Szene zum Thema Alkohol

Alles rund um Alkohol

Trunkenheitsfahrten sind die häufigsten Anlässe für eine MPU. Informieren SIe sich hier frühzeitig, damit Sie keine Zeit verlieren, falls bei Ihnen Abstinenznachweise nötig sind.

Nicht erschrecken: Dieser Beitrag ist sehr lang! Das lässt sich nicht vermeiden, da das Thema Alkohol-MPU sehr umfangreich ist und es eine ganze Reihe von Stolperfallen gibt, die man kennen muss, um nichtsinnlos Zeit und Geld zu vergeuden.

1. Die Deliktgruppen A1 bis A3

Aus der Zuordnung in einer von drei Deliktgruppen ergibt sich welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine positive Prognose zu erhalten. Aus jeder Gruppe heraus ist eine positive MPU grundsätzlich möglich. Es muss natürlich Ihr Ziel sein in die einfachste für Sie erreichbare Gruppe zu gelangen. In welche Deliktggruppe Sie der Gutachter sieht, das entscheidet sich erst im Lauf des Begutachtngsgesprächs.

Die Deliktgruppen A1 bis A3

Ich zitiere bei den Gruppen hier wörtlich den Text aus den Beurteilungskriterien:

Deliktgruppe A1

"Es liegt Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt."

A1 gilt nur für die klassische Alkoholabhängigkeit (also Sucht). In diese Gruppe fallen nur sehr wenige der Alkohol-MPU-Kandidaten. Es müssen ganz klare Voraussetzungen vorliegen, um dieser Gruppe zugeordnet werden zu können. Es reicht also nicht eine diffuse Vermutung oder ein bloßer Eindruck des Gutachters. Grundsätzlich ist es aber möglich, auch aus dieser zugegebenermaßen schwierigen Schublade heraus ein positives Gutachten zu erhalten. Die Anforderungen, die dabei erfüllt sein müssen, sind genau definiert.

Bei A1 wird echte radikale Abstinenz gefordert. Dahinter steckt die Annahme, dass wirkliche Abhängige schon durch Konsum kleinster Mengen Alkohol rückfällig werden können. Es wird angenommen: Wer abhängiger Alkoholiker ist, der bleibt das sein Leben lang. Es geht nicht darum, dass so etwas angeboren wäre, sondern es wird vermutet, dass das spezielle Problem erst durch den langen exzessiven Alkoholkonsum allmählich entstanden ist. Ob es tatsächlich so ist, dass ein trockener Alkoholiker immer schon auch bei kleinsten Mengen mit stark erhöhter Rückfallgefahr rechnen muss, ist nicht unumstritten. Für die MPU steht das aber nicht zur Debatte.

Besonderheit bei A1:

Wer alkoholabhängig ist, ist für die Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet. Die Diagnose Abhängigkeit ist sehr schwerwiegend, was die Fahrerlaubnis angeht

Der Entzug der Fahrerlaubnis geschieht auch dann, wenn der Betroffene gar nicht im Straßenverkehr auffällig geworden ist!


Es wird nämlich vermutet, dass durch den bei Abhängigen zu erwartenden totalen Kontrollverlust bereits eine große Gefahr besteht, er könnte in Zukunft auch dann stark alkoholisiert fahren, wenn er sich fest vorgenommen hatte das nicht zu tun. Im Interesse der Allgemeinheit ist deshalb Führerscheinentzug nötig. Nach medizinischer Sichtweise bleibt Alkoholabhängigkeit lebenslang bestehen. Demnach würde man ja erwarten, dass auch dauerhaft keine Teilnahme am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen mehr gestattet wird. Das ist aber nicht so, denn die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) nennt als Voraussetzung nach Anlage 4 Nr. 8.4 FeV, dass "Abhängigkeit nicht mehr besteht". Zu interpretieren ist das so, dass eine dauerhaft stabile Alkoholabstinenz vorliegen muss. Ein so genannter trockener Alkoholiker also. - Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Zuordnung zu A1 nicht willkürlich geschieht.

So erfolgt die Zuordnung zu A1:

  • Entweder es liegt bereits eine entsprechende externe Diagnose vor
  • oder eine Alkoholabhängigkeit ist aufgrund der aktuellen Befundlage zu diagnostizieren.


In beiden Fällen liegen die aktuell gültigen Diagnoseschlüssel ICD-10 und DSM-IV zugrunde. - Man mag dem skeptisch gegenüber stehen, aber wenn man sich die Mühe macht das genauer anzuschauen, merkt man doch, dass hier zumindest ziemlich gründlich gearbeitet wird. Es ist sicher nicht zu 100% ausgeschlossen, dass sich jemand die Diagnose Alkoholabhängigkeit "auf unglückliche Weise einfängt", aber beonders hoch ist diese Gefahr eines Irrtums nicht. Am ehesten ist der Betroffene selbst dabei unvorsichtig aktiv geworden (z.B. wenn er sich freiwillig in eine handfeste suchttherapeutische Maßnahme begibt, um etwas ganz Anderem, das für ihn noch unangenehmer wäre, zu entgehen). Das kann dann zu einer solchen Diagnose führen, weil die eben ziemlich automatisch am Ende der absolvierten Maßnahme steht (z.B. weil sonst die Krankenkasse nicht zahlen würde!). Man sollte verstanden haben, dass auch die Zuordnung in A1 keineswegs eine positive MPU ausschließt. Es ist aber wichtig, dass man genau darauf achtet, was in diesem Fall als Voraussetzungen nötig ist. Ohne entsprechende Abstinenznachweise (siehe weiter unten) braucht man gar nicht anzutreten. Und vorherige Teilnahme an einer suchttherapeutischen Maßnahme wird auch mindestens gerne gesehen.

Deliktgruppe A2

"Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent, zeitlich unbefristet und stabil auf den Konsum von Alkohol."

Die Gruppe A2 kommt in Betracht, wenn keine Alkoholabhängigkeit vorliegt, es aber deutliche Hinweise dafür gibt, dass kontrollierter Umgang mit Alkohol mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig nicht stabil sein würde.

Auch wenn es von der Formulierung und den geforderten Nachweisen her wahrscheinlich kaum auffällt, gibt es doch einen ganz erheblichen Unterschied zwischen A1 und A2: Bei A1 ist ganz klar von Abstinenz die Rede. Der Betroffene wird als Abhängiger gesehen mit allen Konsequenzen, und dazu gehört eben auch Verzicht sogar auf minimalste Mengen Alkohol (die Schnapspraline beispielsweise).

Der MPU-Kandidat, der in A2 eingeordnet wird, gilt nicht als Abhängiger. Aus rein medizinischer Sicht besteht deshalb keine Abstinenznotwendigkeit. Deshalb wird in Gruppe A2 der Begriff Abstinenz auch vermieden und stattdessen von Alkoholverzicht geredet. In den Beurteilungskriterien (der "Bibel" des Gutachters) gibt es dazu neuerdings auch einen Beitrag zu dieser Frage. Es ist dort bei A2 von verkehrsbezogener Notwendigkeit des Alkoholverzichts die Rede - nicht von medizinischer.

Ein Stück weiter hinten im Text findet man nochmals die schöne Unterscheidung:

Zitat:
"(dass es sich) um eine vernunftgeleitete Entscheidung (...) handelt und nicht um eine aus gesundheitlichen (...) Gründen zwingend erforderliche Maßnahme."

Was so viel heißt wie: An sich müsste er nicht komplett auf Alkohol verzichten, aber wenn er den Führerschein wieder haben möchte, dann schon, denn er ist sonst ein zu wackeliger Bursche, was Trennung von Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr angeht!

Wiederholungstäter

Eine besondere Rolle spielt das Problem Wiederholungstäter. Kurz zusammengefasst lässt es sich auf folgenden Punkt bringen:

Beachten Sie:

Wer schon einmal wegen Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist und jetzt wieder, der hat ja offensichtlich nichts daraus gelernt, sondern hat ganz klar gezeigt, dass kontrollierter Umgang mit Alkohol unterhalb der für Verkehrsteilnahme zulässigen Grenze bei ihm nicht gewährleistet ist.


Alkohol: wissen wann genug ist
Wissen wann man genug hat und sich nicht zum Weitertrinken verleiten lassen

Deshalb gehört er in die Gruppe A2 mit den entsprechenden Anforderungen, was Abstinenznachweise angeht. Das ist auch dann der Fall, wenn der Promillewert nur wenig über der zulässigen Grenze lag oder die letzte Auffälligkeit schon lange zurück liegt (bis 10 Jahre).

Deliktgruppe A3

"Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, so dass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann."

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Gruppen A2 und A3 besteht darin, dass bei Zuordnung zu A2 Abstinenznachweis nötig ist (mindestens 6 Monate, aber angestrebt werden meistens 12 Monate), während der A3-Kandidat mit kontrolliertem Trinken antreten kann. Das ist schon deshalb angenehmer, weil Abstinenznachweise nicht nur lästig sind, sondern eben auch einen Batzen Geld extra kosten. Noch bis 2014 war es so, dass der Gutachter das kontrollierte Trinken eben glauben musste (oder auch nicht). Ein Nachweis dafür war nicht vorgesehen. Seit Einführung der 3. Auflage der Beurteilungskriterien im Mai 2014 ist das mit einer gewissen Vorsicht zu genießen: Es ist zwar eigentlich weiterhin kein Nachweis dafür vorgesehen (jedenfalls nicht nach den scharfen Kriterien des Abstinenznachweises), aber neu eingeführt wurde, dass "gewisse Nachprüfungen" jetzt ausdrücklich als möglich genannt werden. Gedacht ist das nicht als Standard, sondern für solche Fälle, wo ein gewisses Misstrauen des Gutachters naheliegend sein kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn im medizinischen Teil Leberwerte gemessen werden, die an der oberen Grenze der Norm oder sogar darüber liegen und deshalb nicht recht zu den angegebenen niederen Trinkmengen passen.

Genauere Nachprüfungen

Es gibt außer den klassischen Leberwerten noch weitere Analysemöglichkeiten, die im Zusammenhang mit Alkoholkonsum interessant sein können. Das ist vor allem der CDT-Wert, der mit guter Validität (also Zuverlässigkeit, nur wenige "Ausreißer") erhöhte Werte zeigt, wenn im Zeitraum von ungefähr 2-3 Wochen vor der Probenentnahme eine größere Menge Alkohol konsumiert wurde. Der CDT schlägt nicht nur dann aus, wenn über mehrere Tage weg regelmäßig eine bestimmte Menge Alkohol getrunken wurde (z.B. ab 1,5 Liter Bier), sondern auch ein einzelner ausgeprägter Trinkexzess kann seine Spuren hinterlassen. Erhöhter CDT zusammen mit hohem GGT und dann vielleicht auch noch größerer GOT als GPT spricht stark dafür, dass nicht die behaupteten niederen und nur seltenen Alkoholmengen getrunken wurden.

Neu ist auch die Möglichkeit Blut auf PEth zu testen. Dafür sind nur wenige Tropfen Blut nötig. PEth kann Alkoholkonsum bis ca. 2 Wochen rückwirkend nachweisen.

2. MPU wegen Alkohol auf dem Fahrrad

Fast ein Viertel meiner Alkohol-Klienten waren mit dem Fahrrad unterwegs - Tendenz steigend. Ein besonderes Problem dabei ist die Ahnungslosigkeit. Viele erwischt es eiskalt, wenn der Brief mit der Aufforderung zur MPU im Briefkasten liegt. Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung um die wichtigsten Fragen zu klären!

Warum eine MPU auch für Fahrrad-Fahrer angeordnet werden kann

Alkohol auf dem Fahrrad: Man gefährdet doch bloß sich selber! Genau so hab ich auch immer gedacht. Dass das ein schwerer Irrtum ist, weiß ich seit August 2022 aber aus eigener schmerzhafter Erfahrung:

Selbst erlebt:

Nachts um zwei hat mich (Fußgänger) ein alkoholisierter Radfahrer in der Fußgängerzone frontal "umgenietet". Er hatte Licht an und ich dachte, der sieht mich doch. Ergebnis: Oberschenkel-Hals-Bruch!

Welche Folgen eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad hat

Wie ist der Begriff Fahrrad definiert?

Hier lauert eine böse Falle: Juristisch gilt nur das als Fahrrad, bei dem man zur Fortbewegung zumindest mit-treten muss. Das bedeutet, dass ein stärkeres E-Bike (Pedelec), das bis zu 45 km/h schafft, sowie ein E-Scooter (auch wenn er nur 20 km/h schafft) als Kraftfahrzeug gilt.

Das hat zur Folge, dass für solche Fahrzeuge die 0,5 ‰-Grenze gilt und nicht die 1,6 ‰-Grenze!

Häufige Fragen zur MPU nach einer Fahrradfahrt unter Alkohol

Ein dringender Rat:

Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig was noch kommen wird! Nur so können Sie vermeiden, dass der Führerschein ganz ohne Not doch noch verloren geht weil Ihnen die Zeit für eventuell nötige Abstinenz-Nachweise nicht mehr reicht.


3. Die Widmark-Formel

Die so genannte Widmark-Formel ist der Standard, auf den man sich für die Akohol-MPU geeignet hat, um rechnerisch ermitteln zu können, welche Trinkmenge Sie mindestens zu sich genommen haben müssen um den gemessenen Promillewert zu erreichen.

Bei der Alkohol-MPU besteht eine ganz wesentliche Frage darin, wie das Konsumverhalten des Kandidats ausgesehen hat. Diese Frage ist viel komplexer als es für den Laien aussieht. Man hat sich aber mit der Widmark-Formel auf eine recht überschaubare Variante geeinigt, die zwar keine extrem genauen Werte liefert, aber ausreichend genau für MPU-Zwecke.

Wovon hängt der ermittelte Promillewert ab?

Zunächst muss man einmal unterscheiden zwischen AAK und BAK. Mit AAK ist die Atem-Alkohol-Konzentration gemeint (also der Wert, der beim "Pusten" gemessen wurde). BAK steht dagegen für die Blut-Alkohol-Konzentration. Obwohl oft behauptet wird, dass die modernen Geräte AAK sehr genau bestimmen könnten, zählt im Zweifelsfall nur die BAK. Tatsächlich gibt es nämlich oft doch ganz erhebliche Abweichungen zwischen AAK und BAK. Wichtig ist auch noch zu wissen, dass der AAK-Wert verdoppelt werden muss, um BAK zu erhalten. Eine gemessene AAK von 0,25 bedeutet also BAK 0,50 und damit bereits Fahrverbot!

Schauen wir uns also die BAK an. Ein gemessener Wert von 1 Promille besagt einfach, dass in 1 Liter Blut 1 ml Alkohol festgestellt wurde. Klingt eigentlich nach eher wenig auf den ersten Blick. Man sollte aber nicht übersehen, dass der Alkohol unterwegs ins Blut seinen Weg durch den Körper absolvieren musste, wo bereits ein ganz erheblicher Anteil extrahiert und abgebaut wurde.

Pro 10 kg hat der Mensch ungefähr 1 Liter Blut. Wer 150 kg wiegt, bei dem wird die zugeführte Menge Alkohol in ca. 15 Liter Blut "vermischt". Wer nur 50 kg wiegt, bei dem sind es nur ca. 5 Liter Blut.

Die Widmarkformel ermittelt den Promillewert. Ein wichtiger Einflussfaktor dabei ist das Körpergewicht.
Man braucht nicht viel Fantasie um zu verstehen, dass die gleiche Menge Alkohol bei diesen beiden Menschen sehr unterschiedliche Auswirkung haben wird.

Das Körpergewicht spielt also eine wesentliche Rolle für den Promillewert. Ein weiterer Faktor ist das Geschlecht der Person: Beim Mann muss in der Widmark-Formel der Korrekturfaktor 0,7 verwendet werden, bei der Frau der Korrekturfaktor 0,6.

Berücksichtigt muss aber auch werden, wie viel Abbau bereits stattgefunden hat. Für die MPU wird meistens pauschal von 0,15 Promille pro Stunde ausgegangen wird.

Mit Widmark rechnen

Meistens ist ja die gemessene BAK bekannt und man möchte gerne wissen, wie viel Alkohol in Gramm mindestens konsumiert worden musste, um diesen Promillewert zu erreichen. Merken kann man sich das am besten in folgender flapsiger Form:

Alkoholmenge = Promille x Körpergewicht x Korrekturfaktor

Der Promillewert ist nicht die gemessene BAK, sondern der Wert muss durch den bereits stattgefundenen Abbau erhöht werden. Dazu folgendes Beispiel:

Für die Widmark-Formel ergibt sich daraus eine Abbauzeit von 5 Stunden. Es müssen also 5 x 0,15 = 0,75 Promille zur BAK dazugezählt werden. Als Mann hat er einen Korrekturfaktor von 0,7. Ergibt folgende Rechnung:

(2 + 0,75) x 80 x 0,7 = 154

Diese Rechnung ist aber noch nicht fertig. In der Realität muss man davon ausgehen, dass ungefähr 20 Prozent des zugeführten Alkohols auf dem Weg ins Blut "auf der Strecke" bleiben. Sie müssen also noch 20 Prozent auf den ermittelten Alkoholwert drauf schlagen:

Alkoholmenge = 154 x 1,2 = 184,8 Gramm

Es ist gerundet also davon auszugehen, dass Herr M. mindestens 185 g reinen Alkohol zu sich genommen haben muss, um die 2 Promille BAK erreicht zu haben.

Resorptionsdefizit

Darunter versteht man die gerade kennengelernten 20 % Verlust. Tatsächlich hängt die Höhe dieses Wertes davon ab, wie stark das konsumierte Getränk war. Bier hat ungefähr 5 % Alkohol, während Schnaps in der Größe von 40 % liegt. Bei dem hochprozentigen Getränk ist die Leber deutlich stärker gefordert. Sie schafft es deshalb nur rund 10 % des Alkoholanteils unschädlich zu machen, bevor er ins Blut gelangt. Beim deutlich schwächeren Bier liegt das Resorptionsdefizit dagegen bei rund 25 %.

Welche Menge?

Wenn Sie wissen wollen, welche Menge Getränke sich hinter dieser Zahl verbergen, können Sie angenähert von folgenden Werten ausgehen:

  • 20 g Alkohol sind in 0,5 Liter Bier
  • oder 0,2 Liter Wein
  • oder 3 Schnäpsen zu 2 cl mit 40 Prozent vol. Alk.

Weit verbreiteter Irrtum

Beachten Sie dabei, dass es in der Widmark-Formel keine Rolle spielt, ob der Magen leer oder voll war. Das wird viele überraschen, aber tatsächlich spielt das nur eine erstaunlich geringe Rolle. Die zugeführte Alkoholmenge bleibt ja die gleiche. Es dauert bei vollem Magen lediglich etwas länger, bis der Alkohol im Blut ankommt. Subjektiv fühlt es sich zwar deutlich anders an, aber das liegt vor allem daran, dass bei leerem Magen der Alkohol schneller ins Blut gelangt. Dieser steilere Anstieg fühlt sich einfach anders an. Tatsächlich wird der gemessene Promillewert aber nur wenig davon beeinflusst. Deshalb hat man in der Widmark-Formel ganz drauf verzichtet.

Widmark-Berechnung:

Es geht auch noch einfacher: → HIER ← finden Sie eine Online-Version, die mir mal ein MPU-Gutachter geschickt hat mit dem Hinweis, dass er damit selber arbeitet.


4. Alkohol-Abstinenz

Die Notwendigkeit, dauerhaft auf Alkohol vollständig zu verzichten, ist nur selten medizinisch begründet (nämlich dann, wenn klassische Alkoholabhängigkeit vorliegt). Bei der MPU ist der Grund für Abstinenz-Notwendigkeit entweder eine Wiederholungstat Alkohol oder ein besonders hoher Promillewert. In beiden Fällen zeigt die Statistik, dass kontrolliertes Trinken nicht zuverlässig genug funktioniert.

Ziel ist es, Betroffenen klare Orientierung zu geben, Missverständnisse zu vermeiden und die Chancen auf eine positive Bewertung maximal zu erhöhen.

Was bedeutet Abstinenz nach MPU-Verständnis?

Abstinenz ist ein Begriff, der aus dem medizinischen Umfeld stammt. Dort wird die Notwendigkeit von Abstinenz fast immer aus medizinischen / gesundheitlichen Gründen begründet.

Bei der MPU geht es aber höchstens am Rande um rein medizinische Fragen. Thema der MPU ist die Frage der Fahreignung des Kandidaten. Nur dieser Aspekt ist von Interesse. Wenn bei der MPU also Abstinenz verlangt wird, dann immer mit Blick auf die Prognose der Fahreignung jetzt und in Zukunft.

Wann Alkohol-Abstinenz für die MPU erforderlich ist

Es gibt Kriterien, nach denen Abstinenz bei der MPU als zwingend notwendig angesehen werden. Das sind vor allem folgende::

Abstinenznachweis: Methoden, Dauer und Anerkennung

Abstinenz muss nach genau festgelegten Kriterien bei der MPU nachgewiesen werden. Es genügt nicht, wenn Sie einfach behaupten: "Seit über einem Jahr hab ich keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken!" Sie haben die Wahl zwischen Urin-Screenings und Haaranalysen.

Der Standard für Abstinenznachweis wegen Alkohol sind 12 Monate. Dieser Wert kann aber variieren. Wenn es bei Ihnen deutliche Hinweise auf ein stark fortgeschrittenes Alkoholproblem gibt sind 15 Monate nötig. Verbindlich entschieden wird das letztlich meistens erst durch den Gutachter bei der MPU. In besonders günstig gelagerten Fällen kann der Gutachter aber auch mit 6 Monaten zufrieden sein, wenn das Gesamtbild ihn überzeugt.

Ganz entscheidend ist es, dass Ihre Abstinenznachweise nach den CTU-Kriterien genügen. CTU steht für Chemisch-toxikologische-Untersuchung. Das beauftragte Labor muss dafür zugelassen sein.

Wichtig:

Klären Sie das unbedingt vorher ab, damit sich nicht Ihre mühsam gesammelten Nachweise als unbrauchbar für die MPU entpuppen!


Wenn Sie darauf achten die Voraussetzungen nach CTU zu erfüllen, ist es Ihnen überlassen, wo Sie Ihre Nachweise machen lassen. Vergleichen Sie die Preise, es gibt große Unterschiede! Die MPU-Stellen bieten Abstinenz-Nachweise auch an. Weil die aber kein eigenes Labor betreiben und an den Nachweisen was verdienen wollen, sind sie meistens nicht die beste Wahl.

Früher gab man sich bei der MPU damit zufrieden, dass gute Leberwerte als ausreichender Nachweis für Alkohol-Abstinenz akzeptiert wurde. Das ist aber schon lange her. Spätestens seit 2009 wurden hier die Zügel deutlich angezogen und 2014 nochmals verschärft. Wer heute zur MPU antritt und angibt, er würde schon seit so und so lange abstinent leben, der ist schon so gut wie durchgefallen, wenn er das nicht durch anerkannte Nachweise belegen kann. Leberwerte haben sich nämlich als viel zu unsicher als Beleg für Abstinenz erwiesen.

leeres Schnapsglas
Bei Abstinenz gibt's auch nicht ein einziges Gläschen…

Trotzdem werden immer noch bei der Alkohol-MPU die Leberwerte GGT, GOT und GPT erhoben. Wozu das also? Nun, die Leberwerte spielen immer noch eine Rolle, heute aber im umgekehrten Sinn: Wenn sie den als normal definierten Bereich nach oben überschreiten, wird das als ernsthafter Hinweis auf aktuellen oder früheren drastischen Alkoholkonsum angesehen. Es macht nach wie vor noch immer Sinn die Leberwerte im Auge zu behalten vor der MPU.

Urinkontrollen oder Haaranalysen: Unterschiede und Kosten

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihren Abstinenz-Nachweis für die MPU erbringen können:

Abstinenz-Nachweis durch Urin-Screenings

Wenn Sie sich für Urin-Screenings entscheiden, muss ein Vertrag darüber unterschrieben werden, der Einzelheiten regelt. Das ist wichtig, damit die Urinproben bei der MPU anerkannt werden. Dafür ist es nötig, dass die betreffende Stelle akkreditiert ist. In der Praxis läuft es meistens darauf hinaus, dass man die am nächsten gelegene MPU-Stelle nimmt.

Sie sind durch die Wahl der Stelle für die Urin-Screenings nicht daran gebunden, dass Sie nachher auch dort zur MPU antreten. Die Abstinenz-Nachweise und die MPU sind völlig unabhängig voneinander.

Bei einem 6-monatigen Abstinenzvertrag werden Sie vier Mal kurzfristig einbestellt, beim 12-monatigen insgesamt sechs Mal.

Kurzfristig einbestellt bedeutet meistens, dass Sie eine SMS erhalten und innerhalb von 24 Stunden zur Urinprobe erscheinen müssen.

ACHTUNG:

Wenn Sie diese Frist nicht einhalten oder wenn Sie positiv getestet werden, ist der gesamte schon begonnene Abstinenz-Nachweis hinfällig!


Neuerdings darf außer auf EtG auch auf einen anderen Marker getestet werden (PEth = Phosphatidylethanol). Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass PEth stattgefundenen Alkoholkonsum wesentlich länger nachweisen kann: ca. 10 Tage je nach getrunkener Menge nämlich.

Abstinenz-Nachweis durch Haaranalysen

Die Alternative zu den Urinproben ist Abstinenz-Nachweis durch Haaranalysen. 1 cm Haarlänge pro nachgewiesenem Abstinenz-Monat ist nötig. Es wird nach dem Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) gesucht. Weil EtG mit der Zeit weiter zerfällt sind maximal 3 Monate rückwirkend als Abstinenz-Nachweis durch Haaranalyse zulässig.

Aber Vorsicht:

Noch ein Hinweis:

Als Grenzwert für Alkohol-Abstinenz werden <7 pg/mg angesetzt. Dieser Wert ist so gewählt, dass Kleinstmengen Alkohol unproblematisch sind. Kleinstmenge meint gelegentlichen Konsum von Dingen wie ein paar Schnapspralinen, einem Eierlikör-Becher in der Eisdiele oder Ähnliches. Aber wirklich nur gelegentlich und nicht jeden Tag. Auch wenn von der Haaranalyse her daraus kein Problem entsteht, ist es aber trotzdem keine gute Idee das dem Gutachter so zu präsentieren.

Urin-Screenings oder lieber Haaranalysen: Was ist besser?

Ich werde oft gefragt welches von beiden Verfahren denn »das Bessere« sei. Es gibt kein besser oder schlechter. Für die MPU sind beide gleichwertig. Es gibt aber einige Aspekte, die Sie zumindest kennen sollten. Beachten Sie, dass die folgenden Angaben nur für Alkohol-Abstinenz-Nachweise gelten und nicht auf das Thema Drogen direkt übertragen werden dürfen:

Rückfälle und deren Folgen im MPU-Verfahren

"Rückfall? Das kann mir nicht passieren!" Viele glauben das wirklich. Die Statistik spricht aber eine andere Sprache:

Was soll man daraus schließen? Dass die MPU ein Kinderspiel ist, das eh jeder besteht? Sicher nicht, denn sonst wäre die hohe Durchfallquote von über 40 % nicht erklärbar.

Unterstützung und Beratung auf dem Weg zur erfolgreichen MPU

Ich bereite Sie mit meinem MPU-Coaching effektiv und ohne Umwege auf die MPU vor, zeitlich flexibel in Einzelsitzungen per Videokonferenz. Der Schwerpunkt meiner Vorbereitung liegt auf dem 1-stündigen Einzelgespräch mit dem psychologischehn Gutachter.

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Kombination Abstinenz und kontrolliertes Trinken

Manchmal ist zu lesen, dass auch eine Kombination aus Abstinenz und kontrolliertem Trinken möglich ist. Zeitlich nacheinander natürlich. Ich halte davon nichts. Wer sowieso entsprechend lange Sperrfrist hat, der könnte grundsätzlich schon erst mal sechs Monate Abstinenz und daran anschließend auf kontrolliertes Trinken umsteigen. Was sollte das aber bringen? Soll die Abstinenzphase Abstand schaffen zum Trinkverhalten, oder was? Ich finde dass das argumentativ schlecht zu verkaufen ist. Es sieht zu sehr danach aus, dass die Abstinenz nicht durchgehalten wurde.

Fristen für Abstinenz-Nachweise beachten

Der Abstinenz-Nachweis muss zeitlich passen: Es macht kenen Sinn im übereifer sofort loszulegen, wenn man eine sehr lange Sperrfrist hat. Mehr als 12 Monate Abstinenz-Nachweis macht nur dann Sinn, wenn Sie es knüppelhat bringen und Sie schon Mehrfach-Wiederholungstäter sind oder in die Kategorie A1 (Alkoholabhängigkeit) eingestuft wurden.

Wer mit Abstinenz zur MPU antritt, von dem wird standardmäßig Nachweis über 12 Monate Abstinenz erwartet. In den Beurteilungs-Kriterien wird auch die Alternative 6 Monate genannt. Es ist aber sehr schwammig beschrieben, unter welchen Voraussetzungen das genügen würde. Es läuft deshalb darauf hinaus, dass es dem Ermessensspielraum des MPU-Gutachters überlassen bleibt, ob er sich mit 6 Monaten zufrieden gibt. Wer dieses Risiko eingehen will, der braucht also eine sehr gute und überzeugende Begründung dafür, warum in seinem Fall der kürzere Nachweis ausreichend sein soll.

Achten Sie auch unbedingt darauf, dass keine zeitliche Lücke entsteht. Deshalb sollte der Termin für die MPU möglichst bald nach Ende der Abstinenz-Nachweise liegen. Es dürfen maximal 4 Monate vergangen sein, damit die Abstinenz-Nachweise für die MPU noch gültig sind. Lassen Sie es nicht auf den letzten Moment ankommen!

Unbedingt beachten bei Haaranalyse für Abstinenznachweis
Ich mach Haaranalyse für die MPU

5. Kontrolliertes Trinken