Ersttäter oder Wiederholungs-Täter Alkohol?
Was trifft auf Sie zu?
Für die Begutachtung ist es wichtig, ob Sie zum ersten Mal so auffällig geworden sind, dass eine Alkohol-MPU angeordnet wurde oder ob Sie bereits zwei Mal oder noch öfter wegen Alkohol aufgefallen sind. Dann gelten Sie nämlich als Wiederholungstäter. Das hat verschiedene Konsequenzen, auf die ich noch näher eingehen werde.
Maßgeblich dafür ist der Inhalt Ihrer Führerscheinakte. Eine Alkoholfahrt zwischen 0,5 ‰ und 1,09 ‰ ist eine Ordnungswidrigkeit und bleibt 5 Jahre lang in der Führerscheinakte stehen. Ab 1,1 ‰ handelt es sich um eine Straftat. Die bleibt 10 Jahre lang in der Akte drin.