Es war ja schon lange angekündigt aber der Erscheinungstermin immer wieder verschoben worden: Die amtlichen Beurteilungskriterien für Fahrtauglichkeit – also die „MPU-Bibel“ gewissermaßen – sind umfangreich überarbeitet worden. In Buchform sind das jetzt stolze 450 recht klein gedruckte Seiten.
Natürlich ist längst nicht alles neu, aber weil die Anordnung im Buch neu gemacht wurde, kommt man um ein gründliches und aufmerksames Studium nicht herum. Ich werde demnächst im Detail darauf eingehen und natürlich diese Homepage auch auf den aktuellen Stand bringen. Hier eine erste kurze Information:
Beurteilungskriterien: Was ist neu?
Sofort ins Auge fällt, dass es jetzt eine neue eigenständige Themengruppe gibt: die M-Hypothesen. Neben Alkohol, Drogen und Verkehrsauffälligkeiten spielen jetzt Dauermedikation und Medikamentenmissbrauch bei der MPU eine zentrale Rolle. Das war eigentlich längst überfällig, weil diese Fragen bisher weitgehend durch das Raster durchgefallen sind. So war es manchmal schon kurios anzusehen, wie schwer sich die MPU-Gutachter z.B. bei Cannabis auf Rezept getan haben. In Zukunft wird das unter M-Hypothesen (Dauermedikation) fallen. Ob und inwieweit das eine Verschärfung oder Erleichterung bedeuten wird, darauf werde ich sicher noch in einem eigenen Beitrag im Detail eingehen.
Neue Beurteilungskriterien gültig ab wann? – Übergangsfrist
Natürlich ist es nicht machbar die neuen Regelungen sofort verbindlich werden zu lassen, weil teilweise ja auch Vorgaben für Abstinenznachweise o.ä. sich ändern werden und es unzumutbar wäre die Klienten plötzlich vor ganz neue Tatsachen zu stellen. Vorgesehen ist, dass die neuen Beurteilungskriterien ab Juni 2023 in vollem Umfang gültig sein sollen. Es macht aber trotzdem Sinn sich schon jetzt zu informieren, weil neue Tendenzen wahrscheinlich schon jetzt in Grenzfällen die Begutachtung beeinflussen werden.