Alkohol-MPU: Ab wann sie angeordnet wird und was auf Sie zukommt
MPU wegen Alkohol im Straßenverkehr ist das häufigste Delikte, das eine Begutachtung (MPU) nach sich zieht. Sie sind betroffen? Gut, dass Sie hier sind und sich informieren wollen!
Warum eine MPU wegen Alkohol angeordnet wird
Alkohol ist ja die Volksdroge in unserer Gesellschaft. So lange man nicht irgendetwas ganz Besonderes anstellt oder in einem völlig unpassenden Kontext im alkoholisierten Zustand angetroffen wird, ist es eher üblich, dass Alkoholkonsum nicht thematisiert wird.
Kritisch wird es aber, wenn Alkohol und Straßenverkehr aneinander geraten. In einer sehr groß angelegten Untersuchung, die im Auftrag mehrerer Versicherungen durchgeführt wurde, kam heraus, dass Verkehrsteilnahme mit 2 ‰ zur Folge hat, dass das Unfallrisiko mehr als 100-fach erhöht ist - ein sehr beeindruckender Wert, finde ich!
Es ist deshalb gut nachvollziehbar, dass man auf die Idee gekommen ist, dass man hier einen Riegel vorsehen sollte, um die Zahl der Verkehrstoten zu verringern.

Alkoholfahrt im Straßenverkehr: Häufigkeit und Risiken
Man schätzt, dass nur jede 300. bis 500. Alkoholfahrt auffällt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es "mal wieder gut geht", ist statistisch gesehen also ziemlich hoch. Natürlich spielen dabei einige zusätzliche Einflüsse eine Rolle:
- Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt wird, muss damit rechnen, dass er standardmäßig auf Alkohol überprüft wird.
- Es gibt Tage, an denen Routinekontrollen viel öfter durchgeführt werden (z.B. kurz vor Weihnachten, weil es da viele Weihnachtsfeiern gibt und natürlich an Silvester und im Karneval).
- Die Uhrzeit spielt auch eine Rolle. Es ist nicht unwichtig, ob Sie nachts um eins unterwegs sind oder nachmittags um fünf im Berufsverkehr.
Promillegrenzen und Konsequenzen im Überblick
Aus Ihrer Führerscheinakte geht hervor, ob es das erste Mal ist, dass Sie mit einem Alkoholdelikt aufgefallen sind, oder ob es in der Vergangenheit schon mal etwas Einschlägiges gab (Wiederholungstäter Alkohol also).
Ab wann ist eine MPU wegen Alkohol verpflichtend?
- Wenn der gemessene Blutalkohol-Wert bei 1,6 ‰ oder höher lag, muss die Führerscheinstelle zwingend eine MPU verlangen.
- Zwischen 0,5 ‰ und 1,09 ‰ gilt der Verstoß als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld plus Fahrverbot geahndet. Wenn Sie Ersttäter sind, liegt das Bußgeld bei 500 € plus Verwaltungsgebühr und das Fahrverbot bei 4 Wochen.
- Wenn Sie Wiederholungstäter sind, beträgt das Bußgeld 1000 € plus Verwaltungsgebühr und das Fahrverbot 3 Monate. Schlimmer ist aber, dass auch eine MPU verlangt wird.
- Ab 1,1 ‰ ist das Delikt eine Straftat und ein Richter entscheidet wie hoch die Geldstrafe und das Fahrverbot sein soll.
- Als Ersttäter Alkohol gibt es bei Promillewerten zwischen 1,1 ‰ und 1,59 ‰ nicht automatisch eine MPU. Problematisch kann es werden, denn Ihnen noch fast keine Wirkung des Alkohols anzumerken war. Daraus wird geschlossen, dass Sie anscheinend eine hohe Alkoholgewöhnung haben. Die Führerscheinstelle darf deshalb eine MPU auch bei Ersttätern verlangen. Hier kommt es sehr darauf an, in welchem Bundesland Sie leben. In Bayern und Baden-Württemberg ist die Wahrscheinlichkeit hoch, in Nordrhein-Westfahlen aber fast Null.
Ersttäter oder Wiederholungstäter: Unterschiede
Der MPU-Gutachter wird sehr genau darauf schauen, ob Sie jetzt das erste Mal wegen Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind oder ob es in der Vergangenheit schon mal ein solches Delikt gab. Falls ja, dann gelten Sie als Wiederholungstäter. Dafür wird sehr weit zurück geschaut: 10 Jahre lang bleibt so etwas in der Führerscheinakte stehen.
Die Unterscheidung Ersttäter / Wiederholungstäter ist deshalb wichtig, weil es davon abhängt, ob für Sie kontrolliertes Trinken noch in Frage kommt oder nicht.
Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz – was passt zu Ihnen?
Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dürfte kontrolliertes Trinken die Entscheidung Ihrer Wahl sein. Sie sind damit deutlich flexibler und sparen Geld.
Kontrolliertes Trinken: die wichtigsten Voraussetzungen
- Nicht mehr als 2 ‰ wurden gemessen.
- Sie sind Ersttäter Alkohol.
Ein No-Go:
- Wenn Sie Wiederholungstäter Alkohol sind, kommt kontrolliertes Trinken nur sehr seltenen Fällen noch in Frage (z.B. wenn zwischen beiden Alkohol-Delikten schon viele Jahre vergangen sind und in beiden Fällen ein wirklich sehr niederer Promillewert gemessen wurde).
Tipp:
Häufige Fehler bei der Alkohol-MPU
- Wie oft?
Der Gutachter wird Sie bestimmt fragen, wie oft ungefähr Sie denn alkoholisiert gefahren sind. Viele antworten darauf: "Nur dieses eine Mal! Das war eine ganz große Ausnahme!" - Natürlich kann das theoretisch tatsächlich möglich sein. Er kennt aber die statistischen Zahlen was die Wahrscheinlichkeit des Erwischt-Werdens angeht. Wenn Sie also stocksteif behaupten nur dieses eine Mal alkoholisiert gefahren zu sein, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie ihn anlügen bei 300 zu 1 oder noch höher. - Er wird Ihnen also nicht glauben! - Wie viel?
Sie werden auch sehr genau nach Ihrem Trinkverhalten befragt werden. Es muss realistisch nachvollziehbar sein, wie sich Ihre jetzige Trinkfestigkeit entwickelt hat. Viele Kandidaten tendieren dabei zu sehr starker Beschönigung und Verharmlosung. Wer mit 2 Promille oder mehr es noch geschafft hat ein Fahrzeug in Gang zu setzen und zu fahren, der hat nicht zum ersten Mal eine solche Menge Alkohol getrunken. Wenn Sie Ihr Trinkverhalten am Delikttag als die große Ausnahme darstellen, geht Ihre Glaubwürdigkeit gegen Null.
Tipps zur erfolgreichen MPU-Vorbereitung
Begehen Sie nicht den Fehler das unangenehme Thema MPU auf die lange Bank zu schieben! Es wäre sehr ärgerlich, wenn Sie erst spät feststellen, dass Sie z.B. Abstinenznachweise größerer Dauer brauchen (12 Monate sind eher der Normalfall) und Sie das erst kurz vor Ende der Sperrfrist merken. Sie wären wirklich nicht der Erste, dem das passiert!
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