Wie Sie sich bei einer negativen MPU positionieren und welche Schritte sinnvoll sind
Was dieser Beitrag behandelt:
- Warum ist Ihre MPU negativ ausgefallen?
Es ist wichtig, dass Sie verstehen, warum Sie dieses Mal eine negative Prognose bekommen haben. Der Gutachter muss sehr genau begründen, wie er zu seinem Ergebnis gekommen ist. - Wie kann ich Widerspruch einlegen?
Eine böse Überraschung: Ein klassischer Widerspruch gegen das Gutachten ist nicht vorgesehen. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie trotzdem haben.
KURZFASSUNG
Bei der MPU durchgefallen: So ein Mist! Nutzen Sie mein MPU-Coaching, damit das gar nicht passiert. Wenn es aber jetzt zu spät ist: Keine Kurzschluss-Reaktion! Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen.Schnell-Navigation:
Warum eine MPU negativ ausfallen kann
Ich fasse mal zusammen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine positive Prognose zu erhalten:
- Gefährdung als Ursache
Es gab ja einen Grund dafür, warum Sie jetzt bei der MPU gelandet sind: Sie haben irgendwas angestellt, das als eine erhebliche Gefährdung Anderer im Straßenverkehr gilt. Sie müssen den Gutachter davon überzeugen können, dass Sie das dauerhaft abgestellt haben. - Gründliche Aufarbeitung nötig
Dafür ist die Grundvoraussetzung, dass Sie tatsächlich verstanden haben, warum es überhaupt zu dem problematischen Verhalten kommen konnte. Es muss eine Ursache dafür gegeben haben. Eine positive Prognose kann es nur dann geben, wenn Sie die wesentlichen Zusammenhänge verstanden haben. - Nachweise sind wichtig
Je nachdem was vorgefallen ist, kann es Vorgaben geben, die Sie erfüllen müssen (Abstinenznachweise z.B.). Wenn Sie die nicht liefern können, wird es nix mit dem positiven Gutachten. - Rückfallgefahr
Die Statistik zeigt sehr deutlich, dass die schönen positiven Veränderungen oft nicht von Dauer sind. Deshalb wird Sie der Gutachter sehr kritisch danach fragen, was Sie vorgesehen haben, damit das bei Ihnen nicht passiert. Ein großes Indianer-Ehrenwort reicht da nicht.
Was wurde bemängelt?
Schauen Sie sich das negativ ausgefallene Gutachten ganz genau an. Entweder haben Sie Voraussetzungen nicht erfüllt, oder - eher der häufigere Fall - es ist Ihnen einfach nicht gelungen die durchgeführten Veränderungen so rüber zu bringen, dass sie für den Gutachter auch wirklich überzeugend waren.
Es kann sein, dass Sie sich falsch verstanden fühlen ("so hab ich das doch gar nicht gemeint!"). So etwas ist natürlich sehr ärgerlich. Sie sollten sich aber in aller Ruhe Gedanken drüber machen, warum das anscheinend nicht funktioniert hat.
Überlegen Sie mal:
Man ist natürlich nervös und hat ohne entsprechende Vorbereitung nicht immer die optimalen Antworten parat. Genau das ist ein Grund dafür, wieso ich bei meinem MPU-Coaching den Schwerpunkt auf die Vorbereitung des Einzelgesprächs mit dem Gutachter lege. Wir spielen durch, welche Fragen zu erwarten sind und wie Ihre Antwort drauf lauten sollte, damit keine Falle zuschnappen kann.
Widerspruch nicht vorgesehen
Auch wenn man das kaum glauben mag: Es ist nicht vorgesehen, dass man gegen das Resultat einer MPU Widerspruch einlegen kann! Wie ist das möglich?
Wie kann das sein?
Die MPU ist keine Verwaltungsmaßnahme, sondern eine so genannte vorbereitende Maßnahme. Typisches Beamtendeutsch. Was soll das bedeuten? Schauen wir uns das also genauer an:
Der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle hat festgestellt, dass Sie mit mehr als 1,6 ‰ noch gefahren sind. Nach seinen Richtlinien bedeutet das, dass Ihr Verhalten eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer war. Das muss näher überprüft werden.
Als reiner Verwaltungsmensch ist er nicht kompetent dafür. Er fordert Sie deshalb auf ihm mitzuteilen, welche MPU-Stelle Sie mit der Begutachtung beauftragen wollen.
In dem Moment, wo Ihre Führerscheinakte dort hin geschickt wird, endet der Verwaltungsakt zunächst. Er läuft erst dann wieder weiter, wenn Sie das Ergebnis der Begutachtung bei der Führerscheinstelle vorlegen - oder das eben nicht tun, weil die Prognose negativ ausgefallen ist.
Die MPU-Stellen, die für eine Begutachtung zugelassen sind, wurden ja extra dafür ausgewählt (von der BASt = Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen). Deshalb gelten sie als vertrauenswürdig und kompetent für diese Aufgabe.
Kann man sich also gar nicht wehren?
Ganz so absolut kann man das nicht sagen. Auf jeden Fall ist aber die Führerscheinstelle der falsche Adressat.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
- Wenn Sie der Ansicht sind, dass bei Ihrer Begutachtung ein handfester Fehler gemacht wurde, sollten Sie sich als erste Ansprechstelle an den Gutachter wenden, der Sie begutachtet hat. Legen Sie so klar wie möglich dar, warum Sie der Ansicht sind, dass ein Fehler passiert ist. Normalerweise sollte es dann zu einem klärenden Gespräch kommen.
- Wenn dieses klärende Gespräch nichts gebracht hat und Sie immer noch der Ansicht sind, dass das so nicht richtig ist, wäre die nächste Adresse der Leiter der Begutachtungsstelle.
- Noch eine Ebene drüber unterhalten die meisten MPU-Träger eigene Gebietsreferenten, deren Aufgabe eben auch darin besteht sich um hartnäckige Probleme oder Unstimmigkeiten zu kümmern.
- Wenn Sie auch damit immer noch rundum unzufrieden sind, können Sie sich als oberste Instand an die BASt wenden.
Das sind Möglichkeiten, die Sie grundsätzlich haben. Aus meiner Erfahrung muss ich allerdings sagen, dass Sie sich keine großen Hoffnungen machen sollten. "Ein Hund pinkelt dem anderen nicht ans Bein" sagt ja die Redensart, und das gilt auch hier. Es gehört einfach zur Berufsehre das Gutachten eines Kollegen nicht in Frage zu stellen.
Wer die Macht hat…
Die Führerscheinstelle bekommt eine sehr wichtige Funktion. Tatsächlich ist es oft so, daß ein ganz gewöhnlicher Sachbearbeiter plötzlich erstaunlich viel Macht hat. Wie abhängig man von seiner Willkür sein kann, merkt man spätestens dann, wenn man z.B. eine Fristverlängerung braucht. Der Sachbearbeiter hat in vielen Fragen einen gewissen Ermessensspielraum. Den kann er zu Ihrem Wohlwollen ausschöpfen oder eben sich auch sehr stur stellen.

Nein. Mit mir gibt's nix zu verhandeln!
Es kommt vor, dass ein Sachbearbeiter vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU verlangt mit Argumenten, die Sie und Ihr Anwalt als nicht ausreichend ansehen. Es kann sehr schwierig bis unmöglich sein, sich dagegen zu wehren ohne zu riskieren, daß man ohne MPU erst mal auf unbestimmte Dauer Fußgänger wird.
Zusammenfassung:
Ihre Wahlfreiheit ist darauf begrenzt zu entscheiden, zu welcher MPU-Stelle Sie gehen wollen. Das extrem enge Korsett für den Ablauf der Begutachtung ist zwar überall gleich, aber es gibt MPU-Stellen, die dafür bekannt sind, dass dort ein von den meisten Kunden als sehr unangenehm empfundener Gutachter anzutreffen sein kann. Da geht man also lieber nicht hin.
Falls die Begutachtung für Sie negativ ausgefallen ist, haben Sie leider keine realistische Möglichkeit dagegen vorzugehen. Der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis führt nur über eine erneute MPU - es sei denn, Sie wollen 10 oder gar 15 Jahre abwarten (je nach Fall unterschiedlich) bis Verjährung eingetreten ist.