Ersttäter oder Wiederholungs-Täter Alkohol?
Was war in der Vergangenheit?
Für die Begutachtung ist es wichtig, ob Sie zum ersten Mal wegen Alkohol auffällig geworden sind oder bereits zwei Mal oder noch öfter. Dann gelten Sie nämlich als Wiederholungstäter. Das hat verschiedene Konsequenzen, auf die ich noch näher eingehen werde.