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Die 5. Auflage der Beurteilungs-Kriterien ist endlich verfügbar

Durch die (Teil-)Legalisierung von Cannabis am 1.4.2024 war die noch gar nicht so alte 4. Auflage überholt. Das führte zu einer kuriosen Situation: Die Beurteilungskriterien für Drogen-MPU waren von einem Tag auf den nächsten nicht mehr aktuell - und es gab keine aktualisierte Fassung!

Man hätte erwarten können, dass die Arbeitsgruppe, die die Beurteilungskriterien festlegt und überarbeitet, bestimmt schon eine neue Fassung in der Schublade liegen hat und pünktlich zur Gesetzesänderung präsentieren würde.

Dem war aber nicht so. Es dauerte sagenhafte 20 Monate bis zur Veröffentlichung der neuen Fassung!

Um das zu verstehen, hilft ein Blick auf die Geschichte der MPU: Die Medizinisch Psychologische Untersuchung gibt es in Deutschland nämlich schon seit mehr als 70 Jahren.

Die Beurteilungskriterien liegen jetzt in der 5. Fassung vor. Eine überarbeitete Version kam bisher also immer erst nach vielen Jahren - und die letzte war erst 2022 heraus gekommen. Gut Ding will ja bekanntlich Weile haben, und niemand rechnete damit, dass schon 2 Jahre später eine Neufassung nötig sein würde!

Einschätzung

Es gab tatsächlich viel zu tun, weil ja Cannabis mit einem Schlag von einer illegalen Droge zu einem legalen Konsummittel ähnlich wie Alkohol wurde: nicht harmlos, aber (mit gewissen Einschränkungen) eben auch nicht mehr verboten.

Ich finde, man hat einen sinnvollen Weg beschritten, indem man die Regeln für Cannabis im Straßenverkehr versucht hat an das anzunähern, was es für Alkohol ja schon gibt.

Eine 1:1 Kopie ist aber nicht möglich, weil sich die Wirkung von Alkohol und Cannabis teilweise doch erheblich unterscheiden. Wenigstens hat es der Gesetzgeber geschafft den bisherigen Grenzwert von 1,0 ng/ml inzwischen auf realistischere 3,5 ng/ml anzuheben.

Abbaurate als Problem

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Alkohol und Cannabis besteht in der Abbau-Geschwindigkeit:

Drogen-MPU aktuelle Fassung

(aktualisiert am 1.5.2026)