Vorsicht: Falle - die schlimmsten Fehler bei der MPU
Es gibt eine ganze Reihe klassischer Fallen, vor denen Sie sich unbedingt in Acht nehmen sollen, damit Sie nicht auf dem direkten Weg zur negativen MPU unterwegs sind. - Erfahren Sie hier mehr!
Das finden Sie hier:
1. Warum Glaubwürdigkeit entscheidend ist
Sie bewegen sich immer dann auf sehr dünnem Eis, wenn Sie etwas behaupten, das statistisch extrem unwahrscheinlich ist. Wenn Sie trotzdem drauf beharren, müssen Sie damit rechnen, dass der MPU-Gutachter Beweise sehen will für Ihre Behauptung.
Dazu ein fiktives Beispiel:
Mal angenommen, Sie würden behaupten: "Ich kann fliegen!" Ob der Gutachter das glauben wird? Eher wohl nicht! Spannend würde es aber dann, wenn Sie aufstehen, das Fenster aufmachen und zur Demonstration eine kleine Runde drehen…
Sie finden, das ist ein blödes Beispiel? Okay, es ist etwas übertrieben, aber es zeigt, worum es bei bekanntermaßen sehr unwahrscheinlichen Dingen geht: Können Sie es beweisen oder nicht?
Wo die Falle lauert
- Schon von klein auf hat man die Erfahrung gemacht: Wenn du was angestellt hast, gib nie mehr zu als unbedingt nötig ist.
Ich erinnere mich noch gut daran, wie mir als kleiner Bub beim Kicken der Fußball "ausgerutscht" und im Garagenfenster gelandet ist. Der Vater hat's klirren gehört und kam wütend raus. "Nein nein, das war ich nicht! Das war ein Bub aus der Nachbarschaft, und der ist sofort weg gerannt!"
Ich hatte zwar ein schlechtes Gewissen, war aber froh, dass ich mit einem wortlosen sehr skeptischen Blick des Vaters davon kam.
Verantwortung übernehmen für das eigene Handeln ist nur dann attraktiv, wenn es mit positiven Konsequenzen verbunden ist. Menschen machen Fehler. Niemand geht gerne mit seinen Fehlern hausieren. Es ist naheliegender, dass man versucht, so etwas zu verheimlichen oder mindestens möglichst harmlos darzustellen.
Zurück zur MPU-Realität:
Mal angenommen, Sie haben fleißig Punkte gesammelt, immer wegen zu schnell fahren. Der Gutachter befragt Sie genau zu jedem einzelnen Delikt. Mal berichten Sie, dass Sie in großer Eile waren, ein anderes Mal waren Sie einfach unaufmerksam usw. Dann fragt er Sie, wie oft Sie denn wohl insgesamt zu schnell gefahren sind. "Nur diese paar Mal, wo ich geblitzt wurde, sonst niemals!" - Würden Sie das glauben?
Natürlich ist es theoretisch möglich, dass Sie die Wahrheit sagen. Die Statistik besagt aber, dass das wirklich extrem unwahrscheinlich wäre. Ihrer Aussage steht also die Statistik entgegen. Können Sie Ihre Behauptung beweisen? Sehr wahrscheinlich nicht. - Das war jetzt nur ein Beispiel. Tagtäglich kommt es aber zig Mal vor, dass ähnlich abwegige und unwahrscheinliche Behauptungen bei der MPU fallen.
Ein für allemal:
Lassen Sie diesen Blödsinn bleiben! Sie schaden sich nur selber damit, weil der MPU-Gutachter Ihre gesamte Glaubwürdigkeit in Frage gestellt sieht!
2. MPU ≠ Gerichtsverhandlung
Es ist wichtig, dass Sie den riesengroßen Unterschied verstehen zwischen einer Gerichtsverhandlung und der MPU:
- Am Ende einer Gerichtsverhandlung steht oft eine Strafe. Man tut alles dafür, dass diese Strafe so nieder wie möglich ausfällt oder man sogar straffrei davon kommt. Es ist deshalb ganz klar, dass man alles so harmlos wie möglich darstellen wird.
- Bei der MPU ist von vorne rein schon klar, was Sie angestellt haben. Daran ist nicht mehr zu rütteln. Ziel ist hier nicht Strafe, sondern Sie bekommen Gelegenheit die inzwischen statt gefundenen Veränderungen möglichst beeindruckend zu präsentieren. Das ist etwas grundlegend Anderes!
Woher kommt es, dass trotzdem oft extrem verharmlost wird? Ich vermute stark, dass es daran liegt, dass (bewusst oder unbewusst) die MPU mit einer Gerichtsverhandlung gleichgesetzt wird. Eine Rolle kann es auch spielen, dass einem das eigene damalige Verhalten jetzt im Nachhinein peinlich ist und man es deshalb beschönigen will. Der Gutachter würde das aber als mangelnde Einsicht und noch nicht ausreichende Aufarbeitung bewerten - durchgefallen, kommen Sie in ein paar Monaten wieder, wenn Sie weiter sind!
3. Unrealistische Behauptungen und Verharmlosungen
Ein häufiger folgenschwerer Fehler sind Angaben und Behauptungen, die einfach nicht stimmen können. Ein 2-Zentner-Mann, der mit 2 ‰ erwischt wurde und stocksteif behauptet er hätte wirklich nur 4 ganz normale Bier zu 0,5 Liter getrunken, behauptet etwas, das einfach rein technisch unmöglich ist.
Nicht viel glaubwürdiger stehen Sie da, wenn Sie sich damit rauszureden versuchen, indem Sie vermuten: "Da muss mir wohl jemand was ins Bier reingeschüttet haben. Es waren wirklich bloß 4 Halbe den ganzen Abend über!"
Böser Denkfehler:
Sie versuchen Ihr problematisches Verhalten so harmlos wie möglich darzustellen. Nur ungefähr jeder 1.000ste Führerscheininhaber pro Jahr muss aber zur MPU. Der Gutachter ist Psychologe und gewohnt auch mit Irrtumswahrscheinlichkeiten umzugehen. Es wird also auch immer ein paar Kandidaten geben, die nicht zu den ganz Schlimmen gehören.
Die MPU wird aber nicht willkürlich angeordnet. Man muss schon entweder unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sein oder hartnäckig immer wieder Punkte gesammelt oder sonst etwas sehr Ungewöhnliches getan haben, das als eine erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gilt.
Deshalb will der Gutachter mit Ihnen nicht diskutieren, ob Ihr Verhalten wirklich so schlimm war oder vielleicht doch etwas weniger. Er hat eine sehr klar formulierte Aufgabe: Kritisch überprüfen ob Sie das alte problematische Verhalten dauerhaft abgestellt haben. Versuche zur Verharmlosung passen da nicht rein!
4. Der Pechvogel
"Wissen Sie, das war alles gar nicht so wie es aussieht! Es ist total dumm gelaufen. Die Situation war völlig übersichtlich, keine Gefahr weit und breit. Ich hatte an dem Tag verschlafen und war spät dran. Wollte noch ein paar Minuten rausholen. Mach ich sonst nie, halte mich immer an die Vorschriften. Ausgerechnet an dem Tag wurde ich dann mit 55 km/h drüber geblitzt…"
Der hat wirklich Pech gehabt! Wo es doch so übersichtlich war! Erstaunlich ist es dann allerdings, dass er den Blitzer nicht gesehen hat, obwohl es doch so übersichtlich war…
Es kann tatsächlich so sein, dass Sie selbst es so wahrgenommen haben und sich ärgern über das "Pech", das Sie so oft haben. Den MPU-Gutachter wird das aber herzlich wenig beeindrucken und er wird Sie fragen, wieso das denn gleich mehrmals passiert ist, so dass Sie schließlich die 8 Punkte erreicht haben.
5. Ganz feste Vorsätze
"Ich werd's wirklich nie wieder tun. Das hab ich mir ganz fest vorgenommen!" - Schön für Sie, dass Sie so charakterstark sind! Die Erfahrung zeigt aber leider, dass zwischen Absicht und dem tatsächlichen Handeln oft ein erstaunlich großer Unterschied besteht. Deshalb weiß der Gutachter, dass ein schöner Vorsatz in der Realität nicht viel Wert ist.
Er ist Lernpsychologe und richtet seinen Blick auf andere Aspekte. Er sucht nach den Verstärkern für Ihr Verhalten:
- Es muss irgendetwas geben, wodurch Ihnen Ihr problematisches Verhalten etwas Belohnendes, Angenehmes gebracht hat.
- Können Sie diesen Verstärker konkret benennen? - Falls nicht, wird Ihr schöner guter Vorsatz nicht funktionieren.
- Welche tatsächlichen Veränderungen haben Sie vorgenommen, durch die der alte Verstärker seine Kraft verloren hat?
- Was genau ist an seine Stelle getreten?
Beachten Sie:
Das sind Fragen, über die Sie bisher vermutlich kaum nachgedacht haben werden, weil Ihnen diese Betrachtungsweise im Alltag nicht vertraut sein dürfte. Für den Psychologen ist es aber sein Standard-Werkzeug.
Genau das ist der Grund, wieso professionelle psychologische Unterstützung bei der Vorbereitung auf die MPU so wichtig ist.
6. Fehlende Gründe
Warum haben Sie sich so und nicht anders verhalten? Das ist die zentrale Frage bei der Begutachtung. "Es gab wirklich keinen besonderen Grund." So oder ähnlich ist das immer wieder zu hören. Wenn Sie so antworten, bedeutet das für den Gutachter: Ich weiß es nicht.
Tatsächlich tendieren gar nicht so wenige dazu so zu antworten. "Gründe? Nein, das hat sich eher zufällig so ergeben. Hab nicht weiter drüber nachgedacht. Aber ich werd's natürlich jetzt nicht wieder tun!"
Dass Sie sich für gute Vorsätze und gaaaanz feste Versprechen bei der MPU nichts kaufen können, das haben Sie ja bereits unter 5. erfahren. Aber was ist an 6. so schlimm?
Nehmen wir mal an, Sie sind wirklich fest überzeugt davon, dass es keine besonderen Gründe für Ihr Verhalten gegeben hat. Dann überlegen Sie mal, was draus folgt: Sie sind also einer, der sich nur sehr wenige Gedanken macht, sondern mal eben so Dinge tut, die ganz offiziell als erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gelten. Wie wollen Sie den Gutachter davon überzeugen, dass das in Zukunft nicht wieder vorkommen wird - einfach spontan mal eben so natürlich, ohne besonderen Grund?
Niemand handelt grundlos
Die klassische Lernpsychologie geht fest davon aus, dass alle unsere Handlungen Gründe haben. Viele sind sofort offensichtlich: "Warum hast du den ganzen Kuchen aufgegessen?" - "Ich hatte Hunger und es war nichts anderes da." Es kommt es aber gar nicht so selten vor, dass uns die genauen Handlungsgründe nicht bewusst sind, weil sie vielschichtiger sind und wir nicht ständig drüber nachdenken.
Ein Beispiel:
Carsten hat ein PS-starkes Auto, auf das er sehr stolz ist. In seinem Freundeskreis (Poser-Szene) spielen schnelle Autos eine wichtige Rolle. Wer dort viele Punkte angesammelt hat, gilt als besonders cool. Seit Carsten jetzt aber keinen Führerschein mehr hat, gehört er einfach nicht mehr richtig dazu. So hat er sich das nicht vorgestellt!
Das ist nur ein Beispiel. Die wirklichen Handlungsgründe können noch viel verdeckter sein. Sie haben viel Alkohol getrunken? Warum? - "Mir schmeckt's halt, und die Stimmung war so toll an dem Abend!" - Und warum sind Sie dann noch gefahren? - "Ich hab das Auto doch am nächsten Morgen gebraucht!"
Beachten Sie:
Der psychologische MPU-Gutachter wird sehr genau nachfragen und mit oberflächlichen Erklärungen nicht zufrieden sein!
7. Fristen und Grenzwerte beachten
Man ist es heute gewohnt, dass man fast schon auf Schritt und Tritt an irgendwas erinnert wird. Meistens steckt ein geschäftliches Interesse dahinter: Jemand möchte was verkaufen. Sie haben erst neulich eine freundliche Erinnerung bekommen, dass demächst Ihre HU ablaufen wird? Na klar, die Erinnerung kam von Ihrer Werkstatt, die vermeiden möchte, dass Sie zu einer anderen Werkstatt gehen.
Sich selber kümmern
Wenn Sie was angestellt haben weshalb die MPU auf Sie warten wird ist das aber kein Automatismus. Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig informieren was auf Sie zukommen wird. Wer das nicht tut kann völlig unnötig eine Menge wertvolle Zeit verlieren durch verpasste Fristen.
Nicht alles bei der MPU ist ganz fest reglementiert, aber es gibt eine Reihe Dinge, wo es keinen Spielraum gibt. Das trifft das z.B. auf Abstinenznachweise zu. Es ist sehr ärgerlich, wenn Sie sich während Ihrer Sperrzeit schon sorgfältig auf die MPU vorbereitet haben, aber leider erst nach vielen Monaten erfahren, dass die schön fleißig erhobenen Leberwerte heute bei der MPU keine nennenswerte Aussagekraft mehr haben. Stattdessen Sie Urin-Screenings oder Haaranalysen, und die müssen ganz bestimmten Vorgaben genügen, damit sie bei der MPU anerkannt werden. Wenn dann in Ihrem Fall Abstinenz nötig ist und sie die jetzt mangels fehlender Kriterien nicht nachweisen können, war alles für die Katz!
Das bürokratische Dickicht ist oft undurchsichtig. Achten Sie sehr darauf woher die Informationen stammen auf die ie sich verlassen wollen. Auch vom Hausarzt bekommt man oft Auskünfte, die längst nicht mehr aktuell sind.
Beratungsangebote der MPU-Stellen
Es ist oft gar nicht so einfach Seriositä und Brauchbarkeit richtig einzuschätzen. Viele MPU-Stellen bieten z.B. Informationstermine an. Leider leisten die aber meistens ganz und gar nicht das, was sich die MPU-Kandidaten davon erhoffen. Eine Individualberatung darf die MPU-Stelle nämlich gar nicht mehr durchführen, seit 2009 Begutachtung und Beratung strikt getrennt wurden. Man erhält deshalb nur noch sehr allgemein gehaltene Empfehlungen, die aber oft eher Werbe-Verkaufs-Abende sind: "Beim Infoabend wurde gesagt, dass ich 12 Monate Abstinenz brauche, und den Vertrag dafür konnte man auch gleich unterschreiben!"
Ein bemerkenswertes Erlebnis
Ich erinnere mich an eine Fortbildungsveranstaltung des TüV Süd für MPU-Berater wie mich. Es kam die Frage auf nach möglichst verbindlichen Kriterien dafür bis wann man guten Gewissens Kontrolliertes Trinken empfehlen kann. Die Referentin reagierte sehr ausweichend und wollte sich absolut nicht festlegen. Erst auf mehrere weitere Nachfragen war Sie bereit zu folgender Aussage;
"Also ich empfehle generell immer 12 Monate Abstinenznachweis, weil schaden kann's ja nicht!"
Dazu ist es interessant zu wissen, dass der TüV Süd für ein Urin-Screening damals ungefähr das 4-fache verlangte als das nächste akkreditierte Großlabor…
Ist das alles böse Absicht?
Ich glaube nicht, dass der weit verbreitete Informationsmangel pauschal als böse Absicht angesehen werden kann. Nehmen wir mal den Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle: Er hat mit Ihrem Fall meistens erst dann was zu schaffen, wenn Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Er sieht dann, dass nach der Vorgeschichte eine MPU nötig ist vor Wiedererteilung und teilt Ihnen das mit. Ob Sie irgendwelche Nachweise brauchen (Abstinenz) oder nicht, das weiß er oft gar nicht weil außerhalb seines Fachgebiets.
8. Das ärztliche Gutachten
Auch beim ärztlichen Gutachten stehen die beiden Faktoren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und die Frage nach der Fahreignung im Vordergrund.
Die medizinische Seite der Fahrtauglichkeit
Es kann viele Anlässe geben warum ein solches Gutachten verlangt wird, z.B.:
- körperliche Beeinträchtigungen durch eine Behinderung. einen Unfall oder eine Erkrankung
- Kompensationsmöglichkeiten evtl. vorhandener Einschränkungen
- gesundheitliche Einschränkungen durch Alkohol- oder Drogengebrauch
Der ärztliche Gutachter darf aber kein gewöhnlicher Hausarzt sein, der einem in den Hals schaut, ein bisschen mit dem Hämmerchen aufs Knie haut und am Ende ein Rezept rausschreibt, sondern er muss die Qualifikation eines Verkehrsmediziners haben. Er steht dem Klient in der Rolle eines medizinischen Gutachters gegenüber.
Ich habe in den 15 Jahren meiner MPU-Vorbereitung auch schon oft auf spezielle ärztlichen Gutachten vorbereitet, darunter auch schwerwiegende psychische Störungen wie Psychosen und Schizophrenie. Wenn gewährleistet ist, dass der Betreffende medikamentös stabil eingestellt ist und unter ärztlicher Kontrolle steht, ist Fahrtauglichkeit in vielen Fällen ohne weiteres gegeben. Mit einer passgenauen Vorbereitung brauchen auch solche Klienten das ärztliche Gutachten nicht zu fürchten.
Kein voraus eilender Gehorsam!
Wenn sich etwas ereignet hat, das die Fahrtüchtigkeit dauerhaft beeinträchtigt, ist es immer noch Ihnen selbst überlassen angemessen darauf zu reagieren (z.B. Gespräch mit dem Arzt, Gang zu einer spezialisierten Fahrschule o.ä.).
Es wäre keine gute Idee zur Führerscheinstelle zu gehen und zu fragen: "Ich fühle mich beeinträchtigt, wollen Sie mich mal untersuchen?"
Wie kommt es zum ärztlichen Gutachten?
Entweder ist etwas vorgefallen und aktenkundig geworden, wodurch Zweifel an der Fahrtauglichkeit begründet erscheinen, oder es ist einfach eine entsprechende Information von außen an die Führerscheinstelle gelangt. Egal worum genau es im Einzelfall geht, sollte man aber auf keinen Fall auf den Gedanken verfallen, dass es sich halt um eine ganz normale medizinische Untersuchung handeln wird
Bedenken Sie auch unbedingt, dass das Ergebnis des ä.G. selbstverständlich in Ihrer Führerscheinakte landet. Der kommende MPU-Gutachter wird das natürlich lesen. Deswegen ist es eminent wichtig, dass Sie hier strategisch handeln und es unbedingt vermeiden Dinge zu sagen, die nachher bei der MPU ein echtes Hindernis sein können!
Ein ärztliches Gutachten ist nicht einfach nur eine harmlose medizinische Untersuchung. Vor allem im Zusammenhang mit Führerschein-Angelegenheiten sollte man deshalb grundsätzlich niemals unvorbereitet antreten.
Nehmen Sie so frühzeitig wie möglich Kontakt mit mir auf, weil hier bereits wichtige Weichenstellungen für eine spätere MPU stattfinden! Gut angepackt kann das ärztliche Gutachten aber sogar die MPU überflüssig machen oder zumindest die MPU-Fragestellung günstig eingrenzen.