Alles rund um Verkehrsdelikte
Zu den Klassikern gehören natürlich die Flensburger Punkte. Die V-Deliktgruppen sind aber wesentlich umfangreicher. Wer sich z.B. eine MPU wegen einer Straftat im Verkehr "eingefangen" hat, kann je nach Konstellation des Ereignisses überrascht bis völlig ahnungslos sein: Wie bitte? Was soll ich getan haben, deshalb mir jetzt der Führerschein weggenommen werden soll? Hier finden alles weitere.
Das finden Sie hier:
1. Die Deliktgruppen V1 bis V3
Jeder einzelnen Deliktgruppe sind Voraussetzungen zugeordnet, die der MPU-Kandidat erfüllen muss um eine positive Prognose erhalten zu können. In welche Gruppe Sie gesteckt werden, das entscheidet sich im Lauf des Gesprächs mit dem psychologischen Gutachter. Dabei ist er nicht völlig frei, hat aber einen gewissen Entscheidungsspielraum. Ihr Interesse muss es natürlich sein in einer möglichst günstigen Gruppe zu landen.
Ich zitiere hier wörtlich den Text aus den Beurteilungskriterien:
Deliktgruppe V1
»Der Klient hat aufgrund einer generalisierten Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung (z.B. Störung der Persönlichkeit) vermehrt oder erheblich gegen strafrechtliche und ggf. auch verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Er zeigt nach einem nachvollziehbaren, in der Regel therapeutisch unterstützten Veränderungsprozess nun keine grundsätzlich antisoziale Einstellung (mehr), ist zur Einhaltung relevanter sozialer Normen und gesetzlicher Bestimmungen motiviert und konnte dies auch bereits erfolgreich über einen längeren Zeitraum umsetzen.«
In V1 landen nur sehr Wenige. Hier ist ja die Rede von einer Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung. Was genau ist damit gemeint? - Am besten lässt sich das durch einen Vergleich mit den beiden Gruppen A1 (Alkoholabhängikeit) und D1 (Drogenabhängigkeit) erklären. Bei A1 und D1 geht es um Abhängigkeit (anders ausgedrückt: Sucht). Wer süchtig ist, der hat sein eigenes Handeln nicht mehr im Griff. Immer wieder findet Kontrollverlust statt. Das bedeutet, dass auch ernsthafte Versuche den Konsum einzustellen immer wieder scheitern. Es ist sehr schwer aus diesem Kreislauf raus zu kommen. Meistens gelingt das dauerhaft nur durch eine suchtbasierte intensive Therapie, in der der Klient aufarbeitet, wodurch die Sucht entstanden ist und neue Handlungsweisen erlernt.
Mit Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung ist gemeint, dass dem Klienten grundlegende Fähigkeiten zur Steuerung seines sozialen Verhaltens wie sie in unserer Gesellschaft zwingend erwartet werden, fehlen. Diese Fähigkeiten hat er entweder nie gelernt (z.B. verursacht durch eine sehr schwere Kindheit), oder er hat sie verlernt durch ein soziales, oft kriminelles Umfeld, in dem ganz andere Werte und Normen galten.
Bei V1-Kandidaten liegt ein ganz konkreter "psychischer Schaden" vor (z.B. Störung der Persönlichkeit - also gewissermaßen "nicht gesellschaftsfähig" eben!). Ein Mensch, auf den so etwas zutrifft, kann sich noch so viel Mühe geben, aber er wird trotzdem immer wieder irgendwo kräftig anecken und gegen Regeln verstoßen. Bei ihm ist die emotionale und soziale Entwicklung schwerwiegend "verunglückt", so dass er mit den sozialen Spielregeln, die für andere ganz selbstverständlich sind, nicht klar kommt.
Die Zuordnung zu V1 erfolgt nicht willkürlich oder weil dem Gutachter die Nase des Klienten nicht gefällt, sondern es müssen schon ganz klar eine Reihe von Kriterien erfüllt sein. Wie oben zu lesen ist, bedeutet aber auch die Einstufung in V1 kein dauerhaftes k.o.-Kriterium. Der Weg hinaus führt über den therapeutisch unterstützen Veränderungsprozess. Dass das allerdings keine Angelegenheit sein wird, die mal eben so in ein paar schnellen Sitzungen abzuwickeln ist, ist sicher wenig überraschend. Allerdings ist es auch kein Grund um zu verzweifeln, denn auch bei der MPU wird angenommen, dass der Mensch lebenslang lernfähig ist.
Deliktgruppe V2
»Der Klient hat aufgrund problematischer und verfestigter Verhaltensmuster bei verminderter Anpassungsfähigkeit vermehrt und erheblich gegen verkehrs- und/oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Er ist sich mittlerweile, zumeist mit fachlicher verkehrspsychologischer Unterstützung, dieser Zusammenhänge bewusst geworden und konnte angemessene alternative Bewältigungsstrategien entwickeln und stabilisieren, sodass er nun über eine ausreichende Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln verfügt.«
Bei V2 ist das verfestigte Verhaltensmuster in Kombination mit verminderter Anpassungsfähigkeit das wesentliche Merkmal. Dass sich das problematische Verhalten nicht einfach nur mit einem Fingerschnipp abstellen lässt, ist leicht nachvollziehbar: Wenn man etwas schon sehr lange und immer wieder tut, dann geschieht das irgendwann auch teilweise automatisch, ohne dass man es bewusst tut. Kein erfahrener Autofahrer macht sich noch Gedanken beim Tritt auf das Kupplungspedal. Dass man die damit verbundene Verfestigung ernst nehmen sollte, das merkt dieser Schaltwagen gewohnte Autofahrer spätestens, wenn er in einen Automatikwagen steigt und beim Anhalten eben ganz gewohnheitsmäßig auch auskuppeln will - hier aber mit dem linken Fuß nur das verbreiterte Bremspedal erwischt!
Gegen das verfestigte Verhaltensmuster kann man immerhin angehen, indem man die bisher unbewusst ablaufenden Dinge eben konzentriert und aufmerksam tut. Man kann das unerwünschte problematische Verhalten allmählich wieder verlernen. Dass das seine Zeit dauert, das wird der Schaltwagen gewohnte Fahrer aber überrascht feststellen, wenn eine Notbremsung nötig ist. Er wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch recht lange reflexartig weiter mit dem linken Fuß kuppeln wollen.
Von besonderer Bedeutung bei V2 ist aber die verminderte Anpassungsfähigkeit. Etwas anders formuliert bedeutet das ja: Auch wenn sich der Kandidat wirklich Mühe gibt sich an Regeln zu halten, wird er wahrscheinlich trotzdem ab und zu weiterhin dagegen verstoßen. Das bedeutet nicht, dass er gar nicht anders kann, aber im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern fällt es ihm einfach deutlich schwerer. Er wird also Hilfsmittel brauchen (die oben genannten alternativen Bewältigungsstrategien nämlich), die ihm helfen, eine ausreichende Selbstkontrolle zu entwickeln und aufrecht zu erhalten. - Ich denke, man ahnt schon, dass es nicht ganz einfach sein wird, das dem psychologischen Gutachter überzeugend genug zu vermitteln.
Deliktgruppe V3
»Der Klient hat aufgrund von Fehleinstellungen gegenüber Regelbeachtung bei verminderter Anpassungsbereitschaft und aufgrund problematischer Fahrverhaltensgewohnheiten vermehrt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche und ggf. auch strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Es ist mittlerweile jedoch eine weitgehende Einstellungs- und Verhaltensänderung eingetreten, sodass er über eine ausreichende Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln verfügt.«
So unangenehm und bedrohlich sich das, was Sie jetzt bereits bei V1 und V2 lesen konnten, auch angehört haben mag, so kann ich hier doch wenigstens eine Teil-Entwarnung geben: Die meisten Kandidaten, die mit einer V-Fragestellung zur MPU antreten, werden in V3 eingestuft, denn das Vorhandensein verminderter Anpassungsfähigkeit ist sogar bei recht krassen Fällen meistens nicht offensichtlich genug nachweisbar.
Das erste wesentliche Merkmal bei V3 sind - wie bereits gesagt - Fehleinstellungen gegenüber Regelbeachtung, was ungefähr so viel heißt wie unangemessen "großzügiger Umgang" mit Regeln. Oft drückt sich das in einer Sichtweise ungefähr folgender Art aus: Der Kandidat sieht zwar durchaus ein, dass es ganz ohne Regeln halt nicht geht, aber er nimmt sich das Recht heraus jeweils von Fall zu Fall zu entscheiden, welche Regeln für ihn verbindlich sind und welche nicht. Man könnte also von einer Art Interpretationsspielraum bei seiner Regelanwendung sprechen. Das Problem ist aber, dass ein solcher Interpretationsspielraum nun mal einfach nicht vorgesehen ist bei unseren Verkehrsregeln. Das hat auch einen handfesten Grund: Die Verkehrsdichte ist heute längst dermaßen hoch, dass Verkehrsteilnehmer mit sehr unterschiedlicher Routine, Tagesform und Fähigkeit am Straßenverkehr teilnehmen. Was dem einen ganz klar und selbstverständlich erscheint, das hat der andere in derselben Situation möglicherweise noch überhaupt nicht bemerkt. Unter solchen Voraussetzungen wäre das Zulassen eines Interpretationsspielraums aber Quelle für eine ganz erhebliche Gefährdung, z.B. durch missverständliche Interpretation des Verhaltens des anderen oder durch unbeabsichtigt erzeugte Schreckreaktionen, um nur ein Beispiel zu nennen.
Ein wichtiger Punkt, den fast niemand berücksichtigt, ist die Tasache, dass wir als Autofahrer in der Blechkiste angeschirmt unterwegs sind. Oft hat man ja zu den anderen Fahrern nicht einmal Blickkontakt. Das bedeutet, dass ich nicht wissen kann, ob im Auto vor mir ein Führerschein-Neuling, ein routinierter Vielfahrer oder ein 85-Jähriger Rentner sitzt, was in der Regel einen ganz erheblichen Unterschied ausmacht. Stattdessen geht man meistens eher davon aus sich den anderen Fahrer als sich selbst ähnlich zu denken, was ein großer Irrtum sein kann!
Worin die Fehleinstellungen bei der Regelbeachtung bestehen, das wird der MPU-Gutachter natürlich genauer untersuchen. Heikler wird es aber bei der Frage nach der verminderten Anpassungsbereitschaft. Jeder hat sicher schon die Erfahrung gemacht, dass sich anpassen oft lästig und unbequem sein kann, nicht nur im Straßenverkehr. Umso unverständlicher ist es dann, wenn derselbe Mensch, der sich vielleicht gerade eben noch brav an ein Rauchverbot in der Gaststätte gehalten hat, wenig später im Straßenverkehr eine Regel nach der anderen ignoriert, und das sogar dann, wenn er weiß, dass sein Punktekonto bereits eine kritische Höhe erreicht hat. Dieses Verhalten ist zumindest nicht ohne weiteres zu erklären, denn man kann wohl als ziemlich wahrscheinlich annehmen, dass fast niemand einfach nur so mal eben seinen Führerschein aufs Spiel setzt. Und gerade das Punktesystem ist ja so aufgebaut, dass man nicht ahnungslos in eine Falle tappt. Man bekommt sogar eine schriftliche Mitteilung, dass es jetzt eng wird. Wer dann trotzdem weiter macht wie bisher: Warum tut er das? - Sie sehen jetzt sicher, dass an dieser Stelle der Verdacht, der kann vielleicht nicht anders (also nich nur verminderte Anpassungsbereitschaft), nicht so abwegig ist.
2. Das Punktekonto
Wer 8 oder mehr Punkte erreicht hat, muss schon eine Menge Verstöße begangen haben, bei denen er auch tatsächlich erwischt worden ist. Nun ist das Punktesystem ja auf eine Art und Weise aufgebaut, mit der ein ganz bestimmter Zweck erreicht werden soll: Es soll eine Warnfunktion haben, um deutlich zu machen, dass man nicht beliebig lange so weiter machen kann ohne den Führerschein zu verlieren. Damit nicht die Reichen sich ein Sonderrecht einfach erkaufen können, was sie aus der Portokasse bezahlen, gibt es das Punktesystem.
Dieses System ist so aufgebaut, dass es beim Erreichen einer bestimmten Punktezahl einen "Warnschuss" gibt: Sie werden schriftlich darauf hingewiesen. Früher konnte man durch Teilnahme an einem besonderen Kurs Punkte abbauen. Seit der Umstellung von 18 Punkten auf 8 Punkte wurde diese Möglichlichkeit stark eingeschränkt.

Ich weiß gar nicht, was die immer gegen PUNKTE haben…
"Gebranntes Kind scheut das Feuer" - oder doch nicht?
Es ist ein bekanntes Sprichwort. Jedes Kind geht der Herdplatte aus dem Weg, sobald es sich zum ersten Mal die Finger bös verbrannt hat. Bei den Punkte-Kandidaten scheint das aber nicht zu funktionieren, denn es ist ja kaum anzunehmen, dass jemand aus purem Genuss einen Bußgeldbescheid nach dem anderen bezahlt! Warum also haben Sie Ihre Punkte so hartnäckig gesammelt, wo doch wirklich deutlich genug zu erkennen war, dass jetzt unmittelbar der Verlust der Fahrerlaubnis anstehen würde? Sie haben aber trotzdem weiter gemacht! Dieses Verhalten müssen Sie überzeugend erklären können.
3. Welche Straftaten führen zur MPU?
Zu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen, das Überholverbot ignoriert, den Sicherheitsabstand nicht eingehalten: Das sind alles typische Punkte-Delikte. Tatsächlich gibt es aber noch eine ganze Reihe Delikte, Mit denen man sich schneller als gedacht eine MPU wegen Verkehrsverstöß einfangen kann. Manche dieser Verstöße sind spektakulär wie z.B. illegale Straßenrennen, aber es gibt auch welche, bei denen man gar keinen Gedanken daran verschwendet, dass einem deswegen ein MPU drohen könnte.
Hier einige Beispiele:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Illegales Straßenrennen
- Nötigung oder aggressives Verhalten im Straßenverkehr
Glauben Sie mir, ich weiß aus eigener Erfahrung wovon ich rede: Vor 15 Jahren musste ich selbst zur MPU mit V-Fragestellung antreten wegen häufigem Parken ohne Parkschein! - Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich den Brief bekam.
Hier war nicht die Schwere der Verstöße die Begründung für die MPU, sondern es wurde folgendermaßen argumentiert: Wer so hartnäckig Regeln ignoriert ist eine potenzielle besondere Gefahr für die Allgemeinheit im Straßenverkehr. - Man weiß ja nicht, was der mal sonst noch anstellen könnte…
Aggressives Verhalten
Ein weiterer Anlass können Verhaltensweisen sein, die sich im weiteren Sinn unter dem Obergebriff Aggression gefasst werden können und dort ganz besonders im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Im harmlosesten Fall kann es sich dabei um hartnäckiges Drängeln handeln, was juristisch dann als Nötigung vor Gericht landet, wenn der Gegner Anzeige erstattet. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn wenn Sie allein im Auto sitzen und der andere drei Mitfahrer als Zeugen aufbieten kann, haben Sie ziemlich schlechte Karten!
Die Logik dahinter:
Gefahr ist das Thema
Auch wenn es einem nicht in jedem Fall nachvollziehbar sein mag: Im Hintergrund steht immer die mehr oder weniger sichtbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch wenn es manchmal kuriose Blüten treibt (wo bitte ist die Gefahr, wenn ich keinen Parkschein ziehe?), kann halt immer so argumentiert werden, dass ein bestimmtes Verhalten (hier die Hartnäckigkeit der immer gleichen Regelverstöße) auf den Verdacht einer verdeckten Gefahr hindeuten kann.
Das Problem Interpretationsspielraum
Gesetzlich geregelt ist Nötigung in § 240 StGB. Für die MPU relevant ist davon folgender Absatz:
§240 StGB:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (…) Der Versuch ist strafbar.
Man ahnt schon, dass hier sehr viel Interpretations-Spielraum möglich ist und dass es auch passieren kann, dass unterschiedliche Wahrnehmung der Beteiligten vorkommt. Besonders häufig ist das der Fall beim Drängeln. Hier spielen oft Zeugenaussagen oder Beweise (z.B. Videoaufnahmen) eine Rolle.
Ein realer Fall:
Ein Klient von mir stand mit seinem PKW im Stau. Als es gerade wieder ein paar Meter vorwärts ging, ist er ein Stück weit ausgeschert, um sehen zu können wie lang die Schlange ist. In diesem Moment kam von hinten ein die Schlange überholendes Motorrad. Es kam zum Unfall.
Seine Aussage: "Hab nicht in den Rückspiegel geschaut."
Aussage Motorradfahrer: "Der hat mich mit voller Absicht umgefahren!"
Beide Erklärungen sind möglich. Es macht juristisch aber einen großen Unterschied, ob es durch reine Unaufmerksamkeit des Autofahrers zum Unfall kam oder ob er den Unfall mit voller Absicht herbei geführt hat.
Was folgt daraus?
Ich denke, es ist schon klar geworden, dass eine MPU wegen Nötigung im Straßenverkehr zu bestehen kein Kinderspiel ist. Der Gutachter wird sehr genau auf den Einzelfall schauen. Im Vordergrund steht dabei natürlich die Frage nach der besonderen Gefährdung.
Auf Schwäbisch:
Dem isch dr Gaul durchgange!
Der Gutachter wird einen sehr aufmerksamen Blick darauf haben, ob der Kandidat vielleicht Probleme mit seiner Emotionskontrolle haben könnte. Wenn in einer solchen Konstellation zufällig ein zweiter ähnlich veranlagter Akteur beteiligt ist, kann es zur unkontrollierten Eskalation der Situation kommen, was gerade im Straßenverkehr verheerende Folgen haben kann.
4. Nicht wollen oder nicht können?
Es wird angenommen, dass es vor allem zwei verschiedene mögliche Ursachen für das hartnäckige Fehlverhalten gibt:
- Der Kandidat würde sein problematisches Verhalten gerne abstellen, aber so sehr er sich auch bemüht: Es gelingt ihm einfach nicht dauerhaft! Immer wieder fällt er in das alte Verhalten zurück.
- Der Kandidat will sein Verhalten gar nicht ändern, weil es ihm irgendeine ganz besondere Art von "Genuss" bringt, auf den er absolut nicht verzichten möchte. Dafür ist er sogar bereit, die ganz erheblichen negativen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Was Ihr Ziel sein sollte
Ich nehme an, dass Ihnen einleuchtet, dass Sie wenn irgendwie möglich unbedingt die Voraussetzungen für die Einstufung in V3 erreichen sollten, denn sonst wird's schwierig und aufwendig ein positives Gutachten zu erhalten. Natürlich kann man diese Voraussetzungen nicht aus dem Ärmel schütteln, denn der Inhalt Ihrer Führerscheinakte muss schließlich genau beachtet werden. Es gibt aber trotzdem noch erstaunlich viel Spielraum. Es kommt also darauf an, dass Sie Ihren Fall auf die richtige Weise "verkaufen" können. - Und genau das sollen Sie in meiner MPU-Vorbereitung lernen.
Gefährdung steht immer ganz oben
Denken Sie immer daran, dass es bei der MPU darum geht, die Gefährdung für die Allgemeinheit zu reduzieren. Vor allem die Punkte-Verstöße werden aber von vielen nicht als Gefährdung empfunden, sondern diese Menschen schätzen sich selbst als verantwortungsbewusste und routinierte Fahrer ein. Oft sind Argumente folgender Art zu hören: "Es war vollkommen übersichtlich und weit und breit war kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen. Deshalb bestand wirklich keine Gefahr dadurch, dass ich etwas schneller als erlaubt gefahren bin!" Auch wenn Sie das momentan vielleicht noch so oder ähnlich sehen sollten: Lassen Sie sich auf keinen Fall auf eine solche Denkweise ein, denn damit ist Ihnen das negative Gutachten absolut sicher!
Ein kleines Beispiel:
Nehmen wir an, Sie sind in einer typischen "gefahrlosen Situationen" geblitzt worden. Wie kann das denn sein? Warum haben Sie dann den Blitzer nicht gesehen, wenn es doch angeblich so übersichtlich war? An der Stelle des Blitzers hätte genau so gut ein Mensch plötzlich auftauchen können. Warum denken Sie, dass Sie den sofort gesehen hätten, wenn Sie doch den Blitzer nicht bemerkt haben? Und warum haben Sie ihn nicht gesehen: Entweder war es wohl doch nicht so übersichtlich, wie Sie behaupten, oder Sie waren in Gedanken und sehr unaufmerksam, oder vielleicht waren Sie eben doch einfach viel zu schnell?
Alle Details sind wichtig
Bei der Punkte-MPU ist es ganz besonders wichtig, dass Sie den Inhalt Ihrer Führerscheinakte genau kennen. Der Gutachter wird Sie Sie zu wirklich jedem einzelnen in der Führerscheinakte stehenden Verstoß ausgefragen - auch wenn er schon mehrere Jahre zurück liegt und sich kein normaler Mensch mehr daran erinnern kann! Trotzdem ist eine Antwort wie "das weiß ich nicht mehr" keine gute Wahl. Es wird nämlich vorausgesetzt, dass Sie mindestens die Informationen, die in der Führerscheinakte nachzulesen sind, wie aus der Pistole geschossen parat haben. Zukunft wieder mit den Verkehrsregeln umgehen, wird angenommen.
Das Aufräumen im Auge behalten
Vor allem bei den Punktesammlern wäre es keine gute Idee für jeden einzelnen Verstoß eine andere Ursache zu präsentieren. Wenn Sie nämlich so vorgehen, haben Sie gar nicht genug Zeit um alles auch wieder einzeln(!) aus der Welt geräumt zu bekommen. Es muss deutlich werden, dass die bei V3 geforderte ausreichende Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln bei Ihnen jetzt dauerhaft gegeben ist.
5. Welche Faktoren für die Begutachtung besonders wichtig sind
Die Schwere der Auffälligkeiten
Es liegt auf der Hand, dass es für den Gutachter einen Unterschied macht, ob Kandidat Nr.1 z.B. die erlaubte Höchstgeschwindigkeit jedes Mal krass überschritten hat oder Kandidat Nr.2 immer nur um knapp mehr als 20 km/h. Es wird Sie aber wahrscheinlich überraschen, dass Nr.2 es deshalb kein bisschen leichter hat, sondern nur anders eingestuft wird: Während Nr.1 wohl der Typ Raser sein dürfte, scheint Nr.2 wohl eher ziemlich unaufmerksam beim Fahren oder Regeln gegenüber insgesamt gleichgültig zu sein. Beides bedeutet eine Gefährdung.
Einsichtsfähigkeit
Eine positive Prognose können Sie nur dann erhalten, wenn Sie den Gutachter davon überzeugen können, dass Sie inzwischen eingesehen haben, dass die verbindliche Einhaltung von Regeln in unserem dichten Straßenverkehr einfach eine zwingende Notwendigkeit ist, um die Zahl der Verkehrsunfälle reduzieren zu können.
Das ist ja schön gesagt - aber wird Ihnen der Gutachter das auch glauben? Hier stehen Sie einem hartnäckigen Problem gegenüber: Anders als bei einer MPU wegen Alkohol oder Drogen gibt es hier ja keine Abstinenznachweise.
Veränderungsbereitschaft
Aus Einsicht folgt bekanntlich mal noch lange nicht die Bereitschaft zur Veränderung (fragen Sie mal einen Kettenraucher…). Hier kann die fehlende Motivation nur zu leicht einen Strich durch die Rechnung machen. Sehr wahrscheinlich hatte Ihr problematisches Verhalten eine nicht unwesentliche Funktion in Ihrem Leben.
Der MPU-Gutachter ist ein Verhaltenspsychologe und weiß deshalb, dass Verhaltensweisen, die nur rein aus Vernunftgründen abgestellt worden sind, eine extrem hohe Rückfall-Wahrscheinlichkeit haben. Mit dem Versprechen allein, das in Zukunft nicht wieder tun zu werden, können Sie bei ihm also keinen Blumentopf gewinnen!
Wie am besten umgehen mit diesem Problem?
Ein Patentrezept zum auswendig Lernen gibt es nicht. Ihre Glaubwürdigkeit ist entscheidend. Der Gutachter muss wirklich überzeugt sein, dass Sie sich nicht nur intensiv damit befasst haben, sondern inzwischen zu akzeptieren bereit sind, dass manche Verhaltensweisen im Straßenverkehr einfach fehl am Platz sind. Wie schon gesagt reichen dafür schöne Beteuerungen nicht ("nie wieder mach ich das, ganz großes Indianer-Ehrenwort!").
Meine MPU-Vorbereitung setzt genau hier an:
Weil jeder Fall anders ist, kommt es auf saubere Ausarbeitung an, die wir gemeinsam anpacken werden. Wir entwickeln einen roten Faden, der sich von den einzelnen Delikten bis zur fertigen Lösung ziehen wird. Dann wird auch ein sehr kritische Gutachter keine Zweifel mehr haben.
6. Verkehrstherapie - was ist das?
Eine Therapie braucht man dann, wenn man krank ist, oder? - Klären Sie unbedingt frühzeitig, worin die Leistung besteht, für die Sie zahlen sollen: Ist es eine Therapie oder tatsächlich ganz konkrete Vorbereitung auf die Begutachtung?
Begriffsklärung:
Verkehrspsychologie und Verkehrstherapie
- Verkehrspsychologie ist eine Sparte der Psychologie, die sich mit menschlichem Verhalten im Straßenverkehr befasst, und dort mit besonderem Blick auf Problemverhalten, das erhöhte Unfallgefahr bringt.
- Verkehrstherapie ist die Anwendung von aus der Verkehrspsychologie gewonnenen Erkenntnissen. Das Ziel dabei ist die dauerhafte Veränderung des Problemverhaltens.
Schaut man auf die Schnelle nach was unter einer Therapie zu verstehen hat, stößt man z.B. auf folgende Definition:
Definition Therapie:
Verfahren, Methode zur Heilung einer Krankheit; Heilbehandlung
Was mir daran nicht gefällt
Ein Verkehrstherapeut ist also jemand, der eine Methode zur Heilung einer Krankheit an seinen Klienten anwendet? Auch falls Sie sich irgendwas richtig Krasses im Straßenverkehr geleistet haben sollten: Würden Sie sich denn als krank bezeichnen?
Sehr unerfreulich kann es aber werden, wenn das Verständnis des Verkehrstherapeuten deutlich von dem abweicht, was das Interesse des Klienten ist. Vor einiger Zeit habe ich auf einer Homepage, auf der es um die Themen MPU und Verkehrstherapie ging, einen Satz gelesen, den man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen sollte:
"MPU-Fragen gehören nicht in eine Verkehrstherapie, da sie von den therapeutischen Zielen ablenken."
Das Bestehen der MPU ist für ihn anscheinend kein therapeutisches Ziel. Sein Interesse gehört also nicht Ihrem Führerschein, sondern seiner "Heilbehandlung"!
Das bedeutet ganz konkret: Der Verkehrstherapeut schätzt selber ein, wann sein Therapieziel erreicht ist. Mehr braucht ihn nicht zu interessieren. Es wird stillschweigend angenommen, dass der MPU-Gutachter eine Diagnosemethode anwenden wird, die weitgehend mit der Einschätzung des Verkehrstherapeuten kompatibel ist.
Achtung:
Eine gezielte Vorbereitung auf die Begutachtung ist in der klassischen Verkehrstherapie ausdrücklich nicht erwünscht, da sie ja die Diagnose des MPU-Gutachters verfälschen könnte!
Was folgt daraus?
Wenn Sie an einen so orientierten Verkehrstherapeut geraten, ist von vorn herein klar, dass Sie keine MPU-Vorbereitung auf "Augenhöhe" erwarten können. Er ist der Wissende und wird Sie so leiten, bis Sie das von ihm gewünschte Ziel erreicht.

Rezept und Zutaten sind streng geheim!