schon einmal negativ bewertet worden sind. Selbstverständlich wird er nachschauen, was sein Kollege empfohlen hat. Und er will wissen, ob Sie sich daran gehalten haben. Wie, das haben Sie nicht getan? Aber warum denn nicht? Sie halten den Gutachter-Kollegen wohl nicht für kompetent!
Sie ahnen schon, dass es verdammt schwer bis unmöglich wäre, trotzdem noch ein positives Gutachten zu bekommen. Auch wenn sich der neue Gutachter beim nächsten MPU-Anlauf nicht haarklein dran halten muss, wird er aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Teufel tun und seinem Kollegen widersprechen. - Sie wissen schon: Die Sache mit den zwei Krähen...
Deshalb also das negative Gutachten nicht abgeben - drei Ausrufezeichen!!!
Natürlich ist es wichtig, dass Sie sich genau anschauen, warum Sie ein Negativ bekommen haben. Irgendetwas war nicht ausreichend. Wenn Sie beim nächsten Mal diesen Mangel nicht beseitigt haben, fallen Sie natürlich wieder durch.