Drogen-MPU ohne Abstinenz-Nachweis?

Was dieser Beitrag behandelt:

Meistens hört oder liest man ja, dass man eine Drogen-MPU nur dann erfolgreich bestehen kann, wenn man mindestens 6 Monate Abstinenznachweise bringt. Gilt das wirklich so ausschließlich, oder sind Ausnahmen möglich, und falls ja: Wovon hängt das ab?

Was sagen die Beurteilungskriterien?

Der psychologische MPU-Gutachter ist bei seiner Arbeit an die offiziellen Beurteilungskriterien (ein Buch stattlicher Dicke mit fast 500 Seiten) gebunden. Schauen wir uns also an was dort über die Drogen-MPU zu lesen steht.

Die MPU-Fragestellungen

Wenn Sie zur MPU müssen, kommt der Führerscheinstelle die erste wichtige Rolle zu. Der dortige Sachbearbeiter legt nämlich fest was der MPU-Gutachter überhaupt zu tun hat. Es gibt 4 Themengruppen von Fragestellungen:

Für uns sind hier nur die D-Fragestellungen von Interesse.

Die "Schubladen" bei D-Fragestellungen

Der MPU-Gutachter führt ein Einzelgespräch von ungefähr einer Stunde Dauer mit Ihnen. Am Ende muss er so viel Informationen von Ihnen bekommen haben dass er Sie einer von vier Schubladen - die Hypothesen D1 bis D4 - zuweisen kann. Diese Zuordnung ist sehr wichtig, weil sich daraus ergibt welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um eine positive Prognose bekommen zu können. So sind bei D3 sechs Monate Abstinenznachweis nötig und bei D2 zwölf Monate.

D4 ist für uns interessant

Auch wenn es nicht ausdrücklich in den Beurteilungskriterien formuliert drin steht, ergibt sich aus dem Inhalt, dass Kandidaten, die D4 zugewiesen werden, tatsächlich keine Abstinenznachweise erbringen müssen!

Lesen Sie hier weiter:

Da ich nicht unnötig das inhaltlich Gleiche mehrfach schreiben möchte, verweise ich für die ausführliche Lektüre hier auf meinen Blog-Beitrag:
Drogen-MPU ohne Abstinenz-Nachweise?