Alkohol-MPU:
gefährliche Fehler vermeiden

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Anlässe für eine Alkohol-MPU
    Es gibt feste Vorgaben, aber nicht alle davon sind so klar wie man meinen könnte.
  • Nur schweigen ist Gold.
    Warum es immer die beste Entscheidung ist die Klappe zu halten und nicht kooperativ zu sein.

Wann darf eine MPU verlangt werden?

Bei Alkohol-Delikten sind es vor allem folgende drei Anlässe:

  1. Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,6 ‰ oder mehr bei der Blutprobe
  2. Wiederholte Trunkenheitsfahrt innerhalb von bis zu 10 Jahren. Hier reichen bereits 0,50 ‰ (dann aber kürzere Frist).
  3. Eine Trunkenheitsfahrt mit einem Blutalkoholwert zwischen 1,10 ‰ und 1,59 ‰

Punkt 1. und Punkt 3. scheinen sich ja irgendwie zu widersprechen. Ich will das deshalb näher erklären.

Wer kontrolliertes Trinken machen will sollte nicht zu viele Gläser trinken.
Das eine oder andere Gläschen in Ehren…?

Die 1,6 ‰ Grenze

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr fährt muss zwingend eine MPU verordnet bekommen. Dabei ist es gleichgültig ob die Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug (meistens ist das ein Fahrrad) erfolgt ist.

Die 1,1 ‰ Grenze

Bis 1,09 ‰ Blutalkoholkonzentration wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit gewertet. Ab 1,1 ‰ ist absolute Fahruntüchtigkeit erreicht und die Trunkenheitsfahrt wird als Straftat gewertet. Worin liegt der wesentlich Unterschied?

Viele fühlen sich auch alkoholisiert noch fahrtüchtig.
Ist doch nix passiert. Ich hatte noch alles tadellos im Griff!

Entscheidender als die Unterschied Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist für die MPU aber das Erreichen einer zwingend festgelegten absoluten Fahrunfähigkeit. Tatsächlich kann die Fahrunfähigkeit auch unter 1,1 ‰ schon gegeben sein (z.B. zu erkennen durch stark unsicheres Fahrverhalten), aber ab 1,1 ‰ wird immer absolute Fahrunfähigkeit angenommen (auch ohne irgendeine Auffälligkeit!). Dagegen können Sie auch nicht vorgehen.

Wo die Falle lauert

Es ist ziemlich naheliegend, dass man bei einer Kontrolle versucht möglichst "normal und nüchtern" zu erscheinen (in der Hoffnung, dass man unbehelligkeit weiterfahre darf). Wenn Sie aber um eine Blutprobe nicht herum kommen, kann daraus ein ganz übler "Schuss ins eigene Knie" werden. Das funktioniert folgendermaßen:

Wenn Ihre Blutalkoholkonzentration über 1,1 ‰ liegt, gelten Sie ja automatisch als absolut fahrunfähig. MPU folgt aber (bei Ersttätern) eigentlich erst ab 1,6 ‰ zwingend, und das war früher auch so festgelegt. In einem Urteil des Bundesverwatungsgerichts Leipzig vom 6.4.2017 wurde aber festgestellt: Wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen, dann darf auch unterhalb der 1,6-Grenze die MPU verlangt werden zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Diese Annahme darf die Führerscheinstelle z.B. dann als gegeben ansehen, wenn Sie trotz einem Promillewert über 1,1 einen völlig nüchtern Eindruck machen, denn das deutet darauf hin, dass bei Ihnen eine hohe Alkoholgewöhnung vorliegt, und das wiederum legt es nahe, dass Sie Alkoholmissbrauch betreiben könnten. Um das zu überprüfen darf eine entsprechende MPU verlangt werden.

 
Diese böse Falle dürfen Sie nicht übersehen.
Diese böse Falle dürfen Sie nicht übersehen!

Wie vermeidet man dieses Problem?

Eigentlich auf ziemlich einfache Weise: Verweigern Sie alles außer der reinen Blutprobe. Die zu verweigern macht keinen Sinn, weil sie notfalls auch mit Gewalt erzwungen werden darf. Alles Andere müssen Sie aber nicht tun.

Zusammenfassung

Mir ist bewusst, dass viele, die das hier jetzt lesen, natürlich genau diese Fehler leider schon gemacht haben werden und das nicht mehr rückgängig zu machen ist. Ich möchte auch gewiss nicht dazu ermutigen ruhig öfters mal betrunken zu fahren. Ich meine aber, dass es nicht schaden kann, dass man sich insgesamt sorgfältiger informiert um nicht unnötig ahnungslos in jede noch so plump aufgestellte Falle zu tappen!