Anspruch und Wirklichkeit der MPU

Sehr oft ist zu hören, dass von Betroffenen die MPU als extrem ungerecht und willkürlich empfunden wird. Von der anderen (offiziellen) Seite wird die Einrichtung MPU als etwas mustergültig Überwachtes und eben gerade nicht Willkürliches verkauft. Das sind zwei Sichtweisen, die weiter kaum auseinander liegen könnten. Ich möchte deshalb in diesem Beitrag genauer hinsehen und untersuchen, wie die Wirklichkeit aussieht. 

Erste Annäherung

Unbestreitbar ist, dass es Verkehrsteilnehmer gibt, die durch ein besonders problematisches Verhalten ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko darstellen und dass davon auch Unbeteiligte betroffen sein können. Fast immer sind solche „Problem-Fahrer“ bereits auffällig geworden (oft schon mehrmals) und bestraft worden. Mit der MPU bekommt man erst zu tun, wenn man eine ziemlich genau definierte Grenze überschritten hat.

Dazu ein Beispiel: Zur MPU mit Alkohol-Fragestellung wird man aufgefordert, wenn man als Verkehrsteilnehmer einen Promillewert von 1,60 oder höher erreicht hatte oder bereits zum zweiten Mal innerhalb von 10 Jahren(!) mit mindestens 0,50 ‰ im Straßenverkehr erwischt wurde.

Die 1,6-Promille-Grenze kennen fast alle, die 10-Jahres-Regelung aber nur sehr wenige. Wen es damit erwischt, der fällt meistens aus allen Wolken, wenn ihm der MPU-Brief ins Haus flattert. Und natürlich fühlt er sich in seiner Ahnungslosigkeit erst mal sehr, sehr ungerechnet behandelt!

So weit auch der Ärger halbwegs nachvollziehbar ist, sollte man aber nicht übersehen, dass es sich um ein ganz klares Nicht-Wissen handelt, eine klassische Informationslücke also. Der Betroffene hat einfach die erste Trunkenheitsfahrt auf die leichte Schulter genommen (besonders häufig bei lediglich einem Monat Fahrverbot) und es versäumt sich schlau zu machen, was künftig als Wiederholungstäter auf ihn zukommen würde.

Tatsächlich kommt es nur sehr selten vor, dass eine MPU verlangt wird und dass man das nicht hätte vorher wissen können. Beklagen könnte man sich also höchstens darüber, dass man nach dem ersten Verstoß nur selten von der Führerscheinstelle ausdrücklich auf den Beginn der 10-Jahres-Frist hingewiesen wird.

Die Gefahrenabwehr

Es dürfte schon klar geworden sein, dass der angestrebte Sinn der MPU in der Abwehr besonderer Gefahren für die Allgemeinheit im Straßenverkehr liegt. So allgemein formuliert ist dagegen sicher nichts zu sagen. Wie so oft, steckt der Teufel aber im Detail.

Zur MPU kommt es ja erst, wenn sich einer bereits entsprechend drastische Auffälligkeiten geleistet hat. In der Praxis läuft es meistens darauf hinaus, dass schon etwas geschehen ist, das die Führerscheinstelle als erhebliche Gefährdung erkennen konnte. Die Aufgabe der MPU besteht jetzt darin, dass kompetente Fachleute (ein Verkehrsmediziner und ein psychologischer MPU-Gutachter) den Klienten mit seinem individuellen Fall genau unter die Lupe nehmen mit dem Ziel, dass sie eine verbindliche Aussage machen müssen, ob er in Zukunft weiterhin ein gefährlicher Verkehrsteilnehmer wäre – oder ob er sich eben entsprechend geändert hat, dass man ihn jetzt wieder auf die Allgemeinheit loslassen kann.

Abgesicherte Prognose als anspruchsvolle Aufgabe

An dieser Stelle wird es verdammt schwierig. Prognosen sind ja bekannt dafür, dass sie manchmal erstaunlich weit daneben liegen können. Je zuverlässiger eine Prognose sein soll, um so weiter steigt der dafür nötige Aufwand. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Es wäre unrealistisch den Aufwand so hoch zu schrauben, dass eine kaum mehr zumutbare zeitliche, psychische und finanzielle Belastung für den Klient entstehen würde. Das finde ich auch völlig nachvollziehbar.

Das Problem ist, dass eine „Begutachtung light“ zwar eine gewisse Tendenz aufzeigen kann, aber bestimmt keine belastbare Prognose liefern würde. Man hat deshalb nach einem praktikablen Kompromiss gesucht. Im Fall der MPU sieht der folgendermaßen aus:

Eine umfangreiche Expertengruppe zur Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung befasst sich mit diesem Problem und hat eine ganze Reihe von Beurteilungskriterien ausgearbeitet, die laufend weiter entwickelt werden. Aktuell liegen sie in der 3. Auflage vor und sind gewissermaßen die „Bibel“ für den MPU-Gutachter. Die Absicht dabei war es ein recht detailliertes Grundgerüst zu schaffen, innerhalb dessen die MPU erfolgen muss. Man wollte dadurch den zusätzlichen Unsicherheitsfaktor unterschiedlicher Arbeitsweise der einzelnen Gutachter beseitigen, was auch zu einem guten Teil gelungen sein dürfte. Die Hoffnung dabei war natürlich, dass die Qualität der Prognose steigt.

Prognose oder Momentaufnahme?

Ich greife nochmals das Beispiel Alkohol heraus. Die Statistik zeigt, dass von allen Fahrerlaubnisinhabern, die wegen Alkohol auffällig geworden sind, bei einer Auswertung 5 Jahre später mehr als jeder Dritte schon wieder rückfällig geworden ist. Ich meine, dass diese Zahl für den Anspruch einer Prognose dann doch sehr ernüchternd ist.

Die Realität sieht also realistisch betrachtet so aus, dass die MPU vielleicht eine ganz gute Momentaufnahme liefern mag, vom hoch gesteckten Ziel einer belastbaren Prognose aber weit entfernt ist. Daran ändern auch Expertenkommission und zwingend vorgegebene Beurteilungskriterien nichts.

Licht- und Schattenseiten

Ich meine, es ist unübersehbar, dass die MPU das nicht einlösen kann, womit sie nach außen hin ja antritt: eine solide untermauerte Prognose über das künftige Verhalten der Klienten abzugeben. Ich finde, bei einer so hohen 5-Jahres-Rückfallquote wird einfach der eigene Anspruch viel zu wenig erfüllt.

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Ich sage nicht, dass die MPU überhaupt nichts bringt. Sie hat eine positive Auswirkung auf die Reduzierung der Unfallzahlen. Allerdings klaffen der Anspruch und die Realität doch recht weit auseinander.

Bei aller Kritik und Ablehnung der MPU gegenüber sollte man aber einen wesentlichen Vorteil nicht übersehen: Die Beurteilungskriterien sind für jeden MPU-Gutachter wirklich verbindlich. Die so oft behauptete Willkür bei der MPU ist viel, viel geringer als es den Betroffenen erscheint. Warum das so ist? Ganz einfach: Die meisten Betroffenen kennen halt die Beurteilungskriterien nicht mal ansatzweise. Viele wissen nicht einmal, dass sie existieren! Wer so zur MPU antritt, der gleicht einem, der zu einer Schachpartie antritt, aber nicht mal weiß wie die Figuren ziehen dürfen. Auf die MPU bezogen: Die scheinbare Willkür steckt in Wirklichkeit zu mindestens 90% im Nicht-Kennen ganz wesentlicher Voraussetzungen.

Was folgt daraus?

Die gute Nachricht: Das Bestehen der MPU ist nicht davon abhängig, ob dem Gutachter Ihre Nase gefällt oder nicht. Es gibt ganz bestimmte Voraussetzungen und Regeln, die erfüllt sein müssen – dann steht dem positiven Ergebnis nichts mehr im Weg.

Die weniger angenehme Nachricht: Diese Voraussetzungen sehen genau betrachtet je nach dem individuellen Fall unterschiedlich aus. Was beim einen Kandidat gereicht hat, kann beim anderen zum negativen Gutachten führen. Die Grundlage sind – wie schon mehrfach gesagt – die Beurteilungskriterien. Die muss man sich aber eher wie eine Art „Filter“ vorstellen, durch den der Gutachter Ihren Fall betrachtet. Und weil das eine Menge Tücken und Fallstricke enthalten kann, deshalb ist es eine schlechte Idee ohne eine professionelle Vorbereitung zur MPU anzutreten.

Besonderheit meiner Vorbereitung

Ich bereite ganz gezielt auf das einstündige Gespräch mit dem psychologischen Gutachter vor. Sie lernen kennen was genau die Beurteilungskriterien für Ihren Fall fordern und an welchen Stellen im Gespräch der Gutachter wichtige Entscheidungen fällt. Mir ist es dabei wichtig, dass Sie auch wirklich nachvollziehen können, wie sein „Filter“ zum Einsatz kommt und wie er das tut. Ich meine, nur dann sind Sie weitgehend geschützt davor ahnungslos in Fallen zu tappen, die für einen Laien gar nicht sichtbar sind.

2 Gedanken zu „Anspruch und Wirklichkeit der MPU“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren
    Für mich ist das nach ca. 1 Stunde gefällte Urteil dennoch WILLKÜR.
    Ein deutsches Gericht verurteilt einen Straftäter ( Alkohol Sünder) das ist okay und gerecht.
    Bei einer MPU ( mit nicht nachvollziehbaren Kosten)
    als nicht Verkerstauglich, danach Teilnahme bei einem Verkehrs Psychologen für 100€ die Stunde ( hätte ich einen Stundenlohn von 100€ bräuchte ich keinen Führerschein dann könnte ich mit dem TAXI zur Arbeit fahren)
    Trotz ein jährigen Abstinenz nachweis, bin ich für die Zukunft ( laut MPU ) nicht fahr tauglich.
    Für mich ist es Willkür nach einer gerichtlichen Verurteilung weiter von einem Amt ungleich behandelt zu werden.
    Es ist für mich : Fehlbeurteilung, Existenz Verlust, Machtmissbrauch und ungerechte Behandlung.
    Sowie unnötige Abzocke.
    Mit freundlichen Grüßen
    U. Hillenbrand

    Ps. DEUTSCHLAND SCHAFT SICH IMMER MEHR AB.
    lieber holt man ausländische Fachkräfte ins Land als die eigenen zu unterstützen.

    Danke für ihr Aufmerksamkeit.

    1. Den Ärger und Frust kann ich durchaus verstehen. Das ging mir damals (2009) genau so als ich selber zur MPU antreten musste aus einem Anlass, den ich als schlechten Witz empfunden habe. Und ich habe mich damals auch ganz besonders über den Berater geärgert, an den ich im Zeitdruck geraten war: ein eingebildetes A…

      Sie sehen also, dass ich schon damals nicht gerade ein Freund des Konstrukts MPU gewesen bin. Tatsache ist aber, dass dieses Konstrukt bald 70 Jahre(!) alt wird und nichts darauf hindeutet, dass es bald abgeschafft werden könnte. Man darf schon mal gespannt sein welche Blüten es treiben wird, wenn bald Cannabis mehr oder weniger vernünftig legalisiert sein wird.

      Das ist aber nur die eine Seite. Wo ich Ihnen nicht ganz zustimme, das ist der Punkt Willkür: Tatsächlich ist in den bald 70 Jahres ihres Bestehens die MPU mit einem beeindruckend ausführlichen und ziemlich starren Gerüst eingeschnürt worden. Die aktuell gültigen Beurteilungskriterien umfassen rund 500 Seiten, an die sich jeder MPU-Gutachter halten muss. Natürlich gibt es dabei „Ausreißer“, aber weil der Markt auch bei der MPU hart umkämpft ist und die MPU-Stellen überwacht werden, würden die Konkurrenten (es gibt ja nicht nur den TÜV sondern derzeit ungefähr 15 konkurrierende Anbieter) da kein Auge zudrücken. Deshalb kommt es durchaus immer wieder vor, dass die eine oder andere MPU-Stellen-Institution ihre Zulassung verliert.

      Welche Schlussfolgerung sollte man ziehen?
      1) Die MPU gibt es in Deutschland nun mal und die wird es auch weiterhin geben.
      2) Wer sich – wie auch immer – eine MPU eingefangen hat, kommt auf brauchbare Weise nicht drum rum.
      3) Die MPU ist ziemlich genau geregelt, also nicht so willkürlich wie es den meisten erscheint.
      4) Der einzig sinnvolle Weg ist eine gute Vorbereitung, dann ist die Gefahr des Durchfallens sehr gering.

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