Kontrolliertes Trinken für die MPU:
Den Führerschein zurück holen
Darum geht es hier:
Mit kontrolliertem Trinken bei der Alkohol-MPU anzutreten ist die verlockendste und kostengünstigste Möglichkeit. Informieren Sie sich hier frühzeitig, ob das für Ihren Fall in Frage kommt und wie Sie sich optimal vorbereiten, um nicht an einem der Fallstricke zu scheitern.- Was genau bedeutet kontrolliertes Trinken für die MPU?
Es gibt Vorgaben, die Sie beachten müssen. - Welche Voraussetzungen sind dafür nötig?
Erst- oder Wiederholungstäter, Höhe des Promillewertes, Lebensalter spielen eine Rolle. - Was hat es mit der Haaranalyse auf sich?
Offiziell freiwillig kann sie aber doch verlangt werden. - Kommt es für Sie überhaupt in Betracht?
Was Sie dazu bedenken sollten.
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1. Kontrolliertes Trinken: Mit klaren Vorgaben zum Erfolg
Der Begriff kontrolliertes Trinken scheint ja selbsterklärend zu sein: Es ist halt der Gegenteil von unkontrolliertem Trinken - keine gewaltigen Besäufnisse eben. Hier lauert aber eine Falle:
Vorsicht:
Den Begriff kontrolliertes Trinken gibt es auch im Zusammenhang mit Angeboten, die mit dem Straßenverkehr und dem Führerschein nichts zu tun haben. Schauen Sie sich deshalb genau an, was bei der MPU darunter verstanden wird.
Für die MPU ist ziemlich genau festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Ihr Trinkverhalten als kontrolliertes Trinken anerkannt wird:
- Maximalmenge Alkohol pro Trinkereignis
- maximale Anzahl von Trinktagen pro Woche
2. Warum ist kontrolliertes Trinken bei der MPU so wichtig?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung prüft, ob Sie verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen können. Mindestens einmal hat das ja schon nicht funktioniert, weshalb Sie ja jetzt bei der MPU sind. Sie bekommen aber nochmals eine Chance: Durch gezielte Vorbereitung und das erfolgreiche Erlernen von kontrolliertem Trinken können Sie nachweisen, dass Sie Ihr Verhalten jetzt im Griff haben. Das erhöht Ihre Chancen auf eine positive Begutachtung ganz erheblich.
Welche Absicht steht dahinter?
Sie sind in der Vergangenheit durch ein problematisches Verhalten im Straßenverkehr aufgefallen. Es wird Ihnen aber noch zugetraut, dass Sie das wieder in den Griff bekommen können, wenn Sie sich an ganz bestimmte vorgegebene Regeln halten.
Die erlaubten Trinkmengen orientieren sich weitgehend an der 0,5 ‰ Grenze. Wer niemals mehr Alkohol trinkt als zum Überschreiten dieser Grenze nötig wäre, für den stellt sich die Frage nach dem Trennvermögen gar nicht.
Man könnte jetzt provokativ fragen: "Was soll denn daran neu sein?" Die Zielgruppe ist neu. Es handelt sich ja um Verkehrsteilnehmer, bei denen die ausreichende Trennung von Trinken und Fahren schon einmal nicht funktioniert hat.
Den schönen Vertrauensvorschuss verspielt
Ursprünglich hat das Trinkverhalten niemanden weiter interessiert. Mit Erwerb des Führerscheins verbunden war ein großer Vertrauensvorschuss. Ihnen wurde zugetraut, dass Sie sich an die Gesetze und Bestimmungen, die Sie in der Fahrschule gelernt haben, auch wirklich halten werden. Weil die Erfahrung leider zeigt, dass das nicht immer der Fall ist, wurde 1974 das Flensburger Punktesystem eingeführt. Wer dort die Grenze von 8 Punkten erreicht oder sogar überschritten hat, wird als eine besonders hohe Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer angesehen und muss zur Begutachtung antreten.
Es gibt aber auch Delikte, die als so schwerwiegend angesehen werden, dass sie direkt eine "Einladung" zur MPU auslösen, auch wenn noch keine 8 Punkte erreicht sind. Mit einem solchen Delikt wegen Fahrens unter erheblichem Alkoholeinfluss sind Sie aufgefallen.
"Vertrauensvorschuss light" - Sie bekommen noch eine Chance
Durch Ihre Trunkenheitsfahrt haben Sie den pauschalen Vertrauensvorschuss verloren, den Sie nach der Fahrprüfung ja hatten. Als Ersttäter Alkohol mit einem nicht astronomisch hohen Promillewert bekommen Sie mit kontrolliertem Trinken aber noch eine Chance in Form von "Vertrauensvorschuss light" gewissermaßen.
Man sagt jetzt nicht mehr, dass Sie so viel trinken dürfen wie Sie Lust haben, so lange Sie sich in diesem Zustand nicht ans Steuer setzen. Einmal ist das ja schon mal schief gegangen. Die Vorgaben des kontrollierten Trinkens sind so gestaltet, dass die 0,5 ‰ Grenze gar nicht erreicht wird. Faktisch bedeutet das, dass es egal ist, ob Sie Trinken & Fahren strikt trennen können oder nicht.
Durch kontrolliertes Trinken, wie die MPU es versteht, soll ein neues Trinkverhalten eingeübt werden, bei dem ein für das Fahren ungeeigneter Promillewert gar nicht erreicht wird.
Die Idee ist, dass diesen Menschen durch eine ausreichend lange "Trainingsphase" von mindestens 6 Monaten der neue Umgang mit Alkohol so weit zur Gewohnheit geworden ist, dass sie gar nicht mehr auf die Idee kommen mehr zu trinken.
3. Erlaubte Mengen für kontrolliertes Trinken
In den aktuellen Beurteilungskriterien wird endlich konkreter formuliert, was man sich unter kontrolliertem Trinken für die MPU vorzustellen hat:
"Der durchschnittliche Alkoholkonsum pro Tag bewegt sich bei maximal fünf mal 24 Gramm pro Woche für Männer bzw. 12 Gramm für Frauen, wobei nie mehr als 60 Gramm an einem Tag getrunken werden."

Ist Schnaps generell verboten für kontrolliertes Trinken? Gleich erfahren Sie Genaueres…
Da sich die meisten Leute unter den Gramm-Angaben nicht viel vorstellen können, übertrage ich das mal auf Bier (bezogen auf Männer):
- an maximal 5 Tagen pro Woche bis 2 Glas Bier zu je 0,3 Liter
- pro Woche maximal 2,5 Liter Bier
- nie mehr als 1,5 Liter Bier an einem Tag
- an mindestens 2 Tagen pro Woche soll man gar keinen Alkohol trinken
An maximal 5 Tagen pro Woche sind das jeweils folgende Höchstmengen umgerechnet auf verschiedene Getränke:
Mann | Frau | |
Bier | 0,6 l | 0,3 l |
Wein | 1/4 l | 1/8 l |
Schnaps | 4 x 2cl | 2 x 2cl |
Nur zu ganz besonderen Anlässen ist auch mal etwas mehr erlaubt:
- Männer maximal 60 Gramm Alkohol
- Frauen maximal 30 Gramm Alkohol
Zur Frage nach den "harten" Getränken: Auch Schnaps ist nicht verboten. Geschaut wird einfach auf die Menge reinen Alkohols. So lange die nicht überschritten wird, bleibt es Ihnen überlassen, welche Art von Getränken Sie wählen.
Warum so wenig?
Die Wahrscheinlichkeit, dass auch der schönste fest gefasste Vorsatz doch fallen gelassen wird, steigt sobald der Trinkende eine Wirkung des Alkohols zu spüren beginnt. Mit den Mengen, die ich oben genannt habe, ist das aber so gut wie ausgeschlossen.
4. Mit gezielter Vorbereitung die Alkohol-MPU sicher bestehen
Wahrscheinlich haben Sie sich schon gefragt, wer das kontrollierte Trinken denn für die MPU kontrollieren muss (denn Kontrolle ist ja so ziemlich das Gegenteil von Vertrauen). Zuerst mal die (begrenzt) gute Nachricht: Sie selbst sollen Ihr Trinkverhalten kontrollieren.
Spontan Alkohol trinken?
Mal angenommen, Sie treffen auf der Straße zufällig einen alten Bekannten und der lädt Sie auf ein Bier ein. Auto haben Sie keines dabei. Na klar, da spricht doch nichts dagegen, oder? Nach dem Verständnis der MPU aber schon: Da Sie nicht wissen konnten, dass Sie einander übern Weg laufen, war dieses Trink-Ereignis nicht planbar für Sie.
Theorie und Praxis
In der Realität wird sich kaum jemand um solche Spitzfindigkeiten kümmern, weil das nicht auffallen würde, so lange so was nicht zum Dauerzustand wird. Ich habe es aber deshalb hier aufgeführt, weil sich daran gut zeigen lässt, welche Logik hinter dem steckt, was bei der MPU unter kontrolliertem Trinken verstanden wird. Der Gutachter will sehen, dass Sie sich intensiv mit dem Thema kontrolliertes Trinken befasst haben und auch wissen, was für die MPU dazu von Ihnen erwartet wird.

Darf ich das noch trinken?
5. Kontrolliertes Trinken nachweisen
Es gibt eine "Kann-Bestimmung" für das kontrollierte Trinken. Es ist zwar nach wie vor kein Nachweis zwingend nötig, aber in letzter Zeit bürgert sich mehr und mehr ein, dass "freiwillig" eine Haaranalyse gemacht wird über die letzten 3-4 Monate vor der MPU. Wenn der dabei ermittelte Wert über 30 pg/mg liegt, wird das als nicht glaubhaft für kontrolliertes Trinken gewertet. Es ist also dringend anzuraten, dass Sie in den Monaten vor der MPU wirklich nur zurückhaltend Alkohol konsumieren.
Freiwilliger Zwang…?
Zur »Freiwilligkeit« einer Haaranalyse: Oft wird so argumentiert, dass Rest-Zweifel an der Glaubwürdigkeit des kontrollierten Trinkens bestehen und dem Kandidat Gelegenheit gegeben werden soll, diese durch die Haaranalyse auszuräumen - selbstverständlich freiwillig und auf seine Kosten.
Kann man das vermeiden?
Natürlich können Sie mit superkurz geschnittenen Haaren zur MPU gehen. Sie müssen dann aber damit rechnen, dass Sie gerade dadurch erhebliches Misstrauen erzeugen würden, denn Sie wussten ja, dass eventuell nach einer Haaranalyse gefragt werden kann. Das ist sicher nicht in Ihrem Interesse!
Meine Empfehlung:
Es gibt sehr große Preisunterschiede. Stöbern Sie ein bißchen im Internet. Meistens lässt sich einigermaßen in der Nähe ein akkreditiertes Großlabor finden, das eine solche Haaranalyse für ca. 100 ¤ anbietet. Nehmen Sie das wahr und legen Sie diesen Nachweis gleich freiwillig bei der MPU vor.
Was besagt Haaranalyse für kontrolliertes Trinken?
In den Haaren sammelt sich das Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) an. Der Grenzwert von 30 pg/mg für kontrolliertes Trinken bei 3 cm Haarprobe erlaubt also einen gewissen Rückschluss auf die in 3 Monaten konsumierte Alkoholmenge.

"Einmal Haare bitte so schneiden, dass sie für kontrolliertes Trinken geeignet sind!"
Nicht erkennen kann man daraus aber das Trinkmuster - also ob täglich eine kleine Menge (z.B. 0,33 l Bier) getrunken wurde oder ob vielleicht alle 6 Wochen ein großes Besäufnis stattgefunden hat (was natürlich absolut nicht zum kontrollierten Trinken passen würde). Diese Information gibt die Haaranalyse nicht her.
Aber Vorsicht:
Es dauert eine Weile, bis das Haar von der Haarwurzel durch die Kopfhaut gewachsen ist. Deshalb darf nicht naiv so gerechnet werden, dass die abgeschnittenen 3 cm Haare exakt von heute an rückwärts 3 Monate abbilden.
6. Für wen kommt kontrolliertes Trinken in Frage?
Es gibt einen Wermutstropfen: Man kann sich nicht völlig beliebig entscheiden, ob man mit kontrolliertem Trinken zur MPU antreten will oder ob doch Abstinenz nötig ist. Eine feste Voraussetzung gibt es nicht, aber eine Reihe von Merkmalen dafür oder dagegen.
Kontraindikatoren
- Wiederholungstat
Wer in den letzten 10 Jahren schon mal im Straßenverkehr wegen Alkohol auffällig geworden ist und jetzt wieder, der zeigt damit eine erhebliche Unbelehrbarkeit. Bei ihm hat der damalige "Warnschuss" offensichtlich nicht gewirkt ⇒ statistisch schlechte Prognose für kontrolliertes Trinken. - Altersgrenze
Diese Grenze ist flexibel. Je höher das Lebensalter, desto geringer der Erfolg mit Kontrolliertem Trinken (das sagt jedenfalls die Statistik). Eine feste Grenze gibt es nicht, aber spätestens oberhalb von 55 bis 60 Jahren wird es zunehmend schwieriger mit kontrolliertem Trinken die MPU zu bestehen. - Promillewert
Auch hier gibt es einen Übergangsbereich. Als eine gewisse Schallmauer gelten aber 2 ‰ Blutalkohol. - Tageszeit
Hohe Alkoholwerte kommen in unserer Kultur normalerweise in der Freizeit vor, also überwiegend ab abends. Wer schon morgens oder Vormittags alkoholisiert erwischt wird, hat entweder noch Restalkohol (was auf eine sehr hohe Trinkmenge am Vorabend hindeutet) oder morgens schon wieder getrunken. Beides wird als sehr problematisch angesehen.
Kontrolliertes Trinken: Wie lange mindestens?
Auch hier gibt es eine Vorgabe: Es wird davon ausgegangen, dass kontrolliertes Trinken, wie das für die MPU vorausgesetzt wird, nichts "ganz Normales" ist, sondern sehr aufmerksam stattfinden muss. Es wird angenommen, dass dafür eine längere Phase der Einübung notwendig ist, bis es zu alltäglicher Routine geworden ist. Eine solche Einübungsphase soll mindestens 6 Monate lang gedauert haben.
7. Trinkkalender: Was ist das und brauchen Sie das?
Weiter oben haben Sie ja schon erfahren, dass eine wichtige Auswirkung des kontrollierten Trinkens nach Art der MPU darin bestehen soll, dass das neuen Trinkverhalten trainiert und verfestigt werden soll bis es dem Klient in Fleisch und Blut übergegangen ist. Dieser erwünschte Vorgang lässt sich beschleunigen je mehr Aufmerksamkeit Sie dem Trinken schenken. Das ist auch der Grund warum jedes Trinkereignis geplant und nie spontan stattfinden soll.

Menge und Art der Getränke, Trinkdauer, Trinkanlass, besondere Ereignisse…
Man kann es natürlich auch übertreiben mit dem Protokollieren. Ich meine, es macht keinen Sinn wirklich jedes Getränk erfassen zu wollen. Bei maximal 5 Trinktagen pro Woche und 26 Wochen in den geforderten mindestens 6 Monaten käme das ja einer Strafarbeit gleich. Sie müssen aber schon damit rechnen, dass der Gutachter ziemlich genau nachfragen wird.
Ein klassischer Trinkkalender ist kein Muss und meiner Ansicht nach auch nicht sinnvoll. Sie können aber Pluspunkte sammeln, wenn Sie ohne langes Nachdenken die letzten zwei oder drei besonderen Anlässe parat haben (z.B. Geburtstag des Vaters, eine Hochzeit, der letzte Urlaub…). Es geht einfach darum, dass glaubhaft rüber kommt, dass Sie nicht nur behaupten, dass Sie kontrolliertes Trinken betreiben.
8. Warten Sie nicht zu lang!
Bei der Alkohol-MPU gibt es (ähnlich wie bei der Drogen-MPU) Fristen zu beachten und eventuell rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die sonst sehr lästigen Zeitverlust bedeuten können. Wer alles "erst mal auf sich zukommen" lässt bis kurz vor der MPU, auf den wartet ein böses Erwachen. Die Taktik "oh, da hätte ich ja Nachweise gebraucht - na egal, reicht jetzt eh nicht mehr, gehe ich halt erst mal so hin" ist sinnlos rausgeschmissenes Geld und unnötig verplemperte Zeit. Der Zug ist nämlich schon lange abgefahren!
Die meisten Alkohol-Kandidaten haben ja vom Gericht eine Sperrfrist auferlegt bekommen. Eine Zeit, die man als lästig und ziemlich sinnlos empfindet. Letzteres liegt aber nur bei Ihnen, denn viel sinnvoller wäre es diese Zeit für die MPU-Vorbereitung zu nutzen.
Zusammenfassung:
Kontrolliertes Trinken ist die sinnvolle Wahl, wenn Sie die weiter oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Es reicht aber nicht, wenn Sie einfach nur pauschal erklären: "Ja, ich praktiziere kontrolliertes Trinken." Der Gutachter wird genau nachfragen, wie Ihr Trinkverhalten aussieht und an welchen selbst gesetzten Regeln Sie sich dabei orientieren.
Sie dürfen das kontrollierte Trinken auch nicht erst seit kurzem durchführen. Es wird eine Mindestdauer von 6 Monaten vorausgesetzt, weil angenommen, dass es erst eingeübt werden muss. Einen Nachweis dafür brauchen Sie aber nicht zu erbringen.