Alles rund um Drogen-Fragestellungen
Es gibt mehrere "Schubladen" (hier als die Gruppen bezeichnet). Wo Sie landen ist deshalb sehr wichtig, weil sich daraus ergibt, welche Auflagen Sie erfüllen müssen, um eine positive Prognose zu bekommen. Es sollte Ihr Ziel sein, möglichst in D3 zu landen (das ist die "einfachste" Gruppe).
Das finden Sie hier:
Ich möchte hier sehr genau darstellen wie der Gutachter für die Entwicklung seiner Beurteilung arbeiten muss und an welchen Kriterien er sich dabei zu orientieren hat. Dieses Wissen ist sehr wichtig, weil es Ihnen hilft nicht ahnungslos über einen Stein nach dem anderen zu stolpern und am Schluss ein schlechtes Gesamtbild abzugeben.
1. Die Gruppen D1 bis D3
Für Drogen-MPU ist grundsätzlich immer ein Abstinenznachweis nötig (außer bei D4, das bisher sehr kritisch angesehen wurde, aber jetzt wegen der bevorstehenden Teil-Legalisierung wirklich interessant wird). Der Abstinenznachweis kann durch Urinscreenings erfolgen oder durch Haaranalysen. Pro cm Haarlänge wird rückwirkend 1 Monat Nachweisdauer angenommen. Obwohl die entscheidenden Substanzen in den Haaren wesentlich länger erhalten bleiben, wird seit der vorletzten Aktualisierung der Beurteilungskriterien nur noch maximal 6 Monate pro Haaranalyse anerkannt, und die Haarprobe muss von einem Verkehrsmediziner abgenommen werden (also nicht mehr einfach vom Hausarzt). Einen vernünftigen Grund für diese beiden Vorgaben gibt es nicht.
Gruppe D1
"Es liegt eine Drogenabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältgung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt."
D1 gilt nur für die klassische Drogenabhängigkeit (also Sucht). In diese Gruppe fallen nur sehr wenige der Drogen-MPU-Kandidaten. Es müssen ganz klare Voraussetzungen vorliegen, um dieser Gruppe zugeordnet werden zu können, z.B. Heroinkonsum. Es reicht also nicht eine diffuse Vermutung oder ein bloßer Eindruck des Gutachters. Grundsätzlich ist es aber möglich, auch aus dieser zugegebenermaßen schwierigen Hypopthese heraus ein positives Gutachten zu erhalten. Die Anforderungen, die dabei erfüllt sein müssen, sind genau definiert. Mit der suchttherapeutisch unterstützten Problembewältigung ist eine vollwertige Entziehungskur ausreichender Länge gemeint. Erst im Anschluss daran beginnt der mindestens 12-monatige Abstinenznachweis zu laufen. Nur unter ganz bestimmten besonderen Voraussetzungen kann der Abstinenznachweis auch schon während der Entziehungskur beginnen.
Die Diagnose Abhängigkeit ist sehr schwerwiegend, was die Fahrerlaubnis angeht, denn Entzug der Fahrerlaubnis geschieht auch dann, wenn der Betroffene gar nicht im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Es wird nämlich vermutet, dass durch den bei Abhängigen zu erwartenden totalen Kontrollverlust bereits eine große Gefahr besteht, er könnte in Zukunft auch dann stark unter Drogeneinfluss fahren, wenn er sich fest vorgenommen hatte das nicht zu tun. Im Interesse der Allgemeinheit ist deshalb Führerscheinentzug nötig.
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Zuordnung zu D1 nicht willkürlich geschieht. Es gibt zwei Wege, wie man dort landen kann:
- Entweder es liegt bereits eine entsprechende externe Diagnose vor oder
- eine Abhängigkeit ist aufgrund der aktuellen Befundlage zu diagnostizieren.
In beiden Fällen liegen die aktuell gültigen Diagnoseschlüssel ICD-10 und DSM-IV zugrunde. - Man mag dem skeptisch gegenüber stehen, aber wenn man sich die Mühe macht das genauer anzuschauen, merkt man doch, dass hier zumindest ziemlich gründlich gearbeitet wird. Es ist sicher nicht zu 100% ausgeschlossen, dass sich jemand die Diagnose Abhängigkeit "auf unglückliche Weise einfängt", aber besonders hoch ist diese Gefahr eines Irrtums nicht. Am ehesten ist der Betroffene dabei selbst unvorsichtig aktiv geworden (z.B. wenn er sich freiwillig in eine handfeste suchttherapeutische Maßnahme begibt, um etwas ganz Anderem, das für ihn noch unangenehmer wäre, zu entgehen). Das kann dann zu einer solchen Diagnose führen, weil die eben ziemlich automatisch am Ende der absolvierten Maßnahme steht (z.B. weil sonst die Krankenkasse nicht zahlen würde!). Man sollte verstanden haben, dass auch die Zuordnung in D1 keineswegs eine positive MPU ausschließt. Es ist aber wichtig, dass man genau darauf achtet, was in diesem Fall als Voraussetzungen nötig ist. Ohne entsprechende Abstinenznachweise (siehe weiter unten) braucht man gar nicht anzutreten. Und vorherige Teilnahme an einer suchttherapeutischen Maßnahme wird auch mindestens gerne gesehen.
Gruppe D2
"Es liegt eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, die sich im missbräuchlichen Konsum von Suchtstoffen, in einem polyvalenten Konsummuster oder auch im Konsum hoch suchtpotenter Drogen gezeigt hat. Diese wurde problemangemessen aufgearbeitet und eine Drogenabstinenz wird ausreichend lange und stabil eingehalten."
Bei D2 kommen also der zeitlichen Dauer und der Intensität des Drogenmissbrauchs große Bedeutung zu. So werden die meisten psychologischen Gutachter dazu tendieren eine fortgeschrittene Drogenproblematik schon dann zu sehen, wenn nachweislich Rückfälle nach abstinenten Phasen vorgekommen sind. Bei Cannabiskonsum spielt die Höhe der gemessenen Werte eine wesentliche Rolle: Vor allem der Wert THC-COOH gibt Auskunft über den Konsum der letzten Zeit. Als "Schallmauer" wird meistens der Wert 75 ng gesehen. Unterhalb davon kann der Konsum noch als gelgentlich verkauft werden, während er darüber aber als regelmäßig eingestuft wird. Es gibt dabei eine kleine Feinheit: Da der THC-COOH-Wert auch davon beeinflusst wird, ob zum Zeitpunkt der Messung ein aktiver THC-Wert vorliegt (also vor noch nicht besonders langer Zeit konsumiert wurde - 1 ng gilt meist als Grenzwert), verschiebt sich die Grenze (gelegentlich oder regelmäßig) bei Vorliegen eines nennenswerten THC-Wertes von 75 auf 150.
Es gibt zwar keine verbindliche Vorgabe dafür, aber man kann doch eine deutliche Tendenz dazu feststellen bei regelmäßigem Konsum die Einstufung auch bei nur THC-Konsum in die Gruppe D2 vorzunehmen. Kommt dann evtl. noch nennenswerter Alkoholkonsum gleichzeitig vor, bedeutet das auf jeden Fall immer 12 Monate Abstinenznachweis, und zwar meistens für Drogen und Alkohol!

Seit April 2024 wurde für Cannabiskonsum durch die Legalisierung viel entschärft. Vorsicht ist aber geboten, wenn man nach dem Konsum nicht lange genug wartet.
Gruppe D3 lautet jetzt:
"Es liegt eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vor."" Ein ausreichend nachvollziehbarer Einsichtsprozess hat zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt.
Durch die Legalisierung von Cannabis entfällt die Forderung nach dauerhaftem Drogenverzicht.
Man hört oft, dass die Einstufung in D3 nur möglich ist, wenn lediglich Cannabis konsumiert wurde. Das ist in dieser strengen Form aber nicht zutreffend. Das Kriterium D 3.1 formuliert das etwas näher: "Der Klient konsumierte häufiger oder gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis und/oder nur gelegentlich eine Droge mit einer höheren Suchtpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis." Konkret ist das so zu verstehen, dass auch Stoffe wie XTC, Amphetamine oder Kokain nicht automatisch zum Ausschluss von D3 führen müssen, wenn sie nicht die konsumierte Hauptdroge waren. Heikel wird die Angelegenheit aber dann, wenn gleichzeitig auch Alkohol mit im Spiel war. Diese Bewertung geht darauf zurück, dass eine ziemlich unglückliche sprachliche Formulierung die Kombination aus Alkohol und anderen Drogen als besonders gefährlich beschreibt und das leider auch in nicht mehr anfechtbaren Gerichtsurteilen bestätigt wurde. Wenn irgendwie halbwegs realistisch vertretbar sollte man also unbedingt drauf achten, dass man nicht leichtfertig angibt z.B. gleichzeitig Cannabis geraucht und Alkohol getrunken zu haben.
2. Stichwort: Konsummotive
Für den MPU-Gutachter ist es von entscheidender Wichtigkeit zu verstehen, warum Sie überhaupt zu Drogen gegriffen haben, denn ohne dieses Wissen ist eine wesentliche Voraussetzung nicht mehr gegeben, dass er überhaupt eine Prognose abgeben kann. Sie müssen ihm an dieser Stelle also etwas Handfestes liefern.
Soziale Faktoren
Bei Drogenkonsum wird eher als bei Alkoholkonsum der Einfluss des sozialen Umfeldes als Erklärung bei der MPU akzeptiert. Enger Kontakt zu einer gewissen Szene machen einfach den Drogenkonsum wesentlich wahrscheinlicher, auch ohne dass sonst ein besonderer Grund dafür nötig ist. Dieses Konsummotiv hat allerdings seine Grenzen und seine Schattenseiten: Zunächst einmal ist das Lebensalter dabei nicht unwesentlich. Während es nichts Ungewöhnliches ist, dass man sich mit 16, 18 oder 20 Jahren eben entsprechend leicht und ohne große überlegungen auf alles Mögliche einlässt und sicher auch der Reiz des Ausprobierens nicht unwichtig ist, wird der MPU-Gutachter aber ganz bestimmt von einem 35 oder 40 Jahre alten Klient hier ein erheblich anderes Verhalten voraussetzen. Wer sich nämlich in diesem Alter noch immer so leicht auf so etwas einlässt, der blickt entweder auf eine schon lange entsprechende Lerngeschichte zurück, oder er ist für Einflüsse von außen sehr empfänglich - also leicht zu beeinflussen und wenig stabil.
Entlastungskonsum
Es gibt Konsummotive, mit denen man deutlich günstigere Ausgangsbedingungen hat. Diese Motive haben die Bezeichnung Entlastungskonsum als Oberbegriff. Ich will erklären, was es damit auf sich hat.
Jeder weiß, dass es im Leben Ereignisse gibt, die eine erhebliche Belastung bedeuten. Worin im einzelnen diese Belastung besteht, das kann sehr unterschiedlicher Art sein: Es kann sich z.B. um Schicksalsschläge handeln, die man nicht selbst verursacht hat (oft mit dem Effekt, dass man sich ausgeliefert und hilflos fühlt), oder es können hartnäckige Beziehungsprobleme bis hin zur Trennung sein, aber auch für Außenstehende ganz alltägliche Dinge, hinter denen sich z.B. eine schwierige Situation am Arbeitsplatz (evtl. bis hin zum Mobbing) verbirgt. Worin genau die Belastung liegt, das ist nicht weiter festgelegt und von Fall zu Fall sehr verschieden. Allen diesen Belastungssituationen gemeinsam ist, dass es nicht nur kurzfristige Auswirkungen sind, sondern sich über Monate bis viele Jahre hinziehen können. Sie kosten Kraft und schränken die Lebensqualität merklich ein. Der Betroffene wird also den immer dringenderen Wunsch haben diese Konstellation zu verändern. Leider ist das aber nicht immer so einfach, wie man es gern hätte, und es ist ohne weiteres möglich, dass man keinen Weg hinaus sieht oder sich einfach aus verschiedenen Gründen nicht lösen kann.
Hier kann die Droge ins Spiel kommen (auch das auf unterschiedliche Weise). Sie kann nämlich eine Art Ventilfunktion übernehmen und den subjektiv erlebten Druck reduzieren oder zeitweise ein Stück weit in den Hintergrund schieben. Genau das ist mit dem Oberbegriff Entlastungskonsum gemeint. Wichtig ist, dass Sie verstehen, dass durch diese Koppelung, die zum Drogenmissbrauch führt, ein ganz wesentlicher "Hebel" vorhanden ist, an dem für die MPU wichtige Veränderungen ansetzen können: Wenn es gelingt, den "Kern" der Belastung anzugehen und einen anderen, besseren Umgang damit zu finden, verliert die Droge ihre entlastende Funktion.
3. Abstinenznachweise
Die Frage nach den Abstinenznachweisen ist ein wichtiger Punkt, der sehr kleinlich gesehen wird. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Urinscreenings
- Haaranalysen
Urinscreenings
Dafür muss ein schriftlicher Vertrag mit einer dafür zugelassenen Stelle (das sind vor allem die MPU-Stellen selbst) geschlossen werden. Bei einem 6-Monats-Vertrag wird man insgesamt 4 Mal kurzfristig einbestellt, beim 12-Monats-Vertrag 6 Mal. Kurzfristig bedeutet, dass man spätestens 24 Stunden nach Aufforderung erscheinen muss, sonst verfallen die Abstinenznachweise. Das bedeutet, dass Urinscreenings für alle diejenigen problematisch sind, die z.B. beruflich öfters auswärts unterwegs sind und so kurze Termine nicht einhalten können.
Urinscreenings haben natürlich den Nachteil, dass man wrklich zuverlässig erreichbar sein muss, weil beim Platzenlassen einer Einbestellung der gesamte Abstinenznachweis verloren geht, also auch die bereits erfolgreichen Kontrollen.
Haaranalysen
Als Alternative zu den Urinscreenings kommen Haaranalysen in Frage. Weil pro Monat ein durchschnittliches Haarwachstum von 1 cm angenommen wird, müssen die Haare ausreichend lang sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass die Haare nicht gefärbt wurden.
Für 6 Monate Abstinenznachweis braucht man 1 Haaranalyse von mindestens 6 cm langen Haarenn, für 12 Monate entsprechend 2 Haaranalysen mit 6 Monaten Zeitabstand. Haaranalysen haben den Vorteil, dass man damit 6 Monate rückwirkend nachweisen kann, wenn in dieser Zeit bereits wirklich kein Konsum mehr stattgefunden hat. Allerdings dauert es etwas, bis die "sauberen" Haare aus der Kopfhaut gewachsen sind. Von mindestens 4-6 Wochen ist erfahrungsgemäß auszugehen.
Vorsicht ist auch geboten, wenn man noch in Kreisen verkehrt, in denen weiter gekifft wird. Die Nachweismethoden sind inzwischen wirklich sehr, sehr fein. Es kann im ungünstigen Fall schon reichen, wenn man mit den Haaren rein äußerlich problematischen Kontakt hatte (z.B. durch reiben an der Lehne des Sofas in einem erheblich "verseuchten" Raum).
4. Cannabis auf Rezept
Seit der Cannabis-Legalisierung am 1.4.2024 hat die Zahl der Cannabis-Rezepte stark zugenommen. Diese Rezepte sind derzeit noch ziemlich leicht zu bekommen sind (teilweise sogar online) und bringen verlockende Vorteile:
- Geldersparnis
- Legalisierung der Beschaffung
- Die 3,5er-Grenze entfällt
Es liegt also auf der Hand, dass sich auch solche Cannabis-Konsumenten um ein solches Rezept bemühen werden, bei denen nicht wirklich eine echte medizinische Indikation vorliegt.
Verursacht wurde diese Lücke meiner Ansicht nach durch die vielen Unstimmigkeiten und Schwächen der (Pseudo-)Legalisierung wie z.B. die Tatsache, dass Konsum und Besitz (einer begrenzten Menge) von Cannabis jetzt legal sind, aber faktisch der Bezug außer durch Eigenanbau (wozu man die räumlichen Voraussetzungen braucht), Mitgliedschaft in einer legalen Anbau-Vereinigung (die es kaum gibt…) oder eben per Rezept weiter nur auf dem Schwarzmarkt möglich ist - eine groteske Situation, finde ich! Ich meine, man braucht sich dann nicht zu wundern, wenn die Zahl der Cannabis-Rezepte nach oben schießt…
5. Legalisierung - was ist neu?
Die Legalisierung von Cannabis hat natürlich auch für die MPU entscheidende Änderungen gebracht. Viel davon war längst überfällig, meine ich. Es lauern aber auch einige böse Fallen, die man unbedingt kennen sollte. darauf will ich hier genauer eingehen.

Cannabis gilt jetzt nicht mehr als Droge.
Neuer Grenzwert
Sehr lange Zeit galt ja 1,0 ng/ml als Grenzwert für aktives THC. Dieser extrem niedere Wert ist jetzt auf 3,5 ng/ml angehoben worden. Wer also bei einer Kontrolle unter diesem Wert liegt gilt als nicht unter Drogeneinfluss befindlich. Das ist zwar immer noch recht niedrig, aber immerhin schon realistischer.
Beachten Sie:
Auch wenn Cannabiskonsum insgesamt nicht mehr als illegal gilt, muss eine ausreichend lange Zeitspanne zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr liegen. Diese Zeitspanne kann erschreckend lang sein! Sie hängt von Ihrem Konsummuster ab:
6. Vorsicht bei der Cannabis-Abbaurate!
Als Folge der Cannabis-Legalisierung wurden die Beurteilungs-Kriterien für Cannabis im Straßenverkehr überarbeitet und weitgehend an die von Alkohol angepasst. So weit ist das begrüßenswert, finde ich. Es entsteht dabei aber ein unschönes Problem, das fast gar nicht berücksichtigt wird:
Problem:
Alkohol wird nach Trink-Ende ziemlich konstant und berechenbar abgebaut. Sogar völlig Alkohol-Ungewohnte schaffen mindestens 0,1 ‰ Abbau pro Stunde.
Bei Cannabis ist das grundlegend anders. Wer regelmäßig kifft baut einen THC-Wert auf, der auch Tage bis sogar Wochen nach dem letzten Konsum erstaunlich lange bestehen bleiben kann.
Daraus kann man aber nicht schließen, dass tatsächlich so lange auch berauschter Zustand besteht. Jeder, der schon mal gekifft hat, weiß, dass das Rausch-Erleben eher nur kurz besteht und keinesfalls mehrere Tage lang. Argumentiert wird damit, dass es ja vorkommen kann, dass der Konsument einen Flash-Back erleidet, was erstens eher selten passiert und schon gar nicht mehrere Tage später.
Wie lange müssen Sie warten?
Jeder hat schon mal den Begriff Restalkohol gehört, und es ist bekannt, dass man nach einem spät abendlichen Saufgelage am anderen Morgen noch deutlich mehr als die erlaubten 0,5 ‰ Blutalkohol hat. Wie lange muss man aber nach dem Kiffen warten, um unter die erlaubten 3,5 ng/ml zu kommen?
Hier Richtwerte, wie sie auf einer Fortbildung von PIMA genannt wurden:
Isolierter Konsum einer moderaten Menge:
- 12 Stunden
Isolierter Konsum höherer Menge:
- 24 Stunden
Regelmäßiger Konsum:
- 3 bis 4 Tage
Mehrfach täglicher Konsum:
- mehrere Wochen!!!
Die hier genannten Werte schließen einen Sicherheitsabstand ein. Das bedeutet, dass der 3,5-Wert auch bereits etwas früher unterschritten sein kann. Anders als bei Alkohol gibt es bei Cannabis aber leider viel größere Schwankungen.
Daraus ergibt sich aber eine kuriose Situation:
Das kann ins Auge gehen:
Wer z.B. Mitglied einer Anbauvereinigung ist und die gesetzlich erlaubten Mengen tatsächlich selbst konsumiert (weiter verkaufen oder verschenken darf man offiziell ja nichts!), der darf faktisch nie Auto fahren, weil er nach dieser Tabelle nie unter 3,5 ng/ml kommen wird!
7. Wichtig für Ersttäter Cannabis
Wer zum ersten Mal im Straßenverkehr mit eine Aktivwert über 3,5 erwischt wird kommt wie bei Alkohol über 0,5 ‰ mit vier Wochen Fahrverbot und 500 &eur; plus Verwaltungsgebühr davon.
Anders als bei Alkohol ist hier aber derzeit eine Tendenz zu beachten, dass oft gar nicht nach Details gefragt wird wie genauer Höhe der gemessenen Werte. Ob das aber so bleibt oder eher nur eine Art "Anfangs-Unsicherheit" bei den neuen Regelungen ist, das wird sich erst noch zeigen müssen.
Eine MPU wartet jetzt erst nach der zweiten einschlägigen Auffälligkeit.