Alkohol auf dem Fahrrad
Was dieser Beitrag behandelt:
- Besonderheiten
- Pedelec und E-Scooter
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Vor allem im Sommer sagen sich viele: "Beim Grillen werd ich auch was trinken. Da nehm ich halt das Fahrrad, dann ist mein Führerschein nicht in Gefahr!"
So lobenswert diese Entscheidung auch ist, gibt es aber eine ganz klare Grenze: Wer auf dem Fahrrad mit mehr als 1,59‰ unterwegs ist (ja, es geht wirklich auf's Hundertsel genau!), auf den warten Punkte, eine saftige Geldstrafe und eine MPU.
Ich meine, dass die 1,6-Promille-Grenze ein Unikum ist, weil kaum jemand ein realistiches Gefühl dafür haben wird, wann er diesen Wert erreicht hat. Bei einer Alkoholmenge in dieser Höhe spielt die Trinkgewöhnung eine sehr große Rolle. Wer nur durchschnittliche Mengen gewöhnt ist (ich gehe hier mal von ungefähr 1‰ aus), erreicht gar keine 1,6‰, sondern liegt vorher bereits unterm Tisch. Wer aber "gut im Training" ist und Trinkmengen über 2‰ und mehr gewöhnt ist, wird sich bei 1,6‰ vielleicht gerade mal leicht beschwipst fühlen.
Erste Besonderheit
Wie lange es dauert, bis man als Fahrrad-Täter zur MPU aufgefordert wird, das kann von Landkreis zu Landkreis sehr unterschiedlich sein, je nach "regionalem Arbeitstempo". Wer sich nicht rechtzeitig informiert, bekommt eventuell gar nicht mit, dass eine MPU auf ihn wartet. Wegen der Flensburger Punkte und der recht stattlichen Geldbuße meinen viele, das sei jetzt eben die Strafe, und damit alles abgeschlossen. Das ist aber ein folgenschwerer Irrtum!
Der Führerschein wird normalerweise noch nicht entzogen. Maßgeblich ist erst das Ergebnis der MPU. Das bedeutet aber, dass es wichtig ist, dass Sie die MPU im 1. Anlauf bestehen, denn sonst sind Sie den Führerschein dann erst mal los, bis Sie eine positive MPU-Prognose liefern können! Es ist also bei MPU wegen Alkohol auf dem Fahrrad ganz bestimmt keine gute Idee unvorbereitet anzutreten und "erst mal schauen, wie das so läuft".
Zweite Besonderheit
Das oft sehr unterschiedliche Arbeitstempo habe ich ja schon erwähnt. Eigentlich könnte einem das ja egal sein, könnte man meinen. Gefährlich kann aber eine besonders schnelle Führerscheinstelle sein, die eine baldige MPU verlangt. Das Problem liegt darin, dass für eine positive Prognose bei der MPU eine ausreichend lange Änderung Ihres Verhaltens nötig ist. Als ausreichend lange gilt nur etwas, das schon mindestens 6 Monate erfolgreich praktiziert wird.
Es kann durchaus passieren, dass Ihnen eine Frist gesetzt wird, die gar keine positive MPU ermöglicht. Das müssen Sie also unbedingt verhindern! Die effektivste (und oft sogar einzig aussichtsreiche!) Vorgehensweise besteht darin, dass Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Das können Sie aber nicht beliebig lange machen, sondern Sie müssen das innerhalb von 14 Tagen tun, sonst ist der Zug abgefahren…
Empfehlung:
Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung um eventuell spezielle Fragen oder Probleme Ihres individuellen Falles zu besprechen.
Je früher, desto besser
Gemeint ist hier Ihre Aktivität: Gerade wegen den oben genannten Besonderheiten ist es wichtig, dass Sie nicht erst mal abwarten, was weiter passiert, sondern Sie sollten sich frühzeitig umfassend informieren, damit Sie keine Fristen versäumen (siehe oben: Einspruch gegen Strafbefehl). Erfahrungsgemäß kann man nicht davon ausgehen, dass Rechtsanwälte alle nicht-juristischen Besonderheiten kennen (z.B. die 6-Monats-Zeitspanne - das ist psychologisch begründet, nicht juristisch). Machen Sie Ihren Anwalt deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam, damit er rechtzeitig reagieren kann.
Wo das Fahrrad aufhört
Man sollte meinen, dass jeder weiß was ein Fahrrad ist. Wie weit genau reicht aber die 1,6‰-Regelung wirklich?
- Ein E-Bike, das den Radler beim Treten nur unterstützt und das auch nur bis zu 25 km/h gilt als "normales Fahrrad".
- Ein Pedelec (bis 45 km/h schnell) und ein E-Scooter (auch wenn langsamer als 25 km/h) gelten dagegen als Kraftfahrzeug.
Achtung:
Das entscheidende Merkmal ist ob man mittreten muss oder nicht. Diese ziemlich spitzfindige Unterscheidung hat aber fatale Konsequenzen: Für Kraftfahrzeuge gilt die 0,5‰-Grenze und nicht 1,6‰!
Sie sehen also, dass auch hier wie so oft der Teufel im Detail steckt…
Zusammenfassung:
Für eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad gelten eine ganze Reihe Besonderheiten. Es ist wichtig, dass Sie die kennen, um nicht aus Unwissenheit fatale Fehler zu begehen, die Sie unnötigerweise den Führerschein kosten können. Gerade deshalb, weil die Fahrerlaubnis bis zur MPU ja meistens belassen wird, ist es von ganz entscheidender Wichtigkeit, dass Sie zur MPU so gut vorbereitet antreten, dass Sie kein Risiko eingehen: Es muss wirklich im ersten Anlauf sicher klappen!