Erschrockener Mann nach negativem MPU-Ergebnis

Durchgefallen bei der MPU: Zweite Chance nutzen mit mpu-alarm.de

Es ist zwar kein Trost, aber immerhin gut zu wissen: Sie sind nicht allein. Rund 40 % fallen durch. Mit meinem MPU-Coaching passiert das nicht wieder. Ich bereite Sie so auf die MPU vor, dass Sie alle Fallen kennen und eine solide Strategie haben, mit der Sie beim nächsten Anlauf Erfolg haben werden.

Warum fallen seit vielen Jahren jedes Jahr so viele bei der MPU durch? Ist die MPU einfach so extrem schwer - oder steckt etwa tatsächlich etwas Unseriöses dahinter? Schließlich hört man ja immer wieder: "Beim ersten Mal fällt man grundsätzlich immer durch. Dagegen kann man gar nix machen."

Bekanntlich ist ja nichts so zeitlich überdauernd wie Gerüchte: Nein, unseriös ist die MPU nicht. In den Beurteilungskriterien, an die sich jeder MPU-Gutachter halten muss, ist sehr genau festgelegt wie die MPU durchzuführen ist.

Da Sie hier lesen, haben Sie wahrscheinlich auch bereits einen missglückten Versuch hinter sich. Erfahren Sie deshalb, wie Sie weiter vorgehen sollten, damit es beim nächsten Mal zuverlässig klappt.

Sie haben konkrete Fragen? Auf meiner Einsteiger-Infoseite mpu-grundwissen.de finden Sie Antworten zu 30 Fragen rund um die MPU

1. MPU nicht bestanden? So geht es weiter.

Bei der MPU geht der Blick auf die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Um ein positives Gutachten zu erhalten, müssen Sie den MPU-Gutachter davon überzeugen können, dass Sie jetzt keine Gefahr mehr darstellen. Ein negatives Gutachten besagt erst mal nur, dass Ihnen dieser Nachweis noch nicht gelungen ist. Ursache ist fast immer, dass Sie nicht ausreichend vorbereitet waren.

ACHTUNG:

Geben Sie ein negatives MPU-Gutachten auf keinen Fall bei der Führerscheinstelle ab!


Wenn Sie das negative Gutachten abgeben, landet es unweigerlich in Ihrer Führerscheinakte und bleibt dort volle 10 Jahre lang! Jeder zukünftige Gutachter kann es lesen. Oft hat der zu ahnungslose Kandidat Dinge ausgeplaudert, die der Gutachter gar nicht wissen konnte aus der Führerscheinakte. Das sind dann böse Knüppel auf dem Weg zu einer erneuten MPU.

Erst mal ganz langsam!

Der größte Fehler, den Sie jetzt machen können, wäre übereiltes Handeln. Man kann sich nämlich jetzt selber ganz erhebliche Hindernisse in den weiteren Weg legen, die nicht mehr zu beheben sind!

Die Lage verstehen

Was bisher passiert ist und welche Folgen das hat:

  1. Die Führerscheinstelle hatte Zweifel an Ihrer Verkehrstüchtigkeit und hat Ihnen den Führerschein bereits entzogen oder will das jetzt unmittelbar tun.
    Mit "Verkehrstüchtigkeit" werden aber meistens nicht Ihre technischen Fahr-Fähigkeiten gemeint sein, sondern Sie sind durch etwas aufgefallen, das als eine erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer angesehen wird.
    Nur wenn dieses Verhalten dauerhaft abgestellt ist, sollen Sie wieder fahren dürfen.
  2. Weil der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle nicht dafür kompetent ist, um festzustellen, ob das Problem jetzt behoben ist, wurden Sie an eine speziell dafür zugelassene Stelle - die MPU-Stelle - verwiesen.
    Ein Verkehrsmediziner und ein verkehrspsychologiescher Gutachter haben sich mit Ihrem Fall befasst. Heraus gekommen ist dabei leider, dass Sie noch keine positive Prognose aussprechen konnten: Sie sind durchgefallen!
  3. Jetzt können Sie das umfangreiche Gutachten (meistens 15-20 Seiten lang) natürlich bei der Führerscheinstelle abgeben: "Hier haben Sie es schwarz auf weiß: Ich bin tatsächlich eine große Gefahr und soll deshalb nicht mehr fahren dürfen!"
    Aber warum sollten Sie das tun? Es wäre sehr dumm das auch noch in allen Einzelheiten dem Sachbearbeiter unter die Nase zu8 halten! Er würde nämlich dieses negative Gutachten in Ihrer Führerscheinakte abegen, und dort würde es dann 10 Jahre lang oder noch länger bleiben.
    Jeder künftige Gutachter könnte es lesen: "Aha, das waren also ganz genau die festgestellten Probleme. Dann schauen wir jetzt mal, ob die wirklich alle behoben sind inzwischen!"
  4. Betrachten Sie das MPU-Gutachten wie eine Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle: Dort würden Sie doch bestimmt auch nicht damit hausieren gehen, bei jeder neuen Bewerbung vorzulegen, wo Sie sich überall schon beworben haben und abgelehnt worden sind - oder etwa doch?
  5. Der jetzige Status ist einfach: Sie erfüllen momentan noch nicht alle nötigen Voraussetzungen für eine positive Prognose. Beheben Sie diese Mängel und lassen Sie sich neu begutachten, wenn das so weit ist.
  6. Der nächste Gutachter soll Ihnen unvoreingenommen gegenüber treten. Deshalb ist extra festgelegt worden, dass Sie nicht mehr der gleiche Gutachter untersuchen darf. Wenn Sie das negative Gutachten aber abgegeben haben, liegt es ja jetzt in Ihrer Führerscheinakte. Der neue Gutachter wird es natürlich lesen und steht Ihnen nicht mehr neutral gegenüber!

ACHTUNG:

Hier lauert ein weit verbreitetes Missverständnis: Niemand muss die MPU machen - und schon gar nicht das Gutachten irgendwo vorlegen!

Es gibt keine Pflicht, dass man den Führerschein machen "muss". Das ist jedem selber überlassen. Verpflichtend ist lediglich, dass man den Führerschein braucht, wenn man fahren möchte.


Ich bekomme immer wieder zu hören: "Aber ich musste die MPU doch abgeben!" Das stimmt so aber nicht: Sie müssen lediglich wegen Ihrer problematischen Vorgeschichte eine MPU absolvieren, wenn Sie den Führerschein wieder haben wollen - nicht mehr und nicht weniger.

Sinn macht abgeben aber natürlich nur dann, wenn Sie bei der MPU eine positive Prognose bekommen haben! - Oder erwarten Sie etwa tatsächlich, dass der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle sagen wird: "Schön, dass Sie mir das negative Gutachten bringen! Sie sind ja leider durchgefallen, aber den Führerschein gebe ich Ihnen trotzdem wieder, weil Sie mir das negative Gutachten so brav vorgelegt haben…"?

2. Widerspruch einlegen?

Wer bei der MPU durchgefallen ist, fühlt sich oft ungerecht behandelt oder einfach falsch verstanden. Man hat dann das Bedürfnis sich irgendwie dagegen zu wehren. Sehr überrascht stellt man meistens erst dann fest, dass es keine Möglichkeit zum Widerspruch gibt. Wie kann das sein?

Besonderheit

Die MPU gilt als so genannte vorbereitende Maßnahme mit dem Ziel, dass der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle entscheiden kann, ob Sie fahrtauglich sind oder nicht.

Dieser besondere Status führt dazu, dass keine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen ist, da es sich bei der MPU nicht um einen typischen Verwaltungsakt handelt!


Der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelleist ein reiner Verwaltungsmensch und nicht kompetent dafür festzustellen, ob Sie weiter eine Gefahr im Straßenverkehr sind. Zu diesem Zweck wurden spezielle Begutachtungsstellen eingerichtet. Dort arbeiten Psychologen und Verkehrsmediziner, die dafür qualifiziert sind.

Der Ablauf ist dabei folgender:

  1. Sie haben sich was "geleistet", das als eine erhebliche Gefährdung im Straßenverkehr gilt.
  2. Der Sachbearbeiter auf der Führerscheinstelle kündigt an, dass eine MPU nötig ist.

    --- hier beginnt die externe Maßnahme ---
  3. Sie entscheiden, zu welcher Begutachtungsstelle Sie gehen wollen. Dort werden Sie begutachtet.
  4. Nach einigen Tagen bis Wochen erhalten Sie das schriftliche Gutachten.
    --- hier endet die externe Maßnahme ---

  5. Sie entscheiden, ob sie es bei der Führerscheinstelle abgeben wollen oder nicht - je nach Ergebnis eben.
  6. Der Sachbearbeiter orientiert sich am Ergebnis des Gutachtens.

Erst gegen die Verwaltungsmaßnahme selbst (Entzug der Fahrerlaubnis) können Sie Widerspruch einlegen, nur macht das halt meistens keinen Sinn, weil die Entscheidung ja auf Grund der extern durchgeführten Begutachtung erfolgt.

Welche Möglichkeiten Sie zumindest theoretisch doch haben

Es gibt noch welche, aber sie bringen oft nicht den gewünschten Erfolg. Der Hebel setzt an der externen MPU-Begutachtungsstelle an:

Je weiter nach oben Sie gehen, um so mehr wird das Problem Zeit zu einem Hindernis. Mir ist tatsächlich ein Fall bekannt, bei dem ihm nach erfolglosem Durchlauf aller Instanzen schließlich durch das Bundesverkehrsministerium as oberster Ebene seiner Beschwerde statt gegeben wurde. Ich habe aber keine Ahnung wie lange das gedauert hat.

Falls der Führerschein bereits entzogen wurde, erscheint mir das deshalb als wenig verlockend…

3. Ihr Weg zur positiven MPU beginnt hier

Machen Sie sich keine Vorwürfe. Sie sind nicht allein. Rund 40 % der Kandidaten teilen Ihr unerfreuliches Schicksal. Mit einer zielgerichteten und soliden Vorbereitung schaffen Sie das beim nächsten Mal.

Das kann passieren:

Ihre Führerscheinstelle macht Probleme und versucht zu erzwingen, dass Sie das negative Gutachten abgeben?

TUN SIE DAS AUF KEINEN FALL. - Setzen Sie sich mit mir in Verbindung unter mpu-alarm@kurspool.de und wir besprechen das optimale Vorgehen.


4. Was weiter passiert

Das schriftliche Gutachten erhält man ungefähr 2 Wochen nach der MPU. Falls es länger dauert, sollten Sie ruhig mal bei der MPU-Stelle anrufen und fragen, wie denn der Stand der Dinge ist. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gutachten einfach vergessen wird.

Man sollte grundsätzlich das Gutachten nur an sich selbst schicken lassen, niemals direkt an die Führerscheinstelle. Haben Sie irgendwo unterschrieben, dass das gemacht werden darf? Wenn ja, stoppen Sie das sofort!!!

Am selben Tag, an dem das Gutachten an Sie verschickt wurde, geht meistens auch Ihre Führerscheinakte an die Führerscheinstelle zurück.

Was weiß die Führerscheinstelle?

Falls Sie nicht irgendwo unterschrieben haben, dass Sie die Schweigepflicht aufheben (falls ja: unbedingt sofort widerrufen!), ist die MPU-Stelle an die Schweigepflicht gebunden. Die Führerscheinstelle kann ohne Schweigepflichtentbindung nicht einfach "mal nachfragen".

Aus der Rücksendung Ihrer Führerscheinakte kann zwar vermutet werden, dass die Begutachtung stattgefunden hat und die MPU negativ ausgefallen ist, aber es ist kein Beweis dafür. Vielleicht haben Sie ja auch den Termin platzen lassen oder kurzfristig abgesagt. Oder Sie hatten einfach kein Geld, um die MPU bezahlen zu können. Oder Sie haben aus sonst einem Grund beschlossen, dass Sie nicht zu dieser MPU-Stelle gehen wollten. - Es gibt also mehrere Möglichkeiten, die gar nicht sooo selten sind, wie es Ihnen vielleicht erscheint.

Wichtig zu wissen:

Ihr Führerscheinantrag enthält eine Frist, bis wann Sie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben müssen. Die Aufforderung zur MPU ist auch oft mit einer Frist verbunden. Wenn Sie diese Fristen verstreichen lassen, wird der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. Das führt also wohl kaum weiter.

Ich nehme mal an, Sie wollen natürlich einen neuen MPU-Anlauf versuchen (jetzt aber besser vorbereitet!). Dafür kann sich aber folgendes Problem ergeben:

Beachten Sie:

Sie können nicht einfach so zu einer anderen MPU-Stelle gehen, denn zur Begutachtung muss dort ja Ihre Führerscheinakte vorliegen. Die befindet sich jetzt aber wieder bei der Führerscheinstelle. Sie müssen also erst erreichen, dass die Führerscheinstelle Ihre Akte neu verschickt!


Der Sachbearbeiter kann das einfach tun und sogar die laufende Frist verlängern, falls es sonst zu knapp würde. Er kann - aber er muss nicht! Eventuell stellt er unangenehme Fragen: "Sie waren doch gerade erst bei der MPU. Dann legen Sie jetzt erst mal das Gutachten vor! Sie behaupten, es hätte gar keine MPU stattgefunden? Na, da bringen Sie aber eine schriftliche Bestätigung von der MPU-Stelle! Geben Sie es doch gleich zu: Sie sind bei der MPU durchgefallen und wollen das verheimlichen!"

Falls Sie also an so jemand geraten nehmen Sie Kontakt mit mir per Email auf und wir besprechen im Detail, wie Sie dann am besten vorgehen können.

5. Sonderfall: Sie haben den Führerschein noch

Wenn Sie Sie den Führerschein noch haben (das kommt durchaus öfter vor) und sich der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle auf stur stellt und sich weigert die Akte neu zu verschucken, wenn Sie nicht das negative Gutachten vorliegen - was dann?

Den Führerschein wollen Sie natürlich so lange wie möglich noch behalten, was ja auch vernünftig ist. Wie also weiter jetzt?

Ein negatives MPU-Gutachten sollte man nicht abgeben.
Nein! Mein negatives Gutachten geb ich nicht aus der Hand! War ja teuer genug…

Auf negatives Gutachten abgeben sollte man sich nicht einlassen, denn dieses negative Gutachten bleibt dann ja für die nächsten 10 Jahre in der Akte und jeder künftige neue MPU-Gutachter kann das lesen. Das hätte dann aber zur Folge, dass die "Empfehlungen" am Ende des Gutachtens so gut wie verbindlich werden. Warum? Naja, Berufsehre, ein Gutachter pinkelt eben dem anderen nicht ans Bein!

Das können Sie tun:

Im schlimmsten Fall läuft es drauf raus, dass der Führerschein erst mal weg ist. Erst dann können Sie einen neuen Antrag stellen. Mit neuem Führerscheinantrag kommt eine erneute Aufforderung zur MPU. Die Vorlage des alten negativen Gutachtens kann dann aber nicht erzwungen werden.


Das muss nicht so krass laufen. Wenn Sie einen halbwegs vernünftigen Sachbearbeiter haben, kann der nämlich ganz problemos Ihre Akte zur neuen MPU-Stelle schicken und bei Bedarf sogar die Frist verlängern. Der berühmte Ermessensspeilraum: Er kann, wenn er will, aber er muss halt nicht.

Weitere Besonderheit

Eine weitere Besonderheit, wenn Sie den Führerschein noch haben, besteht darin, dass für Sie keine MPU mit Kursempfehlung nach § 70 in Frage kommt.

Die wird in ungefähr 10 % der Fälle ausgesprochen, wenn der MPU-Gutachter noch nicht ganz zufrieden ist, aber glaubt, dass die noch vorhandenen Schwächen durch eine Gruppen-Nachschulung beseitigt werden können.

Solche Kurse gibt es derzeit nur für Alkohol und Drogen.

6. Negatives MPU-Gutachten ausgewertet: Fit für neuen Anlauf?

Meistens leider nicht. Ich kann Ihnen zwar sehr konkret sagen, an welchen Stellen bei der Begutachtung die Ursachen für das negative MPU-Gutachten liegen, aber das löst das Problem meistens noch nicht. Es reicht nicht, wenn Sie bei der nächsten MPU-Begutachtung jetzt einfach das Gegenteil erzählen. Die MPU ist da schon um einiges komplexer aufgebaut. Oft sehe ich, dass es noch an sehr Fundamentalem fehlt. Das ist insofern etwas tückisch, weil sich für den Betroffenen ein solches MPU-Gutachten oft verhältnismäßig harmlos liest.

Beachten Sie:

Man darf nicht einfach davon ausgehen, dass die nächste MPU wieder genau gleich ablaufen wird und es nur darum geht, ein paar Dinge anders darzustellen. Ohne diese Schwachpunkte beim neuen Anlauf werden Sie mit Fragen konfrontiert werden, die im alten Gutachten gar nicht vorkamen.


Dem MPU-Gutachter ist es nämlich ausdrücklich erlaubt nicht das ganze Programm durchzuziehen, wenn aus dem bisherigen Gesprächsverlauf eh schon klar ist, dass das Gutachten negativ ausfallen muss. Ein negatives Gutachten hat meistens deutlich kürzer gedauert (20 bis 30 Minuten) als ein positives (meistens ungefähr eine Stunde).

Es ist in diesem Fall bei der MPU-Begutachtung ganz ähnlich wie bei der Fahrprüfung: Wenn Sie schon nach den ersten fünf Minuten verkehrt herum in die Einbahnstraße gefahren sind, fällt die Fahrprüfung ja auch sehr kurz aus.

Vorsicht Falle:

Ohne wasserdichte Vorbereitung auf das Gespräch mit dem psychologischen MPU-Gutachter kann man ohne weiteres auch mehrfach nacheinander durchfallen. Für den Laien ist das eine gefährliche Falle!


Was war das entscheidende Problem?

Eine häufige Schwierigkeit liegt auch darin, dass der Gutachter und der Klient den Gesprächsverlauf unterschiedlich wahrgenommen haben.

Der psychologische Gutachter hat sein Konzept wie er vorgeht und auf welche Punkte er ganz besonders achtet, weil sie ihm für die Stabilität der Veränderung wichtig erscheinen.

Der Klient hat Themen und Fragen, die ihm unangenehm sind und über die er möglichst wenig oder gar nicht reden möchte. Wenn der Gutachter etwas davon anspricht, schrillen beim Klient die Alarmglocken: Achtung, aufpassen, jetzt möglichst schnell auf was anderes zu sprechen kommen!

An diese unangenehmen Themen wird sich der Klient nachher sehr genau erinnern und sie werden ihm als besonders wichtig erscheinen.

Wieso ihm diese Themen so unangenehm sind, das kann ganz verschiedene Gründe haben, und vielleicht ist ihm das im Detail gar nicht bewusst.

Der Gutachter wird wahrscheinlich zwar merken, dass der Klient auszuweichen versucht, aber eventuell ist es auch gar kein so wichtiger Punkt und er streift die Frage nur am Rande.

So hab ich das doch nie gesagt!

Das führt dazu, dass beim Klient und beim Gutachter ein mehr oder weniger stark unterschiedliches Bild des Gesprächs entsteht und dem Klient andere Details ausschlaggebend erscheinen können als dem Gutachter.

Mein Tipp:

Lesen Sie das negative Gutachten sehr aufmerksam ein 2. oder 3. Mal durch und achten Sie genau darauf, was wirklich bemängelt wurde. Ist es tatsächlich das, was auch ich als am wichtigsten erinnere oder habe ich vielleicht etwas ganz anders wahrgenommen?

Das kann nur ein feiner Unterschied sein, aber er kann Sie für die weitere Vorbereitung auf eine völlig falsche Fährte locken, was natürlich verheerend wäre!

Es kann sein, dass Sie den Eindruck haben: "Der hat mich doch total falsch verstanden, so hab ich das nie gesagt!" Dann ist es wichtig, dass Sie genau drüber nachdenken, warum das passieren konnte.

Offensichtlich hat es auf jeden Fall ein Kommunikationsproblem gegeben - da ist was schief gelaufen. Man kann davon ausgehen, dass das nicht absichtlich passiert ist. Was können Sie also tun, dass das beim nächsten Mal nicht mehr passiert?

Wieder die Wahrnehmung…?

Schauen wir uns genauer an, warum Sie der Gutachter anscheinend anders verstanden hat als Sie es gemeint haben. Oft ist zu merken: Es hat ihm nicht gereicht.

Ein Beispiel:

  • Sie erklären, dass Sie das wirklich nie wieder tun werden!
  • Er kennt aber die hohen Rückfallquoten. Gute Vorsätze allein sind nicht viel wert. Er will ganz konkrete Änderungen sehen, die Sie vorgenommen haben und die geeignet sind, dass das alte Verhalten für Sie seinen Rez verloren hat.

Oder anders ausgedrückt: Das, was Sie ihm berichten, geht ihm nicht weit genug in die Tiefe - ein schöner Ansatz, aber zu oberflächlich! Hat Sie der Gutachter wirklich "falsch verstanden" - oder war es vielleicht eher so, dass Sie zwar genau wissen, dass Ihnen die Veränderungen wirklich nicht leicht gefallen sind, aber der Gutachter schätzt es einfach nicht so ein? Es reicht ihm nicht.

Dann wäre es nicht ein klassisches Kommunikationsproblem ("Falsch verstanden!"), sondern es sind einfach unterschiedlich hohe Erwartungen im Spiel. - Überlegen Sie genau, ob das nicht in Ihrem Fall doch auch eine Rolle spielen könnte.

7. Wichtige Fristen beachten!

Schreck und Frust über das negative MPU-Gutachten führen bei vielen Betroffenen dazu, dass eine Reaktion folgender Art eintritt: Erst mal "die Wunden lecken", am liebsten nicht ständig dran denken, und alles weit von sich weg schieben. So verständlich und nachvollziehbar das auch sein mag, muss ich aber dringend davor warnen dabei nicht mögliche wichtige Fristen aus den Augen zu verlieren:

Wer z.B. mit der Fragestellung Alkohol-MPU oder Drogen-MPU zur Begutachtung antreten musste, für den waren eventuell Abstinenz-Nachweise nötig. Achten Sie unbedingt darauf, dass jetzt durch das negative MPU-Gutachten keine Nachweis-Lücke entsteht! Sonst kann das nämlich dazu führen, dass die bereits geleisteten Abstinenz-Nachweise verfallen und alles von vorne begonnen werden muss! Die maximal zulässige zeitliche Lücke darf 4 Monate auf den Tag genau nämlich nicht überschreiten. Gehen Sie hier kein Risiko ein: Wenn die 4 Monate bis zum Termin einer erneuten MPU bereits fast ausgereizt sind, kann es verhehrende Folgen haben, wegen z.B. wegen Krankheit der neue MPU-Termin kurzfristig verschoben werden muss. - VORSICHT: Auch der MPU-Gutachter kann krank werden! So etwas haben Sie nicht in der Hand, deshalb zur Sicherheit rechtzeitig die Abstinenz-Nachweise verlängern.

8. Negatives Gutachten: Die Empfehlungen am Ende

Ganz entscheidend ist folgendes: Befindet sich das negative Gutachten in Ihrer Führerscheinakte (weil Sie es selbst dort abgegeben haben oder zugestimmt haben, dass es direkt von der MPU-Stelle zur Führerscheinstelle geschickt wird), dann sind die "Empfehlungen" dadurch so gut wie verpflichtend geworden. Wenn Sie das ignorieren, sinken Ihre Chancen auf ein positives Gutachten beim nächsten Anlauf ganz erheblich. Warum? Ganz einfach: Weil es eine ungeschriebene Regel der Berufsehre ist, dass ein Gutachter dem anderen nicht ans Bein pinkelt, indem er dessen Empfehlungen ignoriert.

Wenn Sie das negative Gutachten aber nicht abgeben und auch nicht die Dummheit begangen haben den Gutachter ausdrücklich von seiner Schweigepflicht zu entbinden, dann erfährt die Führerscheinstelle nicht mal einen einzigen Satz aus dem negativen Gutachten. Das selbe gilt für den nächsten MPU-Gutachter (jedenfalls wenn Sie nicht wieder zum gleichen MPU-Träger gehen!). In diesem Fall ist es gewissermaßen als nicht existent zu betrachten. Das ist also ein sehr großer Unterschied!

Wie also umgehen mit den Empfehlungen?

Das, was dort zu lesen ist, bezieht sich auf den Zustand Ihrer Vorbereitung, mit dem Sie zur (versiebten…) MPU angetreten sind. Oft waren diese Vorbereitungen nahe null. Und entsprechend ungeschickt haben Sie Ihren Fall auch verkauft. Verschlimmert wurde so etwas oft dadurch, dass das gesagt wurde, was der Kandidat als sozial erwünscht vermutet hat. Gerade diese Verhaltensweise geht aber als böser Schuss nach hinten los, weil die MPU mit völlig anderen Kriterien arbeitet und soziale Erwünschtheit keine Trumpfkarte ist.

Sie können also hoffentlich nachvollziehen, dass vor diesem Hintergrund die Empfehlungen am Ende des negativen Gutachtens meistens nicht sinnvoll 1:1 übernommen werden können, sondern eine kritische Neu-Interpretation vertragen.

Beispiel: Abstinenz

Sehr oft wird empfohlen, dass erst mal 12 Monate Abstinenznachweise gesammelt werden sollen vor dem nächsten MPU-Anlauf. Dass auch noch dabei steht, dass intensivere Aufarbeitung nötig ist o.ä., das wird gerne "überlesen". Das böse Erwachen kommt dann erst bei der nächsten MPU (und die oft noch bei der gleichen Stelle wieder): Jetzt habe ich ja Abstinenz nachgewiesen, und dann muss es dieses Mal auch positiv ausfallen!

Wer so auf den Leim geht, der hat wirklich nichts verstanden. Sein Problem ist nämlich, dass er zu schlecht oder gar nicht vorbereitet angetreten ist. Ob in seinem Fall Abstinenz überhaupt nötig wäre, das ist noch gar nicht geklärt. Und der Abstinenznachweis löst das wirkliche Problem meistens nicht - deshalb wieder negatives Ergebnis.

(aktualisiert am 3.5.2026)