Wer zur MPU muss, hat meistens bereits vorher die Fahrerlaubnis verloren. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Konstellationen, wo der Betreffende momentan noch fahren darf (z.B. ist das oft der Fall bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad), aber bis zu einem gesetzten Zeitpunkt die positive MPU vorlegen muss, damit er den Führerschein weiterhin behalten kann.
Wenn Sie diese Aufforderung nicht einhalten (oder nicht einhalten können – z.B. weil die Zeit für einen nötigen Abstinenznachweis nicht mehr reicht), wird nach Überschreiten der gesetzten Frist die Fahrerlaubnis entzogen.
Man findet immer wieder Empfehlungen, dass man diesen Schritt doch damit umgehen kann, dass man den Führerschein rechtzeitig freiwillig abgibt. Damit spart man sich die Gebühr für den Entzug der Fahrerlaubnis.
Das trifft zwar tatsächlich zu, aber man sollte vorher genauer drüber nachdenken: Die betreffende Gebühr ist nicht besonders hoch (meistens weniger als 50 Euro). Dem steht aber gegenüber, dass bei Entzug des Führerscheins automatisch alle vorhandenen Punkte gelöscht werden, während sie aber beim freiwilligen Abgeben erhalten bleiben. Es kann deshalb schon eine Überlegung lohnen, ob einem das die ersparte Gebühr wirklich wert ist; vor allem dann, wenn das Punktekonto schon beträchtliche Höhe erreicht hat.