Ihre Führerscheinakte

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Die Führerscheinakte wird mit dem Flensburger Verkehrsregister-Auszug (FAER) gleich gesetzt. Das ist etwas ganz anderes!

In Flensburg werden die Punkte für alle Fahrerlaubnis-Inhaber von ganz Deutschland verwaltet. Dort ist also Ihr „Punktekonto“ gespeichert und wird automatisch auf dem laufenden gehalten, wenn z.B. Punkte das Ende der Lebensdauer erreicht haben und gelöscht werden müssen, oder natürlich, wenn neue Punkte dazu gekommen sind.

Ihre Führerscheinakte befindet sich aber bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle (meistens dem Landratsamt angegliedert, aber das kann regional auch anders organisiert sein) und liegt dort ganz traditionell als ein mehr oder weniger dicker Aktenordner vor. Dort sind zwar auch Ihre Punkte enthalten, meistens aber nicht nur. Der für Sie zuständige Sachbearbeiter darf nämlich in der Führerscheinakte alles sammeln, was irgendwie im weiteren Sinne von Belang für Ihr Verhalten im Straßenverkehr sein kann. Weil das eine recht schwammige Angelegenheit ist, kann allerlei drin stehen, das Sie selbst wahrscheinlich niemals mit Verkehrsverstößen in Verbindung gebracht hätten. Vor allem sollten sie sich nicht darauf verlassen, dass alles ganz brav gelöscht wird wenn das Verfallsdatum erreicht ist.

Man ahnt es schon: Dafür, wie eine Führerscheinakte aussieht, spielt nicht nur das Tun des Inhabers eine Rolle, sondern auch die Arbeitsweise und der Fleiß des zuständigen Sachbearbeiters – was aber leider etwas ist, auf das man selber keinen Einfluss hat!

Die Haltbarkeit der Einträge

Nach der Änderung des Punktesystems zum 1.5.2014 gibt es jetzt ganz klar definierte Fristen, wie lange Punkte bestehen bleiben (bei Geschwindigkeitsüberschreitung sind das zweieinhalb Jahre; das alte System von fast unbegrenzter Verlängerung, wenn immer wieder was Neues dazu kommt, wurde abgeschafft). Daraus sollte man aber nicht schließen, dass das auch für die Führerscheinakte gilt! Auch in Flensburg schon längst gelöschte Punkte bleiben in der Akte trotzdem drin, und zwar oft für mindestens 10 Jahre. Ob das im Einzelfall so Rechtens ist, das ist eine Frage für sich.

Schauen Sie sich also Ihre Führerscheinakte wirklich sehr genau an und reklamieren sie, wenn sie dort etwas finden, wenn Sie dort etwas finden, von dem Sie glauben, das müsste längst entfernt worden sein!

Die zentrale Grundlage für die MPU

Absolut wichtig zu wissen ist es, dass die Führerscheinakte die zentrale Grundlage für die MPU ist. Deshalb wäre es ausgesprochen dumm zur MPU anzutreten ohne den genauen Inhalt Ihrer Führerscheinakte zu kennen. Das wäre ungefähr so dumm wie bei einem Kartenspiel mitzumachen ohne die im Spiel befindlichen Karten zu kennen.

Was in der Führerscheinakte drin steht, dürfen Sie niemals in Frage stellen – nicht einmal dann, wenn es nicht der Wahrheit entspricht! Dahinter steckt folgende Überlegung: Irgendeine verbindliche Grundlage für die MPU ist nun halt mal nötig (das leuchtet ja durchaus ein, meine ich). Für die Aktenlage als Grundlage hat man sich deshalb entschieden, weil dort zu sehen ist, ob ein Verfahren noch läuft oder abgeschlossen ist. Wenn es noch läuft, dann bedeutet das, dass noch Änderungen möglich sind, z.B. auch durch weitere Zeugenaussagen, Einsprüche, Indizien oder Beweise. Bei einem abgeschlossenen Verfahren kann deshalb (nach juristischem Verständnis!) davon ausgegangen werden, dass alle streitigen Fragen endgültig geklärt worden sind, denn sonst wäre das Verfahren ja nicht abgeschlossen. Wenn aber alles geklärt ist, dann dürfen Sie dem auch nicht mal in Details bei der MPU widersprechen, denn Sie würden damit dem Gutachter die Grundlage für seine Prognose entziehen!

Hier lauert eine böse Falle!

Es kommt oft vor, dass ein Anwalt rät diese oder jene Behauptung oder Anschuldigung lieber zu akzeptieren, weil die Aussichten sehr schlecht sind, wenn man dagegen angehen will (z.B. weil mehrere Zeugenaussagen gegen Sie vorliegen und Sie selbst aber allein waren und deshalb keine Zeugen haben). Ein solcher Rat kann aus der Sicht des Anwalts durchaus vernünftig sein. das Problem ist aber, dass Anwälte nur ganz selten Ahnung von der MPU haben.

Ein Rechtsanwalt (meistens ein Fachanwalt für Verkehrsrecht) betrachtet Ihren Fall natürlich aus juristischer Sicht. Wenn Sie nachher aber zur MPU antreten müssen, haben Sie es dort mit einem Verkehrsmediziner und einem Verkehrspsychologen zu tun. Ich meine, es gehört nicht viel Fantasie dazu sich vorzustellen, dass diese beiden unter einer völlig anderen Perspektive auf Ihren Fall schauen werden!

Akteneinsicht

Ich hoffe, Ihnen ist damit klar geworden, warum es so immens wichtig ist, dass Sie unbedingt vor der MPU Akteneinsicht in Ihre Führerscheinakte genommen haben. Sie haben ein Recht dazu, und der Vorgang ist sogar kostenlos. Wer sich nicht einmal diese kleine Mühe macht, der läuft vielleicht geradewegs ins offene Messer, weil er ja den Inhalt der Unterlagen, die dem psychologischen Gutachter bei der MPU vorliegen, nicht wirklich kennt!

Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, dann sollte das natürlich geschehen, bevor die Akte an die MPU-Stelle geschickt wird und nicht erst danach. Rufen Sie einfach bei der Führerscheinstelle an und sagen Sie, was Sie wollen. Sie bekommen dann sehr zeitnah einen Termin.

Wichtig ist die Akteneinsicht aber auch noch aus einem anderen Grund: Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass die eigene Führerscheinakte von ganz alleine auf dem korrekten Stand ist. Wer sich nicht drum kümmert, der braucht sich nicht zu wundern, wenn der Gutachter in der Akte noch uralte Vergehen findet, die schon lange hätten gelöscht werden müssen.

Und auch wenn es nicht jeden Tag vorkommt: Menschen machen bei der Arbeit Fehler. Ich hatte schon mal eine Klientin, die durchgefallen ist wegen Widerspruch zur Aktenlage. Sie wurde nach einem Verstoß gefragt, von dem sie sich sicher war, dass sie das nicht getan hat. In der Akte stand es aber so drin. Sie hatte keine Akteneinsicht genommen. So stellte sich erst nach der MPU heraus, dass in ihrer Akte auch ein paar Seiten drin waren, die durch Namensgleichheit einfach falsch abgeheftet worden sind! – Kontrolle macht also durchaus Sinn.

Und wenn die Akte schon bei der MPU-Stelle ist?

Heißt konkret, dass Sie diesen Beitrag erst viel zu spät gelesen haben! Ja, auch das kommt vor. Lassen Sie das aber trotzdem nicht auf sich beruhen. Wenn die Akte eben bereits verschickt wurde, dann muss sie halt in Gottes Namen noch mal hin und her geschickt werden! Das kostet nicht die Welt (das Porto halt und evtl. eine kleine Bearbeitungsgebühr), aber glauben Sie mir: Sie würden sich sonst wo hin beißen, wenn Sie nur deshalb ein negatives Gutachten einfangen, weil Sie bei der MPU etwas sagen, das nicht mit der Aktenlage vereinbar ist.

Wirklich nie, nie, niemals zur MPU antreten ohne dass Sie Ihre Führerscheinakte genau studiert haben!!!

Noch eine Anmerkung

Falls Sie zu denjenigen gehören, die ihre Führerscheinakte nicht kennen, dann sollten Sie ernsthaft drüber nachdenken, ob Ihre Vorbereitung auf die MPU denn wirklich solide und gründlich genug ist. Es ist keine gute Idee zur MPU anzutreten nach dem Motto: „Mal schauen, vielleicht klappt’s ja!“ Dafür ist die MPU nicht nur viel zu teuer, sondern durchfallen bedeutet auch ganz erheblichen Zeitverlust.

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung auch dann, wenn es schon auf den letzten Drücker ist!

384 Gedanken zu „Ihre Führerscheinakte“

  1. Hallo
    Und was passiert, wenn diese Führerscheinakte nach 18 Jahren lt. schriftlicher Auskunft der FS Stelle gar nicht mehr vorhanden ist?
    Im behördlichen Führungszeugnis fänden sich die Vergehen, welche zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, ja trotzdem wieder. Also weiß die FS Stelle auch, nachdem die Akte bereits vernichtet wurde, warum der Führerschein entzogen wurde und könnte dieses Wissen in ihre Entscheidung über eine MPU einfließen lassen?

    1. Auch das Führungszeugnis hat je nach Art der Verstöße genau festgelegte „Lebenszeiten“ der Einträge. Und selbst wenn der Führerscheinstelle Vorfälle bekannt sind, die schon sehr weit zurück liegen, gibt es dafür dann auch ein Verwertungsverbot – und das ist auch gut so, meine ich. Die Entscheidungen sind meistens wesentlich weniger beliebig und willkürlich, als die meisten glauben. Es kann allerdings sein, dass nicht immer alles von ganz alleine so läuft, wie es eigentlich nach den Bestimmungen müsste. Es ist nicht soooo selten, dass da Fehler passieren (warum auch immer; ich will gar nicht sofort Böswilligkeit unterstellen). Als Betroffener ist es im eigenen Interesse, dass man nicht alles als „wird schon so richtig sein“ hinnimmt, sondern sich eben gegebenenfalls wehrt. Wenn nötig, dann auch mit Anwalt. Dazu sollte man beachten, dass es in einem solchen Fall fast immer um Verwaltungsrecht geht, und nicht um Verkehrsrecht. Es ist also nicht unbedingt gesagt, dass ein Anwalt für Verkehrsrecht diese Feinheiten im Detail kennt, weil das halt ein anderes Fachgebiet ist.

  2. „Auch in Flensburg schon längst gelöschte Punkte bleiben in der Akte trotzdem drin, und zwar für mindestens 10 Jahre.“

    Das stimmt nicht mehr, bzw. stimmte in dieser Absolutheit noch nie. § 29 Abs. 7 StVG bestimmt: „Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung dem Betroffenen für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.“ Diese Vorschrift bindet auch die Fahrerlaubnisbehörde, sodass die Akte ggfs. von Alteinträgen oder alten Gutachten bereinigt werden muss. § 2 Abs. 9 Sätze 1 bis 3 StVG stellt das noch einmal ausdrücklich klar: „Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich.“

    Nach der alten Fassung des § 2 Abs. 9 Satz 2 StVG waren in der Tat zehn Jahre die Mindestfrist und die VZR-Fristen waren nur dann maßgeblich, wenn sie länger waren als diese zehn Jahre. Nach der neuen Fassung der Norm ist aber auch eine frühere Tilgung im FAER für die Führerscheinakte maßgeblich.

    Für im VZR eingetragene Delikte war die Tilgungsfrist des § 29 StVG ohnehin bereits nach der alten Rechtslage auch für die Führerscheinakte bindend, siehe dazu z.B. OVG MV, Beschluss vom 22. Mai 2013, Az. 1 M 123/12 ( https://openjur.de/u/635019.html ).

    1. Hallo ich habe eine frage zum Thema:

      Ich habe in meiner Fuehrerscheinakte einen Eintrag von 08.04.2002 wegen verstoß gegen BTMG und Fahren unter Drogeneinfluss

      und 2 Eintraege von 2009 und 2010 wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad .

      Jetzt meine Frage : darf der Eintrag von 2002 zur Begutachtung mit benutzt werden oder muesste er rein Rechtlich geloescht werden und duerfte nicht mit verwendet werden ???

      1. Für solche Fragen bin ich kein Experte, meine aber folgendes dazu: Wenn innerhalb der 10-Jahres-Frist weitere relevante Verstöße geschehen, bleiben auch die alten Einträge weiter bestehen. – Aber wie gesagt, SICHER WISSEN tu ich es nicht!

    2. Hallo,
      Ich würde mich gerne für den Führerschein anmelden, habe aber Angst eine mpu machen zu müssen. Ich wurde vor 7 Jahren mit Besitz von btm erwischt und hatte eine Gerichtsverhandlung die mit Geldstrafe ausging.
      Kann ich also beim Straßenverkehrsamt Akteneinsicht anfordern und kann so herausfinden ob ich eine mpu machen muss?

      1. MPU kann da durchaus sein, aber das kommt auf die Art der Drogen an. Wenn Sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind, halte ich aber ein fachärztliches Gutachten für wahrscheinlicher – also etwas niederere Hürde…

      2. Im allgemeinen wird Ihre (Geld-)Strafe im Bundeszentralregister (BZR) nach 5 Jahren gelöscht sein! Wenn Sie noch keinen Führerschein gehabt haben und sich auch noch nicht zur Prüfung angemeldet haben, dann gibt es auch noch keine Akte bei der Führerscheinstelle über sie! Grundlage für etwaige Auflagen zur Erteilung der Fahrerlaubnis wie MPU ergeben sich dann vor allem aus dem Inhalt des BZR! Deshalb besser einen vollständigen Auszug aus dem BZR bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Dann wissen sie, ob etwas relevantes für die Führerscheinstelle drin steht.

  3. Wenn ich nach Paragraph 316 StGB einen Freispruch erreicht habe, da ich mich nicht im öffentlichen Verkehrsraum ( Parkhaus außerhalb der Betriebszeiten) befand, droht mir dann aufgrund meines BAK von 2,2 Promille trotzdem eine MPU?

    1. Das dürfte vermutlich davon abhängen, ob etwas vorgefallen ist (also Unfall oder so) oder nicht. Wenn nichts vorgefallen ist, sehe ich nach meinen Kenntnissen keine Voraussetzung für eine MPU und würde mich an Ihrer Stelle mindestens dagegen wehren. Ich bin allerdings kein Jurist und kann nicht ausschließen, dass es nicht doch irgendeine Spitzfindigkeit gibt, auf die zugegriffen werden kann.

    2. Nicht auszuschließen da man Dann (wenn du ein Fahrzeug bewegt hast) und davon ausgeht dass eine alkoholgewöhnung mit bedenkenswerter starker Toleranz vorliegt. Genau deswegen unter anderem muss ich auch eine mpu machen. Man sagt wer ein Fahrzeug überhaupt noch führen kann und dabei ordentlich Dampf auf dem kesseel hat. (ab1. 6%). Der ist kein geselligkeits Trinker sonderm gewohnter Trinker

    1. Normalerweise nicht. In der Realität kommt es aber drauf an, wie eifrig der/die Sachbearbeiter(in) ist. Es ist nicht verboten auch solche Verstöße zu notieren, die keine Punkte gebracht haben. Darüber bekommt die Führerscheinstelle in der Regel ja nichts mit. Wenn der Sachbearbeiter aber von sich aus noch Informationen sammelt, die er bekommen kann (z.B. durch Nachfrage beim Ordnungsamt), wird er die vermutlich auch in der Führerscheinakte festhalten. Auf genau eine solche Weise wurde ich selber nämlich Anfang 2009 zur MPU „gebeten“. Es ist aber glücklicherweise wirklich die Ausnahme.

  4. Hallo danke für die schnelle Antwort.
    Bei mir ist es nämlich so, dass ich bei Amtsarzt war, da ich Drogen besessen habe. Ich habe in den Gespräch angegeben, dass ich nie eine Unfall hatte(habe in dem Moment nicht daran gedacht) nun hoffe ich das er davon keinen Wind bekommt und mich als unglaubwürdig einstuft.

  5. Entschuldige bitte, wenn ich noch einmal nachfragen muss.
    Mir geht das Ganze einfach nicht aus dem Kopf.
    Und zwar würde ich gerne wissen, ob es bei ihnen eventuell einen Anlass zum nachfragen bei dem Ordnungsamt (z.B. Punkte in ihrer Führerscheinakte) gab oder ob einfach so nachgefragt wurde. Außerdem wollte ich fragen, ob Sie aus Erfahrung sprechen, dass es bei ihnen eine Ausnahme und nicht die Regel war. Mein Gedanke hierzu ist einfach, dass dir FSST nicht alle Ordnungsämter anrufen kann oder wird das etwa Zentral irgendwo gespeichert?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Über die genauen Hintergründe kann ich nichts sagen, d.h. man kann nicht sicher wissen, wie herum die Information geflossen ist. Es kann ja auch sein, dass der Sachbearbeiter beim Ordnungsamt von sich aus Mitteilung bei der Führerscheinstelle gemacht hat. Das kriegt man ja nicht unbedingt mit. Besonders häufig ist so etwas nicht, aber es ist eben auch nicht unmöglich. Ich würde einfach Akteneinsicht nehmen, dann ist alle Ungewissheit ausgeräumt. Kostet ja nichts.

  6. Moin ein Anliegen habe ich.Am 16.01.2016 ist mein Tilgungsdatum im VZR nach 15 Jahren.stehen meine Vergehen von 1997 und 2001 im behördlichen Führungszeugnis?Mein privates Führungszeugnis was ich beantragt habe enthält keine Einträge.

    1. Mit dem Führungszeugnis hat das nichts zu tun. Die Fühgrerscheinakte hat ihr eigenes Leben meistens, weil die nicht daueernd jemand rauszieht. Wenn Sie danach besser schlafen können, schadet es aber nichts einfach mal Akteneinsicht zu nehmen und veraltete Einträge löschen zu lassen.

  7. Danke hatte gestern Akteneinsicht.Von 2013 steht ein kleines Vergehen.Mein Tilgungsdatum war gestern.Kann mir die Führerscheinstelle am Montag bei Antragsabgabe dieses Vergehen vorhalten.Mein VZR ist seit gestern blütenrein.

    1. VZR und Führerscheinakte sind zwei eigenständige Verzeichnisse. Wenn es aber nur „ein kleines Vergehen“ war, ist nicht gesagt, dass das interessiert. Da müsste ich aber schon Genaueres insgesamt wissen, um mehr sagen zu können.

  8. Hallo,
    habe gestern meine FAER Auskunft erhalten indem steht das alle Eintragungen am 31.01.2016 getilgt werden.Habe gestern dann noch bei der FSSt angerufen, die meinten aber da wären noch 2 Meldungen von der Polizei wegen verstoß gegen das BtmG von 2007 und 2005. 2007 wurde eingestellt 2005 habe ich 5 Monate erhalten. Mein aktuelles poliz. Führungszeugnis ist aber sauber!!
    Können sie mir diese Sachen noch vorhalten?
    Meine zweite Frage bezieht sich auf die Führerscheinakte :
    Am 31.01 .2016 werden alle Eintragungen im VZR getilgt, ist somit nicht auch die Führerscheinakte mit ALLEN EINTRAGUNGEN gesperrt?
    Danke

    1. VZR und Führerscheinakte sind aus gutem Grund nicht dasselbe: Es können Verstöße im VZR gelöscht sein und damit punktemäßig keine Rolle mehr spielen, aber in der Führerscheinakte stehen sie trotzdem noch drin. VZR betrifft nur den Aspekt Punkte, aber die Führerscheinakte soll eine Art „Gesamtbild“ geben. Wenn man zur MPU aufgefordert wird, passiert das auf der Basis dessen, was in der Führerscheinakte steht – nicht VZR. Dass Flensburger Punkte natrlich auch in der Führerscheinakte landen, das geschieht durch Weiterleitung des Eintrags im VZR an die zuständige Führerscheinstelle. Das ist deshalb so organisiert, weil man ja im Ort X wohnen und gemeldet sein kann, aber ganz wo anders in Deutschland sich einen Punkt einfängt. Davon würde die Führerscheinstelle in X ja nichts wissen. Sie erfährt es aber doch, weil vom VZR eine Nachricht weitergeleitet wird. Gleichzeitig können Sie aber in X etwas anstellen, das gar nicht zu einem Punkteeintrag führt. Die VZR weiß davon nichts. Aber in Ihrer Führerscheinakte steht es eben trotzdem drin!

      1. wie lange steht so ein Führerscheinentzug in der Akte bzw. wie lange DARF es einem vorgehalten werden ?
        Fordert die zuständige Führerscheinstelle in X auch dann die Führerscheinakte an, wenn im Strafbefehl nur 7 Monate stehen ?

        1. Wie lange in der Akte: ich vermute 10 Jahre. Zum Rest kann ich nichts sagen, weil das schon eine sehr spezielle Frage ist, die mit der psychologischen Seite, die ja mehr mein Ding ist, doch sehr wenig zu tun hat.

          1. Soll das heissen wenn eine Trunkenheitsfahrt getilgt ist in Flensburg das die mpu Anordnung dafür weiterhin bestand hat nur weil sie in der Führerschein akte steht obwohl dir der Verstoß nicht mehr vorgehalten werden darf? Das glaube ich nicht ist eine Tat getilgt kann man darauf ja keine mpu mehr anordnen die Tat ist doch getilgt.

  9. Hallo,
    ich habe am 02.02.16 MPU. Hätte da mal ne Frage. Ich bin ein Mensch mit Suchthintergrund…sprich trockener Alkoholiker. Hatte 1998 eine Therapie, nochmals eine 2005 und die letzte war 2014. Seit der letzten Therapie sind endlich meine Fesseln gesprengt, ich bin glücklich und muss nicht mehr kämpfen. Sprichwörtlich ist der Groschen endlich gefallen und ich habe endlich verstanden worum es geht.Ich kann absolut offen mit dem Thema umgehen. Ist ja schliesslich auch ein Teil von mir. Hat ja lange genug gedauert. Dazu kommt das dies jetzt auch meine 3 MPU ist.
    Nun meine Frage. Soll ich alle 3 Therapien erwähnen? Gibt es zu vohergehenden MPU`s Berichte die dem Psychologen vorliegen? Hab so bisschen Sorge das der Psychologe mir da bisschen nen Strick basteln könnte. Gerade mit meiner anzahl an Therapien. Andererseits möchte ich aber gerne absolut offen und ehrlich mit diesem Thema umgehen. Für eine Hilfestellung wäre ich sehr Dankbar. LG und Danke im voraus

    1. Die vorigen MPUs, die Sie abgegeben haben, liegen natürlich in der Führerhscheinakte drin und werden vom nächsten Gutachter bestimmt gelesen. Rechnen Sie auch damit, dass Sie Fragen zu den früheren MPUs gestellt bekommen. Und nehmen Sie unbedingt noch AKteneinsicht, damit SIE SELBER wissen, was der neue Gutachter zu sehen bekommt! Sehr wichtig wird in Ihrem Fall das Thema Rückfallproblematik sein. Darauf sollten Sie sich gut vorbereiten.

  10. Dann hat sich dies aber geändert. Ich kann mich gut erinnern als ich vor Jahren Akteneinicht bei Fsst hatte, war in der Akte ein Deckblatt mit 2 dicken Roten Stempeln „Gesperrt“ und „darf nicht mehr verwertet werden“.
    Meine Frage bezog auch mehr darauf, dass wenn die von mir o.g. Ermittlungen / Strafen ( 2007 / 2005 ) nicht mehr im Poliz. Führungszeugnis auftauchen, also verjährt sind, dürfen die mir noch vorgehalten werden?

    Danke

    1. So bis ins Letzte kenne ich mich da nicht aus, weil ich ja kein Jurist bin. Ich frage mich aber, wozu denn noch etwas in der Akte drin belassen wird, wenn es angeblich eh „nicht verwendet“ werden darf. Das würde ja wenig Sinn machen!

    2. Hallo,
      ich habe meine Führerscheinakte vom Anwalt löschen lassen.
      Nach neuen Gesetz 2014 ist die Akte nach 10 Jahren zu löschen.
      Die Führerscheinstelle hatte anfangs nicht alles gelöscht, worauf der Anwalt die Führerscheinstelle darauf hinwies das dies nicht korrekt ist.
      Ein Monat später bekam er die Akte nochmal, dann war alles gelöscht. Alle Straftaten von 1984-1999 auch gelöscht. Sollte man zur MPU müssen und die Akte gelöscht ist, stehen die alten Strafsachen auch nicht mehr im BZR. Führescheinstelle möchte zwar ein Führungszeugnis belegart 0, da steht das selbe drin wie im Privaten Führungszeugnis belegart N. Also es ist sehr wichtig die Führerscheinakte löschen zu lassen.
      Hatte 2015 noch eine menge Sachen drin stehen!
      Jetzt sind alle Voreintragungen komplett gelöscht und können nicht mehr verwertet werden.

  11. ja die sollten eben da nicht mehr drin stehen!
    §2 Abs. 9 StVG regelt das eigentlich recht deutlich.
    so wie ich das in einigen foren gelesen habe, handeln die meisten Führerscheinstellen auch so.
    die neueren tilgungsfristen sind unterschiedlich für ordnungswidr. und straftaten…
    aber wenn eine tat tilgungsreif ist, müssen alle registerauskünfte, gutachten,eintragungen,korrespondenz ect. die mit dieser tat zu tun haben vernichtet werden.
    so jedenfalls hab ich das verstanden.

  12. Ich kenne mich als Nicht-Jurist da wirklich nur sehr begrenzt aus. Aufpassen muss man aber ganz gewiss auf folgende Formulierung: „Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich.“ Das kann dazu führen, dass sogar noch Einträge bestehen bleiben, die 20 Jahre und älter sind.

    1. Hallo Herr Mangold,
      für Nicht – Juristen so wie sie und ich, scheint das ein Buch mit 7 Siegeln zu sein!!
      Ich habe jetzt aber das „Netz“ seit Tagen durchsucht und kein einzigen Fall gefunden, indem jemand seit 15 Jahren seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, sich seither nichts mehr zu schulden hat lassen kommen und die Fahrerlaubnis letztendlich doch nicht bekommen hat.
      Falls ihnen oder einem Mitleser ein Fall bekannt sein sollte, bitte ich um eine kurze Mitteilung.

      vielen Dank

      1. Hi und hallo,
        ich kenne dazu 3 Fälle aus dem Freundeskreis (jeweils Trunkenheitsfahrten jeweils über 1,5 Promille), falls es weiterhilft.
        Fall 1: der Eine hat kurz vor Ablauf / Wartezeit von 15 jahren eine Neuerteilung beantragt, also er wollte berufsbedingt seinen FS zurück. Die Dame wo er dann hinmußte, hat ihm n MPU und 3 Psychositzungen aufgebrummt. Danach hat er den FS bekommen.
        Fall 2: Kumpel hat bewußt erst nach 15 Jahren in der Führerscheinstelle ne Neuerteilung beantragt. Er mußte lediglich einen Sehtest machen beim Optiker und dann die über 200€ Kosten bezahlen. Der hat den Führerschein dann bekommen.
        Fall 3: hat ebenfalls nach 15 Jahren den Führerschein wiederbekommen, auch nach Seetest und Bezahlung der Gebühren (PS: Fall 3 und 2 kennen sich, deshalb hat Fall 3 das auch gemacht nachdem dass bei Fall 2 ohne MPU abgegangen is).
        Der war allerdings so doof und war 4 Wochen später seinen Lappen wieder wegen Suff los.

        Ich warte derzeit das 12te Jahr und ich werde noch 3 Jahre warten, weil man wie man sieht zw dem 10-15 jahr noch der Willkür der Bürodamen ausgeliefert ist.
        Nach dem 15. Jahr scheint es wohl keine rechliche Handhabe mehr zu geben , dass man zur MPU muss
        Alles unter der Vorraussetzung, dass man innerhalb von 15 Jahren keinen Verstoß mehr begeht (rote Ampel mit Fahrrad ect.).

        Alle Fälle betreffen Landkreis Uckermark, ich habe selbst die Führerscheine gesehen (Fall 2/3), auch Quittungen über Gebührenbegleichung.

        Vielleicht reicht der kleine Hinweis.

        1. idealerweise würde ich allerdings warten die 15 Jahre nach Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist. Das heißt am Beispiel:
          Verhandlung 1.1.2000, Urteil sagt nach Ablauf einer Sperrzeit von 6 Monaten darf neu beantragt werden, wäre dann 1.7.2000,
          dann würde ich erst, um sicher zu gehen am 2.7.2015 eine Neuerteilung beantragen.

          1. Hier nochmal was ich gefunden hab mit Löschfristen:
            http://www.ra-schrenker.de/downloads/verkehrsrecht/merkblatt-vzr.pdf

            ACHTUNG: Die meisten auf der verlinkten Homepage befindlichen Downloads sind uralt und geben ganz und gar nicht den aktuellen Stand wieder! Ich habe gerade eben einige Stichproben gemacht und bin auf dermaßen viele längst veraltete Inhalte gestoßen, dass dringend davon abzuraten ist, sich dort zu informieren. Manche Angaben sind bereits seit fast 10 Jahren nicht mehr gültig – also Vorsicht!

            K.M.

      2. Ich habe vor 11 jahren meinen Führerschein abgegeben ( Fahrerlaubnis wurde mir 9.montate entzogen ) und nie wieder abgeholt. Was blüht mir jetzt ? Und ja in habe Delikte begannen ( 1998 als teenie getrunken mit kleinen Unfall/2008 betrunken großen Unfall mit schweren Verletzungen) ich traue mir langsam wieder zu ein Auto zu fahren. Ich habe bewusst so lange gewartet ( heute trinke ich gr nichts mehr, weder zum Essen noch sonst irgendwann ) was blüht mir ? Akte einsehen, und dann ?

      3. Doch ich seit 1996 Führerscheinentzug der deutschen Fahrerlaubnis 1997 mpu negativ ,2001 mpu positiv bestanden Fahrschule Theorie u praktisch bestanden willkürlich nicht ausgehändigt bekommen.cz EU es gemacht anerkannt vom Verwaltungsgericht in dresden am 08.10.2008 später willkürlich nutzungsuntersagung, jetzt bald Verjährung der mpu werde neu fs machen.

        1. Was soll so ein Jammer-Beitrag? Ich lese daraus nur, dass der Schreiber sehr frustriert ist und sich permanent ungerecht behandelt fühlt („willkürlich“). Ein praktischer Nutzen für andere MPU-Betroffene ergibt sich aber aus dieser Information nicht.

  13. So habe ich das auch nicht gemeint. Es gibt aber Leute, die immer wieder noch vor Ende der 10-Jahres-Frist irgendwie auffällig geworden sind. Das können auch Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs sein, wenn die „irgendwie“ in Zusammenhang gebracht werden können. Ob das immer ganz korrekt ist oder nicht, das kann man sicher in Frage stellen. Aber die Fantasie der Führerscheinstelle ist da manchmal sehr beachtlich…
    In Ihrem Fall denke ich, dass eben die Auffälligkeit von 2007 vielleicht doch dafür bemüht werden könnte. Wenn Sie Zweifel haben, würde ich mich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden (nicht Verkehrsrecht).

    1. vielen dank für ihren tipp!!
      eins hab ich in den letzten tagen jedenfalls gelernt : das fahrerlaubnisrecht ist komplex! zusätzlich kocht noch jedes bundesland,landkreis, sachbearbeiter sein eigenes süppchen!
      ich für mein teil werde es einfach mal versuchen und dann entscheiden.

      vielen dank und gruss aus dem schwarzwald :-)

  14. Hallo Zusammen,
    ich möchte aus der Führerscheinakte negative Einträge löschen lassen, geht es überhaupt? Ich meine es geht mir nicht, um die Punkte löschen oder so. Ich meine das können sie gerne als Info bei sich behalten, aber für mich brauche ich einen sauberen Ausdruck. Was soll ich machen?

    1. Einfach nur so, ganz beliebig, geht das natürlich nicht. Es gibt Fristen für die „Lebensdauer“ verschiedener Einträge. Oft sind das 10 Jahre, aber nicht immer. Im Zweifelsfall kann es Sinn machen einen Anwalt hinzu zu ziehen, der sich damit auskennt (ist Verwaltungsrecht, nicht Verkehrsrecht!).

    2. Hallo,
      ich habe meine Führerscheinakte vom Anwalt löschen lassen.
      Nach neuen Gesetz 2014 ist die Akte nach 10 Jahren zu löschen.
      Die Führerscheinstelle hatte anfangs nicht alles gelöscht, worauf der Anwalt die Führerscheinstelle darauf hinwies das dies nicht korrekt ist.
      Ein Monat später bekam er die Akte nochmal, dann war alles gelöscht. Alle Straftaten von 1984-1999 auch gelöscht. Sollte man zur MPU müssen und die Akte gelöscht ist, stehen die alten Strafsachen auch nicht mehr im BZR. Führescheinstelle möchte zwar ein Führungszeugnis belegart 0, da steht das selbe drin wie im Privaten Führungszeugnis belegart N. Also es ist sehr wichtig die Führerscheinakte löschen zu lassen.
      Hatte 2015 noch eine menge Sachen drin stehen!
      Jetzt sind alle Voreintragungen komplett gelöscht und können nicht mehr verwertet werden.

      1. Hallo,
        also was ich hier grad alles gelesen/gelernt habe…irre! :-)
        Mit das Hilfreichste war die Info über die Löschung der FS Akte über den Anwalt-echt super!
        Ich informiere mich nämlich gerade wegen bzw für meinen Mann,der noch vor unserer Zeit wg Alkohol+BTM seinen FS entzogen bekam und sich daraufhin innerlich auch quasi für immer von ihm „verabschiedete“. Bis er mich traf… :-)
        Inzwischen ist er nämlich der liebevollste & beste Ehemann der Welt geworden,hat’s allein vom Amt weg auf den 1.Arbeitsmarkt (Ironie-als Beifahrer) geschafft u. will nach 13J. auch um seine FS kämpfen!
        Leider wird ihm das hier in Thüringen nicht leicht gemacht u. wurde auf Nachfrage bei der FSSt gleich kurz mit Info „MPU-Pflicht u. dann mal sehen zw. FS-Kurse“ abgebügelt. Mal abgesehen vom Geld,wo wir in der Höhe noch ewig sparen müssen,finde ich es eine Frechheit jemanden nicht einmal in irgendeiner greif-u.nachvollziehbaren Art über die ganzen Zusammenhänge aufzuklären,damit derjenige überhaupt ne realistische Chance hat! Macht doch keiner zum Jux u. tanzt dort nach 13J. an.
        Dank Euer aller Tipp’s, hab ich nun aber nen Plan zw. sinnvollem weiteren Vorgehen!
        Erneute Akteneinsicht FSSt (Kopie möglich?) , gleichzeitig Akte aus Flensburg,bei Polizei u. FZ beantragen.
        Danach ggf zum Anwalt für Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht und dann sehn wir weiter…
        LIEBEN DANK, ohne die Info hätten wir blauäugig ne MPU beantragt,gespart u. wären in jeder Beziehung völlig naiv ins offene Messer gelaufen!

  15. Hallo zusammen

    Habe 1999 meinen Führerschein wegen Alkohol entzogen bekommen.
    Im Jahr 2003 habe ich eine MPU gemacht.Natürlich mit negativen Bescheid.Gutachten der MPU wurde auch an die Fahrerlaubnissbehörde geschickt.
    Meine Frage:Besteht dieser Eintrag noch in meiner Führerscheinakte oder dürfte er schon gelöscht sein

    1. Das ist wieder eine Frage, wo es um die sehr unübersichtliche Regelung 10 Jahre oder 15 Jahre geht. Dafür bin ich kein Experte, aber „gefühlsmäßig“ nehme ich eher an, dass das negative Gutachten bis zum Ablauf der 15-Jahres-Frist noch in der Akte liegen bleiben wird.

    2. Ja der besteht noch.Das Gutachten wurde direkt an die Fsst geschickt weil du dem Gutachter die Erlaubnis gegeben hast,es direkt dort hin zu schicken.Ihr dürft das Gutachten niemals direkt zu denen schicken lassen.Ein negatives Gutachten in eurer Akte wird euch die nächste MPU erschweren. Solltet ihr ein negatives Gutachten erhalten,so teilt der Fsst das mit und lasst euch nicht bequatschen es denen zukommen zu lassen.Ihr selbst entscheidet ob ihr das Gutachten übergeben wollt oder nicht,denn ihr seit die Auftraggeber und entscheiden wo es hin kommt.

  16. OK.Habe mich erkundigt wegen Akteneinsicht.Wäre möglich.Allerdings Gesetz dem Fall das dieser Eintrag doch gelöscht ist.Bei einer Neuerteilung/Wiedererteilung des Führerscheins muß ich die Angabe machen über einen vorher gehenden Entzug oder versagen des Führerscheins.Kann mir nicht vorstellen das man da nicht irgendwo findet warum mir der Führerschein entzogen wurde oder mich nicht danach fragt.Den man weiß ja schließlich auch das ich schon mal einen Führerschein hatte.Sonst gebe es doch auch keine Akte.

    1. Hallo,
      ist zwar schon ne Weile her Ihre Frage mich würde allerdings interessieren was raus gekommen ist bei Ihrer Angelegenheit.
      Lg U.B.

  17. Dürfen bzw. werden von der FSSt im Falle eines Strafbefehls in der Regel die dem Strafverfahren zugrunde liegenden Ermittlungsakten angefordert? Oder hängt das auch von der Eifrigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters ab?

      1. Zur Vergewisserung: Die Frage war bezogen auf den Strafbefehl, der aufgrund der Trunkenheitsfahrt weshalb die MPU angeordnet wurde, erlassen worden ist. Ist Ihnen auch dahingehend kein Fall bekannt?

  18. Hey,
    wenn in meiner Akte steht das ich einen Punkt bekommen habe und Fahrverbot für einen Monat, zb. Von 1.1.16-1.2.16, darf man mir trotzdem noch eine mpu anhängen?! Obwohl es so in der Akte steht Punkt, Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot.

    1. Das kommt drauf an, was sonst noch alles drin steht! Wenn in der Summe der Eindruck entsteht, dass Sie eine besondere Gefahr darstellen, dann schon. Es muss aber begründbar sein und ist nicht (nur) der Willkür überlassen.

  19. Hallo…
    Bei mir steht bald die MPU an….
    Habe mich auch gut vorbereitet (10 Std carritas),und kann Abstinenz nachweisen vorlegen.
    Man hat mich mit 1,64 Promille erwischt als “ Ersttäter“.
    Nun hatte ich aber Akteneinsicht,und da steht noch ein Eintrag von 2013 drin.Vorsätzliche Körperverletzung die aber mit 300 Euro Strafe eingestellt wurde.Es kam aber zu keiner Anklage.
    Trotzdem stehn da sämtliche Zeugenaussagen drin und auch das damals Alkohol im Spiel war.
    Wird mir das jetzt zum Verhängnis,da das StvA ja auf aggressives Verhalten Rückschlüsse könnte.
    Diese beiden Dinge stehn nun drin,und ich fühle mich gut vorbereitet und trink seit 1,5 Jahren keinen Alkohol mehr.
    Aber dieser Eintrag von 2013 macht mir Sorgen….
    Hat jemand eine Antwort?…
    Vielen Dank und Grüße…

    1. Wenn in der Führerscheinakte zu sehen ist, dass es schon mal eine Auffälligkeit mit Alkohol gab, kann die natürlich in der MPU auch angesprochen werden. Darauf sollten Sie also schon gefasst sein. Vorsicht aber auch hier: Wenn Sie angeben, dass Sie gar keinen Alkohol mehr trinken, ist selbstverständlich auch der entsprechende Abstinenznachweis nötig!

  20. hi ich hab eine frage.ich bin wiederholungstaeter mit fahren ohne fuehrerschein von 1997-2001 und einmal noch 2007.darf ich oder kann man die fahrten loeschen lassen von 97-2001 sind diese scjon verjaehrt.weil ich seh da nicht ganz durch und die mpu dreht mir ein strick weil an die fahrt von 2001 noch ein gutachten gebunden ist.ich bin 2007 das letzte mal gefahren und jetzt nach fast zehn jahren wuerde ich gerne mein fuehrerschein machen,zudem muss ich sagen ich hatte noch noe einen fuehrerschein.

    1. Für diese rein juristischen Fragen bin ich natürlich kein Experte, aber meines Wissens ist es so, dass die Tat von 2007 als Wiederholungstat von 2001 gesehen wird und deshalb das davor eben nicht gelöscht wird. Jedes neue Vergehen „wärmt wieder auf“, was in dieser Art vorher schon geschehen ist. Deshalb gibt es keinen Anspruch auf Löschung.

  21. Hallo, habe eine Frage: Mir wurde am 30. März 2015 der Führerschein wegen Alkohol (2,4 Promille) entzogen. Ich bin seit 2006 depressiv und alkoholkrank. Bin seit meinem Entzug 2006 und durch den Besuch von Selbsthilfegruppe und durch Psychotherapie seit 2006 trocken. Habe meine Depressionen durch Antidepressiva und den regelmäßigen Besuch meiner Therapeutin seit Anfang April 2016 wieder im Griff und gehe auch wieder regelmäßig zur Selbsthilfegruppe. Der Alkoholrückfall wurde durch einen starken Depressionsschub ausgelöst, hatte meine Tabletten nicht mehr genommen und fühlte mich zu Sicher. Der Rückfall wurde durch Baldriantropfen (42% Alkohol ausgelöst um mich zu beruhigen. Hatte ebenfalls 1999 positiv bestandenen MPU, ebenfalls wegen Alkohol. Soll ich bei der jetzigen MPU von Alkoholabhängigkjeit oder Alkoholmissbrauch reden. Soll ich meine Dperession und den Baldrian erwähnen und soll ich die positive MPU 1999 erwähnen.Haarprobe wurde bereits entnommen.

    1. Das ist schwierig, auf diesen komplexen Zusammenhang, der da durchschimmert, mit einem konkreten Rat zu antworten. Da es sich ja um eine Wiederholungstat handelt, geht sowieso nichts ohne Abstinenznachweis (12 Monate möglichst). Insofern nützt es eh nicht viel die Alkoholabhängigkeit zu verschweigen, wenn die nun mal wirklich besteht. Und wenn Depression eine wesentliche Rolle spielt im Zusammenhang mit Alkohol: Naja, wäre wohl schon naheliegend, das auch zu thematisieren. Aber wie gesagt ist das nur eine sehr oberflächliche Antwort, weil ich da schon wesentlich mehr Hintergrund brauchen würde, um mehr sagen zu können.

    1. Wahrscheinlich ja. Aber die Auswirkung davon ist nicht so begeisternd: Der Gutachter sieht vor allem RÜCKFALL – die damals gestellte positive Prognose war nicht stabil.

  22. Hallo,
    ich habe 1977 mit über 1,6 Promille den Führerschein abgeben müssen, ihn ohne Probleme nach einem Jahr wieder bekommen. 1985 wieder über 1,6 Promille, aber auch hier nach einem Jahr FS wieder zurück, weil man damals nicht feststellen konnte, in welchem Ort dieser Vorfall war. Ende 2010 wurde ich mit 1,86 Promille erwischt und es wurde natürlich eine MPU verhängt. Nun meine Frage: Vor dem letzten Vorfall sind mehr als 25 Jahre ins Land gegangen. Sind da überhaupt noch Einträge zu erwarten? Zwischenzeitlich habe ich mir auch nichts zuschulden kommen lassen und bin auch sonst nicht auffällig geworden.
    Nachdem ich mir hier aber die Kommentare und Eure Antworten durchgelesen habe, werde ich vorsichtshalber bei der FSSt um Akteneinsicht bitten.
    Für die Antwort bedanke ich mich im Voraus

    Peter

    1. Dürfte nichts mehr in der Führerscheinakte sein – aber natürlich nachgucken! Und da 2010 ja auch schon wieder ein Weilchen her ist und es anscheinend bisher ohne Führerschein auch ging, würde ich bei der Hartnäckigkeit der Trunkenheitsfahrten erst mal drüber nachdenken, ob der Aufwand MPU überhaupt lohnt, oder ob der Führerschein eh bald wieder weg ist…

      1. Garantiert nicht, denn ich leide wie ein Schwein und weiß, was ich mit den Trunkenheitsfahrten für einen Bockmist gebaut habe und habe mittlerweile eine Riesenwut auf meine Blödheit.
        Danke für die schnelle Antwort.
        Peter

  23. Guten abend!
    nach vielen mpu versuchen, die nur auf grund des psychologischen gesprächs negativ ausfielen, habe ich mich für das aussitzen der 10 jahresfrist entschieden.
    Diese muesste schon rum sein, kann ich aber nicht beweisen, weil der zuständige beamte sagt, ich dürfe nur mit anwalt (bundesland B.-W.) akteneinsicht bekommen. Den kann ich mir aber nicht leisten.
    Stimmt das? Kann ich wirklich nur mit anwalt einsicht bekommen? (Habe hier nämlich gelesen, dass ich die einsicht auch selber bekommen kann.)
    Danke, stefan
    (Gerne darf diese frage auch woanders hin verschoben werden, denn sie betrifft „fristen aussitzen“ und „ihre fühererscheinakte“)
    :-)

    1. In die eigene Führerscheinakte darf man selbst reinsehen. Nur mitnehmen darf man sie nicht, und alleine im Raum sein darf man auch nicht, weil man dann ja was verschwinden lassen könnte.

  24. Sauber! Dann probiere ich es mal.
    Danke für die antwort.
    (Tolle auskunft, die mir der leiter der behoerde da gegeben hat.
    Kompetenter mann! *ironie an/aus)
    Gruesse, stefan

  25. Steht die MPU in der Führerscheinakte oder in Flensburg?
    War vor 2 Wochen beim Amt, weil ich mich jetzt doch dazu entschlossen habe, mich der MPU zu stellen und nich noch weiter 4 Jahre zu warten… habe natürlich erstmal nichts von der MPU gesagt und die Beamtin hat mir ein Formular gegeben, wollte ein Sehtest, ein Passbild und ein behördliches Führungszeugnis. Heute habe ich diese Dinge abgegeben, das geht jetzt nach Flensburg. Sie hat noch wegen Sperrzeit usw. geschaut, hat aber nichts erkennen können und auch keinen Grund für den Führerscheinentzug entdeckt…
    Ist sie einfach nur Inkompetent oder ist da vielleicht irgendwas passiert dass meine Akte „gereinigt“ wurde?

      1. Flensburg hat mit MPU nix zu tun, sondern das läuft immer über die Führerscheinstelle. Man kann natürlich nie 100% ausschließen, dass dort nicht auch mal jemand pennt, aber bei einem Blick in die Führerscheinakte muss das die Sachbearbeiterin schon merken, wenn bei jemand zur Wiedererteilung eine MPU nötig ist.

    1. Vielleicht Glück-Akte verschlampt?, (Beliebter Sport bei den Behörden) oder in ein and Dasseres Bundesland umgezogen. Die Computersysteme haben immer noch keine passende elektronische Schnittstelle von Bundesland zu Bundesland. Bei mir (1991) verlangten die Damen und Herren auch noch eine Bescheinigung über die Teilnahme eines Ersten Hilfe Kurses!. Dass wir inzwischen bestimmt die Vierzigste Neufassung der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) und unzählige Änderungen haben ist auch kein Zufall. In 20 Jahren fährt sowieso keiner mehr Auto, ist mir egal-dann Sarg ohne Räder. Gruss aus Bayern.

  26. Hallo,
    Ich hatte im 2001 eine Trunkenheitsfahrt mit 2,3 promille.
    MPU bestanden und im Okt. 2002 den Führerschein wieder bekommen.
    Seit dem habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Jetzt habe ich mich mit dem Rad auf die Nase gelegt nach einer Geburtstagsfeier, aber niemand anderem Schaden zugefügt. Passanten hatten leider die Polizei gerufen. Ich musste auch ins KKH, eine Platzwunde am Kopf wurde genäht. Dann mit zur Wache und Atemalkohol war 0,9mg/l was wohl 1,8 Promille sind. Ich hab gelesen, ab 1,6 gibts auch eine mpu. Kann man mir den alten Vorfall noch nachweisen? Ich möchte ja nicht als Wiederholungstäter dastehen. Oder muss ich jetzt so schnell wie möglich zur fsst gehen und alle Unterlagen zum alten Vorfall entfernen lassen? Wird das dann auch gemacht und wie kann man das prüfen oder brauche ich einen Anwalt? Vielen Dank für eine Antwort.

    1. Das war keine gute Idee mit dem Blasen! In so einem Fall lieber auf Blutprobe bestehen, weil das wesentlich genauer ist und es vielleicht unter 1,6 gereicht hätte. Weil AAK aber verdoppelt wird, gibt das halt leider 1,8 und damit wird MPU folgen. Ich würde schon empfehlen einen Anwalt zu nehmen (aber einen auf Verkehrsrecht spezialisierten). Vielleicht kann der noch was retten.

  27. Es wurde 2x gemessen. 1. mal war 0,8 mg/l und das zweite mal nach 5 oder 10 min war dann 0,9.
    Wird dann der Mittelwert genommen? Denn das war ja wohl nicht so genau. Und was ist mit der Sache von 2001. Wird mir das jetzt auch noch vorgehalten.
    Ich möchte keinesfalls als Wiederholungstäter gelten. :-(

    1. Seit wann gelten Atemproben als Beweismittel? Bei Straftaten soweit ich weiß nicht. Als Beweismittel sind sie bei Führern von Kfz verwertbar, und zwar wenn die Promillezahl im Bereich der Ordnungswidrigkeit liegt. Das wundert mich aber stark, dass die keine Blutprobe genommen haben.

  28. Hallo,

    ich bin im Mai mit 2,27 Promille erwischt worden. Also eine MPU ist mir sicher. Ich hatte zuvor schon einmal eine Trunkenheitsfahrt aus 1998 mit MPU in 2000. Ist davon wohl noch etwas in der Führerscheinakte, eventuell auch das damalige Gutachten, oder müsste das gelöscht worden sein und ich gelte als Ersttäter? Sollte noch etwas drin sein, kann ich dann verlangen, dass es gelöscht wird?

    Beste Grüße

    1. Wenn es danach nicht zu weiteren Vorkommnissen kam, die das Ereignis von 2000 „aufwärmen“ konnten, müsste das jetzt aus der Akte draußen sein.

      1. Danke für die Antwort. Danach kam es zu keinen weiteren Vorfällen, auch keine Punkte wegen Geschwindigkeit etc. Trotzdem werde ich mal vorsichtshalber Einsicht in meine Führerscheinakte nehmen. Man weiß ja nie.

  29. Wenn man zu diesen Abstinemzprogramm muss, weil man wegen Alkohol aufgefallen ist, wird dann da auch auf andere Substanzen wie Btm oder Medikamente getestet? Denn dann müsste man ja z.B. auch darauf achten, dass man keinen Mohn isst. Die MPU selbst ist ja anlassbezogen.

  30. Hallo,
    Ich habe im März 2005 einen Unfall gebaut unter Alkoholeinfluss und meinen Führerschein verloren. Einen Beschluss habe ich mit Datum vom April 2005.
    Mittlerweile sind gute 11 Jahre vergangen, kann ich jetzt meinen Führerschein wieder beantragen ohne das ich eine MPU machen muss? Ich hatte damals 1,74 Promille.
    Außerdem musste ich 2008 ins Gefängnis, spielt dies dort eine Rolle bzw. kann mir dadurch ein Strich durch die Rechnung gemacht werden?
    Wie kann ich mich vergewissern dass ich keine MPU machen muss?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    1. Die Frage kann ich so nicht sicher beantworten. Es kommt sicher drauf an, um was es 2008 ging. Wenn es mit Alkohol zu tun hatte, dann wird das so noch nix mit Führerschein ohne MPU. Falls es nichts mit Alkohol zu tun hatte, sollte nach meiner Einschätzung die kritische Frist abgelaufen sein. Ich würde erst mal Akteneinsicht nehmen und schauen, ob da noch was drin steht von 2005. Wenn ja, dann würde ich ganz treu-doof einfach mal nachfragen, wieso das noch drin steht, das müsste doch wohl raus, oder…? – Manchmal hilft diese Taktik.

  31. Hallo, ich musste vor 8 jahren eine mpu wegen thc machen. Ich habe bei der mpu die auflage bekommen,dass ich noch einen iris kurs machen sollte….habe danach meinen führerschein bekommen. Ist es möglich,nach so langer zeit diese mpu aus der akte löschen zu lassen? Da es ja eine altlast ist?

    Mfg benny

  32. Ein paar Fragen habe ich noch. Wenn meine TF von 1998 gelöscht sein müsste, gilt das dann auch für die (positive) MPU aus dem Jahr 2000? Selbst wenn alles gelöscht ist, könnte der GA stutzig werden, dass ich meinen FS erst mit 32 gemacht habe und nachhaken. Wäre es sinnvoll anzugeben, damals eine MPU z. B. wegen Punkten gemacht zu haben, um nicht als Wiederholungstäter zu gelten? Ich bin jetzt gerade dabei, einen Abstinznachweis zu machen. Bei 2,27 Promille gehe ich erstmal von 12 Monaten aus. Gehe ich aber schon nach 6monatiger Abstinenz zur MPU samt verkehrspsychologischer Aufarbeitung und es werden von mir dann aber 12 Monate verlangt, reicht es dann aus, wenn ich Abstinznachweis für ein weiteres halbes Jahr nachreiche und die MPU erneut mache oder gehen die 12 Monate dann wieder von vorne los?

    1. Zur 1. Frage: Das ist Spekulation, ob das „taktisch sinnvoll“ wäre. Tatsache ist aber, dass Dinge, die nicht mehr in der Führerscheinakte stehen, nicht für die MPU verwendet werden dürfen.

      Zur 2. Frage: Wenn Sie darauf achten, dass keine Lücke bei den Abstinenznachweisen entsteht, sind die 6 Monate nicht verloren.

      1. Warum denn nur Führerschein akte…folgendes Beispiel Trunkenheit Fahrt ersttäter 2012..1.29 Promille….beantragt 2019 die neuerteilung…Fs Behörde sagt äh äh erstmal mpu….Proband zieht darauf hin sein Antrag zurück…Trunkenheitsfahrt verjährt laut faer 2027 ….willst du mir jetzt erzählen wenn ich 2028 hingehe die mir trotzdem noch bis 2029 die mpu Aufbrummen können für ein vergehen was 2027 getilgt ist nie im Leben…die müssen das bei neuerteilungsantrag ja dann begründen und wenn die sich auf die im Jahr 2027 getilgte Trunkenheitsfahrt berufen…wäre die mpu Anordnung rechtswidrig da die Tat ja nicht mehr im Rechts Verkehr vorgehalten werden darf.

  33. Hi … ICH hätte nur ein paar Infos, würde mich sehr freuen wenn ich ein paar antworten bekommen könnte ! Ich habe vor kurzem vom StVA Post bekommen und da wird mir versichert das meine Fahrerlaubnisakte bereinigt wurde . So jetzt meine Frage bekomme ich mein Schein wieder ? Und ich weiß nicht genau ob 15 Jahre vorbei sind

    1. Klingt zumindest mal nicht schlecht, würde ich sagen. Aber ich bin nicht der optimale Ansprechpartner: Einfach mal zur Führerscheinstelle gehen und ganz direkt nachfragen!

  34. Hallo, ich bin im August 2002 mit 0,36 Promille und THC im Blut angehalten worden. Februar 2003 kam dann die Aufforderung zur MPU. Ich habe die MPU im Juni 2003 angetreten und einen negativen Bescheid erhalten.
    Frage 1: An welchem Datum ist die 15 Jahres-Frist abgelaufen? Ist der Zeitpunkt der Tat maßgeblich (das wäre dann August 2017), oder der Zeitpunkt des Gutachtens (Juni 2018)?
    Frage 2: Ich bin 2009 beim Überqueren einer roten Fußgänger-Ampel erwischt worden, meine mich aber zu erinnern, dass ich nur eine Verwarnung + 15,- € Bußgeld bekam und keinen Punkt (der ja die Verjährungsfrist wieder neu starten würde). Muss ich, um das zu überprüfen, die Führerscheinakte einsehen oder reicht eine Auskunft aus dem Fahreignungs-Register?
    Also, zusammengefasst: Wie finde ich heraus, wann die MPU-Verjährt? :-) Vielen Dank für die Antwort!

    1. Hatten Sie bei der MPU 2003 noch den Führerschein oder war der schon weg? Es gibt nämlich eine Regel (von der ich aber nicht weiß, ob sie wirklich so direkt anwendbar ist): Mit Führerschein gelten 10 Jahre, wenn Führerschein schon weg gelten 15 Jahre. Fußgänger an der Ampel können Sie vernachlässigen. Gehen Sie doch mal zur Führerscheinstelle ganz ahnungslos und fragen Sie nach, was man von Ihnen noch will, wenn Sie die Fahrerlaubnis jetzt beantragen…

      1. Den Führerschein hatte ich zum Zeitpunkt der MPU schon abgegeben. Es gelten laut meiner Recherche tatsächlich 15 Jahre, da ohne Führerschein die Tilgungsfrist von 10 Jahren erst nach 5 Jahren zu laufen beginnt. Jetzt (Nov. 2016) könnte ich den Führerschein also ziemlich sicher noch nicht beantragen.
        Akteneinsicht ist wohl der sicherste Weg, um das genau herauszufinden. Ich habe seit dem Vorfall den Wohnort gewechselt, muss ich mich zur Einsicht meiner Akte an die Führerscheinstelle meines damaligen Wohnortes wenden, oder ist meine Akte mit „umgezogen“?

  35. Hallo habe mal eine Frage 2013 habe ich versucht mein Antrag zu stellen für den Führerschein doch aus damals mit Schwarzfahren habe ich 17 Punkte insgesamt gesammelt war jetzt heute bei der Führerscheinstelle dort haben Sie mir gesagt in Erweiterten Führungszeugniss steht nix drin und Im Kraftfahrbundesrigister steht auch nix drin vor 3 Jahren sollte ich zu MPU muss ich trotzdem noch zu MPU obwohl nix mehr im Register steht ??

    1. Ich nehme an, dass wegen dem Schwarzfahren eine MPU mit Fragestellung Verkehrsverstöße verlangt werden wird. Aber das können Sie ja selber bei der Führerscheinstelle erfragen!

  36. Hallo, bin mit 16 auf dem Fahrrad mit 1,8 Promille erwischt worden. Habe
    dann mit 18 den Führerschein beantragt. Hierbei habe
    Ich eine MPu auferlegt bekommen. So, dann ist einige Zeit vergangen und nun bin ich 29 Jahre alt und habe nochmals mit 25 einen Antrag gestellt mit der
    Aufforderung einer MPU. Wie gelten in meinen Fall die Verjährungsfristen ?……….

    1. Das ist schon etwas juristisch Trickreicheres, da kenne ich mich nicht mehr sooo genau aus. Bin Psychologe, nicht Jurist. Dass der Antrag mit 25 MPU bedeutet, das war absolut klar. Was ich aber jetzt leider nicht weiß, das ist, ob der vergebliche Antrag mit 25 evtl. die Verjährungsfrist verlängert oder sogar ganz neu gestartet hat. Auch da meine ich: Einfach mal ganz direkt bei der Führerscheinstelle persönlich anfragen, ob heute noch MPU verlangt würde. Wenn nein, ist es ja gut, und falls doch ja, können Sie immer noch überlegen sich ggf. eine juristisch abgesicherte Auskunft zu holen von einem Anwalt speziell für Verwaltungsrecht – nicht Verkehrsrecht!

      1. hallo

        und wie sieht es mit einem Schreiben einer psychatrischen Klinik aus wo die MPU stelle angefordert hat und diese der Führerscheinstelle überlassen hat wie lange oder dürfen sie das verwenden wenn man dafür von keinem richter verknackt worden ist…..konkret ich war in der Klinik wegen Medikamenten sucht (benzos) und Selbstmord versuch damals nahm ich aus medizinischen gründen auch noch Opiate hätte die mpu stelle überhaupt den bericht der führerscheinstelle überlassen dürfen

        1. Das kann man so pauschal nicht beantworten. Ich nehme mal an, dass das etwas anders gelaufen sein wird: Die MPU-Stelle kann das ja nicht einfach so „anfordern“, sondern dazu müssen Sie zugestimmt haben. Wenn das während der MPU geschieht, ist einem das evtl. so schnell gar nicht klar, was man da gerade tut und mit welchen Folgen. Dass das Schreiben nachher bei der Führerscheinstelle landet, auch das wird kaum vollautomatisch geschehen sein. Entweder haben Sie der Entbindung von der Schweigepflicht zugestimmt, oder Sie haben das (vermutlich negative) Gutachten abgegeben. Dann gelangen natürlich auch solche Dokumente in die Führerscheinakte rein!

      2. Ich würde sagen kommt drauf an ob sie ihren Antrag nach der mpu Aufforderung zurück gezogen hat oder nicht…denn eigentlich hemmt nur eine Versagung die 15 jahre.

  37. Guten Abend,
    ich wurde vor ca. einem Monat zu Fuß mit einer Viertel Ecstasy-Pille erwischt. Nun kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft mit folgendem Wortlaut:
    „Es erfolgt weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregister. Sie gelten nicht als vorbestraft und der Vorfall wird nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen. Bei der Erfüllung der Auflage (600,00 Euro) kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.“

    Bedeutet das, dass ich sicher meinen Führerschein behalten kann?

    1. Das Fahreignungsregister (FAER) heißt erst seit 1.5.2014 so. Gemeint ist damit aber weiterhin das bekannte Flensburger Verzeichnis. Was mit Ihrem Führerschein passiert, hängt wohl davon ab, ob die Führerscheinstelle von dem Vorfall etwas mitkriegt. Über Flensburg kann sie schon mal nichts davon erfahren. Es MUSS nichts passieren, aber es wäre ratsam bis auf weiteres jeden Kontakt zu Drogen zu vermeiden, damit Sie bei Bedarf durch eine Haaranalyse problemlos Abstinenz nachweisen können. Da Sie ja zu Fuß erwischt worden sind, ist kaum mit MPU zu rechnen, aber ein ärztliches Gutachten ist schon möglich. Und je nachdem, wie das ausfällt, kann danach eine MPU folgen.

  38. Hallo bin 2009 das erste mal unter alkohol Einfluss aufgefallen . (Damals 1,1 promille ) habe mir damals einen Anwalt genommen der dafür gesorgt hat das ich den Führerschein nach 3 Monaten wieder bekam. Da es restalkohol war und er es geschafft hat das es “ nur zum bussgeld“ kam. Bin nun wieder aufgefallen (2015) 1,53 promille. Strafverfahren 11 Monate Führerschein Entzug und Anordnung zur mpu. Meine Frage ist: steht das vergehen von 2009 noch in der führerscheinakte? Im führungszeugnis und im Register aus Flensburg sind keine einträge vermerkt.

    1. Ja natürlich steht es noch in der Führerscheinakte! Es ist ja noch keine 10 Jahre her. Damit sind Sie aber Wiederholungstäter, was bedeutet, dass kontrolliertes Trinken für Sie nicht mehr in Frage kommt.

  39. Im jahre 2002 habe ich ein führerschein für ein roller gemacht und musste diesen im jahre 2005 abgeben,weil die polizei mich bei einer verkehrskontrolle aufm dem fahrrad mit harten drogen erwischt hatte.dies ist nun schon lange her.nun möchte ich ein führerschein für auto machen.steht dies noch in meiner akte was mir zum verhängis werden könnte?meine damit mpu oder drogenscreening?eine professionelle Entgiftung kann ich nachweisen. Kann ich die akteneinsicht einfordern,weil damals war das in Niedersachsen und wohne nun in Nordrhein-Westfalen. Weil im führungszeugnis steht nichts

    1. Hm, das ist wieder die heikle Frage, ob 10 Jahre oder 15 Jahre gelten! Da gibt es zwar verbindliche Vorgaben, aber ehrlich gesagt bin ich mir trotzdem nie ganz sicher. Ich MEINE, dass in Ihrem Fall wohl die 10-Jahres-Frist gelten sollte. Ich würde einfach mal zur Führerscheinstelle gehen und ohne weitere Erklärungen Einsicht in die Führerscheinakte nehmen. Vielleicht ist der kritische Vorfall ja schon gar nicht mehr drin. Falls doch, würde ich ganz direkt fragen, warum das denn noch drin ist und ob das nicht schon längst gelöscht sein müsste. Dann hören Sie ja, was darauf geantwortet wird. Danach können Sie immer noch in aller Ruhe erst mal weitere Auskünfte einholen.

  40. Hallo,

    ich bin vorbestraft und habe mehrer Einträge im FÜhrungszeugnis. Heute als ich erstmals mein führerschein bei der zulassungsstelle beantragt habe, hatte ich wohl keine strafakte vorliegen bzw mir wurde nichts angedeutet…kann es sein dass die führerscheinstelle keine meldung darüber erhalten hat von den strafverfahren und ich überhaupt nichts zu befürchten habe? wird ein führungs zeugnist der fsst nur angefordert wenn dort etwas über meine strafteten vermerkt ist und falls nicht dann wird der führerschein ganz normal ausgestellt? stimmt das so?
    danke

    1. Das Führungszeugnis wird zwar verlangt, aber bei weitem nicht jede Art von Einträgen spielt dabei eine Rolle, sondern nur solche, bei denen eine erhöhte Gefahr im Straßenverkehr zu erwarten ist. Klassisches Beispiel wäre etwa das Fahren des Fluchtfahrzeugs bei einem Überfall. Allerdings legt die Führerscheinstelle die Gefährdung gerne sehr weit aus (z.B. schwere Körperverletzung -> erhöhte Aggressivität -> fehlende Impulskontrolle -> das kann also auch im Straßenverkehr ein Problem werden). Aber wie gesagt, Vorstrafe allein muss noch kein Problem bedeuten.

  41. Hallo,
    wird bei erstanmeldung eines führerscheins geprüft ob man wegen altlasten eine mpu ablegen muss oder bei der anmeldung zur theorieprüfung?

    Danke im voraus

  42. Hallo ich habe da heute was von Der Fahrerlaubnisbehörde bekommen.

    Ich hatte 2001 mit dem Roller über 2 Promille.
    Ich hatte auch noch nie ein Führerschein möchte einen machen habe alles abgegeben bei der Fahrschulle.

    Jetzt habe ich ein schreiben bekommen das ich da hin kommen soll meinen Personalausweis oder Pass und 73,90 Verwaltungsgebühren (Restgebühr).

    Könnt ihr mir sagen was die jetzt wollen von mir.
    Wollen die mir sagen das ich keinen Führerschein machen darf????????????

    1. Das weiß ich nicht. Ich würde mal anrufen und nachfragen! Sagen kann ich Ihnen aber folgendes: Wenn nicht nach 2001 noch weitere Verstöße passiert sind, sind Sie auf jeden Fall aus der 15-Jahres-Zeitspanne draußen und es dürfte von 2001 nichts mehr festgehalten sein.

  43. Hallo Danke ich habe da morgen ein Termien mal sehen was die wollen.Was mich bischen stutzig macht das da steht in Klammern Restgebühr.
    Hört sich so an für mich eigendlich das ich meinen Führerschein machen Darf.
    Oder haben die Jetzt erst gelöscht und ich muß für die Löschung zahlen.

    MFG.daniel

  44. Hallo,ich habe mal eine Frage.Ich musste vor 10 Jahren meinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt abgeben da ich 6 mon.zuvor mit BTM im Blut erwischt wurde.Kann ich jetzt eine Wiedererteilung beantragen? Ich habe nie etwas schriftlich bekommen,wegen MPU oder so.

    Bitte helft mir,denn ich benötige ihn dringend

  45. Hallo, nach viel Googlerei bin ich auf diese Seite gestoßen.
    Ich kann kaum noch schlafen wegen meiner Geschichte und meiner Unwissenheit und wollte nun einfach hier mal mein Glück probieren.
    Ich hatte 1998 einen Führerschein Entzug mit 2,3 Promille.
    Nach 2 MPU’s ( 1. negativ und 2. positiv ) bekam ich meinen Führerschein im Feb. 2000 zurück.
    Jetzt wurde ich gestoppt mit 1,13 Promille und mir wurde der Führerschein wieder entzogen.
    Jetzt meine Fragen: 1. Ist der Vorfall von 1998 noch in der Akte?
    2. Darf dieser in diesem Fall herangezogen werden und ich muss mit Sicherheit eine MPU machen?
    3. Ich wohne in Hessen und habe gehört das die Fsst in Bayern und Baden-Württemberg Ihre Antragsteller bereits ab 1,1 Promille zur MPU schicken. Hat jemand diese Erfahrung in Hessen auch schon gemacht? Oder ist es in Hessen noch so das man ab 1,6 Promille hin MUSS?
    4. Bekommt der GA die ganze Akte zugeschickt?
    Noch zur Info: In den zurückliegenden 16 Jahren habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen ( nicht mal falsch parken ).

    1. Zu 1) und 2): Weil die letzte MPU länger als 15 Jahre zurück liegt, darf der damalige Vorfall (jedenfalls nach meinem Wissen) nicht mehr in der Führerscheinakte sichtbar sein. Laut Aktenlage wären Sie somit wieder Ersttäter.
      Zu 3): Soweit ich weiß, ist in Hessen aktuell noch 1,6 ‰ gebräuchlich. Die Grenze 1,1 oder 1,6 ist aber deutschlandweit da und dort „in Bewegung“ geraten. Kann sich also auch ändern.
      Zu 4): Normalerweise ja.

      1. Zu Punkt 4 hätte ich nochmal eine Rückfrage.
        Wenn der Gutachter die ganze Akte zugeschickt bekommt,
        dann sieht er doch das ich nicht Ersttäter bin und wird mich doch auch so nicht behandeln, da er ja gesehen hat dass ich, wenn auch schon 15 Jahre her, schon einmal mit dieser Problematik aufgefallen bin, oder?
        Er wird mir dann mit Sicherheit sagen oder denken, na dann hatten Sie die letzten 15 Jahre ganz schön glück gehabt, egal was ich Ihm dazu erzähle.

        1. Sorry, zu Antwort 3 ist mir noch etwas eingefallen.
          Für die Führerscheinstelle gelte ich doch auch nicht als Ersttäter, oder? Die haben ja in der Akte die Sachen von damals wohl noch stehen, auch wenn es keine Verwendung finden darf. Aber im Hinterkopf ist es drin und dann könnten Sie mich doch nach Willkür mit 1,13 Promille auch zur MPU schicken, oder?

          1. Wenn etwas über sein „Verfallsdatum“ drüber raus ist, dann muss das auch tatsächlich aus der Akte entfernt werden. Weil aber natürlich niemand ständig alle Akten kontrolliert, macht es Sinn, dass man unbedingt vor der MPU Akteneinsicht nimmt, damit man ggf. verlangen kann, dass noch nicht entfernte zu alte Einträge jetzt entfernt und vernichtet werden.

  46. Hallo ,
    Würde gerne mein fall Schildern und eine meinung bekommen

    Habe 1999 wegen alkohol (2.3)
    Mein Führerschein abgegeben
    2012 ein Antrag auf wiedererteilung gestellt aber nicht weiter verfolgt

    2015 ein Antag auf wiedererteilung gestellt und eine ablehnung bekommen
    Soll mpu und abstinenz nachweisen

    1. Da hat wohl der Antrag von 2012 die Verjährungsfrist „neu aufgewärmt“. Genaueres dazu kann ich aber nicht sagen, weil ich kein juristischer Fachmann bin, sondern Psychologe!

      1. Ist richtig weil er sich Versagungen rein donnern lassen hat…was Ist aber mit denen die fristgerecht gleich nach der mpu Anordnung ihren Antrag zurück gezogen haben in den Fall wird es so gehandhabt werden müssen wie wenn du ihn nicht gestellt hättest. Es erging ja kein schwerwiegender Verwaltungs Akt.

        1. Ich weiß es nicht sicher (bin Psychologe, nicht Jurist!), halte es aber durchaus für MÖGLICH, dass ein zurückgezogener Antrag wie nie gestellt behandelt wird.

  47. Hallo, hier ist Josef aus Berchtesgaden. Führerscheinentzug 2002.
    Rechtskraft vom Urteil 5.6.02. In den 15 Jahren keine Verkehrs relevanten Taten. 2009 illegaler Anbau von BtmG. 1 Jahr auf 5 Jahre Bewährung. Alles ohne Probleme gemeistert. Erweitertes Führungszeugniss ohne Einträge. In den 15 Jahren keinen Antrag gestellt. Muss ich die 2 Jahre Sperrfrist die damals verhängt wurde zu den 15 Jahren dazu rechnen? Freue mich wenn Sie mir antworten. Gruß vom Königssee+Watzmann. Seppe

    1. Ich sehe eher ein anderes mögliches Hindernis: Das BTM-Anbau-Delikt von 2009 könnte evtl. auch zur MPU führen. Was die 2 Jahre Sperrfrist angeht, da bin ich auch etwas überfragt. Bin halt Psychologe, aber kein Verwaltungsjurist!

      1. Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie gesagt, das mit dem BTM Anbau war 2009. Hatte zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein. Im Urteil wurde auch einbezogen, dass ich das wegen Rückenschmerzen konsumierte und nachweislich nur zum Eigenbedarf benutzte. Habe auch Mitte letzten Jahres das einfache+das erweiterte Führungszeugnis beantragt, das ohne Einträge ist. Ich habe Angst, den FS jetzt im Juni zu beantragen. Da sind die 15 Jahre um. Wäre es sinnvoll noch zu warten bis 2020 da sind dann 10 Jahre durch von dem rechtskräftigen Urteil von 2010.
        Was soll ich tun um die 15 Jahre die ich jetzt gewartet habe, nicht zu vergeigen? Bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine Antwort für mich haben.

        1. Ich würde einfach erst mal Akteneinsicht in die Führerscheinakte nehmen. Das kostet nichts und steht jedem zu. Danach wissen Sie ja, was genau aktuell noch drin steht!

  48. Hallo,

    habe eine Frage.
    Ich habe zwischen 2014 und 2015 eine MPU wegen BTM machen müssen, als ich ZU FUSS mit Betäubungsmittel erwischt wurde. Musste trotzdem meinen Führerschein abgeben und mir wurde mehrmals gesagt, dass sich meine Probezeit (zu diesem Zeitpunkt noch 17 Tage übrig) nicht verlängern wird, da ich nicht beim Fahren erwischt wurde.

    Habe Sie dann aufs erste Mal bestanden.

    Dann wurde ich ende Februar außerorts mit 47 kmh zu schnell geblitzt (auf 80 beschränkt) und habe dann vom 10.03.17-10.04.17 meinen Schein abgeben müssen.

    25.04.17, bekam ich ein Schreiben vom Landratsamt, dass ich nun zu einem MPU Gespräch aufgefordert bin.

    Jetzt steht hier, meine Probezeit habe sich danach doch um 2 Jahre verlängert (was mir ausdrücklich gesagt wurde, dass dem nicht so sein werde) (das werde ich anfechten) und deswegen muss ich jetzt zu einer MPU.

    47 zu schnell okay, keine Frage. Aber muss ich bei dem anstehenden Gespräch auch einen Urintest abgeben?

    1. Wenn das damals nur eine mündliche Auskunft war mit der Nichtverlängerung der Probezeit, dann dürfte das wohl nicht viel taugen, weil nicht nachweisbar. Ich weiß allerdings nicht, da juristisch was rauszuholen ist, da Sie ja nicht gefahren sind.
      Was heißt denn in dem Schreiben vom 25.4. die Aussage „MPU-Gespräch“? Ich kenne einen solchen Begriff nicht. Wohin sollen Sie dazu kommen: Zur Führerscheinstelle? Oder zu einer MPU-Stelle?

  49. Hallo,

    wurde vor gut einem halben Jahr mit einer XTC-Tablette erwischt.
    Habe die Auflage fristgerecht erfüllt. Da im Schrieb von der Staatsanwaltschaft „Es erfolgt dann weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregister. Sie gelten als nicht vorbestraft und der Vorfall wird nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen. Bei Erfüllung der Auflage kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.“ stand machte ich mir keine Gedanken um die Führerscheinstelle. Habe nun aber Post bekommen und werde zu einem Fachärztlichen Gutachten aufgefordert.

    Nun meine Fragen.. ist die Forderung rechtens? Und kann ich das mit der Behörde klären, da ja ausdrücklich drin stand dass kein Eintrag o.ä. gemacht wird? Oder sehe ich das falsch..

    Vielen Dank im Voraus!

    1. Das Fahreignungsregister ist das, was früher als die Flensburger Verkehrssünderkartei bekannt war. Das hat aber keinen Einfluss daruf, dass die regionale Führerscheinstelle informiert wurde und jetzt eben ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Je nachdem, wie das ausfällt und was Sie dort erzählen, kann dann auch noch eine Drogen-MPU folgen.

      1. Aber natürlich liegt im fahreignungsregister keine verfolgbare verwertbare tat mehr vor oder tut es erst garnicht hat die Führerschein Stelle doch gar keine rechtliche handhabe an der fahreignung zu zweifeln? Es heisst doch nicht umsonst fahreignungsregister.

        1. Das FAER war früher ja die so genannte Flensburger Verkehrssünderdatei. Aus der Tatsache, dass manche Verstöße im FAER bereits nach 2,5 Jahren getilgt werden, sollte aber nicht geschlossen werden, dass schön brav die Führerscheinakte im gleichen Rhythmus aktalisiert wird.

  50. Werden Eintragungen in der Führerscheinakte nach der Frist von 10 bzw. 15 Jahren automatisch gelöscht oder kann das sein, dass ich die bei der Einsicht noch sehe und zur Löschung auffordern muss? Sollte ich – um sicher zu gehen – die Einsicht durchführen, bevor der aktuelle Vorfall (der grade erst geschehen ist) der Fsst gemeldet wird? Danke für eine Antwort!

    1. Zu Frage 1: Vollautomatisch passiert da meines Wissens nichts. Ein Blick in die Akte ist also kein Schaden. Zu Frage 2: Weiß nicht, ob es den vermteten Zusammenhang in der Realität gibt. Wie aber schon gesagt spricht nichts dagegen einfach mal die Führerscheinakte anzusehen. Das Recht dazu hat man, und man muss keine Begründung liefern.

      1. Werden psychologische Beratungs Gespräch (Vorbesprechung zur mpu auch in der Akte vermerkt ) fanden nämlich das ich von der Psychologin ziemlich hart eingestuft worden bin war auch er ein Verkaufsgespräch das dies und das machen soll sonst würde ich es nicht schaffen wollte jetzt noch mal zu einer anderen gehen und schauen was die sagt

        1. In der Akte landet so etwas nur dann, wenn man das selber unmittelbar veranlasst – was aber keinen Sinn macht das zu tun, finde ich!

  51. Hallo,
    ich muss nächste Wo zur MPU wegen einer TF mit 2,1 Promille im Jahr 2014. Habe mir damals einen Anwalt genommen, der aber von Promilleberechnung wohl, genau wie ich, keine Ahnung hatte. Ich habe die Alkoholmenge verharmlost, heute weiß ich, dass ich damit nie auf 2,1 Promille kommen kann. Meine Frage ist: Liegt dem Gutachter meine Akte mit sämtlichen Anwaltsschreiben oder nur das reine Gerichtsurteil vor? Ich bin gut vorbereitet, habe das ganze Programm durchgezogen, Abstinenz 1 Jahr lang, Vorbereitungskurs und lebe weiter abstinent. Ich habe alle gerichtlichen und anwaltlichen Unterlagen hier, kann aber nicht mehr diffenzieren, welche Akten die FSST haben könnte. Ich habe nur Bedenken, dass der GA mich fragen könnte, warum ich beim Anwalt nicht die wirkliche Menge des Alkoholkosums angegeben habe.

    1. Es ist schon davon auszugehen, dass auch der Schriftwechsel in der Führerscheinakte drin sein wird. Aber auch hier gilt: Um so etwas sicher zu wissen, soll man eben grundsätzlich immer Akteneinsicht nehmen, bevor die Akte verschickt wird!

  52. Hallo,
    ich wurde, bevor ich den Führerschein besessen habe, mit Cannabis erwischt. Der „Fall“ wurde eingestellt, da die Menge gering war und es kam nichts weiteres. Könnte sowas auch in der Akte stehen? Ich gehe davon aus das es nicht so ist, da ich sonst ja schon zur MPU hätte gehen müssen, als ich den Führerschein gemacht habe oder?Und was ist , wenn man in einer Klinik wegen psychischen Problemen in Behandlung war (freiwillig), findet man sowas auch in der Akte wieder?

    Schon jetzt vielen Dank

    Gruß,
    Martin

    1. Was die Cannabis-Sache angeht: Das kann man nicht sicher sagen. Andererseits würde ich da aber auch keine schafenden Hunde wecken durch Akteneinsicht „einfach nur so“. Und Klinikaufenthalt: Normalerweise landet so etwas ncht in der Fhrerscheinakte, weil die Klinik ja Schweigepflicht hat. Wenn da was in die Akte gelangt, dann fast immer nur durch eigene Dusseligkeit und Naivität.

  53. hallo
    ich war am 15.06.2017 zur mpu bekam am 11.07.2017 mein gutachten mir kommt es vor als wenn man mich da absichtlich durchfallen lassen hat.da ich schon 01/16 eine mpu hatte und da durch gefallen bin weil etwas gefehlt hat (abstinensnachweis,suchtberatung) und jetzt meine frage:darf man das gutachten von 2016 für das gutachten 2017 mit verwenden

    1. Wenn das negative Gutachten in der Führerscheinakte gelandet ist, dann darf es selbstverständlich schon mit benutzt werden. So etwas ist ja auch einer der Gründe, warum generell empfohlen wird, dass man negative Gutachten nicht abgeben soll!

      1. dies sollte selbstverständlich nicht in die akte gelangen, wenn doch schließt sisch die akte und die friesten verlängern sich auf ein neues. (15 jahre)
        wenn es dazu gekommen sein sollte und eine erneute begutachtung stattfinden würde.. müsste der gutachter fragen!
        ob eine verwendung dieses gutachten erwünscht ist.
        darauf hin muss man dann entscheiden.. neutrale begutachtung, alles auf 0!
        oder verwendung.. kann hilfreich sein aber davon ist selten auszugehen!

      1. Die Führerschein akte geht ein her mit dem fahreignungsregister und wenn die letzte Tat im fahreignungsregister getilgt ist kann die Führerschein Behörde garnicht mehr die fahreignung anzweifeln vorausgesetzt natürlich man war sonst lieb.

        1. Ich bin kein Jurist und werde deshalb hier keine möglicherweise falschen Behauptungen aufstellen. Warnen möchte ich davor sich all zu sehr auf das FAER zu verlassen. Es hat sehr wohl seinen Grund, dass es zusätzlich immer auch noch die Führerscheinakte gibt, die nicht automatisch identische Lösch-Zeitpunkte hat.

  54. hallo
    noch eine frage zum mpu gutachten ,in meinen letzten gutachten (was wieder negativ war) steht was drin was da nicht rein gehört und was nicht zur frgestellung der führerscheinstelle kann ich was degegen tun

    1. „steht was drin was da nicht rein gehört und was nicht zur frgestellung der führerscheinstelle kann ich was degegen tun“ usw.

      Eher nicht, denke ich. Was sollte dabei auch rauskommen? Dass das Gutachten positiv wird? Das ist unwahrscheinlich. Ich kann schon nachvollziehen, dass das ärgerlich ist, aber solange das negative Gutachten nicht abgegeben wird, hat das ja keine weiteren Konsequenzen – außer den Kosten und dem Zeitverlust natürlich.

  55. Hallo zusammen habe eine frage

    Habe mich vor 15 wochen bei der FSST angemeldet die haben ne gerichtsakte beantragt und ziehen da sachen rein wo ich noch 14 war wegen waffenbesitz und btm von 2009 muss ich mit einer mpu rechnen ??

    Bitte um antwort

    1. Btm von 2009: Das ist nicht unwahrscheinlich, dass daraus noch was folgt. Vermutlich aber eher erst mal ärztliches Gutachten. Auch da kann man aber schon viel „versauen“ durch mangelnde Vorbereitung, also Vorsicht!

  56. Ich hatte ja noch nie ein führerschein und bin nie im straßenverkehr aufgeffalen nur die 3 anzeigen 2von 2009 und 1 von 2013 hab 6 monate ein drogentest abgeben müssen

    Kann mann da überhaupt ne mpu verlangen??

  57. Schönen guten Abend. Ich hab 1998 meine Führescheine wegen BTMG Verstoß und darauf folgendendem MPU welcher negativ ausgefallen ist, abgeben müssen. Nun möchte ich versuchen meinen Führerschein (nach nun 19 Jahren) wieder zu erlangen und nach einem Telefonat mit der ördlichen Führescheinstelle wurde mir gesagt das meine Akte immer noch besteht und diese geprüft werden müsste. Ich habe seit dem keine Delikte mehr in diese Richtung oder sonstige Gerichtliche Verfahren gehabt.
    Nun zu meiner Frage, habe ich das Recht auf eine Löschung dieser Akte zu bestehen bevor diese zur Prüfung gesendet wird bzw gibt es eine Möglichkeit auf die Führerscheinstelle Druck auszuüben, es sind immerhin 19 Jahre. Da ich keinerlei Wissen über die derzeit Gesetzlichen Möglichkeiten habe hoffe ich hier etwas „Licht ins Dunkel“ zu bekommen. MfG

    1. Dass die Akte noch existiert ist klar – aber nach fast 20 Jahren muss sie inzwischen leer sein, wenn es keinerlei Vorfälle mehr gab. Die Akte wird auch nirgendwohin „zur Prüfung versandt“, sondern die Führerscheinstelle selbst ist das zuständige Amt. Vereinbaren Sie einen Termin zur Akteneinsicht. Dann sehen Sie ja gleich, was eventuell sonst noch drin steht, von dem Sie jetzt nichts wissen. Wenn nixhts mehr drin steht, können Sie bei der Gelegenheit ja gleich den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

      1. Vielen Dank für diese Info…ich sehe dies Behörde nun aus einem ganz anderem Licht…Ich werde Morgen die Akteneinsicht beantragen…Mfg

  58. Guten Morgen, eine Frage hätte ich da noch.Was ist wenn in meiner Akte noch Eintragungen aus dem Jahr 98 vorhanden sind. Welche Möglichkeiten habe ich da diese Eintragungen entfernen zu lassen bzw kann ich dann etwas „fordernd“ auftreten bei dem Gespräch.MfG

  59. Hallo Leute , habe damals 2003 meinen Lappen abgeben müssen . Habe damals gekifft gelegentlich und mir beim Dealer am Wochenende mein Gras geholt . Wurde an einem Tag wo ich mir was kaufen wollte bei einer Razzia mit aufs Revier genommen .Dort wurde ich dann verhört und gefragt , wie viel ich den so im Jahr konsumiere an Gras. Ich dummi hab geantwortet und meinte so 50 g im Jahr . Anhand dieser Aussage wurde ich von einem Gericht verurteilt zu Geldstrafe und Führerscheinentzug mit Mpu. Bin aber nie unter Drogeneinfluss gefahren !!!!!!Dann habe ich Mpu gemacht und nicht bestanden . Jetzt hab ich mir gesagt ich warte die 15 Jahre und bekomme dann alles so wieder ohne was machen zu müssen. Meine Frage ist , ob das überhaupt alles so rechtens war der Entzug. Klar ich gelte als Konsument anhand meiner Aussage, aber ich bin nie in Erscheinung getreten wegen Fahrens unter Drogen oder anderes gleichen. Andere fahren unter Drogen oder Alkohol und bekommen den Lappen wieder und meiner einer bekommt ihn gleich weg. Was meint ihr , könnte ich das Urteil heute noch anfechten , würde das was bringen ?Oder hätte ich das damals machen müssen. Meine 15 Jahre Wartezeit sind nämlich Nächte Jahr rum und ich will nicht so viel sinnlos ageld ausgeben müsse für Theorie und Praxisprüfung die ich dann nochmal machen muss eventuell. Was gibt es für Möglichkeiten? ?Meine Akte ist seit dem total rein und bin Clean seit dem Vorfall damals .Hab mir in der Zeit von 2003-2017 heute nichts zu Schulden kommen lassen.

    1. Prüfungen muss man schon seit 2009 nicht mehr neu machen (früher waren das 2 Jahre). Das wurde abgeschafft. Irgendwas von früher heute noch anfeschten zu wollen ist sinnlos und unnötig. Gehen Sie einfach mal zur Führerscheinstelle, machen Sie klar, dass Sie die 15 Jahre vollends noch abwarten wollen und informieren Sie sich lediglich, wann genau diese Frist in Ihrem Fall endet, also ab wann genau die 15 Jahre zu laufen begonnen haben.

  60. Hallo! Ich habe eine Frage,
    Ich habe bei der Führerscheinstelle angerufen zwecks Terminvereinbarung wegen Akteneinsicht, die haben mich gefragt warum und ich habe gesagt das ich vor 11 Jahren mein Führerschein abgeben musste und ich wissen wollte was drinnen steht , falls ich eine MPU machen will. Die haben zu mir gesagt dass ich online ein Termin machen soll und zwar unter der Rubrik Führerschein „Neuerteilung nach entzuck“ da bekomme ich Akteneinsicht, hat das irgendwelche Auswirkungen auf die 10 oder 15 Jahre um sind . ( Ich habe den Führerschein wegen Cannabis abgeben müssen)
    Vielen Dank im vorraus

    1. Ich weiß nicht recht, was ich dazu sagen soll. Erst mal meine ich, dass man nicht begründen muss, warum man Akteneinsicht nehmen möchte. Ich hätte deshalb vorsichtshalber hier keine Auskunft gegeben. Andererseits ist das aber vielleicht übertriebene Vorsicht, denn die Akteneinsicht allein sollte wohl keinerlei Konsequenzen haben. Ich kann Ihnen aber leider keine nähere Auskunft geben, weil ich Psychologe bin und solche verwaltungsmäßigen Spitzfindigkeiten nun wirklich außerhalb dessen liegen, womit ich mich hier auskenne!

  61. Bin ich verpflichtet, bei der MPU privat behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden? Wenn nein und die bitten mich aber darum, was ich ablehnen würde, kann mir das zum Nachteil ausgelegt werden? Dann habe ich 2 Stents, allerdings schon lange (6 Jahre) keine Herzprobleme mehr. Hatte auch keinen Herzinfarkt. Muss ich da eventuell ein fachärztliche Gutachten erstellen lassen?

    1. Also VERPFLICHTET sind Sie selbstverständlich nicht, aber andererseits ist zu bedenken, dass es ja einen Grund haben wird, wieso die Schweigepflichtentbindung verlangt wird. Meistens ist der Hintergrund der, dass der MPU-Kandidat irgendetwas ausgeplaudert hat, zu dem jetzt eben Einzelheiten für die MPU auf den Tisch kommen sollen, damit entschieden werden kann, ob das eine Rolle für die Verkehrsteilnahme spielen kann oder nicht. Wenn Sie jetzt „mauern“, sind Sie nicht kooperativ was die Informationsbeschaffung angeht, und das hat zur Folge, dass deshalb keine positive Prognose möglich ist!

  62. Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen:

    a) Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sichan die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.

    b) Gegenstand der Untersuchung sind nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung).“

    Also hieraus lese ich, dass sie es eigentlich nicht dürfen.

  63. Meistens ist es in einem solchen Fall halt so, dass die Relevanz zur Kraftfahreignung entsprechend großzügig ausgelegt wird. Oder anders ausgedrückt: Es soll eben gerade überprüft werden, ob ein körperlicher Mangel für die Kraftfahreignung eine Rolle spielt oder nicht. Es muss also nicht sein, dass immer ein Problem für die MPU daraus entsteht. Ich selber hatte z.B. schon mal einen Schlaganfall, was bei der MPU nicht zu verbergen war. Trotzdem war das kein Problem, weil ich die Reaktionstests im Normbereich geschafft hab – also okay.

  64. Hallo,
    ich habe vor 15 Jahren und 2 Monaten meinen Führerschein verloren, da ich eine geringe Menge THC im Blut hatte.

    Um der MPU zu entgehen habe ich 2005 den tschechischen Führerschein gemacht und wie es der Zufall so wollte bekam die Führerscheinstelle natürlich Wind davon. Sie wollten den Schein einziehen, aber ich habe diesen nicht abgegeben, worauf ich ein Schreiben bekam indem stand, dass ich den Schein in der BRD nicht nutzen darf.

    Darüber hinaus wurde ich 2006 auch nochmal zu 90 Tagessätzen wegen BTMG verurteilt, d.h. es besteht keine Vorstrafe und im persönlichen Führungszeugnis ist keine Eintragung enthalten.

    Jetzt würde ich gerne meinen Führerschein neu beantragen, natürlich in der Hoffnung keinen MPU mehr machen zu müssen.

    Wie goß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass ich den Schein einfach ohne MPU neu machen darf?

    1. Da bin ich leider etwas überfragt. Von 2006 bis 2017 sind Sie ja aus der 10-Jahres-Frist draußen. Da der tschechische Führerschein aber nicht akzeptiert wurde, kann es sein, dass für Sie die 15-Jahres-Frist gilt. Ich meine, Sie sollten das bei einem Anwalt klären, weil das eben schon recht speziell ist.

  65. Danke für die schnelle Antwort, ich hätte dann noch eine Frage.

    Wäre es dann vielleicht sinnvoll, den Führerschein einfach neu zu beantragen und falls eine MPU Aufforderung kommt, diese zu ignorieren bzw. den Antrag zurück zu ziehen?

    1. Da wär ich vorsichtig! Kenne mich wie schon gesagt zwar nicht detailliert mit den verwaltungsmäßigen Sachen aus, aber ich würde befürchten, dass der Führerscheinantrag dazu führen könnte, dass die komplette Frist (also 10 oder 15 Jahre) neu startet. Und das wäre ja extrem ärgerlich.

  66. Hallo,

    mir wurde Ende Juni 2017 der Führerschein entzogen wegen Trunkenheit im Verkehr BAK 1,16.

    Wurde dafür als Ersttäter verurteilt 35 TS 7 Monaten Sperrfrist.

    Ich musste 2009 meinen Führerschein wegen grobe OWi 4 Wochen abgeben (Fahrverbot)

    Seit dem Vorfall von 2009 bin ich nicht mehr aufgefallen.

    Ich habe in Flensburg angerufen, und die Sachbearbeiterin meinte dass der Eintrag von 2009 längst getigt ist und aus dem System gelöscht. Sie meinte dass die Fsst das nicht gegen mich zu negativen bewerten darf.

    Ich war letztens bei der Fsst und in meine Akte geschaut, und der Eintrag von 2009 war in meiner Akte noch vorhanden.

    Jetzt meine Frage, kann die Fsst das gegen mich verwenden obwohl es längst getilgt wurde?

    Laut Flensburg habe ich noch 0 Punkte. 3 Punkte kommen demnächst wegen der Trunkenheit dazu.

    1. Flensburger Einträge und die Führerscheinakte sind zwei völlig verschiedene Dinge. Da es von 2009 bis 2017 weniger als 10 Jahre sind, darf der Eintrag von 2009 auf jeden Fall drin bleiben. Daraus folgt aber nicht automatisch eine MPU. Es kommt ganz darauf an, was das damals war 2009 und ob das mit dem Vergehen von 2017 in einen engeren Zusammenhang gebracht werden kann.

  67. Ich habe eine Frage
    Mir wurde kürzlich, aufgrund einer Verurteilung wegen Fahrerflucht meine Fahrerlaubnis für 6 Monate entzogen.
    Vor 20 Jahren hatte ich meinen Führerschein, aufgrund einer BTMG Geschichte freiwillig abgegeben, er wurde ein Jahr später (1998), nach einem positiven psychiatrischen Gutachten, wiedererteilt.

    Fällt im jetzigen Fall die damalige freiwillige Führerscheinabgabe unter „Fahrerlaubnis wiederholt entzogen“ (mit MPU-Auflage), oder müsste der damalige Sachverhalt in meiner Führerscheinakte bereits gelöscht worden sein?
    Sollte ich vor dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis Akteneinsicht beantragen oder sollte ich das zeitgleich tun (also das eine mit dem anderen verbinden)?

    Ich bedanke mich schon einmal für iIhre Antwort.

  68. Hi,
    ich musste meinen Führerschein im Oktober 2007 abgeben. Ich hatte eine Alkoholfahrt mit 1,61 Promille. Ich habe eine Auflage zur MPU. Wie verhält sich das, nun sind ja bald 10 Jahre um und ich habe von verschiedensten „Verjährungsfristen“ gelesen. Mit wieviel Jahren bin ich denn nun auf der „sicheren“ Seite? Wie ist es möglich die Akte einzusehen um quasi mal zu lunschen? :) Dankeschön.

    1. Also die Akte ansehen können Sie jederzeit gefahrlos, so lange Sie nicht irgendeinen Antrag stellen (z.B. auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis). Und bei dieser Gelegenheit einfach ganz direkt nachfragen, ab wann keine MPU mehr nötig ist, da spricht auch nichts dagegen.

  69. Hallo,
    ich hatte 2009 eine Gerichtsverhandlung wegen eines fahrlässigen Vollrausches mit Personenschanden unter der Droge GBL. Zu diesem Zeitpunkt besaß ich noch keinen Führerschein. Ich zog ein Bezirk weiter als ich meinen Führschein anzufangen begann. Als ich ihn dort beantragte bekam ich keine Probleme bei der Erteilung totzt eines Deliktes in der Vergangenheit. GBL ist ja noch immer eine Grauzone. Nun habe ich meine Führerschein entzogen bekommen wegen einer Trunkenfahrt. Die Hauptfrage besteht darin ob ich wohl Probleme bei der Neuerteilung bekommen könnte, wegen dem Vorfall in der Vergangenheit? Hätte sie dies nicht schon bemerken müssen als ich den Füherschein bei Ersterteilung beantragt habe? Wird die Akte bei Ersterteilung nicht an die bearbeitende FFS weitergeschickt? Oder liegt besagter Vorfall noch unswissend in der Akte des andere Bezirks?

    1. Es kann halt sein, dass man bisher keine Gefährdung im Straßenverkehr bei Ihnen gesehen hat, weil das damals mit GBL ja außerhalb des Straßenverkehrs war. Jetzt haben Sie aber eine Trunkenheitsfahrt. Da liegt es im Ermessen der Führerscheinstelle, ob die den alten Kram auch einbeziehen wollen oder nicht.

  70. Hallo hatte mein Führerschein Mai 2007 damals freiwillig abgegeben, weil ich das Geld für die mpu nicht Hatte. wurde vorher von den Leute verpetzt die dort im Wald spazieren ging und dort stand ich auch und parkte und konsumiert. Bis Polizei kam und mich dann mit holte und die ganze Kram per bluttest machten. Nur das Auto Schlüssel musste ich abgeben. War auch noch in der probezeit.Später kam dann Post von Führerscheinstelle sollte Schein abgeben. Hatte bis jetzt auch nichts unternommen ergendwie ein Antrag auf wieder erlangung oder so, geschweige polizeilich im Verkehr aufgefallen oder im btm. Nur wegen falsch Aussage musste ich 2013 Geldstrafe bezahlen, die ich schon längst tat. Im faer steht bei mir Null Punkte und die Entscheidung zur freiwillige verzicht auf fahrerlaubnis.
    Sonst nichts. In der jetzige Führerscheinstelle hatten sie auch meine Akte nicht, hatte mal angerufen gehabt, da ich auch umgezogen bin. Müsste die Akte anscheinend noch dort sein wo ich mein lappen damals abgegeben habe vor 10 Jahre.Und mittlerweile bin ich vezogen seit 7 jahre.könnte noch was in meiner Akte stehen? würde gerne antrag auf mein Führerschein stellen und hoffe somit das ich kein mpu machen musst.

    1. In der Akte kann noch allerlei sonst stehen – also unbedingt Akteneinsicht nehmen. Wenn von dem Vorfall von 2013 was drin steht, laufen ziemlich sicher die 10 oder 15 Jahre erst ab diesem Zeitpunkt, nicht ab 2007. Dafür bin ich aber kein Experte. Bin ja kein Jurist.

  71. Hallo,würde gerne wissen,das ein gesundheitlicher Eignunngstest kostet und was bei eventuellen Reaktionstet und noch so psychologisch vom Arzt verlangt wird.Mit freundlichen Grüssen Marita.B

  72. Hallo,
    Ich habe nach einem Führerscheinentzug 2007 einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
    Mittlerweile warte ich schon seit 5 Monaten auf Antwort der Führerscheinstelle. Auf Nachfrage wird mir immer mitgeteilt das noch auf Rückmeldung der Polizei gewartet wird ob seitdem weitere Straftaten wegen BTM begangen wurde und das dies mehrere Monate dauert.
    Gibt es Möglichkeiten dies ggf. mithilfe eines Anwaltes zu beschleunigen oder wie lange dauert dies gewöhnlich?
    Vielen Dank

    1. Das kann ich leider auch nicht einschätzen. Fragen Sie doch selber mal bei der Polizei nach, warum das nicht vorwärts geht. Vielleicht hilft das ja. Mich wundert aber, wieso da überhaupt die Polizei eine Rolle spielt. Das würde meiner Ansicht nach ja nur dann einen Sinn machen, wenn aktuell etwas Konkretes vorliegt.

  73. Hallo ich hab eine frage ich werde gebliz in 2017 einmal 70 km überschritten bei Autobahn in 80 zone und würde mein Füraschein ab gegeben für zwei Monate und nach zwei Monate würde wieder geblitzt bei Autobahn in zone 120 km 41 schneller,und einmal mit Telefon erwischt ich hab gekriegt 1 Punkt .in gesamt hab ich 5 Punkte. Heute hab ich ein brif gekrikt das ich muss eines medizinisch -psychologischen Gutachtens machen … was Kammer machen????

    1. Naja, Sie brauchen halt jetzt eine MPU (Punkte), weil Sie innerhalb so kurzer Zeit schon wieder mit einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen sind. Da ist die Führerscheinstelle schon im Recht, auch wenn Sie noch keine 8 Punkte erreicht haben. Ermessensspielraum eben.

  74. Hallo,

    lt. meiner FAER-Auskunft werden meine Eintragungen zum 27.12.2017 gelöscht. Nun habe ich gehört, dass die FS trotzdem noch 1 Jahr zugreifen darf, stimmt das?

    MfG

    1. Das Flensburger Verzeichnis ist die eine Seite – was aber die Führerscheinstelle tut, das ist kein Automatismus des Löschens von Flensburg aus gesteuert.

  75. Hallo, ich habe eine etwas vertrackte Frage: Im Jahr 2011 wurde mein Nicht-EU-Partner mit zuviel Promille angehalten, Strafe wurde bezahlt und er ist seitdem nicht mehr gefahren. Zu dem Zeitpunkt war er gerade eingereist und somit als Tourist mit seinem ausländischen Führerschein unterwegs. Nun würde er gerne einen deutschen Führerschein machen. Laut Behörde müsste er dafür MPU machen. Nun die Frage: ist das Verfahren der MPU nur bei der örtlichen Behörde oder bundesweit gespeichert? Stimmt es, dass der Fall nach 10 Jahren also 2021 gelöscht wird?

    1. Ist in der lokalen Akte gespeichert, aber ich vermute stark, dass das beim Führerscheinantrag gefunden wird. Die 10-Jahres-Frist gibt es, aber es gibt auch eine 15-Jahres-Frist, die manchmal zum Tragen kommt. Ich hatte eigentlich angenommen, dass ich inzwischen verstanden habe wann 10 und wann 15, aber erst kürzlich hat mich ein Fall wieder verunsichert. Deshalb sage ich lieber vorsichtshalber nicht, dass 10 Jahre richtig sind.

  76. Hallo ,ich habe bald eine Mpu Prüfung ,da mir 2011 der Führerschein wegen einer alkoholfahrt abgenommen wurde. Jedoch bin ich nochmal unter Alkohol erwischt worden ohne Fahrerlaubnis. Beide Fahrten leichter Unfall keine Personenschäden und BAK1.80
    habe unter Alkohol paar Straftaten wie Körperverletzung begangen.Im Gerichtsbeschluss steht das ich wegen 2 Sachen unter harten Drogen und Alkohol stand,es handelt sich nicht um strassenverkehrsdelikte.
    Meine Frage ist ,steht es in der Akte bei der Führerscheinstelle.
    Ich bin seit 2013 nicht mehr aufgefallen und habe mein Umfeld Wohnort gewechselt habe eine Ausbildung gemacht und arbeite seitdem fest in einer speditionsfirma. Ich habe geheiratet.
    habe 6 Monate haarproben vorzuweisen und trinke seit 2012 kein Alkohol mehr und bin nicht straffällig geworden.

  77. Hab da mal eine frage..Ich weiß nicht genau wann die 15 Jahre um die Akte bei der fsst zu löschen um sind..Wenn ich jetzt bei der fsst nachfragen würde wäre das dann negativ für mich und würde die Frist dann eventuell neu beginnen?

    1. Reines Nachfragen ist unproblematisch. Nur wenn Sie zu früh einen Verwaltungsvorgang veranlassen wie z.B. Neuerteilung des Führerscheins kann es problematisch werden.

  78. Hab da mal ne frage..ich habe mein Führerschein Anfang yanuar 2005 gemacht.. am 25.05.2005 wurde ich angehalten wegen Trunkenheit im Verkehr Lappen wurde mir desselben Tag abgenommen. .darauf hin kriegte ich strafbefehl vom Amtsgericht Geldstrafe 600 Euro den hab ich bezahlt. .Ablauf von 8 Monaten keinen fahrerlaubnis zu erteilen..Blutalkohlkonzentration vom 0,57 .. (thc):0.8 ng/ml 11-oh… (thc-metabolit)0,8 ng/ml…cooh (thc) 2,7 ng/ml..meine frage ist ob der ich genau 15 Jahre warte sol wegen mpu..oder ob ich den jetzt schon den Antrag stellenkönnte ? Habe seid 2005 bis heute mit keinem Polizei Zutun gehabt auch nicht im Verkehr. .LG orhan

    1. Das heißt, dass Sie jetzt deswegen schon fast 13 Jahre auf den Führerschein verzichtet haben? Und jetzt wird es Ihnen plötzlich doch zu lang? Also wenn bei Ihnen die 15-Jahres-Frist gilt (und nicht die 10-Jahres-Frist), was ich so jetzt nicht beurteilen kann, dann geht es ohne MPU natürlich nur, wenn wirklich die vollen 15 Jahre verstrichen sind nach Ende der Sperrfrist. Es spricht aber nichts dagegen, dass Sie einfach ganz direkt bei der Führerscheinstelle anfragen, was passieren würde, wenn Sie jetzt den Führerschein beantragen. Dann werden Sie ja hören, ob noch MPU verlangt wird.

  79. Servus erst mal meine Geschichte über meine Lage und dann zu meiner Frage. Also ich hatte 2007 einen Unfall verursacht mit 0.62 Promille dann würde ich 2009 mit 1.64 Promille augehalte in einer Kontrolle mpu gemacht dann 2014 mpu wegen zu schnellem fahren 2 Tage vor Probezeit Ende. Jetzt 2018 mit 0.82 promimle aufgehalten Kontrolle. Jetzt meine Frage im Bußgeld Bescheid steht 1 Monat und 528 Euro werde ich als erst Täter behandelt ? Muss ich trotzdem zur mpu? Bzw. Bekommt die führerscheinstelle Bescheid über meine Ordnung s Wertigkeit ?
    Mfg Tommy

    1. Das ist klassischer Fall von Wiederholungstat. Selbstverständlich wird das wieder die MPU nach sich ziehen – mit Abstinenznotwendigkeit.

      1. Naja dann hab ich mich jerz von einem der Ende des Jahres sein Meister anfangen sollte zu einem manövriert der nicht weiß auf welcher parkbank er pennen soll Arbeit weg Wohnung weg super

  80. Guten Tag ich würde mich freuen wenn Sie mir Helfen könnten bei meinem seltenen schwierigen Führerschein Fall.

    Seit Monaten kann mir niemand eine Richtigge Antwort liefern.

    1999 erwab ich den Führerschein C1E , Abgenommen 2001 wegen 1.12% Promille und möchte ich Ihn lange wieder zurück Klasse B reicht mir völlig

    Ich habe 2002 Mpu nicht bestanden , Trotz Absinenz und Gruppenteraphie, und Antrag zurück gezogen und nicht vorgelegt. 2003 wieder Negativ und war so geschockt dass ich diese aber abgab , trotzdem
    habe ich den Antrag zurück gezogen. Also darf es eh nicht verwertet werden heute wegen den 15 Jahren.

    Januar 2017 habe ich wieder ein Antrag gestellt , womit die Probleme anfingen.
    1) Habe ich Mahnungen erhalten und Inkasso war auch schon eingeleitet wegen 19,20 euro weil ich keine Mpu vorlegte , obwohl ich nie aufgefordert worden bin dazu.
    Im Juli 2017 habe ich dann endlich eine Mpu Auflage erhalten die ich natürlich nicht antrat .

    Nach langen hin und her habe ich endlich auch den Grund dafür genannt bekommen.
    Grund das Negative Gutachten aus 2003 , und wegen einer leichten Körperverletzung in Verbindung mit Alkohol aus 2015 die aber eingestellt worden ist.

    Das Gutachten ist aufgrund der Verjährung nicht verwertbar meiner Meinung nach und mit der Stattsanwaltschaft habe ich auch Telefoniert ,
    das wegen körperverletzung hätt nicht ins Führungszeugnis stehen dürfen. Mein Faer Auszug ist sauber.

    Mit einem Anwalt habe ich 7/2017 meinen Atrag wieder zurück gezogen und auf Aktenbereinigung bestanden .
    Antwort kam von der Zulassungsstelle , Aktenbereinigung wird gemacht soweit wie möglich.
    Was bedeutet dies ? Bleibt das Führungszeugnis dort drin oder nicht ? Denn wenn Antrag zurückgezogen wurde , ist das selbe wie hätte er
    nie stattgefunden , oder liege ich dort falsch ? Wie bekomme ich daas aus dem Führungszeuignis wieder raus laut gesetz muss es nach 2 Jahren gelöscht sein , richtig ?

    Staatsanwaltschaft und Bundesregister habe ich angeschrieben dass diese sich um diesen Eintrag kümmern möchten , da er dort nie hätte sein dürfen.

    Ich möchte endlich wieder mobil sein und eine Arbeit aufnehmen. Selbst die Prüfungen würden mich nicht stören , da ich mein Leben lang mit Fahrzeugen zu tun habe eine Arbeitsstelle seit Jahren an der
    Hand hätte als Kfz , wenn ich endlich den Schein vorlege. Mehrere Faschulen warten ebenfalls seit Januar 2017 wann ich endlich komme .

    Was kann die Fs stelle mir vorhalten wann kann ich ohne Mpu endlich zur Fahrschule ?

    Ich bin ständig schon am überlegen mir irgendwoher Geld zu leihen um einen Eu Schein im Ausland zu ergattern , natürlich ohne den berühmten Code 70. , denn der 70er wird hier angeblich nicht anerkannt
    was ich aber auch nicht weiß

    Bitte um unterstützung in meinem speziellen Fall , wo mir bisher niemand helfen konnte und alles schlimmer wird.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    O.Radicke

    1. Na das ist ja ein ganzer Roman, den Sie hier geschrieben haben! Meine Antwort wird Ihnen vielleicht nicht gefallen: Für den Aufwand, den Sie bisher schon reingesteckt haben die MPU zu umgehen, hätten Sie schon längst eine vernünftige Vorbereitung machen und die MPU sicher bestehen können. Was Sie stattdessen probieren, ist meiner Ansicht nach eine Sackgasse mit vielen bösen Stolperstellen!

      1. Hallo da bin ich wieder. Habe mein Faer Auszug ohne Einträge.
        Von der Staatanwaltschaft nachricht erhalten , das eingestellte Verfahren würde nicht im Führungszeugnis aufgenommen werden weder im BZRG noch BZR nur im ZSTV , an dieses kommt aber keine Führerscheinstelle. Nur fraglich woher diese aber die Info erhielt. Ich habe nun weitere Schritte , Briefe versendet mit der Löschung an Bundesministerium für Justiz, LKA, und Polizei.
        Nirgends darf dort etwas stehen.Aber woher wussten die dann aber von der Sache. Laut Aussage der FS stelle würden die nur das Faer und Führungszeugniss abgefragt , da hat wohl jemand etwas angegeben was er nicht durfte ?
        Müssen die unterlagen nun aus der Akte vernichtet werden , weil ich ja den Antrag zurück gezogen habe . Richtig ?

        1. Die Führerscheinakte muss man sich als eine Sammlung von ganz verschiedenen Informationen vorstellen. Das können z.B. auch Aussagen sein, die man mal bei der Polizei gemacht hat oder überhaupt Mitteilungen, die von der Polizei kommen, aber auch ganz banale Informationen vom z.B. Ordnungsamt. Ob im Zusammenhang damit evtl. nachher ein Verfahren eingestellt wurde oder nicht, das führt nicht automatisch dazu, dass der Eintrag in der Führerscheinakte gelöscht werden muss. Die Akte enthält also nicht nur Straftaten, sondern gewissermaßen ein mehr oder weniger detailliertes Bild von Auffälligkeiten der Person. Auf welche Einträge ganz genau und wann genau man Anspruch auf Löschung hat, kann ich Ihnen nicht sicher sagen. Ich bin kein Anwalt, und erst recht kein Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

  81. Hallo
    Musste 2013 eine Strafe über 275 Euro direkt bei einer Kontrolle in Deutschland zahlen müssen wegen canabis aber habe keine Anzeige bekommen weil mein Wohnsitz in belgien War. Habe aber einen deutschen Führerschein.

    Steht das in meiner Akte?

  82. Guten Tag,
    ich musste aufgrund einer Trunkenheitsfahrt eine MPU machen und habe diese auch bestanden. Wird diese Fahrt und die MPU aus meinem Fahreignungsregister/Führerscheinakte gelöscht? Und wenn ja, gibt es da eine Frist dafür? Weiter wenn ja, wird ab einem bestimmten Zeitpunkt nichts mehr zu diesem Vorfall zu finden sein? Immerhin wurde ja alles bestanden und trotzdem wäre (natürlich nicht ganz zu Unrecht) die Voreingenommenheit sicher weiter zu spüren…
    Falls es nicht gelöscht wird, gibt es Möglichkeiten die Einträge aktiv zu löschen?
    Viele Dank für eine seriöse Antwort!

    1. FAER und Führerscheinakte sind zwei ganz verschiedene Dinge. Das FAER verwaltet ja nur die Punkte, und die kann man kostenlos abfragen, und sie haben eine genau festgelegte „Lebensdauer“ (bei Alkoholdelikt glaube ich 5 Jahre – müsste ich aber nachschlagen). Die Führerscheinakte sammelt aber alles, was überhaupt irgendwie mit Teilnahme am Straßenverkehr zu tun hat. Das heißt, dass dort jetzt auch Ihre komplette positive MPU und der Vermerk „Fahrerlaubnis wieder zugeteilt am …“ drin gelandet sind. Dort bleiben Sie auch auf jeden Fall für die nächsten 10 Jahre drin. Falls in dieser Zeit ein weiterer relevanter Vorfall sich ereignet, beginnt diese Frist neu zu laufen. Ich hatte auf diese Weise schon öfters Klienten, bei denen die Führerscheinakte Einträge bis weit zurück in die 90er Jahre enthielt.

  83. Hallo,

    Ich habe vor 4,5 Jahren eine Trunkenheitsfahrt begangen. Ich würde nach dem jugendstrafrecht verurteilt und der Richter gab mir 10 Monate Fahrverbot und sozialstunden. Es hieß nach 2 Jahren würde der Eintrag gelöscht werden. Jetzt steht er aber nach 4,5 Jahren immernoch in meiner Akte bei der Führerscheinstelle, welche die Akte bald an die Mpu Stelle schicken soll, da ich unter Cannabis Einfluss ein PKW geführt habe (ich riesen idiot). Meine Frage : sollte der Eintrag der Trunkenheitsfahrt nicht aus der Akte gelöscht werden müssen? Danke schonmal

  84. Ich habe vor ca 15 Jahren meine Führerschein verloren 1 Jahr Sperrfrist und MPU als Auflage.
    Meine frage wie bekomme ich Auskunft,wann ich Antrag stellen kann.
    Wer kann mir sagen wann die Tilgungsfrist abläuft?
    Ich habe mit der Führerscheinstelle gesprochen und die haben mir 2 Optionen gegeben.

    Sie können einen Antrag auf Neuerteilung stellen, dann werden die benötigten Auskünfte im Rahmen der Antragstellung angefordert. Hierzu müssten Sie Ihren Ausweis, ein biometrisches Bild und einen Sehtest vorlegen. (Kosten ca. 120 Euro)

    Oder es werden vorab nur die Auskünfte angefordert, hierzu müssten Sie mit ihrem Ausweis bei der Führerscheinstelle vorsprechen. (Kosten 16,30 Euro)

    Antrag stellen fällt weg da ich keine Verlängerung möchte falls die zeit noch nicht abgelaufen ist.

    Kann die Auskunft mir Probleme machen, oder kann ich das Bedenkenlos machen.
    Und was wird da gemacht?
    Da es ja 16,30 kostet???

    MFG

  85. Hallo,
    Ich habe 3 aktenkundige Trunkenheits Fahrten. Das erste mal November 1999 mit 0,9. Das zweite mal Dezember 1999 mit 1,18 Und das dritte mal November 2001 mit 1,90. Und jetzt die Frage: sind diese Einträge in der Führerscheinakte schon gelöscht? Wird so etwas überhaupt gelöscht oder wird es aufgehoben? Grüße Michael

  86. Hallo,ich hatte bisher noch nie einen Führerschein. Habe aber zwei sehr alte BTM vergehen (ca.15 und 10 Jahre) die im polizeilichen Führungszeugnis nicht aufgführt sind. Vor zwei Jahren habe ich nach gestelltem Antrag auf eine Fahrerlaubnis (PKW) eine Anordnung für ein Gutachten bekommen. Ich werde in ein paar Tagen umziehen ca.120km weg und muss zwingend den PKW-Führerschein machen. Nun die Frage: Wie groß ist die Chance das ich in einem weitenfernten Landkreis um ein Gutachten / MPU herum komme? Oder muss ich fest damit rechnen, dass ich wieder ein Gutachten angeordnet bekomme.
    Ist es überhaupt rechtens mir so etwas anzuordnen, ich habe wie gesagt noch nie einen Führerschein besessen und auch noch nie irgendwelche Verkehrsvergehen begangen.

    1. Das ist schwer zu sagen. Was die Zulässigkeit als solche angeht. ist es so, dass es zunächst keine Rolle spielt, ob man zu dem Zeitpunkt schon einen Führerschein hatte oder nicht. Es geht einfach darum, inwiefern die Tat in einen Zusammenhang mit Gefahr im Straßenverkehr gebracht werden kann. Und da sind die Ämter teilweise sehr fantasievoll…
      Die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache durch den Umzug irgendwie „stirbt“: Nicht komplett ausgeschlossen, aber ich würde eher nicht damit rechnen.
      Wenn das wirklich soweit zurück liegt, würde ich eher für möglich halten, dass ein fachärztliches Gutachten vielleicht auch das Problem lösen könnte. Ist so aus der Ferne mit wenig Information aber kaum zu sagen.

      1. Hallo,
        heute kam der Gebührenbescheid für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis. Der Prüfauftrag wurde dem TÜV übermittelt. Ohne irgendwelche Auflagen.

  87. Hallo,
    ich habe auch mal eine Frage.
    Ich habe 2013 eine Ersterteilung des Führerscheins beantrag.
    Nach gewisser Zeit wurde mir die MPU angeordnet da ich 2012 mit 1,61% Promille auf dem Fahrrad erwischt wurde und 2011 sowie 2010 mit einer Mofa Prüfbescheinigung, Roller mit 45km/h gefahren bin (also Fahren ohne Fahrerlaubnis). Nach negativer MPU (MPU Gutachen wurde nicht zur FSS geschickt,somit wissen die nicht das die MPu negativ war) Wurd mir eine Versagung der Fahrerlaubnis ausgepsrochen. (MPU übrigens negativ, da der Pschsologe der Meinung war, ich hätte mich mit meinem angeblichen Alkoholproblem nicht auseinandergesetzt)
    Mir wurde durch fehlende Teilbringung der Eignung am Strasenverkehr versagt (Habe keine MPU dem FSS vorgelegt)
    Es hieß dann,das die Nichteignung damit als bewiesen erklärt wurde und sollte 250€ zahlen. (Habe auch leider nie den Antrag zurückgezogen)

    Nun ist das ganze ca. 4 Jahre her,ich habe ein komplett neues Leben mit Familie Kind und einen Beruf mit Führungsverantwortung und habe vor 2 Monaten eine Ersterteilung des Führerscheins abgegen mit Sehtest und Erste-Hilfe Kurs (Brauche den FS für meinen Job)
    Seit 2 Monaten warte ich auf ein Schreiben der FS das ich den Führerschein machen kann (oder zahlungsaufforderung vom TÜV)

    Brauch die FSS jetzt solange um zu überlegen was die mir aufbrummen?
    Ich denke,das ich um eine MPU nicht herum komme,und hoffe,das ich keine 12 Monate Alkohol Abstinenz nachweisen muss (vorallem weil die FSS ja auch nie meine negative MPU hatte)
    Eine MPU sollte für mich kein Problem sein weil ich Familie,einen Job und fest im Leben stehe.
    Warum brauch die FSS trotz alldem so lange? Mein Fahrlerer meint,das andere Schüler die nach mir den Antrag abgegeben haben schon längst eine Bestätigung bekommen haben.

    Lohnt es sich für mich einen Anwalt zu nehmen wenn die FSS meint das ich nicht nur eine MPU sondern auch eine Abstinenz nachweisen muss? Reicht nicht eine MPU?

    Ich finde das alles total Unfair,ich hatte nie einen Führerschein in meinem Leben,habe mit 18 den dummen Fehler gemacht mit 1,61% Auf dem Fahrrad erwischt worden zu sein (roller Delikte war sogar eingestelleJugendstrafen)

    Zur zeit bin ich übrigens 24.

    Ich hoffe auf eine Antwort

    1. Warum fragen Sie nicht einfach beim Amt nach, warum das so lange dauert?

      Ihre Vorbereitung scheint mir aber auch noch viel zu wünschen übrig zu lassen, denn sonst würden Sie wissen, dass Abstinenz niemals von der Führerscheinstelle verlangt wird.

  88. Guten Abend zusammen

    Mit 1,47 Promille würde ich angehalten.normale
    Routine Kontrolle was kommt auf mich zu?wohne in Baden Württemberg.erste alkohlfahrt war im 2005 ist noch verwertbar?0,58 Promille Ordnungswidrigkeit damals.
    Bedanke ich mich schonmal im voraus.

    LG

    1. Das von 2005 sollte normalerweise draußen sein. Aber ob das so eine gute Idee war, jetzt wieder alkoholisiert zu fahren? Auch wenn jetzt wahrscheinlich keine MPU kommt, läuft natürlich wieder neu eine 10-Jahres-Frist.

  89. Danke Klaus,das war echt Dummheit von mir.nie wieder kommt sowas vor hab Daraus hab ich jetzt gelernt.hab schlaflose Nächte.ich stehe total unter Schock.was passiert ist.am 22.3.2018 hab ich WE beantragt wieso dauert das solange?also meine punktestand ist komplett auf 0.ich habe bis 22.10.2018 Sperre bekommen.ich hab wirklich Angst das ich MPU machen muss.ich habe 2017 bei Flensburg Auszug beantragt da stand nix mehr drin von erste Alkoholfahrt.also keine Einträge.

    Mit freundlichen Grüßen

  90. Flensburg ist da die falsche Adresse. Die Führerscheinakte zählt, nicht FAER. Und in die Führerscheinakte kann man einfach Einsicht nehmen bei der Führerscheinstelle.

  91. Ok vielen Dank.können die mich zur MPU Auffordern?mit 1,47 Promille?aber Baden-Württemberg zieht doch mit 1.1 Promille regeln oder?alkohlfahrt von 2005 wie lange bleibt Inder Akte?

  92. Guten Abend zusammen,

    Warum lässt die FSST so viel Zeit ob ich MPU muss oder nicht?antrag habe ich 22.3.gestellt.sperre geht bis zum 22.10.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Habe ich mehrmals angerufen.alle Unterlagen sind da.sie wollte mir schon im Juli schreiben schicken.kam aber nix.laut Auszug von KBA ist was ich letze Woche erhalte habe.steht einzige Eintrag drin.von jetzt.zähle ich dann als Wiederholungstäter oder erstäter?

      Mit freundlichen Grüßen

  93. VERMUTLICH Ersttäter, aber so pauschal kann man das mit nur paar wenigen Infos nicht sagen. Generell kann die gesamte Vorgeschichte eine Rolle spielen. Also auch Vorkommnisse, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun haben.
    Ich bin aber Psychologe, nicht Jurist!

  94. Hallo!
    Eine generelle Verständnisfrage, da ich dank sämtlichem Input den ich die vergangenen Jahre aufgenommen habe inzwischen relativ irritiert bin:
    Es ist theoretisch möglich das 10 Jahre nach einem Führerscheinentzug und Anordnung einer MPU die Fahrerlaubnis bei einer Beantragung ausgestellt wird?
    Da der Beginn der Verjährungsfrist jedoch variiert, kann diese quasi auch erst nach 15 Jahren abgelaufen sein?
    Wenn ich eine Akteneinsicht beantrage (ich habe nur eine sehr vage Vorstellung wie so eine Akte strukturiert ist) und in dieser praktisch keine Anordnung einer MPU vorhanden ist, sollte einer erfolgreichen Neubeantragung nichts im Wege stehen?

    Sehr viele Fragen, ich weiß, ich würde mich über einige kurze Antworten jedoch umso mehr freuen, vielen Dank vorab!

    1. Ich sehe das so: Wer ohne erneute Auffälligkeit brav die 10 Jahre abgesessen hab, der SOLLTE in vielen Fällen ohne MPU die Fahrerlaubnis wieder bekommen. Dann gibt es aber leider noch die 5 Jahre „Ruhefrist“. Wann genau gilt die? Kompliziert und oft strittig, sogar unter Juristen, deshalb halte ich da lieber den Mund. Ein klassischer Fall dafür dürfte aber sein, dass vorne dran eine negative MPU steht. Viele Beispiele zeigen aber, dass auch auf der Führerscheinstelle oft Unsicherheit herrscht. Ich meine, dass es sich deshalb lohnt im Zweifel einen Anwalt hinzuzuziehen (und zwar am besten einen Experte für VERWALTUNGSRECHT – nicht Verkehrsrecht). Ich habe auch schon erlebt, dass allein das Auftreten eines Anwalts was hilft: Ich kenne Fälle, in denen der Sachbearbeiter auf der FSS plötzlich einen Rückzieher gemacht hat – vermutlich weil er sich selber nicht ganz sicher war und einfach dem ganzen hin und her aus dem Weg gehen wollte. Das ist bestimmt keine sicherer Weg, aber es zeigt doch, dass man nicht „einfach mal so“ alles akzeptieren muss, womit man konfrontiert wird.
      Die 10-Jahres-Frist ist also nicht der Freischuss für alle, aber doch ein Zeitpunkt, zu dem man sich gründlich informieren sollte, was den eigenen Fall betrifft.

  95. Eine Frage, ich hab eine MPU zu befürchten, allerdings wohnte ich zum unfallzeitpunkt noch wo anders. gibt es eine Chance das wenn ich den Antrag zu wiedererteilung stelle, die stelle am neuen Wohnort nicht bemerkt das ich eine MPU machen müsste weil die Akte noch nicht „mitumgezogen“ ist?
    Und im unwahrscheinlichen Fall JA – wäre das rechtlich später angreifbar? Also falls ein paar Monate später rauskommt das ich eine MPU hätte machen müssen ich aber mittlerweile wieder fahre?
    Grüße

    1. Möglich ist im Behördendschungel viel. Wenn es aber eines Tages dann doch auffällt, führt das halt meistens dazu, dass dann eben doch noch die MPU verlangt wird. Habe ich gerade eben bei einer Klientin erlebt, die vor 9 Jahren eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad hatte. Das wurde damals übersehen. Jetzt muss sie zur MPU.

  96. Hallo Herr Mangold,
    2004 wurde mir wegen Alkohol die Fahrerlaubnis entzogen (2,17 Promille). Die MPU absolvierte ich aber erst 2009. Nun wurde mir vor 2 Wochen wieder der Führerschein entzogen wegen Alkohol (>2,00 Promille). Die Ersttat liegt 14 Jahre zurück und hier greift die Verjährungsfrist. Die MPU liegt nur 9 Jahre zurück. Besteht nun noch eine Verwendbarkeit für das neue Verfahren. Gilt die Verjährungsfrist ab Datum der Tat (2004) oder an Datum der MPU (2009)?Werde ich nun als Erst- oder Wiederholungstäter behandelt.
    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß aus Rheinland-Pfalz

    1. Da bin ich leider überfragt. Ich halte es aber für möglich, dass die MPU das ursprüngliche Vergehen „aufgewärmt“ hat und deshalb die 10-Jahres-Frist neu läuft. Verbindliche Antwort wird wohl am ehesten ein auf Verwaltungsrecht spezialisierter Anwalt geben können.

  97. Hallo
    Ich habe einen Freund der eine Koplizierte Frage hat und zwar verlor er 2013 wegen BTM am steuer seine fahrerlaubnis ist aber noch weiter mit einem ausländischen Führerschein gefahren wurde auch mehrmals angehalten und geblitzt aber hat nie einen Punkt bekommen oder einen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde.

    2018 hat er nun seine Mpu gemacht und hat sie bestanden aber nur mit der Verraussetzung das er den § 70 – Kurse Wiederherstellung der Kraftfahreignung noch zu machen, der aber wiederrum von Fahrerlaubnisbehörde genähmigt werden muss
    Die Frage ist nun können sie die Blitzer nach verfolgen und somit ein Fahren ohne führerschein nachweisen oder bekommen sie die Infos überhaupt nicht weil alles ohne Punkt nicht zu den gestellt werden ?

    1. Das ist eine spannende Frage! Ich weiß es nicht, denke aber, dass die Info wohl nicht angekommen sein wird, weil die Führerscheinstelle sonst sicher vorher schon was unternommen hätte.

  98. Hallo,

    habe hier ziemlich viel gelesen, sehr aufschlussreich…. eine Frage beantwortet sich mir trotzdem nicht:
    Wenn ich vor Ablauf der 15jähr. Frist eien Anwalt Akteneinsicht beantragen lasse, kann dann der Mitarbeiter bei Rückerhalt einen Eintrag machen und damit die Frist erneuern, das wäre fatal! Ich frage weil ich Angst habe dass ich nochmal 15 Jahre warten darf, nur weil ich wissen wollte wann die sogenannte Verjährung abgeschlossen ist. Kan sowas passieren?

    1. Das wäre mir neu. Akteneinsicht nehmen ist meines Wissens jederzeit möglich, ohne dass das Nachteile bringen darf. Natürlich ausgenommen seltene Fälle, wo einfach was vergessen wurde und dabei jetzt erst aufgefallen ist.

  99. Hallo,
    Habe jetzt hier so viel gelesen aber mein Fall war leider nicht dabei. Ich habe im Mai 2009 durch die Fsst Bescheid bekommen, dass ich meinen Führerschein abgeben soll oder eine „kleine“ MPU machen muss, da ich seit 2007 ein unter das Btmg fallende Medikament von Arzt bekomme und dies regelmäßig nehmen muss. Ich wurde jedoch weder mit dem Auto angehalten noch habe ich jemals Mist gebaut beim fahren. Ich bin zu der Zeit nicht mal Auto gefahren,da ich keins hatte. Leider hatte ich damals weder das Geld für die MPU, noch Geld für einen Anwalt gehabt und habe meinen Führerschein dann bei der Fsst abgegeben. Mein Arzt wollte mir damals schon eine Bescheinigung geben das ich durch das Medikament nicht negativ beeinflusst bin aber die Fsst meinte ich soll das bei der MPU klären. Ab wann beginnt für mich die Tilgungsfrist und könnte es sein, dass ich meinen Führerschein nun nach 10 Jahren evtl. schon wieder bekomme?sollte ich mir einen Anwalt für die Akteneinsicht besorgen ich habe nämlich auch angst, dass dann die Frist von neuem beginnt oder brauchen die dafür was unterschriebene von mir?MPU will ich jetzt natürlich auch nicht machen aus Angst, dass die Frist von vorne beginnt. Ich danke schon mal für Ihre Auskunft!!

    1. Wieder mal die leidige Frage nach der Tilgungsfrist (10 Jahre oder 10+5 Jahre?). Beim besten Willen: Dafür bin ich nicht juristisch kompetent genug. Ich denke, dass eine mündliche Nachfrage bei der Führerscheinstelle, wie die das, sehen, nichts Schlimmes auslösen sollte. Falls Sie dort aber die Antwort bekommen, dass die auf 15 Jahre raus wollen, dann würde ich mich drauf verlassen, dass diese Auskunft auch richtig ist. Falls Sie einen Anwalt kontakten wollen: Das ist VERWALTUNGSRECHT, nicht Verkehrsrecht!

  100. Ich danke Ihnen!!dann werde ich mal einen Termin bei der Fsst ausmachen und hoffen das dieser nichts negatives auslöst oder sie auf dumme Gedanken bringt!;-)

  101. Hallo,

    hab da auch eine speziellere Frage.

    Habe bereits 5 MPU‘s hinter mir 2004 – 2012 – 4 davon erfolgreich bestanden. Alle samt wegen Cannabis. Die letzte Fahrerlaubnis wurde mir am 6.09.2012 erteilt. Am 2.11.2018 kam ich in eine Routinekontrolle es wurde Cannabis festgestellt, Strafe von der Rechts und Ordnungsbehörde war 1 Monat Fahrverbot sowie 632,50€ Strafe. Die Staatsanwaltschaft hat das Vermittlungsverfahren eingestellt und an die Verwaltungsbehörde weitergegeben.

    Da ich 2009 aufgrund 3 Bandscheibenvorfälle Berufsunfähig geschrieben wurde hatte ich mir ein Rezept für Cannabis von einem Schmerztherapeuten ausstellen lassen – Hoer haben mich die Polizisten drauf angerissen gemacht das ich dies versuchen soll (dieses stammt vom 13.12.2018).

    Am 21.12.2018 hat mich die Führerscheinstelle angeschrieben das aufgrund des Vorfalls eine Nichteignung zum führen von KFZ vorliegt, da Konsum und Fahren nicht von einander getrennt werden konnte.

    Habe eine Stellungnahme mit dem vorhandenen Rezept zurück geschickt – das es mir medizinisch verordnet wurde und die Einnahme unter Beobachtung erfolgt.

    Antwort der Fsst: Sie sind in der Vergangenheit (2004 – 2012) bereits mehrfach mit Betäubungsmitteln in Erscheinung getreten. Zuletzt wurde Ihnen aufgrund des Gutachtens vom 6.09.2012 eine Faherlaubnis erteilt…. blablabla…. Mit der Stellungnahme vom 28.12.2018 haben sie eine Kopie des Rezeptes für Dronabinol vorgelegt. Das Rezept wurde erst am 13.12.2018 und somit nach dem Vorfall vom 2.11.2018 von einem Arzt für Neurologie und Psychiatrie ausgestellt. Es muss angenommen werden, dass Sie durch die Rezeptvorlage versuchen, Ihren sonstigen Cannabiskonsum im Nachhinein legalisieren zu lassen. Vom Entzug Ihrer Fahrerlaubnis kann nicht abgesehen werden.

    Habe dann am 14.01.2019 den Führerschein abgegeben. Nun wurde ich deshalb Gekündigt vom Arbeitgeber. Da ich auf dem Land wohne bringt mir meine Studium recht wenig und ich finde deshalb gerade keine Arbeit -> Grundvoraussetzung ist zu 90% Fahrerlaubnis Klasse B…

    Jetzt kam gestern ein Schreiben vom 23.04.2019 vom Rechts und Ordnungsamt -> Erinnerung an die Abgabe des Führerscheins ( ich solle den FS jetzt 4 Wochen abgeben da die 4 Monatsfrist für die Abgabe des FS begann und am 21.05.2019 enden wird) Es würde die Beschlagnahmung folgen wenn ich Den FS nicht abgeben würde.

    Vermutlich fand kein Austausch der Behörden statt. Nun meine Frage habe ich noch eine Chance aufgrund meine Situation die Fahrerlaubnis zu bekommen (gerne auch mit Abstinenz nachweisen, da ich sauber bin) ansonsten droht mir demnächst ein Kleininsollvenzverfahren, da ich den Familienanwalt von der Mutter meines Sohnes ständig im Rücken habe. Mit Führerschein wäre es. Ie möglich schnell wieder Arbeit zu finden.

    Momentan hab ich vorsichtshalber schon begonnen mit der Vorbereitung bei der Suchtberatung sowie bei einer Psychotherapie)

    Sorry für den langen Text.

    Schönen Sonntag und liebe Grüße Steve

    1. Bin momentan ziemlich beschäftigt, aber ich antworte Ihnen gegen Ende der Woche per Email. Dann können wir weiter sehen!
      Grüße Klaus Mangold

  102. Hallo hab eine Frage wegen Akte von Führerschein stelle ..

    Ich habe MPU demnächst als ich neuantrag gestellt haben konnte ich keine akten Einsicht nehmen ,

    Ich hatte zwar davor schon Akten einsichtig gehabt die war nicht aktualisiert.

    Kann es sein das da auch Urteile von Verurteilungen und anklagen stehen ?

    Ein Mitarbeiter bei der führerschein stelle hat gemeint das keine Urteile vorhanden sind nur die Straftaten . Kann das sein ?

    1. Grundsätzlich kann alles mögliche drin stehen, auch Urteile, Haftzeiten usw. Ich wäre deshalb misstrauisch. Sie haben ein Recht darauf Akteneinsicht zu nehmen, und zwar ganz besonders den Teil der Akte, den der MPU-Gutachter zu sehen kriegt. Es ist aber auch möglich, dass nicht die ganze Akte verschickt wird, sondern nur die Seiten, die für die aktuelle MPU-Fragestellung eine Rolle spielen.

  103. Hallo Klaus,

    Ich habe eine strafrechtlich relevante Vorgeschichte. 2002 der letzte Eintrag. Kein Alkohol, keine Drogen. 2004 hatte ich nach Sperrfrist die Ersterteilung beantragt, hatte bereits die Fahrschule bis zur Prüfungsreife besucht. Es kam kein Prüfauftrag, sondern die Aufforderung zur MPU. Dieser jedoch bin ich nicht nachgekommen und habe anstelle dessen ganz offiziell und förmlich meinen Antrag zurück gezogen. Nun, Du ahnst es bereits, hätte ich gerne en FS und frage mich, ob eine reele Chance besteht den FS machen zu können ohne MPU. Sprich, ob die Führerscheinstelle mir noch irgendwas negativ anlasten kann. Danke dir für deine Einschätzung. Grüsse

    1. Also wenn seit dem letzten Verwaltungsakt (der Rückzug des Antrags) volle 15 Jahre vergangen sind, dürfte meines Wissens kein Anlass für MPU mehr zu basteln sein!

  104. Guten Tag. Im Jahr 2009 wurde mir meine Fahrerlaubnis entzogen und ich überlege nun diese wieder neu zu beantragen. Zu meiner Geschichte, 2006 Führerschein gemacht, 2007 Führerschein entzogen wegen Fahren unter Alkohol mit 0,57 Promille, unerlaubtes entfernen vom Unfallort, in der Probezeit. Nach Sperre und absolvierten Kurs habe ich den Führerschein dann 2008 wiederbekommen. Ende 2008 habe ich leider eine rote Ampel übersehen und wurde danach aufgefordert die MPU zu erbringen. Leider habe ich die MPU nicht gemacht und daher wurde mir 2009 der Führerschein dann entzogen. 11/2009 wurde ich dann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.

    Ich habe letzte Woche einen Auszug aus dem FAER erhalten wo 2 Eintragungen vorhanden sind.

    Eintragung 1 vom 09.04.2009:
    Es wurde folgende Enscheidung getroffen:
    Sofort vollziehbare Entziehung der Faherlaubnis

    Rechtsgrundlage(n) für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
    § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. §11 Abs. 8 Fev

    Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
    551 – Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.

    Eintragung 2 vom 14.05.2009
    Es wurde folgende Entscheidung getroffen:
    Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n) für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
    § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. §11 Abs. 8 Fev

    Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
    551 – Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.

    Als Tilgungs-Datum steht auf beiden Einträgen: 02.05.2024

    Es stehen keine Punkte im FAER und keine weiteren Delikte. Muss ich damit rechnen trotzdem eine MPU machen zu müssen oder sollte ich noch 5 Jahre warten bis die Tilgung vorbei ist? Wenn ich die MPU machen würden, müsste ich dann damit rechnen das sie wegen Alkohol wäre wegen meines ersten Verstosses 2007 oder würde Alkohol nicht die Rolle spielen bei der MPU da nicht mehr im FAER eingetragen?

    1. Es wird vermutlich MPU wegen Straftat sein (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Selbst wenn Alkohol mit in der Fragestellung drin sein sollte (das entscheidet die Führerscheinstelle), ist aber natürlich keine Abstinenz nötig. Ich würde nicht noch bis 2024 warten. Mit einer vernünftigen Vorbereitung ist diese MPU ja kein Hexenwerk!

  105. Ich habe vor 11 jahren meinen Führerschein abgegeben ( Fahrerlaubnis wurde mir 9.montate entzogen ) und nie wieder abgeholt. Was blüht mir jetzt ? Und ja in habe Delikte begannen ( 1998 als teenie getrunken mit kleinen Unfall/2008 betrunken großen Unfall mit schweren Verletzungen) ich traue mir langsam wieder zu ein Auto zu fahren. Ich habe bewusst so lange gewartet ( heute trinke ich gr nichts mehr, weder zum Essen noch sonst irgendwann ) was blüht mir ? Akte einsehen, und dann ?

    1. Das ist wieder die Frage mit der Frist: 10 oder 15 Jahre? Wenn seit 2008 gar nichts mehr war, dann sollte meiner Ansicht nach die 10-Jahres-Frist gelten. Ich bin aber kein Anwalt und weiß es nicht sicher. Gehen Sie mal zur Führerscheinstelle und fragen Sie einfach nach: Was genau muss ich tun, wenn ich jetzt den Führerschein wieder will? So lange keinen „Verwaltungsakt anstoßen“, dürfte das keine weiteren Folgen haben.

  106. Guten Tag
    Habe meinen führerschein 2009 abgeben müssen weil bei einer kontrolle thc im blut gefunden wurde . Hab nachdem ich den führerschein bei der führerscheinstelle abgegeben habe nie wieder etwas unternommen um ihn wieder zu bekommen . Ab wann wäre es möglich ihn ohne eine mpu wieder zu bekommen .
    Beste Grüße

    1. Das ist wieder die Frage nach der entscheidenden Frist: 10 Jahre oder 15 Jahre. Ich bin da leider nicht wirklich kompetent, meine aber 10 Jahre sollten reichen. Meine Empfehlung: Erst mal noch keinen Antrag stellen, sondern zur Führerscheinstelle marschieren und mündlich nachfragen, was Sie tun müssten, wenn Sie nach Ablauf der 10 Jahre den Führerscheinantrag stellen. Das ist nur eine Auskunft und sollte nach meinem Kenntnisstand keinen Schaden anrichten.

  107. Danke für die Antwort. Habe aber irgendwie Angst davor das ich damit etwas ins Rollen bringe und alles von vorne anfängt . Ich hätte kein Problem damit wenn ich den führerschein komplett neu machen müsste , aber bei einer mpu habe ich nix selbst in der Hand ob ich bestehe oder nicht und sehe es auch nicht ein so viel Geld dort liegen zu lassen . Habe leider auch keinen in meinem bekannten Kreis der selbst erfahrungen damit gemacht hat .

    1. Also erstens würde Führerschein neu machen das Problem überhaupt nicht lösen, und zweitens machen Sie sich wohl etwas falsche Vorstellungen davon, was heute der Führerschein kostet: auf jeden Fall deutlich mehr als die MPU.

  108. Guten Tag,

    schicken Krankenhäuser den Arztbericht an die Führerstelle, wenn es sich um die Behandlung einer Alkohol Problematik gehandelt?
    Es liegt kein Verkehrsverstoß und es war auch nur eine kurze ambulante Behandlung, aber die Diagnose abusus wurde gestellt und was ein recht hoher Alkoholgehalt nachgewiesen.

    Haben Sie dazu schon Erfahrungen gemacht? Oder bleibt das ohne Konsequenzen, wenn man es nirgends wo erwähnt.

    Werden hausarztakten angefordert, wenn es zu einer Begutachtung kommt?

    Mfg

    1. Also so weit ich das weiß, müsste das ja unter die ärztliche Schweigepflicht fallen. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo ein Krankenhaus von sich aus Kontakt zur Führerscheinstelle hergestellt hat. Wenn eine Information bei der Führerscheinstelle landet, geschieht das meistens dadurch, dass die Polizei in dem Vorfall eingebunden war (z.B. Auffinden einer hilflosen volltrunkenen Person neben der Straße liegend oder Ähnliches). So lange so etwas nicht geschehen ist, sollte meiner Ansicht nach die Führerscheinstelle nichts erfahren. Inwieweit Hausarztakten bei einer MPU verlangt werden, kann ich so pauschal nicht sagen, sondern das wird wohl vom speziellen Einzelfall abhängen. Sie müssten in so einem Fall aber vorher wegen Ihrer Zustimmung gefragt werden. Einfach nur so darf da nichts passieren.

  109. Hallo ,ich war beim zuständigen Straßenverkehrsamt und wollte erstmalig einen Führerscheinantrag stellen ,der mir verweigert wurde weil ich 2010 mit bekannten angehalten worden bin und angeblich ausgesagt haben soll ab und zu Mal Cannabis zu konsumieren an was ich mich garnicht erinnern kann. Ich hatte auch nichts dabei die anderen schon. Jetzt soll ich erstmal MPU machen damit ich überhaupt Fahrstunden nehmen darf.
    Ich bin total fassungslos weil ich seit Jahren nichts mehr konsumiert habe .Ist das überhaupt rechtens ich komm mir vor als wolle man mir das geld mit einer MPU aus der Tasche ziehen und die Dame am Strassenverkehrsamt mich ernsthaft ärgern möchte. Wieso das überhaupt vermerkt wurde wo ich sonst nie in Konflikt mit der Polizei geraten bin :(

    1. Akteneinsicht nehmen, was genau da drin steht über die damalige Aussage! Unabhängig davon meine ich aber, dass ein fachärztliches Gutachten deutlich angebrachter wäre als eine MPU. Aber auch zu einem solchen ä.G. niemals unvorbereitet antreten!

  110. Guten Tag.
    War heute beim straßenverkehrsamt zm nachzufragen was ich brauxmche um nach 10 Jahren meinen Führerschein wieder zu bekommen . Bei ihnen im pc steht nix bis auf das Datum wann ich verzichtet habe und das ich nich probezeit habe .die bearbeiterin sagte smdas wenn in flensburg auch nix mehr steht ich einfach nochmal Prüfung machen muss. Habe heute dort leider niemanden erreicht in flensburg kennen sie sich damit aus wann dort eine mpu gelöscht wird

    Vielen Dank im voraus

  111. Guten Tag
    Habe nun einen Fahrlehrer gefunden der mir bei der ganzen Angelegenheit helfen möchte . Wir haben jetzt einen Antrag gestellt als hätte ich noch nie einen Führerschein besessen . Nun kam ein Brief von der führerschein stelle in dem steht das ich einen Antrag auf neuerteilung stellen muss , nun meine Frage in dem Brief steht auch was von mpu ist das schon eine Aufforderung zur mpu oder nur ein standart Formular was sagt das es sein kann wenn etwas gegen mich noch vorliegen sollte .

  112. Hallo und guten Morgen :-). Ich hab da ne frage die mir hier nicht wirklich beantwortet wurde aber sie haben kompetente Antworten. Ich hab 2004 zum ersten mal mein Schein verloren und 2005 wieder bekommen mit mpu und alles drum und dran. 2010 zum 2ten mal durch Alk verloren :-(, aber ja selbst schuld. Hab dann gehört das das wie hier auch geschrieben nach ca. 10 bis 15 Jahre gelöscht wird…. ABER nur bei der Polizei, das Straßenverkehrsamt hat das dann immer noch auf dem Schirm…. Meine Frage ist…. Muss ich (wenn ich jetzt noch ca. 6 Jahre warte) die mpu, die Nüchternheit, den Therapeuten falls klappt neue fahrprüfungen etc. Auch noch machen oder kann ich dann einfach blöd gesagt einfach sagen stellt mir den aus hab meine Strafe abgessesen?… Oder bei beiden, darf ja schon lang nicht fahren, muss ich den Schein komplett neu machen?…. Danke schon mal für eine Rückmeldung!

    1. Wenn Sie Wiederholungstäter Alkohol sind, wird sehr wahrscheinlich de 15-Jahres-Frist gelten. So lange zu warten ist nicht wirklich eine gute Idee. Schon deshalb nicht, weil Sie sich ernsthaft fragen sollten, wie lange Sie dann den Führerschein haben, bis er wieder wegen Alkohol weg ist.
      Überlegen Sie mal folgendes: Meistens ist nicht der Alkohol selber das Problem, sondern dass der Betreffende trinken und fahren nicht vernünftig plant. Ich trinke auch Alkohol, und nicht immer ganz wenig. Trotzdem habe ich meinen Führerschein seit 46 Jahren. Wie das? Es ist kein Hexenwerk: Meistens weiß man ja vorher, dass man voraussichtlich was trinken wird. Das interessiert aber kein Schwein, wenn man danach das Auto stehen lässt. Ich hab einen steinalten Campingbus. Den nehme ich dann. Hat eine Standheizung, die auch im strengsten Winter gut warm gibt, so dass ich niemals alkoholisiert fahren muss! Aber jeder Kombi reicht genau so gut. Eine Standheizung einbauen lassen kostet nicht die Welt, und schon sind Sie auf der sicheren Seite. Wozu also alkoholisiert fahren? Völlig unnötig!
      Setzen Sie sich unter mit mir per Email in Verbindung. Wir besprechen, was Sie brauchen, um eine MPU sicher zu bestehen. Und dann warten Sie nicht mehr jahrelang, bis Sie wieder fahren dürfen, und verlieren die Pappe auch nicht mehr, wenn Sie sich an meinen einfachen Rat halten! Bei mir funktioniert das schließlich schon 46 Jahre, und ich bin kein Kostverächter…

  113. Hallo Herr Mangold,
    ich habe im April 2018 ein fachärztliches Gutachten mit unter auch durch Ihre Tipps und Erfahrungen die im Netz zu finden sind bestanden. Ist dieses Gutachten nun bei jeder Verkehrskontrolle für einen Beamten einsehbar und er kann Bezug darauf nehmen?
    LG

    1. Das glaube ich nicht, weil ich mir kaum vorstellen kann, dass ein kontrollierender Polizist Zugriff auf Ihre Führerscheinakte(!) hat. Nur dort ist das Gutachten ja zu sehen.

  114. Hallo. Ich habe vor über 2 Jahren meinen Führerschein weger einer psychischen Erkrankung abgeben müssen nach einer negativen Beurteilung. Dann hatte ich 1 Jahr später wieder eine Begutachtung die positiv war ohne Auflagen etc. Ich fahre seit 1 Jahr wieder Auto. Jetzt ist meine Frage was passiert wenn ich in eine routinemäßige Verkehrskontrolle der Polizei gerate.

    Kann da wieder was folgen. Ohne das ich auffälligkeiten hatte? Bzw ohne das ich mir habe was zu Schulden kommen hab lassen? Nur weil da mal was gewesen ist.

    1. Normalerweise droht Ihnen da jetzt nichts mehr. Nach der positiven Begutachtung sind ja alle vorhandenen Bedenken ausgeräumt. Ein kontrollierender Polizist wird auch nirgends sehen können, aus welchem Anlass das alles war. Das steht nur in der Führerscheinakte, und auf die gibt es meines Wissens keinen direkten Zugriff von außen.

      1. Wenn er da reinschauen könnte hat das dann Konsequenzen?. Ich habe ja den Führerschein wieder bekommen, habe die Zweifel der Führerscheinstelle einräumen können. Der Fall war für die Führerscheinstelle abgeschlossen da der Führerschein auch ohne Auflagen wieder ausgestellt wurde. Dennoch mache ich mir Gedanken weger der Verkehrskontrolle.

  115. Maßgeblich ist die Führerscheinstelle. Wenn der Fall dort abgeschlossen ist, brauchen Sie jetzt nichts mehr zu befürchten, so lange Sie nicht erneut mit etwas auffallen. Eine ganz normale Routinekontrolle ist da kein Problem.

  116. Hallo,
    ich habe mich ausführlich mit der MPU-Verjährungsoption auseinandergesetzt und sehe evtl. Hoffnung dieses „Schlupfloch“ nutzen zu können, jedoch nur wenn die Parameter der bereits ausführlich beantworteten Anforderungen auch in meinem Fall zuträfen.
    Meine Ausgangslage habe ich chronologisch wie folgt zusammengefasst:
    2002 FE entzogen wegen 1,6 Promille Blutalkohol, nach Sperrzeit Neubeantragung 2003 – MPU wurde angeordnet, ich habe diese nicht angetreten – mich einfach nicht mehr gemeldet – das Schreiben dass ich durch Nichterbringung der geforderten MPU keine Neuerteilung erhalte kam dann Anfang 2004.
    Bis zum heutigen Tag habe ich mir in verkehrsbzogenen Strafsachen keine Vergehen zuschulde kommen lassen (das hoffe ich zumindest mal, ich weiß nämlich nicht in wie weit meine anderen Vergehen ggf. weitergegeben wurden).
    In der Zeit von 2005 bis 2018 gab es jedoch diverse BTM-Auffälligkeiten sowie eine 6-monatige Haftstrafe, bin auch zZt. noch auf Bewährung wg. BTM. Alle Vergehen hatten jedoch keinerlei Bezug auf Straßenverkehr. Die 15 Jahre Tilgungszeit sind ja theoretisch vorbei und dass mein nächster Schritt die Einsicht meiner Akte sein muss um dahingehend Antworten zu erhalten is selbstredend.
    Aber mit dem Wissen um die polizeilich nicht gerade unbedenkliche Akte im Hinterkopf stellt sich mir nun die Frage ob ich durch Anfrage auf Einsicht meiner FE-Akte nicht vlt. schlafende Hunde wecke und die Führerscheinstelle gerade wg. der langen Zeit und eben der gelöschten Akte die polizeliche Akte bei einem Antrag auf Neuerteilung der FE zusätzlich fordern darf.
    Wäre es zum Beispiel eine bessere Lösung wenn ich von mmeinem Anwalt die Akte einsehen ließe, welcher dann bei versäumter Tilgung direkt Änderung beantragen könnte, in jedem Fall aber erstmal im Hintergrund bliebe…

    Wenn die Akte gelöscht ist, (und nun kommt endlich die Kernfrage) wäre es cleverer von mir wenn ich vor der Neubeantragung bei einer Fahrschule anmelde (die Führerscheinstelle scheint ja nach dieser langen Zeit gerne nochmaligen Nachweis der Fahrtauglichkeit zu fordern, sprich Theorie – Praxisprüfung via reguläre Fahrschule.) bzw. meinen Wohnsitz zu einem anderen Verwaltungsbereich vorab wechsle?
    Meine Vorteile, die ich durch og. Vorgehensweise erhoffe: Da sämtliche Eventualitäten eines Nachweises der Fahrtsuglichkeit durch selbsttätige Anmeldung bei Fahhrschule ja im Vorfeld erfüllt wären, steigt meine Chance erheblich dass keine polizeiliche Akte angefragt würde – durch andere FE-Stelle wäre bei Einsicht darüberhinaus nur eine leere Akte bzw. generell einfach nix vermerkt bei mir.

    Die ausführliche Schilderung tut mir leid, aber um bestmögliche Tansparenz zu schaffen musste ich alles erfassen.

    Vielen Dank schonmal vorab für Ihre Hilfe

    1. Also die 15-Jahres-Frist ist zweifellos durch. Daraus folgt aber noch nicht automatisch, dass „alles sauber“ ist jetzt. Speziell bei BTM lautet ja immer sehr schnell die Frage nach Abhängigkeit. Wenn die bejaht wird, spielt es keine Rolle, ob Sie beim Fahren erwischt wurden oder nicht. Ich empfehle Ihnen, dass Sie ohne Angabe von Gründen Akteneinsicht nehmen. Daraus allein folgt noch nichts, droht also keine Gefahr. Machen Sie Fotos von allem, was Sie in der Führerscheinakte finden und melden Sie sich unter mpu-alarm@kurspool.de direkt bei mir. Dann kann ich Ihnen sicher Genauers raten.

      1. Ok, mache ich schnellstmöglich und werde alle Fortschritte dahingehend umgehend an Sie weiterleiten. Vielen Dank bis dahin – auch für die umgehende Reaktion

  117. Guten Abend zusammen, ich habe folgendes Problem.

    Vor etwa 4 wochen hatte ich mpu (2.) und als ersteFrage vom Psychologen wurde ich nach einer tat gefragt die ich eigentlich aus meiner FS Akte gelöscht hatte, die Tat kam auch bei der 1. MPU nicht zur Sprache.

    Nun habe ich das Ergebnis (negativ) dort steht Tat Zeitpunkt und genauer promille wert, zu der „eigentlich“ gelöschten Tat.

    Auch im Schreiben der FS für den Antrag bzw. Auswahl der Begutachtungsstelle wurde die Tat nicht erwähnt. Nun konnte ich Einsicht in meine Akte nehmen und auch dort ist die Tat nirgends vermerkt.

    Jetzt wundere ich mich natürlich darüber wie die MPU stelle an diese Informationen kommt und was ich jetzt machen soll.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    1. Was heißt „eigentlich“? Haben Sie Akteneinsicht genommen oder nicht? Man sollte sich nicht drauf verlassen, dass schon alles korrekt gemacht wird. Der Gutachter kann das nur in der Akte gesehen lassen, denn das ist seine einzige Informationsquelle. Nehmen Sie wenigstens jetzt noch Akteneinsicht und klären Sie mit der Führerscheinstelle, warum dieser Eintrag noch drin steht. Wirklich was bringen wird es aber jetzt auch nicht mehr.

  118. Die Tat war draußen und stand auch nicht auf den Schreiben in dem ich die Begutachtungsstelle wählen konnte. Aktuell ist auch nichts in der Führerscheinakte vorhanden zu dieser Tat.

    Die Akte kam so wie sie jetzt ist von der Begutachtungsstelle zurück, daher denke ich das davor auch nichts zu der Tat drin stand.

    Mir geht es auch eher um die nächste MPU, wie sol ich mich auf die MPU vorbereiten wenn der Psychologe von Vergehen weiß die nicht in meiner Akte stehen?

    Wie kann denn so etwas sein?
    Und wie gehe ich jetzt am besten vor?
    Rückssprache mit mit mpu stelle?
    Anwalt einschalten?
    Rückssprache mit Führerscheinstelle? – Darf aber eigentlich nichts von den Gutachten wissen weil es ja negativ war, nicht das sie es nachfordern oder?

    Mit mit der Situation etwas überfragt für mich sieht das so aus als wurde der Datenschutz nicht eingehalten oder die MPU Stelle hat sich die Infos irgendo anders besorgt, nicht nur aus meiner FS Akte.

    1. Führerscheinstelle halte ich nicht für die richtige Wahl. Da das Gutachten ja eh negativ ausgefallen ist, spricht doch nichts dagegen, dass Sie den MPU-Gutachter ganz direkt fragen, woher er von der Tat wusste, was Sie so überrumpelt hat. Zu verlieren haben Sie ja nichts mehr.

      Ist es möglich, dass an einer Stelle in der Akte irgendein Bezug zu der Tat steht, woran Sie jetzt gar nicht denken? Der MPU-Gutachter kann nicht hellsehen, aber er kann die Akte auf jeden Fall aufmerksam durchlesen, und manchmal erschließen sich aus scheinbar nebensächlichen Dingen Zusammenhänge. Ich vermute deshalb, dass Sie selber das übersehen haben, weil Sie nur darauf geachtet haben, ob der ganz konkrete Eintrag noch drin ist oder nicht.

      1. Okay danke, dann werde ich da morgen mal anrufen.

        Habe die Akte jetzt 4 mal durchgelesen und nicht den kleinsten Hinweiß gefunden. Werde Sie aber morgen nochmal durchgehen bevor ich dort anrufe.
        Bezug zu der Tat stand auch nichts drin, war 2011 und alles was in der Akte ist ist nicht älter als 2017 und vermerke oder komische unterlagen etc… habe ich nicht gesehen.

    1. Das lässt sich nicht so pauschal beantworten. Wenn Sie z.B. beim Fahren noch ohne Fahrerlaubnis erwischt worden sind, wird das in der Regel sehr wohl abgespeichert und macht Ihnen dann Probleme, wenn Sie eines Tages den Führerschein machen wollen.

  119. Ich habe eine Verurteilung vor zwei Jahren erhalten wegen computerbetrug mit dem Hintergrund btmg was aber nicht verurteilt wurde, jedoch steht es in der Verurteilung drinnen. Also das auf Grund des Btmg der Computerbetrug stattgefunden hat. Habe auch Bewährung zwei Jahre deshalb bekommen. Seit Anfang diesen Monat ist diese rum. Müsste ich aufgrund dieser Verurteilung eine MPU machen ?

    1. Nicht unbedingt. Das kommt auf die Führerscheinstelle an. Je nachdem, um welche Art von Drogen es sich gehandelt hat, würde auch eher ein ärztliches Gutachten kommen, falls Sie nicht beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt worden sind.

  120. Hallo,

    Ich hatte bei meiner zuständigen Füherscheinstelle über meinen Anwalt um Akteneinsicht gebeten. Etwa eine Woche später habe ich, um die Frist einzuhalten, meine gewünschte MPU-Stelle bei der FSS angegeben. Nach etwa zwei Wochen kam ein Schreiben von der FSS, dass die Akte an meine gewünschte MPU-Stelle geschickt worden sei und nicht vorläge, sie aber eingesehen werden könne, sobald sie wieder da ist.

    Meine Frage wäre, wann die Akte an die FSS zurück geht. Sollte es so sein, dass die Akte erst nach der MPU zurückgeschickt wird, habe ich noch irgendeine Möglichkeit in meine Akte Einsicht zu nehmen?

  121. Ich habe meinen FS 1993 in Deutschland abgeben müssen (Alkohol). 1994 zog ich in die Schweiz und hatte dort einen FS. 2001 wurde ich wegen überhöhter Geschwindigkeit in D erwischt und musste ein Bußgeld zahlen. 2002 zog ich zurück nach D und habe den Schweizer FS nicht umgemeldet. Nun ich will den alten FS nicht zurück, sondern nur einen Moped-Führerschein machen. Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht mehr in welcher Behörde meine FS-Akte liegen könnte.

    Ist das dann eine Neuerteilung oder eine Wiedererteilung?

    1. Also 2002 ist schon so lange her, dass Sie problemlos den alten Führerschein wieder bekommen sollten. Nach spätestens 15 Jahren ist alles verjährt.

  122. Guten Tag,
    ich wurde 3/2009 noch in der Probezeit mit 4g Cannabis an der niederländischen Grenze angehalten. Die Polizisten verzichteten damals aufgrund der geringen Menge auf jegliche Drogentests und ließen mich (natürlich ohne das Cannabis) weiterfahren. In 11/2009 erhielt ich dann Post dass ich innerhalb weniger Tage zur Uniklinik sollte, um dort auf Drogen getestet zu werden. Damals hatte ich noch relativ viel geraucht und der durchschnittliche Wert war höher als erlaubt, sodass ich meinen Führerschein abgeben musste.
    Jetzt habe ich vor kurzem eine Einsicht in meine Führerscheinakte verlangt und in dieser war, trotz eines Rotvergehens mit dem Fahrrad vor circa 5 Jahren, nur aufgelistet, was ich weiter oben schon geschildert hatte. Die 4g an der Grenze dessen Verfahren fallen gelassen wurde & der Drogentest weshalb ich meinen Führerschein abgeben musste.
    Nun zu meiner Frage: Kann ich meinen Führerschein, da das Ganze ja mittlerweile 10-11 Jahre her ist, neu beantragen ohne eine MPU absolvieren zu müssen? Sollte ich jetzt noch 4-5 Jahre warten müssen, werde ich wohl oder übel die MPU in Angriff nehmen.
    Grüße,
    Thomas

    1. Ja, die leidige Grenze von 10 oder 15 Jahren! Da ich kein Jurist bin, komme ich da auch immer wieder ins Schwanken. Ich DENKE, dass in Ihrem Fall 10 Jahre reichen müssten, aber sicher sagen kann ich es nicht. Fragen Sie doch einfach ganz direkt bei der Führerscheinstelle nach und, falls 15 Jahre gefordert, lassen Sie sich das detailliert begründen.

  123. Hallo, ich habe gerade mich hier mal so ein wenig durchgekämpft und habe folgende Frage. Ich habe am 5 Oktober diesen Jahres also im Jahr 2020 meine Neuerteilung bzw umgangssprachlich auch wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt.

    Mein Führerschein ist 2000 eingezogen worden. Ich habe bei Google gelesen, das für die Wiedererteilung der Führerschein Klasse B ein Führungszeugnis bzw ein Bundeszentralregister Auszug nicht automatisch benötigt wird, und meine Verkehrsakte ist gelöscht nach 20 Jahren. In meiner verkehrsakte damals vor der Löschung war als Grund des Führerscheinentzug ein Blutalkoholwert von 1,1 Promille eingetragen, im Blut wurden allerdings keine illegale Drogen gefunden. Ich bin nie am Steuer mit illegalen Drogen aufgefallen.

    Leider war ich so dämlich im Jahr 2005 und 2007 aus Liebe eine Bewährungsstrafe wegen Verstoß BtMG auf mich zu nehmen und ich weiß, dass die letzte Strafe noch zwei Jahre im Bundeszentralregister zu sehen ist. Danach ist nichts mehr passiert nach 2007, ich bin nicht mal mehr bei Rot über die Ampel gegangen oder habe mir in der Akte im Kraftfahrt-Bundesamt in irgendeiner Weise etwas zu Schulden kommen lassen.

    Man kann also sagen ich habe daraus gelernt war allerdings geschockt als ich gelesen habe, dass in Schleswig-Holstein bei Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Klasse B in der Quittung auch steht Antrag auf BZR.

    Hätte ich das vorher gewusst, so hätte ich noch die beiden Jahre warten können, bis zur Löschung bzw Tilgungsfrist der Einträge.

    Bis zum Ausdruck der Quittung wusste ich nur was ich bei Bußgeldrechner.org und Google fand: nämlich daß dies für die Wiedererteilung von Klasse B nicht benötigt werde.

    Ferner wurde ich auch darüber nicht informiert, erst nach der Zahlung über EC-Karte, da man hier nicht mehr bar zahlen kann, da ist nämlich mit 15 € der BZR Auszug in der Quittung vermerkt.

    Bescheid ob ich denn nun eine Fahrerlaubnis zurück behalte für PKWs bekomme ich erst in vier Wochen.

    Wenn ich nun extra 20 Jahre gewartet habe, um eine seid sicher zu sein, dass ich keine Scheiße mehr bauen oder nicht mehr auffallen würde und mit der Wartezeit auch die Kosten gespart habe für eine MPU, (denn die wäre für mich kaum tragbar), aber die Behörde wegen den restlichen zwei Jahren bis zur Tilgung im BZR noch eine MPU fordert, fress ich echt mein Besen vor Wut.

    Und komischerweise haben alle anderen Bekannten, , die ähnlichen Mist in ihrer Vergangenheit gemacht haben wie ich – & deren Mist aber weit kürzer zurücklegt als bei mir- kein Führungszeugnis benötigt, um eine Wiedererteilung für Klasse B zu bekommen.

    Ich finde das ist eine Ungleichbehandlung, denn alle anderen, die ich eben gerade nannte im oberen Absatz, waren bei der gleichen Führerscheinstelle.

    Ich habe nach der Zahlung und dem Lesen dieser scheiß Quittung gleich um einen Folgetermin gebeten, ihr doch ohne Bescheid zu geben weswegen ich ihn benötige. Einen Tag später war ich dort mit einem Ausdruck des Bußgeldrechner. Org und zusätzlich einen Screenshot welcher nur auf die Google-Suche basiert und die Ergebnisse anzeigt. Auch dort stand natürlich, dass kein BZR Auszug notwendig sei.

    Ich glaube das hat die Sachbearbeiterin, bei der ich auch ein Tag zuvor eben war, „leicht“ aus der Fassung gebracht, ich habe es begründet mit den zusätzlichen Kosten und der Tatsache, dass man nicht gerade stolz ist auf Dinge aus der Vergangenheit- auch wenn die Zeit damals, in der man damals Mist gemacht hat, 13 Jahre her sind.
    Unangenehm sind sie dennoch.

    Ihre Antwort war darauf hin, dass Sie den Ausdruck dringend ihrem Chef in der Führerscheinstelle geben müsse. Eine weitere Antwort habe ich nicht erhalten und das kotzt mich an.

    Eine MPU wäre das Aus für meinen neues wenn auch gebrauchtes Auto aus finanziellen Gründen…. und somit auch von der neuen Arbeitsstelle, für die man einen PKW benötigt.

    Nun zu meiner Frage (sorry für den langen Post hier):
    Ich weiß sie können keine verbindliche Prognose ausgeben, doch wie wahrscheinlich halten Sie eine Forderung nach einer MPU, obwohl die letzten 2 Einträge so lange her sind – zwar Verstöße wegen harten Btm, aber danach war ich lammfromm.
    Zum anderen würde ich gerne wissen, ob eine Führerscheinstelle auch dann ein Führungszeugnis nach 20 Jahren bis zur Neuerteilung anfordern darf ,obwohl es anders in verschiedenen Quellen beschrieben wird.

    Wäre in dem Fall nicht ein Verwertungsverbot möglich? Ich frage einfach nur unverbindlich nach, und würde mich sehr über Ihre zeitnahe Antwort freuen.

    1. Also das Führungszeugnis wird grundsätzlich immer angefordert bei Führerscheinantrag. Das ist völlig normal. Auch dafür gibt es festgelegte Fristen für Löschung. Meines Wissens dürfte aber alles inzwischen draußen sein. Wenn nicht, dass können Sie ja sehen (Akteneinsicht). Viel mehr kann ich jetzt aber auch nicht sagen, außer dass ich es generell keine gute Strategie finde, viele Jahre seines Lebens durch „aussitzen“ zu verplempern…

  124. Hallo, ich habe gelesen, dass man Akteneinsicht beantragen kann.
    Ich möchte wissen, wann bei mir die 15 Jahre verstrichen sind, damit ich meinen FS wieder beantragen kann.
    Entzogen wurde er mir wegen Alkohol am Steuer mit über 2 Promille.
    Wie und wo genau kann ich das machen? Geht das schriftlich, per E-Mail oder muss ich persönlich irgendwo hin?
    Wirkt sich diese Anfrage auf die Wartezeit aus? Wenn ja, wie?

    Ich bin der Meinung, dass die Frist in 2021 ausläuft.

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    1. Man sollte schon persönlich dort erscheinen, weil man die Akte ja nicht mitnehmen darf sondern nur dort im Amt einsehen darf. So lange man sonst nichts tut (z.B. irgendwelche Anträge stellen) ist das ungefährlich für laufende Fristen.

  125. Welche Unterlagen darf die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Strafanordnung der Führerscheinstelle übermitteln. Bei der Durchsicht meiner Akte war bis auf eine Sache sauber. Bei der Sache handelt es sich um das Protokoll des Polizeibeamten bei der Führerscheinbeschlagnahme. In diesem Protokoll stehen Sachen, die mein Schwiegersohn zur Aussage gebracht hat, die Dritte nichts angehen sollten. Hierbei handelt es sich z.B. um einen Krankenhausaufenthalt wegen übermäßigem Alkoholgenusses. Kann ich verlangen, dass dieses Protokoll aus der Führerscheinakte entfernt wird? Ich denke hierbei vor allem an das Datenschutzgesetz.

    1. Ich denke, da werden Sie keine Möglichkeit haben, das zu verhindern, denn Krankenhausaufenthalt wegen Alkohol ist ja schon eine nicht unwesentliche Information für die MPU (vorausgesetzt dass Ihre aktuelle Fragestellung auch Alkohol ist).

      1. Ist auf Alkohol. *** Wenn ichs richtig verstehe, hat in diesem Falle die Staatsanwaltschaft vollkommene Freiheit Informationen an andere zu geben. Ein Krankenhaus darf ohne meine Zustimmung ja auch keine Berichte an Dritte geben.

  126. Lieber Herr Mangold,

    ich habe bei der Führerscheinstelle einen Termin zur Akteneinsicht angefragt (Mein Fall: Trunkenheit im Verkehr 2009: Auto, erneute Trunkenheit im Verkehr 2020: Fahrrad).

    Der Mitarbeiter der Führerscheinstelle teilte mir mit, dass meine Akte durch das Zentralarchiv vernichtet wurde.

    Meine Frage: Werde ich in der MPU wegen des letzten Falles als Wiederholungstäterin angesehen?

    Mir ist klar, dass in der Führerscheinakte vermerkt sein wird, dass etwas getilgt wurde. Darf der Gutachter mich darauf ansprechen? Bzw. raten Sie die Wahrheit zu sagen falls nach einer vorherigen Alkoholauffälligkeit im Verkehr gefragt wird?

    Ausserdem: Die Führerscheinstelle meines aktuellen Wohnortes teilte mir mit, dass keine Akte von mir vorhanden sei. Meine Akte liegt immernoch auf der Führerscheinstelle in meinem alten Wohnort.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

    1. Akte komplett vernichtet? Das hab ich so noch nie gehört! Meines Wissens bleibt dann halt eine leere Akte zurück. Fragen Sie doch mal am alten Wohnort nach, ob es dort noch eine Akte gibt, und wenn ja, dann gehört die natürlich an den neuen Ort verschickt. Ich meine, wenn es jetzt 2020 eine Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad gab, muss das doch auch wo vermerkt sein – also Führerscheinakte! Ich denke deshalb, dass die Auskunft, die Sie erhalten haben, fehlerhaft war.

      1. Vielen Dank schon einmal für die schnelle Rückmeldung.

        Der Vorfall mit dem Fahrrad wurde der Führerscheinstelle meines derzeitigen Wohnortes mitgeteilt. Dort habe ich Akteneinsicht gefordert, daraufhin antwortete mir die Mitarbeiterin, sie habe keine Führerscheinakte von mir vorliegen, lediglich die Anzeige, dass ich alkoholisiert Fahrrad gefahren bin.

        Der Mitarbeiter der Stelle meines alten Wohnortes teilte mir auch mit, dass mein „Fall“ ja schon 10 Jahre her sei und daher die Akte vom Zentralarchiv vernichtet wurde. Vielleicht meinte er nicht die komplette Akte, sondern nur den Fall?

  127. Ach so, die Akte am alten Wohnort soll vernichtet worden sein!? Das würde schon etwas mehr Sinn machen. Wie lange genau liegt den die Fahrrad-Trunkenheitsfahrt zurück? Gibt es schon einen Strafbefehl? Und wie hoch war der Promillewert?

  128. Die Fahrrad Trunkenheitsfahrt war am 19.04.20. Promillewert leider 1,9 – 2!
    Mein einjähriges Abstinenzprogramm endet Ende Mai. Strafbefehl kam heute nachdem keine Akteneinsicht gewährt wurde. Mein Anwalt hat jetzt Einspruch erhoben da der Strafbefehl einen 3-monatigen Führerscheinentzug beinhaltet.

  129. Ja, allerdings. Was genau meinen Sie ist seltsam?
    Ich war auch sehr verwundert, dass der Führerschein 3 Monate entzogen werden soll. Dachte das geht bei Fahrraddelikten nicht und der Lappen ist nur bei Nichtbestehen der mpu weg!?

  130. Das hat mir auch erstmal den Boden unter den Füßen weggezogen, da ich damit nie gerechnet hätte. Bei Interesse gebe ich Ihnen gerne eine kurze Rückmeldung was bei der Verhandlung rausgekommen ist!

  131. Hallo und guten Tag Herr Mangold

    Ich möchte meine Führerschein der Klasse B wieder als Neuerteilung beantragen ohne MPU machen zu müssen.
    Ich habe von 1985 bis Mai 1997, 8 Einträge im Kraftfahrt Bundesamt Flensburg die an verschiedenen Wohnorten vorgefallen sind. Alle wegen fahren ohne Fahrerlaubnis mit Alkohol ohne Drogen usw. Die letzte Sperrfrist ging bis 15.05.2000.
    1. Frage: Muss ich jetzt bei jeder zuständigen Führerscheinstelle meiner letzten Wohnorte jetzt Akteneinsicht beantragen um sicher zu sein das es keine Einträge mehr gibt ?

    Ich habe am 18. März 2008 eine Haftstrafe von 11 Monaten auf 3 Jahre Bewährung wegen BtmG erhalten.
    2. Frage: Ist diese Strafe jetzt aus meine Führungszeugnis gelöscht
    oder soll ich auch hier besser erst mal einsiecht nehmen bevor ich den Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins Klasse B stelle ?
    Oder besser einen Anwalt für Verwaltungsrecht hinzuziehen um keine Risiko einzugehen doch noch MPU machen zu müssen ?

    Danke für Ihre Antwort.

    Beste Grüße

    Andreas Krieg

    1. Also die Btm-Strafe wird ziemlich sicher noch in der Akte stehen, weil die Bewährung ja noch nicht 10 Jahre lang abgelaufen ist. Akteneinsicht am aktuellen Ort würde ich aber trotzdem mal nehmen. Damit richtet man keinen Schaden an. Die Akte müsste dort vorliegen.

  132. Guten Tag!
    Ich hab mal ne frage undzwar liegen bei mir 5 mal fahren ohne fahrerlaubnis in 2012 einmal in 2018 und einmal Trunkenheit mit btm im Blut aufm Fahrrad (hatte aber nur was von tagen davor im Blut also nur wenig) ich hatte noch nie einen Führerschein und bin eigentlich grade dabei meinen zu machen,für die sachen 2018 habe ich nur eine Geldstrafe bekommen..keine mpu oder sperre, jetzt hab ich vor vier Wochen mit dem straßenverkehrsamt telefoniert & die wollten ein Führungszeugnis haben, das ist jetzt da & ich habe keine Einträge drinnen..jetzt auf einmal sagt er er will die Akten von der Staatsanwaltschaft anfordern und das dauert bis zu 6 Monate..
    Das er das den ? Ohne ersichtlichen Grund? Den alles was er wusste wusste er auch schon vor einem Monat als wir telefoniert haben..ist nichts neues dazu gekommen..
    Dazu kommt das ich meine Ausbildung verliere die ich grade angefangen habe 😣 kann man da vielleicht irgendwas machen ?

    1. Führungszeugenis ist Standard. Wenn es schon verschiedene Einträge wegen vergangener Delikte gibt, dann darf denen sicher nachgegangen werden. Inwieweit Akte der Staatsanwaltschaft da der übliche Weg ist, das weiß ich leider nicht. Es wird ja ziemlich sicher drauf rauslaufen, dass eine MPU verlangt wird, bevor Sie Führerschein machen können. Eventuell geht es jetzt erst mal drum die genaue Fragestellung besser einzugrenzen. Da würde ich mal näher nachfragen und deutlich machen, dass Sie daran interessiert sind nicht unnötig Zeit zu verlieren. Vielleicht hilft das. Kann man aber so pauschal nicht sagen.

  133. Hallo ihr lieben. Volgendene frage und auch kurz
    Vor 18 Jahren 12 Monate Entzug wegen 0. 9 Promille mit Unfall ohne Personenschaden.. Nur ich… Vor 3 Monaten 1.15 Promille ohne Unfall.. Allgemein verkehrskontrolle.. Meine Frage.. Steht nach 18 Jahren es noch irgendwo drin? Führerscheinakte oder usw. Lg

    1. Also wenn nicht in der Zwischenzeit was passiert ist, das das alte Vergehen „aufgewärmt“ hat, dann steht es nicht mehr in der Akte. Aber warum schauen Sie nicht einfach selber nach?

      1. Wo soll ich denn schauen lieber Klaus? In den 18 Jahren war nix ausser ein Knöllchen wegen falsch parken und einmal tempouberschreitung von glaub 8kmh… Glaub 20 euro vor Ort bezahlt.. Sonst war nix

  134. Ja Klaus das weiß ich auch jetzt. Heute war ich beim Anwalt wegen fragen des neuantrag.. Er sagte ich muss auf jeden Fall zu mpu da nirgendwo nach 19 Jahren alte Einträge gelöscht sind.. Himmel her Gott werd ich noch verurteilt wenn ich vor 21 Jahren in der Nase gebohrt habe.. Er sagte nur Deutschland vergisst nie etwas. Dann erstehe ich die 10 oder 15 Jahres Frist nicht.. Lg

  135. Das sehe ich anders. Warum nehmen Sie nicht selber Akteneinsicht und lassen sich bei allen Uralt-Einträgen klipp und klar begründen, wieso die nicht gelöscht sind?

  136. Sehr geehrter Herr Mangold,

    mir wurde wegen einer Drogenfahrt (Cannabis) §24a Stvg im Dezember 2009 im Jahr 2010 die Fahrerlaubnis durch die Behörde entzogen. ich hab einen aktuellen Auszug aus Flensburg vorliegen. Es steht nur noch die Entziehung drin und die Tat also solches ist lange gelöscht. Könnte man trotzdem bei Neuerteilung von mir eine MPU verlangen ? Wenn ja, auf welcher Grundlage wenn die Tat bereits getilgt ist ? Vielen Dank und Frohe Weihnachten.

    1. Es gibt da zwei verschiedene Fristen: 10 Jahre und 15 Jahre. Ich DENKE, dass in Ihrem Fall die 10-Jahres-Frist gelten sollte, aber ganz sicher bin ich mir da leider nicht. Bin halt kein Verwaltungsjurist!

      1. Hallo Herr Mangold,

        erstmal danke für Ihre Antwort. Mir wurde der Führerschein aufgrund einer Ordnungswidrigkeit von der Behörde entzogen und nicht wegen einer Straftat. Ich habe viel im Internet recherchiert und konnte bis Dato nichts finden. Bei einer Trunkenheitsfahrt §316 Stgb gilt ganz klar die 15 Jahresfrist und die Entziehung in Verbindung mit der Straftat sind 15 Jahre verwertbar. Da ich aber eine Ordungswidrigkeit nach §24a Stvg begangen habe, ist diese Tat bereits aus dem FAER gelöscht und getilgt und es steht nur noch die Entziehung drin. Das ganze verwirrt mich doch etwas und sollte bei mir doch eine MPU gefordert werden, wäre ich ja einer Straftat gleichgestellt, was ja eigentlich nicht sein kann. Ich konnte auch nirgends klar lesen, das bei mir die 10 Jahres Frist gilt.

        Liebe Grüße

        Fock

        1. Ihre Überlegung erscheint vernünftig – nur leider sind Gesetze & Co. nicht immer vernünftig. Ich kann deshalb leider keine nähere Auskunft geben mangels genauerem Wissen.

  137. Das hatte ich auch jetzt nach Weihnachten geplant… aber mach ich denn damit schlafende Hunde wach? Dann sieht die oder der Bearbeiter das eventuell Einträge da sind und auch die neue von 2021… Wünsche dir dennoch frohes Fest
    LG

  138. Also entweder gibt es ein Anrecht drauf, dass bestimmte Einträge gelöscht werden müssen – dann stören auch schlafende Hunde nicht -, oder es ist eh nix zu holen!

  139. Muss ich bei einem Neuantrag der Fahrerlaubnis Krankheiten wie chronische Schmerzen LWS, rezidivierende leichte-mittlere Depressionen angeben in den Gesundheitsfragen obwohl es freiwillig ist und mich nicht beeinträchtigt?
    Medikamente nehm ich nur bei Schmerz spitzen, nichts starkes, novamin ,Ibuprofen

  140. Moin moin,

    Ich hätte hier auch mal eine Frage.

    Ich wurde damals 2013 mit 1,8 Promille mit dem Fahrrad angehalten. Ich hatte zu der Zeit keine Führerschein und hatte ihn auch nie gemacht.

    Mir wurde dennoch die Fahrerlaubnis entzogen und ich sollte eine mpu machen.

    Gehe ich richtig davon aus, dass wenn die 10 Jahre verjährt sind und ich meine Akte Bzw. Das Vergehen löschen lasse, ich meinen Führerschein in Angriff nehmen könnte?

    Ich besanke mich schon einmal im Voraus!

    1. Hallo,

      Entweder machen Sie eine MPU so wie es von der Führerscheinstelle gefordert wird, oder sie warten 15 Jahre und der Eintrag ist getilgt b.z.w gelöscht.
      Du kannst dir einen Auszug schicken lassen kostenlos von Fahrkraft Bundesamt Flensburg, dort steht auch der Eintrag drin und die Tilgung.

  141. Hallo Herr Mangold,
    Ende März 23 endet mein Löschungs- und Tilgungsdatum laut FAER. Das Speicherungsdatum war der 10.04.2008 und es gibt keine Überliegefrist. Meines Wissens nach gab es auch keine Vorkommnisse welche in der FS Akte zwischenzeitlich hätten landen können. Somit enden demnächst 15 Jahre und ich kann eine Neu-/Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis beantragen. Ich habe bei der Führerscheinstelle (Sachsen-Anhalt) mal durch einen Bekannten nachfragen lassen wie das weitere vorgehen dann bei denen ist wenn der Antrag kommt. Er meinte, dass diese aufgrund von div. Vorschriften etc. wohl u.a. einen Nachweis der bestandenen Theorie und Praxis haben wollen, um eine Fahrtauglichkeit nach solch langer Zeit sicherzustellen (grundsätzlich ja auch nachvollziehbar). Ich konnte im Internet nachlesen, dass dies wohl gemacht werden kann, wenn eine begründete Annahme besteht, das s keine Fahreignung mehr vorliegt. Wann liegt denn solch eine Begründete Annahme vor? Ich vermute, dass wenn ich meine Akte vor einer Antragstellung nicht bereinigen lasse, die darin stehenden Informationen (welche ja eigentlich nicht mehr berücksichtigt werden sollten) die Annahme der evtl. Fahruntauglichkeit Begründen. Wenn dies so währe, würde eine vorherige Bereinigung meiner FS Akte ja dann dazu führen, dass es keine Begründete Annahme mehr geben kann die darauf hinweisen könnte, dass eine Fahruntauglichkeit vorliegt. Diese Vermutung greift natürlich nur, wenn aus der Akte (nach der Bereinigung) tatsächlich nichts mehr hervorgeht was Rückschlüsse auf einen FS Entzug von vor 15 Jahren aufzeigt. Denn wenn die Bearbeiter nicht wissen dass mir die Fahrerlaubnis vor 15 Jahren entzogen wurde, dann dürfte auch keine Annahme aufkommen, dass ich das Fahren verlernt habe oder? Ich würde es tatsächlich gern vermeiden die Fahrerlaubnis erneut zu machen, denn dies kostet viel Zeit und Geld. Ein Paar Fahrstunden zur Eingewöhnung sind ja nachvollziehbar, aber gleich wieder alles machen :( … Könnte Ihres Wissens nach in der FS Akte (nach der Bereinigung) noch Daten vorhanden sein welche eine Annahme einer evtl. Fahruntauglichkeit begründen könnten?

    Vielen Dank im Voraus

    1. Zusatz:
      § 20 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
      Absatz (2) – Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
      § 16 betrifft Theoretische Prüfung
      § 17 betrifft Praktische Prüfung

    2. Ich verstehe Ihre Überlegung durchaus, dass es auf diese Weise ja „eigentlich“ funktionieren müsste die Führerscheinstelle auszutricksen weil ja alles gelöscht sein muss nach 15 Jahren. Das wird so aber deshalb wahrscheinlich nicht klappen, da im Führerschein ja drin steht, wann er ausgestellt wurde. Aktuell haben Sie ja keine Fahrerlaubnis. Jetzt könnte man ja ganz naiv fragen: Wieso denn nicht? Eventuell noch nie einen gehabt? Klar, dann machen Sie ihn jetzt wohl erstmalig. – Gut, in Ihrem Fall trifft das nicht zu. Wenn aber in den letzten 10 oder 15 Jahren der Entzug erfolgt ist und keine Wiedererteilung erfolgt ist, dann wäre in der Akte der Zeitpunkt des Entzugs zu sehen. Allein aus der Tatsache, dass nach Tilgung aller evtl. Einträge jetzt aber nix mehr drin steht, folgt logischerweise bereits, dass der Entzug länger als 15 Jahre zurück liegen muss!

      Sie müssen aber nicht den Führerschein neu machen mit allen Pflichtstunden, sondern nur die Prüfungen. Kostenmäßig ist das doch ein erheblicher Unterschied, selbst wenn Sie zur Sicherheit noch 3 oder 4 Fahrstunden nehmen.

      1. Hallo Herr Mangold, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Also werd ich da wahrscheinlich tatsächlich nicht drum herum kommen…. Mir ist der Gedanke gekommen, dass wenn ich schon eine Prüfung ablegen muss, ich doch vlt. statt eine Neuerteilung einen zusätzlichen Anhänger Führerschein bei der FS Stelle beantragen könnte… dann habe ich wenigstens noch etwas von der Prüfung und die Prüfung darüber sollte ja dann auch eine Fahrtauglichkeit nachweisen können. Könnte dies eine Möglichkeit sein?

    1. Laut § 20 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Absatz (2)
      kann die Fahrerlaubnisprüfung schon noch angeordnet werden und steht für mich dann noch zur Debatte… Oder habe ich jetzt etwas ganz falsch verstanden?

  142. Das wäre nur ein Thema, wenn es einen ganz konkreten Anlass gibt, also wenn Sie sich z.B. irgendwas „geleistet“ hätten, wieso aktuell neue Zweifel begründet wären.

    1. Hallo Herr Mangold,
      kurzes Feedback für interessierte:
      Ich war nun bei der Fahrerlaubnisbehörde (Sachsen-Anhalt) um meine Akte bereinigen zu lassen (die 15 Jahre sind um) und es wurde tatsächlich gesagt, dass ich die Theorie und Praxis Prüfung erneut nachweisen muss wenn ich die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis erbeten möchte. Hintergrund: Im Register bleibt die Eintragung des Entzuges der Fahrerlaubnis, trotz Löschung der Akte, gespeichert. Dies begründet dann die Grundlage zur Aufforderung die Prüfungen erneut abzulegen, da aus dem Eintrag das Datum des Entzuges hervorgeht und dies dann darauf hinweist, dass man in deren Augen zu lange nicht gefahren ist und dies erneut geprüft werden muss.

  143. Sehr geehrter Herr Mangold,
    Ich habe eine Fahrsperre (Sperrfrist) in Deutschland wegen Alkohol am Steuer bis July 2023.
    Ich bin Luxemburger Staatsbürger mit Wohnsitz in Luxemburg und bin auch im Besitz des luxemburgischen Führerscheines.
    Man hatte meinen Luxemburger Führerschein eingezogen, aber weil das Luxemburger Staatseigentum ist, hat man mir diesen wieder zurück gegeben.
    Da ich 1,6 Promille hatte müsste ich ja eigentlich eine MPU in Deutschland machen.
    Da ich ja immer noch im Besitz meines Lux. Führerscheines bin kann ich doch auch ohne MPU zu machen nach der Fahrsperre wieder in Deutschland fahren?
    Da ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe gibt es auch keine für mich zuständige Führerscheinstelle um eine Führerscheinakte einzusehen.
    Wenn die Polizei mich nach Ablauf der Fahrsperre (Sperrfrist) in einer Routinekontrolle oder ähnlichem stoppt, fragen Sie nach meinem Führerschein und sehen nur dass meine Sperrfrist abgelaufen ist, sie sehen aber nicht ob ich MPU gemacht habe.
    Ist das richtig?
    Ich bedanke mich für ihre Antwort!

    1. Das ist eine interessante Frage! Normalerweise würde es ja so laufen, dass Sie nach Ablauf der Sperrfrist den deutschen Führerschein wieder beantragen und dann die Aufforderubng zur MPU erhalten. Ich bin ja kein Jurist und kann deshalb in diesem Punkt keine verbindliche Auskunft geben. Vermuten tue ich aber folgendes: Die Sperre bezieht sich ja – wie Sie richtig erkannt haben – nur auf Deutschland. Ihr Luxemburger Führerschein gilt weiter in allen anderen Ländern, wie eben für EU-Führerscheine geregelt. Da Sie ja nicht in Deutschland wohnen müssen Sie Ihren Führerschein ja auch nicht auf D-Führerschein umschreiben lassen. Eine Aufforderung zur MPU wird vermutlich schon deshalb nicht kommen, weil Sie ja in D gar keinen Neuantrag stellen werden. So weit ich das beurteilen kann, gehe ich davon aus, dass die nur auf D bezogene Sperre nach Ablauf der Sperrfrist ja hinfällig sein wird und Sie auch in D wieder fahren dürfen. Spannend würde es erst dann, wenn Sie in D kontrolliert werden. Mir ist zwar kein solcher Fall bekannt, aber evtl. denkbar wäre es, dass Sie DANN aufgefordert werden könnten eine MPU zu machen, wenn Sie weiterhin in D fahren dürfen wollen.
      Bitte beachten: Das ist nur ein Gedankenspiel, was VIELLEICHT passieren könnte. Ich halte es aber eher für unwahrscheinlich.

  144. Hallo,

    Ich habe im Internet Werbung gesehen und bei Clever-MPU abgerufen. Beim telefonat habe ich geschildert, dass ich Akteneinsicht möchte. Der Herr hat gesagt er kümmert sich darum und mir eine Rechnung geschickt. Ich möchte keine MPU, sondern Akteneinsicht. Jetzt möchte der Herr aber einen Check mit mir machen und behauptet, dass ich das bestellt hätte und nicht mehr wissen würde und war sehr respektlos. Jetzt habe ich Angst wieder eine MPU machen zu machen.

    Ich möchte eine Akteneinsicht machen. Ist dies ratsam mit Anwalt zu tun oder ist es problemlos möglich alleine zu tun.

    Laut seiner Angabe sollte das ein Anwalt tun.

    1. Darauf würde ich überhaupt nicht reagieren! Akteneinsicht können Sie kostenlos persönlich bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle machen.

  145. Fragebögen MPU: müssen Fragen beantwortet werden, welche einem selbst schaden können? (Leberkrankheit, Trunkenheitsfahrt vor 25 Jahren)
    Der Betreffende hat nirgendwo einen Eintrag.
    Psych. Gespräch: FS Entzug vor 25 Jahren erwähnen? Wie soll er den späten Führerscheinerwerb auf Nachfrage begründen?
    Dankeschön.

    1. Entscheidend ist, was aktenkundig ist. Heißt konkret: was eh aus der Akte sichtbar ist, das zu verschweigen bringt natürlich nix. Deshalb ist es extrem wichtig, dass Sie den genauen Inhalt Ihrer Führerscheinakte kennen.

  146. Hallo,

    2015 wurde ich mit einer geringen Menge Cannabis zu Fuß erwischt. Das Verfahren wurde eingestellt. 2020 konnte ich dann ganz normal erstmalig meinen Führerschein Klasse B machen und habe auch mittlerweile die Probezeit bestanden. Nun habe ich mir erstmals einen Punkt in Flensburg wegen Falschparken auf einem Radweg (Gefährdung) eingefangen. Ich gehe davon aus dass der Punkt der Führerscheinstelle gemeldet wird, wo auch der Vorfall mit Cannabis in meiner Akte vorhanden ist, weil eine Info von der Polizei damals kam. Bei der Polizei selbst konnte ich den Vorfall mittlerweile erfolgreich in deren System löschen lassen und mein BZR Auszug ist ohne Eintragung.

    Kann jetzt noch nachträglich wegen dem Punkt wegen Falschparken direkt noch eine MPU wegen Cannabis angeordnet werden?

    Es steht in der Notiz der Polizei ich hätte den Konsum zugegeben. Daran kann ich mich nicht wirklich erinnern. Wie gesagt 2020 konnte ich direkt ohne jegliche Auflagen den Führerschein machen…

    Vielen Dank

      1. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich gehe auch davon aus dass es eher bei einem erneuten Verstoß im BTM Bereich und mit Bezug zum Straßenverkehr zur MPU käme

  147. Hallo, ich war persönlich bei der führerscheinstelle und wollte meine akte einsehen sie haben gesagt ich darf erst die akte einsehen wenn ein offener Antrag vorliegt und wenn neuerteilungsantrag und alles vollständig abgegeben wurde auch mit dem Zettel wo ich meine mpu machen werde. Nun sobald ich alles abgebe und die mpu Stelle angebe wird meine akte direkt an die mpu Stelle geschickt ich habe das Gefühl das sie mich verarschen wollen und die Führerscheinstelle bei uns versucht auch jeden alles nur schwieriger zu machen. Ich habe jetzt alle Unterlagen fertig weiß auch wo ich mpu machen werde. Wie soll ich vorgehen? Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Mühe.

    Vielen Dank

    1. Das sollten Sie sich ncht gefallen lassen, denn es ist natürlich wichtig den Akteninhalt schon frühzeitig zu ennen, weil das ja auch wesentlicher Inhalt der Vorbereitung ist. Ich würde da gar nicht lange fackeln: Setzen Sie einen Termin, bis wann Sie die Akte einsehen können, und kündigen Sie gleich an, dass Sie sonst umgehend Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen werden.

      1. Vielen dank für ihr antwort. Ich hab das jetzt so geschrieben und als Antwort das bekommen.

        Sie bitten um einen Termin zur Einsichtnahme Ihrer Akte.

        Eine Einsichtnahme für das Verfahren betreffende Akten ist ausschließlich im laufenden Verwaltungsverfahren möglich (vgl. Art. 9, 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayVwVfG).

        Da in Ihrem Fall kein laufendes Verwaltungsverfahren mehr vorliegt, kann auch Ihnen auch keine Akte zur Einsicht bereitgestellt werden.

        Damit ein Verwaltungsverfahren eröffnet werden kann, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Erst dann kann Ihnen die aktuellste Akte zur Verfügung gestellt werden, die Sie dann auch im Rahmen des Vorbereitungskurses verwenden können.

        Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
        Vielen Dank im voraus

  148. Heiliger St. Bürokratius, wir beten zu dir…

    Das ist ja mal wieder eine tolle Begründung, um sich Arbeit vom Hals zu halten! Der Vorgang Akteneinsicht wird aufgebläht bis kurz vor dem Platzen. In welcher digitalen Steinzeit lebt Bayern eigentlich? Eigentlich sollte und könnte doch längst alles digital vorliegen. Es gibt längst Städte, wo Akteneinsicht einfach so aussieht, dass man einen USB-Stick bekommt mit dem gesamten Akteninhalt drauf, und zwar kostenlos, weil es ja auch ruckzuck zu erledigen ist. Besonders grotesk wird das Ganze dann, wenn man die Akte gegen eine saftige Gebühr als Fotokopien auf Papier bekommen kann.

    Was Ihren Fall angeht: Sie können mir gerne eine Email unter mpu-alarm@kurspool.de schreiben und dann vereinbaren wir einen Termin für eine Erstberatung (kostenlos), wo wir weitere Möglichkeiten besprechen können.

  149. Guten Tag Herr Mangold,

    auch ich wollte bzw. habe Akteneinsicht angefordert und wurde wie im Beitrag vom 27.12. abgelehnt mit folgender Begründung:

    Gemäß den behördlichen Richtlinien ist es erforderlich, dass ein formeller Antrag auf Neuerteilung/Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis gestellt werden muss, bevor Einsicht in die Akte gewährt werden kann.

    Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug können Sie bei einem bezirklichen Bürgeramt Ihrer Wahl stellen.

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 239,40 € (einschließlich der Gebühren für ein Führungszeugnis).

    Die Gebühr muss bei Antragstellung auf dem Bürgeramt entrichtet werden.

    Haben Sie hierzu eine Lösung finden können und könnten mir diese bitte mitteilen?

    Liebe Grüße aus Berlin

    1. Ein Weg könnte folgender sein: Meines Wissens kann ein Anwalt die Führerscheinate immer paar Tage zur Einsicht anfordern. Dort hätten Sie dann Zugriff auf die Akte. Wahrscheinlich wird der Anwalt aber Geld dafür verlangen, sollte aber nicht extrem sein.

  150. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich habe jetzt nochmal folgende Aussage als Antwort geschickt:

    Nach dem § 3 IFG – Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) , weiter dem § 6 VwVfGBln – Akteneinsicht durch Beteiligte und zuletzt Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 29 Akteneinsicht durch Beteiligte ,
    ist es mein Recht Einsicht in die Akte gewährt zu bekommen.

    Ich bin gespannt was zurückkommt und zur Not muss ich wohl einen Anwalt aufsuchen.

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