MPU schon ab 1,1 ‰?

Was dieser Beitrag behandelt

  • Gerichtsurteil ermöglicht jetzt Alkohol-MPU schon ab 1,1 ‰

Was ist geschehen?

In einem Urteil des BVerwG vom 17.3.2021 wurde entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Beibringung einer MPU auch von Ersttätern bereits ab 1,1 ‰ verlangt werden kann. Es lohnt sich diese Voraussetzungen genauer anzuschauen:

Vermutlich wissen Sie als Betroffener ja, dass eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 ‰ eine Straftat ist und dass ab diesem Wert von absoluter Fahrunfähigkeit ausgegangen werden muss. Das BVerwG hat sich in seinem Urteil näher mit dem Begriff Alkoholmissbrauch befasst. Konkret wird nach alkoholbedingten Ausfallserscheinungen gefragt. Es wird dabei so argumentiert, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der mit über 1,1 ‰ keine solchen Erscheinungen aufweist (also nüchtern wirkt), die Annahme von auch künftigem Alkoholmissbrauch berechtigt ist und deshalb eine MPU verlangt werden darf.

Mal zwei extreme Möglichkeiten durchgespielt kann das bedeuten:

Zusammenfassung

Es geht dabei um Ersttäter Alkohol. Wer zum ersten Mal alkoholisiert im Straßenverkehr erwischt wird, der ist oft nicht sehr gut informiert und gibt sich die größte Mühe sich kooperativ zu verhalten und so "normal" wie möglich zu wirken. Seit dem Urteil vom 17.3.2021 ist es nun amtlich, dass dieses Verhalten ein krasser Schuss ins eigene Knie ist!