Führerscheinstelle und MPU

Was dieser Beitrag behandelt

  • Die Funktion der Führerscheinstelle
    Die Führerscheinstelle ist zuständig für alle verwaltungsmäßigen Aspekte rund um die Fahrerlaubnis.
  • Zusammenarbeit Führerscheinstelle und MPU-Stelle
    Die MPU-Stelle ist zuständig für die Begutachtung der MPU-Kunden nach den von der Führerscheinstelle formulierten Fragestellungen.

Aufgabenteilung

Die Führerscheinstelle ist Teil einer Behörde und kann deshalb Amtshandlungen wie z.B. Entzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durchführen. Weil der dortige Sachbearbeiter nicht über alle speziellen Kompetenzen verfügt, die im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen notwendig sein können, kommt die MPU-Stelle ins Spiel. Dort gibt es als Fachleute den Verkehrsmediziner und den psychologischen Gutachter, die gemeinsam Ihr Gutachten erstellen. Welche Fragen dabei eine Rolle spielen sollen, das entscheidet die Führerscheinstelle, indem sie die genaue Fragestellung für die MPU formuliert. Medizinischer und psychologischer Gutachter haben sich danach zu richten.

Experte studiert Details seines Forschungsgegenstands
Der Gutachter wird sehr genau hinschauen um alle Feinheiten zu bemerken.

Der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle gibt vor was der Gutachter bei der MPU-Stelle im Detail untersuchen soll. Die genaue Fragestellung für Ihre MPU wird Ihnen in dem Schreiben schriftlich mitgeteilt, in dem Sie zur MPU aufgefordert werden.

Folgendes ist wichtig zu wissen:

  1. Weil Fragen wie Abstinenz o.ä. je nach Lage Ihres individuellen Falles von den Gutachtern der MPU-Stelle entschieden werden, ist es unbedingt wichtig, dass Sie die genaue Fragestellung kennen und bei der Vorbereitung berücksichtigen.
  2. Die Führerscheinstelle formuliert zwar die Fragestellungen für Ihre MPU, aber Sie sind der zahlende Auftraggeber für die MPU. Sorgen Sie dafür. dass das Ergebnis der Begutachtung nur an Sie selbst geschickt wird. Sie allein entscheiden, ob Sie das Gutachten abgeben wollen oder nicht.
  3. Die Führerscheinstelle kann Sie nicht zwingen das Gutachten abzugeben oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendwelche Informationen darüber zu liefern. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen.
  4. Fast immer ist es ratsam, dass Sie ein negatives Gutachten nicht abgeben, weil das sonst für die nächsten 10 Jahre in Ihrer FRührerscheinakte liegen bleibt und es deshalb auch jeder folgende Gutachter lesen kann.

Zusammenfassung

Sie sehen, dass hier einige böse Fallen lauern, in die Sie natürlich nicht reintappen sollten. Auch hier gilt: Es ist unbedingt nötig, dass Sie gut informiert sind und nicht ahnungslos handeln nach dem Motto: Der Sachbearbeiter wird mir schon sagen was ich tun muss!