Alles rund um Medikamenten-Fragestellungen
Die Medikamenten-Fragestellungen folgen einer anderen Struktur als die von Alkohol, Drogen und Verkehr. Diese Gruppe wurde erst 2023 eingerichtet. Sie umfasst jetzt auch das Thema Cannabis auf Rezept.
Medikamenten-Missbrauch oder Dauermedikation
Gefährdung steht im Vordergrund
Wie bei den anderen Fragengruppen steht auch hier das Thema Gefährdung im Vordergrund. Wir sollten uns aber zuerst mal genauer anschauen worum es dabei nach MPU-Ansicht geht:
- Wenn der "Grad der festgestellten Beeinträchtigungen der körperlich-geistigen (psychischen) Leistungsfähigkeit" problematisch hoch ist.
- Wenn von einem Kraftfahrer in einen absehbaren Zeitraum "die Gefahr des plötzlichen Versagens der Leistungsfähigkeit" zu erwarten ist.
- Wenn "wegen sicherheitswidrigen Einstellungen, mangelnder Einsicht oder Persönlichkeitsmängeln" kein sicherheitsgerechtes Verhalten zu erwarten ist.
Wichtig ist, dass die Notwendigkeit dauerhafter Medikamenteneinnahme nicht generell Zweifel an der Fähigkeit zur sicheren Verkehrsteilnehmer rechtfertigt, sondern die oben genannten drei Aspekte sind zu überprüfen.
Mögliche Gründe für eine fehlende Fahreignung im Zusammenhang mit Medikamenten können sein:
- Dauerbehandlung mit Medikamenten, die zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit oder zu einer Vergiftung gefährt hat
- die missbrächliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln
- die Abhängigkeit von psychoaktiv wirkenden Stoffen / Arzeneimitteln
Achtung:
Unter die fahrsicherheitsrelevanten Arzneimittel fällt damit jetzt auch Cannabis auf Rezept. Das bedeutet, dass wegen der psychoaktiven Wirkung auch eine ausreichende Begründung "konstruierbar" sein kann, um von den betreffenden Klienten eine MPU mit M-Fragestellung zu verlangen, wenn der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle das als gegeben ansieht! Das ist nicht der Regelfall, aber es kann unter Umständen ziemlich schwierig sein dem zu entkommen.
Anlass für eine MPU mit M-Fragestellung
Meistens sind Tatsachen oder Ereignisse aktenkundig geworden, die eine Leistungsbeeinträchtigung annehmen lassen. Das ist natürlich eine sehr schwammige Formulierung. Man ahnt hier schon, dass viel vom Ermessensspielraum und Arbeitseifer des Sachbearbeiters bei der Führerscheinstelle abhängen kann. Leider wird man sich dagegen aber nur sehr selten wehren können.
Bemerkenswert ist dabei aber, dass dem Führerscheininhaber eine doch recht hohe Eigenverantwortlichkeit zugetraut wird: Nicht jede Erkrankung, Behinderung oder Medikamenteneinnahme an sich wird als Problem angesehen, sondern erst dann, wenn es Hinweise gibt, dass der Klient entweder entscheidende Leistungseinschränkungen nicht erkennen kann oder diese zu ignorieren scheint.