F.A.Q.
Alles was Sie über die MPU wissen wollen
Allgemeines:
Rund um Alkohol:
- Brauche ich Alkohol-Abstinenz?
- Kontrolliertes Trinken bei 2 ‰?
- Wiederholungstäter mit niederen Promillewerten
Rund um Drogen:
- - momentan in Arbeit -
Rund um Verkehrsdelikte:
Rund um Medikamente:
Frage:
- Wer entscheidet, ob ich Alkohol-Abstinenz machen muss?
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass immer noch viele glauben: "Da frag ich am besten bei der Führerscheinstelle nach!" Tun Sie das nicht! Die Führerscheinstelle ist der falsche Ort für Ihre Frage. Es kann passieren, dass Sie eine gut gemeinte Auskunft bekommen, die vollkommen falsch ist. Der Sachbearbeiter ist einfach nicht kompetent dafür.
Die endgültige Entscheidung fällt erst bei der MPU durch den Gutachter. Er ist dabei aber nicht frei in seiner Entscheidung, sondern an die Beurteilungskriterien gebunden. Da die ja nicht geheim sind, bedeutet das, dass Sie natürlich auch vorher schon wissen was zu erwarten ist.
Nur in den wenigen Fällen, die eben hart an der Kippe stehen, kann es eine Überraschung geben - die ja aber nicht wirklich überraschend ist, wenn Sie sich entsprechend vorbereitet haben.
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Frage:
- Kann ich mit 2 ‰ noch kontrolliertes Trinken machen?
2 Promille gelten als die "Schallmauer" für kontrolliertes Trinken. Der Gutachter wird also schon genau hinschauen, bevor er sich entscheidet. Die Grenze liegt aber nicht messerscharf bei Zwei-Komma-Null-Null, sondern mehrere Aspekte spielen eine Rolle:
- Ihr Lebensalter
- die Uhrzeit der Trunkenheitsfahrt
- wie nüchtern Sie noch gewirkt haben
- besondere Auffälligkeiten
Das Gesamtbild ist entscheidend. Dafür können Sie Einiges tun, indem Sie zeigen, dass Sie sich inzwischen intensiv mit der gesamten Problematik befasst haben.
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Frage:
- Bei der Punkte-MPU durchgefallen. Was tun?
Die MPU wegen 8 Punkten oder mehr gilt als die schwerste. Das hat vor allem drei Gründe:
- Wer so fleißig Punkte gesammelt hat, ist meisten ein hartnäckiger Wiederholungstäter. Es liegt deshalb nahe, dass er das auch in Zukunft weiter tun wird.
- Anders als bei Alkohol- oder Drogen-Fragestellung gibt es hier ja keine Abstinenz-Nachweismöglichkeit.
- Der Führerschein ist jetzt ja weg. Sie haben deshalb auch keine Möglichkeit zu zeigen, dass Sie jetzt regelkonform fahren.
Wenn Sie durchgefallen sind, ist es Ihnen also nicht gelungen den Gutachter davon zu überzeugen, dass Sie jetzt ein "neuer Mensch" sind und die Zeiten hinter Ihnen liegen, in denen Regeln kein Thema für Sie waren. Warum das hier besonders schwer ist, hab ich ja schon erklärt. Sie brauchen eine besonders gründliche Vorbereitung auf diese MPU. In reiner Eigenarbeit ist das kaum zu schaffen.
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Frage:
- Welche MPU-Begutachtungs-Stelle ist die beste?
So pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Erst mal ist es wichtig zu verstehen, dass jede zugelassene Stelle ein umfangreiches Verfahren bei der Bundesanstalt für Straßenverkehr (BASt) durchlaufen musste. Dadurch ist sicher gestellt, dass alle Stellen nach den gleichen Vorgaben die Begutachtung durchführen müssen. Ich finde, das ist schon mal eine gute Voraussetzung. Unterschiede gibt es aber doch. Das liegt einfach daran, dass hier Menschen arbeiten und nicht Maschinen.
Ein Problem kann darin liegen, dass es bei der Begutachten an vielen Einzelfragen einen Ermessensspielraum gibt. Der Gutachter muss sich dann fragen: "Reicht mir das so, wie es der Klient rüber gebracht hat, oder ist es mir 'zu dünn'?"
So ist z.B. zu beobachten, dass es bei Fragen rund um Drogen-Themen eine gewisse Tendenz gibt, dass in Bayern strengen beurteilt wird als in NRW oder Berlin. Beliebig groß ist der mögliche Spielraum aber nicht. Man sollte das Problem also nicht überschätzen.
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Frage:
- Bei der MPU durchgefallen
Anders als bei vielen Prüfungen gibt es hier kein Limit. Sie können beliebig viele Versuche starten die MPU zu bestehen. Wenn Sie aber durchgefallen sind, drängt sich ja schon die Vermutung auf, dass Ihre Vorbereitung nicht gut genug war oder irgendetwas totaal daneben gegangen ist.
Wenn Ihnen der Gutachter eine negative Prognose ausspricht (zu deutsch: durchgefallen!), dann muss er das auch konkret schriftlich begründen. Diese Begründung sollten Sie sich aufmerksam durchlesen. Verstehen Sie, warum die Begutachtung negativ ausgefallen ist? Falls nicht, können Sie den Gutachter um ein klärendes Gespräch bitten. Er wird versuchen Ihnen das, was er im Gutachten auf "Fach-Chinesisch" geschrieben hat. in einfacheren Worten zu erklären.
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Frage:
- 2x erwischt mit unter 1 ‰: Geht kontrolliertes Trinken noch?
Sie sind trotz der relativ niederen Werte leider doch ein Wiederholungstäter und damit abstinenzpflichtig bei der MPU. Schließlich haben Sie ja mit Ihrem Verhalten deutlich gezeigt, dass der "Warnschuss" von 4 Wochen Fahrverbot und 500 € Bußgeld bei Ihnen nicht gewirkt hat. Deswegen wird es sehr schwer sein den Gutachter davon zu überzeugen, dass Sie sich in der Zwischenzeit so radikal geändert haben, dass keine weitere Trunkenheitsfahrt zu befürchten ist.
Er kennt nämlich die Statistik:
- Von denen, die eine Alkohol-MPU erfolgreich absolviert haben, hat 5 Jahre später fast jeder Dritte den Führerschein wieder wegen Alkohol verloren.
- 10 Jahre später sieht es noch krasser aus: Nahezu die Hälfte ist ohne Führerschein.
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Frage:
- Cannabis auf Rezept
Cannabis auf Rezept verschrieben zu bekommen scheint auch eine verlockende Möglichkeit zu sein um kostenlos seinen Konsum ganz legal abwickeln zu können. Es ist ja kein Geheimnis, dass es Ärzte gibt, die mit solchen Verschreiben "recht großzügig" umgehen. Vermutlich werden sich solche Angebote zwar hart an der Grenze des Legalisieren bewegen, Tatsache ist aber, dass es sie eben gibt. Das weiß natürlich auch der MPU-Gutachter.
Interessant ist die Frage, wieso das ein Thema sein kann, das überhaupt etwas mit dem Thema MPU zu tun hat. Die Begründung dafür ist in der möglichen Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit zu sehen.
Wenn Sie Cannabis-Patient sind, in eine Kontrolle kommen und der ThC-Aktivwert oberhalb des aktuellen Grenzwerts vn 3,5 ng/ml liegt, würde das zumindest auffallen. Nehmen wir an, Sie zücken dann Ihr ganz legales Rezept, sind Sie ja erst mal aus dem Schneider. Falls der kontrollierende Polizist besonders eifrig ist und das Ergebnis an die Führerscheinstelle weiterleitet, kann es sein, dass der dortige Sachbearbeiter beschließt, dass man das doch genauer überprüfen sollte: MPU mit M-Fragestellung (= MPU wegen medizinischer Anlässe) kommt auf Sie zu.
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Zusammenfassung:
Die FAQs können immer nur den wichtigsten Aspekt anreißen. Am Ende jedes einzelnen Beitrags steht deshalb einen Link, wo Sie Ausführlichereres finden. Nutzen Sie diese Links, um wichtige weitere Punkte zu verstehen.