Drogen-MPU ohne Abstinenz-Nachweis?

Was dieser Beitrag behandelt:

  • MPU mit D4 bestehen
  • Welche Nachweise brauchen Sie?
  • Für welche Drogen kommt das in Frage?

Was sagen die Beurteilungskriterien?

Der psychologische MPU-Gutachter ist bei seiner Arbeit an die offiziellen Beurteilungskriterien (ein Buch stattlicher Dicke mit fast 500 Seiten) gebunden. Schauen wir uns also an was dort über die Drogen-MPU zu lesen steht.

Die Hypothese D4

Ich zitiere den Text von D4 direkt aus den Beurteilungskriterien:

"Es liegt ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vor. Eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss kann auch bei ggf. fortbestehendem Konsum zuverlässig vermieden werden."

Diese Hypothese gibt es schon lange, aber bisher haben es nur wenige probiert damit die MPU zu bestehen, weil D4 den Ruf hatte so gut wie nicht zu schaffen zu sein. Mit der jetzt unmittelbar anstehenden Legalisierung von Cannabis ändert sich die Lage aber: Bei Alkohol gibt es ja schon immer die Möglichkeit sich unter bestimmten Voraussetzungen statt für Abstinenz für das so genannte Kontrollierte Trinken zu entscheiden. D4 wäre die konsequente Alternative bezogen auf Cannabiskonsum - gewissermaßen also "Kontrolliertes Kiffen", wenn man dafür einen Namen sucht.

Trennvermögen und Trennbereitschaft

Wer auch in Zukunft gelegentlich Cannabis konsumieren und trotzdem den Führerschein behalten möchte, der muss sicherstellen können, dass zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr ein ausreichend langer Zeitraum liegt.

Kleiner Hinweis am Rande

Wahrscheinlich wundern Sie sich: Trennvermögen und Trennbereitschaft sind doch fast identisch, oder nicht? Die Antwort liefert ein kurzer Blick in die V-Hypothesen. Dort wird deutlich unterschieden zwischen mangelndem Anpassungsvermögen (das ist V2) und mangelnder Anpassungsbereitschaft (das ist V3).

Das bedeutet also: Es muss überprüft werden, ob der Kandidat zuverlässig in der Lage ist den Konsum und das Fahren sauber zu trennen. Das reicht aber noch nicht. Es ist auch zu überprüfen, ob er überhaupt bereit dazu ist das auch wirklich zu tun. Oder anders ausgedrückt: Er muss eingesehen haben, dass die konsequente Trennung im Interesse der Gefahrminimierung einfach notwendig ist und nicht nur eine Schikane bedeutet.

Ganz ohne Nachweis?

Hier verhält es sich wohl ähnlich wie beim Kontrollierten Trinken: Offiziell muss man das nicht nachweisen. Es kommt aber oft vor, dass der Gutachter noch Zweifel hat, was die Glaubwürdigkeit betrifft. Um diese Zweifel auszuräumen würde er gerne eine Haaranalyse sein. Wenn ein bestimmter Wert überschritten wird (näheres finden Sie beim Alkohol-Thema), gilt das Kontrollierte Trinken als nicht mehr erfüllt.

Zusammenfassung:

Wenn Sie wirklich nur gelegentlich Cannabis auch in Zukunft konsumieren wollen und nicht gerade eine spektakuläre Drogen-Vorgeschichte in der Führerscheinakte haben ist die Hypothese D4 eventuell eine sehr interessante Möglichkeit für Sie.

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