Wer zur MPU „verdonnert“ wurde, der muss eine Erklärung unterschreiben. Man sollte dabei sehr genau hinsehen!
Im Umgang mit Behörden neigen viele Menschen dazu viel zu leichtgläubig zu sein und ihnen vorgelegte Papiere („Das hier müssen Sie noch unterschreiben!“) einfach als das-wird-schon-richtig-sein hinzunehmen. Wer aber vernünftig auf die MPU vorbereitet ist, der sollte auch längst seine Rechte kennen.
Die Einverständniserklärung, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt wird, sollten Sie lediglich als einen Formulierungsvorschlag der Führerscheinstelle ansehen, dem Sie so zustimmen können oder auch nicht.
Ohne was es nicht geht
Der Zweck der zu unterschreibenden Erklärung ist es, Ihnen keine Handhabe zu Beschwerden gegen die Führerscheinstelle zu geben. Deswegen müssen Sie auf jeden Fall folgendem zustimmen:
- dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass Sie die Kosten der MPU selber tragen müssen
- dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Führerscheinakte an die durchführende MPU-Stelle verschickt wird (sonst fehlen dem MPU-Gutachter nämlich wesentliche Informationen, ohne die er keine Prognose stellen könnte)
- bei welcher MPU-Stelle Sie begutachtet werden wollen (freie Auswahl in ganz Deutschland; eine evtl. angehängte Liste ist nur ein Vorschlag – keine Verpflichtung)
Unterschreiben Sie nichts, das irgendwie über diese drei Punkte hinaus geht!
Um es krass auszudrücken: Es wäre auch möglich, dass dieser „Formulierungsvorschlag“ den Satz enthält, dass Sie freiwillig einen Betrag in Höhe von xx Euro an die gemeinnützige Vereinigung xy spenden werden. Würden Sie das unterschreiben? Zumindest misstrauisch würden sicher viele werden. Es ist kaum zu erwarten, dass solche oder ähnliche Formulierungen in der Erklärung drin stehen (und auch mit dem Kauf einer Waschmaschine ist eher nicht zu rechnen). Gar nicht so selten sind aber zusätzliche Formulierungen, die darauf rauslaufen, dass Sie Ihr Einverständnis damit erklären, dass das Gutachten direkt an die Führerscheinstelle verschickt werden darf (manche Naivlinge sehen darin eine kostenlose Serviceleistung…), und von der Schweigepflicht entbinden Sie Arzt und Psychologe der MPU natürlich auch gleich noch.
Tun Sie das auf keinen Fall!!! Streichen Sie alle Formulierungen, die in eine solche Richtung weisen und über die drei oben genannten Aussagen hinaus gehen klar und unmissverständlich dick durch. Sie sollen nämlich nur dazu dienen möglichst sicherzustellen, dass die Führerscheinstelle im Falle eines negativen Gutachtens Zugriff auf dessen Inhalte erhält. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet (und es wäre sehr dumm!)
Dass man vor Versand der Führerscheinakte an die MPU-Stelle natürlich auf jeden Fall noch selbst Akteneinsicht genommen haben sollte, weiß jeder Kandidat, der vernünftig auf seine MPU vorbereitet antritt.