Kompakt und gründlich:
MPU mit Drogen-Fragestellung
Was dieser Beitrag behandelt:
Hier wartet ein sehr langer Text auf Sie! Das ist unvermeidbar, weil es sich um die kompletten Grundlagen der so genannten D-Hypothesen handelt.
- Was D1, D2, D3 oder D4 bedeutet
- Brauchen Sie Abstinenznachweise?
- Die Sonderrolle von Cannabis
- Was ändert sich durch Legalisierung?
Bei jeder MPU-Fragestellung gibt es mehrere "Schubladen" (die so genannten Hypothesen). Jeder wird in eine dieser Hypothesen eingeordnet. Wo Sie landen ist deshalb sehr wichtig, weil sich daraus ergibt, welche Auflagen Sie erfüllen müssen, um eine positive Prognose bekommen zu können. Bei der Drogen-MPU sollte es Ihr Ziel sein, wenn irgendwie machbar in D3 oder D4 zu landen (das ist die "einfachste" Hypothese), weil Sie dann normalerweise keine Entwöhnungsbehandlung nachweisen müssen.
Ich möchte hier sehr genau darstellen wie der Gutachter für die Entwicklung seiner Beurteilung arbeiten muss und an welchen Kriterien er sich dabei zu orientieren hat. Dieses Wissen ist sehr wichtig, weil es Ihnen hilft nicht ahnungslos über einen Stein nach dem anderen zu stolpern und am Schluss ein schlechtes Gesamtbild abzugeben.
Dazu folgende Anmerkung von mir:
Bevor Sie Ihr Geld in eine MPU-Vorbereitungsmaßnahme investieren, empfehle ich dringend, dass Sie verbindlich klären, ob die gezielte Vorbereitung auf das Gespräch mit dem MPU-Gutachter und die Beurteilungskriterien im Detail Inhalt der Maßnahme sind.
Je nach dem Selbstverständnis des Verkehrspsychologen, der die Vorbereitung anbietet, kann das stark abweichen. Psychologen, die überwiegend therapeutisch ausgerichtet arbeiten, verfolgen nämlich einen völlig anderen Ansatz, bei dem Ihr Führerschein nur ganz am Rande interessiert.
Solche Maßnahmen sind meistens sehr langwierig und teuer. Ich persönlich halte davon nichts und kann nur abraten!
Es ist übrigens auch ein weit verbreiteter Aberglaube, dass Bestehen oder Durchfallen am Ruf des Vorbereiters hängt ("ich mache die Vorbereitung bei XY, der früher selber MPU-Gutachter war!"). Ihr individueller Fall und Sie als Person werden begutachtet und nicht die Institution, wo Sie die Vorbereitung gemacht haben!
Die vier Hypothesen
Der psychologische MPU-Gutachter hat ja die nicht ganz einfache Aufgabe eine Progno≠se über Ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr abzugeben. Wie er dabei vorzuge≠hen hat, das steht in den offiziellen Beurteilungskriterien, an die er sich verbindlich halten muss. Jeder einzelnen Hypothese sind Voraussetzungen zugeordnet, die der MPU-Kandidat er≠füllen muss um eine positive Prognose erhalten zu können. In welche Hypothese Sie gesteckt werden, das entscheidet sich im Lauf des Gesprächs mit dem psychologischen Gutachter. Dabei ist er nicht völlig frei, hat aber einen gewissen Entscheidungsspielraum. Ihr Interesse muss es natürlich sein in einer möglichst günstigen Hypothese zu landen.
Die Hypothesen D1 bis D4
Für Drogen-MPU ist grundsätzlich immer ein Abstinenznachweis nötig (außer bei D4, das bisher sehr kritisch angesehen wurde, aber jetzt wegen der bevorstehenden Teil-Legalisierung wirklich interessant wird). Der Abstinenznachweis kann durch Urinscreenings erfolgen oder durch Haaranalysen. Pro cm Haarlänge wird rückwirkend 1 Monat Nachweisdauer angenommen. Obwohl die entscheidenden Substanzen in den Haaren wesentlich länger erhalten bleiben, wird seit der vorletzten Aktualisierung der Beurteilungskriterien nur noch maximal 6 Monate pro Haaranalyse anerkannt, und die Haarprobe muss von einem Verkehrsmediziner abgenommen werden (also nicht mehr einfach vom Hausarzt). Einen vernünftigen Grund für diese beiden Vorgaben gibt es nicht.
Hypothese D1
"Es liegt eine Drogenabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältgung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt."
D1 gilt nur für die klassische Drogenabhängigkeit (also Sucht). In diese Hypothese fallen nur sehr wenige der Drogen-MPU-Kandidaten. Es müssen ganz klare Voraussetzungen vorliegen, um dieser Gruppe zugeordnet werden zu können, z.B. Heroinkonsum. Es reicht also nicht eine diffuse Vermutung oder ein bloßer Eindruck des Gutachters. Grundsätzlich ist es aber möglich, auch aus dieser zugegebenermaßen schwierigen Hypopthese heraus ein positives Gutachten zu erhalten. Die Anforderungen, die dabei erfüllt sein müssen, sind genau definiert. Mit der suchttherapeutisch unterstützten Problembewältigung ist eine vollwertige Entziehungskur ausreichender Länge gemeint. Erst im Anschluss daran beginnt der mindestens 12-monatige Abstinenznachweis zu laufen. Nur unter ganz bestimmten besonderen Voraussetzungen kann der Abstinenznachweis auch schon während der Entziehungskur beginnen.
Die Diagnose Abhängigkeit ist sehr schwerwiegend, was die Fahrerlaubnis angeht, denn Entzug der Fahrerlaubnis geschieht auch dann, wenn der Betroffene gar nicht im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Es wird nämlich vermutet, dass durch den bei Abhängigen zu erwartenden totalen Kontrollverlust bereits eine große Gefahr besteht, er könnte in Zukunft auch dann stark unter Drogeneinfluss fahren, wenn er sich fest vorgenommen hatte das nicht zu tun. Im Interesse der Allgemeinheit ist deshalb Führerscheinentzug nötig.
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Zuordnung zu D1 nicht willkürlich geschieht. Es gibt zwei Wege, wie man dort landen kann:
- Entweder es liegt bereits eine entsprechende externe Diagnose vor oder
- eine Abhängigkeit ist aufgrund der aktuellen Befundlage zu diagnostizieren.
In beiden Fällen liegen die aktuell gültigen Diagnoseschlüssel ICD-10 und DSM-IV zugrunde. - Man mag dem skeptisch gegenüber stehen, aber wenn man sich die Mühe macht das genauer anzuschauen, merkt man doch, dass hier zumindest ziemlich gründlich gearbeitet wird. Es ist sicher nicht zu 100% ausgeschlossen, dass sich jemand die Diagnose Abhängigkeit "auf unglückliche Weise einfängt", aber besonders hoch ist diese Gefahr eines Irrtums nicht. Am ehesten ist der Betroffene dabei selbst unvorsichtig aktiv geworden (z.B. wenn er sich freiwillig in eine handfeste suchttherapeutische Maßnahme begibt, um etwas ganz Anderem, das für ihn noch unangenehmer wäre, zu entgehen). Das kann dann zu einer solchen Diagnose führen, weil die eben ziemlich automatisch am Ende der absolvierten Maßnahme steht (z.B. weil sonst die Krankenkasse nicht zahlen würde!). Man sollte verstanden haben, dass auch die Zuordnung in D1 keineswegs eine positive MPU ausschließt. Es ist aber wichtig, dass man genau darauf achtet, was in diesem Fall als Voraussetzungen nötig ist. Ohne entsprechende Abstinenznachweise (siehe weiter unten) braucht man gar nicht anzutreten. Und vorherige Teilnahme an einer suchttherapeutischen Maßnahme wird auch mindestens gerne gesehen.
Hypothese D2
"Es liegt eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, die sich im missbräuchlichen Konsum von Suchtstoffen, in einem polyvalenten Konsummuster oder auch im Konsum hoch suchtpotenter Drogen gezeigt hat. Diese wurde problemangemessen aufgearbeitet und eine Drogenabstinenz wird ausreichend lange und stabil eingehalten."
Bei D2 kommen also der zeitlichen Dauer und der Intensität des Drogenmissbrauchs große Bedeutung zu. So werden die meisten psychologischen Gutachter dazu tendieren eine fortgeschrittene Drogenproblematik schon dann zu sehen, wenn nachweislich Rückfälle nach abstinenten Phasen vorgekommen sind. Bei Cannabiskonsum spielt die Höhe der gemessenen Werte eine wesentliche Rolle: Vor allem der Wert THC-COOH gibt Auskunft über den Konsum der letzten Zeit. Als "Schallmauer" wird meistens der Wert 75 ng gesehen. Unterhalb davon kann der Konsum noch als gelgentlich verkauft werden, während er darüber aber als regelmäßig eingestuft wird. Es gibt dabei eine kleine Feinheit: Da der THC-COOH-Wert auch davon beeinflusst wird, ob zum Zeitpunkt der Messung ein aktiver THC-Wert vorliegt (also vor noch nicht besonders langer Zeit konsumiert wurde - 1 ng gilt meist als Grenzwert), verschiebt sich die Grenze (gelegentlich oder regelmäßig) bei Vorliegen eines nennenswerten THC-Wertes von 75 auf 150.
Es gibt zwar keine verbindliche Vorgabe dafür, aber man kann doch eine deutliche Tendenz dazu feststellen bei regelmäßigem Konsum die Einstufung auch bei nur THC-Konsum in die Hypothese D2 vorzunehmen. Kommt dann evtl. noch nennenswerter Alkoholkonsum gleichzeitig vor, bedeutet das auf jeden Fall immer 12 Monate Abstinenznachweis, und zwar meistens für Drogen und Alkohol!
Hypothese D3
"Es liegt eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vor. Ein ausreichend nachvollziehbarer Einsichtsprozess hat zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt."
Man hört oft, dass die Einstufung in D3 nur möglich ist, wenn lediglich Cannabis konsumiert wurde. Das ist in dieser strengen Form aber nicht zutreffend. Das Kriterium D 3.1 formuliert das etwas näher: "Der Klient konsumierte häufiger oder gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis und/oder nur gelegentlich eine Droge mit einer höheren Suchtpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis." Konkret ist das so zu verstehen, dass auch Stoffe wie XTC, Amphetamine oder Kokain nicht automatisch zum Ausschluss von D3 führen müssen, wenn sie nicht die konsumierte Hauptdroge waren. Heikel wird die Angelegenheit aber dann, wenn gleichzeitig auch Alkohol mit im Spiel war. Diese Bewertung geht darauf zurück, dass eine ziemlich unglückliche sprachliche Formulierung die Kombination aus Alkohol und anderen Drogen als besonders gefährlich beschreibt und das leider auch in nicht mehr anfechtbaren Gerichtsurteilen bestätigt wurde. Wenn irgendwie halbwegs realistisch vertretbar sollte man also unbedingt drauf achten, dass man nicht leichtfertig angibt z.B. gleichzeitig Cannabis geraucht und Alkohol getrunken zu haben.
Hypothese D4
"Es liegt ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vor. Eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss kann auch bei ggf. fortbestehendem Konsum zuverlässig vermieden werden."
D4 ist eine Besonderheit des normalerweise nur drei Abstufungen umfassenden Hypothesensystems. So alltagsnah diese Hypothese D4 auf den ersten Blick auch erscheinen mag, kommt sie doch bisher nur selten vor. D4 darf nämlich nur dann angewandt werden, wenn sich das Konsumverhalten nicht in D1 bis D3 einordnen lässt. Vor allem D3 gegenüber ist ist diese Abgrenzung aber oft nicht klar zu ziehen. Wenn man sich das genauer anschaut, sieht es ja so aus, dass nur dann D4 Sinn macht, wenn weiterer Konsum geplant ist. Prinzipiell ist auch D4 mit Abstinenznachweis und dauerhaftem Verzicht möglich, aber das ist dann auch nicht wesentlich anders als D3 - also macht keinen wirklichen Sinn.
Angesichts der aktuellen Entwicklung (teilweise Legalisierung THC) ist da viel in Bewegung. Momentan gilt der Wert von 1,0 ng/ml noch, aber ich rechne damit, dass auch da eine Anpassung kommen wird. Die Vorbereitung mit Ziel D4 sehe ich insgesamt längst nicht mehr so problematisch wie noch vor kurzer Zeit. Dreh- und Angelpunkt wird die Frage nach dem Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren sein.
Stichwort: Konsummotive
Für den MPU-Gutachter ist es von entscheidender Wichtigkeit zu verstehen, warum Sie überhaupt zu Drogen gegriffen haben, denn ohne dieses Wissen ist eine wesentliche Voraussetzung nicht mehr gegeben, dass er überhaupt eine Prognose abgeben kann. Sie müssen ihm an dieser Stelle also etwas Handfestes liefern.
Soziale Faktoren
Bei Drogenkonsum wird eher als bei Alkoholkonsum der Einfluss des sozialen Umfeldes als Erklärung bei der MPU akzeptiert. Enger Kontakt zu einer gewissen Szene machen einfach den Drogenkonsum wesentlich wahrscheinlicher, auch ohne dass sonst ein besonderer Grund dafür nötig ist. Dieses Konsummotiv hat allerdings seine Grenzen und seine Schattenseiten: Zunächst einmal ist das Lebensalter dabei nicht unwesentlich. Während es nichts Ungewöhnliches ist, dass man sich mit 16, 18 oder 20 Jahren eben entsprechend leicht und ohne große überlegungen auf alles Mögliche einlässt und sicher auch der Reiz des Ausprobierens nicht unwichtig ist, wird der MPU-Gutachter aber ganz bestimmt von einem 35 oder 40 Jahre alten Klient hier ein erheblich anderes Verhalten voraussetzen. Wer sich nämlich in diesem Alter noch immer so leicht auf so etwas einlässt, der blickt entweder auf eine schon lange entsprechende Lerngeschichte zurück, oder er ist für Einflüsse von außen sehr empfänglich - also leicht zu beeinflussen und wenig stabil.
Entlastungskonsum
Es gibt Konsummotive, mit denen man deutlich günstigere Ausgangsbedingungen hat. Diese Motive haben die Bezeichnung Entlastungskonsum als Oberbegriff. Ich will erklären, was es damit auf sich hat.
Jeder weiß, dass es im Leben Ereignisse gibt, die eine erhebliche Belastung bedeuten. Worin im einzelnen diese Belastung besteht, das kann sehr unterschiedlicher Art sein: Es kann sich z.B. um Schicksalsschläge handeln, die man nicht selbst verursacht hat (oft mit dem Effekt, dass man sich ausgeliefert und hilflos fühlt), oder es können hartnäckige Beziehungsprobleme bis hin zur Trennung sein, aber auch für Außenstehende ganz alltägliche Dinge, hinter denen sich z.B. eine schwierige Situation am Arbeitsplatz (evtl. bis hin zum Mobbing) verbirgt. Worin genau die Belastung liegt, das ist nicht weiter festgelegt und von Fall zu Fall sehr verschieden. Allen diesen Belastungssituationen gemeinsam ist, dass es nicht nur kurzfristige Auswirkungen sind, sondern sich über Monate bis viele Jahre hinziehen können. Sie kosten Kraft und schränken die Lebensqualität merklich ein. Der Betroffene wird also den immer dringenderen Wunsch haben diese Konstellation zu verändern. Leider ist das aber nicht immer so einfach, wie man es gern hätte, und es ist ohne weiteres möglich, dass man keinen Weg hinaus sieht oder sich einfach aus verschiedenen Gründen nicht lösen kann.
Hier kann die Droge ins Spiel kommen (auch das auf unterschiedliche Weise). Sie kann nämlich eine Art Ventilfunktion übernehmen und den subjektiv erlebten Druck reduzieren oder zeitweise ein Stück weit in den Hintergrund schieben. Genau das ist mit dem Oberbegriff Entlastungskonsum gemeint. Wichtig ist, dass Sie verstehen, dass durch diese Koppelung, die zum Drogenmissbrauch führt, ein ganz wesentlicher "Hebel" vorhanden ist, an dem für die MPU wichtige Veränderungen ansetzen können: Wenn es gelingt, den "Kern" der Belastung anzugehen und einen anderen, besseren Umgang damit zu finden, verliert die Droge ihre entlastende Funktion.
Abstinenznachweise
Die Frage nach den Abstinenznachweisen ist ein wichtiger Punkt, der sehr kleinlich gesehen wird. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Urinscreenings
- Haaranalysen
Urinscreenings
Dafür muss ein schriftlicher Vertrag mit einer dafür zugelassenen Stelle (das sind vor allem die MPU-Stellen selbst) geschlossen werden. Bei einem 6-Monats-Vertrag wird man insgesamt 4 Mal kurzfristig einbestellt, beim 12-Monats-Vertrag 6 Mal. Kurzfristig bedeutet, dass man spätestens 24 Stunden nach Aufforderung erscheinen muss, sonst verfallen die Abstinenznachweise. Das bedeutet, dass Urinscreenings für alle diejenigen problematisch sind, die z.B. beruflich öfters auswärts unterwegs sind und so kurze Termine nicht einhalten können.
Urinscreenings haben natürlich den Nachteil, dass man wrklich zuverlässig erreichbar sein muss, weil beim Platzenlassen einer Einbestellung der gesamte Abstinenznachweis verloren geht, also auch die bereits erfolgreichen Kontrollen.
Haaranalysen
Als Alternative zu den Urinscreenings kommen Haaranalysen in Frage. Weil pro Monat ein durchschnittliches Haarwachstum von 1 cm angenommen wird, müssen die Haare ausreichend lang sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass die Haare nicht gefärbt wurden.
Für 6 Monate Abstinenznachweis braucht man 1 Haaranalyse von mindestens 6 cm langen Haarenn, für 12 Monate entsprechend 2 Haaranalysen mit 6 Monaten Zeitabstand. Haaranalysen haben den Vorteil, dass man damit 6 Monate rückwirkend nachweisen kann, wenn in dieser Zeit bereits wirklich kein Konsum mehr stattgefunden hat. Allerdings dauert es etwas, bis die "sauberen" Haare aus der Kopfhaut gewachsen sind. Von mindestens 4-6 Wochen ist erfahrungsgemäß auszugehen.
Vorsicht ist auch geboten, wenn man noch in Kreisen verkehrt, in denen weiter gekifft wird. Die Nachweismethoden sind inzwischen wirklich sehr, sehr fein. Es kann im ungünstigen Fall schon reichen, wenn man mit den Haaren rein äußerlich problematischen Kontakt hatte (z.B. durch reiben an der Lehne des Sofas in einem erheblich "verseuchten" Raum).
Zusammenfassung:
Sie kennen jetzt die D-Hypothesen und die unterschiedlichen Hypothesen. Damit haben Sie eine gute Grundlage, um mit einer soliden Vorbereitung zu beginnen - mehr aber noch nicht. Klären Sie frühzeitig, ob Sie irgendwelche Nachweise (Stichwort: Abstinenz) brauchen und wie lange.
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