Weit verbreitet sind wilde Irrtümer, welche Rolle der Führerscheinstelle im Zusammenhang mit der MPU zukommt. Deshalb möchte ich hier für etwas mehr Klarheit sorgen.
Die Aufgaben der Führerscheinstelle
Die Führerscheinstelle ist eine Verwaltungsstelle, wo ganz normale Sachbearbeiter sitzen, die ihren Job machen. Und dieser Job besteht in Verwaltungsaufgaben. Es handelt sich überwiegend um Arbeiten rund um die Fahrerlaubnis – also u.a. auch den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Erteilung der Fahrerlaubnis. Das geschieht nicht frei nach Gutdünken, sondern es gibt klare Vorgaben dafür. Wer z.B. die Fahrprüfung bestanden hat und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs usw.), der hat ein Anrecht darauf, dass er die Fahrerlaubnis erhält. Die Führerscheinstelle hat die Aufgabe zu überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn ja, dann eben die Verwaltungsaufgaben durchzuführen, an deren Ende die Erteilung der Fahrerlaubnis steht. Das ist alltägliche Routine.
Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist in den meisten Fällen solche Routine: Es gibt ein Gerichtsurteil oder einen Strafbefehl, wodurch bestimmt wird, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist und nicht vor soundsoviel Monaten wieder ausgehändigt werden darf. Die Führerscheinstelle setzt diese Anordnung um.
Etwas anders sieht es bei der MPU aus: Hier handelt es sich um Auffälligkeiten (meistens, aber nicht nur, im Straßenverkehr), die auf irgendeine Weise der Führerscheinstelle „bekannt geworden“ sind. Am häufigsten geschieht das durch Mitteilung durch das Gericht oder aus Flensburg, aber es sind auch andere Wege möglich. Das ist nicht so klar eingeschränkt. Es gibt eine ganze Reihe verbindlicher Vorgaben, ab wann eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit anzunehmen ist (am bekanntesten sind wohl die 1,60-‰-Grenze bei Alkohol und die 8-Flensburger-Punkte-Grenze). In diesem Fall muss die Führerscheinstelle von alleine tätig werden und den Betreffenden zur MPU auffordern mit Fristsetzung.
Der Sinn der MPU ist es, der Arbeit der Führerscheinstelle eine fachlich kompetente Instanz vorzuschalten, die eine Prognose liefern soll, ob die vermutete Gefährdung weiterhin besteht oder inzwischen beseitigt ist. Das heißt mit anderen Worten: Den Sachbearbeitern der Führerscheinstelle wird aus gutem Grund nicht zugetraut, dass sie in der Lage wären diese Entscheidung selbst zu treffen! Das ist auch nicht verwunderlich, denn es sind Menschen, die für ihren Verwaltungsjob ausgebildet wurden, aber nicht für einen Gutachterjob. Deshalb sollen sie ja auch diese Aufgabe an Fachleute weitergeben. Und das ist gut so.
Daraus folgt aber, dass die Führerscheinstelle der falsche Ort ist, wenn Sie MPU-Fragen wie z.B. zur Notwendigkeit von Abstinenznachweisen o.ä. haben. Der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle ordnet das nicht an (jedenfalls nicht in dem Sinne, dass man zur MPU zwingend antreten muss – es steht jedem frei, einfach auf die Fahrerlaubnis zu verzichten; die Formulierung „anordnen“ ist aber gebräuchlich) und kennt auch die detaillierten Kriterien gar nicht, wonach das entschieden wird, denn er hat das schließlich zu keinem Zeitpunkt in seiner Ausbildung gelernt! Deshalb hat er das ja an die MPU-Stelle abgegeben. – Das wäre ungefähr so, wie wenn Sie den Mann, der in der Backstube den Backofen reparieren soll, nach Einzelheiten vom Rezept für eine bestimmte Brotsorte fragen würden.
Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. – Was ich damit sagen möchte: Es kommen immer wieder MPU-Betroffene auf die Führerscheinstelle und stellen dort genau diese Art Fragen, für die eben die Kompetenz fehlt. Gefährlich wird es dadurch, dass mancher Sachbearbeiter wenigstens einen guten Rat geben möchte und sein Klient das für bare Münze nimmt, also es als verbindliche Auskunft interpretiert. Es wird nicht wahrgenommen, dass diese Auskunft völlig falsch sein kann: Sie haben „den Ofen-Reparierer nach dem Brotrezept gefragt“ und sollten sich nicht wundern, wenn es nachher nach allem schmeckt, nur nicht nach Brot!
Sehr geehrter Herr Mangold,
leider habe ich selbst wegen einer Alkoholfahrt meinen Führerschein „verloren“ (er ist nicht verloren, ich weiß, daß er vernichtet wurde). Bei vielen Ihrer Ausführungen kann ich Ihnen nur Recht geben. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, daß mir gerade die Führerscheinstelle in meinen Ort die besten Ratschläge gab. Die ganzen Informationen im Internet haben mich nur verwirrt. Die Führerscheinstelle hat mich sehr gut aufgeklärt und mir Info-Material gegeben. Der wichtigste Hinweis war, dass ich auf Grund des festgestellten Blutalkoholwertes (2,4) 1 Jahr Abstinenz nachweisen MUSS. Sonst ist eine Anmeldung unnötig. Auch der Besuch einer MPU-Vorbereitung wirkt sich positiv aus. Ebenso das teuere Haarscreening. Denn damit ist tatsächlich der Nachweis über ein alkoholfreies Leben dokumentiert. Hätte ich das alles vorher gewußt, hätte ich viel Zeit gespart.
PS: Meine Gutachterin ist „positiv eingestellt“. Allerdings ist noch das Gespräch mit der Ärztin notwendig.
Liebe Grüße und viel Erfolg.
Manfred Konrad
Da kann ich nur sagen: Da haben Sie Glück gehabt! Selbstverständlich gibt es Sachbearbeiter/innen auf der Führerscheinstelle, die insgesamt sehr positiv herausstechen, weil man dort auch kompetente hilfreiche Informationen bekommt. Ich kenne einige solche Stellen. Wichtig bei meinem Beitrag war es mir aber vor allem, nicht negative Vorurteile zu verbreiten (die wollen ja eh nur das Schlechtestmögliche für mich!), sondern darauf hinweisen, dass die Führerscheinstelle schon rein formal nicht der Anlaufpunkt ist, von dem man Anweisungen erwarten darf, was für die MPU zu tun ist. Wenn Sie in der günstigen Lage sind, dass es bei Ihrer Führerscheinstelle bestens funktioniert, dann ist das schön für Sie. Nur ist es leider so, dass es oft genau andersrum ist, und dann sollte man sich im klaren drüber sein, welche Funktion die Führerscheinstelle von Amts wegen hat.
Habe meinen Führerschein vor 6 Monaten nach Entzug wegen einer Alkoholfahrt wieder bekommen. Nun steht als Ausstellungsdatum 2017 . Für meine Kfz Versicherung brauche ich nun einen Nachweis wann ich meinen Führerschein erstmals erworben hab (1978).
Die sehr unfreundliche Dame in der Führerscheinstelle verweigert mir allerdings diese Bescheinigung.
Was kann ich tun? Gibt eine rechtliche Handhabe?
Also da bin ich leider überfragt! Ich meine aber, dass doch auch anderswo stehen muss, dass der Führerschein schon früher mal erworben wurde. Flensburg?
Danke ,werde ich versuchen.
Mein Sohn hat alle Auflagen der Führerscheinstelle zur Absolvierung der Mpu absolviert. Die Führerscheinstelle verzögert nun seit Wochen die Anordnung zur Mpu und den Versand an die Prüfstelle. In Kürze wird der Abstinenznachweis ungültig. Was können wir tun?
Brigel Eugen
10.08.2018
nach fehlgeschlagener MPU,kann ich den Führerschein in
Thailand machen und ist der in der BRD gültig
Nein. Es muss ein zur EU gehörendes Land sein. Und das ist Thailand eindeutig nicht.
Hallo Herr Mangold :
danke für die letzte Antwort ,hätte noch eine Frage wegen dem
EU-Führerschein. Mein Führerschein wurde eingezogen und
vernichtet. Kann ich den EU-Führerschein in England kaufen und
wird in der BRD dann Anerkannt ,ohne Nachwehen.
Da bin ich überfragt. Ich halte es aber für möglich, dass schon noch irgendwelche Überprüfungen gemacht werden, z.B. wegen Wohnsitz oder so.
, nach Überprüfung ihrer Akte und nach Rücksprache mit der Führerscheinstelle müssen wir Ihnen mitteilen dass wir den Auftrag so nicht entgegennehmen können die Fragestellung müsste von der Fahrerlaubnisbehörde abgeändert werden daher schicken wir die Akte an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde zurück
Was bedeutet?
Es bedeutet, dass die beauftragte MPU-Stelle mit der von der Führerscheinstelle formulierten Fragestellung offenbar nichts anzufangen weiß. Warum das so ist, das kann ich so von hier aus natürlich nicht wissen!
Ich bin zum 2 mal bei der MPU im psychologischen Teil durchgefallen! Wie soll ich nun vorgehen um eine dritte MPU zu absolvieren zu können, aus Unwissen hatte ich das erste Gutachten abgegeben, nun möchte ich das Zweite nicht mehr abgeben. Was soll ich nun machen um eine nächste MPU zu.
Die Empfehlung des letzten Gutachten sind mir klar und bin auch in Therapie. Es geht mir um den Umgang mit den Strassenverkehrsamt!
Führerscheinantrag zurückziehen und gut isses. Danach neuen Antrag stellen – aber natürlich erst, wenn alle nötigen Voraussetzungen jetzt geschaffen sind. Heißt vor allem: jetzt endlich eine vernünftige Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Gutachter!
Mein Freund hat nach 2 Jahren die MPU erfolgreich bestanden, und seine Unterlagen bei der Führerscheinstelle eingereicht. Jetzt hat er von dort ein Schreiben erhalten, dass er noch Fahrstunden mit einem Psychologen und Fahrlehrer abhalten soll. Ist die MPU nichts wert. wo eindeutig steht das er ein Fahrzeug führen darf und es nicht davon auszugehen ist das er Rückfällig wird. Er hat alles gemacht ( Haarproben Urinproben MPU Aufbauseminar) und jetzt auch noch das?
Mit welcher Begründung wird das gefordert?