Alkohol-MPU:
gefährliche Fehler vermeiden

Das Gespräch mit dem Gutachter kann nicht funktionieren, wenn Sie immer nur sehr kurz angebunden mit ja und nein antworten. Vorsicht ist aber auch geboten, falls Sie zur Sorte der extrem Gesprächigen gehören.

Wann darf eine MPU verlangt werden?

Bei Alkohol-Delikten sind es vor allem folgende drei Anlässe:

  1. Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,6 ‰ oder mehr bei der Blutprobe
  2. Wiederholte Trunkenheitsfahrt innerhalb von bis zu 10 Jahren. Hier reichen bereits 0,50 ‰ (dann aber kürzere Frist).
  3. Eine Trunkenheitsfahrt mit einem Blutalkoholwert zwischen 1,10 ‰ und 1,59 ‰

Punkt 1. und Punkt 3. scheinen sich ja irgendwie zu widersprechen. Ich will das deshalb näher erklären.

Wer kontrolliertes Trinken machen will sollte nicht zu viele Gläser trinken.
Das eine oder andere Gläschen in Ehren…?

Die 1,6 ‰ Grenze

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr fährt muss zwingend eine MPU verordnet bekommen. Dabei ist es gleichgültig ob die Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug (meistens ist das ein Fahrrad) erfolgt ist.

Die 1,1 ‰ Grenze

Bis 1,09 ‰ Blutalkoholkonzentration wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit gewertet. Ab 1,1 ‰ ist absolute Fahruntüchtigkeit erreicht und die Trunkenheitsfahrt wird als Straftat gewertet. Worin liegt der wesentlich Unterschied?

Entscheidender als die Unterschied Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist für die MPU aber das Erreichen einer zwingend festgelegten absoluten Fahrunfähigkeit. Tatsächlich kann die Fahrunfähigkeit auch unter 1,1 ‰ schon gegeben sein (z.B. zu erkennen durch stark unsicheres Fahrverhalten), aber ab 1,1 ‰ wird immer absolute Fahrunfähigkeit angenommen (auch ohne irgendeine Auffälligkeit!). Dagegen können Sie auch nicht vorgehen.

Wo die Falle lauert

Es ist ziemlich naheliegend, dass man bei einer Kontrolle versucht möglichst "normal und nüchtern" zu erscheinen (in der Hoffnung, dass man unbehelligkeit weiterfahre darf). Wenn Sie aber um eine Blutprobe nicht herum kommen, kann daraus ein ganz übler "Schuss ins eigene Knie" werden. Das funktioniert folgendermaßen:

Wenn Ihre Blutalkoholkonzentration über 1,1 ‰ liegt, gelten Sie ja automatisch als absolut fahrunfähig. MPU folgt aber (bei Ersttätern) eigentlich erst ab 1,6 ‰ zwingend, und das war früher auch so festgelegt. In einem Urteil des Bundesverwatungsgerichts Leipzig vom 6.4.2017 wurde aber festgestellt: Wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen, dann darf auch unterhalb der 1,6-Grenze die MPU verlangt werden zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Beachten Sie:

Diese Annahme darf die Führerscheinstelle z.B. dann als gegeben ansehen, wenn Sie trotz einem Promillewert über 1,1 einen völlig nüchtern Eindruck machen, denn das deutet darauf hin, dass bei Ihnen eine hohe Alkoholgewöhnung vorliegt, und das wiederum legt es nahe, dass Sie Alkoholmissbrauch betreiben könnten. Um das zu überprüfen darf eine entsprechende MPU verlangt werden.


Wie vermeidet man dieses Problem?

Eigentlich auf ziemlich einfache Weise: Verweigern Sie alles außer der reinen Blutprobe. Die zu verweigern macht keinen Sinn, weil sie notfalls auch mit Gewalt erzwungen werden darf. Alles Andere müssen Sie aber nicht tun.