Kompakt und gründlich:
MPU mit Alkohol-Fragestellung

Was dieser Beitrag behandelt:

Hier wartet ein sehr langer Text auf Sie! Das ist unvermeidbar, weil es sich um die kompletten Grundlagen der so genannten A-Hypothesen handelt.

  • Was hat es auf sich mit den Leberwerten?
  • Die Widmark-Formel
  • Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz?
  • Was A1, A2 oder A3 bedeutet

Das Wichtigste vorneweg

Der MPU-Gutachter muss am Ende der Begutachtung eine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten abgeben. Bei jeder MPU-Fragestellung gibt es deshalb als Grundlage dafür verschiedene "Schubladen" (Hypothesen genannt). Jeder wird einer dieser Hypothesen zugeordnet. Wo Sie landen ist deshalb sehr wichtig, weil sich daraus ergibt, welche Auflagen Sie erfüllen müssen. Bei der Alkohol-MPU geht es oft um die Entscheidung zwischen A1 (Sucht, Abhängigkeit von Alkohol, Entziehungskur ist notwendig) A2 (fortgeschrittenes Alkoholproblem, Abstinenz ist nötig) und A3 (kontrolliertes Trinken ist noch möglich). Wovon das im Einzelfall abhängt erfahren Sie weiter unten.

Ich möchte hier sehr genau darstellen wie der Gutachter für die Entwicklung seiner Beurteilung arbeiten muss und an welchen Kriterien er sich dabei zu orientieren hat. Dieses Wissen ist nützlich, weil es Ihnen hilft nicht ahnungslos über einen Stein nach dem anderen zu stolpern und am Schluss ein schlechtes Gesamtbild abzugeben.

Am ehesten trifft es die Situation, wenn man sich die MPU als eine sehr anspruchsvolle Prüfung vorstellt. Mehr als ein Drittel der Kandidaten fallen durch! Das kann man vermeiden, wenn man gründlich vorbereitet antritt, Dazu ist es notwendig, dass man die Kriterien kennt, nach denen die Begutachtung durchgeführt wird.

Dazu folgende Anmerkung von mir:

Bevor Sie Ihr Geld in eine MPU-Vorbereitungsmaßnahme investieren, empfehle ich dringend, dass Sie verbindlich klären, ob die gezielte Vorbereitung auf das Gespräch mit dem MPU-Gutachter und die Beurteilungskriterien im Detail Inhalt der Maßnahme sind.

Je nach dem Selbstverständnis des Verkehrspsychologen, der die Vorbereitung anbietet, kann das stark abweichen. Psychologen, die überwiegend therapeutisch ausgerichtet arbeiten, verfolgen nämlich einen völlig anderen Ansatz, bei dem Ihr Führerschein nur ganz am Rande interessiert.

Solche Maßnahmen sind meistens sehr langwierig und teuer. Ich persönlich halte davon nichts und kann nur abraten!

Es ist übrigens auch ein weit verbreiteter Aberglaube, dass Bestehen oder Durchfallen am Ruf des Vorbereiters hängt ("ich mache die Vorbereitung bei XY, der früher selber MPU-Gutachter war!"). Ihr individueller Fall und Sie als Person werden begutachtet und nicht die Institution, wo Sie die Vorbereitung gemacht haben!

Grundlegendes, das Sie bedenken sollten

Wer zur MPU antreten muss, hat sich "was geleistet", das über das Verhalten des durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer weit hinaus geht; im Fall Alkohol entweder durch die Höhe des Promillewertes oder weil er Wiederholungstäter ist (also unbeeindruckbar durch Sanktionen). Sie gehören zu einer zahlenmäßig sehr kleinen besonderen Problemgruppe (deutlich weniger als 0,1 % der Führerscheininhaber pro Jahr müssen zur MPU). Es ist deshalb völlig aussichtslos, wenn Sie versuchen Ihr Problemverhalten harmloser darzustellen. Das würde nur auf geradem Weg zur negativen Prognose führen!

Die Leberwerte

Immer noch geht das Gerücht um: "Wenn du wegen Alkohol zur MPU musst, dann brauchst du unbedingt mehrmals die Leberwerte, und dann kann dir nichts passieren!" - Beides ist mindestens Schnee von vor-vor-gestern. Vor 2009 wurden niedere Leberwerte als Beleg dafür angesehen, um mindestens sehr zurückhaltenden Alkoholkonsum zu beweisen. Tatsächlich sind die klassischen Leberwerte aber nicht sehr genau in dieser Richtung. Sie zeigen von Person zu Person bei ungefähr gleichem Trinkverhalten recht große Schwankungen und, noch schlimmer, es gibt auch immer wieder Menschen, die regelmäßig beachtliche Mengen Alkohol trinken und trotzdem völlig unauffällige Leberwerte haben.

Heute sieht die Einschätzung ungefähr folgendermaßen aus: Hohe Leberwerte sind zwar kein Beweis, aber doch ein recht starkes Indiz dafür, dass der Betreffende erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. Andererseits kann aber nicht daraus geschlossen werden, dass niedere Leberwerte auf Abstinenz hindeuten.

Vor allem wird der GGT-Wert (auch unter der Bezeichnung Gamma-GT zu finden) beachtet. Da es unterschiedliche Analysemethoden gibt, sagen die absoluten Werte allein nicht genug, sondern man muss immer die zu der Analysemethode gehörenden Grenzen kennen. Ein häufiger oberer GGT-Wert für Männer liegt bei 60, für Frauen bei 40. Soviel zur ungefähren Orientierung. Ein ungewöhnlich hoher GGT-Wert deutet auf eine geschädigte Leber hin. Das kann durch heftigen Alkoholkonsum verursacht sein, muss aber nicht. Auf jeden Fall sollten Sie einige Wochen vor der MPU Ihre Leberwerte beim Hausarzt überprüfen lassen (großes Blutbild), denn schlechte Leberwerte bedeuten immer unnötigen Ärger bei der MPU. Der Verkehrsmediziner wird in einem solchen Fall darauf dringen, dass das diagnostisch näher abzuklären ist (Hausarzt, evtl. Facharzt). Das führt dann oft dazu, dass das Gutachten so lange erst mal ruht und kostbare Zeit verplempert wird. Und wenn dann doch nichts Klares rauskommt, ist es eben ein Punkt, der gegen Sie spricht! Die beiden anderen Messwerte sind für die MPU nur in Verbindung mit dem GGT interessant. Weil ein auffällig hoher GGT auf kräftigen Alkoholkonsum hindeutet, soll das näher überprüft werden. Wenn GOT und GPT auch erhöht sind, spricht GOT-Wert größer als GPT-Wert dafür, dass ein chronischer Missbrauch von Alkohol die Leber geschädigt hat.

Was heißt unauffällig?

Wenn Sie beim Hausarzt ein großes Blutbild machen lassen, sollten Sie sich die Zahlenwerte für die drei für die MPU interessierenden Leberwerte schon etwas genauer ansehen. Der Hausarzt schaut nämlich auf was anderes als der Verkehrsmediziner bei der MPU. Der Hausarzt ist zufrieden, wenn keiner der Werte die obere Grenze des Normbereichs merklich überschreitet. Dann sind Sie nicht krank und er sagt: "Alles okay bei Ihnen!" Wenn Sie aber bei der MPU sind und dort angeben, Sie würden schon seit über einem halben Jahr kontrolliertes Trinken betreiben (Genaueres dazu kommt weiter unten), dann macht es den MPU-Mediziner natürlich misstrauisch, wenn trotzdem der GGT an der oberen Grenze ist und GOT höher als GPT. In dieser Kombination sieht das nicht nach sehr maßvollem Konsum aus. Sie müssen dann damit rechnen, dass weitere Werte verlangt werden. - Beim kontrollierten Trinken komme ich noch darauf.

Die Widmark-Formel

Ein erheblicher Teil des Gutachtergesprächs dreht sich bei der Alkohol-MPU bis ins allerletzte Detail um das Trinkverhalten. Der Tag der Trunkenheitsfahrt wird als einer von vielen Anlässen gesehen, an denen Sie sicher ähnlich hohe Mengen getrunken haben werden. Er verdient aber insofern besondere Aufmerksamkeit, weil genaue Promillewerte vorliegen. Und das bedeutet, dass mit diesem Messwert gerechnet werden kann. Wenn man das Internet durchsucht, findet man eine ganze Reihe verschiedener Formeln zum Errechnen der Trinkmenge aus dem gemessenen Promillewert. Diese Formeln liefern unterschiedliche, aber doch keine extrem abweichenden Ergebnisse. Zur Vereinheitlichung hat man sich für die MPU auf die Widmark-Formel geeinigt. Andere Formeln brauchen Sie nicht zu kennen.

Ich verwende hier die bereits "umgedrehte" Widmark-Formel (also zum Rückwärts-Rechnen). Zum Rechnen brauchen wir folgende Angaben:

  1. Der gemessene Promillewert (BAK)
    Nur die Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) ist wirklich zuverlässig. Die Atem-Alkohol-Konzentration (AAK) beträgt zwar theoretisch genau die Hälfte der BAK, aber sie weicht in der Praxis oft stark davon ab.
  2. Zeitdauer vom Trinkbeginn bis zur Blutprobe
    Nicht die Uhrzeit des Trink-Endes zählt, sondern der Zeitpunkt der Messung, weil ja auch der Abbau berücksichtigt werden muss.
  3. Ihr Körpergewicht
    Pro 10 kg Körpergewicht hat man ungefähr 1 Liter Blut. Je schwerer jemand ist, um so mehr Blut hat er auch, das dann mit Alkohol verdünnt wird.
  4. Der Reduktionsfaktor
    Nicht das gesamte Körpergewicht ist für die Widmark-Formel wichtig, sondern nur der Anteil des Körperwassers. Dieser Faktor ist 0,7 beim Mann und 0,6 bei der Frau.
  5. Das Resorptionsdefizit
    Nicht der gesamte getrunkene Alkohol gelangt ins Blut. Es spielt eine Rolle, we stark das Getränk war. Bei Bier mit ca. 5 Prozent Alkohol liegt das Resorptionsdefizit bei 20 bis 30 Prozent, bei Schnaps mit ca 40 % Alkohol liegt es nur bei 10 Prozent. Bei der Widmark-Formel muss man also zur Ermittlung der Trinkmenge eine entsprechende Menge dazu zählen, nicht abziehen!
  6. Die Abbaurate
    Sobald man Alkohol zu sich genommen hat, beginnt auch sofort der Abbau. Wie hoch die Abbaurate genau ist, kann individuell etwas unterschiedlich sein. Wenn nicht andere Messwerte vorliegen (z.B. ermittelbar aus der Differenz von zwei Blutproben), wird bei der MPU ein Wert von 0,15 pro Stunde angesetzt.

Die Zeitdauer von Trinkbeginn bis zur Blutprobe ist wichtig zur Ermittlung der Menge Alkohol, der bereits durch Abbau verloren gegangen ist. Nehmen wir mal an, die Zeitdauer wäre in unserem Rechenbeispiel 6 Stunden. Eine Abbaurate von 0,15 Promille pro Stunde würde also 0,9 Promille ergeben. Dieser Wert muss zum bei der Blutprobe ermittelten Promillewert dazu gezählt werden. Der dabei sich ergebende neue Wert ist ein reiner Rechenwert für die Widmark-Formel und bedeutet nicht, dass Sie diesen (oft sehr erschreckend hohen) Promillewert zu irgendeinem Zeitpunkt tatsächlich hatten.

Das Körpergewicht muss mit dem Reduktionsfaktor malgenommen werden. Das sich so ergebende korrigierte Körpergewicht wird für die Widmark-Formel verwendet. Bei einem Mann (der Reduktionsfaktor beträgt 0,7) mit 100 kg Körpergewicht wären das 70 kg, bei einer Frau (hier beträgt der Reduktionsfaktor nur 0,6) mit 50 kg Körpergewicht wären es nur 30 kg.

Die Widmark-Formel wird sehr einfach, wenn man diese Zwischenschritte vollzogen hat. Sie lautet dann folgendermaßen:

Sie erhalten damit allerdings noch nicht die Menge Alkohol in Gramm, die Sie mindestens zu sich genommen haben müssen, damit der bei Ihnen gemessene Promillewert entstehen konnte. Der von uns errechnete Wert würde nur stimmen, wenn der Alkohol direkt intravenös gespritzt worden wäre. Das ist aber nicht der Fall, sondern man nimmt ihn ja bekanntlich durch trinken auf. Auf seinem Weg durch den Magen wird aber bereits eine gewisse Menge Alkohol vom Körper verwertet. Wieviel das genau ist, hängt von einer ganzen Reihe Einflussgrößen ab, die uns nicht weiter zu interessieren brauchen. Für die MPU kann als Durchschnittswert ein Verlust von 20 Prozent angenommen werden. Diesen Verlust müssen Sie also zu der mit Widmark errechneten Menge Alkohol noch dazu zählen. Nehmen wir an, bei Ihnen wurden 150 Gramm Alkohol mit der Widmark-Formel errechnet. Dann ist der für die MPU maßgebliche endgültige Wert 20% höher, also 180 Gramm Alkohol.

Aufgabe:

Nun ist es ja keine Seltenheit, sondern eher der Normalfall, dass man bei großen Trinkmengen irgendwann nicht mehr mitzählt und deshalb nach der Trunkenheitsfahrt meistens nicht mehr angeben kann, was man wirklich getrunken hat. Zu genau diesem Zweck können Sie die Widmark-Formel verwenden. Es reicht, wenn Sie die errechnete Menge Alkohol in Gramm und die Art der Getränke angeben können. Wenn Sie nur eine einzige Art getrunken haben (z.B. nur Bier), können Sie das dann genau angeben. Wenn es aber verschiedene Getränke waren (z.B. Bier, Wein und Cocktails), ist das aber natürlich nicht mehr rauszufinden wieviel genau wovon. Sie sollten aber wenigstens wissen, welche Menge Alkohol verschiedene Getränke enthalten.

Hier eine Auflistung:

20 g Alkohol sind in

Sehr wichtig:

Sie dürfen die Trinkmenge niemals zu knapp angeben! Das würde als Verharmlosung und Versuch der Beschönigung gewertet, was mangelnde Einsicht bedeuten würde und zu einem negativen Gutachten führen müsste. Wenn Sie dagegen eine Trinkmenge angeben, die sich beim Nachrechnen mit der Widmark-Formel als etwas zu hoch ergeben würde, hat das keine negativen Folgen für Sie, sondern wird sogar eher günstig als offener Umgang mit dem Problem eingeschätzt. Sie gehen dabei kein Risiko ein, weil Sie fest davon ausgehen können, dass der Gutachter sowieso nachrechnen wird (und wenn es vielleicht auch nur im Kopf geschieht - er hat darin jede Menge Übung!).

Die drei Hypothesen

Der psychologische MPU-Gutachter hat ja die nicht ganz einfache Aufgabe eine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr abzugeben. Wie er dabei vorzugehen hat, das steht in den Beurteilungskriterien, an die er sich verbindlich halten muss. Jeder einzelnen Hypothese sind Voraussetzungen zugeordnet, die der MPU-Kandidat erfüllen muss um eine positive Prognose erhalten zu können. In welche Hypothese Sie gesteckt werden, das entscheidet sich im Lauf des Gesprächs mit dem psychologischen Gutachter. Dabei ist er nicht völlig frei, hat aber einen gewissen Entscheidungsspielraum. Ihr Interesse muss es natürlich sein in einer möglichst günstigen Hypothese zu landen.

Die Hypothesen A1 bis A3

Ich zitiere bei den Hypothesen hier wörtlich den Text aus den Beurteilungskriterien:

Hypothese A1

"Es liegt Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt."

A1 gilt nur für die klassische Alkoholabhängigkeit (also Sucht). In diese Hypothese fallen nur sehr wenige der Alkohol-MPU-Kandidaten. Es müssen ganz klare Voraussetzungen vorliegen, um dieser Gruppe zugeordnet werden zu können. Es reicht also nicht eine diffuse Vermutung oder ein bloßer Eindruck des Gutachters. Grundsätzlich ist es aber möglich, auch aus dieser zugegebenermaßen schwierigen Schublade heraus ein positives Gutachten zu erhalten. Die Anforderungen, die dabei erfüllt sein müssen, sind genau definiert.

Bei A1 wird echte radikale Abstinenz gefordert. Dahinter steckt die Annahme, dass wirkliche Abhängige schon durch Konsum kleinster Mengen Alkohol rückfällig werden können. Es wird angenommen: Wer abhängiger Alkoholiker ist, der bleibt das sein Leben lang. Es geht nicht darum, dass so etwas angeboren wäre, sondern es wird vermutet, dass das spezielle Problem erst durch den langen exzessiven Alkoholkonsum allmählich entstanden ist. Ob es tatsächlich so ist, dass ein trockener Alkoholiker immer schon auch bei kleinsten Mengen mit stark erhöhter Rückfallgefahr rechnen muss, ist nicht unumstritten. Für die MPU steht das aber nicht zur Debatte.

Wer alkoholabhängig ist, ist für die Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet. Die Diagnose Abhängigkeit ist sehr schwerwiegend, was die Fahrerlaubnis angeht, denn Entzug der Fahrerlaubnis geschieht auch dann, wenn der Betroffene gar nicht im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Es wird nämlich vermutet, dass durch den bei Abhängigen zu erwartenden totalen Kontrollverlust bereits eine große Gefahr besteht, er könnte in Zukunft auch dann stark alkoholisiert fahren, wenn er sich fest vorgenommen hatte das nicht zu tun. Im Interesse der Allgemeinheit ist deshalb Führerscheinentzug nötig. Nach medizinischer Sichtweise bleibt Alkoholabhängigkeit lebenslang bestehen. Demnach würde man ja erwarten, dass auch dauerhaft keine Teilnahme am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen mehr gestattet wird. Das ist aber nicht so, denn die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) nennt als Voraussetzung nach Anlage 4 Nr. 8.4 FeV, dass "Abhängigkeit nicht mehr besteht". Zu interpretieren ist das so, dass eine dauerhaft stabile Alkoholabstinenz vorliegen muss. Ein so genannter trockener Alkoholiker also. - Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Zuordnung zu A1 nicht willkürlich geschieht.

Es gibt zwei Wege, wie man dort landen kann:

  1. Entweder es liegt bereits eine entsprechende externe Diagnose vor
  2. oder eine Alkoholabhängigkeit ist aufgrund der aktuellen Befundlage zu diagnostizieren.

In beiden Fällen liegen die aktuell gültigen Diagnoseschlüssel ICD-10 und DSM-IV zugrunde. - Man mag dem skeptisch gegenüber stehen, aber wenn man sich die Mühe macht das genauer anzuschauen, merkt man doch, dass hier zumindest ziemlich gründlich gearbeitet wird. Es ist sicher nicht zu 100% ausgeschlossen, dass sich jemand die Diagnose Alkoholabhängigkeit "auf unglückliche Weise einfängt", aber beonders hoch ist diese Gefahr eines Irrtums nicht. Am ehesten ist der Betroffene selbst dabei unvorsichtig aktiv geworden (z.B. wenn er sich freiwillig in eine handfeste suchttherapeutische Maßnahme begibt, um etwas ganz Anderem, das für ihn noch unangenehmer wäre, zu entgehen). Das kann dann zu einer solchen Diagnose führen, weil die eben ziemlich automatisch am Ende der absolvierten Maßnahme steht (z.B. weil sonst die Krankenkasse nicht zahlen würde!). Man sollte verstanden haben, dass auch die Zuordnung in A1 keineswegs eine positive MPU ausschließt. Es ist aber wichtig, dass man genau darauf achtet, was in diesem Fall als Voraussetzungen nötig ist. Ohne entsprechende Abstinenznachweise (siehe weiter unten) braucht man gar nicht anzutreten. Und vorherige Teilnahme an einer suchttherapeutischen Maßnahme wird auch mindestens gerne gesehen.

Hypothese A2

"Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent, zeitlich unbefristet und stabil auf den Konsum von Alkohol."

Die Hypothese A2 kommt in Betracht, wenn keine Alkoholabhängigkeit vorliegt, es aber deutliche Hinweise dafür gibt, dass kontrollierter Umgang mit Alkohol mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig nicht stabil sein würde.

Auch wenn es von der Formulierung und den geforderten Nachweisen her wahrscheinlich kaum auffällt, gibt es doch einen ganz erheblichen Unterschied zwischen A1 und A2: Bei A1 ist ganz klar von Abstinenz die Rede. Der Betroffene wird als Abhängiger gesehen mit allen Konsequenzen, und dazu gehört eben auch Verzicht sogar auf minimalste Mengen Alkohol (die Schnapspraline beispielsweise). Der MPU-Kandidat, der in A2 eingeordnet wird, gilt nicht als Abhängiger. Aus rein medizinischer Sicht besteht deshalb keine Abstinenznotwendigkeit. Deshalb wird in Hypothese A2 der Begriff Abstinenz auch vermieden und stattdessen von Alkoholverzicht geredet. In den Beurteilungskriterien (der "Bibel" des Gutachters) gibt es dazu neuerdings auch einen Beitrag zu dieser Frage. Es ist dort bei A2 von verkehrsbezogener Notwendigkeit des Alkoholverzichts die Rede - nicht von medizinischer. Ein Stück weiter hinten im Text findet man nochmals die schöne Unterscheidung: "(dass es sich) um eine vernunftgeleitete Entscheidung (...) handelt und nicht um eine aus gesundheitlichen (...) Gründen zwingend erforderliche Maßnahme." Was so viel heißt wie: An sich müsste er nicht komplett auf Alkohol verzichten, aber wenn er den Führerschein wieder haben möchte, dann schon, denn er ist sonst ein zu wackeliger Bursche, was Trennung von Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr angeht!

Die Sache mit der Lerngeschichte

Die Entscheidung, ob jemand in A2 oder in A3 einzuordnen ist, erscheint manchmal ziemlich willkürlich. Das liegt daran, dass keine so scharfen Maßstäbe (ICD und DSM) vorliegen wie bei A1. Entsprechend schwammig liest sich auch: Es ist "aus der Lerngeschichte" abzuleiten, dass der Klient zum kontrollierten Alkoholkonsum nicht hinreichend zuverlässig in der Lage ist. - Die Anführungszeichen stehen tatsächlich im Originaltext (Kriterium A 2.2)!

Bei genauerem Hinsehen merkt man aber, dass es sooo schwammig dann doch nicht ist. Die Lerngeschichte meint einen Blick zeitlich zurück und auf verschiedene Bereiche:

Die Liste umfasst immerhin stattliche 27 Merkmale, die für eine fehlende Fähigkeit zum kontrollierten Umgang mit Alkohol sprechen. Dabei genügt nicht ein einzelnes Merkmal, sondern es "ist zu fordern (...), dass sich Indikatoren aus verschiedenen Merkmalsbereichen zu einem einheitlichen Befundbild zusammensetzen." - Das sieht nach Gründlichkeit und Sorgfalt aus (was ja durchaus wünschenswert ist), aber man ahnt auch, dass hier der Ermessensspielraum des Gutachters ziemlich groß sein kann.

Eine besondere Rolle spielt das Problem Wiederholungstäter. Kurz zusammengefasst lässt es sich auf folgenden Punkt bringen:

Wer schon einmal wegen Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist und jetzt wieder, der hat ja offensichtlich nichts daraus gelernt, sondern hat ganz klar gezeigt, dass kontrollierter Umgang mit Alkohol unterhalb der für Verkehrsteilnahme zulässigen Grenze bei ihm nicht gewährleistet ist.

Deshalb gehört er in die Schublade A2 mit den entsprechenden Anforderungen, was Abstinenznachweise angeht. Das ist auch dann der Fall, wenn der Promillewert nur wenig über der zulässigen Grenze lag oder die letzte Auffälligkeit schon lange zurück liegt (bis 10 Jahre). Viele finden das unangemessen, aber andererseits ist es eben schon so, dass wirklich absolut niemand gezwungen ist sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Es geschieht immer freiwillig und gerade bei niederen Promillewerten auch bestimmt nicht unwissentlich, denn in diesem Zustand kann jeder noch klar denken, und wer schon einmal ein Alkoholdelikt hatte, sollte sich ja wohl bereits näher damit befasst haben. Wer das nicht getan hat, zeigt deutlich, dass bei ihm die Voraussetzungen für kontrollierten Umgang mit Alkohol nicht vorhanden sind.

Hypothese A3

"Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, so dass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann."

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Hypothesen A2 und A3 besteht darin, dass bei Zuordnung zu A2 Abstinenznachweis nötig ist (mindestens 6 Monate, aber angestrebt werden meistens 12 Monate), während der A3-Kandidat mit kontrolliertem Trinken antritt. Das ist schon deshalb angenehmer, weil Abstinenznachweise nicht nur lästig sind, sondern eben auch einen Batzen Geld extra kosten. Noch bis 2014 war es so, dass der Gutachter das kontrollierte Trinken eben glauben musste (oder auch nicht). Ein Nachweis dafür war nicht vorgesehen. Seit Einführung der 3. Auflage der Beurteilungskriterien im Mai 2014 ist das mit einer gewissen Vorsicht zu genießen: Es ist zwar eigentlich weiterhin kein Nachweis dafür vorgesehen (jedenfalls nicht nach den scharfen Kriterien des Abstinenznachweises), aber neu eingeführt wurde, dass "gewisse Nachprüfungen" jetzt ausdrücklich als möglich genannt werden. Gedacht ist das nicht als Standard, sondern für solche Fälle, wo ein gewisses Misstrauen des Gutachters naheliegend sein kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn im medizinischen Teil Leberwerte gemessen werden, die an der oberen Grenze der Norm oder sogar darüber liegen und deshalb nicht recht zu den angegebenen niederen Trinkmengen passen.

Genauere Nachprüfungen

Es gibt außer den klassischen Leberwerten noch weitere Analysemöglichkeiten, die im Zusammenhang mit Alkoholkonsum interessant sein können. Das ist vor allem der CDT-Wert, der mit guter Validität (also Zuverlässigkeit, nur wenige "Ausreißer") erhöhte Werte zeigt, wenn im Zeitraum von ungefähr 2-3 Wochen vor der Probenentnahme eine größere Menge Alkohol konsumiert wurde. Der CDT schlägt nicht nur dann aus, wenn über mehrere Tage weg regelmäßig eine bestimmte Menge Alkohol getrunken wurde (z.B. ab 1,5 Liter Bier), sondern auch ein einzelner ausgeprägter Trinkexzess kann seine Spuren hinterlassen. Erhöhter CDT zusammen mit hohem GGT und dann vielleicht auch noch größerer GOT als GPT spricht stark dafür, dass nicht die behaupteten niederen und nur seltenen Alkoholmengen getrunken wurden. Die Glaubwürdigkeit des Kandidaten wird dadurch sehr fraglich und ein negatives Gutachten trotz sonst günstigem Gesprächsverlauf nicht mehr unwahrscheinlich.

Wenn die Haare mindestens 3 cm lang und nicht gefärbt (genauer: nicht gebleicht, also z.B. blondiert) sind, kommt auch zusätzlich eine freiwillige Haaranalyse in Betracht. Urspünglich wurde die nur als Abstinenznachweis eingesetzt, aber möglich ist es natürlich auch daran ungefähre Trinkmengen der letzten Monate abzulesen. Üblich dafür ist als Grenze ein Wert von 30. Dieser Wert kann schon dann überschritten werden, wenn täglich 1-1,5 Liter Bier getrunken wird oder 2-3 mal pro Woche 1,5-2 Liter Bier.

Wenn Sie also mit kontrolliertem Trinken zur MPU antreten und einen Promillewert hatten, der nicht weit von 2 Promille entfernt lag, können Sie Ihre Karten bei der MPU dadurch verbessern, dass Sie zur MPU eine solche Haarprobe bereits freiwillig erstellt mitbringen.

Geht bei Ihnen kontrolliertes Trinken noch?

Jetzt wäre es natürlich schön, wenn sich jeder selbst aussuchen kann, ob er kontrolliertes Trinken machen möchte oder sich für Abstinenz entscheidet. Ganz so funktioniert es aber nicht, denn auch hier spielt die Lerngeschichte wieder eine Rolle. Warum die beim Wiederholungstäter in Richtung A2 zeigt, das habe ich schon erklärt. Ganz so eindeutig ist die Lage aber sonst nicht immer. Merkmale, auf die bei Alkohol-Erstauffälligen geschaut wird, sind folgende:

Lebensalter

Einem 20-Jährigen wird mehr und erfolgreicheres Änderungspotenzial beim Trinkverhalten zugetraut als z.B. einem 70-Jährigen, denn je älter, um so verfestigter sind viele Angewohnheiten und Verhaltensweisen. Das gilt auch für den Umgang mit Alkohol. Es gibt kein festes Limit, ab dem allein wegen dem Alter nur noch Abstinenz in Frage kommt, aber es ist eben ein Teil des Gewichts in der Waagschale.

Promillewert

Ein wichtiger Faktor ist der Promillewert. Auch hier gibt es keine feste Grenze, aber es trifft zu, dass zur groben Orientierung 2 Promille als eine gewisse "Schallgrenze" anzusehen ist. Das bedeutet nicht, dass drüber die Zuordnung zu A3 unmöglich ist, aber es wird mit jedem bisschen mehr doch unwahrscheinlicher. Der "High-Score" aller von mir vorbereiteten erfolgreichen A3-Kandidaten (also ohne Abstinenz) liegt bisher bei 2,39 Promille bei einem 26-Jährigen Ersttäter. Man bewegt sich dabei aber schon hart an der Grenze, und es kommt auch wirklich darauf an, an was für einen Gutachter man gerät, denn hier geht es um Ermessensspielraum, den der Gutachter im Sinne des Kandidaten ausschöpfen kann, aber nicht muss. Schließlich geht es ja um eine Prognose.

Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt

Hier wird die Auffälligkeit am Maß des "gesellschaftlich Üblichen" gemessen. Die Wahrscheinlichkeit auf stark alkoholisierte Menschen zu treffen, ist beispielsweise nachts um zwei am Wochenende oder im Umfeld eines Festes natürlich wesentlich höher als am späten Vormittag an einem Werktag. Wer zu solchen unüblichen Zeiten mit Alkohol auffällt, passt nicht in das normale Schema. Vieles deutet in einem solchen Fall darauf hin, dass es sich entweder um Restalkohol handelt (was beim Rückwärtsrechnen meistens einen sehr stattlich hohen Promillewert zum Zeitpunkt des Trink-Endes ergibt). Wenn es aber kein Restalkohol ist, bedeutet das ja, dass der Betroffene bereits morgens zu trinken begonnen haben muss. Das deutet dann aber auf ein sehr weit fortgeschrittenes Alkoholproblem hin. Und diese Vermutung zu entkräften wäre bestimmt nicht leicht.

Wie funktioniert kontrolliertes Trinken?

Ich finde den Begriff sehr ungünstig gewählt, denn er klingt so, als wäre er selbsterklärend - und genau das ist er nämlich nicht! Das, was kontrolliertes Trinken im MPU-Slang meint, ist faktisch recht nah dran am völligen Verzicht auf Alkohol. Es geht um nur gelegentliches Trinken von Alkohol, und das auch in nur recht geringen Mengen. Die Mengen sind so klein, dass man gar keine Wirkung vom Alkohol spüren kann. Für Männer wird eine Obergrenze von 24 Gramm reinen Alkohol angegeben, für Frauen 12 Gramm. Zur Orientierung: In einem halben Liter Bier sind bereits 20 Gramm Alkohol enthalten. Ausnahmen von diesen sehr geringen Mengen sind nur zu wenigen ganz besonderen Anlässen vorgesehen. Dafür sind als Obergrenze max. 60 g bzw. max. 40 g erlaubt.

Wie oft Alkohol getrunken werden darf, das ist erstaunlicherweise nirgends ausdrücklich festgelegt. Meine Erfahrung ist die, dass es von manchen Gutachtern bereits als bedenklich angesehen wird, wenn es öfter als einmal pro Woche einen Trinkanlass gibt.

Wichtig beim kontrollierten Trinken ist, dass es niemals spontanes Trinken sein darf. Der Trinkanlass muss vorher geplant worden sein. Man ahnt schon: Das Ganze ist eine ziemlich verbissene Angelegenheit - und deshalb sehr weltfremd, meine ich!

Aktuelle Neuerungen

Kontrolliertes Trinken gibt es weiterhin, und wesentliche Punkte sind geblieben. Allerdings wurden die Trinkmengen und -häfigkeiten jetzt etwas großzügiger gefasst. Mehr dazu gibt es demnächst in einem eigenen Beitrag.

Stichwort: Trinkmotive

Nach der "internen Logik" der MPU gibt es gewisse, recht klar festgelegte Grenzen, bis zu denen der Konsum von Alkohol als in den gesellschaftlich üblichen Mengen eingestuft wird. In Wirklichkeit liegt hier aber schon der erste Hund begraben: Wonach bitteschön orientiert sich, was "gesellschaftlich üblich" ist? Na klar, hier wird die durchschnittliche westlich-bürgerliche Gesellschaft als Maßstab genommen. Dass es aber auch andere Gesellschaftsschichten und vor allem auch Gesellschaften anderer Nation gibt, in denen nun mal ein anderes Trinkverhalten als völlig normal gilt, davor werden die Augen verschlossen. Es ist schlichtweg nicht vorgesehen, dass hier Ausnahmen existieren können!

Im Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien ist nachzulesen, was daraus folgt: "(...) dass niemand aus geselligem Anlass (...) oder aus Geschmacksgründen (...) Alkoholmengen konsumieren [wird], die zu einer BAK wesentlich über 0,8 Promille führen."

Oder anders gesagt: Wer so viel trinkt, dass er mehr als 0,8 Promille erreicht, bei dem muss "irgendwas im Busch" sein; es muss ein oder mehrere ganz konkret benennbare Trinkmotive geben, warum dieser Mensch so heftig über die "gesellschaftlich üblichen" Stränge schlägt. Wenn Sie hier die überzeugende Antwort schuldig bleiben, führt das unweigerlich zu einem negativen Gutachten, denn wer nicht einmal den Grund für sein "unnormales" Trinkverhalten kennt, der hat auch keine Chance, dieses Problem sicher und stabil in den Griff zu bekommen!

Trinken aus Geselligkeit

Natürlich sind recht verschiedene Trinkmotive denkbar. Eines davon kann durchaus Trinken aus Geselligkeit sein. Dieses Trinkmotiv ist für die MPU allerdings ziemlich kritisch und problematisch zu sehen: Wer große Mengen Alkohol immer dann zu sich nimmt, wenn er in einem geselligen Umfeld ist, in dem fast alle ziemlich viel trinken, gehört zu einer Hoch-Risiko-Gruppe, was die Rückfallwahrscheinlichkeit angeht. Er lässt sich anscheinend "leicht mitziehen" und beeinflussen. Fast jeder kennt das: Es gibt eine Art von Geselligkeit, wo der Alkohol eine wichtige Rolle spielt. Spätestens dann, wenn eine Runde nach der anderen ausgegeben wird, wird derjenige schräg angeschaut, der nicht mitmacht. Er grenzt sich gewissermaßen selbst aus. Auch derjenige, der mittrinkt, aber konsequent nur alkoholfreie Getränke, bekommt bald ein Problem: Wer "gut im Training" ist, schafft etliche Liter Bier. Bei Getränken wie Mineralwasser, Apfelsaft oder Cola stößt man aber deutlich früher an eine Grenze: Es reicht einfach, man mag nicht mehr.

Wenn jemand wirklich nur aus reiner Alkohol-Geselligkeit trinkt, dann ist der alkohollastige Ritus für ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wesentlicher Teil des Genusses und Vergnügens. Konsequent auf Alkohol zu verzichten, das ist meistens gleichbedeutend damit über kurz oder lang aus der geselligen Runde auszusteigen, was im Extremfall zu Vereinsamung führen kann, wenn fast alle sozialen Kontakte in einem solchen Umfeld stattgefunden haben. Ich will das hier nicht vertiefen, aber ich denke, es ist nachvollziehbar geworden, wieso das reine Trinken aus Geselligkeit ein für die MPU sehr schwieriges Trinmotiv ist.

Entlastungstrinken

Es gibt Trinkmotive, mit denen man deutlich günstigere Ausgangsbedingungen hat. Diese Trinkmotive haben die Bezeichnung Entlastungstrinken als Oberbegriff. Ich will erklären, was es damit auf sich hat.

Jeder weiß, dass es im Leben Ereignisse gibt, die eine erhebliche Belastung bedeuten. Worin im einzelnen diese Belastung besteht, das kann sehr unterschiedlicher Art sein.Hier nur ein paar Beispiele: Es kann sich um Schicksalsschläge handeln, die man nicht selbst verursacht hat (oft mit dem Effekt, dass man sich ausgeliefert und hilflos fühlt), oder es können hartnäckige Beziehungsprobleme bis hin zur Trennung sein, aber auch für Außenstehende ganz alltägliche Dinge, hinter denen sich z.B. eine schwierige Situation am Arbeitsplatz (evtl. bis hin zum Mobbing) verbirgt. Worin genau die Belastung liegt, das ist nicht weiter festgelegt und von Fall zu Fall sehr verschieden. Allen diesen Belastungssituationen gemeinsam ist, dass es nicht nur kurzfristige Auswirkungen sind, sondern sich über viele Monate bis mehrere Jahre hinziehen können. Sie kosten Kraft und schränken die Lebensqualität merklich ein. Der Betroffene wird also den immer dringenderen Wunsch haben diese Konstellation zu verändern. Leider ist das aber nicht immer so einfach, wie man es gern hätte, und es ist ohne weiteres möglich, dass man keinen Weg hinaus sieht oder sich einfach aus verschiedenen Gründen nicht lösen kann oder will.

Hier kann Alkohol ins Spiel kommen (auch das auf unterschiedliche Weise). Er kann nämlich eine Art "Ventilfunktion" übernehmen und den subjektiv erlebten Druck reduzieren oder zeitweise ein Stück weit in den Hintergrund schieben. Genau das ist mit dem Oberbegriff Entlastungstrinken gemeint.

Ist Ihnen schon aufgefallen, worin der wesentliche Unterschied zu Trinkmotiven wie dem Geselligkeitstrinken besteht? - Das ist die Verknüpfung des Alkoholkonsums mit einem davon eigentlich völlig unabhängigem Belastungselement. Die alkoholischen Getränke werden nicht mehr zu Genusszwecken getrunken, sondern ganz gezielt zu einem Entlastungszweck. Weil das aber nicht der ursprüngliche Zweck alkoholischer Getränke ist, kann hier eventuell schon Alkoholmissbrauch vorliegen.

Wichtig ist, dass Sie verstehen, dass durch diese Koppelung ein ganz wesentlicher "Hebel" vorhanden ist, an dem für die MPU wichtige Veränderungen ansetzen können: Wenn es gelingt, den "Kern" der Belastung anzugehen und einen anderen, besseren Umgang damit zu finden, verliert der Alkohol seine entlastende Funktion. Deswegen ist Entlastungstrinken prognostisch um Längen günstiger als z.B. das Geselligkeitstrinken.

Noch ein Hinweis: Von vielen wird der Begriff Entlastungstrinken viel zu eingleisig so verstanden, dass es irgendein möglichst schwerwiegendes Problem gegeben haben muss. Ich verwende deshalb den Begriff Problem hier nicht gerne. Ich ersetze ihn durch die Bezeichnung längerfristig andauernde Belastung. Eine solche Belastung muss nämlich bei weitem nicht immer vom Betroffenen als Problem wahrgenommen werden. Sie kann z.B. darin bestehen, dass man sich einfach zu viel zumutet, was auf die Dauer sehr kräftezehrend sein kann. Wichtig ist zu verstehen, dass es ganz individuelle Unterschiede geben kann.

Der eigene Beitrag

Ein Punkt, der bei der MPU von großer Bedeutung ist, aber oft vom Klient kaum beachtet oder sogar überhaupt nicht verstanden wird, ist der eigene Beitrag beim Umgang mit dem Problem. Ich möchte deshalb genauer an einem Beispiel darauf eingehen.

Beispiel:

Herr X. ist durch Pleite seines Arbeitgebers unverschuldet arbeitslos geworden. Die Suche eines neuen Arbeitsplatzes gestaltet sich schwierig. Eine Bewerbung nach der anderen kommt mit Absage zurück. Das belastet Herrn X. stark und ihm fällt zu Hause bald die Decke auf den Kopf. In der Eckkneipe trifft er Leidensgenossen. Gemeinsam wird Alkohol getrunken, und ab einem gewissen Pegel ist ihm alles für ein paar Stunden einfach egal. Mit dem Problem Arbeitssuche befasst er sich immer weniger. Er ist frustriert und schätzt seine Chancen immer schlechter ein.

Das ist sicher eine klassische Konstellation für Entlastungstrinken. Nun ist es aber so, dass bekanntlich längst nicht alle Arbeit Suchenden ganz automatisch zum Alkohol greifen. Es gibt ganz unterschiedliche Umgangsweisen mit dem selben Problem. Manche klemmen sich sofort intensiv dahinter, schreiben viele Bewerbungen und sind sehr aktiv. Die entscheidende Frage, die den MPU-Gutachter interessiert: Warum reagiert Herr X. so und nicht anders? Das wachsende Alkoholproblem ist ja bestimmt nicht geeignet, um bald wieder Arbeit zu finden.

Ich habe hier absichtlich ein Beispiel gewählt, bei dem einem nicht sofort die Lösung ins Gesicht springt - denn das ist ja eher der Normalfall. Es reicht aber nicht, nur die belastenden Faktoren schön einen nach dem anderen aufzulisten, denn davon verschwindet das Problem noch lange nicht. Der Ansatz für einen Ausweg muss aus Ihnen selbst heraus kommen! Nur das, was Sie selbst tun können, liegt wirklich in Ihrem Einflussbereich. Vor schwierigen äußeren Einflüssen auch in Zukunft kann sich niemand schützen!

Zum Abschluss noch einige Informationen:

Abstinenznachweise

Wenn bei Ihnen nur noch kompletter Alkoholverzicht in Frage kommt oder Sie sich selber dafür entschieden haben, ist die Frage nach den Abstinenznachweisen ein sehr wichtiger Punkt, der sehr kleinlich gesehen wird. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

Urinscreenings

Dafür muss ein schriftlicher Vertrag mit einer dafür zugelassenen Stelle (das sind vor allem die MPU-Stellen selbst) geschlossen werden. Bei einem 6-Monats-Vertrag wird man insgesamt 4 Mal kurzfristig einbestellt, beim 12-Monats-Vertrag 6 Mal. Kurzfristig bedeutet, dass man spätestens 24 Stunden nach Aufforderung erscheinen muss, sonst verfallen die Abstinenznachweise. Das bedeutet, dass Urinscreenings für alle diejenigen problematisch sind, die z.B. beruflich öfters auswärts unterwegs sind und so kurze Termine nicht einhalten können.

Haaranalysen

Als Alternative zu den Urinscreenings kommen Haaranalysen in Frage. Es wird auf die Substanz EtG untersucht, ein Abbauprodukt von Alkohol. Da sich EtG allmählich zersetzt, beträgt der maximale Nachweiszeitraum pro einzelner Haaranalyse 3 Monate. Weil pro Monat ein durchschnittliches Haarwachstum von 1 cm angenommen wird, müssen die Haare mindestens 3 cm lang sein.

Für 6 Monate Abstinenznachweis braucht man 2 Haaranalysen im Abstand von 3 Monaten, für 12 Monate entsprechend 4 Haaranalysen.

Nachweisdauer

Ob man 6 oder 12 Monate Abstinenz nachweisen muss, ist in gewissenen Grenzen Ermessenssache der beiden Gutachter (der Verkehrsmediziner und der Psychologe). Standard bei Abstinenz sind 12 Monate, die aber beim Vorliegen besonders günstiger Voraussetzungen kürzer ausfallen dürfen (aber nicht weniger als 6 Monate). Es kommt also sehr darauf an, wie gut Sie Ihren Fall und die Veränderungen verkaufen können.

Das Problem Wiederholungstäter

Als Wiederholungstäter Alkohol hat man unabhängig vom Promillewert fast keine Chance mit kontrolliertem Trinken die MPU zu bestehen. Ich finde, die Begründung dafür ist durchaus nachvollziehbar: Bei wem der "Warnschuss", der auf den ersten Alkoholverstoß kam, keine Wirkung gezeigt hat, warum soll man dann glauben, dass bei ihm ausgerechnet das seltsame kontrollierte Trinken funktionieren wird? Schließlich hat er ja gerade mit der zweiten (oder mehr...) Trunkenheitsfahrt demonstriert, dass er den Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig trennen kann oder will - und deshalb bleibt für ihn eben nur völliger Verzicht auf Alkohol, wenn er den Führerschein wieder kriegen möchte.

Das Problem mit den Wiederholungstätern kann natürlich verschiedene Ursachen haben: Es kann daran liegen, dass der betreffende Kandidat einfach nicht in der Lage ist sich unter Alkoholeinfluss noch einigermaßen vernünftig zu verhalten (auch die schönsten festen Vorsätze werden dann ignoriert). Es kann aber auch sein, dass ihm die schon einmal erlittene Strafe einfach nicht wirklich weh getan hat (er hat viel Geld oder er ist auf den Führerschein nicht angewiesen o.ä.). Wird da ein Unterschied gemacht? Jein. Zunächst ist man als Alkohol-Wiederholungstäter einfach reif für A2 und kontrolliertes Trinken kommt nicht mehr in Frage. Es gibt aber dennoch einen gewissen Spielraum. Je höher der Promillewert bei den Delikten war, um so eher wird der Gutachter vom Typ I ausgehen (= nicht in der Lage). Wer Wiederholungstäter mit recht niederen Promillewerten ist, dem wird der Gutachter eher glauben, dass er grundsätzlich schon imstande wäre trinken und fahren zu trennen wenn er es wirklich will. Kontrolliertes Trinken (also A3) kann eventuell noch in Frage kommen, aber die Argumentation im Gutachtergespräch wird sicher nicht einfach sein.

Weiterführende Überlegungen

Wenn Sie den sehr langen Text hier aufmerksam gelesen haben, ist Ihnen bestimmt klar geworden, dass es bei der Alkohol-MPU nicht mit einer Portion Reue und einigen schön dahergeplapperten guten Vorsätzen getan ist. Ich bin in meinen Ausführungen immer wieder an formalen und rein äußerlichen Dingen hängen geblieben. Das war Absicht, denn es ist wichtig diese Feinheiten zu kennen, und ich möchte es mir ersparen immer wieder die gleichen Punkte durchkauen zu müssen. Ich habe genau deshalb diesen Kram so breitgetreten, damit Sie das später nachschauen und gegebenenfalls vertiefen können.

Von einem großen Teil von dem, was Sie hier lesen konnten, würden Sie bei einem klassisch verkehrstherapeutisch orientierten Psychologen nichts zu hören bekommen. Er kennt das alles natürlich auch - die Beurteilungsleitlinien der MPU sind ja sein Handwerkszeug -, aber er behält es für sich. Er würde sein Wissen einsetzen, um Sie so zu "dirigieren", dass Sie nach und nach auf "die richtigen Erkenntnisse" scheinbar von selbst kommen, ohne dass Sie erfahren, was es z.B. mit den drei Schubladen A1 bis A3 auf sich hat. Wenn Sie sich nicht selbst näher damit befasst haben, dann wissen Sie nicht einmal, dass es solche Schubladen gibt und welche Konsequenzen das hat.

Ich behaupte nicht, dass die klassisch verkehrstherapeutische Arbeitsweise untauglich für das Bestehen der MPU ist. Ich vermute aber, dass Sie nachvollziehen können, dass diese Arbeitsweise vom Ansatz her einfach eine zeitintensive Angelegenheit sein muss. Und weil Zeit bekanntlich auch Geld bedeutet... - Sie ahnen es schon.

Wie auch immer: Mein Ansatz ist anders. Ich orientiere mich ebenfalls eng an den offiziellen Beurteilungsleitlinien, hantiere aber damit nicht in Taschenspielermanier unterm Tisch herum. Für mich ist unverzichtbar, dass Sie wirklich jeden einzelnen Schritt nachvollziehen können, wie er sich für Ihren individuellen Fall aus den Beurteilungsleitlinien ergibt und dass Sie ein Gefühl dafür bekommen, an welchen Stellen wieviel Spielraum vorhanden ist.

Voraussetzungen für ein positives Gutachten

  1. Ihr Trinkverhalten und vor allem die Trinkmotive müssen sehr detailliert dargelegt werden.
  2. Es muss nachvollziehbar sein, warum Ihre Trinkmotive für Sie jetzt keine Funktion mehr für Sie haben (d.h. warum es jetzt nichts Belohnendes, Entlastendes für Sie mehr darstellt). In der Regel läuft es darauf raus, dass Sie eine andere Umgangsweise mit der belastenden Situation entwickelt haben, so dass sie jetzt gar nicht mehr besteht oder mindestens erheblich entschärft worden ist. Das sollte in Ihrem Alltagsleben gut sichtbar werden.
  3. Sie müssen klar die Motivation zur Veränderung erklären können, also warum Sie überhaupt etwas verändern wollten.
  4. Was haben Sie vorgesehen, so dass es nicht zu einem Rückfall in das alte Verhalten kommt?

Zusammenfassung:

Sie kennen jetzt die A-Hypothesen und die unterschiedlichen Schubladen. Damit haben Sie eine gute Grundlage, um mit einer soliden Vorbereitung zu beginnen - mehr aber noch nicht. Klären Sie frühzeitig, ob Sie irgendwelche Nachweise (Stichwort: Abstinenz / kontrolliertes Trinken) brauchen und wie lange.

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Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung und Sie werden besser verstehen, wie Ihre individuelle MPU-Vorbereitung aufgebaut sein sollte!