MPU-Glossar: Fachbegriffe einfach erklärt

Im Zusammenhang mit der MPU begegnen Ihnen zahlreiche Fachbegriffe, die oft unklar oder verwirrend sind. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe verständlich und praxisnah, damit Sie wissen, wovon Gutachter, Anwälte und Führerscheinstellen sprechen.

MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

Die MPU ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung der Fahreignung, umgangssprachlich auch als "Idiotentest" bekannt. Sie wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, etwa nach Trunkenheitsfahrten, Drogenkonsum im Straßenverkehr oder wiederholten schweren Verkehrsverstößen. Die MPU besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, computergestützten Leistungstests und einem psychologischen Einzelgespräch von etwa 60 Minuten Dauer. Ziel ist eine Prognose darüber, ob der Betroffene künftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen wird.

BAK (Blutalkoholkonzentration)

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gibt den Alkoholgehalt im Blut in Promille an. Sie wird durch eine Blutentnahme festgestellt und ist für die MPU-Anordnung entscheidend: Ab einer BAK von 1,6 Promille wird die MPU in jedem Fall angeordnet. Ab 1,1 Promille kann eine MPU angeordnet werden, vor allem wenn weitere Auffälligkeiten vorliegen. Die Höhe der BAK beeinflusst auch die Einstufung in die Deliktgruppen und damit die Frage, ob Abstinenz gefordert wird oder kontrolliertes Trinken ausreichen kann.

Abstinenznachweis

Ein Abstinenznachweis belegt, dass eine Person über einen bestimmten Zeitraum vollständig auf Alkohol oder Drogen verzichtet hat. Anerkannte Methoden sind das Urinscreening (regelmäßige, kurzfristig anberaumte Urinkontrollen) und die Haaranalyse. In der Regel wird ein Abstinenzzeitraum von mindestens 6 Monaten verlangt, bei schwerwiegenderen Fällen 12 Monate. Der Nachweis muss über eine forensisch anerkannte Stelle (Verkehrsmediziner oder akkreditiertes Labor) erfolgen und darf vor der MPU nicht abgelaufen sein.

EtG (Ethylglucuronid)

Ethylglucuronid (EtG) ist ein direkter Alkoholmarker, der sich in Haaren nachweisen lässt. Er entsteht als Stoffwechselprodukt beim Abbau von Alkohol und lagert sich in die Haarstruktur ein. Über eine Haarprobe kann so der Alkoholkonsum der letzten Monate nachvollzogen werden, wobei 1 cm Haar etwa einem Monat entspricht. EtG wird bei der MPU herangezogen, um eine behauptete Alkoholabstinenz objektiv zu überprüfen.

PEth (Phosphatidylethanol)

Phosphatidylethanol (PEth) ist ein vergleichsweise neuerer Alkoholmarker, der im Blut bestimmt wird. Er entsteht nur bei tatsächlichem Alkoholkonsum und kann einen Konsum der letzten drei bis vier Wochen nachweisen. PEth gilt als sehr spezifisch, das heißt, er schlägt nicht durch andere Substanzen fälschlich an. In der MPU-Praxis wird PEth zunehmend als ergänzender oder alternativer Marker neben EtG und Urinscreenings eingesetzt.

Urinscreening

Beim Urinscreening werden über einen festgelegten Zeitraum mehrere Urinproben entnommen, um Alkohol- oder Drogenabstinenz zu belegen. Die Termine werden kurzfristig und unvorhersehbar angesetzt, um Manipulationen zu verhindern. Für einen 6-monatigen Abstinenznachweis sind in der Regel mindestens 4 Kontrollen erforderlich, bei 12 Monaten mindestens 6. Die Probenentnahme muss unter Sichtaufsicht und bei einem anerkannten Labor oder Verkehrsmediziner stattfinden.

Haaranalyse

Die Haaranalyse ist eine Methode zum Nachweis von Alkohol- oder Drogenabstinenz. Da Haare etwa 1 cm pro Monat wachsen, kann aus einer Haarprobe der Konsum der vergangenen Monate rekonstruiert werden. Pro Analyse können maximal 6 Monate abgedeckt werden (6 cm Haarlänge). Für einen 12-monatigen Abstinenznachweis sind daher zwei Haaranalysen im zeitlichen Abstand erforderlich. Die Probenentnahme muss zwingend durch einen Verkehrsmediziner oder ein forensisch akkreditiertes Labor erfolgen.

Deliktgruppen Alkohol (A1, A2, A3)

Die Beurteilungskriterien unterscheiden bei Alkoholdelikten drei Gruppen. A1 betrifft Personen, bei denen eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert wurde oder deutliche Zeichen dafür vorliegen. A2 betrifft Personen mit unzureichender Steuerungsfähigkeit beim Alkoholkonsum, typisch bei hohen BAK-Werten oder Wiederholungstaten. A3 betrifft Personen mit problematischen Einstellungen oder Fehleinschätzungen zum Thema Alkohol im Straßenverkehr. Die Einstufung bestimmt wesentlich, welche Anforderungen an den Abstinenznachweis und die persönliche Aufarbeitung gestellt werden.

Deliktgruppen Drogen (D1, D2, D3)

Analog zu den Alkohol-Deliktgruppen gibt es bei Drogendelikten drei Kategorien. D1 betrifft Personen mit Drogenabhängigkeit oder regelmäßigem Drogenkonsum. D2 betrifft gelegentlichen Konsum mit mangelnder Trennung von Konsum und Fahren. D3 betrifft einmalige oder seltene Auffälligkeiten mit ungünstigen Einstellungen. Bei allen Drogen-Deliktgruppen wird grundsätzlich Abstinenz gefordert, wobei sich der geforderte Zeitraum nach der Schwere des Konsummusters richtet.

Deliktgruppen Verkehr (V1, V2, V3)

Bei Verkehrsdelikten ohne Substanzbezug wird ebenfalls in drei Gruppen eingeteilt. V1 betrifft Personen mit strafrechtlich relevanten Verkehrsdelikten wie Unfallflucht oder Nötigung im Straßenverkehr. V2 betrifft Personen mit vielen Punkten im Fahreignungsregister durch wiederholte Ordnungswidrigkeiten. V3 betrifft Personen mit sonstigen Auffälligkeiten, die Zweifel an der Fahreignung begründen. Bei Verkehrsdelikten steht die Verhaltensänderung und Einstellungswandel im Vordergrund, Abstinenznachweise spielen hier keine Rolle.

Beurteilungskriterien

Die Beurteilungskriterien sind die offiziellen Leitlinien, nach denen MPU-Gutachter die Fahreignung beurteilen. Sie werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Die Kriterien legen fest, welche Anforderungen an Problembewusstsein, Aufarbeitung und Verhaltensänderung für eine positive Prognose erfüllt sein müssen. Alle zugelassenen Begutachtungsstellen sind an diese Kriterien gebunden, was eine gewisse Einheitlichkeit der Bewertung gewährleisten soll.

Kontrolliertes Trinken

Kontrolliertes Trinken bedeutet im MPU-Kontext, dass eine Person weiterhin Alkohol konsumieren darf, dabei aber feste Regeln einhält: keine großen Trinkmengen, kein Trinken in Risikosituationen und eine konsequente Trennung von Trinken und Fahren. Kontrolliertes Trinken kommt nur infrage, wenn keine Alkoholabhängigkeit vorliegt und die BAK bei der Anlasstat unter 2,0 Promille lag. Ab 2,0 Promille wird in der Regel Abstinenz gefordert, weil eine so hohe BAK auf eine ausgeprägte Alkoholtoleranz und damit ein problematisches Konsummuster hindeutet.

Verkehrsmediziner

Ein Verkehrsmediziner ist ein Arzt mit einer Zusatzqualifikation im Bereich Verkehrsmedizin. Im MPU-Kontext spielt er eine wichtige Rolle, weil er berechtigt ist, Haarproben für den Abstinenznachweis zu entnehmen und Laboruntersuchungen zu veranlassen. Die Probenentnahme für Abstinenznachweise muss durch einen Verkehrsmediziner oder ein forensisch akkreditiertes Labor erfolgen, damit die Ergebnisse von der Begutachtungsstelle anerkannt werden.

Begutachtungsstelle

Eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) ist eine amtlich anerkannte Einrichtung, die MPU-Untersuchungen durchführen darf. Bekannte Träger sind TÜV, DEKRA, AVUS, IBBK und pima-mpu. Alle Begutachtungsstellen müssen ein Akkreditierungsverfahren bei der BASt durchlaufen und nach einheitlichen Standards arbeiten. Der Betroffene hat das Recht, die Begutachtungsstelle frei zu wählen, sofern diese bundesweit zugelassen ist.

Positive Prognose

Das Ziel jeder MPU ist die Feststellung, ob beim Betroffenen eine positive Prognose für das künftige Verkehrsverhalten gestellt werden kann. Eine positive Prognose bedeutet, dass der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass der Betroffene die Ursachen seiner Auffälligkeit erkannt, aufgearbeitet und stabile Verhaltensänderungen umgesetzt hat. Erst wenn eine positive Prognose vorliegt, empfiehlt die Begutachtungsstelle der Führerscheinstelle die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

THC-COOH

THC-COOH (11-Nor-9-carboxy-THC) ist der Hauptmetabolit von THC, dem Wirkstoff in Cannabis. Dieser Wert wird im Blut bestimmt und gibt Auskunft über den Cannabiskonsum der vergangenen Tage bis Wochen. Ein THC-COOH-Wert über 75 ng/ml im Blutserum gilt als starkes Indiz für regelmäßigen Cannabiskonsum und führt in der Regel zur MPU-Anordnung. Der Wert ist deshalb so relevant, weil er die Konsumhäufigkeit besser widerspiegelt als der aktive THC-Wert allein.

FeV (Fahrerlaubnisverordnung)

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die MPU in Deutschland. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen die Führerscheinstelle eine MPU anordnen darf und welche Anforderungen an die Fahreignung gestellt werden. Besonders relevant ist Anlage 4 der FeV, die eine Liste von Erkrankungen und Mängeln enthält, die die Fahreignung beeinträchtigen oder ausschließen. Die FeV bildet zusammen mit den Beurteilungskriterien der BASt den rechtlichen und fachlichen Rahmen der MPU.

Hinweis:

Die Erklärungen in diesem Glossar dienen der allgemeinen Orientierung. Die konkrete Bewertung im Einzelfall kann je nach Gutachter und Fallkonstellation variieren. Lassen Sie sich im Zweifel individuell beraten.


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