Cannabis-Legalisierung und MPU
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Neuer Grenzwert
Der zulässige Grenzwert für Aktiv-THC wurde angehoben. - Wartezeit
Informieren Sie sich unbedingt gründlich ab wann Sie nach dem Konsum wieder fahren drfen! - Neue Regelung für Ersttäter
Eine erste Fahrt unter Cannabiseinfluss wird jetzt ähnlich behandelt wie Trunkenheitsfahrt zwischen 0,5 ‰ und 1,09 ‰. - Regional erhebliche Unterschiede
Die zuständigen Führerscheinstellen konnten sich bisher noch auf keine einheitlichen Konsequenzen einigen.
KURZFASSUNG
Cannabis gilt jetzt ganz offiziell nicht mehr als Droge. Viele Einzelfragen wurden an die entsprechenden Regelungen bei Alkohol am Steuer angenähert. Vorsicht ist aber geboten was die nötige Wartezeit zwischen kiffen und fahren angeht.Was ist neu?
Die Legalisierung von Cannabis hat natürlich auch für die MPU entscheidende Änderungen gebracht. Viel davon war längst überfällig, meine ich. Es lauern aber auch einige böse Fallen, die man unbedingt kennen sollte. darauf will ich hier genauer eingehen.

Cannabis gilt jetzt nicht mehr als Droge.
Neuer Grenzwert
Sehr lange Zeit galt ja 1,0 ng/ml als Grenzwert für aktives THC. Dieser extrem niedere Wert ist jetzt auf 3,5 ng/ml angehoben worden. Wer also bei einer Kontrolle unter diesem Wert liegt gilt als nicht unter Drogeneinfluss befindlich. Das ist zwar immer noch recht niedrig, aber immerhin schon realistischer.
Achtung:
Auch wenn Cannabiskonsum insgesamt nicht mehr als illegal gilt, muss eine ausreichend lange Zeitspanne zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr liegen. Diese Zeitspanne kann erschreckend lang sein! Sie hängt von Ihrem Konsummuster ab.
Konsum | Empfohlene Wartezeit |
Isolierter Konsum einer moderaten Menge | 12 Std. |
Isolierter Konsum höhere Menge | 24 Std. |
Regelmäßiger Konsum | 3-4 Tage |
Mehrfach täglicher Konsum | mehrere Wochen |
Die hier genannten Werte schließen einen Sicherheitsabstand ein. Das bedeutet, dass der 3,5-Wert auch bereits etwas früher unterschritten sein kann. Anders als bei Alkohol gibt es bei Cannabis aber leider viel größere Schwankungen,
Daraus ergibt sich aber eine kuriose Situation:
Wer also Mitglied einer Anbauvereinigung ist und die gesetzlich erlaubten Mengen tatsächlich selbst konsumiert darf faktisch nie Auto fahren, weil er nach dieser Tabelle nie unter 3,5 ng/ml kommen wird!
Mir ist zwar bisher nichts Einschlägiges bekannt, aber es liegt dann ja auf der Hand, dass man gewissermaßen mit Dauerkontrollen rechnen muss, wenn man als Mitglied einer Anbauvereinigung bekannt geworden ist!
Ersttäter Cannabis
Wer zum ersten Mal im Straßenverkehr mit eine Aktivwert über 3,5 erwischt wird kommt wie bei Alkohol über 0,5 ‰ mit vier Wochen Fahrverbot und 500 &eur; plus Verwaltungsgebühr davon.

sein erster Joint…?
Anders als bei Alkohol ist hier aber derzeit eine Tendenz zu beachten, dass oft gar nicht nach Details gefragt wird wie genauer Höhe der gemessenen Werte. Ob das aber so bleibt oder eher nur eine Art "Anfangs-Unsicherheit" bei den neuen Regelungen ist, das wird sich erst noch zeigen müssen.
Eine MPU wartet jetzt erst nach der zweiten einschlägigen Auffälligkeit. - Ich werde demnächst einen eigenen Beitrag dazu schreiben, weil das hier sonst zu unübersichtlich würde.
Hier so, dort ganz anders…
Zur Zeit sind teilweise erhebliche Unterschiede von Landkreis zu Landkreis zu beobachten, was u.a. damit zusammen hängen dürfte, weil sich noch keine festen Erfahrungen etablieren konnten. Das mag auch damit zu tun haben, dass die momentan gültige Fassung der Beurteilungskriterien noch aus der Zeit vor der Cannabis-Legalisierung stammt und dadurch keine verbindlichen Vorgaben herrschen.
Zusammenfassung
Die gute Nachricht: Durch die Legalisierung von Cannabis hat auch bei der MPU eine realistischere Sichtweise Einzug gehalten, wobei derzeit (Juli 2025) noch viel im Fluss ist.
Die schlechte Nachricht: Wer täglich kifft, hat ein ernsthaftes Problem, wenn er konsequent nur dann ans Steuer sitzt, wenn wirklich sicher gestellt ist, dass der THC-Aktivwert unter dem Wert von 3,5 ng/ml liegt.