Negatives Gutachten: Die Empfehlungen am Ende

Was dieser Beitrag behandelt

  • Wie umgehen mit den Empfehlungen am Ende eines negativen Gutachtes?

Ganz entscheidend ist folgendes: Befindet sich das negative Gutachten in Ihrer Führerscheinakte (weil Sie es selbst dort abgegeben haben oder zugestimmt haben, dass es direkt von der MPU-Stelle zur Führerscheinstelle geschickt wird), dann sind die "Empfehlungen" dadurch so gut wie verpflichtend geworden. Wenn Sie das ignorieren, sinken Ihre Chancen auf ein positives Gutachten beim nächsten Anlauf ganz erheblich. Warum? Ganz einfach: Weil es eine ungeschriebene Regel der Berufsehre ist, dass ein Gutachter dem anderen nicht ans Bein pinkelt, indem er dessen Empfehlungen ignoriert.

Wenn Sie das negative Gutachten aber nicht abgeben und auch nicht die Dummheit begangen haben den Gutachter ausdrücklich von seiner Schweigepflicht zu entbinden, dann erfährt die Führerscheinstelle nicht mal einen einzigen Satz aus dem negativen Gutachten. Das selbe gilt für den nächsten MPU-Gutachter (jedenfalls wenn Sie nicht wieder zum gleichen MPU-Träger gehen!). In diesem Fall ist es gewissermaßen alos nicht existent zu betrachten. Das ist also ein sehr großer Unterschied!

Wie also umgehen mit den Empfehlungen?

Das, was dort zu lesen ist, bezieht sich auf den Zustand Ihrer Vorbereitung, mit dem Sie zur (versiebten…) MPU angetreten sind. Oft waren diese Vorbereitungen nahe null. Und entsprechend ungeschickt haben Sie Ihren Fall auch verkauft. Verschlimmert wurde so etwas oft dadurch, dass (trotz großem Indianerehrenwort) nicht die "Wahrheit" gesagt wurde, sondern stattdessen das, was der Kandidat als sozial erwünscht vermutet hat. Gerade diese Verhaltensweise geht aber als böser Schuss nach hinten los, weil die MPU mit völlig anderen Kriterien arbeitet und soziale Erwünschtheit keine Trumpfkarte ist.

Sie können also hoffentlich nachvollziehen, dass vor diesem Hintergrund die Empfehlungen am Ende des negativen Gutachtens meistens nicht sinnvoll 1:1 übernommen werden können, sondern eine kritische Neu-Interpretation vertragen.

Beispiel: Abstinenz

Sehr oft wird empfohlen, dass erst mal 12 Monate Abstinenznachweise gesammelt werden sollen vor dem nächsten MPU-Anlauf. Dass auch noch dabei steht, dass intensivere Aufarbeitung nötig ist o.ä., das wird gerne "überlesen". Das böse Erwachen kommt dann erst bei der nächsten MPU (und die möglichst noch bei der gleichen Stelle wieder): Jetzt habe ich ja Abstinenz nachgewiesen, und dann muss es dieses Mal auch positiv ausfallen!

Wer so auf den Leim geht, der hat wirklich nichts verstanden. Sein Problem ist nämlich, dass er zu schlecht oder gar nicht vorbereitet angetreten ist. Ob in seinem Fall Abstinenz überhaupt nötig wäre, das ist noch gar nicht geklärt. Und der Abstinenznachweis löst das wirkliche Problem meistens nicht - deshalb wieder negatives Ergebnis.

Zusammenfassung

Es folgt, dass das negative Gutachten zwar nicht für die Tonne ist, aber die fehlende Vorbereitung ganz gewiss nicht ersetzen kann. Wenn Sie bei der MPU durchgefallen sind, ist es jetzt wirklich höchste Zeit, eine vernünftige und taugliche Vorbereitung anzugehen. Ob von den Empfehlungen aus dem Gutachten etwas umgesetzt werden sollte und was davon genau, das wird dabei zügig geklärt. Es macht aber keinen Sinn diese Empfehlungen sklavisch abzuarbeiten und erst dann noch ein bisschen Vorbereitung drauf zu setzen!