Führerscheinstelle und MPU

Was dieser Beitrag behandelt

  • Die Funktion der Führerscheinstelle
  • Zusammenarbeit Führerscheinstelle und MPU-Stelle

Um besser verständlich zu machen, wo welche Kompetenzen liegen und was Sie erwarten können oder was wo drohen kann, möchte ich in diesem Beitrag die Zusammenarbeit zwischen Führerscheinstelle und MPU-Stelle näher unter die Lupe nehmen.

Die Führerscheinstelle ist Teil einer Behörde und kann deshalb Amtshandlungen wie z.B. Entzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durchführen. Weil der dortige Sachbearbeiter nicht über alle speziellen Kompetenzen verfügt, die im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen notwendig sein können, kommt die MPU-Stelle ins Spiel. Dort gibt es als Fachleute den Verkehrsmediziner und den psychologischen Gutachter, die gemeinsam Ihr Gutachten erstellen. Welche Fragen dabei eine Rolle spielen sollen, das entscheidet die Führerscheinstelle, indem sie die genaue Fragestellung für die MPU formuliert. Medizinischer und psychologischer Gutachter haben sich danach zu richten.

Die Führerscheinstelle hat bei der Formulierung der Fragestellung auf den ersten Blick erstaunlich viel Freiheit, aber andererseits ist auch klar, dass viele Konstellationen so oft vorkommen, dass es dafür Standard-Fragestellungen gibt (für eine typische Trunkenheitsfahrt beispielsweise). Die genaue Fragestellung für Ihre MPU muss Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. Weil das in der Regel in einem umfangreicheren Schreiben geschieht, wird das von vielen Betroffenen leicht überlesen. Weil es oft auch Mehrfach-Fragestellungen gibt, die zu zusätzlichen Fragen im Gespräch mit dem Gutachter führen müssen, ist es für gute Vorbereitung wichtig, dass Sie sich Ihre genaue Fragestellung aufmerksam ansehen.

Die MPU soll dazu dienen der Führerscheinstelle bei ihren auf die Amtshandlung bezogenen Entscheidungen Hilfestellung zu geben. In der Praxis bedeutet das fast immer: Das von der MPU-Stelle erstellte Gutachten, das ja am Ende eine Prognose enthalten muss, ist allein entscheidend für die Amtshandlung. Nur rein formal ist da nochmals die Führerscheinstelle zwischengeschaltet.

Folgendes ist wichtig zu wissen:

  1. Mit der Formulierung der Fragestellung(en) gibt die Führerscheinstelle die nächsten Schritte an die MPU-Stelle ab. Deshalb macht es absolut keinen Sinn, wenn Sie den Sachbearbeiter der Führerscheinstelle z.B. nach dem Thema Abstinenz fragen. Das liegt nicht in seiner Zuständigkeit, und dafür ist er auch wirklich nicht kompetent! Falls Sie von der Führerscheinstelle aber trotzdem eine Antwort auf Ihre Frage bekommen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die falsch oder mindestens unvollständig ist.
  2. Weil Fragen wie Abstinenz o.ä. je nach Lage Ihres individuellen Falles von den Gutachtern der MPU-Stelle entschieden werden und diese Gutachter dabei aber an die Beurteilungskriterien eng gebunden sind, ist es unbedingt wichtig, dass Sie eine Vorbereitung auf die MPU gemacht haben, die solche wichtigen Fragen berücksichtigt hat.
  3. Die MPU steht am Ende der von Ihnen hoffentlich geleisteten Aufarbeitung und den Punkten, die sich daraus ergeben haben. Bei Alkohol- oder Drogen-MPU kann Abstinenznachweis über 12 Monate zwingend sein. Wenn Sie das erst bei der MPU merken, schauen Sie ganz schön in die Röhre! Deshalb unbedingt schon frühzeitig mit kompetenter Vorbereitung beginnen.
  4. Die Führerscheinstelle formuliert zwar die Fragestellungen für Ihre MPU, aber Sie sind der zahlende Auftraggeber für die MPU, und deshalb sollten Sie dafür sorgen, dass auch wirklich beide Ausfertigungen des Gutachtens nur bei Ihnen persönlich landen. Es ist allein Ihre Entscheidung, ob Sie das Gutachten an die Führerscheinstelle weitergeben wollen oder nicht (wenn es negativ ausgefallen ist z.B.).
  5. Die Führerscheinstelle kann Sie nicht zwingen das Gutachten abzugeben oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendwelche Informationen darüber zu liefern. Alle Fristen, die Ihnen evtl. gesetzt werden, sind immer nur im Zusammenhang mit Ihrem Führerscheinantrag zu sehen: Wenn Sie der entsprechenden Aufforderung nicht nachkommen, wird Ihr Antrag eben abgelehnt. Mehr kann nicht passieren. Und wenn Ihr Gutachten negativ ausgefallen ist und Sie sich einschüchtern lassen und es doch abgeben, werden Sie Augen machen, was das gebracht hat: nur Nachteile für Sie! Ihr Antrag wird dann nämlich ganz genau so auch abgelehnt, aber das negative Gutachten liegt mindestens für die nächsten 10 Jahre in Ihrer Führerscheinakte.
  6. Besonders ungünstig kann es sein, wenn Sie derzeit noch den Führerschein haben und zum Erbringen eines positiven MPU-Gutachtens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert werden. Das kommt z.B. bei Alkohol auf dem Fahrrad oft vor. Wenn jetzt bei Ihnen nicht sofort alle Alarmglocken klingeln und Sie richtig reagieren, werden Sie bald Fußgänger sein: Wer in einer solchen Situation schlecht vorbereitet zur MPU geht und sich ein negatives Gutachten einfängt, der ist jetzt in der Klemme. Er kann ja kein positives Gutachten vorlegen. Wenn er versucht, einen zweiten MPU-Anlauf zu machen, weil noch genug Zeit wäre, kann das die Führerscheinstelle aber blockieren, indem sie verlangt, dass erst das aktuelle Gutachten abgegeben werden muss. Wer momentan keine Fahrerlaubnis mehr hat, kann seinen Antrag einfach zurückziehen und sofort neu stellen. Der Noch-Führerschein-Inhaber kann das aber nicht tun ohne die Konsequenz, dass ihm jetzt erst mal der Führerschein entzogen wird - und erst dann sehen wir weiter…

Zusammenfassung

Sie sehen, dass hier einige böse Fallen lauern, in die Sie natürlich nicht reintappen sollten. Auch hier gilt: Es ist unbedingt nötig, dass Sie gut informiert sind und nicht ahnungslos handeln nach dem Motto: Der Sachbearbeiter wird mir schon sagen was ich tun muss!