Cannabis-Legalisierung und MPU: Nicht alles ist Gold
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Was ist neu?
Die Legalisierung von Cannabis hat natürlich auch für die MPU entscheidende Änderungen gebracht. Viel davon war längst überfällig, meine ich. Es lauern aber auch einige böse Fallen, die man unbedingt kennen sollte. darauf will ich hier genauer eingehen.

Cannabis gilt jetzt nicht mehr als Droge.
Neuer Grenzwert
Sehr lange Zeit galt ja 1,0 ng/ml als Grenzwert für aktives THC. Dieser extrem niedere Wert ist jetzt auf 3,5 ng/ml angehoben worden. Wer also bei einer Kontrolle unter diesem Wert liegt gilt als nicht unter Drogeneinfluss befindlich. Das ist zwar immer noch recht niedrig, aber immerhin schon realistischer.
Beachten Sie:
Auch wenn Cannabiskonsum insgesamt nicht mehr als illegal gilt, muss eine ausreichend lange Zeitspanne zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr liegen. Diese Zeitspanne kann erschreckend lang sein! Sie hängt von Ihrem Konsummuster ab:
Abbaurate von Alkohol und von Cannabis unterscheiden sich stark
Als Folge der Cannabis-Legalisierung wurden die Beurteilungs-Kriterien für Cannabis im Straßenverkehr überarbeitet und weitgehend an die von Alkohol angepasst. So weit ist das begrüßenswert, finde ich. Es entsteht dabei aber ein unschönes Problem, das fast gar nicht berücksichtigt wird:
Problem:
Alkohol wird nach Trink-Ende ziemlich konstant und berechenbar abgebaut. Das gilt auch bei sehr hohen Promillewerten von mehr als 3 ‰. Es gibt zwar inter-individuelle Unterschiede, aber sogar völlig Alkohol-Ungewohnte schaffen mindestens 0,1 ‰ Abbau pro Stunde.
Bei Cannabis ist das grundlegend anders. Wer regelmäßig kifft baut einen THC-Wert auf, der auch Tage bis sogar Wochen nach dem letzten Konsum erstaunlich lange bestehen bleiben kann.
Daraus kann man aber nicht schließen, dass tatsächlich so lange auch berauschter Zustand besteht. Jeder, der schon mal gekifft hat, weiß, dass das Rausch-Erleben eher nur kurz besteht und keinesfalls mehrere Tage lang. Argumentiert wird damit, dass es ja vorkommen kann, dass der Konsument einen Flash-Back erleidet, was erstens eher selten passiert und schon gar nicht mehrere Tage später.
Man kann also aus gutem Grund in Frage stellen, ob der Aktiv-THC-Wert überhaupt ein geeigneter Maßstab dafür ist, ob Fahrtüchtigkeit vorliegt oder nicht. Leider hilft das aber nicht weiter: Es wurde nun halt mal so festgelegt, dass die 3,5 ng/ml Grenze als Kriterium für rauschbedingte Fahr-Untüchtigkeit genommen werden soll - basta!
Wie lange müssen Sie warten?
Jeder hat schon mal den Begriff Restalkohol gehört, und es ist bekannt, dass man nach einem spät abendlichen Saufgelage am anderen Morgen noch deutlich mehr als die erlaubten 0,5 ‰ Blutalkohol hat. Wie lange muss man aber nach dem Kiffen warten, um unter die erlaubten 3,5 ng/ml zu kommen?
Hier Richtwerte, wie sie auf einer Fortbildung von PIMA genannt wurden:
Isolierter Konsum einer moderaten Menge:
- 12 Stunden
Isolierter Konsum höherer Menge:
- 24 Stunden
Regelmäßiger Konsum:
- 3 bis 4 Tage
Mehrfach täglicher Konsum:
- mehrere Wochen!!!
Die hier genannten Werte schließen einen Sicherheitsabstand ein. Das bedeutet, dass der 3,5-Wert auch bereits etwas früher unterschritten sein kann. Anders als bei Alkohol gibt es bei Cannabis aber leider viel größere Schwankungen,
Daraus ergibt sich aber eine kuriose Situation:
Das kann ins Auge gehen:
Wer z.B. Mitglied einer Anbauvereinigung ist und die gesetzlich erlaubten Mengen tatsächlich selbst konsumiert (weiter verkaufen oder verschenken darf man offiziell ja nichts!), der darf faktisch nie Auto fahren, weil er nach dieser Tabelle nie unter 3,5 ng/ml kommen wird!
Mir ist zwar bisher nichts Einschlägiges bekannt, aber es liegt dann ja auf der Hand, dass man gewissermaßen mit Dauerkontrollen rechnen muss, wenn man als Mitglied einer Anbauvereinigung bekannt geworden ist!
Ersttäter Cannabis
Wer zum ersten Mal im Straßenverkehr mit eine Aktivwert über 3,5 erwischt wird kommt wie bei Alkohol über 0,5 ‰ mit vier Wochen Fahrverbot und 500 &eur; plus Verwaltungsgebühr davon.

sein erster Joint…?
Anders als bei Alkohol ist hier aber derzeit eine Tendenz zu beachten, dass oft gar nicht nach Details gefragt wird wie genauer Höhe der gemessenen Werte. Ob das aber so bleibt oder eher nur eine Art "Anfangs-Unsicherheit" bei den neuen Regelungen ist, das wird sich erst noch zeigen müssen.
Eine MPU wartet jetzt erst nach der zweiten einschlägigen Auffälligkeit. - Ich werde demnächst einen eigenen Beitrag dazu schreiben, weil das hier sonst zu unübersichtlich würde.
Hier so, dort ganz anders…
Zur Zeit sind teilweise erhebliche Unterschiede von Landkreis zu Landkreis zu beobachten, was u.a. damit zusammen hängen dürfte, weil sich noch keine festen Erfahrungen etablieren konnten. Das mag auch damit zu tun haben, dass die momentan gültige Fassung der Beurteilungskriterien noch aus der Zeit vor der Cannabis-Legalisierung stammt und dadurch keine verbindlichen Vorgaben herrschen.