MPU wegen Verkehrsverstößen oder Straftaten
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Was umfassen die V-Hypothesen?
V steht für Verkehrsdelikte und umfasst ein breites Spektrum von problematischen Verhaltensweisen im Straßenverkehr. - Besonderheiten dieser Deliktgruppe
Es gibt keine "Abstinenz-Nachweise" wie bei Alkohol oder Drogen. Viele V-Klienten sind hartnäckige Wiederholungstäter.
Die meisten Kandidaten, die eine MPU wegen Verkehrsverstößen absolvieren müssen, haben fleißig Punkte gesammelt und jetzt die magische Grenze von acht oder mehr Punkten erreicht. Viele wissen gar nicht, dass es außer den Flensburger Punkten noch eine ganze Reihe anderer Anlässe gibt, wie man sich eine MPU mit V-Fragestellung einfangen kann. Ich gehe gleich näher darauf ein.
Die Grundannahmen der MPU verstehen
Wer zur MPU muss (ganz egal aus welchem Anlass!) hat eine Gemeinsamkeit mit allen seinen Leidensgenossen: Alle haben sich irgendetwas "geleistet", das nach dem Verständnis einer Expertengruppe, die sich laufend mit dem Thema MPU befasst, mit deutlich erhöhter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Ziel ist es, diese Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Mit Ihren Verstößen gehören Sie aber zur Risikogruppe und dürfen deshalb bis auf weiteres nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Zweck der MPU ist es Ihnen Gelegenheit zu geben zu belegen, dass Sie sich erheblich geändert haben und jetzt keine besondere Gefahr mehr darstellen. Nur wenn Ihnen das gelingt können Sie eine positive MPU erhalten!
Es ist wichtig, dass Sie diese Grundannahme verstehen, denn sonst sind alle Versuche die MPU zu verstehen zum Scheitern verurteilt!

Ich weiß gar nicht, was die immer gegen PUNKTE haben…
Das Punktekonto
Viele, die wegen einer Trunkenheitsfahrt zur MPU müssen, sind bisher noch nie auffällig geworden und haben nur den einen Eintrag in ihrer Führerscheinakte. Das heißt nicht, dass sie sonst noch nie einen Verstoß begangen haben, aber sie sind zumindest bisher noch nie damit aufgefallen. Bei den Punkte-MPU-Kandidaten ist das ganz anders: Es muss schon mehrere Verstöße gegeben haben, bei denen sie auch tatsächlich erwischt worden sind, denn sonst wären ja nicht so viele Punkte zusammen gekommen, dass jetzt "die Latte gerissen" wurde und es zum Führerscheinentzug gekommen ist.
Nun ist das Punktesystem ja auf eine Art und Weise aufgebaut, mit der ein ganz bestimmter Zweck erreicht werden soll: Es soll eine deutliche Warnfunktion haben, um deutlich zu machen, dass man nicht beliebig lange so weiter machen kann ohne den Führerschein zu verlieren. Dahinter steckt die Annahme, dass nicht bei jedem eine Verwarnung oder ein Bußgeld ausreichend "wirkt", z.B. weil sie nicht jedem gleich stark weh tut. Damit nicht die Reichen sich ein Sonderrecht einfach erkaufen können, was sie aus der Portokasse bezahlen, gibt es das Punktesystem.
Dieses System ist so aufgebaut, dass es beim Erreichen einer bestimmten Punktezahl einen "Warnschuss" gibt: Sie werden schriftlich darauf hingewiesen. Früher konnte man durch Teilnahme an einem besonderen Kurs Punkte abbauen. Seit der Umstellung von 18 Punkten auf 8 Punkte wurde diese Möglichlichkeit stark eingeschränkt.
"Gebranntes Kind scheut das Feuer" - oder doch nicht?
Es ist ein bekanntes Sprichwort. Jedes Kind geht der Herdplatte aus dem Weg, sobald es sich zum ersten Mal die Finger bös verbrannt hat. Bei den Punkte-Kandidaten scheint das aber nicht zu funktionieren, denn es ist ja kaum anzunehmen, dass jemand aus purem Genuss einen Bußgeldbescheid nach dem anderen bezahlt! Warum also haben Sie Ihre Punkte so hartnäckig gesammelt, wo doch wirklich deutlich genug zu erkennen war, dass jetzt unmittelbar der Verlust der Fahrerlaubnis anstehen würde? Sie haben aber trotzdem weiter gemacht! Dieses Verhalten müssen Sie überzeugend erklären können.
Verkehrsverstöße anderer Art
Zu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen, das Überholverbot ignoriert, den Sicherheitsabstand nicht eingehalten: Das sind alles typische Punkte-Delikte. Tatsächlich gibt es aber noch eine ganze Delikte, Mit denen man sich schneller als gedacht eine MPU wegen Verkehrsverstöß einfangen kann. Manche dieser Verstöße sind spektakulär wie z.B. illegale Straßenrennen, aber es gibt auch welche, bei denen man gar keinen Gedanken daran verschwendet, dass einem deswegen ein MPU drohen könnte.
Glauben Sie mir, ich weiß aus eigener Erfahrung wovon ich rede: Vor 15 Jahren musste ich selbst zur MPU mit V-Fragestellung antreten wegen häfigem Parken ohne Parkschein! - Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich den Brief bekam.
Hier war nicht die Schwere der Verstöße die Begründung für die MPU, sondern es wurde folgendermaßen argumentiert: Wer so hartnäckig Regeln ignoriert ist eine potenzielle besondere Gefahr für die Allgemeinheit im Straßenverkehr. - Man weiß ja nicht, was der mal sonst noch anstellen könnte…
Aggressives Verhalten
Das Repertoire der MPUs mit V-Fragestellung ist danit noch immer nicht erschöpft. Ein weiterer Anlass können Verhaltensweisen sein, die sich im weiteren Sinn unter dem Obergebriff Aggression gefasst werden können und dort ganz besonders im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Im harmlosesten Fall kann es sich dabei um hartnäckiges Drängeln handeln, was juristisch dann als Nötigung vor Gericht landet, wenn der Gegner Anzeige erstattet. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn wenn Sie allein im Auto sitzen und der andere drei Mitfahrer als Zeugen aufbieten kann, haben Sie ziemlich schlechte Karten!

Die Logik dahinter:
Gefahr ist das Thema
Auch wenn es einem nicht in jedem Fall nachvollziehbar sein mag: Im Hintergrund steht immer die mehr oder weniger sichtbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch wenn es manchmal kuriose Blüten treibt (wo bitte ist die Gefahr, wenn ich keinen Parkschein ziehe?), kann halt immer so argumentiert werden, dass ein bestimmtes Verhalten (hier die Hartnäckigkeit der immer gleichen Regelverst&oum;ße) auf den Verdacht einer verdeckten Gefahr hindeuten kann.
Offiziell ist die MPU ja nicht als Strafe gedacht, sondern als Chance(!) zum Erhalt der Fahrerlaubnis, indem ich zeige, dass ich jetzt eben keine Gefahr mehr darstelle. Dass mich das einen ganzen Batzen Geld, Zeit und Nerven kostet, das soll mein Privatvergnügen sein…
Nicht wollen oder nicht können?
Es wird angenommen, dass es vor allem zwei verschiedene mögliche Ursachen für das hartnäckige Fehlverhalten gibt:
- Der Kandidat würde sein problematisches Verhalten gerne abstellen, aber so sehr er sich auch bemüht: Es gelingt ihm einfach nicht dauerhaft! Immer wieder fällt er in das alte Verhalten zurück.
- Der Kandidat will sein Verhalten gar nicht ändern, weil es ihm irgendeine ganz besondere Art von "Genuss" bringt, auf den er absolut nicht verzichten möchte. Dafür ist er sogar bereit, die ganz erheblichen negativen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Sind Sie der Ansicht, dass beides auf Sie nicht zutrifft? Dann haben Sie jetzt aber wirklich ein ernsthaftes Problem! Ihr Fall muss nämlich in das Schema der MPU passen - oder eben passend gemacht werden. Ihre punktebasierte Fragestellung wird vom psychologischen Gutachter mit den so genannten V-Kriterien angegangen. Es gibt drei V-Kriterien. Wenn Sie Ihren Fall so darstellen, dass trotz größter Mühe keines der Kriterien V1 bis V3 darauf anwendbar zu sein scheint, folgt daraus automatisch ein negatives Gutachten! Der Gutachter muss nämlich eine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten abgeben. Das macht er auf der Grundlage der V-Kriterien. Wenn Sie hier blocken, würden Sie ihm gewissermaßen sein Handwerkszeug wegnehmen. Und ohne das kann und darf er keine Prognose stellen. Also Vorsicht!
Vergleich mit Alkohol-MPU
Man versteht die Logik der V-Kriterien am besten, wenn man sie mit den A-Kriterien (= Alkohol-MPU) vergleicht. Dort bedeutet A3, dass noch kontrolliertes Trinken möglich ist. A2 bedeutet, dass Abstinenz nötig ist, und A1 sagt aus, dass der Kandidat alkoholabhängig ist. Alkoholabhängigkeit ist eine anerkannte Krankheit. Deshalb ist eine entsprechende suchttherapeutische Maßnahme nötig, bevor der Kandidat eine positive Prognose bekommen kann.
Ganz entsprechend die Zuordnung bei den V-Kriterien: V3 bedeutet, dass sich der Kandidat durchaus regelkonform verhalten könnte, wenn er es nur wollen würde. Es ist also vor allem ein Problem der Einsicht und der Akzeptanz von Regeln. V1 entspricht bei der Alkohol-MPU der Kategorie A1. Ganz ähnlich wie der typische Alkoholabhängige schon bei kleinen Alkoholmengen die Kontrolle verliert und nicht mehr aufhören kann, wird bei V1 eine krankhafte Komponente vermutet (eine erhebliche Störung der Persönlichkeitsentwicklung nämlich), gegen die der Kandidat nicht ankommen kann. Wer in V1 eingeordnet wird, braucht (wie der Alkoholabhängige ja auch) erst mal eine handfeste therapeutische Maßnahme, die ihm helfen soll sein Defizit nach und nach zu überwinden.
Genau wie A1 kommt auch V1 nur recht selten vor. Was es mit V2 auf sich hat, können Sie sich sicher schon ungefähr denken: Wie beim A2-Kandidat besteht zwar keine Abhängigkeit, aber trotz besserem Wissen kommt es immer wieder zu "Ausrutschern". Der A2-Kandidat kann nicht zuverlässig genug kontrolliert mit Alkohol umgehen, deshalb die Forderung nach dauerhafter Abstinenz. Hier hat der V2-Kandidat aber ein Problem: Eine "Punkte-Abstinenz" mit Urin-Screenings gibt es nicht. Er kann also keine entsprechenden Nachweise bringen. Es wird deshalb wohl oder übel darauf hinaus laufen, dass er ganz besonders gründlich und überzeugend darlegen muss, dass er das Nicht-Wollen wirklich abgestellt hat. Das allein reicht ber noch nicht, denn bei V2 spielt auch schon eine Portion Nicht-Können mit rein. Er tut sich schwerer als der Durchschnittsmensch mit der Einhaltung von Regeln. Deshalb wird wahrscheinlich eine therapeutische Unterstützung nötig sein, in der er dieses Defizit bearbeiten kann.
Was Ihr Ziel sein sollte
Ich nehme an, dass Ihnen einleuchtet, dass Sie wenn irgendwie möglich unbedingt die Voraussetzungen für die Einstufung in V3 erreichen sollten, denn sonst wird's schwierig und aufwendig ein positives Gutachten zu erhalten. Natürlich kann man diese Voraussetzungen nicht aus dem Ärmel schütteln, denn der Inhalt Ihrer Führerscheinakte muss schließlich genau beachtet werden. Es gibt aber trotzdem noch erstaunlich viel Spielraum. Es kommt also darauf an, dass Sie Ihren Fall auf die richtige Weise "verkaufen" können.
Und genau das sollen Sie in meiner MPU-Vorbereitung lernen.
Gefährdung steht immer ganz oben
Denken Sie immer daran, dass es bei der MPU darum geht, die Gefährdung für die Allgemeinheit zu reduzieren. Vor allem die Punkte-Verstöße werden aber von vielen nicht als Gefährdung empfunden, sondern diese Menschen schätzen sich selbst als verantwortungsbewusste und routinierte Fahrer ein. Oft sind Argumente folgender Art zu hören: "Es war vollkommen übersichtlich und weit und breit war kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen. Deshalb bestand wirklich keine Gefahr dadurch, dass ich etwas schneller als erlaubt gefahren bin!" Auch wenn Sie das momentan vielleicht noch so oder ähnlich sehen sollten: Lassen Sie sich auf keinen Fall auf eine solche Denkweise ein, denn damit ist Ihnen das negative Gutachten absolut sicher!
Ein kleines Beispiel:
Nehmen wir an, Sie sind in einer typischen "gefahrlosen Situationen" geblitzt worden. Wie kann das denn sein? Warum haben Sie dann den Blitzer nicht gesehen, wenn es doch angeblich so übersichtlich war? An der Stelle des Blitzers hätte genau so gut ein Mensch plötzlich auftauchen können. Warum denken Sie, dass Sie den sofort gesehen hätten, wenn Sie doch den Blitzer nicht bemerkt haben? Und warum haben Sie ihn nicht gesehen: Entweder war es wohl doch nicht so übersichtlich, wie Sie behaupten, oder Sie waren in Gedanken und sehr unaufmerksam, oder vielleicht waren Sie eben doch einfach viel zu schnell?
Alle Details sind wichtig
Bei der Punkte-MPU ist es ganz besonders wichtig, dass Sie den Inhalt Ihrer Führerscheinakte genau kennen, denn es wartet ein besonderes Problem auf Sie: Sie müssen damit rechnen, dass Sie zu wirklich jedem einzelnen in der Führerscheinakte stehenden Verstoß ausgefragt werden - auch wenn er schon mehrere Jahre zurück liegt und sich kein normaler Mensch mehr daran erinnern kann! Trotzdem ist eine Antwort wie "das weiß ich nicht mehr" keine gute Wahl. Es wird nämlich vorausgesetzt, dass Sie mindestens die Informationen, die in der Führerscheinakte nachzulesen sind, wie aus der Pistole geschossen parat haben. Wer sich nicht mal die Mühe gemacht hat, wenigstens das zu tun, zeigt nach dem Verständnis des psychologischen Gutachters sehr deutlich, dass er die ganze Angelegenheit nicht wichtig nimmt. Entsprechend großzügig wird er also wahrscheinlich auch in Zukunft wieder mit den Verkehrsregeln umgehen, wird angenommen.
Das Aufräumen im Auge behalten
Wichtig bei der Vorbereitung auf die MPU ist es, dass Sie von vorn herein die Gesamtheit beachten: Es geht nicht nur darum, dass Sie möglichst gut nachvollziehbar darlegen können, warum Sie so hartnäckig das Problemverhalten praktiziert haben, sondern alles, was Sie im ersten Teil auf dem Tisch ausbreiten, muss nachher auch tadellos aufgeräumt sein, damit Sie ein positives Gutachten bekommen. Das bedeutet vor allem bei den Punktesammlern, dass es natürlich keine gute Idee ist für jeden einzelnen Verstoß eine andere Ursache zu präsentieren. Wenn Sie nämlich so vorgehen, haben Sie gar nicht genug Zeit um alles auch wieder einzeln(!) aus der Welt geräumt zu bekommen. Sie kommen in der Regel nicht draum herum, dass Sie möglichst früh im Gutachtergespräch schon sichtbar machen, dass im Hintergrund ein roter Faden vorhanden ist, der die einzelnen Verstöße alle miteinander verbindet. Wenn Sie so vorgehen, haben Sie die beste Chance überzeugend darzulegen, warum Sie jetzt tatsächlich einen wichtigen Schritt weiter gekommen sind, so dass jetzt die bei V3 geforderte ausreichende Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln bei Ihnen dauerhaft gegeben ist.
Zusammenfassung:
Sie kennen jetzt die V-Hypothesen und die unterschiedlichen Hypothesen. Damit haben Sie eine gute Grundlage, um mit einer soliden Vorbereitung zu beginnen - mehr aber noch nicht. Die MPU mit V-Fragestellungen gelten schon immer als die Königsdisziplin der MPU. Grund dafür ist die oft anzutreffende Hartnäckigkeit des Problemverhaltens in Verbindung mit der meistens fehlenden Möglichkeit einen Nachweis der stattgefundenen Veränderung zu bringen.
*****
Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung und Sie werden besser verstehen, wie Ihre individuelle MPU-Vorbereitung aufgebaut sein sollte!