MPU-Vorbereitung und Beratung auch bei schwierigen Verkehrsdelikten

Darum geht es:

  • Was macht den Serientäter aus?
    Besondere Merkmale
  • Ich oute mich
    Ich musste selber schon mal als Serientäter zur MPU.
  • Wichtige Faktoren bei der Begutachtung
    Worauf achtet der Gutachter ganz besonders?

KURZFASSUNG

Sie haben Verkehrsverstöße begangen und stehen vor der MPU? Ich unterstütze Sie mit einer klaren, praxisnahen Vorbereitung: von der Analyse der Vorwürfe bis zur Erstellung belastbarer Unterlagen, realistischen Einschätzungen Ihrer Situation und konkreten Handlungsempfehlungen.

Welche Merkmale zeichnen den typischen »Serientäter« aus?

Es ist nicht nur die auffällige Häufigkeit des immer wieder gleichen Verstoßes, sondern es kann auch eine Ansammlung unterschiedlicher Delikte sein (z.B. Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, im Überholverbot überholt, HU stark überzogen usw.). Dabei spielt es keine wesentliche Rolle, wie schwerwiegend dieser Verstoß ist. Ein Kriterium ist oft - aber nicht immer! -, dass es sich um Verstöße handelt, die ihre Spuren in der Flensburger Kartei hinterlassen. Das schützt aber nicht automatisch davor, dass man zur MPU aufgefordert werden kann, wenn die besondere Häufung doch auf irgendeine Weise entdeckt wird.

Ein zentrales Merkmal besteht darin, dass Regeln hartnäckig ignoriert wurden.

Ich oute mich:
Ich war selber Serientäter

Ich hatte 2009 selber das zweifelhafte "Vergnügen" eine MPU absolvieren zu müssen. Ich war völlig ahnungslos weil meilenweit entfernt von der kritischen Punktegrenze. Umso überraschter war ich, als der böse Brief kam, in dem ich zur MPU aufgefordert wurde, wenn ich meinen Führerschein nicht freiwillig abgeben wollte.

Was war geschehen?

Irgendwie war die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle drüber "gestolpert" (oder von jemand drauf hingewiesen worden?), dass bei mir eine deutliche Häufung von Parkverstößen vorlag. Eine Nachfrage beim Ordnungsamt ergab 46 Mal parken ohne Parkschein in zweieinhalb Jahren. Es spielte gar keine Rolle, dass ich die damals noch 5 ¤ brav gezahlt hatte. Nur die Menge der Verstöße genügte bereits, um mich zum hartnäckigen Serientäter zu stempeln.

Es wird vermutet, dass ein solches Verhalten auch bei anderen Gelegenheiten vorkommen könnte. »Erhöhtes Autonomiebestreben« wird das im MPU-Jargon genannt. Ein solcher Mensch lässt sich nicht gerne reinreden, und er neigt dazu seine eigenen Interessen höher zu bewerten als die der Allgemeinheit. Darin könnte vielleicht ein besonderes Gefahrenpotenzial im Straßenverkehr bestehen.

Schon die bloße Vermutung kann genügen

Ganz ehrlich: Mir war das damals nicht klar. Heute weiß ich natürlich, dass zentraler Punkt bei der MPU immer die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist. Wo bitteschön soll die aber stecken, wenn ich keine Parkscheine ziehe?

Hier greift ein Verdacht durch die auffällige Häufung der Delikte: Wenn sich einer so über Vorschriften wegsetzt - ist bei dem nicht damit zu rechnen, dass er das auch bei anderen Vorschriften tun wird? Und genau das könnte ja gefährlich sein…

Warum der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" hier nicht gilt

Wie bitte? Ein bloßer Verdacht soll bereits reichen um zur MPU verdonnert zu werden? Ja, das ist tatsächlich so! Die Logik dahinter ist schon ziemlich spitzfindig, aber leider nicht wirklich juristisch angreifbar.

  • Die MPU ist keine Verwaltungsmaßnahme.
    Es handelt sich formal um eine so genannte vorbereitende Maßnahme. Die eigentliche Verwaltungsmaßnahme wäre erst der Entzug des Führerscheins. Die MPU soll Ihnen Geegenheit geben zu belegen, dass Sie zumindest jetzt keine Gefahr mehr sind.
  • Sind Sie ein Angeklagter?
    Nein, formal sind Sie das bei der MPU ja nicht. Deshalb greift hier auch der Satz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht. Das hat aber zur Folge, dass es zur UMKEHR DER BEWEISLAST kommt: Sie bekommen Gelegenheit zu zeigen, dass Sie jetzt keine Gefahr mehr sind, aber DEN BELEG DAFÜR müssen schon Sie selber liefern!

Ich fasse zusammen:

Es besteht der Verdacht, dass bei Ihnen ein Problem bei der Anpassung an Regeln generell bestehen könnte. Je nach Ausprägung einer solchen Anpassungsstörung kann es sich sogar um eine Persönlichkeitsstörung nach psychiatrischen Maßstäben handeln, was auch eine ernsthafte Gefahr bedeuten könnte. Das scheinbar harmlose Verhalten, mit dem ich aufgefallen bin, ist also vielleicht nur die Spitze des Eisbergs…

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Welche Faktoren die Begutachtung besonders betreffen

Die Schwere der Auffälligkeiten

Es liegt auf der Hand, dass es für den Gutachter einen Unterschied macht, ob Kandidat Nr.1 z.B. die erlaubte Höchstgeschwindigkeit jedes Mal krass überschritten hat oder Kandidat Nr.2 immer nur um knapp mehr als 20 km/h. Es wird Sie aber wahrscheinlich überraschen, dass Nr.2 es deshalb kein bisschen leichter hat, sondern nur anders eingestuft wird: Während Nr.1 wohl der Typ Raser sein dürfte, scheint Nr.2 wohl eher ziemlich unaufmerksam beim Fahren oder Regeln gegenüber insgesamt gleichgültig zu sein. Beides bedeutet eine Gefährdung.

Einsichtsfähigkeit

Eine positive Prognose können Sie nur dann erhalten, wenn Sie den Gutachter davon überzeugen können, dass Sie inzwischen eingesehen haben, dass die verbindliche Einhaltung von Regeln in unserem dichten Straßenverkehr einfach eine zwingende Notwendigkeit ist, um die Zahl der Verkehrsunfälle reduzieren zu können.

Das ist ja schön gesagt - aber wird Ihnen der Gutachter das auch glauben? Hier stehen einem hartnäckigen Problem gegenüber: Anders als bei einer MPU wegen Alkohol oder Drogen gibt es hier ja keine Abstinenznachweise.

Veränderungsbereitschaft

Aus Einsicht folgt bekanntlich mal noch lange nicht die Bereitschaft zur Veränderung (fragen Sie mal einen Kettenraucher…). Hier kann die fehlende Motivation nur zu leicht einen Strich durch die Rechnung machen. Sehr wahrscheinlich hatte Ihr problematisches Verhalten eine nicht unwesentliche Funktion in Ihrem Leben.

Der MPU-Gutachter ist ein Verhaltenspsychologe und weiß deshalb, dass Verhaltensweisen, die nur rein aus Vernunftgründen abgestellt worden sind, eine extrem hohe Rückfall-Wahrscheinlichkeit haben. Mit dem Versprechen allein, das in Zukunft nicht wieder tun zu werden, können Sie bei ihm also keinen Blumentopf gewinnen!

leerer Blumentopf
Netter Blumentopf. Leider ohne Inhalt.

Wie am besten umgehen mit diesem Problem?

Ein Patentrezept zum auswendig Lernen gibt es nicht. Ihre Glaubwürdigkeit ist entscheidend. Der Gutachter muss wirklich überzeugt sein, dass Sie sich nicht nur intensiv damit befasst haben, sondern inzwischen zu akzeptieren bereit sind, dass manche Verhaltensweisen im Straßenverkehr einfach fehl am Platz sind. Wie schon gesagt reichen dafür schöne Beteuerungen nicht ("nie wieder mach ich das, ganz großes Indianer-Ehrenwort!").

Weil jeder Fall anders ist, kommt es auf saubere Ausarbeitung an, die wir gemeinsam anpacken werden. Wir entwickeln einen roten Faden, der sich von den einzelnen Delikten bis zur fertigen Lösung ziehen wird. Dann wird auch ein sehr kritische Gutachter keine Zweifel mehr haben.

Blumen im Topf
Der Inhalt ist wichtig - nicht der Topf!

Zusammenfassung:

MPU wegen Verkehrsdelikten gilt nicht zufällig als die "Königsdisziplin" der MPU. Das liegt vor allem daran, dass es hier (anders als bei Alkohol oder Drogen) keine Abstinenz-Nachweise gibt. Wenn dann auch noch der Führerschein bereits entzogen wurde, kann man nicht mal durch besonders mustergültiges Fahrverhalten den Gutachter zu beeindrucken versuchen.

Der Glaubwürdigkeit kommt deshalb eine besonders hohe Bedeutung zu. In meinem MPU-Coaching lernen Sie Möglichkeiten kennen, wie sich die Glaubwürdigkeit günstig beeinflussen lässt.