Führerscheinakte und MPU - alles was Sie wissen müssen
Wer zur MPU muss, kommt an der eigenen Führerscheinakte nicht vorbei. In dieser Akte sammelt die Fahrerlaubnisbehörde alle relevanten Informationen zu Verkehrsdelikten, Alkohol- oder Drogendelikten sowie Punkten im Fahreignungsregister.
Das finden Sie hier:
- Was ist die Führerscheinakte?
- Wie beantragt man Einsicht in die Führerscheinakte?
- Führerscheinakte und Tilgungsfristen
- Unterstützung bei der MPU-Vorbereitung
- Das Thema Fahreignung
- Was trifft auf Sie zu?
- Bei der MPU durchgefallen: Widerspruch einlegen?
- Welche Möglichkeiten haben Sie?
- Wer die Macht hat…
- Die Rolle der Führerscheinstelle verstehen
- Aufgabenteilung
Erfahren Sie hier, warum die Einsicht in Ihre Führerscheinakte so wichtig ist, wie Sie sie beantragen können und welchen Einfluss sie auf Ihre MPU hat.
1. Was ist die Führerscheinakte?
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Die Führerscheinakte wird mit dem Flensburger Verkehrsregister-Auszug (FAER) gleich gesetzt. Das ist etwas ganz anderes!
Die Führerscheinakte wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geführt. Darin enthalten sind alle wichtigen Daten zu Ihrer Fahrerlaubnis, beispielsweise:
- frühere Verstöße im Straßenverkehr
- Einträge im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
- Gerichtsurteile, Bußgelder und Strafverfahren
- Ergebnisse von medizinischen oder psychologischen Gutachten
- alles, was der Sachbearbeiter auf der Führerscheinstelle sonst noch erfahren hat und lohnend zum Festhalten fand
Tatsächlich staunt man bei Akteneinsicht oft nicht schlecht was man alles dort findet! Diese Akte ist die Grundlage, auf der entschieden wird, ob Sie nach einer MPU Ihren Führerschein zurückbekommen.
Warum ist die Führerscheinakte für die MPU so wichtig?
Wenn Sie zur MPU antreten, liegen dem Gutachter alle Informationen aus Ihrer Führerscheinakte vor. Nur wenn Sie diese Inhalte kennen, können Sie sich optimal vorbereiten. Viele Betroffene erleben eine böse Überraschung, wenn im Gespräch plötzlich alte Verstöße oder nicht bekannte Einträge zur Sprache kommen.
Vorbereitung auf die MPU durch Akteneinsicht
Eine gezielte Vorbereitung ist nur möglich, wenn Sie genau wissen, welche Gründe zur MPU geführt haben. Mit der Führerscheinakte können Sie:
- nachvollziehen, welche Delikte dokumentiert sind
- prüfen, ob Tilgungsfristen bereits abgelaufen sind
- sich in einer MPU-Beratung gezielt auf Fragen einstellen
2. Wie beantragt man Einsicht in die Führerscheinakte?
Die Führerscheinakte können Sie entweder persönlich oder schriftlich bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde anfordern. In der Regel reicht ein formloser Antrag mit:
- Name, Geburtsdatum und Anschrift
- Führerscheinnummer
- Begründung (z. B. Vorbereitung auf die MPU)
Sie können sich die Akte entweder zuschicken lassen oder persönlich einsehen. In einigen Fällen wird eine kleine Gebühr fällig.
Die Führerscheinakte kann erschreckend umfangreich sein. Weil heute die meisten Führerscheinstellen so weit mit der Digitalisierung fortgeschritten sind, ist es inzwischen üblich, dass Sie den Akteninhalt per Download mit einem Passwort abrufen können.
3. Führerscheinakte und Tilgungsfristen
Nicht alle Einträge bleiben für immer in der Akte. Je nach Delikt gelten bestimmte Tilgungsfristen:
- Punkte in Flensburg werden nach 2,5 bis 10 Jahren gelöscht
- Alkohol- und Drogendelikte haben längere Fristen
- Straftaten können bis zu 15 Jahre gespeichert bleiben
Ein wichtiger Schritt vor der MPU ist daher die Prüfung, ob einzelne Einträge bereits gelöscht sein müssten.
4. Unterstützung bei der MPU-Vorbereitung
Gerade wenn mehrere Einträge oder komplexe Sachverhalte vorliegen, ist eine professionelle MPU-Beratung sinnvoll. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Führerscheinakte richtig zu verstehen und sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten.
Die zentrale Grundlage für die MPU
Was in der Führerscheinakte drin steht, dürfen Sie niemals in Frage stellen - nicht einmal dann, wenn es nicht der Wahrheit entspricht! Dahinter steckt folgende Überlegung: Irgendeine verbindliche Grundlage für die MPU ist nun halt mal nötig (das leuchtet ja durchaus ein, meine ich). Für die Aktenlage als Grundlage hat man sich deshalb entschieden, weil dort zu sehen ist, ob ein Verfahren noch läuft oder abgeschlossen ist. Bei einem abgeschlossenen Verfahren kann (nach juristischem Verständnis!) davon ausgegangen werden, dass alle streitigen Fragen endgültig geklärt worden sind, denn sonst wäre das Verfahren ja nicht abgeschlossen. Wenn aber alles geklärt ist, dann dürfen Sie dem auch nicht mal in Details bei der MPU widersprechen, denn Sie würden damit dem Gutachter die Grundlage für seine Prognose entziehen!
Hier lauert eine böse Falle!
Es kommt oft vor, dass ein Anwalt rät diese oder jene Behauptung oder Anschuldigung lieber zu akzeptieren, weil die Aussichten sehr schlecht sind, wenn man dagegen angehen will (z.B. weil mehrere Zeugenaussagen gegen Sie vorliegen und Sie selbst aber allein waren und deshalb keine Zeugen haben). Ein solcher Rat kann aus der Sicht des Anwalts durchaus vernünftig sein. das Problem ist aber, dass Anwälte oft eine andere Perspektive haben.
Ein Rechtsanwalt (meistens ein Fachanwalt für Verkehrsrecht) betrachtet Ihren Fall natürlich aus juristischer Sicht. Wenn Sie nachher aber zur MPU antreten müssen, haben Sie es dort mit einem Verkehrsmediziner und einem Verkehrspsychologen zu tun. Ich meine, es gehört nicht viel Fantasie dazu sich vorzustellen, dass diese beiden unter einer völlig anderen Perspektive auf Ihren Fall schauen werden!
Keine Ausnahme machen:
Wirklich nie, nie, niemals zur MPU antreten ohne dass Sie Ihre Führerscheinakte genau studiert haben!!!
Noch eine Anmerkung
Falls Sie zu denjenigen gehören, die ihre Führerscheinakte nicht kennen, dann sollten Sie ernsthaft drüber nachdenken, ob Ihre Vorbereitung auf die MPU denn wirklich solide und gründlich genug ist. Es ist keine gute Idee zur MPU anzutreten nach dem Motto: "Mal schauen, vielleicht klappt es ja!" Dafür ist die MPU nicht nur viel zu teuer, sondern durchfallen bedeutet auch ganz erheblichen Zeitverlust.
5. Das Thema Fahreignung
- Je nach den Einzelheiten Ihres Delikts wurde Ihnen der Führerschein bereits entzogen oder Sie haben ihn momentan noch.
- Bei der MPU wird Ihre Fahreignung überprüft.
- Das Ergebnis der Fahreignung-Begutachtung entscheidet, ob Sie fahren dürfen oder nicht.
Sinn der MPU ist es ja zu überprüfen, ob Sie nach den geltenden Richtlinien als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gelten oder nicht.
Führerschein mit Vertrauensvorschuss
Als Sie damals am Ende der Fahrschulzeit die Fahrprüfung gemacht haben, wurde überprüft, ob Sie jetzt alle Voraussetzungen erfüllen, um ein KFZ sicher im Straßenverkehr führen zu können. Der Prüfer hat sich in der Fahrprüfung davon überzeugt, dass Sie das Gelernte korrekt im Straßenverkehr anwenden können. Dem Prüfling traut man zu sich an alle Regeln zu halten.

Wird sie sich an das Gelernte auch halten, wenn kein Prüfer daneben sitzt?
So großzügig wie noch vor vielen Jahren ist man heute aber nicht mehr mit dem Vertrauensvorschuss. Der Führerscheinneuling bekommt seine Fahrerlaubnis erst mal nur auf Probe.
Wer zur MPU muss, hat den Vertrauensvorschuss verspielt
Die Führerscheinstelle hat ernsthafte Zweifel an Ihrer Fahreignung. Um das zu überprüfen ist bereits vor über 70 Jahren die MPU eingerichtet worden.
Chance - nicht Strafe:
Der Entzug Ihres Führerscheins soll andere Verkehrsteilnehmer schützen. Die MPU soll Ihnen Gelegenheit geben zu belegen, dass Sie sich inzwischen so stark geändert haben, dass keine Gefährdung mehr vorliegt. Nur wenn das der Fall ist, besteht Fahreignung.
6. Was trifft auf Sie zu?
- Ihr Führerschein ist schon weg?
Informieren Sie sich frühzeitig, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Einzelheiten dazu finden Sie auf dieser Homepage ja unter den Rubriken Alkohol-MPU, Drogen-MPU, Verkehrs-MPU und Medikamenten-MPU. Es stimmt zwar, dass man die MPU beliebig oft machen kann, aber es ist absolut keine gute Idee das "erst mal so probieren" zu wollen.
Eine neue MPU kostet jedes Mal den vollen Betrag komplett neu. Eventuell notwendige Abstinenznachweise müssen verlängert werden, um nicht zu verfallen - Sie haben Ihren Führerschein noch?
Hier wäre es ganz besonders ärgerlich, wenn die MPU im ersten Anlauf nicht klappt. Meistens läuft es dann nämlich drauf raus, dass der Führerschein erst mal weg ist. Was dann passiert und wie Sie weiter vorgehen sollten, das können Sie hier ausführlich lesen.
7. Bei der MPU durchgefallen: Widerspruch einlegen?
Auch wenn man das kaum glauben mag: Es ist wirklich nicht vorgesehen, dass man gegen das Resultat einer MPU Widerspruch einlegen kann! Grund ist eine ungewöhnliche Konstruktion:
Die MPU ist keine Verwaltungsmaßnahme, sondern eine so genannte vorbereitende Maßnahme. Typisches Beamtendeutsch. Was soll das bedeuten? Schauen wir uns das also genauer an:
Eine spitzfindige Begründung:
- Angenommen der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle hat festgestellt, dass Sie mit mehr als 1,6 ‰ noch gefahren sind. Nach seinen Richtlinien bedeutet das, dass Ihr Verhalten eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer war. Das muss näher überprüft werden.
- Als reiner Verwaltungsmensch ist er nicht kompetent dafür das zu überprüfen. Er fordert Sie deshalb auf ihm mitzuteilen, welche MPU-Stelle Sie mit der Begutachtung beauftragen wollen.
- In dem Moment, wo Ihre Führerscheinakte dort hin geschickt wird, endet der Verwaltungsakt zunächst. Er läuft erst dann wieder weiter, wenn Sie das Ergebnis der Begutachtung bei der Führerscheinstelle vorlegen - oder das eben nicht tun, weil die Prognose negativ ausgefallen ist.
Die MPU-Stellen, die für eine Begutachtung zugelassen sind, wurden ja extra dafür ausgewählt (von der BASt = Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen). Deshalb gelten sie als vertrauenswürdig und kompetent für diese Aufgabe.
Sie dürfen entscheiden, zu welcher der etwas weniger als 300 Stellen deutschlandweit Sie gehen wollen. Mehr Auswahl haben Sie aber nicht.
8. Welche Möglichkeiten haben Sie im Falle einer negativen MPU?
- Gespräch mit Ihrem Gutachter
Wenn Sie der Ansicht sind, dass bei Ihrer Begutachtung ein handfester Fehler gemacht wurde, sollten Sie sich als erste Ansprechstelle an den Gutachter wenden, der Sie begutachtet hat. Legen Sie so klar wie möglich dar, warum Sie der Ansicht sind, dass ein Fehler passiert ist. Normalerweise sollte es dann zu einem klärenden Gespräch kommen.
Machen Sie sich aber keine großen Hoffnungen: Meistens läuft es drauf raus, dass Der Gutachter Ihnen seine Sichtweise nochmals erklärt, und das war es dann auch schon. - Eine Stufe höher
Wenn dieses klärende Gespräch nichts gebracht hat und Sie immer noch der Ansicht sind, dass das so nicht richtig ist, wäre die nächste Adresse der Leiter der Begutachtungsstelle. - Auf Gebietsebene
Noch eine Ebene drüber unterhalten die meisten MPU-Träger eigene Gebietsreferenten, deren Aufgabe eben auch darin besteht sich um hartnäckige Probleme oder Unstimmigkeiten zu kümmern. - BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen)
Wenn Sie auch damit immer noch rundum unzufrieden sind, können Sie sich als bundesweite Instanz an die BASt wenden. - Bundesministerium für Verkehr
Wenn Sie dann immer noch nicht die Nase voll haben, wäre formal die oberste Instanz das Verkehrsministerium.
Das sind Möglichkeiten, die Sie grundsätzlich haben. Aus meiner Erfahrung muss ich allerdings sagen, dass Sie sich keine großen Hoffnungen machen sollten. "Ein Hund pinkelt dem anderen nicht ans Bein" sagt ja die Redensart, und das gilt auch hier. Es gehört einfach zur Berufsehre das Gutachten eines Kollegen nicht in Frage zu stellen.
Zu bedenken ist auch der Zeitfaktor. Es ist sicher nur wenig attraktiv sich durch die ganzen Ebenen hoch zu kämpfen, wenn nicht absehbar ist wie lange das dauern würde. Mir ist aber tatsächlich sogar ein Fall bekannt, wo der Kandidat schließlich auf der Ebene des Bundes-Verkehrsministeriums Rech bekommen hat.
9. Wer die Macht hat…
Die Führerscheinstelle bekommt eine sehr wichtige Funktion. Tatsächlich ist es oft so, dass ein ganz gewöhnlicher Sachbearbeiter plötzlich erstaunlich viel Macht hat. Wie abhängig man von seiner Willkür sein kann, merkt man spätestens dann, wenn man z.B. eine Fristverlängerung braucht. Der Sachbearbeiter hat oft einen Ermessensspielraum. Den kann er zu Ihrem Wohlwollen ausschöpfen - oder eben sich auch sehr stur stellen.
10. Die Rolle der Führerscheinstelle verstehen
Die Führerscheinstelle ist eine Verwaltungsstelle, wo ganz normale Sachbearbeiter sitzen. Es handelt sich überwiegend um Arbeiten rund um die Fahrerlaubnis. Das geschieht nicht frei nach Gutdünken, sondern es gibt klare Vorgaben dafür. Die Führerscheinstelle hat die Aufgabe zu überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn ja, dann eben die Verwaltungsaufgaben durchzuführen, an deren Ende die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis steht. Das ist alltägliche Routine.
Bei der MPU aus handelt es sich um Auffälligkeiten (meistens, aber nicht nur, im Straßenverkehr), die auf irgendeine Weise der Führerscheinstelle "bekannt geworden" sind. Am häufigsten geschieht das durch Mitteilung durch die Polizei, das Gericht oder aus Flensburg. Es gibt eine ganze Reihe verbindlicher Vorgaben, ab wann eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit anzunehmen ist (am bekanntesten sind wohl die 1,60-Promille-Grenze bei Alkohol und die 8-Flensburger-Punkte-Grenze). In diesem Fall muss die Führerscheinstelle von alleine tätig werden und den Betreffenden zur MPU auffordern mit Fristsetzung.
Der Sinn der MPU ist es, der Arbeit der Führerscheinstelle eine fachlich kompetente Instanz vorzuschalten, die eine Prognose liefern soll, ob die vermutete Gefährdung weiterhin besteht oder inzwischen beseitigt ist. Das heißt mit anderen Worten: Den Sachbearbeitern der Führerscheinstelle wird aus gutem Grund nicht zugetraut, dass sie in der Lage wären diese Entscheidung selbst zu treffen! Das ist auch nicht verwunderlich, denn es sind Menschen, die für ihren Verwaltungsjob ausgebildet wurden, aber nicht für einen Gutachterjob. Deshalb sollen sie ja auch diese Aufgabe an Fachleute weitergeben. Und das ist gut so.
Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. - Was ich damit sagen möchte: Es kommen immer wieder MPU-Betroffene auf die Führerscheinstelle und stellen dort genau diese Art Fragen, für die eben die Kompetenz fehlt. Gefährlich wird es dadurch, dass mancher Sachbearbeiter wenigstens "einen guten Rat" geben möchte und sein Klient das für bare Münze nimmt, also es als verbindliche Auskunft interpretiert. Es wird nicht wahrgenommen, dass diese Auskunft völlig falsch sein kann!
11. A-ufga∫enteilung
Die Führerscheinstelle ist zuständig für alle verwaltungsmäßigen Aspekte rund um die Fahrerlaubnis. Sie ist Teil einer Behörde und kann deshalb Amtshandlungen wie z.B. Entzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durchführen. Weil der dortige Sachbearbeiter nicht über alle speziellen Kompetenzen verfügt, die im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen notwendig sein können, kommt die MPU-Stelle ins Spiel. Dort gibt es als Fachleute den Verkehrsmediziner und den psychologischen Gutachter, die gemeinsam Ihr Gutachten erstellen. Welche Fragen dabei eine Rolle spielen sollen, das entscheidet die Führerscheinstelle, indem sie die genaue Fragestellung für die MPU formuliert. Medizinischer und psychologischer Gutachter haben sich danach zu richten.

Der Gutachter wird sehr genau hinschauen um alle Feinheiten zu bemerken.
Der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle gibt vor was der Gutachter bei der MPU-Stelle im Detail untersuchen soll. Die genaue Fragestellung für Ihre MPU wird Ihnen in dem Schreiben schriftlich mitgeteilt, in dem Sie zur MPU aufgefordert werden.
Folgendes ist wichtig zu wissen:
- Weil Fragen wie Abstinenz o.ä. je nach Lage Ihres individuellen Falles von den Gutachtern der MPU-Stelle entschieden werden, ist es unbedingt wichtig, dass Sie die genaue Fragestellung kennen und bei der Vorbereitung berücksichtigen.
- Die Führerscheinstelle formuliert zwar die Fragestellungen für Ihre MPU, aber Sie sind der zahlende Auftraggeber für die MPU. Sorgen Sie dafür. dass das Ergebnis der Begutachtung nur an Sie selbst geschickt wird. Sie allein entscheiden, ob Sie das Gutachten abgeben wollen oder nicht.
- Die Führerscheinstelle kann Sie nicht zwingen das Gutachten abzugeben oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendwelche Informationen darüber zu liefern. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen.
- Fast immer ist es ratsam, dass Sie ein negatives Gutachten nicht abgeben, weil das sonst für die nächsten 10 Jahre in Ihrer FRührerscheinakte liegen bleibt und es deshalb auch jeder folgende Gutachter lesen kann.