Tübingen hat nicht nur einen OB, der vor lauter genialen Ideen glänzt (Boris Palmer) wie aktuell die regionale Abwrackprämie für ältere Zweitakt-Mopeds (stimmt, ich hab neulich auch schon wieder sagenhafte zwei solche Mopeds gesehen, als ich einen ganzen Nachmittag lang in TÜ unterwegs war!), sondern auch die Führerscheinstelle ist dort immer für eine Überraschung gut.
Die aktuelle Großtat der Tübinger Führerscheinstelle: Ein MPU-Kunde von mir, der kürzlich sein positives Gutachten abholen konnte, bekam mitgeteilt, dass es da noch ein kleines Problem gäbe: Er hat ja den Führerschein schon ziemlich lang weg, und deshalb möchte man von ihm doch bitteschön erst noch eine neue theoretische und praktische Fahrprüfung sehen! Wohl gemerkt, es ging nicht darum, dass er den Führerschein neu machen sollte (die alte 2-Jahres-Grenze dafür wurde ja bereits 2009 abgeschafft), sondern nur die Prüfungen neu, aber keine Pflicht-Fahrstunden.
Ich bin kein Jurist und hatte jetzt auf die Schnelle auch keine Gelegenheit mich entsprechend zu informieren, kann mir aber kaum vorstellen, dass es für ein solches Vorgehen eine Rechtsgrundlage gibt. Mein Klient war jedenfalls ziemlich angenervt, weil das aktuell nicht der erste Stein war, der ihm in den Weg gelegt wurde. Er hat deshalb die beiden Prüfungen wie verlangt gemacht und darf inzwischen wieder fahren.
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