MPU wegen Straftaten oder ungewöhnlicher Auffälligkeiten
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Die Gefährdung Anderer
Wer zur MPU muss, hat irgendetwas angestellt, das als erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer angesehen wird. Das kann von Verkehrsgefährdung durch ein riskantes Fahrmanöver bis zum gehäuften Auftreten simpler Verkehrsdelikte reichen. - Die Aufarbeitung
Ein positives Gutachten bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine wirklich überzeugende Aufarbeitung liefern können.
Welche Straftaten sind relevant für die MPU?
Wer sich eine MPU wegen einer Straftat im Verkehr "eingefangen" hat, kann je nach Konstellation des Ereignisses überrascht bis völlig ahnungslos sein: Wie bitte? Was soll ich getan haben, deshalb mir jetzt der Führerschein weggenommen werden soll? Schauen wir uns das also etwas genauen an, was dahinter steckt. Hier typische Delikte:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Illegales Straßenrennen
- Nötigung oder aggressives Verhalten im Straßenverkehr
Der Klassiker ist die Straftat Entfernen vom Unfallort. Ja, es gillt definitiv als Straftat und führt in Verbindung mit Alkohol oder Drogen meistens zu einer kostspeligen Doppel-Fragestellung. Zu verstehen ist es am leichtesten: Na klar, man war halt nicht mehr nüchtern und wollte sich dabei natürlich nicht erwischen lassen…
Ebenfalls zu den Verkehrsdelikten gehört das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Zulassung - oft in Verbindung mit gefäschten Kennzeichen.
Auf den Vorwurf Illegales Straßenrennen gehe ich hier nicht näher ein. Es ist in § 315d StGB geregelt.
Was es mit dem Vorwurf Nötigung auf sich hat
Gesetzlich geregelt ist Nötigung in § 240 StGB. Für die MPU relevant ist davon folgender Absatz:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (…) Der Versuch ist strafbar.
Man ahnt schon, dass hier sehr viel Interpretations-Spielraum möglich ist und dass es auch passieren kann, dass unterschiedliche Wahrnehmung der Beteiligten vorkommt. Besonders häufig ist das der Fall beim Drängeln. Hier spielen oft Zeugenaussagen oder Beweise (z.B. Videoaufnahmen) eine Rolle.
Worin besteht die Gefährdung?
Diese Frage ist komplexer als sie zunächst aussieht. Offensichtlich ist es natürlich, dass sehr dichtes Auffahren eine klare Unterschreitung des Sicherheitsabstands bedeutet. Die Auswertung einschlägiger Unfälle zeigt aber, dass ein besonderes Problem darin bestehen kann, dass ein gegenseitiges "Aufschaukeln" der Situation stattgefunden hat, was schließlich sogar zu einem Verkehrsunfall führen kann.
Ein realer Fall:
Ein Klient von mir stand mit seinem PKW im Stau. Als es gerade wieder ein paar Meter vorwärts ging, ist er ein Stück weit ausgeschert, um sehen zu können wie lang die Schlange ist. In diesem Moment kam von hinten ein die Schlange überholendes Motorrad. Es kam zum Unfall.
Seine Aussage: "Hab nicht in den Rückspiegel geschaut."
Aussage Motorradfahrer: "Der hat mich mit voller Absicht umgefahren!"
Beide Erklärungen sind möglich. Es macht juristisch aber einen großen Unterschied, ob es durch reine Unaufmerksamkeit des Autofahrers zum Unfall kam oder ob er den Unfall mit voller Absicht herbei geführt hat.
Was folgt daraus?
Ich denke, es ist schon klar geworden, dass eine MPU wegen Nötigung im Straßenverkehr zu bestehen kein Kinderspiel ist. Der Gutachter wird sehr genau auf den Einzelfall schauen. Im Vordergrund steht dabei natürlich die Frage nach der besonderen Gefährdung.
Auf Schwäbisch:
Dem isch dr Gaul durchgange!
Der Gutachter wird einen sehr aufmerksamen Blick darauf haben, ob der Kandidat vielleicht Probleme mit seiner Emotionskontrolle haben könnte. Wenn in einer solchen Konstellation zufällig ein zweiter ähnlich veranlagter Akteur beteiligt ist, kann es zur unkontrollierten Eskalation der Situation kommen, was gerade im Straßenverkehr verheerende Folgen haben kann.
Zusammenfassung:
Ihnen sollte deutlich geworden sein, dass eine MPU mit Verkehrs-Fragestellung auf einer ganz anderen Ebene angesiedelt ist als die Alkohol-MPU oder Drogen-MPU, da es keine Abstinenz-Nachweise gibt, die Sie vorlegen können. Wenn Sie Glück haben und Ihnen bis zur MPU der Führerschein noch belassen wird (gerade bei den nicht alltäglichen Delikten kommt das öfter vor), ist es besonders wichtig, dass die MPU beim ersten Anlauf klappen muss, denn sonst ist die Fahrerlaubnis weg!
Sorgen Sie deshalb unbedingt dafür, dass Sie eine sehr gründliche Vorbereitung ganz gezielt auf das Gutachter-Gespräch absolviert haben, bevor Sie zur MPU antreten.