Aktuelles Gerichtsurteil

Die Uneinheitlichkeit und damit verbunden auch eine wachsende Ungewissheit, was die Handhabung bei der Grenze 1,1‰ oder 1,6‰ für die Alkohol-MPU angeht, fand ich schon immer sehr ärgerlich. Ein aktuelles Urteil könnte da jetzt einen Riegel vorschieben.

Auf der Homepage von Legal Tribune Online ist im Newsletter vom 6.4.2017 dazu eine ermutigende Nachricht zu lesen: Danach hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden, dass die pauschale Anordnung einer Alkohol-MPU bei weniger als 1,60‰ nicht zulässig ist (Az. 3 C 24.15). Sehr erfreulich, meine ich!

Natürlich gibt es aber trotzdem noch einen Haken: Wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen, dann darf auch unterhalb der 1,6-Grenze die MPU verlangt werden zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Das ist wieder schön schwammig, wie man sofort unschwer erkennen kann. Man darf also gespannt sein, wie das in der Praxis aussehen wird. Ich möchte aber nicht sofort das Haar in der Suppe suchen, sondern ich finde, es ist immerhin ein erheblicher Fortschritt, dass die 1,6-Grenze eben doch nicht einfach länderweise so leicht unterlaufen werden darf. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann z.B. hatte dem Ganzen ja die Krone aufgesetzt, indem er per Dienstanweisung an alle ihm untergeordneten Führerscheinstellen die Alkohol-MPU bereits ab 1,1‰ erzwungen hat.

29 Gedanken zu „Aktuelles Gerichtsurteil“

    1. An sich ist diese Regelung jetzt nach dem Gerichtsurteil hinfällig. Ich gehe aber nicht davon aus, dass damit alle schon getroffenen entsprechenden MPU-Anordnungen mit einem Fingerwisch automatisch weg sind. Die Betreffenden werden also selber aktiv werden müssen. Es ist sicher keine dumme Idee das mit anwaltlcher Hilfe zu tun, falls sich Probleme ergeben.

    1. Das geht dann, wenn Sie damals bereits aktiv geworden sind und über einen Anwalt entsprechend etwas unternommen haben (Verwaltungsgericht nehme ich an – bin aber kein Jurist). Wenn Sie damals aber nichts in dieser Richtung getan haben, dürfte eine Rückforderung wahrscheinlich aussichtslos sein. Ich habe mehrere Betroffene, die zur Vorbereitung bei mir waren, auf diese Möglichkeit hingewiesen. Mit Rechtsschutz hat die das nicht mal was gekostet.

  1. Ich wurde 2011 mit einem Pocket- Bike und 1,23 bzw. 1,13 Promille erwischt, verurteilt und mit zwei Jahren Sperre belegt. Damals hatte ich noch keinen Führerschein. Jetzt verlangt mein Arbeitgeber einen FS von mir. Von der zuständigen Behörde habe ich jetzt eine Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens erhalten. Wie kann ich mich dagegen wehren? Bei Ablehnung des Gutachtens geht die Behörde ja automatisch von einer Nichteignung aus:-(

    1. Wenn ich das richtig verstehe, waren das ja damals zwei Alkohol-Verstöße, und soweit ich weiß, sind Pocket-Bikes ja im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Das zusammen reicht ohne weiteres als Grund für die MPU-Anordnung. Da wird also nix zu machen sein, vermute ich.

  2. Habe momentan auch das Thema. Hatte 1,55 (erstmals aufgefallen) und soll nun zur mpu. Nun kommt die Führerscheinstelle mit aber wir haben die Annahme…. läuft alles über den Anwalt, ich bin gespannt wie es ausgeht und ob ich am Ende wirklich zur mpu muss.

    1. Dass MPU verlangt wird bei diesem Wert, das geht nur in ganz besonders begründeten Fällen. Da gibt es zum Glück ein halbwegs klares Urteil!

  3. Hallo
    Ich habe 06.2007 meinen Führerschein abgeben müssen (btm).
    Damals wurde mir von der Führerscheinstelle gesagt ich muss eine mpu machen..jetzt meine frage..ist der btm Eintrag aus meiner Führerscheinakte gelöscht und könnte ich eventuell eine neuerteilung beantragen?
    (Habe mir in der ganzen Zeit nix mehr zuschulden kommen lassen )
    Vielen Dank im voraus
    Mfg

  4. Ich musste am 8.03.2018 mein Führerschein abgeben. Mir wurde Blut abgenommen mit 1,27 promille (bin noch in der Probe zeit) was droht mir , muss ich die mpu machen. Wohne in hessen(wiesbaden)

    1. Wenn es die erste Auffälligkeit in der Probezeit ist, kommt normalerweise nicht automatisch MPU. Es wird aber auf jeden Fall ein so genanntes besonderes Aufbauseminar verordnet.

  5. Ich hatte einen Promillewert von 1,49
    Habe eine sperrfrist von insgesamt 11 Monaten bekommen. Am 22.08.18 endet sie. Ich wurde zum ersten mal mit Alkohol am Steuer auffällig und mache mir dennoch Sorgen, weil ich gelesen habe das in manchen Bundesländern wie baden würtenberg, Berlin und in (Bayern) ab 1,1 schon MPU droht.Im strafbefehl Stand nichts davon drauf aber weiß auch das die Führerscheinstelle das entscheidet. Habe auch eine sauhohe Geldtrafe von 3250 € bekommen. Aber jetzt nun zu der wichtigsten Frage die mir echt kopfschmerzen bereiten. Muss ich zur MPU ??? Ich bitte um Hilfe da überall was anderes steht.

  6. Ich bin am Vatertag diesen Jahres mit 2,3 Promille auf dem Fahrrad angehalten worden. Ich bin 23 Jahre alt und es ist mein erster Verstoß. Ich wohne in Baden-Württemberg. Was genau ist zu erwarten. Eine MPU klar, aber muss ich solange den Führerschein abgegeben bis ich diese bestanden habe? und muss ich für die MPU Abstinenz nachweisen? Und wenn ja eher 6 oder 12 Monate?

    1. MPU ist klar. Führerschein abgeben normalerweise nicht, aber das entscheidet die Führerscheinstelle. Abstinenz? Na ja, der Wert war nicht ganz niedrig. Wenn es aber erste Auffälligkeit mit Alkohol war und ausschließlich Fahrrad, dann würde ich es mit kontrolliertem Trinken probieren – gute Vorbereitung natürlich vorausgesetzt.

  7. leider ist es in deutschland so das jeder seine gesetze macht ich wurde von einen untermieter von mir auf meinen grundstück beim fahren in meine ca 25m entfernte garage nach einer geburtstagsfeier angehalten dieser rief die polizei da ich der meinung war auf meinen grundstück dürfte ich das habe ich mir nichts dabei gedacht aber das böse ende kam nach dem ich ca 30 min mit meinen untermieter auf diese gewartet habe sollte ich mit einmal pusten 1,43 hatte ich, man entzog mir den führerschein für 3 monate dachte na das geht noch wenn auch aus meiner meinung ungerecht denn gegen die untermieterin wurde ein verfahren eingestellt wegen schwarz fahren eben auf meinen grundstück da dieses ja privat sei aber eben bei mir öffentlich da die untermieter bei mir wohnen würden nun soll ich auch noch eine mpu machen tja so ist mv da gibt es halt gesetzsprechungen je nach gefühl und bundesgesetz zählt nicht zumal ich seit 43 jahren den führerschein besitze und nie einen punkt oder stempel (ddr) hatte

    1. Wenn MPU bei 1,43 ‰, dann kann das aber nicht die erste Auffälligkeit mit Alkohol gewesen sein! Und niemand zwingt einen dazu alkoholisiert zu fahren. Das entscheidet absolut jeder selber freiwillig!

      1. doch das ist die erste ich war betreuerin und habe den fahrdienst bei der awo gemacht wo ich täglich einen kleinbuss mit kindern gefahren habe ich bin immer sehr verantwortungs voll ich kann das ja auch einfach nicht verstehen da ich nie wie gesagt einen punkt hatte oder sonst aufgefallen bin

  8. Ohne jegliche vorherige Alkohol-Auffälligkeit ist bei unter 1,6‰ nur in ganz besonders begründeten Fällen eine MPU nötig. Also wehren Sie sich, wenn Sie meinen, es trifft für Sie nicht zu!

  9. Guten Abend zusammen ich bin neu hier im forum.

    Mit 1,47 Promille würde ich angehalten.Allg.
    Routine Kontrolle was kommt auf mich zu? Das war am 07.12.2017 1:35 Uhr Strafe hab ich bereits bezahlt 9 Monate Sperre bekommen.bis zum 22.10.2018 habe am 22.4.2018 Führerschein wieder beantragt.bis heute keine Rückmeldung ob ich MPU muss oder nicht. wohne in Baden Württemberg.erste alkohlfahrt war im 2005 ist noch verwertbar0,58 Promille? Ordnungswidrigkeit damals.mit Unfall
    ohne Personenschäden.1Monat Fahrverbot hab ich damals bekommen.
    Bedanke ich mich schonmal im voraus.Keine Punke in Flensburg.führungzeugnis auch sauber.TF von 2005 ist bereits getilgt laut Auszug von KBA.wieso dauert das soll lange bis ich Brief von FSST bekomme.

    LG

    1. Die Information von KBA bzw. Flensburg sagt nichts. Maßgeblich ist der Inhalt der Führerscheinakte. Die können Sie ja einsehen.

  10. Hallo. Ich hab letztes jahr im September meinen Führerschein verloren. Ich habe mich mit dem Auto überschlagen. Mir wurde Blut abgenommen und ich hatte 1.34 promille. Ich habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen. Ich wurde verurteilt, meinen Führerschein für 15 Monate aczugeben und musste 1400 Euro Strafe zahlen. Nun kann ich ende nächsten Monats meinen Schein net beantragen. Hab auch schon vor ein paar Monaten Post bekommen mit dem Antrag und was ich vorlegen muss. Erste Hilfe, sehtest, polizeiliches Führungszeugnis und ein Licht Bild. Unter anderem steht drin, das es sein kann, das ich eine mpu machen muss wenn ich über 1,6 Promille lag oder Wiederholungstäter bin. Muss ich nun mpu machen und spielt das Urteil eine Rolle? Der Richter hat gesagt das ich schon genug bestraft bin. Wohne in NRW. Vielen dank für Antwort

      1. Nein, ich hab so was noch nie gemacht. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist auch sauber. Spielt denn das Urteil des Richters eine Rolle bei der Entscheidung der Fss?

  11. Ist nach einer einmaligen (erwischten) Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Behörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines MPU-Gutachtens abhängig machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden (Urt. v. 06.04.2017, Az. 3 C 24.15). Das Urteil war auch dringend notwendig, weil die Bayern ihr eigenes Süppchen gekocht hatten. Anders liege es allerdings, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Eine einmalige Trunkenheitsfahrt rechtfertige ohne das Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen erst ab einer BAK von 1,6 Promille die Anforderung eines Gutachtens. Die strafgerichtliche Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt sei kein eigenständiger, von der 1,6 Promille-Grenze unabhängiger Sachgrund für die Anforderung eines Gutachtens.

    1. Das sehen Sie völlig richtig. Allerdings waren es weniger die Bayern (die kochen eigene Süppchen bei Drogen-MPU), sondern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und einige weitere, die sich dann drangehängt haben. Bayern war insofern kurios, dass die die Grenze 1,6 oder 1,1 nicht auf Landesebene, sondern von Landkreis zu Landkreis entschieden haben. Aber Sie haben Recht, es war ein untragbarer Zustand, der durch das Gerichtsurteil jetzt ja beendet wurde.

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