Die Einstufung der Medikamenten-MPU
Aus dieser Zuordnung ergibt sich welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine positive Prognose zu erhalten - also die MPU zu bestehen. Aus jeder Gruppe heraus ist eine positive MPU grundsätzlich möglich.
Wichtige Vorbemerkung
Die MPU beruht auf einem sehr detailliert festgelegten System zur Beurteilung des einzelnen Falles. Das kann zwar manchmal einen sehr schematischen Eindruck machen, in das man den eigenen Fall als "hinein gepresst" empfindet, hat aber doch den nicht unerheblichen Vorteil, dass Willkür bei der Beurteilung so gut wie ausgeschlossen ist.
Dem Gutachter werden verbindliche Richtlinien für seine Arbeit an die Hand gegeben, an die er sich halten muss. Weil man aber dabei nicht einer Maschine gegenüber sitzt (außer bei den Reaktionstests) sondern einem Mensch, kann der auch feine Nuancen erkennen und genauer nachfragen. Manche finden das unangenehm, ich meine aber, dass es unterm Strich eher positiv zu sehen ist.
Der MPU-Gutachter ist nicht Ihr Freund, dem Sie nur deshalb Ihr Herz ausschütten sollten, weil er Psychologe ist. Er ist aber zu Neutralität verpflichtet und hat nicht die Aufgabe Sie möglichst effektiv und trickreich reinzulegen.
Als Gutachter ist es sein Job einen Zustand genau unter die Lupe zu nehmen und zu bewerten: Ihre Verkehrstüchtigkeit mit besonderem Blick auf die Frage der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - nicht mehr und nicht weniger!
Bei einem Blick auf die 2022 neu eingeführte Fragestellungsgruppe der M-Hypothesen fällt auf, dass die anders strukturiert sind als die bereits besteheden Fragestellungsgruppen der A-, D- und V-Hypothesen. Während die alle so aufgebaut sind, dass die Schwere der Delikte und Problematiken von 1 bis 3 (bei A- und V-Hypothesen) bzw. von 1 bis 4 (bei D-Hypothesen) abnimmt, wurde diese Abstufung bei den M-Hypothesen fallen gelassen. Ich gehe weiter unten nochmals darauf ein.
Ich zitiere hier wörtlich den Text aus den Beurteilungskriterien:
Hypothese M1:
"Der Klient, der dauerhaft ein fahrsicherheitsrelevantes Arzneimittel einnimmt, ist nicht verkehrsrelevant beeinträchtigt. Er ist aufgeklärt und nimmt die Arzneimittel entsprechend der ärztlichen Verordnung ein (Compliance). Risikofaktoren, welche zu einer relevanten Verschlechterung der Leistungsfähigkeit führen können werden entsprechend der vereinbarten Theraieziele angemessen vermieden (Adhärenz). Der Klient ist zudem in der Lage, eventuell auftretende Leistungsdefizite zu erkennen, und ist bereit, adäquat darauf zu reagieren."
Gruppe M1 beschreibt hier die Voraussetzungen dafür, die ein Klient, der problematische Arzneimittel dauerhaft einnimmt, erfüllen muss um keine Gefahr im Straßenverkehr darzustellen. Wichtige Stichworte sind dabei die Begriffe Compliance und Adhärenz.
Compliance und Adhärenz
Compliance und Adhärenz: Was verbirgt sich dahinter und was ist der Unterschied? - Beide Begriffe setzen voraus, dass es sich um Medikamente handelt, die man auf ärztliche Verordnung bekommt und einnimmt. "Selbstmedikation" scheidet also aus.
Compliance besagt, dass man sich absolut exakt daran hält, wie man diese Medikamente einnehmen soll (also Menge und ggf. auch Uhrzeit). Natürlich kann es auch sein, dass man ein Medikament zur Einnahme nach Bedarf bekommt. Für die MPU mit M-Fragestellung ist das zwar kein Ausschlusskriterium, aber eher ungünstig, weil in diesem Fall wahrscheinlich danach gefragt werden wir, welches denn die genauen Kriterien für die Einnahme sind.
Adhärenz geht einen Schritt weiter. Es ist gewissermaßen eine Art "voraus eilender Gehorsam" bei der Medikamenteneinnahme. Vom Patient wird erwartet, dass er in der Lage sein soll allerlei Risikofaktoren zu kennen, die zu einer Verschlechterung führen können. Ein Beispiel kann etwa sein, dass er vorsichtshalber bei Einnahme dieses Medikaments onsequent auf Alkohol verzichtet. Wichtig ist es auf jeden Fall den Beipackzettel aufmerksam studiert zu haben.
Hypothese M2:
"Es liegt kein Fehlgebrauch psychoaktiver, fahrsicherheitsrelevanter Arzneimittel (mehr) vor. Der Klient hat die Ursachen des Fehlgebrauchs erkannt und aufgearbeitet, ist aufgeklärt und nimmt die Arzneimittel entsprechend der ärztlichen Verordnung ein (Compliance). Er ist zudem in der Lage, eventuell auftretende Sysnmptomverschlechterungen und/oder Leistungsdefizite zu erkennen, und es ist nicht zu erwarten, dass er psychoaktive Arzneimittel außerhalb der medizinisch indizierten Therapie einnimmt."
Die Gruppe M2 baut auf M1 auf und ist als eine Art Fortsetzung von M1 zu verstehen. Sie zielt vor allem (aber nicht nur) ab auf Klienten, bei denen M1 mindestens zeitweise nicht oder nur teilweise erfüllt war. Fehlgebrauch ist das wesentliche Stichwort von M2. Dabei wird nichts über die Ursache des Fehlgebrauchs gesagt. Er kann sowohl ganz bewusst wie auch eher fahrlässig durch Unwissenheit oder mangelnde Sorgfalt geschehen sein. Wichtig ist, dass dieser Fehlgebrauch jetzt nicht mehr vorliegt und die Anforderungen von M1 jetzt vollständig erfüllt sind.
Hypothese M3:
"Es lag eine Abhängigkeit von psychoaktiven, fahrsicherheitsrelevanten Arzneimitteln vor. Der Klient ist angemessen suchttherapeutisch behandelt, nimmt die psychoaktiv wirksamen Medikamente nicht mehr oder, falls medizinisch dringend indiziert, zuverlässig nur in der verordneten Menge und Frequenz ein. Wurden auch nicht verordnete BtM, Cannabis oder NpS eingenommen bzw. missbraucht, ist in der Regel Hypothese D1 anzuwenden."
Gruppe M3 zielt auf eine andere Personengrupope ab als M1 und M2. Der zentrale Begriff von M3 ist die Abhängigkeit. Vergleichbare Klienten findet man in A1 (Alkohol-Abhängigkeit) oder D1 (Drogen-Abhängigkeit) wieder. Die Nähe dieser Personengruppe zu D1 wird sichtbar durch die Erwähnung von BtM (Betäbungsmittel) und NpS (Neue psychoaktive Stoffe, die so genannten Designerdrogen) deutlich.
Wie bei A1 und D1 wird bei M3 eine angemessene suchttherapeutische Behandlung vorausgesetzt (also eine handfeste Therapie). Ich finde es etwas irritierend, dass bei den M-Gruppen eine andere Nummerierung gewählt wurde (hier M3, während bei A-, D- und V-Gruppen die schwierigste Gruppe ja immer mit 1 bezeichnet wurde). Keine Ahnung, was man sich bei dieser Abweichung gedacht haben mag…
In M3 finden jetzt übrigens auch Klienten einen Platz, die im Rahmen einer Substitution dauerhaft behandelt werden (z.B. mit Methadon bei Heroin-Abhängigkeit). Diese Personengruppe hatte bisher im Rahmen der MPU keinen richtigen Platz gehabt.